Sie gehören zu den 171 Personen, deren Personalien bei der Räumung eines besetzten Unigebäudes am 2. Dezember 2009 festgestellt wurden. Die Universitätsleitung hat die von zahlreichen Studierenden und Wissenschaftlern geforderte Rücknahme der Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch von der Unterzeichnung einer Erklärung abhängig gemacht, in der sich die Betroffenen zur Gewaltlosigkeit am Campus verpflichten sollen. In einem Einschreiben wird auch die Besetzung von Unigebäuden als Gewaltakt bezeichnet.
Kategorie: Repression
Verfahren gegen linkes Webportal
Hoher Strafbefehl wegen Prozessberichts
Am kommenden Dienstag verhandelt das Amtsgericht Krefeld gegen eine Redakteurin, die in ihrem Online-Magazin einen Text der Roten Hilfe veröffentlichte.
Die Betreiberin der linken Online-Zeitung »Scharf-Links«, Edith Bartelmus-Scholich, hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 12 000 Euro eingelegt. Er wurde verhängt, weil sie einen Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf beleidigt haben soll. Doch sie hat den inkriminierten Text nicht selbst verfasst. Es handelt sich um einen Prozessbericht der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe zum Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren.
Seit mehreren Monaten wird gegen ihn wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach dem Paragrafen 129b vor dem OLG Düsseldorf verhandelt. »Wir beobachten das Verfahren regelmäßig und verfassen Prozessberichte, um Öffentlichkeit über das Verfahren herzustellen«, erklärte am Montagabend eine Vertreterin der Roten Hilfe auf einer Informationsveranstaltung im Düsseldorfer DGB-Haus. Die Berichte wurden an linke Publikationen wie »Scharf-Links« geschickt.
In dem Text, der jetzt die Justiz befasst, wurde über einen Verhandlungstag berichtet, in dem gegen den Zeugen Nuri Eryüksel Beugehaft verhängt wurde. Der türkische Journalist hatte es abgelehnt, über die Strukturen der türkischen Exilorganisation Aussagen zu machen, weil er sich dabei selber belasten könnte. Das Gericht bestand aber auf seine Zeugenaussage und erließ nach seiner Weigerung eine sechsmonatige Beugehaft, die noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde. Dieses Vorgehen sorgte unter den Prozessbeobachtern für Aufregung. Eryüksel war mehrere Jahre in türkischen Gefängnissen inhaftiert, wo er schwer gefoltert wurde. Als Spätfolge der Folter hat er mittlerweile sein Augenlicht verloren.
Zynisch empfundene Äußerung des Richters
Darum dreht sich auch der inkriminierte Satz in dem Prozessbericht, mit dem sich das Gericht befassen muss. Die Prozessbeobachter schreiben, der zuständige Richter habe nach der Verkündung der Beugehaft erklärt, damit könne Eryükesel trotz seiner Erblindung eine andere Sichtweise bekommen. Während der Richter diese Äußerung vehement bestreitet, haben mehrere Prozessbeobachter, darunter auch ein Vertreter des Komitees für Grundrechte und Demokratie, unabhängig voneinander bestätigt, der Richter habe bei der Verhängung der Beugehaft eine von ihnen als zynisch empfundende Äußerung getätigt. An den genauen Wortlaut aber können sie sich nicht mehr erinnern.
»Zu unseren Grundsätzen gehört es, linken Projekten die Möglichkeit zu geben, ihre Erklärungen bei uns zu veröffentlichen«, erklärte Edith Bartelmus-Scholich. Sie sieht in dem Verfahren ein Angriff auf die Pressefreiheit und moniert besonders das Vorgehen des Gerichts. Es habe weder eine Beschwerde über den Bericht noch die Aufforderung zu einer Gegendarstellung gegeben. Stattdessen sei ohne Vorwarnung der hohe Strafbefehl erlassen worden. Für die Online-Redakteurin ist klar, dass sie den Betrag nicht zahlen kann. »Sollte er von dem Krefelder Gericht bestätigt werden, droht mir ersatzweise Haft.«
Mittlerweile läuft ein weiteres Verfahren gegen den presserechtlich Verantwortlichen des »Gefangeneninfos«, einer Publikation, die sich mit Knast und Repression befasst und den Prozessbericht ebenfalls abgedruckt hat.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/164772.verfahren-gegen-linkes-webportal.html
Peter Nowak
Sicherheitscheck abgelehnt
PROTEST FU-Student steht vor Gericht, weil er ein Plakat ohne Impressum getragen haben soll
Ist es strafbar, ein Plakat ohne Impressum vor dem Bauch zu tragen? Mit dieser Frage wird sich das Landgericht Berlin am heutigen Freitag befassen. Dort ist der Politologiestudent Jens Q. angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Verletzung des Pressegesetzes, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung vor.
Q. hatte am 5. November 2008 an der Freien Universität (FU) gegen die verschärften Sicherheitsstandards wegen einer Rede von Bundespräsident Horst Köhler im Rahmen der Immatrikulationsfeier für Erstsemester auf dem Campus protestiert. Studierende, aber auch die Datenschutzbeauftragte der FU, Ingrid Pahlsen-Brandt, monierten damals, dass alle ZuhörerInnen der Köhler-Rede ihre Personalien vom Bundespräsidialamt überprüfen lassen mussten. Zudem gab es beim Einlass zwei Sicherheitskontrollen. Als Protest organisierten Studierende eine alternative Immatrikulationsfeier in der Nähe des Hörsaals, in dem Köhler sprach. „Ich hielt ein Mobilisierungsplakat für die Aktion vor die Brust, als ich und drei weitere KommilitonInnen von Polizisten festgenommen wurden“, berichtet Q. der taz.
Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht im vergangenen Jahr hatten neben dem Angeklagten drei StudentInnen als Zeugen ausgesagt, Q. habe bei seiner Festnahme keinen Widerstand geleistet. Der Polizist, der Q. festgenommen hat, erklärte, jener sei seiner Aufforderung, zum Polizeiauto zu gehen, nicht gefolgt. Zudem habe er leichte Verletzungen an der Handinnenfläche davongetragen, als er dem Festgenommenen die Hände auf den Rücken drehte und dieser den Griff lockern wollte. Q. wurde zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Er legte dagegen Berufung ein.
„Das Amtsgericht stützte meine Verurteilung lediglich auf die Aussage des Polizisten, obwohl ihm vier Aussagen widersprachen“, kritisiert Q. Er habe den Eindruck gehabt, allein die Festnahme bei den Protesten werde ihm schon als Beweis seiner Schuld ausgelegt. Ein studentisches Unterstützungskomitee ruft für diesen Freitag zur Prozessbeobachtung vor dem Landgericht auf.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2010%2F02%2F05%2Fa0064&cHash=bde5535575
PETER NOWAK
Prozessbeginn:5. Februar, 9 Uhr, Raum 220, Turmstraße 91. Die Beobachtergruppe trifft sich um 8.30 Uhr am Eingang des Gerichts
US-Terrorliste sorgt für Einreiseverbote
Einreiseverweigerungen für Autoren und Künstler in die USA sind keine Seltenheit
Gabriel Kuhn hat mehrere Bücher über die Linke in den USA in Vergangenheit und Gegenwart im Unrast-Verlag und im US-amerikanischen pm-Verlag übersetzt und veröffentlicht. Doch eine für den März bis Mai 2010 terminierte Lesereise in den USA konnte Kuhn nicht antreten.
Mit der Begründung, sein Name stehe auf einer sogenannten No-Fly-List, wurde Kuhn die Einreise in die USA verweigert. Wie in solchen Fällen üblich, wurde dem Autor der Grund für die Visaverweigerung nicht genannt. Er kann nur vermuten, dass er in einem FBI-Verhör liegt, dem er sich bei einem US-Aufenthalt im Jahr 2005 unterziehen musste.
Kuhn ist kein Einzelfall. Nach Angaben von US-Sicherheitsbeamten wurden im letzten Jahr angeblich 19.000 Mal Treffer für Terrorverdächtige erzielt. Wer genau darunter fällt, bleibt ebenso unklar wie die Kriterien, die bei dem Prozedere angewandt werden.
So wurde dem Verleger und ehemaligen SDS-Aktivisten Karl Dietrich Wolff die Einreise in die USA im September 2009 verweigert. Er hatte sich in der Zeit seines studentischen Engagements auch in einem Solidaritätskomitee für die Black Panther-Bewegung engagiert, war allerdings danach mehrmals problemlos in die USA gereist. Auch der Berliner Galerist Thomas Kilpper konnte eine zusammen mit US-Kulturinstitutionen geplante Reise in die USA nicht eintreten, weil ihm das Visum verweigert wurde. Kilpper war in den 80er Jahren in der außerparlamentarischen Linken aktiv. Vielleicht könnte seine im letzten Jahr realisierte Arbeit State of Control ein passender Kommentar dazu sein.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/146997
Peter Nowak
Protest kommt einem Studenten teuer zu stehen
Eine Protestaktion an der Freien Universität (FU) Berlin kommt einem Berliner Studenten teuer zu stehen. Der 21-jährige Politologiestudent Jan Quandt hatte sich am 5. November 2008 an Protesten gegen die offizielle Immatrikulationsfeier der FU beteiligt. Dabei wurden vier Studierende festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt, darunter auch Jan Quandt. Ihm wurde vorgeworfen, sich gegen seine Festnahme gewehrt zu haben. Das Berliner Amtsgericht verurteilte den Studenten daraufhin im vergangenen Jahr u.a. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 450 Euro.
Bei der Verhandlung vor dem Berliner Amtsgericht haben drei Zeugen zugunsten des Angeklagten ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft stützte sich allein auf die Aussage des festnehmenden Polizisten und lehnte eine Einstellung des Verfahrens ab. Am 5. Februar geht der Prozess gegen Jan Quandt vor dem Berliner Landgericht in die zweite Runde. Auch zur Berufungsverhandlung mobilisieren Studierende und Unterstützergruppen. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr vor dem Eingang des Berliner Landgerichts in der Turmstraße 91.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/163951.bildungssplitter.html
Peter Nowak
Freispruch für Radiojournalistin in Kopenhagen
Freispruch für Radiojournalistin in Kopenhagen
Die Festnahme von zwei Rostocker Rundfunkjournalistinnen, die für den Bundesverband Freier Radios (BFR) vom Klimagipfel Mitte Dezember in Kopenhagen berichtet hatten, könnte ein politisches Nachspiel haben. Am 19. Januar sprach ein Gericht in Kopenhagen eine der beiden Frauen vom Vorwurf frei, einen Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Strafmaß ihrer Kollegin, die die Journalistin vor der Verhaftung schützen wollte, wurde reduziert. Ein von der Staatsanwaltschaft für die Journalistinnen gefordertes fünfjähriges Einreiseverbot nach Dänemark lehnte das Gericht ab.
Falk Schlegel vom BFR begrüßte das Urteil. Es bestätige die internationale Kritik am harten Vorgehen der Polizei gegen die Protestierenden in Kopenhagen und die bereits vom BFR scharf verurteilte massive Einschränkung der Presse- und Kommunikationsfreiheit während des Gipfels. Der Verband fordert deshalb die Verantwortlichen und die dänische Öffentlichkeit auf, das Vorgehen gegen Medienvertreter offiziell zu untersuchen.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/163797.bewegungsmelder.html
Peter Nowak
Der verdächtige Link
Wie das Babelsberger Projektehaus ins Visier des Brandenburger Verfassungsschutzes geriet
Idyllisch liegt das Babelsberger Projektehaus am Griebnitzsee. Auf dem Areal leben seit fünf Jahren Menschen aus mehreren Ländern und Generationen zusammen. Sie haben das Haus selbst nach ökologischen Grundsätzen renoviert. Beim Töpferkurs sitzt schon mal die Mutter aus dem Schlaatzer Wohnblock mit der Mutter aus der Babelsberger Villa an einem Tisch. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Projekte, wie die Opferperspektive, der Brandenburger Flüchtlingsrat sowie Umweltgruppen haben ihre Büros. »Unser Ziel ist es, gesellschaftliches Engagement und Zusammenleben zu verbinden«, betont der Koordinator des Projekthauses, Holger Zschoge.
Dieses Engagement hat das Projekt ins Visier von CDU-Politikern und Medien gebracht. Den Anfang machte der Brandenburger Verfassungsschutz (VS). Auf dessen Homepage heißt es unter der Überschrift »Linksextremistische Bündnispolitik/UN-Klimakonferenz« über den Träger des Projektehauses: »Der in Potsdam ansässige ›Förderverein innovativer Wohn- und Lebensformen‹ (Inwole) hat sich auf seiner Homepage mit ›Never trust a cop‹ verlinkt«. »Trau niemals einem Polizisten« war der Name des linken Bündnisses, das anlässlich des Klimagipfels in Kopenhagen zu Aktionen des zivilen Ungehorsams aufgerufen hatte.
Auf der VS-Homepage wurde auch auf einen kritischen Aufruf zu den Klimaprotesten hingewiesen. Danach wurden mehrere Förderer des Vereins aufgeführt, darunter die GLS Gemeinschaftsbank, die Bewegungsstiftung und die Organisation Jugend für Europa. Über die wiederum teilt der VS mit, dass der Verein nach eigenen Angaben im Auftrag des Bundesfamilienministeriums arbeite.
Der CDU-Innenpolitiker Sven Petke begrüßte das »offensive Vorgehen des Verfassungsschutzes« und forderte die Streichung der Fördermittel für den Verein. »Es ist untragbar, dass der Staat seine Gegner mit Fördergeld unterstützt.« Auch die Regionalzeitung »Potsdamer Nachrichten« griff die Kampagne auf und titelte: »Aufrufe zur Gewalt – gefördert von Bund und EU«. Eine Gegendarstellung des Vereins druckte sie nicht.
»Dabei stammt der inkriminierte Aufruf von der Initiativgruppe Soziale Bewegung / Potsdamer Klimabündnis Kopenhagen, die kein Projekt des Vereins ist«, betont Katja Altenburg von Inwole. Die Gruppe nutzte allerdings die Internetplattform von Inwole. Das entspreche dem Selbstverständnis von Projektehaus und Verein. Ziel sei es, möglichst viele Menschen in selbst organisierter Projektarbeit zu unterstützen. »Das Projektehaus wird daher auch von nicht zum Verein gehörenden Gruppen und Personen genutzt, die selbst über Inhalte und Form ihrer Projekte entscheiden«, betont Altenburg.
Auch der Link zu der Homepage der linken Klimabewegung stehe nicht auf der Vereins-Homepage, sondern ist nur über mehrere Klicks auf andere Initiativen zu erreichen. »Da könnte auch die Stadt Potsdam zu den Unterstützern gerechnet werden, denn die hat auf Freizeitaktivitäten von uns auf ihrer Homepage hingewiesen«, so Altenburg. Da bisherige Bemühungen, mit dem Verfassungsschutz zu kommunizieren, ergebnislos waren, erwägt der Verein juristische Schritte, um die Mitteilung entfernen zu lassen.
Peter Nowak
http://www.neues-deutschland.de/artikel/163155.der-verdaechtige-link.html