Ein Bericht zum Prozess der Gorillas-Beschäftigten vor dem Berliner Arbeitsgericht.

KLASSENKAMPF IM GERICHTSSAAL

Doch nicht nur vor Gericht bekommen die Gorillas-Beschäftigten Unterstützung. Schon am 30. März zeigten Nachbarinnen in der Rungestraße in Berlin-Mitte ihre Solidarität mit den Ridern, als dort eine Gorillas-Filiale geschlossen wurde. Vorher hatten einige Anwohner*innen gegen das „migrantische Unternehmen“ mobilisiert, das angeblich nicht in die bürgerliche Wohngegend passe. Auf der Kundgebung am 30. März setzte ein Mitarbeiter des Roten Antiquariat, das in der Straße seine Filiale hat, andere Akzente.

Die Kündigungen von drei Beschäftigten des Essenslieferanten Gorillas wegen Beteiligung an einem sogenannten „wilden Streik“ sind wirksam. Die Klage der Betroffenen dagegen vor dem Berliner Arbeitsgericht ist gescheitert. Wer am 6. April die 90-minütige Verhandlung vor dem Berliner Arbeitsgericht verfolgte, wusste schon, dass die Beschäftigten dort mit ihrer Klage keinen Erfolg haben werden. Es war vielmehr eine Klassenkampfatmosphäre im Gerichtssaal zu spüren. Arbeitsrichter Kühn drohte sogar mit …

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Für die Betroffenen war die gestrige Verhandlung nur eine Etappe auf dem Weg zum Europäischen Gerichtshof.

Gorillas-Lieferdienst: Klassenkampf im Gerichtssaal

Die Grundlage für diese Auseinandersetzung ist eine neue Welle von Arbeitskämpfen, die durch die Rider verschiedener Essenslieferanten initiiert wurden, die lange als schwer organisierbar galten. Diese außerbetriebliche Solidarität ist der Erfolg der Arbeitskämpfe der Riders. Wenn es ihnen gelingt, über den Europäischen Gerichtshof ein regressives deutsches Streikrecht mit NS- Hintergrund zu kippen, wäre das ein besonderer Erfolg.

Die Kündigungen von drei Beschäftigten des Essenslieferanten Gorillas wegen Beteiligung an einem „wilden Streik“ sind wirksam. Die Klage der Betroffenen dagegen vor dem Berliner Arbeitsgericht ist gescheitert. In einem Fall hat das Gericht allerdings die fristlose Kündigung zurückgewiesen, weil nicht hinreichend dargelegt worden sei, wie der Rider – so werden die Gorilla-Fahrer genannt – am Streik involviert war. Da er noch in der Probezeit war, konnte allerdings das Beschäftigungsverhältnis nach einer Zweiwochenfrist beendet werden, so das Gericht. So konnten alle drei Beschäftigten nicht wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Trotzdem sehen sie in der Entscheidung keine Niederlage. Sie war vielmehr erwartet worden. Wer am Mittwoch die 90-minütige Verhandlung verfolgte, war schnell davon überzeugt, dass die Beschäftigten dort keinen Erfolg haben werden. Im Gerichtssaal war vielmehr eine Atmosphäre von …

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In Mitte protestieren An­woh­ne­r*in­nen erst gegen, dann für ein Warenlager des Lieferdienstes Gorillas in ihrer Straße.

Eine bedrohte Art

Kurz vor dessen Schließung solidarisierten sich NachbarInnen mit den Beschäftigten. Dazu gehörte auch ein Mitarbeiter des Roten Antiquariats in der Rungestraße, der den Boom im Lieferservicebereich als „Rückkehr der DienstbotInnen“ bezeichnete. „Menschen aus der Mittelschicht lassen sich Waren aller Art liefern, wollen aber die Lieferstationen nicht in ihrer Nähe haben.“

Gorillas zahlt nicht – daher Streik“ stand auf dem Transparent, das zwei Personen am Mittwochnachmittag in der Rungestraße in die Höhe hielten. In der ruhigen Sackgasse in Berlin-Mitte hatte bis zum 31. März eines der zahlreichen Warenlager des Lebensmittellieferdienstes Gorillas sein Domizil. Kurz vor dessen Schließung solidarisierten sich …

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Gewerkschaften und Corona-Krise - bitte konkreter werden. Bei den Mai-Kundgebungen zeigten sich Stärken von Initiativen, die mit einer "Taktik der radikalen Reformen" arbeiten

Solidarität ist mehr als Händewaschen und Klatschen

Nicht das Virus, sondern politische Bewegungen ändern etwas. Wenn es einer politischen Linken nicht gelingt, ihre Forderungen und Analysen, die sie auf dem Sektor der Care-Politik in den letzten Jahren entwickelt und geschärft hat und die sich jetzt gerade bestätigen, massiv in die Öffentlichkeit zu tragen, behält Böldt insofern Recht, dass sich nach der Corona-Krise nichts für die Mehrheit der Bevölkerung ändern wird.

„Tatort – nicht betreten“, stand auf den Flatterbändern, mit denen die Polizei am Donnerstagnachmittag vergangener Woche ein kleines Areal des Weddinger Leopoldplatz absperrte. Dort hatte die Stadtteilinitiative „Hände weg vom Wedding“ unter dem Motto „Die Reichen sollen zahlen“ eine knapp 90-minütige Kundgebung organisiert. Es war der Ersatz für die …

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Kampf um Lohngleichheit bei der BVG

Ein Busfahrer wehrt sich vor Gericht gegen die ungleiche Behandlung bei Verkehrsbetrieben und Tochterfirma

Seine Klage hat Lothar Erich Kurth am Mittwoch vor dem Berliner Arbeitsgericht verloren, seinen Kampfesmut nicht. «Ich werde mich weiter politisch wehren und prüfe mit meinen Anwalt auch weitere juristische Schritte. Denn es geht hier nicht nur um mich, sondern um Hunderte Kolleg*innen, die bei den Berliner Verkehrsbetrieben Lohneinbußen haben, weil sie ausgegliedert wurden, erklärte Kurth gegenüber »nd«.

280 Euro hat er monatlich weniger auf seinem Konto als seine Kolleg*innen, die wie er vor 18 Jahren als Busfahrer*innen in Berlin angefangen haben. Der Grund liegt darin, dass Kurth 14 Jahre bei der BT-Transport GmbH beschäftigt war. Sie ist als Tochterfirma der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) gegründet worden und auch zu 100 Prozent deren Eigentum. Erst 2014 wechselte Kurth zur BVG. Krankheitsbedingt kann er nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden und arbeitet seitdem als Bahnhofbetreuer. So bekommt er nicht mehr den Lohn eines Fahrers, sondern nur noch den eines Bahnhofbetreuers.

»Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte Kurth unstreitig einen Anspruch aus deren Tarifvertrag auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, wurde ihm dieser Anspruch verweigert. Gegen diese Ungleichbehandlung haben wir geklagt,« erklärte Kurths Anwalt Benedikt Hopmann gegenüber »nd«. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht: Da der Tarifvertrag der Tochterfirma gültig sei, liege auch kein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vor.

Hopmann sieht aber vor allem die Politik in der Pflicht. Am Fall von Kurth habe sich gezeigt, welche Folgen die Politik der Ausgliederung hat. Es muss jetzt darum gehen, als ersten Schritt alle zirka 3000 ausgegliederten Beschäftigten von der BT-Transport Gmbh wieder in die BVG einzugliedern. Beim Botanischen Garten ist das erfolgreich gelungen, nachdem Beschäftigte gemeinsam mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di über mehrere Jahre dafür gekämpft haben (»nd« berichtete). »Was bei den Botanischen Garten mit seiner kleinen Belegschaft gelungen ist, muss auch bei der BVG mit über 13 000 Beschäftigten möglich sein«, ist Hopmann überzeugt.

Bei der Belegschaft finde er viel Unterstützung, erklärt Kurth gegenüber »nd«. Gut 150 Kolleg*innen haben sich per Unterschrift mit Kurth solidarisch erklärt. Zu seinen Unterstützern gehört ver.di-aktiv, die Organisation engagierter Gewerkschaftsmitglieder bei der BVG. Auch die Berliner Aktion gegen Arbeitsunrecht (Baga), ein außerbetriebliches Solidaritätsnetzwerk, hat sich mit Kurth solidarisiert. Der sieht den rot-rot-grünen Berliner Senat in der Pflicht. Schließlich habe der in den Koalitionsvereinbarungen die schnelle Wiedereingliederung der Tochterfirmen in die Mutterunternehmen vereinbart.

»Ich erwarte, dass die BVG gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di nach Wegen sucht, um dieses politisch vereinbarte Ziel auch für die Berliner Verkehrsbetriebe und ihre Tochter Berlin Transport umzusetzen«, erklärte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Fraktion der LINKEN im Bundestag, Pascal Meiser.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1107443.busfahrer-in-berlin-kampf-um-lohngleichheit-bei-der-bvg.html

Peter Nowak

Unterstützt von BVG-Kollegen


Busfahrer zieht wegen Lohneinbußen vor Arbeitsgericht. Klage abgewiesen. Kampf geht weiter

Am gestrigen Mittwoch wurde vor dem Berliner Arbeitsgericht verhandelt, ob es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn ein Beschäftigter bei gleicher Arbeit weniger verdient. Geklagt hatte der 61-jährige Lothar Erich Kurth, der 18 Jahre als Busfahrer arbeitete. Krankheitsbedingt kann er nur noch als Bahnhofbetreuer eingesetzt werden, was mit Lohneinbußen verbunden ist. „Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte Kurth einen Anspruch laut Tarifvertrag (TV-N Berlin) auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, wurde ihm dieser Anspruch verweigert“, erklärte der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Benedikt Hopmann gegenüber der taz.
Obwohl das Arbeitsgericht die Klage abwies, denken sowohl Hopmann als auch sein Mandant nicht ans Aufgeben. Sie überlegen juristische Schritte, sehen aber vor allem die Politik in der Pflicht. „Als erster Schritt müssen alle rund 3.000 ausgegliederten Beschäftigten der BT-Transport GmbH wieder in die BVG eingegliedert werden“, betont Hopmann. Kurth bestätigt, dass er auch innerhalb der BVG viel Zustimmung für seinen Kampf gefunden hat. Mehr als 150 Kolleg*innen haben eine Solidaritätserklärung unterzeichnet. Auch das außerbetriebliche Solidaritätsnetzwerk Berliner Aktion gegen Arbeitsunrecht (Baga) unterstützt ihn.Im Koalitionsvertrag ist die schnelle Wiedereingliederung der Tochterfirmen in die Mutterunternehmen vereinbart. „Ich erwarte, dass die BVG gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft Verdi nach Wegen sucht, um dieses politisch vereinbarte Ziel auch für die Berliner Verkehrsbetriebe und ihre Tochter Berlin Transport umzusetzen“, sagte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Pascal Meiser, der taz.

donnerstag, 6. dezember 2018 taz

Peter Nowak