
Anlass für den strittigen Aufruf der Verdi-Betriebsgruppe war eine Kundgebung vor dem Bundestag gegen den Rechtsruck in Deutschland am 3. Februar 2024. Es war die Zeit nach dem Bekanntwerden eines rechten Geheimtreffens von Mitgliedern von AfD, Werteunion und Wirtschaft. Dagegen sind vor einem Jahr in der ganzen Republik Hunderttausende auf die Straße gegangen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg muss sich mit einem Streit zwischen der Freien Universität (FU) Berlin und der Gewerkschaft Verdi beschäftigen. An der FU waren Beschäftigte der Verdi-Betriebsgruppe abgemahnt worden, weil sie in einem Aufruf für eine Kundgebung gegen den Rechtsruck auch die FU kritisiert haben. Das Arbeitsgericht Berlin lehnte eine Klage gegen die Abmahnung eines Beschäftigten ab und wertete den Aufruf als »Schmähkritik«. Das betroffene Verdi- und Personalratsmitglied hat nun Berufung eingelegt. In dem strittigen Aufruf zu einer Kundgebung vor etwa einem Jahr hatte die Verdi-Betriebsgruppe der FU vorgeworfen, …
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