In Fulda gehen die juristischen Auseinandersetzungen um einen polizeikritischen Artikel in die nächste Runde. Der Anlass des Beitrags gerät dabei in Vergessenheit

Radikale Rechtsmittel

2018 wurde der Flüchtling Matiullah Jabarkhel in Fulda erschossen. Darius Reinhardt betont gegenüber der taz, dass der Anlass des Artikels nicht in Vergessenheit geraten dürfe. „Es waren die Schüsse auf Matiullah Jabar­khel, wegen denen niemand angeklagt und verurteilt wurde.“

Es war nur ein kurzes Aufatmen für die Jour­na­lis­t*in­nen Leila Robel und Darius Reinhardt und den Fuldaer Sozialwissenschaftler Philipp Weidemann. Am 22. August 2022 hatte sie das Fuldaer Landgericht vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Doch wenige Tage später erhielten ihre An­wäl­t­e*innen die Mitteilung, dass die Fuldaer Staatsanwaltschaft ein bislang unbegründetes Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat. Damit könnten die juristischen Auseinandersetzungen um einen polizeikritischen Artikel in die nächste Runde gehen. Zum Hintergrund: Am 13. April 2018 gab ein Polizist …

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Journalisten standen wegen eines Textes zu tödlichen Polizeischüssen im Fall Matiullah J. vor Gericht. Richterin spricht von einem "juristischen Grenzbereich".

Meinungsfreiheit: Polizeikritiker freigesprochen

"Der Freispruch ist die einzige richtige Konsequenz, doch es hätte nie zu dem Verfahren kommen dürfen", so sein erster Kommentar zu dem Urteil. Er wies darauf hin, dass die Anklage niemals zugelassen worden wäre, wenn es sich nicht um eine Kritik an einer Polizeimaßnahme gehandelt hätte. Schon während der Ermittlungen seien Grundrechte verletzt worden, so Adam. Die Anzeige wegen übler Nachrede gegen Robel und Reinhardt hatte auch zur Folge, dass es im osthessischen Bad Hersfeld zu einer Hausdurchsuchung bei dem Journalisten Timo Schadt kam.

Einen Freispruch auf der ganzen Linie gab es am gestrigen Montagnachmittag für die Journalisten Darius Reinhardt und Leila Robel sowie den Sozialwissenschaftler Philipp Weidemann. Sie waren vor dem Fuldaer Amtsgericht der üblen Nachrede angeklagt. Vorgeworfen wurde Robel und Reinhardt, ein Artikel, den sie im Jahr 2019 auf den antifaschistischen Belltower-News veröffentlicht hatten. Sie hatten sich in ihrem Gastbeitrag mit dem Fall …

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»Rigaer94«-Unterstützer weiter in Haft

Rund 70 Menschen demonstrierten am Samstagnachmittag vor der JVA Moabit für die Entlassung zweier Gefangener aus der Untersuchungshaft. »Freiheit für Aaron und Balu« lautete das Motto der Kundgebung. Der Student aus Münster und der Beschäftigte im IT-Bereich sitzen seit dem 9. Juli in Untersuchungshaft. Beide wurden an dem Tag am Rande einer großen Solidaritätsdemonstration für das Hausprojekt Rigaer Straße 94 in Friedrichshain festgenommen, weil sie Gegenstände geworfen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Landfriedensbruch vor.

Vertreter der Antirepressionsorganisation Rote Hilfe und des Netzwerks »Freiheit für alle politischen Gefangenen« kritisierten, dass sich die beiden Männer trotz festen Wohnsitz schon mehr als einen Monat in Haft befinden. Auch der Berliner Rechtsanwalt Nils Spörkel hält das für unverhältnismäßig, wie er dem »nd« sagte. Er reichte Beschwerde ein. Scheitert er damit, müssen die beiden Männer bis zum nächsten Haftprüfungstermin Mitte Oktober im Gefängnis bleiben.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1022137.rigaer-unterstuetzer-weiter-in-u-haft.html

Peter Nowak

Vorwurf „schwerer Landfriedensbruch“

JUSTIZ U-Haft nach Demonstration zur Rigaer Straße 94 – unverhältnismäßig, sagt Rechtsanwalt

„Freiheit für Aaron und Balu“ lautet eine Parole, die in den letzten Wochen vermehrt in Berlin auf Plakaten zu sehen ist. Bei den Namen handelt es sich um die Pseudonyme von zwei jungen Männern aus Wien und Münster, die seit knapp einem Monat in der Justizvollzugsanstalt Moabit in Untersuchungshaft sitzen. Aaron arbeitet im IT-Bereich und Balu ist Student. Verhaftet wurden sie am Rande einer Solidaritätsdemonstration Anfang Juli mit dem Hausprojekt Rigaer Straße 94 in Friedrichshain. Das Haus war damals teilweise geräumt worden. Ein Gericht hat die Maßnahme mittlerweile für rechtswidrig erklärt. BewohnerInnen und UnterstützerInnen hatten in der angespannten Situation unter der Parole „Investorenträume platzen lassen“ zu einer Demonstration durch Friedrichshain aufgerufen, an der sich etwa 4.000 Menschen beteiligt hatten. Dabei kam es an einigen Stellen zu  Auseinandersetzungen mit der Polizei. Am Rande der Demonstration wurden die beiden Männer festgenommen. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen. Belastet werden sie von PolizistInnen, die sie beim Werfen von Gegenständen gesehen haben wollen. Beim Haftprüfungstermin Ende Juli wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen möglicher Fluchtgefahr angeordnet. Doch Rechtsanwalt Nils Spörkel hat jetzt Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt, die er für unverhältnismäßig hält. „Es wäre wahrscheinlich keine U-Haft verhängt worden, wenn die beiden nicht bei einer Demonstration zur Rigaer  Straße 94 festgenommen worden wären, die in der Öffentlichkeit mit Randale verbunden wird“, meint Spörkel gegenüber der taz. Beide Beschuldigte sind nicht vorbestraft und haben einen festen Wohnsitz. Zudem würde nach der aktuellen Beweislage eine mögliche Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, führt Spörkel Argumente für eine Freilassung von Aaron und Balu bis zum Gerichtsprozess an. Der soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vor einem Schwurgericht stattfinden, was Spörkel als weitere juristische Verschärfung ablehnt. In einer gemeinsamen Erklärung haben die beiden Gefangenen die Fortdauer ihrer U-Haft als „Beweis für die politische Motivation unserer Inhaftierung“ bezeichnet. Eine Solidaritätsgruppe hat sich zur Unterstützung der beiden gegründet https://aaronbalu.blackblogs.org/.

aus Taz vom  9.8.2016

Peter Nowak