Saftige Strafen für Schweizer AKW-Gegner

Wegen einer Sitzblockade auf der Zufahrtsstraße zum Atomkraftwerk Mühleberg wurden mehr als 30 Schweizer AKW-Gegner zu hohen Geldstrafen von insgesamt 30 000 Franken verurteilt. Die Initiative »Mühleberg aussitzen« erklärte, mit der zivilgesellschaftlichen Aktion im Herbst 2011 habe man verhindern wollen, dass der wegen zahlreicher Sicherheitsmängel in die Kritik geratene Reaktor wieder in Betrieb genommen wird. Dagegen hatte es massive Kritik in der Schweiz gegeben, die bis in Politik und Justiz reicht. »Obwohl das Bundesverwaltungsgericht zu dem gleichen Schluss über den Schrottreaktor Mühleberg wie die besorgten Bürger kam, werden diese bestraft und die AKW-Betreiber kommen ungeschoren davon«, moniert die Pressesprecherin der ökologischen Initiative. Die Umweltinitiative hat ein Sammelkonto eingerichtet, damit die Betroffenen nicht auf den Geldforderungen sitzen bleiben. www.aussitzen.ch
http://www.neues-deutschland.de/artikel/225078.bewegungsmelder.html
Peter Nowak

Demo gegen Görings Soldat

ANTIFA WILL IN HOHENSCHÖNHAUSEN PROTESTIEREN

Im Sommer 2011 endete in Italien ein Prozess gegen Angehörige des Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“. Neun Mitglieder der Formation waren wegen Massakern an italienischen Zivilisten im Frühjahr 1944 angeklagt worden. Sie erschienen während des Verfahrens nie vor Gericht, die Verurteilung zu hohen Haftstrafen hatte für sie keine Konsequenzen. Deutschland liefert die Männer nicht nach Italien aus und vollstreckt die Strafen auch nicht selbst.

Seit einem Jahr versuchen antifaschistische Gruppen, die in Berlin lebenden Angeklagten öffentlich zu machen. Im letzten Sommer wurde in der Nähe des Wohnorts von Helmut Odenthal in Reinickendorf demonstriert (taz berichtete). Nun soll die Nachbarschaft über die Vergangenheit von Herbert Wilke informiert werden. Der 92-Jährige war Offizier und Kommandant der 10. Batterie des II. Flak-Regiments der Division Hermann Göring. Da ihn beim Prozess in Italien keine direkte Beteiligung bewiesen werden konnte, wurde er nicht verurteilt. Die Entscheidung wurde vom Gericht allerdings nicht als Freispruch interpretiert.

„Wilke war Mitglied der Lieblingseinheit von Hermann Göring und hat weder in Italien noch in Deutschland zur Aufklärung der Massaker beigetragen“, betont Martin Sonnenborn vom Bündnis Liberationweeks.

Am vergangenen Wochenende berichtete die ständige Beobachterin der italienischen Prozesse Marianne Wienemann über die Bedeutung der Verfahren für Opfer und Angehörige. Am Freitag soll das Unwissen über diese letzten Verfahren in Deutschland durchbrochen werden. Die Demonstration beginnt um 16 Uhr vor dem Storchenhof-Center in der Rhinstraße/Ecke Hauptstraße in Hohenschönhausen.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=
2012%2F04%2F18%2Fa0148&cHash=8bc5f48ad2
Peter Nowak

Menschenunwürdige Zustände in deutschen Gefängnissen

Vielleicht kann die Kritik der Anti-Folter-Stelle an der Situation in deutschen Gefängnissen der Einsicht zum Durchbruch verhelfen, dass auch Häftlinge Rechte haben und sie auch durchsetzen können müssen

Verdreckte Zellen, lange Einzelhaft, enge Zellen. Die Mängelliste ist lang, mit der die Anti-Folterstelle in ihrem Jahresabschlussbericht das deutsche Gefängnissystem charakterisierte.

Die Nationale Stelle wurde auf Grundlage des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention vom 10. Dezember 1984 geschaffen. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, regelmäßig „Orte der Freiheitsentziehung“ zu besuchen und die Bedingungen für die Behandlung der dort untergebrachten Personen zu überprüfen. Sie weist auf ggf. vorgefundene Missstände hin und richtet Empfehlungen zur Verbesserung an die zuständigen Aufsichtsbehörden

Diese durch ein internationales Abkommen nötig gewordene Einrichtung wurde von der deutschen Politik bisher weitgehend ignoriert. Die Meinung, dass eine Anti-Folterstelle in Ländern wie Deutschland überflüssig sei, hält sich hartnäckig. Dass es sich dabei um ein Fehlurteil handelt, zeigt der aktuelle Jahresbericht.

Weitwinkelspione in den Toilettenräumen

Die Mängelliste ist lang. So wurde in den Zellen des Polizeirevier Kehls, über das zahlreiche Flüchtlinge nach Frankreich zurückgeschickt werden, der Einsatz von Weitwinkelspionen in den Toilettenräumen als Eingriff in die Menschenwürde kritisiert. In den Räumen der Bundespolizeidirektion Düsseldorf wurden an den Pritschen angebrachte metallene Fixierungsvorrichtungen gerügt. In mehreren der besuchten Gewahrsamszellen waren zudem keine Brandmelder angebracht, was angesichts der heftigen Diskussion anlässlich des bis heute ungeklärten Feuertodes des Flüchtlings Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle besonders verwunderlich ist.

Besonders kritisiert wurden die Zustände in der Jugendvollzugsanstalt Berlin: „Der besonders gesicherte Haftraum befand sich zum Bezugszeitpunkt in einem unhygienischen, ekelerregenden Zustand. Die Schaumstoffmatratze … wies undefinierbare Flecken auf und war übersät mit toten Insekten. Die Toilette sowie der Trinkwasserspender waren völlig verdreckt“, heißt es in dem Bericht. Auch die Arresträume wurden als extrem ungepflegt charakterisiert. In der Justizvollzugsanstalt Bernau am Chiemsee moniert die Anti-Folter-Stelle, dass Einzellzellen doppelt belegt gewesen seien. In anderen JVA waren die Zellen zu eng.

Die in dem Bericht erwähnten Zustände in vielen Gefängnissen machen verständlich, warum Gefangene nicht selten Leben und Gesundheit gefährden, um die Änderung der von ihnen als unmenschlich empfundenen Zustände im Gefängnis durchzusetzen. Erst kürzlich hat der in der Häftlingsinteressenvertretung aktive Peter Scherzl mit einen Hungerstreik Verbesserungen in seinem Knastalltag zu erreichen versucht. Nach der Aussetzung der Aktion versuchen Solidaritätsgruppen bisher vergeblich, eine Verbesserung zu erwirken.

Im letzten Jahr hatte sich der Häftling Werner Braeuner mit einem langen Hungerstreik unter anderem gegen Verunreinigungen im Essen gewehrt. Solche Aktionen bekommen in der Regel wenig Öffentlichkeit und werden von Teilen der Bevölkerung sogar regelrecht abgelehnt. Die Vorstellung, dass Strafgefangene keine Forderungen zu stellen haben, ist weitverbreitet. Vielleicht kann die Diskussion um den Jahresbericht der Anti-Folter-Stelle der Vorstellung zum Durchbruch verhelfen, dass eine JVA kein rechtsfreier Raum ist und dass auch verurteilte Strafgefangene Rechte haben und diese auch einfordern können müssen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151739
Peter Nowak

Geldstrafe für Schottern-Aufrufer

Erstes Urteil gegen Aufrufer
Das Amtsgericht Lüneburg hat einen ersten Unterstützer der Schottern-Aktion zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt. Gotthilf Lorch hatte im Jahr 2010 im Internet einen Aufruf zum Unterhöhlen der Castorgleise im niedersächsischen Wendland unterzeichnet und damit aus Sicht des Gerichts öffentlich zu Straftaten aufgefordert. Das Entfernen von Steinen aus dem Gleisbett sei eine »Störung öffentlicher Betriebe«. Der 50-jährige Sozialarbeiter aus Tübingen bekräftige in einer Erklärung vor Gericht, die Absichtserklärung der Kampagne »Castor? Schottern!« aus Solidarität unterzeichnet zu haben. Wegen einer Gehbehinderung habe er selbst an der Aktion nicht teilnehmen können. Durch die Unterschriftensammlung sei es auch für ihn möglich gewesen, sich gegen die Nutzung von Atomenergie zu engagieren.

Die Pressesprecherin der Kampagne »Castor? Schottern!« Hannah Spiegel betont: »Die Absichtserklärung war eine klare Stellungnahme gegen die Atompolitik der Bundesregierung. Viele Menschen waren bereit, als Protest gegen diese Politik auch eine Regelverletzung in Kauf zu nehmen.« Fast 2000 Menschen hatten 2010 den Aufruf unterstützt, in Gorleben Schotter aus der Castorstrecke zu entfernen, um den Atommülltransport zu stoppen, darunter prominente Künstler und Politiker. Rund 1600 Ermittlungsverfahren gegen Unterzeichner wurden von der Staatsanwaltschaft seinerzeit eingeleitet. Das Urteil gegen Lorch ist das erste gegen einen Unterstützer.

Mittlerweile haben weitere Unterstützer Strafbefehle bekommen. Dazu gehört auch Hermann Theisen. Er hat bereits Widerspruch eingelegt. »Ich stelle die Strafbarkeit des Aufrufs in Abrede. Daher wäre es absurd, eine Geldbuße zu akzeptieren«, betont Theisen. Nicht der Aufruf zum »Schottern«, sondern die Nutzung der Atomenergie sei strafbar. Unwahrscheinlich ist, dass alle Unterzeichner mit Strafbefehlen rechnen müssen. Die Justiz muss die Echtheit der Unterschrift nachweisen. Das ist nicht einfach, wenn die Beschuldigten keine Aussagen machen. Die Mehrheit der von der Polizei angeschriebenen mutmaßlichen Unterzeichner hat nicht geantwortet. Einige hundert Verfahren wurden bislang eingestellt, weil nicht sicher herausgefunden werden konnte, wer sich hinter der Unterschrift verbirgt.

Lorch und Theisen bekennen sich dagegen dazu, den inkriminierten Aufruf unterschrieben zu haben. »Ich komme aus der Friedensbewegung der 80er Jahre«, sagt Theisen. »Uns war immer wichtig, offen mit solchen Vorwürfen umzugehen. Deshalb habe ich erklärt, dass ich tatsächlich unterschrieben habe und den Schritt begründet.«

Lorch hat Berufung gegen das Urteil angekündigt. Besonders absurd findet es Luca Köppen von der Kampagne »Castor? Schottern!«, dass er beschuldigt wird, einen »öffentlichen Betrieb« gestört zu haben, als handele es sich um den öffentlichen Nahverkehr. Dabei könnten die Bewohner des Wendlands bei jedem Castortransport erleben, wie geschlossen diese Aktion sei, erklärte sie gegenüber »nd«.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/221896.geldstrafe-fuer-schottern-aufrufer.html
Peter Nowak

Solidarität von Miami bis Lichtenberg

18. MÄRZ Am diesjährigen „Kampftag der politischen Gefangenen“ laden linke Gruppen zu Aktionen ein

Mit mehreren Veranstaltungen und Kundgebungen rund um den 18. März wollen linke Gruppen auf politische Gefangene in aller Welt aufmerksam machen. Das Datum ist nicht zufällig gewählt: Schon in den 1920er Jahren wurde der 18.März von der linken Solidaritätsorganisation Rote Hilfe zum „Kampftag der politischen Gefangenen“ erklärt. Vor zwei Jahrzehnten wurde diese Tradition von linken außerparlamentarischen Organisationen erfolgreich wiederbelebt.

Schon am Samstag (17. 3.) ruft ein linkes Bündnis von 11 bis 15 Uhr zu einer Solidaritätskundgebung für politische Gefangene in den Vereinigten Staaten vor der US-Botschaft am Pariser Platz auf. Schwerpunkt ist die Solidarität mit den „Cuban 5“ genannten Männern, die wegen Spionage zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie sich in rechte exilkubanische Organisationen eingeschlichen haben.

Für Marion Schäfer vom Solidaritätsbündnis sind die fünf Kubaner politische Gefangene: „Sie haben mit den gewonnenen Informationen die kubanischen Behörden vor Anschlagsplanungen exilkubanischer Gruppen warnen können. Als sie die Informationen auch an US-Behörden weitergaben, wurden sie festgenommen“, so Schäfer. An der Kundgebung werden auch internationale KünstlerInnen teilnehmen.

Demo zur JVA Lichtenberg
Am Sonntag (18. 3.) widmen sich die AktivistInnen der türkischen Linken Gülaferit Ünsal, die seit Oktober 2011 im Lichtenberger Frauengefängnis inhaftiert ist. Die Frau war auf Betreiben der deutschen Justiz aus Griechenland ausgeliefert worden, weil sie eine in der Türkei und Deutschland verbotene marxistische Organisation unterstützt haben soll. Eine Anklage nach Paragraf 129 b wegen Unterstützung einer im Ausland aktiven „terroristischen Organisation“ wird vorbereitet. Das Bündnis 18. März, in dem sich verschiedene linke Gruppen, wie die Ortsgruppe Rote Hilfe Berlin, zusammengeschlossen haben sieht darin den Versuch, legale politische Aktivitäten wie die Organisierung von Solidaritätskonzerten und den Verkauf von Zeitungen zu kriminalisieren. Auf der Demonstration, die um 15 Uhr am U-Bahnhof Samariterstraße in Friedrichshain beginnen und an der JVA Lichtenberg enden soll, wird daher die Abschaffung des Paragrafen 129 gefordert.

In einem auf der Homepage des „Netzwerks Freiheit für alle politischen Gefangenen“ (political-prisoners.net) veröffentlichten Brief schreibt Gülaferit Ünsal, dass sie 23 Stunden am Tag in einer Einzelzelle verbringen muss. Zudem sollen der ausschließlich Türkisch und Englisch sprechenden Frau Materialien für einen Deutschkurs nur mit Verspätung ausgehändigt worden sein. Im Anschluss an die Demonstration wird im Rahmen der Veranstaltung „Demokratie hinter Gittern“ der stellvertretende Vorsitzende des türkischen Menschenrechtsvereins IHD, Sevim Salihoglu, über die Verfolgung kurdischer Aktivisten in der Türkei informieren. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr in der Jugendkulturetage Mosaik in der Kreuzberger Oranienstraße 34.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2012%2
F03%2F16%2Fa0153&cHash=3803c04baa
Peter Nowak

Nestlé und der Tod des Gewerkschafters

Juristen werfen Konzern Mitschuld an der Ermordung von Luciano Romero vor
In Kolumbien ist die Ermordung von Gewerkschaftern durch Paramilitärs traurige Realität. Erstmals soll jedoch die Mitverantwortung eines internationalen Großkonzerns juristisch aufgearbeitet werden.

Luciano Romero war am Morgen des 11. September 2005 in der nordkolumbianischen Provinzstadt Valledupar schwer misshandelt worden, bevor er durch die zahlreichen Messerstiche starb. Sein Tod erfolgte wenige Tage bevor der langjährige Nestle-Gewerkschafter auf einem internationalen Tribunal über den Nestle-Konzern aussagen sollte. Romero wäre einer von über dreitausend kolumbianischen Gewerkschaftern, die in den letzten Jahren von Paramilitärs getötet worden sind. Doch sein Fall hat heute schon Rechtsgeschichte geschrieben. Die Juristenvereinigung European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat kürzlich gemeinsam mit der kolumbianischen Gewerkschaft Sinaltrainal, deren Mitglied Romero war, bei der Schweizer Justiz Anzeige gegen Verantwortliche des Nestle-Konzern gestellt. Ihnen wird vorgeworfen, den Tod des Gewerkschafters „durch pflichtwidriges Unterlassen fahrlässig mit verursacht zu haben. „Der Mord geschah im Kontext eines bewaffneten Konflikts, in dem Gewerkschafter und andere soziale Gruppen systematischer Verfolgung, vor allem durch Paramilitärs und staatliche Stellen ausgesetzt sind“, heißt es in der Begründung der Anzeige. So sei Romero vor seinem Tod von Nestle-Verantwortlichen fälschlich in die Nähe der kolumbianischen Guerilla gerückt worden. Ein solcher Verdacht sei unter den damaligen Verhältnissen in Kolumbien fast ein Todesurteil gewesen. Auf einer Pressekonferenz in Berlin erklärte der Sinaltrainal-Anwalt Leonardo James, dass ein kolumbianische Richter in dem Prozess gegen zwei Mitarbeiter des Geheimdienstes auf die Verantwortung von Nestle hingewiesen habe. Der Jurist sei danach ebenfalls von den Paramilitärs bedroht worden und musste das Land verlassen.
Der Sinaltrainal-Vertreter Carlos Olava zitierte bei den Pressegespräch den Ausspruch eines Paramilitärs, der bekräftigte, die Gewerkschafter seien systematisch getötet würden, weil sie der Wirtschaft gefährlich werden könnten. Tatsächlich habe die Ermordung von Romero und anderen Gewerkschaftern einen schweren Rückschlag bei den Organisierungsbemühungen zur Folge gehabt. Die Menschen hätten danach Angast gehabt, sich überhaupt noch zu organisieren.. Olava sieht auch keinen Widerspruch darin, den juristischen Weg zu gehen und trotzdem für eine kämpferische Interessenvertretung einzutreten.
Der Berliner Rechtsanwalt und ECCHR-Vertreter Wolfgang Kaleck betonte, dass mit der Anzeige juristisches Neuland betreten werde. Es gebe aber nicht um ein Medienspektakel. Neben der Aufklärung der Wahrheit über die Ermordung des Gewerkschafters soll auch die Verantwortung von Konzernen thematisiert werden. Hier könnte die Klage eine Türöffnerfunktion bekommen, hofft Kaleck, „Unternehmen wie Nestle wissen, in welchen Gefahren ihre Arbeiter schweben, wenn sie sich gewerkschaftlich organisieren und ihre Rechte als Arbeiter verteidigen. Wenn sie solche Verbrechen hinnehmen, werden sie zu schweigenden Komplizen“, heißt es in einer in der Pressemappe dokumentierten Stellungnahme. Mittlerweile hat Nestel in einer Pressemitteilung erklärt, dass der Konzern immer gegen Gewalt eingetreten sei, lehnte aber jede Verantwortung für den Tod Romeos ab.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/220947.nestle-und-der-tod-des-gewerkschafters.html Peter Nowak

„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“


Eine Klage gegen Nestlé in Zusammenhang mit der Ermordung eines Gewerkschafters könnte Rechtsgeschichte schreiben

Luciano Romero war am Morgen des 11. September 2005 in der nordkolumbianischen Provinzstadt Valledupar schwer misshandelt worden, bevor er durch zahlreiche Messerstiche schwer verletzt starb. Wenige Tage nach seinem Tod hätte der langjährige Gewerkschafter auf einem internationalen Tribunal über den Nestlé-Konzern aussagen sollen. Er war bei der Gewerkschaft Sinaltrainal organisiert und von der kolumbianischen Nestlé-Vertretung wegen seines gewerkschaftlichen Engagements entlassen worden.

Jetzt will seine ehemalige Gewerkschaft gemeinsam mit Juristen und Menschenrechtsorganisationen mit seinem Fall Rechtsgeschichte schreiben. Sie haben vor einigen Tagen bei der Staatsanwaltschaft im schweizerischen Zug eine Klage gegen Nestlé-Verantwortliche eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, den Tod von Lucia Romero „durch pflichtwidriges Unterlassen fahrlässig mit verursacht“ zu haben. In der Anzeige-Begründung heißt es:

„In Kolumbien herrscht bis heute ein bewaffneter Konflikt, in dem Gewerkschafter und andere soziale Gruppen systematischer Verfolgung ausgesetzt sind. Romero erhielt Todesdrohungen, nachdem er vom lokalen Nestlé-Management fälschlich als Guerillero diffamiert worden war.“

Die Unternehmensführung in der Schweiz habe vom Fehlverhalten ihrer Vertreter in Kolumbien und von der Bedrohung der Gewerkschafter vor Ort gewusst und sei dennoch untätig geblieben, so die Anzeigensteller.

Sie greifen damit auf einen Passus in der Schweizer Rechtssprechung zurück, nach dem auch Unternehmenshaftung möglich ist, wenn man keine einzelnen Verantwortlichen ausmachen kann. Der Berliner Rechtsanwalt und ECCRH-Mitarbeiter Wolfgang Kaleck begrüßte bei einem Pressegespräch in Berlin diese Weiterentwicklung der Rechtssprechung. Das traditionelle Individualrecht werde den Entwicklungen moderner betriebswirtschaftlicher Organisationen mit ihrer weltweiten dezentralen Verteilung nicht mehr gerecht, argumentiert der Jurist.

Deutsche Staatsschutzbehörden denunzieren Menschenrechtsdelegation

Der Mord an Luciano Romero eignet sich auch deshalb für einen juristischen Präzedenzfall, weil er sehr gut aufgearbeitet ist. In Kolumbien sind in den letzten Jahrzehnten tausende Gewerkschafter von Paramilitärs ermordet worden, weil sie sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen eingesetzt haben. Ob dem allein mit einer Weiterentwicklung des Rechts Einhalt geboten werden kann, muss allerdings bezweifelt werden. Schon vor einem Jahrzehnt wurden Angehörigen von während der Militärdiktatur Verschwundenen in Lateinamerika nach der Festnahme von Pinochet in Großbritannien große Hoffnungen gemacht, wenigstens eine juristische Aufarbeitung zu erreichen, wenn schon die politischen Anliegen, für die die Menschen gekämpft haben, bevor sie ermordet wurden, gescheitert sind.

Zudem müssten eigentlich auch die Staatschutzbehörden strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Kürzlich hat der Schriftsteller Raul Zelik öffentlich gemacht, dass sie Informationen über eine Menschenrechtsdelegation an die kolumbianischen Behörden weitergegeben haben. Zelik schreibt dazu:

„Die Reisegruppe sollte kolumbianische Konfliktgebiete besuchen, um bedrohte Gewerkschafter, Bauernorganisationen und Menschenrechtskomitees zu interviewen und unterstützen. Da an der Delegation auch Berliner Antifas teilnahmen, vermuteten die deutschen Behörden illegale Kontakte und hörten Telefonanschlüsse ab. Die Verdachtsmomente erhärteten sich zwar nicht – im Übrigen führte unser erster Weg in Bogotá zur deutschen Botschaft, wo wir die diplomatische Vertretung über unsere Reiseziele informierten -, doch sicherheitshalber denunzierten uns die Ermittlungsbehörden trotzdem bei ihren kolumbianischen Kollegen. Wie später aus Akten ersichtlich wurde, kündigten sie der kolumbianischen Geheimpolizei DAS die Einreise mutmaßlicher deutscher Terrorunterstützer an, so dass wir am Flughafen Bogotá bereits von einem Observationstrupp erwartet wurden.“

Die Querverbindungen zwischen der kolumbianischen Geheimpolizei und den Paramilitärs seien bekannt, betont Zelik.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/151603

Wenn der Verkauf von Zeitungen Terrorismus ist…


In den nächsten Monaten ist mit einem neuen 129b-Verfahren in Deutschland zu rechnen.Angeklagt werden soll Gülaferit Ünsal.

Die türkische Linke sitzt seit dem 21.Oktober in der JVA-Lichtenberge in Untersuchungshaft.Die Bundesanwaltschaft hatte einen Auslieferungsantrag an Griechenland gestellt,wo die Frau die letzte Zeit gelebt hatte.
Ünsal wurde überstellt-weitgehend unbemerkt von einer solidarischen Öffentlichkeit.Erst am 15.Januar 2012 fand dann im Anschluß an die Liebknecht-Luxemburg-Demo,die ganz in der Nähe der JVA vorbeizog,eine erste Solidaritätskundgebung mit knapp 80 solidarischen Menschen statt.
Aus den Erfahrungen mit der griechischen Millitärdiktatur und dem linken Widerstand fdagegen,sind größere Teile der griechischen Öffentlichkeit sensibilisiert,wenn politische Aktivisten verfolgt werden.Auch gegen die Auslieferung von Ünsal hatte sich ein Bündnis linker und zivilgesellschaftlicher Gruppen gegründet,das von da an mobilisierte.
So schrieb die griechische „Gruppe der AnwältInnen für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in ihrer Stellungnahme gegen Ünsals Auslieferung:“Die strafrechliche Verfolgung von Personen,die rechtmäßige politische Aktivitäten ausführen,auf der Grundlage ihrer angeblichen Beteiligung an Organisationen,die die europäischen Regierungen willkürlich
als „terroristisch“ charackterisieren,ist Gesinnungsstaftrecht und widerspricht dem strafrechtlichen Grundsatz,dass Handlungen uns nicht Überzeugungen verfolgt werden.Tatsächlich macht es der §129b möglich,völlig legale juristische Tätigkeiten als Terrorismus zu verfolgen.Im Fall von Gülaferit Ünsal schreibt die Bundesanwaltschaft in einer Erklärung,dass ihre Tätigkeit vor allem im Verkauf von Zeitschriften und Drucksachen und in der Organisierung von Spendensammlungen füe politische Gefangene in der Türkei bestanden habe.Diese völlig legalen Aktivitäten werden kriminalisiert,weil die Bundesanwaltschaft behauptet,Ünsal habe sie im Rahmen ihres Engagements für die in Deutschland verbotene marxistische DHKP/C geleistet.Prompt ist der Verkauf von legalen Zeitungen und die Solidaritätsarbeit zu politischen Gefangenen in der Türkei „Terrorismus“.
Mit ähnlichen 129b-Verfahren sind in den letzten Jahren vermeintliche Aktivisten türkischer,kurdischer oder tamilischer Organisationen,die sich selber als links verstehen,in Deutschland zu langjahrigen Haftstrafen verurteilt worden.Ünsal droht ein ähnliches Urteil.Mittlerweile hat sich ein Initiativkreis gebildet,der im Vorfeld des noch nicht terminierten
Verfahrens Informationsveranstaltungen und Solidaritätsaktionen vorbereiten will.dabei wird eine länderübergreifende Solidaritätsarbeit angestrebt.So gibt es Überlegungen,griechische AktivistInnen,die im letzten Jahr gegen Ünsals Auslieferung protestierten,zur Prozessbeobachtung nach Deutschland einzuladen.
Achter auf weitere Ankündigungen in Linken Medien und auf Solidarischen Websids und kommt zur Demo unter dem Moto“Solidarität mit Gülaferit Ünsal“ am 18.März nach Berlin.

aus Sonderbeilage der Roten Hilfe zum 18.März 2012
http://www.trueten.de/archives/7628-Sonderausgabe-der-Roten-Hilfe-zum-18.3.2012.html

Peter Nowak

Berliner Gericht erklärte Überwachung von radikalen Linken für unzulässig, die Folgen dürften gering sein

Geklagt hatte einer von sechs Aktivisten der Berliner außerparlamentarischen Linken, die zwischen 1998 und 2006 vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht worden waren.
Sie wurden von den Behörden zum Umfeld der Militanten Gruppe gerechnet, die mit mehreren Anschlägen damals für Aufsehen sorgte. Für den Verfassungsschutz hatte der Rechtsprofessor Heinrich Wolff die Überwachung noch einmal vor Gericht verteidigt. Es sei Pflicht der Staatsschützer gewesen, alle Spuren zu verfolgen. Zudem seien die Beschatteten langjährige Aktivisten der linken Szene gewesen und hätten in von ihnen verfassten politischen Erklärungen Textbausteine benutzt, die auch in Erklärungen der militanten Gruppe auftauchten. Mit einer solchen Begründung wurde schon in den vergangenen Jahren unter anderem gegen den Stadtsoziologen Andrej Holm ermittelt.

Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts war von den Ausführungen des Verfassungsschutzvertreters nicht überzeugt. Sie schlossen sich in ihrem Urteil eher dem Anwalt des Klägers Volker Gerloff an, der von „abenteuerlichen Konstruktionen“ der Überwachungsbehörden sprach.

Nichttelefonieren kein Verdachtsmoment

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen seien von Anfang an nicht gegeben gewesen, meinten die 5 Richter der Kammer. Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben oder von vornherein aussichtslos seien.

Bereits im Antrag auf Anordnung der beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen beim hierfür zuständigen Bundesministerium des Inneren hätte das Bundesamt diese Voraussetzungen bezogen auf den konkreten Sachverhalt darlegen müssen. In seinen Anträgen habe es aber nicht hinreichend konkret begründet, dass die mit den Maßnahmen beabsichtigte Erforschung des Sachverhalts nicht auf andere Weise hätte erfolgen können.

Auch hätten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den vom Bundesamt geäußerten Verdacht vorgelegen, die Kläger gehörten der „militanten Gruppe“ an. Vielmehr sei aus der Analyse von Verlautbarungen verschiedener Gruppen auf die Identität der Gruppenmitglieder geschlossen worden, ohne dass ein hinreichender Bezug zu den einzelnen Klägern hergestellt worden sei. Auch andere Verhaltensweisen der Betroffenen, wie zeitweises Nichttelefonieren, habe das Bundesamt ohne weitere konkrete Anhaltspunkte in unzutreffender Weise als tatsächliche Anhaltspunkte für den angenommenen Verdacht angesehen, rügte die Kammer.

Hamburgs SPD-Senat plant Einschränkung der Grundrechte

Doch auch die juristische Niederlage des VS ändert nichts daran, dass die Ausforschung der linken Szene über Jahre stattgefunden hat. Darin liegt aber der Hauptzweck der Maßnahme. So dürften die Folgen der juristischen Schlappe für die Behörden auch minimal sein. Zumal der Gesetzgeber parteiübergreifend die Weichen eher in Richtung auf mehr Überwachung stellt.

So plant der Hamburger SPD-Senat eine Novellierung des Polizeirechts, mit der die Polizei schon zum Eingreifen befugt wäre, wenn lediglich ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Der Experte für öffentliches Recht Hartmut Aden rügte in einer Expertenanhörung zu der Novellierung, dass damit Maßnahmen wie Observation, Telefon- und Onlineüberwachungsmaßnahmen aus dem Bereich des Straf- ins Polizeirecht verlagert werden sollen. Also genau die vom Berliner Verfassungsgericht monierte Regelung würde dann Gesetzeskraft erhalten.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151544
Peter Nowak

Die Grenzen der Überwachung


Die Überwachung einer linken Gruppierung durch den Verfassungsschutz und Zweifel am hinreichenden Anfangsverdacht werden erneut vor Gericht verhandelt

Am ersten März wird vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin darüber verhandelt, ob die jahrelange Überwachung von drei Aktivisten der Berliner außerparlamentarischen Linken durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aus verwaltungsrechtlicher Sicht rechtswidrig war. Die drei wurden verdächtigt, Kontakte zur militanten Gruppe gehabt zu haben. Dass es keine Beweise gab, sorgte für eine Intensivierung der Überwachung.

Denn, so die augenscheinliche Logik des Verfassungsschutzes, wenn langjährigen Aktivisten der linken Szene keine illegalen Kontakte nachzuweisen sind, muss das daran liegen, dass sie sich besonders konspirativ verhalfen und daher noch intensiver überwacht werden müssen. Über ein Dutzend Telefonanschlüsse wurden abgehört, E-Mails wurden gelesen, Internetkommunikation ausgewertet und die Haustüren der Verdächtigen wurden mit Videokameras überwacht, zeitweise wurden die drei rund um die Uhr von Observationsteams begleitet.

Diese Logik leuchtete schon dem Bundesgerichtshof nicht ein. Er hat am 11.3.2010 entschieden, dass die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war, weil es gegen die Betroffenen keinen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben habe.

Bereits bei der ersten Anordnung der Überwachung und der Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs vom Juli 2001 habe ein „ausreichender Tatverdacht nicht vorgelegen“, urteilten die Richter. Sie monierten, dass selbst ein entlastendes Gutachten – wonach es für die Urheberschaft von Texten wie der Selbstbezichtigungsschreiben für Anschläge, die der militanten Gruppe zugerechnet wurden, keinen sicheren Nachweis gab – in einer Antragsschrift des Generalbundesanwalts an den Ermittlungsrichter des BGH „keine Erwähnung“ gefunden habe.

Zudem zeigten Auswertungsberichte des Bundeskriminalamtes zu den Überwachungsmaßnahmen, „dass wesentliche Erkenntnisse zu begangenen Straftaten nicht gewonnen werden konnten“. Die Ermittlungen hätten selbst nach Auffassung des BKA und des Generalbundesanwalts für die früheren Beschuldigten „entlastende Umstände“ erbracht. Rechtsanwalt Volker Gerloff, der die Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht vertritt, kritisiert den Verfassungsschutz:

„Insbesondere die Logik, dass jemand, dem nichts nachzuweisen ist, sich besonders verdächtig macht, lässt erhebliche Zweifel an der Seriosität der Arbeit des BfV erkennen.“

Auch Anwaltsbüro im Visier

Zu den überwachten Orten zählte auch ein Berliner Anwaltsbüro, das auch Mandanten aus der linken Szene vertritt. Das BfV rechtfertigte diese Maßnahme damit, dass eine verdächtige Person die Telefonanschlüsse dieses Anwaltsbüros nutzen konnte. „Damit wurden über ein Jahr lang die vertraulichen Gespräche mehrerer Anwälte abgehört“, kritisierte Gerloff.

Er moniert auch, dass die gesetzlich vorgeschrieben Überprüfung der Maßnahme nicht gegeben war. Laut Gesetz muss das BfV die Überwachung beim Bundesministerium des Innern beantragen. Dieses muss wiederum die Zustimmung der sogenannten G-10-Kommission einholen. Die G-10-Kommission wird vom Bundestag eingesetzt und soll sicherstellen, dass die Überwachungsmaßnahmen des BfV parlamentarisch kontrolliert werden.

Allein die vom BfV im Gerichtsverfahren vorgelegten Teile umfassen elf Aktenordner. Die Überprüfung der Überwachungsanträge des BfV wurden jedoch durch das BMI und die G-10-Kommission noch am selben Tag bewilligt. „Es ist schlicht unmöglich, diese Anträge an einem Tag zu erfassen, zu erörtern und dazu eine Entscheidung zu treffen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das gesetzlich vorgeschriebene Kontrollinstrumentarium vollständig versagt hat“, so Rechtsanwalt Gerloff.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/151499
Peter Nowak

Tod im Jobcenter bleibt ohne juristische Folgen

Das Verfahren gegen eine Polizistin, die vor einem Jahr eine Hartz-IV-Empfängerin erschossen hat, wird eingestellt
Warum schoss eine Polizistin auf eine Hartz-IV-Empfängerin? Die Staatsanwaltschaft verweist auf Notwehr, eine Initiative fordert dagegen weiter eine Klärung vor Gericht.

Der Fall sorgte kurzzeitig für Schlagzeilen. Am 19.Mai 2011 starb Christy Schwundeck, eine deutsche Staatsbürgerin nigerianischer Herkunft, an einer Schussverletzung in einen Jobcenter in Frankfurt/Main an einer Schussverletzung. Das tödliche Projektil kam aus der Waffe einer Polizistin.
Schwundeck, die auf Hartz IV angewiesen war, hatte zuvor vergeblich einen kleinen finanziellen Vorschuss verlangt, weil sie mittellos und ihr Antrag noch nicht bearbeitet war. Nachdem der zuständige Fallmanager eine Barauszahlung verweigert hatte und darauf bestand, dass das Geld nur auf ein Konto überwiesen werden kann, protestierte Schwundeck heftig. Nachdem darauf die Polizei gerufen wurde, eskalierte die Situation weiter. Angehörige und Freunde der Getöteten erhofften sich von einer Gerichtsverhandlung die Klärung der Frage, wie es zu dem Schuss kommen konnte.
Doch diese Möglichkeit wird es wohl nicht geben . Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat das Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Totschlages gegen die Todesschützin eingestellt. Nach Auswertung aller Zeugenaussagen habe sich gegen die Polizistin „kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Begehung einer Straftat“ ergeben, begründete ein Sprecher der Behörde die Entscheidung. Er qualifizierte den Schuss als „zulässige Notwehrhandlung“. Die Verteidigungshandlung sei notwendig gewesen, weil Christy unkontrolliert mit einem Messer um sich schlagend agiert habe und auf Aufforderungen, das Messer niederzulegen, nicht reagiert habe.
Ob damit juristisch das letzte Wort gesprochen ist, bleibt noch offen. Christy Schwundecks Bruder lässt die juristischen Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Einstellungsentscheidung des Gerichts prüfen.
Empört über die Einstellung des Verfahrens zeigte sich die „Initiative Christy Schwundeck“, in der sich Erwerbslosengruppen und Aktivisten aus antirassistischen Zusammenhängen zusammengeschlossen hatten.
„Wir fordern nach wie vor, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt und unterstützen den Bruder von Christy Schwundeck bei weiteren rechtlichen Schritten“, erklärte ein Sprecher der Initiative gegenüber ND.
Auch die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt (Galida) wehrt sich dagegen, dass der Tod im Frankfurter Jobcenter ohne juristische Folgen bleiben soll.
„Unserer Überzeugung ist die Einstellung ein falscher und fataler Entschluss, der dem berechtigten und nötigen Interesse an einer restlosen und zweifelsfreien Aufklärung der Geschehnisse zuwider läuft und das Vertrauen auch in unser Rechtssystem weiter untergräbt, erklärt Galida-Aktivist Thomas Rindt gegenüber Nd. Er stellt auch an das Jobcenter kritische Fragen zu dem Umgang mit den Erwerbsosen. Schließlich sei Schwundeck mit der Verzweiflung über „die Aussicht auf ein Wochenende ohne jegliche Geldmittel“ nicht allein.
ttps://www.neues-deutschland.de/artikel/219213.tod-im-jobcenter
-bleibt-ohne-juristische-folgen.html
Peter Nowak

Stranger than Fiction

Jahrelang wurde der linke Schriftsteller Raul Zelik vom Verfassungsschutz observiert
Raul Zelik fordert von den deutschen Behörden Aufklärung über die Gründe für seine Überwachung. Wie er aus seinen Akten erfuhr, warnten deutsche Behörden sogar die berüchtigte kolumbianische Geheimpolizei vor der Einreise »mutmaßlicher Terrorunterstützer« und brachten damit Zelik sowie eine gesamte deutsche Reisegruppe in Gefahr.

»Der gefrorene Mann« lautet der Titel eines Romans, den Raul Zelik übersetzt hat. Der baskische Autor Joseba Sarrionandia lässt darin gesuchte Aktivisten der baskischen Untergrundbewegung ETA zu Wort kommen. In Zeliks eigenem Roman »Der bewaffnete Freund« kutschiert die Hauptperson sogar einen ETA-Vorsitzenden im Kofferraum versteckt durch Spanien. Jetzt fragt sich Zelik, ob der deutsche Verfassungsschutz zu viele solcher Romane gelesen und für bare Münze genommen hat. Denn vor einigen Wochen teilte ihm das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, dass er über mehrere Jahre wegen angeblicher Kontakte zur ETA überwacht worden sei.

»Wie stets in solchen Fällen wurde nicht weiter erläutert, worauf sich die Ermittlungen stützen«, erklärt Zelik. Der heute an der kolumbianischen Nationaluniversität in Bogota lehrende Politikwissenschafter war jahrelang in der außerparlamentarischen Linken Berlins aktiv.

Mit dem Roman »Friss und stirb trotzdem« machte er sich 1997 als engagierter Schriftsteller einen Namen. Der Roman handelt von einer Gruppe Jugendlicher unterschiedlicher Nationalitäten, die sich gegen den Alltagsrassismus und Neonazis wehren. Plötzlich werden sie mit einem Mordvorwurf konfrontiert, nachdem bei Tumulten auf einer rechten Versammlung ein rechter Parteifunktionär stirbt. Die Romanvorlage bezieht sich auf reale Ereignisse im Berlin der frühen 90er Jahre und dürfte den Verfassungsschutz schon interessiert haben, glaubt Zelik. Ihm ist mittlerweile bekannt, dass er nicht erst wegen angeblicher Kontakte zur baskischen Untergrundbewegung ins Visier des VS geriet.

So habe sich der Verfassungsschutz bereits 2005 für ihn interessiert, als er eine Menschenrechtsdelegation nach Kolumbien mitorganisiert hatte. »Die Reisegruppe sollte kolumbianische Konfliktgebiete besuchen, um bedrohte Gewerkschafter, Bauernorganisationen und Menschenrechtskomitees zu interviewen und zu unterstützen. Da auch Mitglieder einer antifaschistischen Gruppe aus Berlin Teil der Delegation waren, vermuteten die deutschen Behörden illegale Kontakte und hörten Telefongespräche ab«, erklärt Zelik. Die Verdachtsmomente erhärteten sich nicht.

Besonders brisant sind nachgewiesene Kontakte zwischen deutschen und kolumbianischen Überwachungsbehörden. Wie Zelik durch Vermerke in den Akten erfuhr, kündigte der deutsche Verfassungsschutz der kolumbianischen Geheimpolizei DAS die Einreise »mutmaßlicher deutscher Terrorunterstützer« an. Die Delegation wurde bereits am Flughafen von Bogotá von einem Observationstrupp erwartet. Für Zelik ist diese deutsch-kolumbianische Kooperation keine Lappalie Er verweist darauf, dass die kolumbianische Geheimpolizei in den letzten 15 Jahren einen schmutzigen Krieg gegen die Opposition in Kolumbien führte. So wurde der Direktor der DAS in den Jahren 2002 bis 2005, Jorge Noguera, kürzlich zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er rechten Todesschwadronen Listen zu Gewerkschaftern zukommen ließ, die ermordet werden sollten. Zudem sei nachgewiesen, dass führende DAS-Funktionäre die Todesschwadronen militärisch ausbildeten und persönlich Morde an Oppositionellen anordneten. »Wussten die deutschen Dienste das nicht, als sie unsere Delegation in Kolumbien anschwärzten, oder war es ihnen einfach egal«, will Zelik wissen. Diese Frage könnte auch manche Parlamentarier interessieren.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/218549.stranger-than-fiction.html

Peter Nowak

Funkzellenüberwachung in Berlin

Der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele verlangt Aufklärung von den Behörden

Die Überwachung der Handydaten während eines Neonaziaufmarsches und der Gegenproteste im letzten Jahr in Dresden hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Jetzt stellte sich heraus, dass diese Überwachungspraxis so selten nicht ist. So wurde jetzt bekannt, dass die Polizei in Berlin zur Aufklärung von Autobrandstiftungen Tausende Handydaten ausgespäht hat (…denn sie haben Funkverkehr). Die Datenschützer von Netzpolitik.org hatten die Informationen, die ihnen zugespielt wurden, bekannt gemacht. Aus den dort publik gemachten Aktenausschnitten geht hervor, dass die Handydaten rund um die Rigaer Straße 101 am 24.9.2009 im Zeitraum von 03.45 Uhr bis 5.00 Uhr gespeichert wurden.

Das Gebäude gehört zu den in den frühen 90er Jahren besetzten und schon lange legalisierten Häusern, in denen die Berliner Polizei noch immer Wohnsitze von Angehörigen bekannter Linker vermuten. Vor Monaten sorgte die Kameraüberwachung eines dieser Häuser für Schlagzeilen.

Durch die Funkzellenüberwachung wurden auch die Handydaten der Nachbarn und Passanten mitgespeichert. Der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele, zu dessen Wahlkreis die Rigaer Str. 110 gehört, verlangt nun von der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft Aufklärung über mögliche Verlängerungen der Überwachungsmaßnahme, der Anzahl der Verkehrs- und Verbindungsdaten, der Fest- und Mobilfunknumern sowie der Gerätekennungen. Außerdem will er wissen, in welchen Strafermittlungsverfahren die Daten genutzt wurden, welchen weiteren Stellen die Daten übermittelt wurden und warum die Staatsanwaltschaft die Betroffenen nicht darüber informiert hat.

Weil Ströbele in der Gegend sein Handy häufiger nutzte, hält er es für möglich, selber in Datenerfassung geraten zu sein und behält sich juristische Schritte vor.

Die Echtheit der von Netzpolitik.org publizierten Akten wurde mittlerweile von Martin Steltner, dem Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, bestätigt. „Zu einzelnen Ermittlungsschritten werden wir uns aber nicht äußern.“ Ein Polizeisprecher sagte, Funkzellenabfragen seien laut Strafprozessordnung auch bei Autobränden „eine rechtlich zulässige Maßnahme“. Seien diese in Berlin erfolgt, habe es stets einen richterlichen Beschluss gegeben.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/151266

Peter Nowak

Ist Zeitungsverkauf Terrorismus?

Kundgebung für türkische Aktivistin am Sonntag geplant
Für diesen Sonntag planen Antirassismusgruppen eine Kundgebung vor der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin-Lichtenberg. Dort sitzt seit Ende Oktober 2011 Gülaferit Ünsal in Untersuchungshaft. Die Justizbehörde beschuldigt die Frau, »Rädelsführerin« der in der Türkei und in Deutschland verbotenen marxistischen »Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front« (DHKP-C) zu sein. Diese in den 70er Jahren gegründete Organisation hatte in den Armenvierteln großer türkischer Städte und in den Universitäten ihre Basis.

Nach dem Vorbild von Che Guevara propagierte sie eine Kombination von legaler politischer Arbeit und militanten Aktionen. Mittlerweile wurden mehrere angebliche DHKP-C-Aktivisten in Deutschland zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die juristische Handhabe liefert der Paragraf 129 b, der die strafrechtliche Verfolgung von ausländischen Organisationen in Deutschland ermöglicht. Auch gegen Ünsal wird nach diesem Paragrafen ermittelt. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt sie, für den Verkauf von Zeitschriften und die Organisation kommerzieller Veranstaltungen zuständig gewesen sein und Spendenkampagnen der DHKP-C koordiniert zu haben. Aus ermittlungstechnischen Gründen gibt die Bundesanwaltschaft keine weiteren Auskünfte.

Ünsal lebte in den letzten Jahren in Griechenland, von wo sie auf Betreiben der deutschen Generalbundesanwaltschaft ausgeliefert wurde. Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen hatte im Sommer 2011 dagegen protestiert. Im Mittelpunkt ihrer Kritik stand der Paragraf 129 b. So heißt es in einer Stellungnahme der griechischen Juristenorganisation »Gruppe der Anwälte für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten«: »Auf Grundlage eines Haftbefehls der deutschen Behörden wird Gülaferit Ünsal der Mitgliedschaft in einer ›terroristischen Organisation‹ beschuldigt.

Die einzige Grundlage dafür ist ihre legale politische Aktivität, der Verkauf von Zeitschriften und ihre Teilnahme an Solidaritätskampagnen für türkische politische Gefangene.« Auch Karin Wegener vom Berliner Initiativkreis Gülaferit Ünsal kritisiert, dass mit den Paragrafen 129 a und b legale politische Aktivitäten in einen terroristischen Kontext gesetzt werden. Deshalb soll auf der Kundgebung die Abschaffung von genau diesen Paragrafen gefordert werden.

Wegener rechnet auf Unterstützung durch Teilnehmer der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration, die ganz in der Nähe der JVA Lichtenberg endet. Um 13 Uhr treffen sich LL-Demonstranten, die auch an der Kundgebung teilnehmen wollen, am U-Bahnhof Lichtenberg (Ausgang Siegfriedstraße). Die Kundgebung beginnt um 13.30 Uhr vor der JVA-Lichtenberg in der Alfredstraße 11.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/215637.ist-zeitungsverkauf-terrorismus.html
Peter Nowak

Soli-Demo für inhaftierte deutsch-türkische Linke


PARAGRAF 129 B Linke Aktivistin seit Monaten wegen politischer Aktivitäten in der Türkei in U-Haft

Ein kürzlich gegründeter Initiativkreis setzt sich für die linke Aktivistin Gülaferit Ünsal ein, die seit 21. Oktober in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Lichtenberg in Untersuchungshaft sitzt. Die Gruppe bereite eine Kundgebung vor der JVA am 15. Januar vor, sagt Mitorganisatorin Karin Wegener. Man wolle der Gefangenen im Anschluss an die Rosa-Luxemburg-Demo Grüße vorbeibringen.

Ünsal war auf Betreiben der Bundesanwaltschaft aus Griechenland nach Deutschland ausgeliefert werden. Die Justizbehörde beschuldigt die 38-jährige Frau, „Rädelsführerin“ der in der Türkei aktiven marxistischen „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) zu sein. Diese in den 70er Jahren gegründete Organisation hatte in den Armenvierteln der großen Städte sowie an den Universitäten der Türkei ihre Basis. Nach dem Vorbild von Che Guevara propagierte die Organisation eine Kombination von legaler politischer Arbeit und militanten Aktionen. Sie ist sowohl in der Türkei als auch in Deutschland verboten.

Mittlerweile wurden zahlreiche DHKP-C-Mitglieder in Deutschland zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die juristische Handhabe liefert der Paragraf 129 b, der die strafrechtliche Verfolgung von im Ausland aktiven Organisation in Deutschland ermöglicht. Auch gegen Ünsal wird nach diesem Paragrafen ermittelt.

„Die Beschuldigte soll von Oktober 1999 bis August 2008 an der Spitze der Organisation in Europa gestanden haben“, heißt es in einer Erklärung der Bundesanwaltschaft. Danach soll sie vor allem für den Verkauf von Zeitschriften und die Organisation kommerzieller Veranstaltungen zuständig gewesen sein und Spendenkampagnen der DHKP-C koordiniert haben. Aus ermittlungstechnischen Gründen gibt die Bundesanwaltschaft derzeit keine weiteren Auskünfte.

In Griechenland hatte ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Gruppen monatelang gegen Ünsals Auslieferung nach Deutschland mobilisiert. So heißt es in einer Stellungnahme der griechischen Juristenorganisation „Gruppe der AnwältInnen für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnnen“: „Die einzige Grundlage dafür ist ihre legale politische Aktivität, das heißt der Verkauf von Zeitschriften und ihre Teilnahme an Solidaritätskampagnen für türkische politische Gefangene.“

Auch in Deutschland kritisieren Bürgerrechtsorganisationen, dass mit den Paragrafen 129 a und b legale politische Aktivitäten in einen terroristischen Kontext gesetzt werden.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=
bl&dig=2012%2F01%2F06%2Fa0145&cHash=5802a53f8a
Peter Nowak