Ein Bündnis zur Verteidigung des Streikrechts meldet sich zu Wort. Grundlage seiner Einschränkung ist das 70 Jahre alte Gutachten eines früheren Nazijuristen. Am besten lässt sich das Streikrecht aber in der Praxis verteidigen.

Untotes Element der Nazijustiz: Warum bis heute politische Streiks verboten sind

Den Organisatoren der Veranstaltung am vergangenen Samstag ist es zumindest gelungen, sehr unterschiedliche Klassensegmente zusammenzubringen – das war verbindende Klassenpolitik in der Theorie. Es bleibt zu hoffen, dass sie sich auch in die Praxis umsetzt, vielleicht schon bei den nächsten Tarifrunden, dem Frauenstreik 2023 oder dem kommenden Klimastreik und weiteren Protesten gegen die Abwälzung der Krisenlasten auf die lohnabhängige Bevölkerung. 

„Es kann nicht sein, dass bei uns immer noch die Entscheidungen eines Nazijuristen im Streikrecht gelten“, erklärte der Rechtsanwalt Benedikt Hopmann am 10. Dezember auf einer Kundgebung unter dem Motto „Streikrecht ist Menschenrecht“. Eine Gruppe von Berliner Gewerkschaftern vor allem aus der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), aber auch Unterstützer aus Stadtteilinitiativen und Sozialbündnissen hatten bewusst den Internationalen Tag der Menschenrechte für diese Veranstaltung gewählt. „Wir wollen klarmachen, dass das Streikrecht ein Menschenrecht ist“, erklärte einer der Organisatoren. Der Kampf für ein umfassendes Streikrecht ist seit Jahren das Anliegen von  …

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