Gekapertes Material


Die FPÖ verliert gegen Filmpiraten

Drei Jahre hat es gedauert, bis der Rechtsstreit zwischen der österreichischen FPÖ und dem Erfurter Verein Filmpiraten mit einem Vergleich beendet wurde. Die rechts­populistische Partei, die mittlerweile Teil der Regierung in Wien ist, muss an den Verein 6.100 Euro zahlen und hat sich zudem verpflichtet, das Video­material der Filmpiraten künftig nicht mehr zu verwenden.Der Verein, der seit mehr als zehn Jahren antifaschistische Videos produ­ziert, verklagte die FPÖ 2015 wegen einer Urheberrechtsverletzung. Die Partei hatte Videomaterial der Film­piraten auf ihrem Youtube­Kanal ver­wendet. Es waren Ausschnitte aus dem Prozess gegen den Jenaer Studen­ten Josef S., der 2014 im Zuge der Proteste gegen den Wiener Akademi­kerball – ein Stelldichein der euro­päischen Rechtsaußenpolitiker – unter dem Vorwurf des Landfriedensbruchs verhaftet worden war und mehrere Mo­nate in Untersuchungshaft saß. In Deutschland und Österreich war damalseine Solidaritätskampagne entstan­den, zu der die Filmpiraten mit ihrem Video einen Beitrag leisten wollten. Nach seiner Freilassung erhielt Josef S. den Zivilcourage­Preis der Stadt Jena.Die FPÖ hatte die Filmausschnitte für eine Kampagne gegen Antifaschisten genutzt und mit entsprechend hetzeri­schen Texten unterlegt. Auf die Urhe­berrechtsklage reagierte sie ihrerseits mit einer Gegenklage vor dem Wiener Handelsgericht wegen Behinderung der Meinungsfreiheit und falscher An­schuldigung. Die Prozesskosten hätten für den kleinen Erfurter Verein, dessen Mitarbeiter ehrenamtlich tätig sind, exis­tenzbedrohend sein können. „Die FPÖ hatte den Streitwert auf 35.000 Euro an­gesetzt. Wir wären sofort insolvent gewesen. Das war wahrscheinlich deren Strategie, die sie auch gegen andere Kritiker wie die Zeitung Linkswende an­wendet“, sagt dazu Jan Smendek, der Sprecher der Filmpiraten. Eine Solidari­tätskampagne, bei der über 10.000 Euro zusammenkamen, bewahrte den Verein vor dem Ruin.Dass Bildmaterial ohne Zustimmung der Urheber verwendet und für eine eigene politische Agenda benutzt wird, kommt immer wieder vor. Die langjäh­rige CDU­-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach, die im letzten Bundestags­wahlkampf die AfD unterstützte, wurde dabei gleich mehrmals ertappt. Einmal postete sie mit der Headline „Deutsch­land 2030“ ein Foto, auf dem eine Gruppe fremdländisch aussehenderKinder ein blondes Mädchen bestaunt. Das Foto war zuvor auf rechten Internet­seiten verschiedener Länder mit dem jeweiligen Ländernamen aufgetaucht. Hartnäckige Recherchen eines NDR­Journalisten ergaben, dass es auf der In­dienreise einer australischen Familie entstanden war, die „einen Moment vollerLiebe“ festhalten wollte und „das Mit­einander verschiedener Kulturen von Menschen“. Das andere Mal postete sie das Bild einer jungen Frau mit Refu­gees­Welcome­Tasche, die achtlos an einem Bettler vorbeigeht. Es stammte von der Fotodatenbank Fotolia und der Aufdruck war nachträglich einmon­tiert worden. Steinbach wurde danach mit viel Spott, aber nicht mit juristischenKlagen konfrontiert.Jan Smendek bereut nicht, dass die Filmpiraten gegen die FPÖ den Rechts­weg beschritten haben. Jetzt aber wollen sie sich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe widmen. In einigen Monaten wird ihr bisher aufwendigster Film fertig,für den sie über ein Jahr recherchiert haben. Er erzählt die Geschichte eines bisher unbeachteten Opfers rechter Gewalt in Thüringen.
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aus:
der Freitag | Nr.4 | 25. Januar 2018Kultur

Peter Nowak

FPÖ muss Filmpiraten Entschädigung zahlen

Nach über drei Jahren wurde der Rechtsstreit zwischen der rechtspopulistischen österreichischen FPÖ und dem Erfurter Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten mit einem Vergleich beendet. Geklagt hatten die Filmpirat*innen, weil die Partei ohne deren Einwilligung Filmausschnitte verwendet und mit eigenem Text versahen hatte. Für diese Urheberrechtsverletzung muss die FPÖ dem Verein nun 6100 Euro zahlen und hat sich verpflichtet, das Videomaterial nicht mehr zu verwenden.

Gegenstand des Streits war ein Film über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S., der 2013 im Zuge der Proteste gegen den Wiener Akademikerball, einem Stelldichein der europäischen Rechtsaußenpolitiker auf Einladung der FPÖ, unter dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs verhaftet worden war und in Österreich mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen hat. Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) verlieh dem Studenten später einen Preis für Zivilcourage.

Als Reaktion auf die Klage der Filmpirat*innen hatte die FPÖ ihrerseits Klage gegen die Filmpirat*innen vor dem Wiener Handelsgericht erhoben. Die Partei warf den Erfurter_innen darin Behinderung der Meinungsfreiheit und falsche Anschuldigungen vor. Die Prozesskosten hätten für den kleinen Verein, der nur aus Ehrenamtlichen besteht, existenzbedrohend sein können. Daher herrschte große Erleichterung, als die FPÖ ihre Klage im September 2016 in erster Instanz verloren hat. Das Urteil wurde später vom Obersten Gerichtshof in Wien bestätigt.

Die Klage der Filmpirat*innen gegen die FPÖ wegen der widerrechtlichen Nutzung des  Videomaterials wurde mit dem Abschluss des Vergleichs zurückgezogen. „Nach über 3 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung ist die FPÖ auf alle unseren außergerichtlichen Forderungen eingegangen. Die Auseinandersetzung hat die letzten Jahre viel Kraft, Geld und Nerven gekostet“,  erklärte Filmpirat*innensprecher Jan Smendeck gegenüber M. Nun will der Verein seinen nächsten Film fertigstellen, der den Opfern rechter Gewalt in Thüringen gewidmet ist.

aus: Menschen Machen Medien

FPÖ muss Filmpiraten Entschädigung zahlen

Peter Nowak

FPÖ hält nicht viel vom Urheberrecht

Filmpiraten vs. FPÖ, Teil II

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv «Filmpiraten» gegen die Freiheitliche Partei Österreich. Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück,  die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die FPÖ hatte die Filmaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt (siehe Augustin 384, Februar 2015).

Auf dem Kanal «FPÖ-TV» wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte ihres Videoberichts über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. verwendet, der 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden war und trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft saß (s. Interview mit Josef S. im Augustin 382 oder auf www.augustin.or.at). Die Filmpiraten forderten von der  FPÖ eine Unterlassungserklärung, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden. Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine versuchte Retourkutsche der rechten Partei.

«Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehen kann», belehrt Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung die FPÖ-Juristen. Der Richter teilt auch die Befürchtung der Filmpiraten, durch die Verwendung ihres Materials durch die FPÖ könne der falsche Verdacht entstehen, das antifaschistische Videokollektiv billige die Berichterstattung der rechten Partei. Jan Smendek vom Verein Filmpiraten bezeichnet die Abweisung der FPÖ-Klage als ersten Schritt in die richtige Richtung. Weil die FPÖ Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, sei es aber noch zu früh, von einem endgültigen Erfolg zu sprechen.

http://www.augustin.or.at/

Peter Nowak

www.filmpiraten.org

FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. gegen die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ). Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die rechte Partei hatte die Videoaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt. Auf dem Kanal FPÖ-TV wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten zum Fall des Jenaer Antifaschisten Josef F. verwendet.Der Student wurde 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen und saß trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft. Die Filmpiraten forderten von der FPÖ eine Unterlassungserklärung, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden.

Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine Retourkutsche der rechten Partei. „Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehen kann“, belehrt Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung die FPÖ-Juristen. Der Richter teilt auch die Befürchtung der Filmpiraten, dass die Verwendung ihres Materials durch die FPÖ den falschen Eindruck entstehen lassen könne, das antifaschistische Videokollektiv billige die Berichterstattung der rechten Partei. Jan Smendek vom Verein Filmpiraten bezeichnet die Abweisung der FPÖ-Klage gegenüber „M“ als ersten Schritt in die richtige Richtung. Weil die FPÖ Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, sei es aber noch zu früh, von einem endgültigen Erfolg zu sprechen.

FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

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von Peter Nowak