Im Jahr 1995 fügten Berliner Polizisten einer Demonstrantin einen schweren Bandscheibenvorfall zu. Eine Entschädigungszusage des Berliner Senats hat ein Gericht jüngst für nichtig erklärt.
Eigentlich war alles geklärt. Iris K. habe durch einen Polizeieinsatz körperliche Schäden davongetragen, für deren Folgen das Land Berlin aufkommen müsse, hatte der Berliner Senat im Jahr 2010 festgestellt. Doch die Zivilkammer des Landgerichts Berlin revidierte den Beschluss in der vergangenen Woche. Iris K. soll also doch keine Entschädigung für die Verletzungen erhalten, die Polizisten ihr vor 23 Jahren zufügten.
Die Frau hatte sich am 20. April 1995 in Berlin wie etwa 700 andere Protestierende an einer antifaschistischen Demonstration beteiligt. Kurz vor deren Auflösung stürmte ein Trupp der 23. Einsatzhundertschaft in die Menge, eigenen Angaben zufolge um zu verhindern, dass ein neuer unangemeldeter Aufzug entstehen konnte. Die Beamten schlugen auf die Demonstranten ein – auch auf Iris K. Ein Polizist nahm sie in den Würgegriff, andere kamen hinzu und prügelten auf ihr Gesicht, ihre Nieren- und Magengegend und ihre Wirbelsäule ein.
Iris K. trug einen schweren Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule davon, verbrachte neun Monate mit Schmerzen im Bett. Die Ärzte konnten zeitweise eine bleibende Lähmung nicht ausschließen. K. erstattete im Juli 1995 Anzeige, die verantwortlichen Beamten wurden aber nie ermittelt. Mit einer Zivilklage hatte sie dennoch Erfolg. Der Wortlaut der Erklärung des Berliner Finanzsenats, die der Jungle World vorliegt, ist eigentlich unmissverständlich: »Frau K. hat am 20. 04. 1995 durch einen Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin einzustehen hat.« Damit war nicht nur die einmalige Zahlung eines Schmerzensgelds gemeint, denn weiter heißt es in dem Schreiben: »Frau K. erhielt im Jahr 1998 für die bis zu diesem Zeitpunkt bekannt gewordenen Schäden einen Ausgleich durch das Land Berlin. Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einzustehen.«
Diese Folgeschäden waren bald so stark, dass Iris K. eine Stelle als Wissenschaftlerin nicht antreten konnte. Als sie die zugesagte Entschädigung einforderte, erlebte sie eine böse Überraschung. Die zuständige Berliner Finanzbehörde beauftragte einen neuen Gutachter, der 2012 feststellte, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung nichts mit der Polizeigewalt zu tun habe.
»Dabei hat sich der Gutachter lediglich mit dem Würgegriff, nicht aber mit den Schlägen der Polizisten auseinandergesetzt«, kritisiert der Berliner Rechtsanwalt Helmuth Meyer-Dulheuer, der K. in der Zivilklage vertritt, im Gespräch mit der Jungle World. Für besonders infam hält der Jurist, dass der Gutachter seiner Mandantin eine »Rentenneurose« unterstellte und ihr vorwarf, Beschwerden vorzutäuschen beziehungsweise bewusst oder unbewusst nicht wieder gesund werden zu wollen. »Um die Kosten nicht tragen zu müssen, versucht das Land Berlin, ein Opfer von Polizeigewalt als psychisch krank zu diskreditieren«, sagt Meyer-Dulheuer.
Obwohl K. wegen der jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen immer wieder mit der Erinnerung an die traumatisierende Gewalttat konfrontiert war, führte sie den juristischen Streit fort. Doch ihr Kampf um Entschädigung endete in der vergangenen Woche erneut mit einer Niederlage. Die Zivilkammer des Landgerichts wies ihre Klage ab. Ob K. in Berufung gehen wird, hängt auch davon ab, ob ihr weiterhin Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Berufung Aussicht auf Erfolg hat. Für den Unterstützerkreis von Iris K. ist es unverständlich, dass die Berliner Senatsverwaltung eher bereit ist, Geld für jahrelange juristische Auseinandersetzungen auszugeben, als ein Opfer von Polizeigewalt zu entschädigen.
Bemerkenswert ist auch, dass der Senat ganz unabhängig davon, welche Parteien in ihm vertreten waren, stets versucht hat, die Entschädigungsforderungen abzuwehren. Mit dieser Haltung solle wohl ein Präzedenzfall verhindert werden, sagt Meyer-Dulheuer. Schließlich gibt es in Berlin weitere Opfer von Polizeigewalt. Tatsächlich war es nur eine Ausnahme, dass es K. mit einer Zivilklage gelungen ist, als entschädigungsberechtigtes Opfer von Polizeigewalt anerkannt zu werden. Dass sie 23 Jahre nach dem Polizeiangriff erneut deswegen vor Gericht ziehen muss, hätte sie damals wahrscheinlich nicht für möglich gehalten.
Justiz In München läu ein Terrorverfahren gegen türkische Oppositionelle
Freundlich lächelt Dilay Banu Büyükavci in die Kamera, lockige Haare, gemustertes Halstuch. Es ist eines der wenigen Fotos, die die Öffentlichkeit von ihr kennt. Bis vor kurzem saß die 46-jährige Ärztin noch im Hochsicherheitstrakt München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Sie wird beschuldigt, die 1972 gegründete Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) unterstützt zu haben. In einem Café in der Nähe des Klinikums Nürnberg hatte sie sich am 15. April 2015 nach der Arbeit mit Kollegen getroffen, bis dort eine schwer bewaffnete Antiterroreinheit einrückte und sie verhaftete. Am 18. Februar 2018 wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Die Ärztin Susanne Kaiser freut sich, dass ihre Kollegin wieder in der Klinik arbeiten kann. Die Stelle war für Büyükavci frei gehalten worden. Viele Beschäftigte des Klinikums haben sich für Banu eingesetzt. So nennen sie ihre in der Türkei geborene Kollegin, die 2005 für die psychiatrische Facharztausbildung nach Deutschland kam. Kaiser gehört zu denen, die Briefe an Landes- und Bundespolitiker geschrieben haben. „Ich habe
sofort gesagt, Banu und Terrorismus, das passt nicht zusammen“, schildert Kaiserihre erste Reaktion auf die Verhaftung. Daran hat sie bis heute keinen Zweifel.
Strafe ohne Straftat
Dabei bedeutet die Freilassung nicht, dass Büyükavci freigesprochen ist. Zusammen mit neun weiteren türkischen Oppositionellen steht sie wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor dem Münchner Oberlandesgericht. „Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, weil das Gericht die Fluchtgefahr als nicht mehr so hoch ansieht“, erklärt Rechtsanwalt Alexander Hoffmann. Der Kieler Strafrechtsexperte vertritt im Prozess einen der Angeklagten. Dass die Ärztin ein eigenes Haus besitzt und eine feste Stelle hat, dürfte bei der Einschätzung des Gerichts eine Rolle gespielt haben. Auch in den kommenden Monaten wird Büyükavci im Wochentakt vor Gericht erscheinen müssen, begonnen hat der Prozess im Juni 2016, inzwischen haben mehr als 100 Verhandlungstage stattgefunden. Vorgeworfen wird den zehn türkischen Oppositionellen, die in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Frankreich verhaftet wurden, die Organisation von Solidaritätskonzerten oder das Sammeln von Spenden. Das sind eigentlich legale Tätigkeiten, sie sollen damit aber eine terroristische Organisation unterstützt haben. Allerdings ist die TKP/ML in Deutschland nicht verboten, sie steht auch nicht auf internationalen Terrorlisten, allein die Türkei deklariert sie als Terrororganisation. Grundlage des Verfahrens ist Paragraf 129b des Strafgesetzbuchs. Geschaffen wurde er nach den Anschlägen vom 11. September 2001, er stellt die Mitgliedschaft, die Unterstützung und das Werben für eine „kriminelle oder terroristische Vereinigung im Ausland“ unter Strafe. Konkrete Taten müssen den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, Nachdem der Bundesgerichtshof 2010 entschieden hat, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach Paragraf 129b angeklagt werden können, stand den 21 kurdische Aktivisten vor Gericht, 19 von ihnen wurden zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Am Freitag voriger Woche kam ein weiterer hinzu, das Oberlandesgericht Celle verurteilte Yunus O. zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die in Deutschland verbotene PKK unterstützt hat. Der Verurteilte hatte den gesamten Prozess über bestritten, für die PKK tätig gewesen zu sein, seine Aktivitäten würden als terroristisch abgestempelt, obwohl er sich nur als Kurde artikulieren wolle, sagte er. Sein Anwalt kündigte nach der Urteilsverkündung an, in Revision zu gehen, und wies auf die aktuelle Situation von Kurden in der Türkei, in Syrien und im Irak hin. Kritiker sprechen davon, dass mittels des Paragrafen 129b die Verfolgung von türkischen und kurdischen Oppositionellen in Deutschland fortgesetzt wird. Bisher sind die Anwälte der 129b-Angeklagten mit dem Versuch gescheitert, die Menschenrechtslage in der Türkei zu thematisieren. „Wir haben mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil immer deutlicher wird, dass sich die Türkei zum autoritären Willkürstaat entwickelt und als solcher kein taugliches Schutzgut des Paragrafen 129b ist. Der Senat lehnt die Anträge regelmäßig ab“, erklärt der Nürnberger Anwalt Yunus Ziyal. Er ist einer der beiden Strafverteidiger von Büyükavci.
Regierung versus Demokratie
Das Bundesjustizministerium muss in jedem 129b-Verfahren die Verfolgungenermächtigung für die Bundesanwaltschaft erteilen. Nicht nur die Verteidiger im Münchner Prozess, sondern auch die Medien haben immer wieder kritisiert, dass sich die Anklage in großen Teilen auf Ermittlungen türkischer Behörden stützt. Bei einem Kongress in Hamburg, der anlässlich des dort laufenden Verfahrens gegen Musa Aşoğlu wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der auch in Deutschland verbotenen linksradikalen, militanten DHKP-C stattfand, war die Menschenrechtssituation in der Türkei ebenfalls Thema. Dort beschrieben mehrere Linke, die sowohl in der Türkei als auch in Deutschland im Gefängnis gesessen hatten, die Unterschiede im Haftalltag. Alle berichteten, dass in der Türkei Folter keine Seltenheit ist. In Deutschland erschwere die Isolation die Haft. 23 Stunden des Tages war auch Büyükavci in den ersten viereinhalb Monaten der Untersuchungshaft allein in der Zelle. Für 129b-Verfahren gelten verschärfte Haftbedingungen, auch die Arbeit der Verteidiger unterliegt erheblichen Einschränkungen. Die Generalanwaltschaft spricht im Hinblick auf den Münchner Prozess von einem Pilotverfahren, in dem geklärt werden soll, ob die TKP/ML eine terroristische Organisation ist. Angesichts des Gutachtens, das der vom Gericht beauftragte Türkei-Experte der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Christoph K. Neumann, Mitte März im Prozess präsentierte, müsste nicht nur sie, sondern auch die Bundesregierung in Erklärungsnöte geraten. Der Gutachter zweifelte an der politischen Wirksamkeit der TKP/ML. Als wesentlich größere Gefahr für die Demokratie in der Türkei wertete der Experte hingegen die Aktivitäten des radikal-sunnitischen ISIS, die der türkischen Regierung und die ihres Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. In München läuft ein Terrorverfahren gegen türkische Oppositionelle. Drei Konzerne, die global agieren, haben Kontrolle darüber, was wir essen. In der Türkei herrscht Willkür, für deutsche Gerichte ist das kein Thema.
In der Türkei herrscht Willkür, für deutsche Gerichte ist das kein Thema aus: der Freitag | Nr. 13 | 29. März
Die bisher als Broschüre veröffentlichte Dokumentation rassistischer Vorfälle in Berlin der Antirassistischen Initiative ist nun auch als Datenbank im Internet
„4. Januar 2016, Marzahn-Hellersdorf: Eine hochschwangere Bewohnerin einer Flüchtlingsunterkunft wird vor einem Supermarkt angegriffen. 6. Januar 2016, Marzahn-Hellersdorf: Eine schwangere Bewohnerin der Flüchtlingsunterkunft Blumberger Damm wird zum wiederholten Mal auf der Straße attackiert.“
Das sind zwei von mittlerweile etwa 9.000 rassistischen Vorfällen, die die Antirassistische Initiative (ARI) in Berlin seit mehr als 24 Jahren sammelt, auswertet und dokumentiert. Alljährlich gibt die ARI eine aktualisierte Broschüre mit dem Titel „Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen“ heraus. Seit wenigen Tagen ist diese wohl umfangreichste Dokumentation des bundesdeutschen Alltagsrassismus unter der Webadresse www.ari-dok.org/ auf einer Datenbank im Internet zu finden.
Über mehrere Jahre hätten solidarische Menschen ohne jegliche finanzielle Unterstützung diese Datenbank erstellt, berichtet ARI-Mitarbeiter Johannes Hykel. Die Initiative musste in den fast 25 Jahren ihres Bestehens ohne Fördergelder ausgekommen. „Statt die Zeit auf lange Anträge und Projektbeschreibungen zu verwenden, haben wir uns auf die zeitaufwendige Arbeit der Dokumentation der rassistischen Vorfälle konzentriert“, erklärte Hykel.
Schließlich werde jeder dokumentierte Vorfall auch gegenrecherchiert. Die Quellen sind angegeben. Die ARI dokumentiert neben rassistischen Angriffen aus der Bevölkerung auch Verletzungen und Todesfälle von Geflüchteten während der Abschiebungen, in Abschiebegefängnissen oder Unterkünften.
Die tödlichen Folgen der Abschottungspolitik führten 1994 dazu, dass eine kleine Gruppe mit der Dokumentation begann. Der Onkel eines verschwundenen tamilischen Flüchtlings hatte sich an die ARI gewandt. Bei der Recherche stellte sich heraus, dass sein Neffe mit acht tamilischen Flüchtlingen beim Grenzübertritt in der Neiße ertrunken war.
Mittlerweile haben sich die tödlichen Orte verschoben, doch die Arbeit ist auch nach fast 25 Jahren immer noch notwendig. Durch die Onlinedatenbank hoffen Hykel und seine MitstreiterInnen, dass noch mehr Menschen auf die Dokumentation zugreifen und für die tödlichen Folgen der bundesdeutschen Abschiebepolitik sensibilisiert werden. In den vergangenen Jahren habe es vermehrt Anfragen von SchülerInnen und Studierenden gegeben, berichtet Hykel.
Der kleinste gemeinsame Nenner ist der Versuch, die Macht der Politikerin zu begrenzen
Die Co-Vorsitzende der Linken, Sahra Wagenknecht ist eine viel gefragte Interviewpartnerin. Doch kaum jemand nimmt wahr, was sie zur Me-Too-Kampagne zu sagen hat und dass ihr es ein wichtigeres Anliegen ist, Frauen aus den Niedriglohngruppen zu unterstützen, als für eine Frauenquote in den Konzernzentralen einzutreten. Doch das Interview, das Sahra Wagenknecht vor wenigen Tagen der Tageszeitung Neues Deutschland gegeben hat, sorgt für Schlagzeilen. Hat sie doch dort noch mal ihre Position zur Migrationsfrage dargelegt, ihre Kritik am Parteivorstand wiederholt und auch betont, dass nicht der Mittelstand, sondern die Prekarisierten die Hauptzielgruppe ihrer Partei sein sollten.
Warum sollen die Armen aus Enttäuschung AfD wählen?
Natürlich müssen wir so viele Menschen wie möglich erreichen, vor allem solche, denen es nicht gut geht und deren Interessen von den Regierungen seit Jahren mit Füßen getreten werden. Seit der Agenda 2010 sind viele Menschen abgestürzt, sie arbeiten in Leiharbeit oder anderen Niedriglohnjobs, sie leben von Hartz IV oder schlechten Renten. Ein Teil von ihnen hat aus Enttäuschung und Wut AfD gewählt. Es ist nicht unsere Aufgabe, diese Wähler zu beschimpfen, sondern wir müssen uns fragen, warum es uns nicht gelungen ist, sie für die LINKE zu gewinnen.
Sahra Wagenknecht, Neues Deutschland
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass eine linkssozialdemokratische Partei schwerpunktmäßig die Menschen anspricht, die ökonomisch an den Rand gedrängt werden. Doch warum erwähnt Wagenknecht nicht, dass die Menschen nicht einfach aus Frust und Enttäuschung mit der AfD eine Partei wählen, die noch wirtschaftsliberaler als die FDP ist?
Es wird eben von Wagenknecht nicht betont, dass Menschen eine Partei wie die AfD wählen, weil sie eine bestimmte Erklärung ihrer Lage und der Welt mit dieser Partei grundsätzlich teilen. Wer Migranten oder schlicht die „Anderen“, die angeblich nicht hierhergehören, und nicht die Parteien, die Hartz IV beschlossen haben, für die eigene schlechte soziale Lage verantwortlich macht, sollte sicher nicht beschimpft werden. Notwendig ist aber eine harte Kritik dieser Positionen. Genau diesen Punkt lässt Wagenknecht unerwähnt.
Ist es nationalistisch, eine Sozialpolitik in einem Nationalstaat zu fordern?
Dass macht es ihren Kritikern in und außerhalb er Linkspartei einfach, sie in die rechte Ecke zu stellen, was Unsinn ist. Sie ist eine linke Sozialdemokratin, die im Rahmen des Nationalstaats eine soziale Politik fordert. Dass kann und sollte man als naiv kritisieren, weil es beim heutigen Stand der globalen kapitalistischen Vernetzung kein Zurück zum keynisianistischen Sozialstaat der 1970er Jahre mehr geben kann. Aber eine solche Forderung ist nicht gleich nationalistisch.
Auch Kämpfe von Gewerkschaften finden überwiegend noch im nationalstaatlichen Rahmen statt, weil noch nicht einmal eine funktionierende europäische Gewerkschaft existiert. Wagenknecht hat auch Recht, wenn sie betont, dass soziale Probleme zur Spaltung im Kapitalismus ausgenutzt werden. Doch auch hier fällt wieder auf, dass sie richtige Aussagen durch Auslassungen zumindest deutungsfähig macht:
Es ist die herrschende Politik, die die Ärmeren in einen Interessengegensatz zu den Flüchtlingen bringt, am krassesten an den Tafeln, aber auch bei der Konkurrenz um Kita-Plätze, Niedriglohnjobs oder bezahlbare Wohnungen, von denen es viel zu wenige gibt. Oder auch an den überforderten Schulen in sozialen Brennpunkten, wo sich das Lernniveau weiter verschlechtert. Infolge der Flüchtlingskrise haben sich viele soziale Probleme verschärft, die es vorher schon gab.
Sahra Wagenknecht, Neues Deutschland
Die Konsequenz der kapitalistischen Spaltung kann aber nicht Abschottung sein, sondern der Kampf aller Menschen unabhängig von ihrer Herkunft für Wohnungen, für eine Grundsicherung, von der man leben kann etc. Genau dafür kämpfen soziale Initiativen in einigen Städten. Es ist schon merkwürdig, dass Wagenknecht diese linke Praxis nicht erwähnt. Dabei hat sie Recht, wenn sie kritisiert, dass auch in der Frage der Migration oft Moral die Analyse ersetzt und dass es die AfD stärkt, wenn Linke im Kampf gegen Rechts wirtschaftsliberale Positionen unterstützen. Das zeigte sich bei den Wahlen in den USA, aber auch in vielen anderen Ländern.
Das ND-Interview hätte also eine kritische Diskussion verdient. Doch die wird noch durch innerparteiliche Konfliktlagen erschwert: das Duo Wagenknecht/Bartsch an der Fraktionsspitze gegen die Parteiführung um Riexinger und Kipping. Diese Konfliktlage führte bei den LINKEN dazu, dass nicht von einem Streit um Positionen, sondern von einem Aufstand in der Fraktion gegen Sahra Wagenknecht die Rede ist. Etwa ein Drittel der Bundestagsabgeordneten verfasste eine Erklärung, in der sie statt einer kritischen Auseinandersetzung nur die innerparteiliche Frontlinie begradigten.
Zudem setzt sich die Logik des Verdachts fort, wo nicht ausgesprochen, sondern nur angedeutet wird. So wird Wagenknecht das Recht abgesprochen, die Parteispitze um Riexinger und Kipping zu kritisieren, ohne darauf hinzuweisen, dass die beiden Parteivorsitzenden ebenfalls nicht mit Vorwürfen gegen Wagenknecht geizen. Wenn, dann müsste schon an beide Seiten die Aufforderung gerichtet werden, die Kritik an der jeweils anderen Fraktion zu unterlassen. Dann müssten die Unterzeichner der Erklärung bei sich selber anfangen: Oder wie ist dieser Satz zu verstehen?
Wir würden es begrüßen, wenn ab sofort wieder das Bundestagswahlprogramm der Partei Grundlage auch des öffentlichen Wirkens der Fraktionsvorsitzenden wird.
Aus der Erklärung von Mitgliedern der Linksfraktion im Bundestag zu den jüngsten Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht
Es wird der harte Vorwurf erhoben, dass Wagenknecht nicht das Bundestagswahlprogramm zur Grundlage ihrer Arbeit macht, ohne nur zu erwähnen, an welchen Punkt sie das festmachen. Wird hier nicht die Logik der Unterstellung und des Verdachts fortgesetzt? Auffällig ist, dass in der Erklärung nicht konkret auf die Differenzen in der Einschätzung der Migration eingegangen wird, die sehr wahrscheinlich hinter diesem Vorwurf steht.
Stehen die Regierungslinken in Berlin und Thüringen auf den Boden der Programmatik der Linkspartei?
Der Grund für diese Leerstelle ist ziemlich einfach. Es geht um den kleinsten gemeinsamen Nenner, der darin besteht, den Einfluss der manchen innerparteilich zu mächtig werdenden Wagenknecht zu beschränken. Da gibt es dann Allianzen vom linken Parteiflügel, der sich schon längst von Wagenknecht emanzipiert hat, bis zu erklärten Anhängern eines engen Bündnisses zwischen SPD und Grünen. Schließlich hat die Fraktionsvorsitzende mit ihrer Feststellung, dass diese rot-rot-grüne Machtoption schon rein rechnerisch auf Bundesebene nicht besteht, eigentlich nur einen Istzsutand beschrieben. Und dass ein solches Bündnis, das bis zur letzten Bundestagswahl eine rechnerische Mehrheit im Bundestag hatte, nie realisiert wurde, zeigt eigentlich nur, dass es eine Chimäre ist.
Doch sofort meldeten sich mit Benjamin Hoff und Alexander Fischer zwei Linkenpolitiker aus Thüringen und Berlin zu Wort, die ein Loblied auf das Bündnis mit SPD und Grünen sangen. Interessant, wie sie ihrerseits mit Unterstellungen arbeiten:
Rot-Rot-Grün sei tot, werden die Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Bundestag zitiert. Doch während Dietmar Bartsch auf die arithmetische Realität aufmerksam macht, steckt bei Sahra Wagenknecht ein weitergehendes politisches Kalkül dahinter. Ihre Idee einer neuen „Sammlungsbewegung“ soll jenseits der und gegen die bestehenden Parteien Wirkung zeigen. Dafür muss die Option Rot-Rot-Grün, also eine Bündnispolitik dreier unterschiedlicher Parteien auf Augenhöhe, vom Tisch. Bartsch aber auch die Parteivorsitzenden Kipping und Riexinger verorten die Linkspartei als „Bollwerk für Menschlichkeit“ gegen eine ständige Verschiebung des politischen Mainstreams nach rechts.
Alexander Fischer und Benjamin Hoff, Neues Deutschland
Der ihrem Realoflügel nahestehende Dietmar Bartsch spricht also nur von der Wahlarithmetik, wenn er Rot-Rot-Grün für tot erklärt, Wagenknecht aber wolle damit ihre ominöse Sammlungsbewegung befördern. Die wollen vor allem diejenigen verhindern, die dort nicht mit eingebunden sind. Dabei haben Hoff und Fischer nur mehr alten Wein in alten Schläuchen im Angebot
SPD, Grüne und LINKE sind bei Strafe ihres Bedeutungsverlustes dazu aufgerufen, den Willen und die Fähigkeit auszustrahlen, der Union das Kanzleramt zu entreißen.
Alexander Fischer und Benjamin Hoff
Da wird nicht einmal erwähnt, dass SPD und Grüne die größten Beförderer des Projekts EU-Deutschland sind, wo andere Ökonomien niederkonkurriert würden. Dass in dem von Fischer und Hoff skizzierten Projekt die Linke ein Feigenblatt neoliberaler Parteien würde und auch Ja zu Nato sagen müsste, wird natürlich nicht erwähnt. Verschwiegen wird auch, dass in dem einzigen von einem Linken regierten Bundesand Thüringen 2017 die Abschiebungen entgegen den bundesweiten Trend nicht zurück gegangen sind.
Wie passt die Forderung nach offenen Grenzen zur Regierungslinken?
Hier liegt auch der Grund für die seltsame Leerstelle in der Erklärung der Wagenknecht-Kritiker. Wenn sie der Fraktionsvorsitzenden vorwerfen, sie würde mit ihrer Kritik an der Forderung nach offenen Grenzen nicht auf dem Boden des Programms stehen, müsste doch diese Kritik der Regierungslinken noch viel mehr gemacht werden. Weil man aber das informelle Bündnis gegen die Machtambitionen Wagenknechts nicht sprengen will, bleibt man im Ungefähren. Wie man von offenen Grenzen zu Mut zur Einwanderung im Interesse des deutschen Standorts kommt, zeigte eine Taz-Kommentatorin vor wenigen Tagen: „Was noch fehlt, ist das Bewusstsein, dass Einwanderung eine Chance ist – die Bevölkerungspyramide wird zum Pilz, die Sozialsysteme brauchen junges Blut, die Wirtschaft Arbeitskräfte. Diese Chance muss man nutzen.“
Das können auch die Linksliberalen in der Linkspartei unterschreiben, doch im Kampf gegen Wagenknecht und Co. macht es sich besser, sich als Streiter für offene Grenzen zu gerieren. Eine solche Forderung ist für aber für eine Linke, die mitregieren will, ein leeres Versprechen. Etwas Bluttransfusion für die heimische Wirtschaft durch die Migration ist da schon wesentlich realitätsnäher.
Ob diese Kritiker Wagenknechts Position in der Linken gefährden könnten und ob damit die Spaltung in eine linkssozialdemokratisch-keynisanistische Sammlungsbewegung und eine linksliberale Formation, die dann irgendwann mit SPD und Grünen fusioniert, noch befördert wird, dürfte sich in den nächsten Monaten zeigen.
Landgericht lehnt Entschädigung für die Folgen von Polizeigewalt bei einer Demonstration ab
Iris K. hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Spätschäden eines Polizeiübergriffs bei einer Demonstration. Die Wissenschaftlerin, die wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, hatte vor der Zivilkammer des Berliner Landgerichts geklagt, dass das Land Berlin für die Kosten aufkommt (taz berichtete).
K. war im April 1995 während einer antifaschistischen Demo in Kreuzberg Opfer von Polizeigewalt durch die 23. Einsatzhundertschaft geworden. Das hatte der Berliner Senat auch nach einer ersten Zivilklage von K. 1998 aner- kannt. In dem Schreiben des Senats wurde ihr bescheinigt, dass sie durch den Polizeiübergriff an der Halswirbelsäule verletzt worden sei. Sie bekam damals eine einmalige Entschädigung.
In dem der taz vorliegenden Schreiben des Senats von 1998 heißt es zudem: „Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einzustehen.“ Nachdem sich der Gesundheitszustand von Iris K. so verschlechtert hat, dass sie keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen wollte, zweifelte der Senat allerdings an, dass es sich um die Folge der Polizeigewalt handelte – entgegen den Gutachten verschiedener MedizinerInnen, die den Zusammenhang bestätigten. Stattdessen wurde ein neuer Gutachter bestellt. Er bestritt, dass der schlechte gesundheitliche Zustand von Iris K. eine Folge des Polizeiangriffs war.
Kritik am neuen Gutachter
Enttäuscht vom Ausgang des Verfahrens zeigte sich K.s Anwalt Helmuth Meyer-Dulheuer. „Dabei hatte ich den Eindruck dass sich die Zivilkammer mit unseren Argumenten befasst“, erklärte der Jurist der taz. Er hatte vor Gericht argumentiert, dass der Gutachter seinen Auftrag nicht erfüllt hat. So hätte jener sich nur unzureichend mit dem Polizeiangriff auseinandergesetzt. In dem Gutachten ist lediglich davon die Rede, dass Iris K. von einem Polizisten in Würgegriff genommen wurde, nicht aber von den Schlägen auf Rücken und Nieren. Iris K. will mit ihren Rechtsanwalt beraten, ob sie Berufung gegen die Entscheidung einlegt.
Fast 23 Jahre ist der Tag mittlerweile her, der das Leben von Iris K. (Name ist der Redaktion bekannt) veränderte. Sie beteiligte sich am 20. April 1995 an einer antifaschistischen Demonstration in Berlin und wurde dort Opfer von Polizeigewalt. Dabei erlitt sie eine schwere Verletzung der Halswirbelsäule. Mittlerweile ist Iris K. erwerbsunfähig und kämpft um eine Entschädigung. Zu diesem Fall gab es in den vergangenen Jahren mehrere Gerichtstermine (»nd« berichtete).
Am Mittwoch beschäftigte sich die Zivilkammer des Berliner Landgerichts erneut mit der Frage, ob das Land Berlin der Wissenschaftlerin, die ihre Arbeit nicht mehr ausüben kann, eine Entschädigung zahlen muss. Die einstündige Verhandlung war vom Streit um die Gutachten geprägt. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter bestreitet einen Zusammenhang zwischen der Polizeigewalt und der Erwerbsunfähigkeit. Die Gutachter hätten ihren Auftrag nicht erfüllt, monierten dagegen Iris K. und ihr Anwalt Helmuth Meyer-Dulheuer. So hätte sich der Gutachter nur unzureichend mit dem Polizeiangriff vor 23 Jahren auseinandergesetzt.
In dem Gutachten ist lediglich davon die Rede, dass Iris K. von einem Polizisten in Würgegriff genommen wurde, nicht aber von den Schlägen, die ihr die Polizisten bei der Demonstration verabreichten. Diese Darstellung steht allerdings nicht nur im Widerspruch zu den Gutachten von anderen TraumatologInnen, NeurochirurgInnen und OrthopädInnen. Außerdem existiert ein Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 25. Januar 2010, das dem »nd« vorliegt. Darin wird detailliert geschildert, dass Iris K. »von einem Polizisten im Würgegriff genommen wurde und Schläge in den Bereich der Halswirbelsäule sowie im Rippen- und Nierenbereich« erhielt. In dem Schreiben werden auch die gesundheitlichen Folgen für die Frau benannt. »Die Gewaltanwendung führte insbesondere zu einem Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule.«
Auch die Frage der Entschädigung schien eigentlich schon geklärt zu sein. »Frau K. hat am 20. April 1995 durch einen Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin einzustehen hat.« Dass dieser Anspruch nicht mit dem einmaligen Schmerzensgeld von damals 30 000 DM abgegolten ist, das die Klägerin im Jahr 1998 einklagte, stellt das Schreiben auch klar. »Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einzustehen«, heißt es dort. Doch als sich der Gesundheitszustand von Iris K. verschlechterte, wollte der Senat davon auf einmal nichts mehr wissen.
Seit mehreren Jahren beschäftigen sich Gerichte nun mit der Frage, ob die Erwerbsunfähigkeit der Wissenschaftlerin eine Folge der Polizeigewalt ist. Bis Redaktionsschluss hatte die Zivilkammer des Landgerichts noch nicht bekanntgegeben, ob sie die Klage von Iris K. abweist oder sich vertagt und einen weiteren Gutachter beauftragt.
Sven Liebert, der zum Unterstützerkreis von Iris K. gehört, äußerte gegenüber dieser Zeitung Unverständnis darüber, dass ein anerkanntes Opfer von Polizeigewalt nach bald 23 Jahren noch immer vor Gericht um ihre Entschädigung kämpfen muss: »Warum gibt der Senat so viel Geld für Anwalts- und Gerichtskosten aus, statt Iris K. zu entschädigen?« Eine Sprecherin des Berliner Finanzsenats wollte sich gegenüber »nd« zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.
Während Mieter/innen der Karl-Marx-Straße 179 seit 3 Wochen in ihren Wohnungen frieren, stellt die CDU in der BVV einen Antrag auf Abriss des Hauses.
Jan K. trägt eine dicke Jacke und einen Schal. Eine solche Kleidung ist bei den winterlichen Temperaturen der letzten Tage nicht ungewöhnlich. Doch K. trägt seine Wintersachen seit dem 28. Februar auch in seiner Wohnung. Seit diesem Tag gibt es in der Karl-Marx-Straße 179 weder Gas, noch Wasser. Deshalb ist es in der Hinterhauswohnung von K. so kalt wie draußen. Wenn er Wasser braucht, nimmt K. eine Gießkanne und geht zur Pizzeria im Vorderhaus. Auch das Lokal hat seit fast 3 Wochen kein Gas mehr. Warm ist es in dem Lokal allerdings durch die Heizstrahler. Der Pizzeria wurde der Gewerbemietvertrag bereits gekündigt. Auch mehreren Mieter/innen hat die Hausverwaltung Rexmann schon den Auszug empfohlen und Abfindungen angeboten. Ein Großteil des Hauses steht bereits leer. Circa 12 Mietparteien wohnen noch in dem großen Haus. Lange Zeit war die Miete relativ günstig, in einer Gegend, in der viele Menschen mit niedrigen Einkommen gelebt haben. Auch die Läden und Restaurants in der Umgebung waren darauf ausgerichtet. Doch das beginnt sich zu ändern.
Aufwertung im Rixdorfer Kiez
Das Grundstück Karl-Marx-Straße 179, das an den Comeniusgarten grenzt, wurde vor einigen Jahren an einen Luxemburger Immobilienfonds verkauft, der durch die Strategis AG vertreten wird. Diese plante, die Gewerbebauten im hinteren Teil abzureißen, um dort drei Häuser mit Eigentumswohnungen und einer Tiefgarage zu errichten. Nach Genehmigung des Bauantrages wurde das Grundstück gewinnbringend an den Hamburger Unternehmer Wolfgang Koehnk, den Mitbegründer der Pickens Selfstorage Lagerboxen, weiterverkauft. Er wird durch die Hausverwaltung Rexmann vertreten. Keine/r der Mieter/innen bekam bisher eine Modernisierungsankündigung oder irgendwelche Informationen zu den Baumaßnahmen. Am 26. Februar tauchten plötzlich Bauarbeiter der Firma ICAN auf, die bei Außentemperaturen von Minus 10 Grad Türen und Fenster aus den leerstehenden Gebäudeteilen herausrissen. Nachdem sie verschwunden waren, nahm ein Mieter starken Gasgeruch war. Die Gasag wurde informiert und sperrte sofort das Gas; für das Hinterhaus wurde auch das Wasser gesperrt. Die Baugewerbeaufsicht hat Anzeige gegen unbekannt gestellt. Derweil frieren die Mieter/innen weiter in ihren Wohnungen. „Auf eigene Rechnung die Handwerker beauftragen und dann den Vermieter zahlen lassen, kommt für uns nicht in Frage, weil niemand der Mieter/innen in Vorkasse gehen kann“, erklärt Jan K. Da die von der Bauaufsicht benannte Frist zur Wiederherstellung von Gas und Wasser schon eine Woche verstrichen ist, kündigte der Neuköllner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Jochen Biedermann, eine Ersatzvornahme an. Das Bauamt könnte dann eine Firma mit der Reparatur der Gas- und Wasserleitungen beauftragen und die Kosten beim Vermieter eintreiben. Bisher ist es aber bei Ankündigungen geblieben.
CDU fordert Abriss des Hauses
Die Karl-Marx-Straße 179 wird am 21. März auch die BVV Neukölln befassen. Allerdings nicht, weil dort drei Woche Gas und Wasser abgestellt sind. Die CDU hat einen Antrag mit dem Titel „Wohnungsbau blockiert“ gestellt. Darin fordert sie das Bezirksamt auf sich dafür einsetzen, dass das Grundstück Karl-Marx-Straße 179 mit 40 neuen Wohnungen bebaut werden kann; außerdem „die notwendigen Abrissgenehmigungen für diese Fläche zu erteilen und die Blockade der Erschließungsmöglichkeiten für diese Baustelle aufzugeben.“ Dass in dem Haus noch Mieter/innen wohnen, wird in dem Antrag mit keinem Wort erwähnt. Während sie seit 3 Wochen in ihre Wohnungen frieren, geriert sich die CDU als Sprachrohr der Eigentümer.
aus: MieterEcho online 21.03.2018
https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/entmietung-neukoelln.html
Peter Nowak
1995 wird eine Frau von Polizisten schwer verletzt. Heute muss sie noch mal auf Entschädigung klagen
Den 20. April 1995 kann Iris K. bis heute nicht vergessen. An diesem Tag beteiligte sie sich an einer von antifaschistischen Gruppen organisierten Demo gegen die erstarkende Neonaziszene. Kurz vor dem Abschluss stürmte die 23. Einsatzhundertschaft in die Demonstration und verletzte mehrere TeilnehmerInnen. Iris K. erlitt etliche Prellungen und eine schwere Verletzung der Halswirbelsäule. Die verantwortlichen Polizisten konnten nicht ermittelt werden. Die Anzeige von K. wegen schwerer Körperverletzung wurde abgewiesen. Aber ihre Zivilklage hatte Erfolg: „Frau K. hat am 20. 04. 1995 durch einen Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin einzustehen hat“, heißt es in einem der taz vorliegenden Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom Januar 2010. Darin wird detailliert geschildert, wie K. von einem Polizisten in den Würgegriff genommen wurde und Schläge in den Bereich der Halswirbelsäule sowie im Rippen- und Nierenbereich erhielt. „Die Gewaltanwendung führte insb. zu einem Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule“, heißt es über die gesundheitlichen Folgen für K.
Eigentlich war alles geregelt
Auch die finanzielle Entschädigung scheint dort eigentlich geregelt. „Frau K. erhielt im Jahr 1998 für die bis zu diesem Zeitpunkt bekannt gewordenen Schäden einen Ausgleich durch das Land Berlin. Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einstehen.“
Doch als sich der gesundheitliche Zustand von K. so verschlechterte, dass sie ihren wissenschaftlichen Beruf nicht mehr ausüben konnte, bestritt das Land plötzlich, dass die Polizeigewalt die Ursache für den schweren Bandscheibenvorfall ist. Damit widerspricht sie nicht nur ihrer eigenen Zusage aus dem Jahr 2010, sondern auch mehreren Gutachten. Stattdessen stützt sich das Land auf spätere Gutachten, die nicht nur einen Zusammenhang zwischen dem Bandscheibenvorfall und der Polizeigewalt verneinen, sondern K. unterstellen, bewusst oder unbewusst nicht wieder gesund werden zu wollen. „Um die Kosten nicht tragen zu müssen, versucht das Land Berlin, meine Mandantin als psychisch krank zu diskreditieren“, kritisiert Rechtsanwalt Helmuth Meyer-Dulheuer diese Unterstellung. Er wird Iris K. am Mittwoch vertreten, wenn vor der Zivilkammer des Landgerichts erneut über ihre Klage auf Zahlung für die Erwerbsunfähigkeit verhandelt wird. „Entweder der Senat weist die Klage ab oder die Kammer beantragt ein weiteres Gutachten und vertagt die Entscheidung“, skizziert Meyer-Dulheuer die beiden seiner Meinung nach möglichen Szenarien. Eine Sprecherin der Finanzsenats erklärte, dass man sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern werde.
Die Hand zum Hitlergruß erhoben, empfangen deutsche Frauen 1938 die deutsche Wehrmacht im Sudentenland. Dieses Foto begrüßte die Besucher einer Diskussionsveranstaltung im Deutsch-Russischen Museum in Berlin-Karlshorst. Sie fand in dem Saal statt, wo die Wehrmacht am 8. Mai 1945 kapitulierte. »Wie kommt die Geschichte ins Schulbuch?«, lautete die Frage, die Wissenschaftler aus Deutschland, Russland und Tschechien erörtern wollten.
Den Ausführungen von Jaroslav Najber, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Studien zu totalitären Regimen in Prag, war zu entnehmen, wie die Totalitarismustheorie, die Kommunismus und Nationalsozialismus gleichsetzt, sich im öffentlichen Geschichtsbild niedergeschlagen hat. Das Interesse an den Sudentendeutschen als Opfer von Vertreibung nach 1945 sei unter Schülern gewachsen. Über Forschungen zu den Naziverstrickungen und den Antisemitismus vieler Organisationen der Sudetendeutschen wusste Najber nichts zu berichten. Auch zum geringen antifaschistischen Widerstand unter Sudentendeutschen werde in Tschechien nicht geforscht. »Es geht in der Forschung immer auch um die Relevanz«, sagte er. Wer in Tschechien an einem solchen Geschichtsverständnis Kritik übt, werde als »Ewiggestriger« gebrandmarkt.
In Russland ist der Terror der deutschen Wehrmacht und ihrer Sondereinheiten nicht vergessen. Entsprechend gab es vor einigen Monaten heftige Empörung, als der russische Schüler Nikolai Desjatnitschenko in einer Rede im Deutschen Bundestag Wehrmachtsoldaten als Opfer bezeichnete; seine Reise in die Bundesrepublik war übrigens von der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung finanziert worden. Die Moskauer Geschichtslehrerin Tamara Eydelman berichtete, dass sich einige Politiker und Schuldirektoren in ihrer Heimat in der Auseinandersetzung hinter den Schüler und dessen Lehrerin stellten. Sie selbst teile auch nicht die geballte Kritik an den beiden in Russland. Deren Initiatoren würden nationalistisch argumentieren. Keiner der mit knapp 20 Teilnehmern schlecht besuchten Veranstaltung widersprach ihr.
Der Inhaber des Lehrstuhls für Geschichtsdidaktik an der Berliner Humboldt-Universität, Thomas Sandkühler, sieht in absehbarer Zeit keine Chance für eine gemeinsame europäische Geschichtspolitik. Es habe in den letzten Jahren Geschichtsbücher gegeben, die einen solchen Ansatz verfolgt hätten, sie würden im Schulunterricht jedoch kaum verwendet. Eydelmann und Najbert erklärten, in ihren Ländern würden solche Bücher nicht auf Interesse stoßen. Ein Zuhörer machte dann darauf aufmerksam, dass die Verbrechen der deutschen Wehrmacht in Russland und die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen im deutschen Geschichtsnarrativ noch längst nicht fest verankert sind.
In Tübingen hat eine außerparlamentarische Initiative schon vor einem Jahrzehnt ein konkretes Konzept zum gebührenfreien Nahverkehr ausgearbeitet. Und in Gießen nutzen VorreiterInnen den Nulltarif bereits, bevor er eingeführt wurde.
War es ein erstgemeinter Vorschlag oder nur ein Bluff? Mitte Februar 2018 schlug die Bundesregierung in einem Schreiben an die EU-Kommission vor, in Essen, Bonn, Herrenberg, Reutlingen und Mannheim exemplarisch einen Nahverkehr zum Nulltarif einzuführen. Mit dem Schreiben, das von den geschäftsführend amtierenden Bundesministern für Umwelt (SPD), Verkehr und Finanzen (beide Union) unterzeichnet wurde, sollte die EU-Kommission davon überzeugt werden, dass die Bundesregierung nun ernsthaft die EU-Richtlinien für die Luftreinhaltung umsetzen will. Schließlich hatte die EU-Kommission nach jahrelanger Überschreitung der Grenzwerte mit einer Klage gedroht, die für die Regierung teuer werden könnte (Kontext berichtete).
Der für die NutzerInnen unentgeltliche Nahverkehr in den fünf Städten gehörte zu den Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die schädlichen Abgase minimieren könnte. Doch nicht nur Siegfried Gack und Michael Hahn haben Zweifel, ob die Vorschläge ernst gemeint waren. Die beiden Tübinger sind in der außerparlamentarischen linken Initiative ZAK³ (gegen Kapitalismus, Krieg und Kohlendioxid) aktiv. Die lancierte bereits 2008 in der Universitätsstadt eine lokale Kampagne für einen Nulltarif im Straßenverkehr. „Entstanden ist der Kampf für einen kostenfreien öffentlichen Nahverkehr aus unserer Beschäftigung mit zwei zunächst unterschiedlichen Themen: der Einführung einer sozialen Infrastruktur und dem Klimawandel“, skizziert der Tübinger Aktivist Michael Hahn die Vorgeschichte.
Damals haben außerparlamentarische Initiativen intensiv über Möglichkeiten diskutiert, ökologische und soziale Fragen zusammenzubringen. Gack, Hahn und ihre MitstreiterInnen präsentierten dazu schon vor zehn Jahren einen konkreten Vorschlag. „TüBus umsonst – Nulltarif im öffentlichen Straßenverkehr“ lautete das Motto der Kampagne, an der umwelt- und verkehrspolitische Gruppen, soziale Initiativen, linke Gruppen und Einzelpersonen in Tübingen beteiligt waren. „Ein Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr hätte einen überdurchschnittlichen Nutzen für Arme, für Familien mit Kindern, für Geflüchtete. So könnten wir zeigen, dass Klimaschutz eben nicht Verzicht bedeuten muss“, betont Gack.
Gemeinderatsgrüne schonen Landesgrüne
Dass nun zehn Jahre nach Beginn ihrer Kampagne die Bundesregierung den Nulltarif im Öffentlichen Nahverkehr ebenfalls als sinnvolle Maßnahme bezeichnet, ist für die Tübinger AktivistInnen eine Bestätigung. Doch auch auf regionaler Ebene konnten sie einen ersten Erfolg feiern. Seit Februar 2018 informiert ein kleiner Aufkleber am Kassenautomaten: „Samstags kostenlos busfahren im Stadtgebiet Tübingen“. Doch nicht der Druck der EU-Kommission, sondern hausgemachte Gründe sorgten dafür. Ein zentrales Parkhaus in der Altstadt muss saniert werden, insgesamt soll die Maßnahme etwa ein Jahr dauern. Der an Samstagen kostenlose Bus soll das kompensieren, dafür hat der Tübinger Gemeinderat 200 000 Euro eingeplant.
Seit das Busfahren an einen Tag für NutzerInnen gratis ist, ist nach Angaben der Regionalpresse die Zahl der NutzerInnen nur leicht gestiegen. Die Mehrheit der Fahrgäste kann von der neuen Regelung nicht profitieren. Viele SchülerInnen, Studierende und SeniorInnen sind bereits im Besitz von Monats- oder Jahreskarten. Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) wirbt nach dem Brief der Bundesregierung an die EU-Kommission dafür, Tübingen ebenfalls in den Kreis der Modellstädte aufzunehmen, in denen der Nulltarif im Straßenverkehr getestet werden soll. „Wir sind bundesweit die einzige Stadt, die ein fertiges, vom Gemeinderat intensiv diskutiertes Konzept zum kostenlosen Nahverkehr vorliegen hat“, stellt Palmer die besondere Potenzial von Tübingen heraus. Dass diese gute Vorbereitung eine Folge der jahrelangen Basisarbeit von AktivistInnen wie Gack und Hahn ist, lässt er unerwähnt.
Überholtes Konzept: Fahrscheine kaufen
Vergangenes Jahr, betonen die AktivistInnen, sei man schon mal weiter gewesen. Ende April hatte Palmer die Ergebnisse einer Diskussion zwischen Stadtverwaltung und einer Arbeitsgruppe der Stadtwerke Tübingen vorgestellt. Die Einführung eines gebührenfreien Öffentlichen Nahverkehrs würde ca. 14,5 Millionen Euro pro Jahr kosten. Die Verwaltung ging bei ihren Planungen davon aus, dass die Nachfrage im Öffentlichen Nahverkehr etwa um ein Drittel steigen würde, wenn die Tickets ganz wegfallen. Um diese Zunahme bewältigen zu können, müssten nach den vorläufigen Schätzungen der Verwaltung 14 neue Busse im Stadtgebiet eingesetzt werden. Das von der Verwaltung favorisierte Nulltarifs-Modell würde für jedeN TübingerIn eine monatliche Umlage von 13,50 Euro bedeuten.
Doch dazu wäre eine Gesetzesänderung auf Landesebene nötig. Dort regieren die Grünen mit der CDU, die bisher nicht als Anhänger des Nulltarifs aufgefallen ist, auch wenn jetzt die Namen von zwei CDU-Ministern unter den Brief mit den Vorschlägen an die EU-Kommission stehen. Zu einer Diskussion im Stuttgarter Landtag über die Tübinger Vorschläge ist es gar nicht gekommen. „Die Grünen im Tübinger Gemeinderat haben Rücksicht auf die Landesregierung genommen, die in dieser Legislaturperiode kein Gesetz erlassen will, das den Nulltarif ermöglicht“, kritisieren die Tübinger AktivistInnen. Sie fordern weiterhin, einen kostenfreien TüBus rund um die Uhr als Modellprojekt bei der Landesregierung zu beantragen und danach durch eine BürgerInnenbefragung entscheiden zu lassen.
Günstiger als Autoverkehr
Durch das Schreiben der Bundesregierung an die EU-Kommission mit dem Nulltarifvorschlag, der vielleicht gar nicht ernst gemeint war, spüren nicht nur die TübingerInnen Rückenwind. „In den letzten Wochen gab es einen ungeheuren Aufbruch. In vielen Städten bilden sich Initiativen, die sich für den Nulltarif einsetzen“, sagt Karin Masche. Die Mitarbeiterin der linken Bundestagsabgeordneten Sabine Leidig war an der Erstellung eines Newsletters für Nulltarif-AktivistInnen beteiligt. In fünf Jahren soll es bundesweit einen kostenlosen und ticketfreien Öffentlichen Nahverkehr geben, lautet das ehrgeizige Ziel.
Argumente dafür liefert eine kürzlich von VerkehrswissenschaftlerInnen der Universität Kassel erstellten Studie. Die kommt zu dem Schluss, dass der Autoverkehr die Kommunen dreimal so teuer kommt wie Bus und Bahn. Bei ihren Berechnungen haben die WissenschaftlerInnen auch die Umweltschäden, die Investitionen in die Infrastruktur wie Straßen, Schienen, Ampeln und die Folgekosten von Unfällen in ihre Berechnungen einbezogen. Diese Studie wird sicher auch bei dem am 2. Juni 2018 in Kassel geplanten bundesweiten Ratschlag eine Rolle spielen, auf dem sich die unterschiedlichen Null-Tarif-Initiativen koordinieren wollen.
Aus Baden-Württemberg werden neben den TübingerInnen auch Mitglieder der Initiative „Freifahren Stuttgart“ kommen. Sie hat sich erst kürzlich gegründet und ist noch im Aufbau. Anregungen kann sie sich dabei von den AktivistInnen aus Gießen holen. Die haben kürzlich in der gesamten Stadt Flugblätter mit der Schlagzeile verteilt „Gießen testet den Nulltarif – machen Sie mit“ verteilt. Auch nachdem die Stadtverwaltung bekannt gab, dass es sich um Fake-Flugblätter handele, hatten die MacherInnen die Sympathien auf ihrer Seite.
Zumal die GießenerInnen nicht warten, bis der Nulltarif offiziell eingeführt wird. Einige AktivistInnen tragen Schilder oder Buttons, auf denen sie bekannt geben, ohne Ticket zu fahren. In der Vergangenheit mussten mehrere Verfahren wegen Erschleichung von Leistungen eingestellt werden („Der Begriff des Erschleichens setzt gewisse Heimlichkeit voraus“, BayObLG; „Der objektive Tatbestand der Leistungserschleichung ist nämlich nicht schon dann erfüllt, wenn der Angeklagte das Verkehrsmittel unberechtigt nutzte. Er muss darüber hinaus für einen objektiven Beobachter den Anschein ordnungsgemäßer Erfüllung der Geschäftsbedingungen erregt haben“, OLG Frankfurt). Jörg Bergstedt von der Projektwerkstatt Saasen bei Gießen entwickelt ein optimistisches Szenario in Sachen Nulltarif: „Wenn der Druck da ist und das Thema im Gespräch bleibt, steigen auch die Nichtregierungsorganisationen ein und am Ende macht auch die Politik mit.“
aus Kontext-Wochenzeitung: Ausgabe 363
https://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/363/nulltarif-ist-keine-utopie-4970.html#tx-tc-ct-19479
Rechtsruck mit Seehofer und Spahn: Unter Druck geraten nicht nur Migranten, sondern auch Menschen mit abweichendem Verhalten und Einkommensarme
Der parlamentarische Rechtsruck, der sich bei den letzten Bundestagswahlen zeigte, wird nun auch in der Regierung deutlich. Es ist natürlich die gleiche Parteienkonstellation aus SPD und Union. Doch die Kräfteverhältnisse haben sich nach rechts verschoben.
Das wird deutlich mit dem Einzug des Orban-Spezis Seehofer ins nun um den schillernden Begriff Heimat aufgewertete Innenministerium. Auch auf anderer Ebene markiert Seehofer als Minister eigentlich eine politische Zäsur. Man sollte sich nur noch einmal erinnern, dass Seehofer vor knapp 2 Jahren Merkels Flüchtlingspolitik als Herrschaft des Unrechts bezeichnete.
Friendly Fire von rechts
Wortwörtlich sagte Seehofer der Passauer Neuen Presse: „Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung. Es ist eine Herrschaft des Unrechts.“
Nun ist es sicher richtig, dass Politiker ihre Rolle als aggressive Opposition spielen und danach geht man gemeinsam ins Restaurant. Auch die Attacke von Seehofer auf Merkel soll nicht unter dem in der politischen Berichterstattung häufigen Modus untersucht werden, dass hier der damalige bayerische Ministerpräsident gegen die angeblich liberale Merkel kämpft. Es geht hier nicht in erster Linie um Befindlichkeiten von Personen.
Es gab durchaus eine faktische Arbeitsteilung in einer Partei, die das Interesse großer Teile der deutschen Industrie nach Arbeitskräften mit dem Abgrenzungsbedürfnis großer Teile ihrer Basis im Einklang bringen muss. Merkel steht für die Interessen der Industrie und setzte in ihrer Amtszeit auch zahlreiche Verschärfungen im Flüchtlingsrecht durch.
Seehofer machte sich zum Sprachrohr all derer in der Union, die vor einem Ausverkauf des konservativen Markenkerns der Partei warnten. Er stellte sich an die Spitze dieser rechten Opposition und machte vor den letzten Bundestagswahlen den Eindruck, als wolle er die Rolle des rechten Oppositionsführers übernehmen, obwohl er Teil der Regierung war.
Das Ziel, damit die AfD klein zu halten misslang. Seehofer hat nun seine Rolle als rechter Oppositionsführer an Gauland, Weidel und Co. abgeben müssen. Dadurch geriet er auch in der CSU unter Druck. Nun muss sich Seehofer als Innenminister ans Werk machen, die „Herrschaft des Rechts“ respektive das, was er dafür hält, wieder herzustellen. Seine Berufung als Innenminister ist ein klares Signal, auch an den rechten Flügel der Union und potentielle AfD-Wähler.
Erste Duftmarken setzte Seehofer bereits vor seinen offiziellen Amtsantritt. Mit seinem Grundsatz „Null-Toleranz“ und seiner Ankündigung für schnelle Asylverfahren und konsequente Abschiebungen will er nun die Pläne des rechten Flügels umsetzen.
Deutschland solle ein weltoffenes und liberales Land bleiben. „Aber wenn es um den Schutz der Bürger geht, brauchen wir einen starken Staat“, betonte Seehofer. Das würde sicherlich auch sein Freund Orban sagen. Denn Bürger sind in dieser Lesart die Menschen, die täglich ihrer Lohnarbeit nachgehen, Regierung und Staat nicht hinterfragen und höchstens auf die Straße gehen, wenn sie über die Menschen besorgt sind, die als Nichtbürger gelten.
Druck auf Hartz IV-Empfänger
Auch einkommensarme Menschen kommen nach einer solchen Lesart schnell unter Druck und werden beschuldigt, selbst an ihrer Situation Schuld zu sein. Schließlich müsse niemand hungern, schließlich leben wir im besten Sozialsystem der Welt. Diese Position bekräftigte Spahn auch nach der Kritik an ihm von verschiedenen Seiten.
Selbst bei der Union monieren manche, es sei unklug, wenn hochdotierte Politiker den Hartz IV-Empfängern sagen, was sie zu denken und zu fühlen haben. Dafür sind schließlich die Jobcenter und Arbeitsagenturen zuständig. Die sind durch das Hartz IV-Gesetz damit beauftragt, den Beziehern dieser Gelder vorzuschreiben, wie sie zu leben haben, wenn sie Leistungen beziehen.
Das geht bis zum Einsatz von Sozialdetektiven. In den letzten Jahren ist zu Hartz IV viel geschrieben und auch von Betroffenen geäußert worden. Sie betonten immer, dass es dabei nicht nur um die Verarmung geht, sondern dass auch die Demütigung und Gängelung durch die Ämter das große Problem sind.
Die meisten, die Spahn jetzt wegen seiner Äußerungen zu Hartz IV kritisieren, stellen das System Hartz IV keineswegs in Frage, sondern monieren nur, dass man es doch einfach durch die Ämter verwalten lassen und nicht selber eingreifen soll. Mittlerweile bekommt Spahn für seine Äußerungen auch Zustimmung, unter anderem vom CSU-Politiker Dobrindt.
Regierung der besorgten Bürger
Seehofer und Spahn werden sicherlich noch eine tragende Rolle in der neuen Regierung spielen. Sie stehen für einen Rechtsruck im Establishment. Das Wort Null-Toleranz bringt auf den Punkt, was der Kern dieser Politik ist. Unter Druck geraten nicht nur Migranten, sondern auch Menschen mit abweichendem Verhalten und einkommensarme Menschen.
So hofft die Regierung, die besorgten Bürger wieder auf ihre Seite zu ziehen. Von der SPD werden die neuen Konservativen kaum Gegenwind bekommen. Die Partei hat schließlich kaum Möglichkeiten, mit einen Austritt aus der Regierung zu drohen, wo sie doch gerade mit viel internen Streit die Entscheidung für die Fortsetzung der Koalition getroffen hat.
Schon mahnen SPD-Politiker mehr Realismus bei der Migrationsdebatte an. Schließlich weiß man, dass die SPD mit besonders flüchtlingsfreundlichen Positionen kaum neue Wähler gewinnt.
In einer weiteren Frage hat die SPD auch schon mal Konfliktstoff beseitigt. Sie wird keine Initiative für die Streichung des Paragrafen stellen, der Werbung für Abtreibungen unter Strafe stellt. In den letzten Monaten hatte ein großes Bündnis genau das gefordert.
Noch vor wenigen Stunden stand die SPD hinter dieser Initiative. Nun hat die SPD ihren Antrag zurückgezogen. So wird deutlich, wie schnell die Sozialdemokraten Positionen räumen, um an der Macht zu partizipieren.
Weitere Rückzüge werden folgen. Derweil machen die Kräfte rechts von der Union Druck und fordern, Seehofer solle nicht nur Ankündigungen machen, sondern diese auch umsetzen. Ob er damit nicht die AfD eher stärkt als überflüssig macht, werden die nächsten Landtagswahlen zeigen.
https://www.heise.de/tp/features/Null-Toleranz-als-Regierungsziel-3993923.html
Peter Nowak
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http://www.heise.de/-3993923
Am 20. Februar stürmten mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten ein selbstverwaltetes Tagungshaus im Wendland. Sie beschlagnahmten ein Transparent mit der Aufschrift »Afrin halte durch – Türkische Truppen & deutsche Waffen morden in Rojava – Es lebe die YPJ/YPG«. Die »Jungle World« hat mit Hans-Erich Sauerteig gesprochen. Er gründete das autonome Tagungshaus 1980 mit und ist bis heute dort aktiv.
Small Talk mit Hans-Erich Sauerteig vom autonomen Tagungshaus Gasthof Meuchefitz
Warum solidarisiert sich ein Tagungshaus im Wendland mit kurdischen Gruppen?
Das Tagungshaus wurde 1980 gegründet und war schnell Anlaufpunkt für die autonomen Linken aus Westberlin und Hamburg. Wir sahen uns von Anfang nicht nur als Teil der Anti-AKW-Bewegung, sondern ebenso als Teil der Antifa. Im vergangenen Jahr unterstützten wir den G20-Widerstand. Außerdem betrachten wir das, was in Rojava seit mehreren Jahren aufgebaut wird, als einen unterstützenswerten Gegenentwurf zu kapitalistischen, diktatorischen Regimes dort wie hier.
Dann war es wohl am 20. Februar nicht die erste Razzia?
Nein, wir waren immer mit Razzien konfrontiert und gegen uns wurde auch schon nach dem Terrorparagraphen 129a ermittelt.
Wie reagierten die Nachbarn im Wendland darauf?
Durch den seit über 35 Jahren andauernden Anti-AKW-Widerstand gibt es im Landkreis eine starke progressive Bevölkerung, die viel polizeiliche Repression erfahren musste. Dort bekamen wir viel Solidarität. Die Leute erklärten uns, sie verstünden die Welt nicht mehr, als sie von dem großen Polizeiaufgebot wegen eines Transparents erfuhren. Auch die Kritik an den deutschen Rüstungsexporten teilen viele Menschen. Schon kurz nach der Razzia beteiligten sich 150 Menschen an einer Spontandemonstration, die von der Polizei eingekesselt wurde. Die Linkspartei und sogar die Grünen haben die Razzia verurteilt. Mittlerweile wurden in der Region drei Transparente mit der gleichen Parole aufgehängt. Sie wurden bisher von der Polizei nicht beschlagnahmt.
Und was hängt jetzt an Ihrem Tagungshaus?
Bei uns hängt jetzt ein Transparent mit der Aufschrift »Freiheit für Opa, Weg mit dem KPP-Verbot. Es lebe die Buchstabenkombination«. Auf der Demonstration trugen wir die Parole »Meuchefitz und die USA – Seite an Seite«. Damit wollten wir auf die Doppelmoral der Verfolgungsbehörden hinweisen, wenn es darum geht, hiesige Linke und die kurdische Solidaritätsbewegung zu kriminalisieren. Die Ironie dieses Plakates haben leider nicht alle verstanden. Selbst die hiesige regionale Elbe-Jeetzel-Zeitung sah ein Weltbild zerfallen.
Dann scheint Ihnen die Razzia eher genutzt zu haben?
Wenn es Absicht des im Wendland seit langem übereifrigen Staatsschutzes gewesen sein sollte, die autonome Linke im Wendland und die Solidarität mit Afrin zu isolieren, so ist das gründlich misslungen. Die Regionalzeitungen haben lange Berichte gedruckt und dort auch unsere Argumente dargestellt. Sie zitierten aus unseren Flugblättern über die Rolle deutscher Waffen in dem Konflikt. So viel Aufmerksamkeit hätten wir alleine mit unseren Flugblättern nie erreicht.
Wie ist der Kontakt zur kurdischen Linken?
Im Landkreis wurde ein Afrin-Solidaritätskomitee mit kurdischen Frauen und Männern gegründet und wir stehen mit kurdischen Solidaritätsgruppen in Hamburg in Kontakt. Auch zu einigen der wenigen kurdischen Familien, die im Wendland leben, gab es Kontakt. Einige versucht man mit der Behauptung einzuschüchtern, sie würden sich mit deutschen Linksterroristen einlassen.
https://jungle.world/artikel/2018/10/doppelmoral-der-verfolgungsbehoerden
Interview: Peter Nowak
Online-Abstimmung über schlimmsten Unionbuster
Derzeit laufen die Planungen für die nächste Protestaktion gegen ein Unternehmen, das Betriebsräte behindert. Eine Initiative fordert härteres Durchgreifen der Staatsanwaltschaften.
Am Freitag, den 13. April, wird es Ärger geben: An diesem Tag könnte der britische Essenskurier Deliveroo, der Flughafensicherheitsdienst I-Sec oder die Imbisskette Nordsee Besuch von kritischen Gewerkschaftern bekommen. Die drei Unternehmen sind von der Initiative aktion./.arbeitsunrecht nominiert worden, weil sie durch die Behinderung von Betriebsräten negativ aufgefallen sind. Bis 15. März können Interessierte im Internet noch darüber abstimmen, wer Ziel des Protests werden soll. Im Moment liegt Nordsee vorne, dicht gefolgt von Deliveroo.
Immer dann, wenn der 13. eines Monats auf einen Freitag fällt, organisiert die Initiative mit Sitz in Köln gemeinsam mit einem Netzwerk engagierter Gewerkschafter_innen eine Aktion gegen »Unionbusting«. Das Wort, das aus den USA stammt, hat sich für den organisierten Kampf gegen Betriebsräte mittlerweile auch in Deutschland eingebürgert. Der Fischrestaurantkette Nordsee, die zur Unternehmensgruppe Theo Müller gehört, wirft die Arbeitsrechtsinitiative vor, langjährige Betriebsratsmitglieder kurz vor den Betriebsratswahlen zu leitenden Angestellten befördert zu haben. Dadurch können sie sich nicht mehr zur Wahl stellen.
Das I-Sec-Management hat sich durch die Kündigung von drei Betriebsräten für einen Besuch qualifiziert. Mittlerweile seien mehrere Hausverbote gegen sie ausgesprochen worden, um den Kontakt zur Belegschaft zu unterbinden. Auch der Widerstand gegen die Entlassungen soll sanktioniert werden. Der auf Unionbusting spezialisierte Arbeitsrechtler Walter Naujocks verklagte den gekündigten Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter auf Schadenersatz in Millionenhöhe. Ihr Protest gegen die Kündigungen soll dem Unternehmen geschadet haben.
Dem Management von Deliveroo wiederum wird vorgeworfen, in Köln eine Betriebswahl gezielt sabotiert zu haben, indem die Zahl der Festangestellten reduziert und die Zahl der Selbstständigen erhöht wurde. Die Initiative moniert auch, dass die Deliveroo-App, mit der die Arbeit organisiert wird, so umgestellt wurde, dass die Beschäftigten nicht mehr untereinander, sondern nur noch mit ihrem Schichtkoordinator Kontakt aufnehmen konnten. In Berlin forderte die Freie Arbeiter Union bisher vergeblich einen Tarifvertrag.
Die nächste Freitagsaktion fällt mitten in die bundesweiten Betriebsratswahlen, die alle vier Jahre stattfinden. »Bei keiner Wahl in Deutschland werden demokratische Grundrechte so mit Füßen getreten wie bei Betriebsratswahlen«, sagt der Sprecher der aktion./.arbeitsunrecht, Elmar Wiegand. Dennoch werde nur selten darüber berichtet, kritisiert seine Mitstreiterin Jessica Reisner. Das vergleichsweise große Medieninteresse an dieser Abstimmung hat mit dem Versuch der AfD zu tun, eine rechte, unternehmerfreundliche Konkurrenz zum DGB aufzubauen. Die Initiative aktion./.arbeitsunrecht richtet dagegen den Fokus auf die alltägliche Behinderung von Betriebsratsarbeit und kritisiert »die skandalöse Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden«. In Hessen hat sie nun eine Unterschriftensammlung gestartet. Damit wird die Generalstaatsanwaltschaft aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Betriebsratsbehinderung nicht länger straffrei bleibt. Anlass sind aktuelle Fälle am Frankfurter Flughafen.
Für den Kampf gegen rechts ist eine Bundeslöschstelle jedenfalls genau so untauglich wie die Verfassungsschutzämter
Der AfD-Vorsitzende von Brandenburg, Andreas Kalbitz, war vor 11 Jahren Teilnehmer eines Zeltlagers der neonazistischen Heimattreuen Jugend. Zwei Jahre später wurde sie verboten.
In der AfD sorgen solche Meldungen heute nicht mehr für große Aufregung. Schließlich hatte ein Teil ihres Personals schon Kontakt mit anderen rechten Gruppen gehabt. Doch könnte der Verfassungsschutz zumindest Teile der AfD beobachten. Die Forderung ist nicht neu, wird aber in den letzten Tagen mit größerer Intensität diskutiert.
Auch Landesverfassungsschutzämter drängen darauf, die AfD zu überwachen. Das ist nicht verwunderlich, schließlich wollen die Dienste ihre Unentbehrlichkeit vorführen und das können sie am besten, wenn sie neue Aufgabenfelder gerieren.
Der Verfassungsschutz braucht immer Anlässe, damit eine beträchtliche Zahl von Menschen eine Überwachung akzeptiert oder sogar fordert. Prompt stellt den Verfassungsschutz niemanden mehr in Frage.
Verfassungsschutz auflösen oder neue Aufgaben geben?
Dabei sah es nach der Selbstaufdeckung des NSU mal so aus, als könnte es ernst werden, mit der Abwicklung der Dienste. Schließlich waren die ja sehr nah dran an den NSU-Kadern, die trotzdem über ein Jahrzehnt in der ganzen Republik morden konnten. Oder gerade deswegen? Diese Frage ist noch offen und dürfte ungeklärt bleiben.
Damals sagten sich viele, warum weiter Geld ausgeben für Verfassungsschutzämter, die keinen Deut zur Aufklärung der neonazistischen Mordserie beigetragen hatten. Mittlerweile sind die Dienste auch bei einer jahrelangen rechten Terrorserie in Berlin-Neukölln in die Kritik geraten.
Obwohl der Täterkreis sehr gute Kenntnis der Neuköllner Situation haben muss, wurde bisher keine heiße Spur gefunden. Nun vermuten selber einige der von dem Terror betroffenen Neuköllner Sozialdemokraten, dass die Geheimdienste eher dafür verantwortlich sind, dass die Taten nicht aufgeklärt werden. So heißt es in der Taz:
Christiane Schott und Mirjam Blumenthal gehören zu denen, bei denen diese Beunruhigung am weitesten geht. Sie glauben nicht mehr daran, dass es hier nur um Versäumnisse geht, um unbeabsichtigte Fehler. „Natürlich bin ich keine Expertin für Polizeiarbeit, aber ich kann mir all diese Dinge nicht erklären. Und die Polizei hat sie mir bislang auch nicht erklären können“, sagt Blumenthal. Schott sagt es noch deutlicher: „Aus meiner Sicht wird das absichtlich kleingehalten.“
Blumenthal verweist auf mögliche Verbindungen zum NSU: Auf dessen Liste potenzieller Anschlagsziele standen auch die Falken Neukölln. Auch diese waren schon in den neunziger Jahren im Fokus rechter Gewalt. Einer der Täter damals: der Neuköllner Neonazi Carsten Szczepanski, später als V-Mann „Piatto“ im engsten Umfeld des NSU. Zwischen den Tätern von damals und den möglichen Tätern von heute gibt es personelle Verbindungen: Einige der Neonazis, die Anfang und Mitte der neunziger Jahre aktiv waren, gelten als politische Ziehväter derjenigen, die heute zum Kreis der Neuköllner Rechtsextremisten zählen.
Taz
Nun könnte man das alles als unbewiesene Verschwörungstheorien abtun. Zumal im Taz-Artikel leider ein Opfer des rechten Terrors in Neukölln ganz vergessen wurde: der vor 6 Jahren erschossene Burak B. Auch sein Mörder wurde bis heute nicht gefunden. Doch die rechte Terrorserie zeigt einmal mehr, dass ein Verfassungsschutz für die Aufklärung überflüssig, ja sogar kontraproduktiv ist.
Es geht darum, die diskreditierten Dienste zu rehabilitieren
Mittlerweile haben sich die Dienste umstrukturiert. Nach dem 11.9.2001 haben sie den Islamismus, nach den Protesten gegen G20 auch wieder die radikale Linke, als Beobachtungsobjekt auserkoren und jetzt vielleicht Teile der AfD. Nur sollten jetzt die Linken bloß nicht in die Falle tappen und da Zustimmung signalisieren, wenn die Rechten überwacht werden.
Man kann nicht gestern die Auflösung der Dienste fordern und heute die AfD-Überwachung begrüßen. Wer da zustimmt, hat den Verfassungsschutz akzeptiert und das ist der Hauptzweck der Übung.
Es geht darum, die gesellschaftlich diskreditierten Dienste wieder zu rehabilitieren. Um die Verankerung der AfD im rechten Lager zu erkennen, braucht es keinen Verfassungsschutz Das ist eine sehr öffentliche Veranstaltung. Wenn aktuell der AfD-Politiker vom völkischen Flügel, Andre Poggenburg, den AfD-Vorsitz in Sachsen-Anhalt aufgibt, liegt das an eher an parteiinternen Querelen, aber nicht an einer generellen Ablehnung seiner Positionen in der Partei.
Wahrscheinlich wird sein Nachfolger vom gleichen rechten Flügel kommen. Trotzdem zeichnet der rechtskonservative Politologe Werner Patzelt in einem Deutschlandfunk-Interview schon die Schimäre einer seriösen Rechten, die sich von den Teilen der Rechten abheben sollen, die nicht koalitionsfähig sind.
Nicht nur Patzelt und Co., auch viele andere Konservative, rechnen sich schon aus, wann sie mit der AfD zusammenarbeiten können. In Thüringen hat die CDU sogar einen Poggenburg mit in ein Gremium des Landtags gewählt, dass den sogenannten Linksextremismus untersuchen soll. So soll die Drohung mit einer Teilüberwachung der AfD durch den Verfassungsschutz auch dazu beitragen, dass sich die „seriöse“ Rechte durchsetz und die AfD koalitionsfähig wird.
„Sie müssen niemandem Bericht erstatten“
Doch nicht nur die Verfassungsschutzämter, auch ihre zivilgesellschaftlichen Zuarbeiter sollten kritisch beobachtet werden. Sie operieren mit gut klingenden Gummibegriffen wie Respekt und Demokratie, sind niemandem rechenschaftspflichtig und werden von niemandem kontrolliert.
Dabei greift die Arbeit dieser Demokratiezentren in die Meinungsfreiheit ein. Sie entscheiden, was im Internet hatespeech ist und nicht nur gelöscht, sondern auch juristisch sanktioniert werden muss. Was dafür notwendig ist, erklärt der dafür zuständige Stephan Ruhmannseder gegenüber der Taz:
Ich bin keine Ermittlungsbehörde. Meine Arbeit könnte theoretisch jeder an seinem Schreibtisch verrichten. Jedenfalls, sofern er bereit ist, sich in die Thematik einzuarbeiten.
Stephan Ruhmannseder
Überhaupt fällt auf, dass sich Ruhmannseder wenig Gedanken über die Problematik seines Jobs macht, die mit staatlichen Geldern arbeitet: „Kann man eigentlich von einer halbstaatlichen Organisation sprechen? Stephan Ruhmannseder zuckt mit den Schultern.“… Wäre es nicht gerade eine wichtige Frage, ob eine halbstaatliche Stelle mit der Attitüde einer NGO in die Meinungsfreiheit eingreift? Doch wozu sollte sich Ruhmannseder da Gedanken machen? Schließlich schreibt der Taz-Reporter:
Einen politischen Beschluss zur Gründung der Meldestelle gab es nicht – weder parlamentarisch noch ministerial noch nachrangig. Darauf legen sie hier Wert: Sie haben sich das selbst überlegt. Weil sie etwas machen wollten. Sie müssen niemandem Bericht erstatten.
Taz
Wie mit dem Begriff Hass jede Debatte entpolitisiert wird
Das ist aber dem Taz-Journalisten keinesfalls Anlass für eine kritische Nachfrage: „Stephan Ruhmannseder arbeitet für die Meldestelle ‚respect!‘, einer Anlaufstelle, der jeder Hass im Internet melden kann“, heißt es ohne eine kritische Nachfrage. Hass im Internet? Kann mit diesem Gummiparagraph nicht jede gesellschaftliche Äußerung, die die wohltemperierten Pfade eines Kamindialogs mit Jakob Augstein verlässt, darunter fallen?
In Spanien zeigt sich, wie Rapper zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie angeblich Hass gesungen hätten. Es wird nicht lange dauern, bis streikende Arbeiter Probleme bekommen, wenn sie ihre Chefs Ausbeuter nennen und damit womöglich „Klassenhass“ säen.
Wenn jetzt Linke so geschichtslos ebenfalls bei der großen Absage an den Hass mitmachen und Übertritte verfolgen, müssen sie auch manche populären Liedtexte aus der Punk-Ära auf den Index setzen. Es gab nämlich eine Zeit, da war Hass durchaus als legitime Reaktion auf eine unvernünftige Gesellschaft angesehen. Gibt es auch heute noch genug Gründe für Wut und Hass?
Warum werden solche Gummibegriffe wie Hass verwendet und nicht Dinge beim Namen genannt, seien es Rassismus, Antisemitismus oder welche menschenfeindliche Ideologe auch immer. Da kann man politisch diskutieren, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Der Begriff Hass ist aber gefühlsbeladen und völlig entpolitisierend. Ziemlich weit unten in dem langen Beitrag stellt sich der TAZ-Reporter doch noch einige grundsätzliche Fragen:
Aber darf man das eigentlich? Einfach mal eine Organisation gründen, die verdächtige Internet-Einträge sammelt, weiterleitet – und sich dafür regelmäßig mit der Polizei trifft? Und sich diese Arbeit mit öffentlichen Geldern finanzieren lässt? Die Antwort aus rechtlicher Perspektive ist ziemlich simpel, sie lautet: Warum nicht? Aber bei der Meldestelle finden sie außerdem: Man darf nicht einfach nur, sondern man muss. „Es wäre einfach wünschenswert, wenn wir nicht die einzige solche Clearingstelle wären, sondern es viele davon gäbe. Und das kann dann gerne von ganz anderen Leuten ausgehen“, sagt Stephan Ruhmannseder.
Taz
Auch hier wieder fällt auf, wie unkritisch Ruhmannseder seine Arbeit betrachtet. Da wäre doch ein „Muss man wirklich?“ angebracht und zumindest die Forderung nach externer Kontrolle. So viel Selbstkritik sucht man hier vergeblich. Für den Kampf gegen rechts ist eine solche Bundeslöschstelle jedenfalls genau so untauglich wie die Verfassungsschutzämter.
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