Mehmet Aykol arbeitet seit über 20 Jahren in einer Druckerei. Doch im Rentenalter droht ihm Armut, er wird auf Grundsicherung angewiesen sein. Aykol gehört zu den etwa 64 000 Strafgefangenen in Deutschland, die trotz regelmäßiger Arbeit keine Rentenansprüche haben. »Das widerspricht dem erklärten Ziel des Strafvollzugs, straffällig gewordene Menschen dabei zu unterstützen, den Weg zurück in die Gesellschaft zu finden«, erklärte Michael Löher vom Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Gemeinsam mit weiteren sozialpolitischen Organisationen hat er am Mittwoch auf einer Pressekonferenz die Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung gefordert.
Bereits in den früheren 1970er Jahren diskutierten Juristen und Kriminologen die soziale Gleichstellung der Beschäftigten hinter Gittern. Das Strafvollzugsgesetz von 1977 sah die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung vor. Sie wurde nicht umgesetzt, weil sich Bund und Länder nicht über die Finanzierung einigen konnten. Für Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie geht es dabei um eine massive Verletzung der Grundrechte. Ähnlich argumentiert die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe, Gabriele Sauermann: »Arbeitende Gefangene werden nicht nur gegenüber ihren Kollegen draußen diskriminiert sondern auch gegenüber den Strafgefangenen, die als Freigänger außerhalb der Gefängnisse arbeiten und in die Rentenversicherung einbezogen sind.« Aus vielen Kontakten mit den Gefangenen weiß sie, wie stark der Ausschluss aus der Rentenversicherung die Menschen belastet.
Die 2014 gegründete Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) erfährt unter anderem wegen ihres Eintretens für die Rente arbeitender Gefangener viel Zustimmung. GG/BO-Sprecher Falk Pyrczek betont allerdings auch, dass nur die Zahlung von Mindestlohn für die Knastarbeit gewähreistet, dass die Gefangenen von ihrer Rente leben können.
Noch eine weitere Forderung der GG/BO ist für den Kampf um die Rente hinter Gittern wichtig: Die Gewährleistung von vollen gewerkschaftlichen Rechten im Gefängnis. »Wenn aktuell Gefangene für die Einbeziehung in die Rentenversicherung in einen Streik treten würden, könnten und müssten sie wegen Meuterei mit empfindlichen Strafen rechnen«, erklärt Pyrczek. So werde das Gefängnis zu einem Billiglohnland im Inneren der Bundesrepublik, das auch Arbeitskräfte an die Automobilbranche verleiht. Als hoffnungsvolles Zeichen wertet der Gefangenengewerkschafter, dass der LINKE-Bundesvorstand die Forderungen der GG/BO unterstützt. Pyrczek hofft, dass das Bundesland Thüringen mit dem LINKE-Ministerpräsidenten Bodo Ramelow im Bundesrat die Initiative für die Rechte der Gefangenen ergreift.
Bei der Herbstkonferenz der Bundesjustizminister am 17. November in Berlin steht das Thema Rente für arbeitende Gefangene wieder einmal nicht auf der Tagesordnung. Michael Löher vom Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge erwartet in dieser Legislaturperiode keine Ergebnisse mehr. Jetzt müsse dafür gesorgt werden, dass die Forderung nach Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung in die Koalitionsverhandlungen nach den nächsten Bundestagswahlen Eingang findet.
Betreiber kämpft, um Räumung zu verhindern / Stadtteilinitiative organisiert Lichterumzug gegen Verdrängung
Nicht nur in Köln meldeten sich am 11. 11. um 11.11 Uhr die Jecken zu Wort. Auch in der der Kreuzberger Manteuffelstraße 99 hatte der Betreiber des dortigen »Gemischtwarenladens mit Revolutionsbedarf« zu einer Kundgebung mit närrischen Karnevalsreden eingeladen. Seit über einem Jahr kämpft Hans Georg Lindenau unterstützt von Stadtteilinitiativen gegen seine Räumung.
Thematisiert werden sollte am Freitagvormittag die nach Ansicht von Hans Georg Lindenau »verrückte Rechtssprechung«, mit der in der letzten Zeit Räumungen von Mietern legitimiert werden. So hätten die Richter des Berliner Landgerichts in ihrem Räumungsurteil bestritten, das Lindenau in seiner Ladenwohnung im Parterre des Hauses lebt. »Dabei bekomme ich seit Jahren regelmäßig die Post und auch die Wahlbenachrichtigungen an diese Adresse«, erklärt Lindenau.
Als weiteres Beispiel für eine »verrückte« Rechtssprechung führt der querschnittgelähmte Mann auf, dass das Gericht in dem Urteil bestritten hat, dass er auf einen Rollstuhl angewiesen sei. Bisher ist die Räumung seines Geschäfts ausgesetzt, zumindest bis mit einem psychiatrischen Gutachten die Folgen eines Verlustes seiner Ladenwohnung für seine psychische Gesundheit geklärt wurde. Lindenau machte auf der Kundgebung noch einmal deutlich, dass er bei einer Räumung sein Lebens- und Arbeitsumfeld verlieren würde.
Neben den Gerichtsbeschlüssen thematisierte Lindenau weitere »verrückte« Tatsachen. So habe der Hauseigentümer in der Manteuffelstraße mehrere Ferienwohnungen eingerichtet, obwohl doch eine Verordnung diese Umwandlung von Mietwohnungen verhindern soll.
Doch der Kreuzberger Aktivist kämpft nicht nur gegen seine drohende Vertreibung. In Beiträgen wurde an den Nachbarschaftsladen in der Neuköllner Friedelstraße 54 erinnert, der bis März 2017 einen Räumungsaufschub bekommen hat. Bei einer Performance, bei der Lindenau einen Polizeihelm trug und jeden Satz mit einem Helau beendete, war die Teilnehmerzahl allerdings wohl wegen des winterlichen Wetters begrenzt. Die Mobilisierung gegen Lindenaus drohende Zwangsräumung sollte am Freitagabend weiter besprochen werden. Nach Redaktionsschluss dieser Seite hatte die Kreuzberger Nachbarschaftsinitiative Bizim Kiez zum Lichterumzug gegen Baufilz aufgerufen. Neben dem Verdrängungsdruck sollte dort auch die Bebauungspläne der Curvrybrache am Spreeufer thematisiert werden. Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen sind dort nicht vorgesehen.
Warum besuchen die Bundesabgeordneten nicht Grup Yorum statt einen Bundeswehrstandort, wenn sie sich für die Menschenrechte in der Türkei einsetzen wollen?
Spätestens seit der Repression gegen die liberale Presse in der Türkei ist die Kritik an der Menschenrechtspolitik der Erdogan-Regierung wieder unüberhörbar. Der Streit, wie sich die deutsch-türkische Kooperation gestalten soll, wird wieder lauter.
Oppositionspolitiker und Medien monieren, dass die Erdogan-Regierung schon viele rote Linien überschritten habe, und rufen dazu auf, die Beziehungen mit ihr zu überdenken. So fragt die Badische Zeitung in einen Kommentar nach einer roten Linie:
Wie sollen die Partner und Verbündeten der Türkei damit umgehen? Erdogan testet offenbar aus, wie weit er gehen kann. Er weiß: Die EU braucht ihn in der Flüchtlingskrise. Das stimmt. Aber es darf kein Freibrief für den Staatschef sein, der immer mehr zum Despoten mutiert. Die Europäer müssen Erdogan genauer auf die Finger sehen. Deutsche Abgeordnete sollten nicht nur die Bundeswehrsoldaten in Incirlik besuchen, sondern sich auch für die Zustände in türkischen Gefängnissen, das Schicksal verhafteter Journalisten und Foltervorwürfe interessieren.
Badische Zeitung[1]
Die Zeitung spricht im letzten Satz tatsächlich ein reales Problem an. Politiker aller Parteien, einschließlich der doch vorgeblich bundeswehrkritischen Linken[2], melden sich in den letzten Wochen zum Besuch auf dem Bundeswehrstützpunkt Incirlik an und beschweren sich, wenn der Besuch von der türkischen Regierung verweigert oder verzögert wird. So können sich die Politiker der unterschiedlichen politischen Parteien auch noch ein wenig als Opfer des Erdogan-Regime gerieren. Doch was hat der Truppenbesuch eigentlich mit der türkischen Menschenrechtspolitik zu tun?
Dass deutsche Abgeordnete überall dort selbstverständlich Einlass begehren, wo die die Bundeswehr ihr Camp aufgeschlagen hat, hat etwas mit deutschen Geopolitik sowie der Nato-Strategie zu tun. Es gibt seit Jahren Kritik an der Rolle der Bundeswehr in Incirlik sowohl in Deutschland[3] als auch in der Türkei. Vor allem dort ist die Kritik meist antimilitaristisch motiviert. Die Nato und die Bundeswehr verweisen[4] darauf, dass Incirlik eine wichtige Rolle beim Kampf gegen den IS spielt. Antimilitaristische Gruppen bezeichnen es hingegen als paradox, dass die Nato von dem Stützpunkt den IS bekämpft, während die türkische Regierung zumindest bis vor wenigen Monaten den IS unterstützte und noch heute andere Islamisten deckt.
Zerschlagene Instrumente
Tatsächlich gäbe es für Bundeswehrbesuche von Abgeordneten, die sich mit Opfern der Repression des Erdogan-Regimes solidarisieren wollen, aktuell viele Orte, die sie besuchen können. Incirlik gehört nicht dazu.
Da wäre ein Istanbuler Kulturzentrum zu nennen, das am 21. Oktober von der Polizei gestürmt wurde, weil dort die linke türkische Band Grup Yorum gespielt hat. Nachdem die Polizei abgezogen war, hinterließen sie ein verwüstetes Kulturzentrum und zerschlagene Musikinstrumente. In dem Video „Zerschlagene Instrumente[5] ist zu sehen, wie die Musiker von Grup Yorum mit den zerstörten Instrumenten die Melodie eines in der Türkei beliebten Kampf- und Freiheitsliedes einstimmen.
Der Besuch eines Politikers, dem es um die Menschenrechte in der Türkei geht, bei der Band und in dem Kulturzentrum, wäre schon deshalb sehr hilfreich, weil die Repression gegen die international bekannten linke Band in den hiesigen Medien nicht erwähnt wurde. Diese selektive Wahrnehmung von Menschenrechtsverletzungen ist nicht verwunderlich. Schließlich verstehen sich die Musiker als Teil einer linken Bewegung, die in der Türkei seit Jahren die Schließung des Nato-Stützpunktes Incirlik fordert. Deswegen muss Grup Yorum auch in Deutschland mit Repressalien und rigiden Auflagen rechnen. Das letzte Beispiel war ein Konzert der Band in Fulda Anfang Juli[7]. So durften nach den Auflagen der Stadt[8] weder T-Shirts noch DVDs der Band verkauft oder durch Spenden weitergegeben werden. Auch eine Gage durfte der Band nicht gezahlt werden.Der Politiker der GrünenAnton Hofreiter[9], der wenige Stunden vor dem Auftritt der Band beim gleichen Fest eine Rede[10] gehalten hatte, ließ eine Pressenachfrage unbeantwortet, ob er von den Auflagen gegen die Grup Yorum Protest eingelegt hat. Da muss es nicht verwundern, wenn da auch kein Bundestagsabgeordneter in der Türkei die Band besucht, wenn ihre Konzerte gestürmt und ihre Instrumente von der Polizei zerschlagen werden. Sie besuchen lieber alle „unsere Truppe“ in der Türkei und verwechseln deutsche Geopolitik mit dem Kampf für die Menschenrechte in der Türkei.
Die größte bundesdeutsche Haftanstalt in Berlin-Tegel liefert Stoff für einen handfesten Justizskandal: Materialien und Waren aus der Knastarbeit werden von JVA-Bediensteten für den Eigenbedarf oder den Weiterverkauf entwendet.
Ein Bericht im ZDF-Magazin «Frontal21» vom 13.9.16 mchte es publik: Im großen Stil werden seit Jahren Produkte, die arbeitende Gefangene unter den Bedingungen von Sozial- und Lohndumping erzeugen, von JVA-Bediensteten über den anstaltseigenen Fahrdienst oder den sogenannten Knast-Shop für den Eigenbedarf oder den Weiterverkauf und ohne Lieferschein und Rechnung aus der JVA geschafft. Die menschliche Arbeitskraft der Inhaftierten wird damit nicht nur zum Billig-, sondern zum Nulltarif abgegriffen. Das beförderten Informationen engagierter Inhaftierter und der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) ans Tageslicht.
«Tegeler Tauschring» nennt sich der Dreh. Was aus der JVA Tegel an Informationen über das Ausmaß und den Netzwerk-Charakter diese «Tauschrings» nach außen dringt, zeigt: Die von der Berliner Senatsverwaltung (SVW) für Justiz vertretene «Einzelfall-These» ist pure Augenwischerei. Mindestens (!) 20–30 JVA-Bedienstete sind Teil dieses «Tegeler Tauschrings», sie sind überwiegend namentlich bekannt.
Bereits im Januar dieses Jahres hat der Hauptbelastungszeuge Timo F. die «irregulären Vorgänge» in der JVA Tegel gegenüber der Anstaltsleitung offen gemacht. Anscheinend haben diese und die zuständige Senatsverwaltung die brisanten Informationen nicht nur zurückgehalten, sondern wissentlich vertuscht.
Timo F. legt in seinen Aussagen, die dem Landeskriminalamt Berlin seit Mitte Juli des Jahres vorliegen, u.a. dar, welche Fabrikationen in dem schwungvollen und lukrativen Handel besonders begehrt waren: «Der Umfang der Selbstbedienung ist ziemlich erheblich – sicher 50 Grills, unzählige Schlosserei-Maßanfertigungen (Liegen, Stühle, Vitrinen, Deko-Objekte etc.), mindestens 50 Paletten Steine (Waschbetonplatten, Betonkamine, Ziersteine, Säulen etc.), mindestens 100 Möbel und 200 Produkte aus der Polsterei wurden pro Jahr von den Beamten gezockt; der Schaden liegt meines Erachtens im mittleren sechsstelligen Bereich.» Konsequenzen
Die neue Berliner Koalition wird sich mit den Vorgängen der organisierten Tegeler «Klau-und-Schmuggel-Wirtschaft» befassen müssen. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, zeitnah einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzuberufen, der u.a. die Mitwisserschaft der Senatsverwaltung für Justiz unter dem Noch-Senator Heilmann (CDU) aufklären muss.
Die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist gleichfalls angezeigt. Das Verhältnis zwischen Materialeinsatz und Warenproduktion in der JVA Tegel dürfte eine enorme Diskrepanz aufweisen. Zudem scheint die JVA Tegel über kein Warenwirtschaftssystem zu verfügen, ein Umstand, der den anstaltsinternen «Schankverlust» erleichtert haben dürfte.
Die Vorfälle in der JVA Tegel sind kein Einzelfall. Korruption ist strukturell im Wesen des Gefängnisses angelegt. Es darf davon ausgegangen werden, dass es – graduell verschieden – faktisch in allen Haftanstalten der Bundesrepublik eine «Klau-und-Schmuggel-Wirtschaft» seitens Bediensteter gibt.
Die Zustände in den Gefängnissen sind auch auf die sozial- und arbeitsrechtliche Diskriminierung der Inhaftierten zurückzuführen: Arbeitszwang, kein Mindestlohn, keine Rentenversicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz und nicht zuletzt ein knastspezifisches Union Busting. Gewerkschaftliche Selbstorganisierung schafft eine wichtige Voraussetzung, damit Inhaftierte im Bündnis mit (Basis-)Gewerkschaften und fortschrittlichen parlamentarischen Vertretern die soziale Frage hinter Gittern wirkungsvoller stellen können. Und Antworten finden… Bestraft wird der Bote
Die JVA Tegel hat gegen die Gefangenen Timo F. und Benjamin L., die Videos über die Schmuggel- und Klauwirtschaft in der JVA Tegel veröffentlicht hatten, eine Disziplinarstrafe verhängt, weil sie für die Aufnahmen offensichtlich ein Handy benutzt haben. Sie müssen länger in ihren Zellen bleiben und haben Fernsehverbot. Am Donnerstag, den 13.Oktober, bezeichneten die Rechtsanwälte der beiden Gefangenen auf einer Pressekonferenz in Berlin die Maßnahme als Einschüchterung von zwei Whistleblowern, die Missstände hinter Gittern offenlegen.
«Mein Mandant galt in der JVA Tegel als ein Beispiel für eine gelungene Resozialisierung. Nachdem er die Schmuggelwirtschaft in der JVA Tegel aufgedeckt hat, ist seine Prognose für die Zukunft plötzlich negativ», moniert der Anwalt von Benjamin L., Jan Oelbermann. Das könne für seinen Mandanten bedeuten, dass er seine Strafe vollständig verbüßen muss, statt vorzeitig entlassen zu werden. Rechtsanwalt Carsten Hoenig kritisiert nicht nur die Gefängnisleitung, sondern auch das LKA. Sein Mandant Timo F. habe seit Januar 2016 der Verwaltung Informationen über die Existenz des Schmuggelnetzwerks übermittelt. Der damalige Vertrauensanwalt des Landes Berlin, Christoph Partsch, sei ebenso eingeschaltet worden wie das Landeskriminalamt. Im Mai 2016 habe er dem LKA eine Liste mit detaillierten Angaben zu den Vorwürfen im Auftrag seines Mandanten übermittelt. Der sei nun ständig Drohungen von Mitgefangenen ausgesetzt, die an dem Schmuggelnetzwerk beteiligt waren. Trotzdem hat er bisher erfolglos die Verlegung seines Mandanten in ein anderes Gefängnis gefordert.
Nach dem Selbstmordversuch der Whistleblowerin Chelsea Manning gibt es Internationale Kampagne für ihre Freilassung. Dabei sollte sie aber nicht als Opfer sondern als politische Aktivistin wahrgenommen werden
In den letzten Monaten war es um die US-Whistleblowerin Chelsea Manning ruhig geworden. Die IT-Spezialistin war wegen Spionage und Verrat von Militärgeheimnissen zu einer Haftstrafe von 25 Jahren verurteilt worden, weil sie Dokumente und Videos an die Plattform Wikileaks geschickt, die Kriegsverbrechen von US-Militärs während ihres Engagements im Irak dokumentieren. Doch seit einigen Wochen wächst weltweit die Angst um das Leben der Whistleblowerin, die als Transgender ihre Haftstrafe in dem Militärgefängnis für Männer Fort Leavenworth verbüßen muss. Dort verübte Manning in den Morgenstunden des 6.Juli einen Suizidversuch. Entsprechende Gerüchte wurden von Mannings Anwälten mittlerweile bestätigt. „ Ich bin okay. Ich bin froh, am Leben zu sein. Vielen Dank für Eure Liebe. Ich komme da durch“, ließ Manning über Twitter ihren Unterstützer_innen mitteilen. Doch nach ihren Suizidversuch ist die Whistleblowerin mit neuer Repression konfrontiert. So verhängte der Disziplinarausschuss von Fort Leavenworth Ende September gegen Manning eine 14 tägige Isolationshaft als Disziplinarstrafe. Sieben Tage wurden auf Bewährung ausgesetzt und sollen vollstreckt werden, wenn sie sich weiter nicht so verhält, wie es die Gefängnisleitung verlangt. Manning werden im Zusammenhang mit ihrem Suizidversuch bedrohliches Verhalten, der Besitz verbotener Gegenstände und der Widerstand gegen Gefängnispersonal vorgeworfen. Kommt es zu einer Verurteilung, befürchtet die US-Menschenrechtsorganisation (ACLU) die unbefristete Einzelhaft, die Wiedereinstufung auf die höchste Sicherheitsstufe sowie neun zusätzliche Haftjahre ohne die Möglichkeit der Haftaussetzung. Solidaritätsgruppen befürchten, dass solche Restriktionen das Leben der psychisch angeschlagenen Gefangenen gefährden könnten. Mit einer Petition wollen die Unterstützergruppen die Öffentlichkeit gegen die erschwerten Haftbedingungen von Manning aufmerksam zu machen. „Chelsea braucht unsere Solidarität“, lautet ihr Motto. Das Interesse ist zumindest in Deutschland nach ihrer Verurteilung schnell zurück gegangen. Der Wikipedia-Eintrag zu Manning wurde seit 2014 nicht mehr aktualisiert. Doch nach ihren Suizidversuch hat der Chaos Computer Club (CCC), deren Ehrenmitglied Mannings ist, ihre Begnadigung gefordert: „Die unmenschlichen Haftbedingungen haben Chelsea Manning an den Rand des Selbstmords getrieben. Als Strafe für ihren Versuch sollen diese nun noch verschärft werden;“ kritisiert de CCC die US-Behörden. Mannings Haftbedingungen wurden schon 2012 vom UN-Berichterstatter als Folter kritisiert.
Nicht auf Begnadigung durch Präsidenten verlassen
Der CCC forder wie andere Solidaritätsgruppen in aller Welt, dass der scheidende US-Präsident Barack Obama Manning begnadigt und so den grausamen Bedingungen ein Ende bereitet. „Das wäre endlich das langersehnte Zeichen für Whistleblower, auf das viele hoffen“, heißt es in der Erklärung. Doch Solidaritätsgruppen in den USA warnen vor Illusionen in einen Gnadenakt von Obama. Sie verweisen darauf, dass es bisher nicht gelungen ist, den nach einen juristisch äußert fragwürdigen Indizienpross, der von massiver politischer Hetze begleitet war, zu lebenslänglicher Haft verurteilten Aktivisten des American Indian Movement Leonard Peltier freizubekommen. Nachdem Peltier vor mehr als einem Jahrzehnt schwer erkrankte, konzentrierten sich die Hoffnungen vieler seiner Unterstützer_innen auf eine Begnadigung durch Präsident Clinton. Doch die ist ausgeblieben. Seitdem ist es trotz Peltiers kritischen Gesundheitszustand nicht gelungen, die außerparlamentarische Kampagne für seine Freilassung wieder mit mehr Elan zu forcieren. Daher wollen sich viele Unterstützer_innen von Manning verstärkt darauf konzentrieren, die Solidaritätsbewegung für seine Freilassung sowohl in ihren eigenen Ländern als auch auf transnationaler Ebene zu stärken. Nur so könne der nötige Druck erzeugt werden, damit zunächst Mannings Haftbedingungen nicht noch weiter verschärft werden und der Druck für seine Freilassung wächst, wird argumentiert.
Manning did the right thing
Dabei ist wichtig, Chelsea Manning nicht in erster Linie als Opfer sondern als eine Aktivistin zu sehen, die durch die Veröffentlichung von Dokumenten, geheim gehaltene Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak öffentlich bekannt gemacht hat. In Zeiten, in denen die Herrschenden aller Länder, auch in Deutschland Kriege wieder in ihr politisches Kalkül einbeziehen, solle Manning als Beispiel für einen Widerstand im Herzen der Kriegsmaschinerie gelten. Daher sollte neben ihrer Freilassung immer auch die Unterstützung für die Aktionen stehen, die sie in das Gefängnis brachten. Die Parole „Manning did the right thing“ sollte auf keiner Antikriegsaktion fehlen.
Verwaltungsgericht entscheidet, dass Jobcenter keine Telefonlisten herausgeben müssen
Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig, Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner Begründung angeführt, dass die Herausgabe der Nummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährde. Das rechtfertige ausnahmsweise die Verweigerung der Nummern. Demnach hätten direkte Anrufe »nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter«. Das Urteil macht ein Zweiklassensystem bei Arbeitslosen deutlich: Anders als Langzeiterwerbslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht: Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer des Bearbeiters. Hartz-IV-Bezieher dagegen müssen bei einer Servicenummer anrufen und hoffen, dass ihr Anliegen weitergeleitet oder vom Callcenter-Mitarbeiter geklärt wird.
»Damit werden Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt«, empört sich die Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten. Es sei offensichtlich, dass mit viel »juristischer Verrenkung« versucht wurde, einen Grund zu finden, um Erwerbslosen die Nummern vorzuenthalten. »Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben«, so Felten.
Auch beim Kläger stieß das Urteil auf Kritik: »Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den Mitarbeitern nicht möglich. Die Servicenummern werden nun weiter zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden«.
Dirk Feiertag, einer der Klägeranwälte, bezeichnete das Urteil gegenüber »nd« als »frustrierend«. Derzeit betreue seine Kanzlei noch rund 100 ähnliche Klagen, die werde man nun alle zurückziehen müssen.
Der Kampf um transparente Telefonlisten währt lange. Der Erwerbslosenverein Tacheles hatte vor drei Jahren Listen veröffentlicht, sie nach Klagedrohungen aber entfernt. Auch die Berliner Piratenfraktion nahm veröffentlichte Nummern angesichts der Rechtslage wieder aus dem Netz.
Das Urteil wird die Diskussion nicht beenden, im Gegenteil: Die Initiative »Frag das Jobcenter« ruft dazu auf, Onlineanfragen an die Behörde zu starten und sie zur Veröffentlichung ihrer Transparenzregeln aufzufordern. »Nachdem der juristische Versuch gescheitert ist, muss der Druck auf die Jobcenter erhöht werden«, so ein Initiator. Die Richter hätten den Jobcentern nicht verboten, Daten zu veröffentlichen, sondern es ihrem Ermessen überlassen.
Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig, Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner Begründung angeführt, dass die Herausgabe der Nummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährde. Das rechtfertige ausnahmsweise die Verweigerung der Nummern. Demnach hätten direkte Anrufe »nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter«. Das Urteil macht ein Zweiklassensystem bei Arbeitslosen deutlich: Anders als Langzeiterwerbslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht: Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer des Bearbeiters. Hartz-IV-Bezieher dagegen müssen bei einer Servicenummer anrufen und hoffen, dass ihr Anliegen weitergeleitet oder vom Callcenter-Mitarbeiter geklärt wird.
»Damit werden Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt«, empört sich die Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten. Es sei offensichtlich, dass mit viel »juristischer Verrenkung« versucht wurde, einen Grund zu finden, um Erwerbslosen die Nummern vorzuenthalten. »Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben«, so Felten.
Auch beim Kläger stieß das Urteil auf Kritik: »Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den Mitarbeitern nicht möglich. Die Servicenummern werden nun weiter zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden«.
Dirk Feiertag, einer der Klägeranwälte, bezeichnete das Urteil gegenüber »nd« als »frustrierend«. Derzeit betreue seine Kanzlei noch rund 100 ähnliche Klagen, die werde man nun alle zurückziehen müssen.
Der Kampf um transparente Telefonlisten währt lange. Der Erwerbslosenverein Tacheles hatte vor drei Jahren Listen veröffentlicht, sie nach Klagedrohungen aber entfernt. Auch die Berliner Piratenfraktion nahm veröffentlichte Nummern angesichts der Rechtslage wieder aus dem Netz.
Das Urteil wird die Diskussion nicht beenden, im Gegenteil: Die Initiative »Frag das Jobcenter« ruft dazu auf, Onlineanfragen an die Behörde zu starten und sie zur Veröffentlichung ihrer Transparenzregeln aufzufordern. »Nachdem der juristische Versuch gescheitert ist, muss der Druck auf die Jobcenter erhöht werden«, so ein Initiator. Die Richter hätten den Jobcentern nicht verboten, Daten zu veröffentlichen, sondern es ihrem Ermessen überlassen.
„Kein Anspruch auf Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern“ – Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine mündliche Begründung ist Klassenkampf von oben
Seit Jahren kämpfen Erwerbslosenaktivisten dafür, dass die Jobcenter die dienstlichen Telefonnummern ihrer Mitarbeiter öffentlich zugänglich machen[1]. Die meisten Jobcenter lehnen das ab und verweisen auf den Datenschutz. Am 20. Oktober hat ihnen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Recht gegeben[2].
Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig e.V.[3], Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner mündlichen Begründung für die Zurückweisung der Klage ausgeführt, dass die Herausgabe der Te
Das Bundesverwaltungsgericht erkannte eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, was nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausnahmsweise die Verweigerung der Telefonnummern rechtfertige. In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil[4] heißt es:
Das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verwaltungsgerichtshof München haben im Einklang mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften entschieden, dass zu Lasten der Kläger der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 2 IFG[5] eingreift. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann.
Zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehören u.a. Individualrechtsgüter wie Gesundheit und Eigentum sowie die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerledigung staatlicher Einrichtungen. Deren Gefährdung liegt vor, wenn aufgrund einer auf konkreten Tatsachen beruhenden prognostischen Bewertung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Bekanntwerden der Information das Schutzgut beeinträchtigt.
Von diesem rechtlichen Ausgangspunkt aus haben das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verwaltungsgerichtshof München jeweils Tatsachen festgestellt, die zu einer solchen Gefährdung führen. Sie besteht namentlich in nachteiligen Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter, die infolge von direkten Anrufen bei den Bediensteten eintreten können.Bundesverwaltungsgericht[6]
Hier schwingt die alte Furcht vor den Unterklassen noch immer mit, obwohl es doch nur Ansätze einer engagierten Erwerbslosenbewegung in Deutschland gibt. An der Kampagne gegen renitente Erwerbslose beteiligen sich auch die in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi organisierten Jobcentermitarbeiter, die die Repressalien gegen renitente Erwerbslose noch verschärften wollen und es schon in der Akte dokumentieren wollen[7], wenn jemand mal lauter wird.
Auf die Idee, dass es die Ungerechtigkeiten des Hartz IV-Systems sein könnte, die manche Erwerbslose wütend macht, kommen auch die gewerkschaftlich organisierten Jobcentermitarbeiter in der Regel nicht. Daher gibt es hierzulande auch keine Fabienne Brutus, eine Jobcentermitarbeitern aus Frankreich, die erklärt hat, sie wolle Betroffene bei der Arbeitsvermittlung unterstützen, sich weigerte, zu strafen und sanktionieren, und dafür im ganzen Land Solidarität erfuhr.
In Deutschland gibt es keinen Aufschrei, wenn Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt werden. „Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters nicht möglich. Die eingerichteten Servicenummern werden nun weiterhin zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden“, bedauert Kläger Sven F. von der Erwerbsloseninitiative Braunschweig.
Hier schwingt die alte Furcht vor den Unterklassen noch immer mit, obwohl es doch nur Ansätze einer engagierten Erwerbslosenbewegung in Deutschland gibt. An der Kampagne gegen renitente Erwerbslose beteiligen sich auch die in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi organisierten Jobcentermitarbeiter, die die Repressalien gegen renitente Erwerbslose noch verschärften wollen und es schon in der Akte dokumentieren wollen[7], wenn jemand mal lauter wird.
Auf die Idee, dass es die Ungerechtigkeiten des Hartz IV-Systems sein könnte, die manche Erwerbslose wütend macht, kommen auch die gewerkschaftlich organisierten Jobcentermitarbeiter in der Regel nicht. Daher gibt es hierzulande auch keine Fabienne Brutus, eine Jobcentermitarbeitern aus Frankreich, die erklärt hat, sie wolle Betroffene bei der Arbeitsvermittlung unterstützen, sich weigerte, zu strafen und sanktionieren, und dafür im ganzen Land Solidarität erfuhr. Hierzulande nahm die Initiative für soziale Gerechtigkeit, ISG Gera[8] den Funken auf und startete die Aktion deutsche Fabienne[9].
In Deutschland gibt es keinen Aufschrei, wenn Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt werden. „Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters nicht möglich. Die eingerichteten Servicenummern werden nun weiterhin zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden“, bedauert Kläger Sven F. von der Erwerbsloseninitiative Braunschweig.
Frag das Jobcenter
Der Kampf um die Veröffentlichung der Telefonlisten geht schon länger. Der Erwerbslosenverein Tacheles[10] war nach Klagedrohungen gezwungen, die Liste mit Telefonnummern von Jobcentermitarbeitern von seinem Internetportal zu nehmen[11]. Auch die Berliner Piratenfraktion, die daraufhin die Telefonnummern online veröffentlichte, entfernte nach Klagedrohungen angesichts der unsicheren Rechtslage die Daten wieder von ihrer Homepage.
Das Urteil aus Leipzig wird die Diskussion um mehr Transparenz der Jobcenter nicht beenden. Im Gegenteil. Die Initiative Frag das Jobcenter[12] ruft dazu auf, Onlineanfragen an die Behörde zu starten, in denen sie zur Veröffentlichung ihrer Transparenzregeln aufgefordert werden.
„Nachdem der juristische Versuch gescheitert ist, muss der Druck auf die Jobcenter erhöht werden“, meinte ein Initiator. „Schließlich haben die Leipziger Richter den Jobcentern nicht verboten, die Daten zu veröffentlichen, sondern die Entscheidung in ihr Ermessen gestellt.“
Delikt sozialwidriges Verhalten: Repressalien gegen Hartz IV-Bezieher werden verfeinert
Während Erwerbslosen die dienstlichen Nummern ihre Fallmanager verweigert wird, werden sie selbst für die Behörden „immer gläserner“. Nicht nur alle Kontodaten können vom Jobcenter eingesehen werden können. Oft werden sogar Sozialdetektive losgeschickt, die kontrollieren sollen, ob Hartz IV-Bezieher und ihre Mitbewohner eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Zudem wird die Repressionsschraube weiter angezogen. So können die Leistungen empfindlich gekürzt werden, wenn die Behörde den Erwerbslosen sozialwidriges Verhalten vorwirft[13].
So sollen die Jobcenter Gelder sogar nachträglich zurückfordern können, wenn ein Berufskraftfahrer wegen Trunkenheit seinen Führerschein und damit auch seinen Job verloren hat. Oder wenn eine alleinerziehende Mutter nicht den Namen des Kindsvaters nennen möchte. Oder wenn Aufstocker einfach so ihren Job aufgeben und deshalb mehr Hartz-IV-Leistungen benötigen als bislang.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis zum sozialwidrigen Verhalten auch Rauchen oder falsche Ernährung gezählt wird. Wer ein eigenes Haus besitzt, dann Leistungen nach Hartz IV beziehen muss, kann gezwungen werden, das Haus zu verkaufen. Der Erlös muss für die Deckung der Lebenshandlungskosten verwendet werden. Dabei dürfen allerdings keine Urlaubsreisen oder Luxusgüter gekauft werden.
Das könnte ebenfalls als sozialwidriges Verhalten sanktioniert werden[14]. So ist die Verheimlichung der Dienstnummern der Jobcenterangestellten nur ein weiterer Baustein einer systematischen Entrechtung von Erwerbslosen unter Hartz IV. Mit der Verweigerung der Telefonnummer wird ihnen deutlich gemacht, dass sie keine gleichberechtigen Gesprächs- und Verhandlungspartner sind, sondern gefährliche Klassen, die man im Zweifel ausgesperrt lässt.
Gerichtsverhandlung endet mit Vergleich: Nun wollen Nutzer des Kiezladens F54 in der Friedelstraße diskutieren, wie sie mit der Entscheidung umgehen.
Bis Ende März muss der Kiezladen F54 in der Neuköllner Friedelstraße 54 keine Räumung befürchten. Das sieht ein Vergleich vor, den das Amtsgericht Neukölln am Donnerstag im Räumungsprozess gegen den Laden vorgeschlagen hat. Die AnwältInnen des luxemburgischen Eigentümers Pinehall s.a.r.l. und des Vereins der LadenbetreiberInnen Akazie haben ihm bereits zugestimmt.
Allerdings kann der Vergleich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. „Dann verkündet das Gericht das Urteil, und das wäre bei einem Gewerbemietvertrag die sofortige Räumung“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Benjamin Hersch, der den Verein vertritt, der taz. Dass die Pinehall s.a.r.l. nicht einmal einen Briefkasten besitze und auch noch nicht als Eigentümerin der Friedelstraße 54 im Grundbuch eingetragen sei, sei kein Hinderungsgrund für eine Räumung, betonte der Jurist. Die Firma habe sich die Räumungstitel gegen den Laden vom Vorbesitzer Citec übertragen lassen.
„Wir werden intensiv diskutieren, wie wir mit dem Vergleich umgehen“, erklärt Vereinsmitglied Martin Sander. Doch selbst wenn die mehr als 15 Initiativen und zahlreichen Einzelpersonen, die den Nachbarschaftsladen betreiben, dem Vergleich zustimmen, ist für Sander die Zwangsräumung nur aufgeschoben. „Über eine Räumung wird nicht in den Gerichtssälen, sondern in den Stadtteilen entschieden“, gibt er sich selbstbewusst.
Sander verweist darauf, dass in der Vergangenheit solidarische NachbarInnen Räumungen verhindert hatten. Etwa 60 UnterstützerInnen hatten sich auch am Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht für Kiezladen demonstriert. Darunter war auch Hans Georg Lindenau, dessen „Gemischtwaren mit Revolutionsbedarf M99“ in Kreuzberg ebenfalls räumungsbedroht ist. Lindenau verwies darauf, dass auch ihm weiter die kalte Vertreibung drohe, weil ihm von Eigentümer verbiete, eine Gastherme zum Heizen im Laden anzubringen.
„Die Unterstützung an einen regnerischen Herbstmorgen unter der Woche hat uns Mut gemacht“, sagte Sander. Auf einem UnterstützerInnentreffen am 25. Oktober soll über weitere Aktionen beraten. Im Mittelpunkt steht die für den 19. November geplante Kiezdemo. „Wir müssen wieder die Eigentumsfrage stellen. Es kann nicht sein, dass Firmen, die nicht einmal einen Briefkasten haben, entscheiden, wo wir leben“, so Sander.
NEUKÖLLN Heute wird die Klage gegen den Kiezladen in der Friedelstraße 54 verhandelt. Proteste vor Gericht angekündigt
Für den Kiezladen F54 wird es am Donnerstagmorgen ernst: Vor dem Amtsgericht Neukölln beginnt der Räumungsprozess
gegen den Stadtteilladen in der Friedelstraße. Klägerin ist die luxemburgische Immobilienfirma „Pinehill s.a.r.l., seit Sommer
Eigentümerin des Mietshauses. „Mit einem rechtskräftigen Räumungstitel könnte schon in drei Wochen eine Gerichtsvollzieherin vor unserer Tür stehen“, lautet die Befürchtung von Martin Sanders vom Verein Akazie gegenüber der taz.
Er moniert auch, dass das Gericht an dem Termin für das Gerichtsverfahren festgehalten hat, obwohl der Anwalt der MieterInnen einen anderen Termin hat und vergeblich um eine Verschiebung bat. „Aber dem Gericht geht die Verdrängung in
Neukölln offenbar nicht schnell genug“, kommentiert eine Nachbarin das Festhalten am Prozesstermin. Sie weist darauf hin, dass es nicht nur um den Laden, sondern um die Zukunft des gesamten Hausprojekts geht. Vorerst sei zwar nur der Kiezladen
von einer Räumung bedroht, weil ein Gewerbemietvertrag leichter zu kündigen ist. Doch die Räumungsklage sei auch ein Angriff auf die anderen MieterInnen. Schließlich haben die HausbewohnerInnen gemeinsam mit den LadenbetreiberInnen
seit mehr als einen Jahr gegen die drohende Verdrängung aus dem Stadtteil gekämpft. Damals hatte die Wiener Immobilienfirma Citec das Haus gekauft hatte. Die Hausgemeinschaft der Friedelstraße 54 vernetzte sich daraufhin mit anderen
von Räumung bedrohten MieterInnen und rief ein Treffen der BewohnerInnen der Citec-Häuser in Berlin ein. Und sie beschloss, das Haus selbst kaufen zu wollen. Mitte März fuhr deswegen eine Delegation der LadenbetreiberInnen und UnterstützerInnen nach Wien, um dem Citec-Vorstand das Kaufangebot persönlich zu überreichen. Der weite Weg schien sich gelohnt zu haben. Wenige Wochen später begannen, moderiert von der Neuköllner Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), am runden Tisch die Verhandlungen zwischen der Citec und den BewohnerInnen. Die dann allerdings abrupt scheiterten: Im
August kam die überraschende Nachricht, dass das Haus mittlerweile an den luxemburgischen Investor verkauft worden war. „Die Pinehill s.a.r.l. setzt nun mit der Räumungsklage gegen den Nachbarschaftsladen die Verdrängungspolitik der Citec fort“, sagt ein Nachbar. Vor der Gerichtsverhandlung soll gegen die drohende Verdrängung demonstriert werden. „Laut gegen den Räumungsprozess des Kiezladens F54“ lautet das Motto der Kundgebung, zu der mehrere Stadtteilinitiativen ab 8.30 Uhr vor dem Amtsgericht in der Karl Marx-Straße 77/78 aufrufen.
Kiezdemo angekündigt
Zudem findet am 25. Oktober im Laden ein UnterstützerInnentreffen statt. Dort wird auch darüber beraten, wie auf eine drohende Zwangsräumung reagiert werden soll. Für Samstag, den 19. November, ist zudem eine „Kiezdemo“ gegen Gentrifizierung angekündigt. An der sich wohl nicht nur Initiativen aus Neukölln beteiligten dürften: So ist zum Beispiel die Räumung des Kreuzberger Szenegeschäfts Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf M99 trotz eines vor Kurzem vom Gericht verordneten Aufschubs längst noch nicht vom Tisch. Die Räumung droht
NEUKÖLLN Heute wird die Klage gegen den Kiezladen in der
TEGEL Gefangene werden drangsaliert, weil sie Schmuggel enthüllten
„Wir haben uns 2014 in der JVA Tegel gegründet, um den Mindestlohn und die Einbeziehung von Gefangenen in die Rentenversicherung durchzusetzen. Zwei Jahre später kämpfen wir auch um die Menschenrechte für Whistleblower hinter Gittern“, erklärte der Sprecher der Gefangenengewerkschaft/bundesweite Organisation (GG/BO) am Donnerstag auf einer Pressekonferenz am Berliner Haus der Demokratie. Es ging um die Rechte von Timo F. und Benjamin L., die Videos über die Schmuggel- und Klauwirtschaft in der JVA Tegel veröffentlicht haben. Wegen Handynutzung wurden sie von der Gefängnisleitung mit Disziplinarstrafen belegt (taz berichtete). Sie müssen länger in ihren Zellen bleiben und haben Fernsehverbot. Am Donnerstag bezeichneten die Rechtsanwälte der beiden Gefangenen die Maßnahmen als Einschüchterung
von zwei Whistleblowern, die Missstände hinter Gitter offenlegen. „Mein Mandat galt in der JVA Tegel als ein Beispiel für eine gelungene Resozialisierung. Nachdem er die Schmuggelwirtschaft in der JVA Tegel aufgedeckt hat, ist seine Prognose für die Zukunft plötzlich negativ, moniert der Anwalt von Benjamin L. Jan Oelbermann. Das könne für seinen Mandanten bedeuten, dass er statt vorzeitiger Entlassung seine Strafe vollständig verbüßen muss. Rechtsanwalt Carsten Hoenig kritisierte nicht nur die Gefängnisleitung, sondern auch das LKA. Sein Mandat Timo F. habe seit Januar 2016 der Verwaltung Informationen über die Existenz des Schmuggelnetzwerkes übermittelt. Der damalige Vertrauensanwalt des Landes Berlin Christoph Partsch
sei ebenso eingeschaltet worden wie das Landeskriminalamt. Im Mai 2016 habe er dem LKA eine Liste mit detaillierten
Angaben zu den Vorwürfen im Auftrag seines Mandanten übermittelt. Der sei ständig Drohungen von Mitgefangenen, die an
dem Schmuggelnetzwerk beteiligt waren, ausgesetzt. Trotzdem habe er bisher vergeblich die Verlegung in eine andere
Haftanstalt gefordert. Die Pressesprecherin des Berliner Justizsenats Claudia Engfeld habe seinen Mandanten vorgeworfen,
nur die Verlegung in die JVA seiner Wahl durchsetzen zu wollen, kritisiert Hoenig.
Gewerkschafter, die ihre Bosse angegangen haben sollen, stehen vor Gericht
»Streiken wie in Frankreich«, heißt es auf Aufklebern, die in den letzten Monaten wieder vermehrt in Deutschland zu sehen sind. Damit wird Solidarität mit Arbeitskämpfen ausgedrückt, die Fabrikbesetzungen und andere kreativen Protestformen mit einbeziehen. Doch deswegen werden in Frankreich vermehrt Gewerkschaftsmitglieder kriminalisiert.
Am 27. September begann in Bobigny bei Paris der Prozess gegen 15 Beschäftigte von Air France wegen gezielter Gewalt und Sachbeschädigung. Ihnen wird vorgeworfen am 5. Oktober 2015 bei Protesten gegen die Entlassung von 2900 Beschäftigten in einen Sitzungssaal eingedrungen und zwei Air-France-Manager bedrängt zu haben. Die Bilder, auf denen zu sehen ist, wie die Manager auf der Flucht vor den wütenden Beschäftigten über einen Zaun steigen und sich dabei ihre Hemden zerreißen, gingen damals um die Welt. Das Gericht versucht mit Hilfe des von der Polizei gesammelten Bildmaterials die 15 Angeklagten als Rädelsführer hinzustellen. Ein Bündnis verschiedener Gewerkschaften, darunter CGT und Sud, hatten zu Solidaritätsaktionen während des Prozesses aufgerufen,
»Im Gerichtssaal herrschte eine überaus solidarische, aber auch teilweise aggressive Stimmung. Der Richter drohte mehrmals mit Räumung des Saals«, erzählt der Basisgewerkschafter Willi Hajek, der den Prozess besuchte, gegenüber »nd«. Es seien Erklärungen verlesen worden, die die sofortige Wiedereinstellung der entlassenen Air-France-Beschäftigten und den Freispruch aller Angeklagten forderte. Die Staatsanwaltschaft forderte für fünf Angeklagte Haftstrafen von zwei bis vier Monate mit Bewährung. Zehn Beschuldigte sollen eine Strafe von 1000 Euro bezahlen. Ein Urteil wird für den 30. November erwartet.
»Der Prozess gegen die Air France Kollegen ist nur ein Teil der Repression gegen Akteure der Bewegungen gegen das Arbeitsgesetz el Khomri und gegen kämpferische Gewerkschafter«, meint Hajek. So müssen sich am 19. Oktober acht CGT-Mitglieder des Traktorenreifenwerks Goodyear in Amiens wegen Bossnapping vor Gericht verantworten. Sie gehörten zum Verhandlungskomitee. Ihnen wird vorgeworfen, im Kampf gegen die Werkschließung zwei Manager in ihrem Büro eingeschlossen zu haben, um mit ihnen die Modalitäten der Schließung zu verhandeln.
Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv «Filmpiraten» gegen die Freiheitliche Partei Österreich. Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die FPÖ hatte die Filmaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt (siehe Augustin 384, Februar 2015).
Auf dem Kanal «FPÖ-TV» wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte ihres Videoberichts über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. verwendet, der 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden war und trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft saß (s. Interview mit Josef S. im Augustin 382 oder auf www.augustin.or.at). Die Filmpiraten forderten von der FPÖ eine Unterlassungserklärung, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden. Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine versuchte Retourkutsche der rechten Partei.
«Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehen kann»,belehrt Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung die FPÖ-Juristen. Der Richter teilt auch die Befürchtung der Filmpiraten, durch die Verwendung ihres Materials durch die FPÖ könne der falsche Verdacht entstehen, das antifaschistische Videokollektiv billige die Berichterstattung der rechten Partei. Jan Smendek vom Verein Filmpiraten bezeichnet die Abweisung der FPÖ-Klage als ersten Schritt in die richtige Richtung. Weil die FPÖ Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, sei es aber noch zu früh, von einem endgültigen Erfolg zu sprechen.
Nach dem Suizidversuch der Whistleblowerin gibt es eine internationale Kampagne für ihre Freilassung
Im September 2016 war die inhaftierte WikiLeaks-Informantin Chelsea Manning aus Protest gegen die Haftumstände und die Verweigerung von Medikamenten, die sie als Transgender benötigt, in den Hungerstreik getreten. Sie werde keine Nahrung zu sich nehmen, bis sie „ein Minimum an Würde, Respekt und Menschlichkeit“ erfahre und die „konstante, bewusste und übereifrige Überprüfung durch das Gefängnis- und Militärpersonal“ ende. Am 13. September beendete sie ihren fünftägigen Hungerstreik, nachdem ihr das US-Militär zugesagt hat, Manning als Transgender einen operativen Eingriff zur Geschlechtsumwandlung zu ermöglichen. (GWR-Red.)
In den letzten Monaten war es um die US-Whistleblowerin Chelsea Manning ruhig geworden. Die IT-Spezialistin war wegen Spionage und Verrat von Militärgeheimnissen zu einer Haftstrafe von 35 Jahren verurteilt worden, weil sie Dokumente und Videos an die Plattform Wikileaks geschickt hatte, die Kriegsverbrechen von US-Militärs während ihres Kriegseinsatzes im Irak dokumentieren. Doch seit einigen Wochen wächst weltweit die Angst um Mannings Leben, die als Transgender ihre Haftstrafe in dem Militärgefängnis für Männer Fort Leavenworth verbüßen muss. Dort verübte Manning in den Morgenstunden des 6. Juli 2016 einen Suizidversuch. Entsprechende Gerüchte wurden von ihren Anwälten mittlerweile bestätigt.
„Ich bin okay. Ich bin froh, am Leben zu sein. Vielen Dank für Eure Liebe. Ich komme da durch“, ließ Manning über Twitter ihren Unterstützer_innen mitteilen. Doch nach ihrem Suizidversuch drohen der Whistleblowerin nun neue Anklagen. Manning werden bedrohliches Verhalten, der Besitz verbotener Gegenstände und der Widerstand gegen Gefängnispersonal vorgeworfen. Kommt es zu einer Verurteilung, befürchtet die US-Menschenrechtsorganisation (ACLU) die unbefristete Einzelhaft, die Wiedereinstufung auf die höchste Sicherheitsstufe sowie neun zusätzliche Haftjahre ohne die Möglichkeit der Haftaussetzung. Solidaritätsgruppen warnen, dass solche Restriktionen das Leben der psychisch angeschlagenen Gefangenen gefährden könnten.
Mit einer Petition wollen die Unterstützergruppen die Öffentlichkeit gegen die erschwerten Haftbedingungen von Manning aufrütteln. „Chelsea braucht unsere Solidarität“, lautet ihr Motto.
Das Interesse ist zumindest in Deutschland nach ihrer Verurteilung zurückgegangen. Der Wikipedia-Eintrag zu Manning wurde seit 2014 nicht mehr aktualisiert. Doch nach ihren Suizidversuch hat der Chaos Computer Club (CCC), deren Ehrenmitglied Manning ist, ihre Begnadigung gefordert: „Die unmenschlichen Haftbedingungen haben Chelsea Manning an den Rand des Selbstmords getrieben. Als Strafe für ihren Versuch sollen diese nun noch verschärft werden“, kritisiert der CCC die US-Behörden. Mannings Haftbedingungen wurden schon 2012 vom UN-Berichterstatter als Folter kritisiert.
Nicht auf eine mögliche Begnadigung durch den Präsidenten verlassen
Der CCC fordert, wie andere Solidaritätsgruppen in aller Welt, dass der scheidende US-Präsident Barack Obama Manning begnadigt und so den grausamen Bedingungen ein Ende bereitet. „Das wäre endlich das langersehnte Zeichen für Whistleblower, auf das viele hoffen“, heißt es in der Erklärung.
Doch Solidaritätsgruppen in den USA warnen vor Illusionen in einen Gnadenakt von Obama. Sie verweisen darauf, dass es bisher nicht gelungen ist, den nach einem juristisch äußert fragwürdigen Indizienpross, der von massiver politischer Hetze begleitet war, zu einer lebenslänglichen Haft verurteilten Aktivisten des American Indian Movement Leonard Peltier freizubekommen. Nachdem Peltier vor mehr als einem Jahrzehnt schwer erkrankte, konzentrierten sich die Hoffnungen vieler seiner Unterstützer_innen auf eine Begnadigung durch Präsident Clinton. Doch die war ausgeblieben. Peltiers kritischem Gesundheitszustand zum Trotz, ist es nicht gelungen, die außerparlamentarische Kampagne für seine Freilassung wieder mit mehr Elan zu forcieren.
Deshalb wollen sich viele Unterstützer_innen von Manning verstärkt darauf konzentrieren, die Solidaritätsbewegung für ihre Freilassung sowohl in ihren eigenen Ländern als auch auf transnationaler Ebene zu stärken. Nur so könne der nötige Druck erzeugt werden, damit zunächst Mannings Haftbedingungen nicht noch weiter verschärft werden und der Druck für ihre Freilassung wächst.
Manning did the right thing
Dabei ist wichtig, Chelsea Manning nicht in erster Linie als Opfer, sondern als eine Aktivistin zu sehen, die durch die Veröffentlichung von Dokumenten geheim gehaltene Kriegsverbrechen im Irak bekannt gemacht hat. In Zeiten, in denen die Herrschenden aller Länder, auch in Deutschland, Kriege nicht nur wieder planen, sondern auch in ihr politisches Kalkül einbeziehen, solle Manning als ein Beispiel für einen Widerstand im Herzen der Kriegsmaschinerie gelten. Daher sollte neben ihrer Freilassung immer auch das Lob ihrer Aktionen im Mittelpunkt stehen. Die Parole „Manning did the right thing“ sollte auf keiner Antikriegsaktion fehlen.
Im Gefängnis arbeitende Insassen werden von Justizbediensten oft noch zusätzlich ausgebeutet, wie im Zuge eines kürzlich aufgedeckten Schmuggelskandals bekannt wurde. Doch auch die Grundrechte von drogen- und medikamentenabhängigen Gefangenen werden verletzt.
Im Gefängnis arbeitende Insassen werden von Justizbediensten oft noch zusätzlich ausgebeutet, wie im Zuge eines kürzlich aufgedeckten Schmuggelskandals bekannt wurde. Doch auch die Grundrechte von drogen- und medikamentenabhängigen Gefangenen werden verletzt.
»Routine oder Einzelfall?« fragte die Gefangenenzeitung Lichtblick, nachdem Mitte September durch einen Bericht des ZDF-Magazins »Frontal 21« bekanntgeworden war, dass Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Tegel im Gefängnis hergestellte Waren aus der Anstalt geschmuggelt und verkauft hatten. In einer Sonderausgabe berichtete die Gefangenenzeitung, dass die beiden Insassen, die in dem Fernsehbeitrag zitiert wurden, von Mithäftlingen als »Anscheißer« beschimpft worden seien.
Zudem würden sie von der Gefängnisleitung mit Repressalien belegt. »Heute konnten sie sich über Durchsuchungen ihrer Zellen und all ihrer Körperöffnungen freuen«, schrieb Lichtblick mit einem Anklang von Schadenfreude.
Die in Tegel gegründete Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) solidarisierte sich hingegen in einer Pressemeldung mit den »engagierten Inhaftierten in der JVA Tegel, die anstaltsintern einem zunehmenden Repressionsdruck seitens der JVA Tegel ausgesetzt sind«. GG/BO-Sprecher Oliver Rast bezeichnet es im Gespräch mit der Jungle World als absurd, dass die Gefangenen, die den Tegeler Schmuggel aufzudecken halfen, mit Zellenrazzien und Verhören konfrontiert sind. Er betont, dass es sich beim Schmuggel nicht um Einzelfälle handele, und widerspricht damit dem Berliner Justizsenator. »Die uns vorliegenden Ausführungen des Hauptbelastungszeugen Timo F. legen nahe, dass es sich um ein organisiertes Netzwerk von 20 bis 30 Bediensteten handelt«, so Rast.
Für ihn ist die Schmuggelwirtschaft keine Überraschung, sie gehört in allen Haftanstalten zum Alltag. »Es ist längst an der Zeit, die Selbstbedienungs- und Selbstbereicherungsmentalität der JVA-Bediensteten öffentlich zu skandalisieren«, sagt der Gewerkschafter. Er kritisiert, dass die Knastarbeiter in der teilweise reißerischen Berichterstattung kaum vorkämen. »Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Entwertung der menschlichen Arbeitskraft Inhaftierter, wenn auf der Billiglohninsel Knast von Gefangenen gefertigte Produkte gratis von Bediensteten entgegengenommen und womöglich in Eigenregie weitervertrieben werden.«
Die Gefangenengewerkschaft, die vor zwei Jahren gegründet wurde, sieht sich außerdem häufig gezwungen, die Grundrechte von Gefangenen zu verteidigen, die von Drogen oder Medikamenten abhängig sind. Mitte September beispielsweise berichtete die »Gefangenensolidarität Jena« über den seit Monaten erfolglosen Kampf von Oliver Gresenz, dem stellvertretenden GG/BO-Sprecher in der JVA Untermaßfeld, in ein Haftkrankenhaus nach Leipzig verlegt zu werden. Dort will Gresenz, der seit zwei Jahren von verschiedenen Medikamenten abhängig ist, eine Entzugstherapie beginnen. Die Gefängnisleitung lehnt die Therapie mit der Begründung ab, es gebe im Gefängniskrankenhaus zu wenige Betten. »Anstatt die Menschen zu behandeln, werden sie von der Knastmedizin mit harten Medikamenten ruhiggestellt, die selbst zu Abhängigkeit führen«, kritisiert die Jenaer Solidaritätsgruppe.
Auch die JVA Würzburg zwingt drogen- oder medikamentenabhängige Gefangene zum kalten Entzug (Jungle World 30/16). Die Rechtsanwältin Christina Glück, die einen der betroffenen Würzburger Häftlinge vertritt, spricht von einer Verletzung der Menschenwürde. Die Häftlinge litten vor allem am Anfang unter starken Entzugserscheinungen, klagten über schweren Durchfall und Erbrechen. Die in der JVA zuständigen Ärzte hielten trotzdem an dieser Form des Entzugs fest. Im Juli 2016 waren in der JVA Würzburg aus Protest gegen diese Haftbedingungen 47 Insassen elf Tage lang in einen Hungerstreik getreten. Ein Methadonprogramm für Gefangene im Entzug gehörte zu den Forderungen. Der Hungerstreik musste jedoch erfolglos beendet werden.
Timo F. und Benny L. filmten in der Justizvollzugsanstalt Tegel, um nachzuweisen, dass dort hergestellte Produkte auf eigene Rechnung verkauft wurden. Nach Angaben der Gefangenengewerkschaft haben die beiden Häftlinge nun einen Monat lang nur anderthalb Stunden Aufschluss, da sie die Aufnahmen ohne Genehmigung gemacht hätten. Ihre Beschäftigungsverhältnisse seien beendet und ihre Fernsehgeräte eingezogen worden. »Es ist offensichtlich, dass es der JVA-Leitung nicht nur darum geht, vom anstaltsinternen Skandal des Schmuggels und der Hehlerei durch Bedienstete abzulenken, sondern die beiden aktiven Gefangenen regelrecht mundtot zu machen«, kritisiert der Pressesprecher der Gefangenengewerkschaft, Oliver Rast, in einer Pressemitteilung am Mittwoch.
Die Pressesprecherin der Justizverwaltung, Claudia Engfeld, bestätigt, dass gegen die beiden Häftlinge eine Freizeitsperre verhängt wurde. Ihre Beschäftigungsverhältnisse seien allerdings nicht beendet worden. Die Freizeitsperre sei eine Standardmaßnahme bei Regelverstößen. »Die beiden Männer werden exakt so behandelt wie andere Gefangene auch, die illegalerweise ein Handy besitzen«, sagt Engfeld. Sie sieht auch keinen Zusammenhang zwischen den Aufnahmen und dem Aufdecken des mutmaßlichen Schmuggels. »Die Videoaufnahmen sind nicht aus dem Gefängnis geschmuggelt worden, um ein mutmaßliches Fehlverhalten aufzudecken. Zu der Zeit, als die Aufnahmen mutmaßlich entstanden sind, hat die Polizei bereits seit Monaten ermittelt«, so Engfeld. Auf Bitten der Polizei seien die Ermittlungen geheim gehalten worden.