Antifaschistischer Rundgang durch Lichtenberg erinnert an die revolutionären Märzkämpfe von 1919

Mehr als ein Gedenken

.Der Gedenkspaziergang ist Teil der bundesweiten Kampagne »100 Jahre Krise – wo bleibt der Aufstand?«. Damit wollen linke Gruppen an den schnell gescheiterten Hamburger Aufstand im Oktober 1923 erinnern, mit dem die revolutionäre Welle nach 1918 beendet war. Der an dem Aufstand beteiligte, spätere KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann erklärte damals: »Es gilt zu begreifen, dass man nicht siegen kann, wenn man nicht gelernt hat, die Vergangenheit zu verstehen.« Der Satz hätte auch das Motto des Gedenkspaziergangs vom Sonntag sein können.

Er gilt als größter Generalstreik in der Geschichte Berlins – mit tragischem Ausgang. Vor 104 Jahren wurden im Osten der Stadt, vornehmlich im proletarisch geprägten Friedrichshain und dem damals noch von Berlin unabhängigen Lichtenberg, bis zu 1200 Menschen von Freikorps ermordet, die meisten von ihnen Arbeiter*innen. »Neben revolutionären Aktivist*innen waren unter den Toten auch viele …

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Ein Bündnis zur Verteidigung des Streikrechts meldet sich zu Wort. Grundlage seiner Einschränkung ist das 70 Jahre alte Gutachten eines früheren Nazijuristen. Am besten lässt sich das Streikrecht aber in der Praxis verteidigen.

Untotes Element der Nazijustiz: Warum bis heute politische Streiks verboten sind

Den Organisatoren der Veranstaltung am vergangenen Samstag ist es zumindest gelungen, sehr unterschiedliche Klassensegmente zusammenzubringen – das war verbindende Klassenpolitik in der Theorie. Es bleibt zu hoffen, dass sie sich auch in die Praxis umsetzt, vielleicht schon bei den nächsten Tarifrunden, dem Frauenstreik 2023 oder dem kommenden Klimastreik und weiteren Protesten gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf die lohnabhängige Bevölkerung. 

„Es kann nicht sein, dass bei uns immer noch die Entscheidungen eines Nazijuristen im Streikrecht gelten“, erklärte der Rechtsanwalt Benedikt Hopmann am 10. Dezember auf einer Kundgebung unter dem Motto „Streikrecht ist Menschenrecht“. Eine Gruppe von Berliner Gewerkschaftern vor allem aus der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), aber auch Unterstützer aus Stadtteilinitiativen und Sozialbündnissen hatten bewusst den Internationalen Tag der Menschenrechte für diese Veranstaltung gewählt. „Wir wollen klarmachen, dass das Streikrecht ein Menschenrecht ist“, erklärte einer der Organisatoren. Der Kampf für ein umfassendes Streikrecht ist seit Jahren das Anliegen von  …

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Benedikt Hopmann ist ein Berliner Rechtsanwalt und vertritt Beschäftigte des Essenslieferdiensts Gorillas, die gegen ihre Arbeitsbedingungen gestreikt hatten und entlassen wurden.

»Die Legalität des politischen Streiks durchsetzen«

Streiken für den Arbeitskampf. Der Rechtsanwalt Benedikt Hopmann spricht über gekündigte Gorillas-Rider, das restriktive Streikrecht in Deutschland und wie man dagegen angehen kann.

Sie vertreten gekündigte Beschäftigte des Essenslieferdiensts Gorillas. Was war der Grund für die ­Kündigungen?

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Ein Bericht zum Prozess der Gorillas-Beschäftigten vor dem Berliner Arbeitsgericht.

KLASSENKAMPF IM GERICHTSSAAL

Doch nicht nur vor Gericht bekommen die Gorillas-Beschäftigten Unterstützung. Schon am 30. März zeigten Nachbarinnen in der Rungestraße in Berlin-Mitte ihre Solidarität mit den Ridern, als dort eine Gorillas-Filiale geschlossen wurde. Vorher hatten einige Anwohner*innen gegen das „migrantische Unternehmen“ mobilisiert, das angeblich nicht in die bürgerliche Wohngegend passe. Auf der Kundgebung am 30. März setzte ein Mitarbeiter des Roten Antiquariat, das in der Straße seine Filiale hat, andere Akzente.

Die Kündigungen von drei Beschäftigten des Essenslieferanten Gorillas wegen Beteiligung an einem sogenannten „wilden Streik“ sind wirksam. Die Klage der Betroffenen dagegen vor dem Berliner Arbeitsgericht ist gescheitert. Wer am 6. April die 90-minütige Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht verfolgte, wusste schon, dass die Beschäftigten dort mit ihrer Klage keinen Erfolg haben werden. Es war vielmehr eine Klassenkampfatmosphäre im Gerichtssaal zu spüren. Arbeitsrichter Kühn drohte sogar mit …

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Für die Betroffenen war die gestrige Verhandlung nur eine Etappe auf dem Weg zum Europäischen Gerichtshof.

Gorillas-Lieferdienst: Klassenkampf im Gerichtssaal

Die Grundlage für diese Auseinandersetzung ist eine neue Welle von Arbeitskämpfen, die durch die Rider verschiedener Essenslieferanten initiiert wurden, die lange als schwer organisierbar galten. Diese außerbetriebliche Solidarität ist der Erfolg der Arbeitskämpfe der Riders. Wenn es ihnen gelingt, über den Europäischen Gerichtshof ein regressives deutsches Streikrecht mit NS- Hintergrund zu kippen, wäre das ein besonderer Erfolg.

Die Kündigungen von drei Beschäftigten des Essenslieferanten Gorillas wegen Beteiligung an einem „wilden Streik“ sind wirksam. Die Klage der Betroffenen dagegen vor dem Berliner Arbeitsgericht ist gescheitert. In einem Fall hat das Gericht allerdings die fristlose Kündigung zurückgewiesen, weil nicht hinreichend dargelegt worden sei, wie der Rider – so werden die Gorilla-Fahrer genannt – am Streik involviert war. Da er noch in der Probezeit war, konnte allerdings das Beschäftigungsverhältnis nach einer Zweiwochenfrist beendet werden, so das Gericht. So konnten alle drei Beschäftigten nicht wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Trotzdem sehen sie in der Entscheidung keine Niederlage. Sie war vielmehr erwartet worden. Wer am Mittwoch die 90-minütige Verhandlung verfolgte, war schnell davon überzeugt, dass die Beschäftigten dort keinen Erfolg haben werden. Im Gerichtssaal war vielmehr eine Atmosphäre von …

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Gewerkschaften sollen Zeichen gegen Rechts setzen

Aufruf zum zehnminütigen Streik

"Wir schlagen vor, dass die Gewerkschaften zu einer zehnminütigen Arbeitsniederlegung am Mittwoch, dem 4. März, um zehn Minuten vor zwölf Uhr aufrufen - am Tag der zentralen Trauerfeier der Stadt Hanau«, heißt es in der Petition von Benedikt Hofmann.

In den vergangenen Tagen wurde viel über den Kampf gegen Rechts geredet und geschrieben. Jetzt hat der Rechtsanwalt Benedikt Hopmann eine Petition gestartet, mit der er einen besonderen Akzent im Kampf gegen Faschist*innen in der Stadt des rassistischen Amoklaufs setzen will, bei dem neun Menschen mit Migrationshintergrund, der Täter und die Mutter des Täters ums Leben kamen. »Wir schlagen vor,

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Kampf um Lohngleichheit bei der BVG

Ein Busfahrer wehrt sich vor Gericht gegen die ungleiche Behandlung bei Verkehrsbetrieben und Tochterfirma

Seine Klage hat Lothar Erich Kurth am Mittwoch vor dem Berliner Arbeitsgericht verloren, seinen Kampfesmut nicht. «Ich werde mich weiter politisch wehren und prüfe mit meinen Anwalt auch weitere juristische Schritte. Denn es geht hier nicht nur um mich, sondern um Hunderte Kolleg*innen, die bei den Berliner Verkehrsbetrieben Lohneinbußen haben, weil sie ausgegliedert wurden, erklärte Kurth gegenüber »nd«.

280 Euro hat er monatlich weniger auf seinem Konto als seine Kolleg*innen, die wie er vor 18 Jahren als Busfahrer*innen in Berlin angefangen haben. Der Grund liegt darin, dass Kurth 14 Jahre bei der BT-Transport GmbH beschäftigt war. Sie ist als Tochterfirma der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegründet worden und auch zu 100 Prozent deren Eigentum. Erst 2014 wechselte Kurth zur BVG. Krankheitsbedingt kann er nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden und arbeitet seitdem als Bahnhofbetreuer. So bekommt er nicht mehr den Lohn eines Fahrers, sondern nur noch den eines Bahnhofbetreuers.

»Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte Kurth unstreitig einen Anspruch aus deren Tarifvertrag auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, wurde ihm dieser Anspruch verweigert. Gegen diese Ungleichbehandlung haben wir geklagt,« erklärte Kurths Anwalt Benedikt Hopmann gegenüber »nd«. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht: Da der Tarifvertrag der Tochterfirma gültig sei, liege auch kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vor.

Hopmann sieht aber vor allem die Politik in der Pflicht. Am Fall von Kurth habe sich gezeigt, welche Folgen die Politik der Ausgliederung hat. Es muss jetzt darum gehen, als ersten Schritt alle zirka 3000 ausgegliederten Beschäftigten von der BT-Transport Gmbh wieder in die BVG einzugliedern. Beim Botanischen Garten ist das erfolgreich gelungen, nachdem Beschäftigte gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über mehrere Jahre dafür gekämpft haben (»nd« berichtete). »Was bei den Botanischen Garten mit seiner kleinen Belegschaft gelungen ist, muss auch bei der BVG mit über 13 000 Beschäftigten möglich sein«, ist Hopmann überzeugt.

Bei der Belegschaft finde er viel Unterstützung, erklärt Kurth gegenüber »nd«. Gut 150 Kolleg*innen haben sich per Unterschrift mit Kurth solidarisch erklärt. Zu seinen Unterstützern gehört ver.di-aktiv, die Organisation engagierter Gewerkschaftsmitglieder bei der BVG. Auch die Berliner Aktion gegen Arbeitsunrecht (Baga), ein außerbetriebliches Solidaritätsnetzwerk, hat sich mit Kurth solidarisiert. Der sieht den rot-rot-grünen Berliner Senat in der Pflicht. Schließlich habe der in den Koalitionsvereinbarungen die schnelle Wiedereingliederung der Tochterfirmen in die Mutterunternehmen vereinbart.

»Ich erwarte, dass die BVG gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di nach Wegen sucht, um dieses politisch vereinbarte Ziel auch für die Berliner Verkehrsbetriebe und ihre Tochter Berlin Transport umzusetzen«, erklärte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion der LINKEN im Bundestag, Pascal Meiser.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1107443.busfahrer-in-berlin-kampf-um-lohngleichheit-bei-der-bvg.html

Peter Nowak

Unterstützt von BVG-Kollegen


Busfahrer zieht wegen Lohneinbußen vor Arbeitsgericht. Klage abgewiesen. Kampf geht weiter

Am gestrigen Mittwoch wurde vor dem Berliner Arbeitsgericht verhandelt, ob es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn ein Beschäftigter bei gleicher Arbeit weniger verdient. Geklagt hatte der 61-jährige Lothar Erich Kurth, der 18 Jahre als Busfahrer arbeitete. Krankheitsbedingt kann er nur noch als Bahnhofbetreuer eingesetzt werden, was mit Lohneinbußen verbunden ist. „Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte Kurth einen Anspruch laut Tarifvertrag (TV-N Berlin) auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, wurde ihm dieser Anspruch verweigert“, erklärte der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Benedikt Hopmann gegenüber der taz.
Obwohl das Arbeitsgericht die Klage abwies, denken sowohl Hopmann als auch sein Mandant nicht ans Aufgeben. Sie überlegen juristische Schritte, sehen aber vor allem die Politik in der Pflicht. „Als erster Schritt müssen alle rund 3.000 ausgegliederten Beschäftigten der BT-Transport GmbH wieder in die BVG eingegliedert werden“, betont Hopmann. Kurth bestätigt, dass er auch innerhalb der BVG viel Zustimmung für seinen Kampf gefunden hat. Mehr als 150 Kolleg*innen haben eine Solidaritätserklärung unterzeichnet. Auch das außerbetriebliche Solidaritätsnetzwerk Berliner Aktion gegen Arbeitsunrecht (Baga) unterstützt ihn.Im Koalitionsvertrag ist die schnelle Wiedereingliederung der Tochterfirmen in die Mutterunternehmen vereinbart. „Ich erwarte, dass die BVG gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft Verdi nach Wegen sucht, um dieses politisch vereinbarte Ziel auch für die Berliner Verkehrsbetriebe und ihre Tochter Berlin Transport umzusetzen“, sagte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Pascal Meiser, der taz.

donnerstag, 6. dezember 2018 taz

Peter Nowak

»Der Aufstand der Töchter« – Rezension zum Arbeitskampf im Botanischen Garten Berlin

Die Harten vom Garten wurden sie genannt, die KollegInnen vom Botanischen Garten der Freien Universität Berlin. Sie haben sich über mehrere Jahre gegen ihre Ausgliederung und die damit verbundene Verschlechterung ihrer Arbeits- und Lebensverhältnisse gewehrt. Sie haben es nach mehreren Versuchen geschafft, Studierende an dem Campus für ihren Kampf zu interessieren. Bald gab es eine Solidaritätsbewegung, die mit witzigen Nadelstichen immer zur Stelle war, wo die für die Ausgliederungen verantwortlichen FU-Gremien öffentlich tagten. Sie haben schließlich ihren Kampf gewonnen. „Plötzlich schuldenfrei“, kommentierte eine Kollegin, was der Erfolg für sie persönlich bedeutete. „Mal richtig in den Urlaub fahren“ fiel den Töchtern eines der aktiven Kollegen ein, als sie von dem Erfolg hörten. Sie haben sich mit ihrem Vater im Arbeitskampf engagiert und sind auf dem Cover eines kürzlich im VSA-Verlag in der Reihe „widerständig“ erschienenen Buches zu sehen, das die Geschichte des Arbeitskampfes und die Bedingungen für den Erfolg zum Gegenstand hat. Reinhold Niemerg, engagierter Arbeitsrechtler und Kanzleikollege von Benedikt Hopmann, hat es gemeinsam mit der ver.di-Sekretärin Jana Seppelt herausgegeben. Zusammen betreuen Sie auch die kleine, aber feine Reihe „widerständig“, die mit der Aufarbeitung des spektakulären ‚Falls‘ (und Erfolgs!) der Kassiererin „Emmely“ eröffnet wurde und in der nun der sechste wegweisende Arbeitskampf dokumentiert und vorgestellt wird.
Der Titel „Aufstand der Töchter“ ist mehrdeutig. Es wird erfreulicherweise auf die große Rolle der Frauen in dem Kampf hingewiesen, sowohl im Kreis der KollegInnen als auch bei den UnterstützerInnen. _
Zu Wort kommen in dem neuen Band aktive GewerkschafterInnen, vor allem aber die Beschäftigten, für die der Arbeitskampf auch ein Stück Selbstemanzipation war. Es wird deutlich, dass es das Engagement von KollegInnen war, die im richtigen Moment das richtige gesagt und getan haben, damit es überhaupt zu dem Kampf kommen konnte. Noch im Jahr 2007 gab es im Botanischen Garten einen Betriebsrat, der seine Aufgabe darin sah, gemeinsam mit der FU-Verwaltung die Privatisierung voranzutreiben. „Unter den Beschäftigten herrschte in dieser Umbruchzeit ein Klima der Angst“, beschrieb der Anwalt Benedikt Hopmann die Stimmung im Betrieb. Die änderte sich erst, als einige KollegInnen Kontakt mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufnahmen und dort auf offene Ohren stießen. Schon der erste Schritt, die Gewinnung von Gewerkschaftsmitgliedern, schweißte die Belegschaft zusammen. Am Schwarzen Brett wurden immer die neuesten Zahlen bekannt gegeben. In einzelnen Kapiteln beschreiben die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (Baga) und der gewerkschaftliche Aktionsausschuss, wie inner- und außerhalb der Gewerkschaften Bündnisse geschmiedet wurden, die es möglich machten, dass die KollegInnen schließlich erfolgreich waren. Dass sie sich nun nicht zurückziehen, machen vor allem die letzten Kapitel deutlich. Ein Kampf gegen die Ausgliederung von Betrieben und die Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse, der auch noch gewonnen wird, das ist heute sehr selten. Deswegen interessierten sich auch KollegInnen aus anderen Branchen für ihre Erfahrungen. KollegInnen vom Deutschen Historischen Museum und dem Charité Facility Management schildern dort, wie der Kampf im Botanischen Garten auch ihre Anstrengungen beflügelt hat. Doch das Buch ist kein unkritischer Jubelbericht. So wird selbstkritisch darauf hingewiesen, dass es nicht gelungen ist, die Ausgliederung der Reinigungskräfte im Botanischen Garten zu verhindern. Auch bei der Lektüre des Interviews mit den beiden solidarischen Töchtern eines Kollegen bleibt eine Frage offen. Beide haben nun Gewerkschaftsarbeit kennen und schätzen gelernt. Doch beide antworten auf eine Frage, dass ein Eintritt oder eine Arbeit in einer Gewerkschaft für sie momentan keine Option ist. So ist ein Buch entstanden, das Mut macht, aber auch Raum für kritische Fragen lässt.

Jana Seppelt, Reinhold Niemerg: „Der Aufstand der Töchter. Botanischer Garten Berlin: Gemeinsam staatlich organisierte prekäre Beschäftigung überwinden“, VSA-Verlag 2018, 175 Seiten, 16 Euro ISBN: 978-3-89965-782-1

aus: Express – Zeitung für Betriebs- und sozialistische Gewerkschaftsarbeit, Ausgabe: Heft 3/2018
http://www.labournet.de/express/

Peter Nowak

Vertrag ohne Vertrauen

Jurist sieht in Urteilsbegründung zu »Emmely« Stärkung von Beschäftigtenrechten

Die jetzt veröffentlichte Urteilsbegründung im Fall »Emmely« könnte Rechte von Beschäftigten stärken, meint ihr Anwalt – und fordert gleichzeitig eine Reform des Kündigungsrechts.
Die Kündigung der Berliner »Kaiser’s«-Kassiererin Emmely wegen zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro sorgte in der ganzen Republik für Empörung. Nach einem Verfahren von insgesamt zweieinhalb Jahren gewann Emmely ihre Kündigungsschutzklage in der dritten Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht im Juni 2010. Sie arbeitet seit Monaten wieder als Kassiererin.

Betriebszugehörigkeit zählt
Jetzt wurde die Urteilsbegründung veröffentlicht. »Dort finden sich einige Punkte, die die Rechte von Arbeitnehmern auch in der Zukunft stärken könnten«, meint Emmelys Rechtsanwalt Benedikt Hopmann. Ein wichtiger Punkt ist eine Neubestimmung des Begriffs des Vertrauens. Bei einer Verdachtskündigung genügte die Feststellung eines gestörten Vertrauensverhältnisses zwischen einem Beschäftigten und dem Chef. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest: »Eine für lange Zeit ungestörte Vertrauensbeziehung zweier Vertragspartner wird nicht notwendig schon durch eine erstmalige Vertrauensenttäuschung vollständig und unwiederbringlich zerstört.

Da Emmely mehr als 30 Jahre ohne Beschwerden als Kassiererin gearbeitet hat, rechtfertigt ein Verdacht auf Unterschlagung von zwei Bons keine Kündigung. Hopmann sieht in dieser gerichtlichen Argumentation einen ersten Schritt, um den Begriff des Vertrauens aus dem Arbeitsrecht zu entfernen. »Schließlich handle es sich um ein Vertrags- und nicht um ein Vertrauensverhältnis«, betont der Jurist. Hopmann nannte einen weiteren Grund, um den Begriff des Vertrauens zu hinterfragen: »Im Nationalsozialismus wurde mit dem Verweis auf fehlendes Vertrauen massenhaft unliebsamen Arbeitern gekündigt«.

Emmelys Rehabilitation
In der Urteilsbegründung wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass Emmelys Verhalten vor Gericht und ihren Kollegen gegenüber nicht zu beanstanden ist. Damit wurde die Einschätzung des Landesarbeitsgerichts korrigiert, das die Kassiererin beschuldigt hatte, im Prozess falsche Angaben gemacht und Kollegen der Unterschlagung der Flaschenbons beschuldigt zu haben. Diese Beschuldigungen seien in konservativen Medien und von Untenehmerverbänden aufgegriffen worden, um Emmely zu diskreditieren, so Hopmann. Höhepunkt war ein juristischer Aufsatz des Burschenschaftlers und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR), Volker Rieble, in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift. Dort bezeichnete er Emmely als notorische Lügnerin.

Der Erfolg vor Gericht mache eine Reform des Kündigungsrechts nicht überflüssig, so Hopmann. Es müsse ausgeschlossen werden, dass in erstmaligen Bagatellfällen überhaupt gekündigt wird. Er lobte den Gesetzentwurf der Linksfraktion. Damit würden Verdachtskündigungen generell ausgeschlossen. Die von SPD und Grünen eingebrachten Entwürfe gingen da nicht weit genug, meint der Anwalt.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/182323.vertrag-ohne-vertrauen.html

Peter Nowak