Ermunterung zum Kampf gegen rechte Ideologien

Das thüringische Bad Blankenburg debattiert über den Umgang mit einem durch einen Neonazi verübten Mord

Am 24. Mai 2001 tötete ein damals 24-jähriger Neonazi im thüringischen Bad Blankenburg den 27-jährigen Epileptiker Axel U. Der wurde in einem anonymen Armengrab bestattet. Doch 17 Jahre später wird in der kleinen Stadt wieder über die Tat geredet und auch die Frage gestellt, warum damals der Täter nicht als solcher bezeichnet wurde.

Auslöser für die Diskussion ist der Film »Das blinde Auge – Ein Todesfall in Thüringen«, den der Erfurter Regisseur Jan Smendek gedreht hat. Am 19. September war der Film erstmals in Bad Blankenburg zu sehen. Etwa 120 Menschen waren in den Fröbelsaal des Rathauses gekommen, darunter viele junge Leute. Sie erfuhren durch den Film erstmals mehr über die Hintergründe des rechten Täters. Sie hörten von den wenigen Bekannten des Opfers, wie sie nach der Tat stigmatisiert und ausgegrenzt worden sind. Über eine Gedenkveranstaltung für Axel U. schrieb die »Ostthüringische Zeitung«, dass sich dort »stadtbekannte Trinker und Asoziale« getroffen hätten.

Eine politische Auseinandersetzung hat damals nicht stattgefunden. Nach der Filmvorführung gab es erstmals in der Stadt eine öffentliche Diskussion über den Umgang der Menschen mit dem Todesfall. Dazu mussten die Interessierten vom Rathaus in die Räume des Bad Blankenburger Kunstkreises umziehen. Der Bürgermeister erklärte, dass die Gefahr bestanden habe, dass auch die AfD und andere rechte Gruppen Anspruch auf Räume im Rathaus anmelden könnten, wenn er dort eine politische Diskussion zugelassen hätte.
Der Regisseur Jan Smendek berichtete, wie er Anfang 2017 bei einer Recherche über durch Rechte verursachte Todesfälle in Thüringen auf Axel U. stieß. Beim Studium der Akten erfuhr er von den Verstrickungen des Neonazi-Täters mit der »Anti-Antifa-Ostthüringen« und dem »Thüringer Heimatschutz«. Mit Silke Streipert saß auch eine Bekannte von Axel U. auf dem Podium, die nach dessen Tod dafür angefeindet wurde, dass sie mit Gleichgesinnten gegen die Neonazis aktiv war. Sie sagte, dass damals viele in der Stadt weggeschaut hatten. Doch sie erwähnte auch, dass sich seitdem in Bad Blankenburg einiges geändert habe. Sie verwies auf zivilgesellschaftliche Initiativen, in denen nicht nur Linke, sondern auch Christen aktiv sind. Zu ihnen gehört auch der Bad Blankenburger Pastor Andreas Kämpf, der sich bei der Diskussion gegen die Ausgrenzung von Geflüchteten wandte und beklagte, dass es solche Tendenzen auch in den Kirchengemeinden gäbe.

Zur Zivilgesellschaft gehört auch das Bürgerbündnis Zivilcourage und Menschenrechte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, das Thomas Endter auf dem Podium vertrat. Im Film berichtet er, wie er vor einigen Jahren von Neonazis an seinem Arbeitsplatz bedroht wurde. Er betonte in der Debatte, dass er mit dem Bündnis die bürgerliche Gesellschaft ermuntern wolle, gegen rechte Ideologien aufzustehen. Dabei ist er sich auch mit dem Mitglied der LINKEN im Landtag von Thüringen Rainer Kräuter einig, der viele Jahre in Bad Blankenburg als Polizist gearbeitet hat und beruflich auch mit dem Tod von Axel U. befasst war. Kräuter setzte sich für mehr Transparenz bei Polizei und Justiz ein.

Alle Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass der Film es ermöglicht hat, dass in Bad Blankenburg nach 17 Jahren öffentlich über den Todesfall geredet wird. Aus dem Publikum kam der Vorschlag, zum 20. Jahrestag einen Gedenkort in Bad Blankenburg für Axel U. einzurichten. Rainer Kräuter signalisierte Unterstützung.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1101113.ermunterung-zum-kampf-gegen-rechte-ideologien.html

Peter Nowak

»Mein Mann wurde verprügelt«

Small Talk mit Silke Streipert über einen neonazistischen Mord in Thüringen 2001

Am 24. Mai 2001 tötete ein damals 24jähriger Neonazi im thüringischen Bad Blankenburg den 27jährigen Epileptiker Axel U. Der Regisseur Jan Smendek erinnert mit seinem kürzlich vorgestellten Dokumentarfilm »Das blinde Auge« an den Fall. Silke Streipert berichtet in dem Film als Zeitzeugin über das Geschehen.

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Die Sensibilisierung der Behörden reicht nicht aus

Der Film »Das blinde Auge« untersucht einen thüringischen Todesfall von 2001 - Axel U. wurde damals von einem Neonazi ermordet

Jan Smendek ist Regisseur des Films »Das blinde Auge – ein Todesfall in Thüringen«. 2004 gehörte er zu den Gründern des Erfurter Videokollektivs »Filmpiratinnen und Filmpiraten«. Das Projekt hatte gemeinsam mit Ezra, der mobilen Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen, den Film erstellt. Am 10. April um 19 Uhr findet im Clubhaus Saalfeld die Premierenfeier statt.

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Gekapertes Material


Die FPÖ verliert gegen Filmpiraten

Drei Jahre hat es gedauert, bis der Rechtsstreit zwischen der österreichischen FPÖ und dem Erfurter Verein Filmpiraten mit einem Vergleich beendet wurde. Die rechts­populistische Partei, die mittlerweile Teil der Regierung in Wien ist, muss an den Verein 6.100 Euro zahlen und hat sich zudem verpflichtet, das Video­material der Filmpiraten künftig nicht mehr zu verwenden.Der Verein, der seit mehr als zehn Jahren antifaschistische Videos produ­ziert, verklagte die FPÖ 2015 wegen einer Urheberrechtsverletzung. Die Partei hatte Videomaterial der Film­piraten auf ihrem Youtube­Kanal ver­wendet. Es waren Ausschnitte aus dem Prozess gegen den Jenaer Studen­ten Josef S., der 2014 im Zuge der Proteste gegen den Wiener Akademi­kerball – ein Stelldichein der euro­päischen Rechtsaußenpolitiker – unter dem Vorwurf des Landfriedensbruchs verhaftet worden war und mehrere Mo­nate in Untersuchungshaft saß. In Deutschland und Österreich war damalseine Solidaritätskampagne entstan­den, zu der die Filmpiraten mit ihrem Video einen Beitrag leisten wollten. Nach seiner Freilassung erhielt Josef S. den Zivilcourage­Preis der Stadt Jena.Die FPÖ hatte die Filmausschnitte für eine Kampagne gegen Antifaschisten genutzt und mit entsprechend hetzeri­schen Texten unterlegt. Auf die Urhe­berrechtsklage reagierte sie ihrerseits mit einer Gegenklage vor dem Wiener Handelsgericht wegen Behinderung der Meinungsfreiheit und falscher An­schuldigung. Die Prozesskosten hätten für den kleinen Erfurter Verein, dessen Mitarbeiter ehrenamtlich tätig sind, exis­tenzbedrohend sein können. „Die FPÖ hatte den Streitwert auf 35.000 Euro an­gesetzt. Wir wären sofort insolvent gewesen. Das war wahrscheinlich deren Strategie, die sie auch gegen andere Kritiker wie die Zeitung Linkswende an­wendet“, sagt dazu Jan Smendek, der Sprecher der Filmpiraten. Eine Solidari­tätskampagne, bei der über 10.000 Euro zusammenkamen, bewahrte den Verein vor dem Ruin.Dass Bildmaterial ohne Zustimmung der Urheber verwendet und für eine eigene politische Agenda benutzt wird, kommt immer wieder vor. Die langjäh­rige CDU­-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach, die im letzten Bundestags­wahlkampf die AfD unterstützte, wurde dabei gleich mehrmals ertappt. Einmal postete sie mit der Headline „Deutsch­land 2030“ ein Foto, auf dem eine Gruppe fremdländisch aussehenderKinder ein blondes Mädchen bestaunt. Das Foto war zuvor auf rechten Internet­seiten verschiedener Länder mit dem jeweiligen Ländernamen aufgetaucht. Hartnäckige Recherchen eines NDR­Journalisten ergaben, dass es auf der In­dienreise einer australischen Familie entstanden war, die „einen Moment vollerLiebe“ festhalten wollte und „das Mit­einander verschiedener Kulturen von Menschen“. Das andere Mal postete sie das Bild einer jungen Frau mit Refu­gees­Welcome­Tasche, die achtlos an einem Bettler vorbeigeht. Es stammte von der Fotodatenbank Fotolia und der Aufdruck war nachträglich einmon­tiert worden. Steinbach wurde danach mit viel Spott, aber nicht mit juristischenKlagen konfrontiert.Jan Smendek bereut nicht, dass die Filmpiraten gegen die FPÖ den Rechts­weg beschritten haben. Jetzt aber wollen sie sich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe widmen. In einigen Monaten wird ihr bisher aufwendigster Film fertig,für den sie über ein Jahr recherchiert haben. Er erzählt die Geschichte eines bisher unbeachteten Opfers rechter Gewalt in Thüringen.
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aus:
der Freitag | Nr.4 | 25. Januar 2018Kultur

Peter Nowak

»Hetze gegen die Antifa«

Nach über drei Jahren endete der Rechtsstreit zwischen der FPÖ und dem Erfurter Videokollektiv ­»Filmpiratinnen und Filmpiraten« mit einem Vergleich. Die FPÖ muss dem Thüringer Verein etwa 6 100 Euro überweisen und sich schriftlich verpflichten, dessen Videomaterial künftig nicht mehr zu verwenden. Der Filmpirat Jan Smendek im Gespräch.

Was war der Hintergrund des Rechtsstreits mit der FPÖ?

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FPÖ muss Filmpiraten Entschädigung zahlen

Nach über drei Jahren wurde der Rechtsstreit zwischen der rechtspopulistischen österreichischen FPÖ und dem Erfurter Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten mit einem Vergleich beendet. Geklagt hatten die Filmpirat*innen, weil die Partei ohne deren Einwilligung Filmausschnitte verwendet und mit eigenem Text versahen hatte. Für diese Urheberrechtsverletzung muss die FPÖ dem Verein nun 6100 Euro zahlen und hat sich verpflichtet, das Videomaterial nicht mehr zu verwenden.

Gegenstand des Streits war ein Film über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S., der 2013 im Zuge der Proteste gegen den Wiener Akademikerball, einem Stelldichein der europäischen Rechtsaußenpolitiker auf Einladung der FPÖ, unter dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs verhaftet worden war und in Österreich mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen hat. Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) verlieh dem Studenten später einen Preis für Zivilcourage.

Als Reaktion auf die Klage der Filmpirat*innen hatte die FPÖ ihrerseits Klage gegen die Filmpirat*innen vor dem Wiener Handelsgericht erhoben. Die Partei warf den Erfurter_innen darin Behinderung der Meinungsfreiheit und falsche Anschuldigungen vor. Die Prozesskosten hätten für den kleinen Verein, der nur aus Ehrenamtlichen besteht, existenzbedrohend sein können. Daher herrschte große Erleichterung, als die FPÖ ihre Klage im September 2016 in erster Instanz verloren hat. Das Urteil wurde später vom Obersten Gerichtshof in Wien bestätigt.

Die Klage der Filmpirat*innen gegen die FPÖ wegen der widerrechtlichen Nutzung des  Videomaterials wurde mit dem Abschluss des Vergleichs zurückgezogen. „Nach über 3 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung ist die FPÖ auf alle unseren außergerichtlichen Forderungen eingegangen. Die Auseinandersetzung hat die letzten Jahre viel Kraft, Geld und Nerven gekostet“,  erklärte Filmpirat*innensprecher Jan Smendeck gegenüber M. Nun will der Verein seinen nächsten Film fertigstellen, der den Opfern rechter Gewalt in Thüringen gewidmet ist.

aus: Menschen Machen Medien

FPÖ muss Filmpiraten Entschädigung zahlen

Peter Nowak

Erfurter Filmverein obsiegt gegen die FPÖ

Die rechtspopulistische FPÖ kann sich nicht mehr rauswinden und muss die Gerichtskosten zahlen. Jetzt ist ein Urteil rechtskräftig, dass der Partei bescheinigt, das Urheberrecht der Erfurter Filmpirat_innen verletzt zu haben, als sie Ausschnitte aus deren Videos ohne Genehmigung auf ihrem eigenen Kanal verwendete.

Beim Erfurter Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. knallten am vergangenen Freitag die Sektkorken. Das Medienkollektiv feierte den juristischen Sieg gegen die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreichs. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte die Revision der FPÖ gegen ein Urteil des Wiener Handelsgerichts vom letzten Jahr zurückgewiesen. Damit ist ein Urteil rechtskräftig, das den RechtspopulistInnen bescheinigte, die Urheberrechte des Filmkollektivs verletzt zu haben, als sie auf dem Kanal FPÖ-TV ohne Zustimmung und Nennung der Quellen Ausschnitte aus einem Videobericht über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. verwendete. S. war 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden und saß trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft.

Die FilmpiratInnen hatten von der FPÖ eine Unterlassungserklärung gefordert, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden. Daraufhin verklagte die FPÖ die Filmaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit. Hätte die Rechtspartei mit ihrer Klage Erfolg gehabt, wäre die Existenz des Filmkollektivs schon wegen der hohen Kosten gefährdet gewesen. Nachdem die Filmpirat_innen an die Öffentlichkeit gegangen waren, trafen Spenden und Unterstützungserklärungen ein. Die Klage der FPÖ wurde als Einschüchterungsversuch gewertet – zumal die Rechtspartei in den letzten Jahren weitere Medien und Einzelpersonen, die sich kritisch über sie äußerten, mit Klagen überzogen hat.

FPÖ setzt Urheberrechtsverletzung fort

Nun muss die FPÖ alle Kosten des Verfahrens tragen. Doch für die FilmpiratInnen ist trotz des Erfolges die juristische Auseinandersetzung mit der FPÖ womöglich nicht beendet. Denn noch immer wird auf den Youtube-Kanal FPÖ-TV ihr Videomaterial verwendet. Damit setzen die Rechtspopulisten die Urheberrechtsverletzung fort. Da nun ein rechtskräftiges Urteil dazu vorliegt, könnten die Chancen gestiegen sein, dass das Filmkollektiv seine Rechte durchsetzen kann und die FPÖ auch Schadenersatz zahlen muss. Doch ließ Jan Samende vom Filmpirat_innenverein bislang offen, ob man weitere juristische Schritte einleite: „Wir werden jetzt innerhalb des Vereines unser weiteres Vorgehen besprechen.“

M-Logo

https://mmm.verdi.de/internationales/erfurter-filmverein-obsiegt-gegen-die-fpoe-39415

Peter Nowak

FPÖ hält nicht viel vom Urheberrecht

Filmpiraten vs. FPÖ, Teil II

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv «Filmpiraten» gegen die Freiheitliche Partei Österreich. Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück,  die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die FPÖ hatte die Filmaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt (siehe Augustin 384, Februar 2015).

Auf dem Kanal «FPÖ-TV» wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte ihres Videoberichts über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. verwendet, der 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden war und trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft saß (s. Interview mit Josef S. im Augustin 382 oder auf www.augustin.or.at). Die Filmpiraten forderten von der  FPÖ eine Unterlassungserklärung, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden. Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine versuchte Retourkutsche der rechten Partei.

«Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehen kann», belehrt Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung die FPÖ-Juristen. Der Richter teilt auch die Befürchtung der Filmpiraten, durch die Verwendung ihres Materials durch die FPÖ könne der falsche Verdacht entstehen, das antifaschistische Videokollektiv billige die Berichterstattung der rechten Partei. Jan Smendek vom Verein Filmpiraten bezeichnet die Abweisung der FPÖ-Klage als ersten Schritt in die richtige Richtung. Weil die FPÖ Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, sei es aber noch zu früh, von einem endgültigen Erfolg zu sprechen.

http://www.augustin.or.at/

Peter Nowak

www.filmpiraten.org

Juristische Schlappe für FPÖ

Erster Erfolg für Erfurter Filmpiraten im Streit mit österreichischer Rechtspartei

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Demonstranten protestieren in Wien gegen den Akademikerball der FPÖ
Foto: dpa/Herbert P. Oczeret

Einen ersten juristischen Erfolg hat das Erfurter Kollektiv Filmpiraten gegen die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) erzielt. Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die womöglich die Existenz des Medienkollektivs gefährdet hätte, das der außerparlamentarischen Linken nahesteht. Die rechte Partei hatte die Filmaktivisten vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten lediglich ihr Urheberrecht verteidigt.

In dem Fall ging es um ein Verfahren gegen den Jenaer Antifaschisten Josef S. in Wien. Die österreichische Justiz hatte dem Studenten schweren Landfriedensbruch bei Protesten gegen den Akademikerball im Jahr 2013 vorgeworfen. Dazu lädt die rechtspopulistische FPÖ alljährlich Ende Januar Politiker der rechten Szene Europas ein. Wegen der monatelangen Untersuchungshaft trotz unklarer Beweislage sprachen Menschenrechtsorganisationen von einer Kriminalisierung des Antifaschisten. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. einen Preis für Zivilcourage.

Die FPÖ stellte Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten über den Prozess gegen Josef S. und die Preisverleihung auf ihren Kanal FPÖ-TV. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die CC-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, sagte der Videojournalist Jan Smendek vom Verein der Filmpiraten dem »neuen deutschland«.

Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine Retourkutsche der rechten Partei. Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material sei in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehe, erklärte Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung. Der Richter äußerte auch Verständnis dafür, dass durch die Verwendung des Materials durch die FPÖ der falsche Verdacht entstehen könnte, dass die antifaschistischen Filmpiraten die Berichterstattung der rechten Partei billige.

Jan Smendek nannte die Abweisung der FPÖ-Klage einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Doch noch sei es zu früh, von einem Erfolg zu sprechen. Denn die FPÖ hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der juristische Streit geht also weiter. Die Filmpiraten seien ein kleiner Verein, für den ein teures und zeitaufwendiges Verfahren schwierig sei, erklärt Smendek. »Wahrscheinlich ist dies genau die Intention der FPÖ.«

Er verweist auf die hohen Gerichtskosten, die den Filmpiraten durch das Verfahren bereits entstanden seien. »Nur durch eine Spendenkampagne konnten wir das durchstehen«, so der Videojournalist.

Auch in Österreich überzieht die FPÖ linke Kritiker mit Klagen, beispielsweise die »Initiative Heimat ohne Hass«, die Zeitschrift »Linkswende« und den österreichischen Datenforensiker Uwe Sailer, der sich seit Jahren gegen die FPÖ engagiere. »Die durch die österreichische Parteienfinanzierung solvente Partei versucht, ihre Kritiker mit den Klagen finanziell unter Druck zu setzen«, vermutet ein Autor in der »Linkswende«.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1024373.juristische-schlappe-fuer-fpoe.html

Peter Nowak

Verschlepptes Verfahren

Prozess gegen einen Polizisten wegen beschädigter Kamera lässt auf sich warten

Wird die Beschädigung einer Kamera eins Videojournalisten des Erfurter Medienkollektivs Filmpiraten bei den Blockupy-Protesten 2013 noch ein gerichtliches Nachspiel haben? »Obwohl die polizeilichen Ermittlungen seit Oktober 2014 abgeschlossen sind und der Polizist, der die Kamera beschädigt hat, namentlich bekannt ist, ist noch immer kein Prozesstermin festgesetzt worden«, kritisiert Jan Smendek von den Filmpiraten. Er tritt als Besitzer der beschädigten Kamera als Nebenkläger auf.

Die Filmpiraten hatten eine Videoszene ins Internet gestellt, auf der zu sehen ist, wie in einem Polizeikessel ein Polizist das Mikrophon der Kamera abbricht und an sich nimmt. Nachdem diese Aufnahme in zahlreichen Dokumentationen über die Blockupy-Aktionen Eingang gefunden hat, begann die Polizei mit den Ermittlungen – und wurde bei der Sichtung ihrer eigenen Videos fündig. Die Abteilung V6-Amtsdelikte beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main konnte einen sächsischen Bereitschaftspolizisten als Urheber der Beschädigung feststellen. Nun liegen die Akten bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Eine Mitarbeiterin der Pressestelle der Behörde erklärte gegenüber »nd«, dass noch nicht entschieden ist, ob es zu einer Anklage kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Auch der Termin der Entscheidung sei noch offen. Nicht ungewöhnlich sei es, dass der Zeitraum zwischen dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und der Entscheidung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens länger dauert.

Ruth Schmidt von der Berliner Vorbereitungsgruppe für die Blockupy-Aktionen am kommenden Mittwoch äußert gegenüber »nd« ebenfalls Unverständnis über die lange Dauer der Ermittlungen gegen den Polizisten: »Es wäre ein klares Signal an die Polizei auch im Hinblick auf die kommenden Blockupy-Aktionen gewesen, wenn es zu einer Anklage gegen den namentlich bekannten Polizisten gekommen wäre. Dann würde deutlich, dass ungesetzliches Handeln auch juristische Konsequenzen hat.« Die lange Dauer des Verfahrens könne aber das gegenteilige Signal haben. Obwohl der Verantwortliche durch die Ermittlungen der Polizei bekannt ist, kommt die gerichtliche Aufarbeitung nicht voran.

»Das Verfahren darf nicht weiter verschleppt werden«, betont auch Jan Smendek. Für ihn hat das lange Prozedere auch finanzielle Nachteile. Nach der Beschädigung der Kamera sind die Filmpiraten auf den Kosten sitzen geblieben. »Wir waren zeitweilig in unserer Arbeit sehr eingeschränkt«, betonte Smendek. Das Videokollektiv hatte im Internet via Crowdfunding im Internet Spenden für eine neue Kamera gesammelt. Erst wenn das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist, kann Smendek eine Klage auf Schadenersatz gegen die Polizei stellen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/964521.verschlepptes-verfahren.html

Peter Nowak

Teurer Kampf ums Urheberrecht

Das alternative Videokollektiv Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. aus Erfurt muss sich derzeit gegen eine Klage der FPÖ vor dem Handelsgericht in Wien wehren. Die rechte Partei verletzte das Urheberrecht der Erfurter Journalisten und überzieht sie nun im Gegenzug mit einem Prozess, dessen Kosten bereits das Aus für das Filmkollektiv bedeuten könnten.

Fast ein Jahrzehnt berichten die Videojournalisten über Antifademonstrationen, Flüchtlingsproteste oder Solidaritätsaktionen beispielsweise während des Einzelhandelsstreiks. Zunächst konzentrierte sich ihre Medienarbeit auf Thüringen. Mittlerweile sind die kritischen Journalisten europaweit mit der Kamera unterwegs. So berichteten sie auch über das Verfahren gegen den Jenaer Antifaschisten Josef S. in Wien. Die österreichische Justiz hatte den Studenten schweren Landfriedensbruch bei Protesten gegen den jährlichen Akademikerball in 2013 vorgeworfen. Dazu lädt die rechtspopulistische FPÖ alljährlich Ende Januar Politiker der rechten Szene Europas ein. Wegen der monatelangen Untersuchungshaft trotz unklarer Beweislage sprachen Menschenrechtsorganisationen von Kriminalisierung des Antifaschisten. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. im vergangenen Jahr einen Preis für Zivilcourage.
Die FPÖ stellte Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten über den Prozess gegen Josef S. und die Preisverleihung auf ihren Kanal FPÖ-TV. „Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die Creative Commons-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt“, erklärte der Videojournalist Jan Smendek. Daher hatte der Verein die FPÖ wegen der Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Daraufhin verklagte die FPÖ die Filmpiraten beim Wiener Handelsgericht wegen Behinderung der Meinungsfreiheit und falscher Anschuldigungen. Gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärte ein FPÖ-Sprecher: „Wir fordern in unserer Klage gegen die ‚Filmpiraten‘ weder Geld noch Sonstiges, sondern lediglich die gerichtliche Feststellung, dass die von den ‚Filmpiraten‘ behaupteten Ansprüche gegen die FPÖ nicht zu Recht bestehen“.
Mittlerweile wurde bekannt, dass die FPÖ auch in Österreich ihre Kritiker häufiger mit solchen Klagen überzieht. Betroffen davon sind die „Initiative Heimat ohne Hass“, die Zeitschrift „Linkswende“ und der österreichischen Kriminalbeamte und Datenforensiker Uwe Sailer, der sich gegen die FPÖ engagiert. Die aufgrund der österreichischen Parteienfinanzierung sehr solvente Partei versucht, ihre Kritiker mit den Klagen finanziell unter Druck zu setzen, kritisiert ein Autor der „Linkswende“. Für die Filmpiraten geht es dabei um ihre Existenz. Der Streitwert liegt bei 35000 Euro. „Bis jetzt sind schon über 5.000 Euro an Anwaltskosten entstanden, die wir im Vorfeld aufbringen mussten“, erklärt Smendek. Die Auseinandersetzung kann sich noch über Monate hinziehen und teuer werden. Ein vom Wiener Handelsgericht vorgeschlagener Vergleich, bei dem beide Seiten ihre Klagen zurückziehen, ist für Smendek nicht annehmbar. „Die FPÖ könnte dann weiter unser Urheberrecht verletzen und wir würden auf einen Teil der Gerichtskosten sitzen bleiben“, begründet der Journalist die Ablehnung. So wird es wohl in einigen Monaten zum Prozess kommen.

Unter dem Motto „Sei unser Held – FPÖ kostet Nerven und Geld“ wird auf der Homepage www.filmpiraten.org zu einer Spendenkampagne aufgerufen. SPENDENKONTO Filmpiratinnen e.V.
IBAN: DE56430609676027819400
BIC: GENODEM1GLS GLS Bank.

aus: «M» – MENSCHEN – MACHEN – MEDIEN

https://mmm.verdi.de/aktuell-notiert/2015/teurer-kampf-ums-urheberrecht

Peter Nowak

Filmpiraten durch FPÖ-Klage in ihrer Existenz bedroht

Mit Klagen schlagen

Die rechtspopulistische FPÖ überzieht ihre Gegner mit einer Klagewelle. Mittlerweile ist auch ein antifaschistisches Medienprojekt aus Erfurt betroffen.

Antifaschistische Medienschaffende kennen das Problem. Rechte benutzen Texte, Fotos oder Videos ohne Erlaubnis und instrumentalisieren diese für ihre Propaganda. In der Regel genügt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, um solche Aneignungsversuche von rechts zu beenden. Das dachte auch das Erfurter Kollektiv der Filmpiraten, das seit mehr als zehn Jahren Videos von antifaschistischen Aktionen und sozialen Protesten ins Netz stellt. Anfangs konzentrierte sich das Medienprojekt, für das alle Beteiligten unentgeltlich arbeiten, auf Thüringen. In den vergangenen Jahren hat es seinen Tätigkeitsbereich ausgeweitet. So berichteten die Filmpiraten auch über das Verfahren gegen den Jenaer Antifaschisten Josef S. in Wien. Die österreichische Justiz hatte dem Studenten unter anderem schweren Landfriedensbruch bei Protesten gegen den Akademikerball im Jahr 2013 vorgeworfen. Zu dieser Veranstaltung lädt die rechtspopulistische FPÖ alljährlich Ende Januar Politiker der rechten Szene Europas ein.

Weil Josef S. trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft saß, sprachen Menschenrechtsorganisationen von einer Kriminalisierung des Antifaschismus (Jungle World 31/14). Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) verlieh S. im vorigen Jahr einen Preis für Zivilcourage. Die FPÖ zeigte Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten über den Prozess gegen Josef S. und die Preisverleihung auf ihrem Kanal FPÖ-TV. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die CC-Lizenz verstoßen, die nichtkommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, berichtet der Videojournalist Jan Smendek vom Verein der Filmpiraten im Gespräch mit der Jungle World. Daher waren die linken Medienjournalisten sich auch sicher, dass die FPÖ das Video nach einer Abmahnung von ihrer Homepage entfernen würde.

Doch die FPÖ reagierte mit einer juristischen Strategie, die für die Filmpiraten existenzbedrohend werden könnte. Die rechtspopulistische Partei verklagte den Verein vor dem Wiener Handelsgericht.

»Sie werfen uns vor, falsche Behauptungen aufzustellen und damit die Meinungsfreiheit der FPÖ zu behindern. In der Anklage berufen sie sich auf die freie Meinungsäußerung in Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention«, erklärt Smendek. Dass die FPÖ mit dem Versuch, die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in eine Verletzung der Meinungsfreiheit umzudeuten, juristischen Erfolg haben wird, ist unwahrscheinlich. Doch die mit dem Verfahren verbundenen Kosten belasten die Filmpiraten bereits jetzt.

Der Streitwert beträgt 35 000 Euro. Zusätzlich werden den Filmpiraten 2 698,13 Euro in Rechnung gestellt. In der Klage wird der Verein aufgefordert, innerhalb einer Frist Stellung zu nehmen. »Bis jetzt sind schon über 5 000 Euro an Anwaltskosten entstanden, die wir im Vorfeld aufbringen müssen«, so Smendek. Zumindest diese Kosten sind bereits durch eine Solidaritätskampagne gedeckt.

Mittlerweile ist auch bekannt geworden, dass die FPÖ ihre Kritiker in Österreich mit einer Klagewelle überzieht. Unter der Überschrift »Linksaktivisten klagen über FPÖ-Klagen« berichtete der Wiener Kurier im Januar über eine Pressekonferenz, auf der mehrere antifaschistische Organisationen darüber berichteten, wie ihre Existenz durch juristische Manöver der FPÖ gefährdet wird. Dort informierte die Initiative »Heimat ohne Hass«, die rechtsextreme Aktivitäten in sozialen Netzwerken dokumentiert, über eine Urheberrechtsklage der Polizeigewerkschaft AUF, die der FPÖ nahesteht, wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das einen Personalvertreter zeigt, der bei der Räumung der »Pizzeria Anarchia« in Privatkleidung, mit Pistole und Eisernem Kreuz aufgetreten war. Der Streitwert, der für die antifaschistische Initiative existenzbedrohend sei, betrage 33 400 Euro.

Auch der ehemalige Kriminalbeamte und Datenforensiker Uwe Sailer geriet wegen seiner deutlich geäußerten Ablehnung der FPÖ ins Visier der rechten Partei. So heißt es auf der Internetplattform Linkswende: »Seit 2008 wird der fleißige Nazi-Aufdecker und Kenner der rechten Szene, Uwe Sailer, gezielt von der FPÖ verleumdet. Er soll mittels Klagen in den finanziellen Ruin getrieben werden.« Die Freiheitlichen hätten gegen Sailer mehr als 70 Anzeigen unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Urheberrechtsverletzungen gestellt. Alle Verfahren seien letztlich eingestellt und Sailer entlastet worden. Doch auf einem Teil der Verfahrenskosten blieb er sitzen. In einem Interview mit Linkswende sagte Sailer: »Die FPÖ bringt etwa eine Urheberrechtsklage mit einem Streitwert von 1 600 Euro ein. Kurz vor der Verhandlung zieht sie die Klage zurück und man bleibt als Beschuldigter trotzdem auf 400 Euro für Gericht und Anwalt sitzen.«

Ein Autor der Internetplattform kritisiert: »Die durch die österreichische Parteienfinanzierung solvente Partei versucht ihre Kritiker mit den Klagen finanziell unter Druck zu setzen.« Nun versucht die FPÖ mit ihrer Klage gegen die »Filmpiraten«, diese Methode auch über Österreich hinaus auszuweiten.

Wie bei den österreichischen FPÖ-Gegnern ist auch in diesem Fall ein Projekt betroffen, das seit seiner Gründung eng mit antifaschistischem Engagement verbunden ist. Initiiert wurde das Medienprojekt Filmpiraten von jungen Linken aus dem Umfeld des besetzten Hauses auf dem ehemaligen Unternehmensgelände von Topf & Söhne in Erfurt. Der Industriebetrieb baute die Krematorien in verschiedenen Konzentrationslagern auch im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Die Bewohner und Unterstützer des im April 2009 geräumten Gebäudes haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Geschichte von Topf & Söhne bekannt und in Erfurt ein Gedenkort eingerichtet wurde (Jungle World 17/09). Zu den bekanntesten Videoarbeiten der Filmpiraten gehört der Film »Topfgang« von 2005, der einen Rundgang über das damals noch besetzte Gelände von Topf & Söhne dokumentiert. Neben der historischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen gehörte bei den Hausbewohnern und ihren Unterstützern auch die Kritik am Nationalismus insbesondere in seiner deutschen Ausprägung zu den Schwerpunkten. Berühmt sind die Demons­tratio­nen, die über mehrere Jahre für den Vorabend des 3. Oktober in Erfurt organisiert wurden. Die Medienarbeit der Filmpiraten begann 2004 denn auch mit einer kurzen Dokumentation der antinationalen Demonstration. Damit sie ihre Arbeit fortsetzen können, rufen sie auf ihrer Homepage unter dem Motto »Sei unser Held – FPÖ kostet Nerven und Geld« zu Spenden auf. Ende Februar soll der Prozess in Wien beginnen, berichtete der MDR.

http://jungle-world.com/artikel/2015/08/51477.html

Peter Nowak

Geld als Druckmittel

Wegen eines Rechtsstreits mit der FPÖ steht ein Erfurter Filmkollektiv vor dem Aus

Die Freiheitliche Partei Österreichs nutzt unrechtmäßig Videomaterial von Erfurter Aktivisten – und verklagt sie auch noch auf 35 000 Euro. Doch sie wollen nicht aufgeben.

Fast ein Jahrzehnt berichten die Videojournalisten der Erfurter »Filmpiraten« über Antifademonstrationen, Flüchtlingsproteste oder Einzelhandelsstreiks. Zunächst konzentrierte sich das Videokollektiv auf außerparlamentarische Aktivitäten in Thüringen. Mittlerweile sind die kritischen Journalisten europaweit mit der Kamera vor Ort, wenn Menschen auf die Straße gehen.

Auch die Proteste gegen den Wiener Akademikerball im Jahr 2013 und das Verfahren gegen den Antifaschisten Josef S. aus Jena hielten sie im Bild fest und veröffentlichten zwei Filme auf der Videoplattform Youtube. Dem deutschen Studenten wurde in Österreich schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Trotz unklarer Beweislage saß er monatelang in Untersuchungshaft, was von Menschenrechtsorganisationen als Kriminalisierung kritisiert wurde. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. im vergangenen Jahr einen Preis für Zivilcourage.

Die FPÖ, die alljährlich zu dem Akademikerball einlädt, stellte Ausschnitte der Videos über den Prozess und die Preisverleihung gegen Josef S. auf ihren Kanal FPÖ-TV – ohne die Filmpiraten zu fragen. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die Creative Commons-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, erklärt Jan Smendek von den »Filmpiraten« gegenüber »nd«. Sie haben der FPÖ daher durch ihre Anwältin eine Unterlassungsaufforderung mit Abmahnung geschickt.

Als Reaktion reichte die FPÖ ihrerseits beim Wiener Handelsgericht eine Klage gegen den Verein ein – wegen Behinderung der Meinungsfreiheit und falscher Anschuldigungen. Gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk erklärte ein Sprecher: »Wir fordern in unserer Klage weder Geld noch sonstiges, sondern lediglich die gerichtliche Feststellung, dass die von den Filmpiraten behaupteten Ansprüche gegen die FPÖ nicht zu Recht bestehen.«

Die rechte Partei überzieht auch andere Kritiker mit Klagen. In Österreich sind davon die »Initiative Heimat ohne Hass«, die Zeitschrift »Linkswende« und der Datenforensiker Uwe Sailer betroffen, der sich seit Jahren gegen die FPÖ engagiert. Die solvente Partei versucht damit, ihre Kritiker finanziell unter Druck zu setzen, kritisiert ein Autor der »Linkswende«.

Die Filmpiraten sind durch die Klage in ihrer Existenz bedroht, auch wenn sie wenig Aussicht auf Erfolg hat. Grund ist die Höhe des Streitwerts. Der wurde von der FPÖ auf 35 000 Euro festgelegt und das macht die Geschichte für die Filmpiraten so unangenehm. Denn anhand des Streitwerts werden die Anwaltskosten bemessen. »Bis jetzt sind schon über 5000 Euro an Anwaltskosten entstanden, die wir im Vorfeld aufbringen müssen«, erklärt Smendek. Zudem gehen ihre Anwälte davon aus, dass die FPÖ über mehrere Instanzen klagen könnte, so dass die Kosten schnell mehrere zehntausend Euro übersteigen würden. Zu viel für den kleinen Verein, der seine Projekte ehrenamtlich verwirklicht. Unter dem Motto »Sei unser Held – FPÖ kostet Nerven und Geld« rufen die Videoaktivisten nun zu Spenden auf.

Peter Nowak

Filmpiraten ohne Kamera

Linkes Medienprojekt aus Erfurt sucht Ersatz für bei Blockupy zerstörte Kamera

Eine Dokumentarfilmgruppe aus Erfurt kann ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen: Ein Polizist hat auf der Blockupy-Demonstration am 1. Juni in Frankfurt das Kameramikro zerstört. Jetzt sammelt die Gruppe Spenden.

Ob Flüchtlingsproteste, Antifademonstrationen oder Solidaritätsaktionen mit dem Streik im Einzelhandel – wenn in Thüringen Menschen auf die Straße gehen, sind seit 2006 die Filmpiraten mit der Kamera dabei. 70 Videos hat das Erfurter Medienprojekt seitdem produziert.

Einige der Filmbeiträge sorgten für große politische Aufmerksamkeit. So ist in einem Kurzbeitrag aus dem Jahre 2006 dokumentiert, wie in Wismar ein Polizist die Pistole zieht, um mit Knüppeln und Holzlatten bewaffnete Neonazis zu stoppen, die eine Antifademonstration angreifen wollen.

Im Film »Topfgang« wird ein Rundgang über das Gelände der Krematoriumsfirma Topf und Söhne in Erfurt gezeigt, die auch die Vernichtungsöfen für Auschwitz baute. Erst nachdem linke Gruppen ein Haus auf dem Gelände besetzt hatten, wurde ein Gedenkort für die Opfer auf dem Gelände errichtet. Der jahrelange Kampf um den Erhalt des Hauses wie auch die Räumung im Jahr 2008 sind in mehreren Videos auf der Homepage der Filmpiraten zu finden.

Im Beitrag »Der Mythos von der unschuldigen Stadt« wird der Protest gegen den Neonaziaufmarsch am Jahrestag der Bombardierung Dresdens im Jahr 2006 gezeigt. Außerdem wird kritisch auf die offiziellen Gedenkrituale eingegangen und damit an die Vorgeschichte der Bombardierung erinnert.

»In den letzten Jahren sehen wir unsere Arbeit verstärkt unter journalistischen Aspekten und nicht nur als Dokumentation linker Aktionen«, meint Fipi, der das Medienprojekt mitbegründet hat und seinen richtigen Namen nicht preisgeben möchte. Obwohl es Pläne für weitere Filme gibt, ist die Arbeit stark eingeschränkt. Ein Polizist hat während der Blockupy-Aktionstage am 1. Juni in Frankfurt am Main die Kamera der Filmpiraten schwer beschädigt: Er brach das Mikrofon der Kamera ab.

»Unsere Anwältin fordert vom hessischen Innenministerium Schadenersatz. Doch das kann Jahre dauern.« Fipi weiß, wovon er spricht. Schließlich wurde schon 2006 bei einem Polizeieinsatz in Erfurt eine Kamera der Filmpiraten schwer beschädigt. Damals erstattete der Kameramann erfolglos Anzeige, und das Team blieb auf den Kosten sitzen. Daraus haben die Filmpiraten gelernt. Nach dem Zwischenfall im Juni gründeten sie einen Unterstützerverein und initiierten eine Spendenkampagne für den Kauf einer neuen Kamera. Bisher sind etwa zehn Prozent der anvisierten 5000 Euro auf dem Konto eingegangen.

Spendenkonto:

Filmpiratinnen e.V.
Kontonummer 60 27 81 94 00
BLZ 430 609 67
GLS Bank

www.neues-deutschland.de/artikel/829521.filmpiraten-ohne-kamera.html

Peter Nowak