Ist die Zerstörung alter Kulturdenkmäler ein Verbrechen?

Die Frage müsste lauten, warum werden nicht soziale Sicherheit, Bildung und Kultur zum Weltkulturerbe erklärt?

„Malischer Kulturschänder verurteilt“, titelte[1] die bürgerliche FAZ und die TAZ, das schon längst dem Teenageralter entwachsende Blatt der Bürgerkinder, hat fast den gleichlautenden Aufmacher „Haft für den Kulturschänder“[2]. Beide Autoren betonen gleichermaßen, dass der malische Tuarag-Aktivist Ahmad al Faqi al-Mahdi noch recht glimpflich davon gekommen ist, weil er für seinen Anteil an der Zerstörung von Mausoleen in Timbuktu (siehe Islamistischer Bilderstürmer vor Gericht[3]) nur neun Jahre Haft bekommen hat. Wäre er nicht voll geständig gewesen und hätte er sich für die Zerstörungen nicht entschuldigt, wäre die Strafe sicher härter ausgefallen.

Nun scheint mit dem Urteil niemand ein Problem zu haben. Schließlich gehört der Angeklagte zu den Tuareg-Aktivisten, die zeitweise mit den Islamisten verbündet waren und in den von ihnen eroberten Gebieten eine Terrorherrschaft errichteten[4]. Tatsächlich gäbe es viele Gründe, den Islamisten und ihren Verbündeten den Prozess zu machen.

Dazu zählt ihr Terror durch eine brutale Scharia-Auslegung, die Verfolgung von Frauen, die sich nicht von den Islamisten unterdrücken lassen wollten, Grausamkeiten gegen Andersdenkende. Doch statt den Angriff auf Würde und Rechte der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, wird vom Internationalen Strafgerichtshof die Zerstörung alter Gemäuer als Kriegsverbrechen verurteilt.

Ein katholischer Heiliger als Kriegsverbrecher?

Dabei gehörte die Zerstörung von Kirchen und Gebäuden und Orten, die zu heiligen Städten erklärt worden waren, jahrtausendelang zur Praxis jeder Armee, die ein Gebiet besetzt hat. Es war in der Regel eine Machtdemonstration und sollte die Unterlegenen demoralisieren. Als sich in Europa das Christentum ausbreitete, war die Zerstörung von Heiligtümern der zu Heiden erklärten Indigenen ein wichtiger Bestandteil der Expansion.

Bonifatius soll einen für die Bewohner einer germanischen Provinz heiligen Baum gefällt haben, um ihnen zu demonstrieren, dass dort nicht der Donnergott wohnt, der Blitz und Verderben über die Menschen bringt. Bonifatius wird von Katholiken bis heute verehrt[5]. Teile seiner Reliquien werden noch immer im Dom zu Fulda von Gläubigen angebetet. Verehren sie damit einen Verbrecher, sogar einen Kriegsverbrecher?

Nach dem Urteil des Internationalen Strafgerichtshof könnte seine Tat so klassifiziert werden. Schließlich ließ Bonifatius den „heiligen Baum“ fällen, um die bisherige Kultur und Religion der Indigenen nachhaltig zu erschüttern. Das waren aber gängige Methoden aller Propheten, die eine neue Religion etablieren wollten. Dazu mussten erst die alten Glaubenssysteme und ihre heiligen Orte entweiht werden.

Daneben wurden solche Zerstörungen seit jeher in eroberten Gebieten durchgeführt. Das galt bei Kriegen in Europa, mehr noch aber in den von den Europäern eroberten Gebieten auf den afrikanischen, amerikanischen und asiatischen Kontinenten. Die noch heute heuchlerisch als Entdecker gefeierten Eroberer wären nach dem Urteil aus Den Haag alle Kriegsverbrecher.

Zerstörung von Kulturdenkmälern kann auch Befreiung zum Motiv haben

Doch gab es auch ein anderes Motiv der Zerstörung von alten Kulturdenkmälern. Bei Revolutionen kann damit der Sturz der alten, verhassten Ordnung symbolisiert werden. In der kurzen Zeit der Macht der Wiedertäufer in Münster, die in dem historischen Roman Q[6] des Künstlerkollektivs Luther Blissett als eine Mischung aus religiösem Wahn und Diktatur des frühbürgerlichen Proletariats beschrieben wird, war der Abriss des monumentalen Doms ein demonstratives Zeichen dafür, dass die alten Mächte verloren haben.

Es dauerte allerdings nur wenige Monate und die alten Herrscher eroberten die Stadt zurück und ließen den Dom noch monumentaler wieder aufbauen. Auch später zerstörten aufbegehrende Menschen Kulturstätten, Kirchen und Schlösser der alten Mächte, um damit deutlich zu machen, dass diese auch architektonisch ihren Einfluss verloren haben. Das war zum Beispiel während der spanischen Revolution der Fall, als vor allem die Landbevölkerung den verhassten Klerus und die Feudalgesellschaft damit bestrafen wollte, indem viele Klöster, Schlösser und Kirchen zerstört wurden.

Der Roman Ästhetik des Widerstands[7] von Peter Weiss beginnt mit einem langen Kapitel, in dem sich drei deutsche Antifaschisten vor dem in Berlin ausgestellten Pergamonaltar[8] über die Rolle von Kunst unterhalten.

Sie interpretieren die Motive des Altars als antike Klassenkämpfe und sehen in ihm ein Denkmal der Inspiration für ihre Kämpfe, das sie bewahren wollen. An einer Stelle kommt die alte Mutter eines der drei Antifaschisten kurz zu Wort, die einwirft, dass die Unterdrückten diese alten Steine weniger kulturphilosophisch betrachten würden. Für sie wären sie eher gute Barrikaden bei den Revolten. Auch für den Hausgebrauch könnten sie verwendet werden.

Weltkulturerbe ist eher ein Programm zur Förderung des Tourismus

So berichten immer wieder Archäologen, dass Dorfbewohner in Peru und Mexiko Steine für den Hausbau aus Stätten mitnehmen würden, die zum Weltkulturerbe erklärt worden sind. Kritiker sehen im Weltkulturstatus vor allem eine Förderung für zahlungskräftige Touristen, die sich an den alten Kulturen erfreuen wollen. Für die Bewohner der Umgebung habe das nicht immer positive Folgen.

Wenn nun der Internationale Gerichtshof sein Urteil damit begründet, dass die Denkmäler für die Bewohner von Timbuktu einen „hohen symbolischen und moralischen Wert“ haben, sind sicher die Ausrichter der Tourismusprogramme auch gemeint. Die meisten Menschen in dieser Umgebung aber profitieren davon nicht, dass alte Gemäuer zu Kulturdenkmälern erklärt werden. Was sie brauchen, ist eine soziale Versorgung, Bildung und Gesundheit.

Solche Forderungen wurden immer wieder von einer starken sozialen Bewegung in Mali gestellt, was in dem Film Bamako[9] von Abderrahmane Sissako[10] deutlich wird, der ein fiktives Sozialforum in Malis Hauptstadt zum Thema hat.

Dort werden viele drängende Probleme der malischen Bevölkerung angesprochen: Armut, Unterernährung, Perspektivlosigkeit und die Migration vieler junger Menschen. Der Schutz von alten Gemäuern gehört nicht dazu.

So sollte doch die Frage gestellt, warum nicht das Zur-Verfügung-Stellen sozialer Versorgungssysteme, von Bildung und Gesundheit zum Weltkulturerbe erklärt wird und alle die Kräfte in Politik und Wirtschaft, die dafür verantwortlich sind, dass dies nicht gewährleistet wird, juristisch zur Verantwortung gezogen werden?

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49549/1.html

Peter Nowak

Anhang

Links

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https://www.flickr.com/photos/magharebia/8456723770/in/album-72157627453032919/

[1]

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/afrika/malischer-kulturschaender-in-den-haag-verurteilt-14455909.html

[2]

http://www.taz.de/!5339596/

[3]

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49217/

[4]

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49217/

[5]

http://www.bistum-fulda.de/bistum_fulda/bistum/bistumsheilige/heiliger_bonifatius.php

[6]

http://www.assoziation-a.de/buch/186

[7]

http://www.suhrkamp.de/buecher/die_aesthetik_des_widerstands-peter_weiss_45688.html

[8]

http://www.smb.museum/museen-und-einrichtungen/antikensammlung/sammeln-forschen/3d-modell-des-pergamonaltars.html

[9]

http://www.archipel33.fr/site/index.php?option=com_content&task=view&id=287&Itemid=2&lang=fr

[10]

http://www.imdb.com/name/nm0803066

Schmuggel ist Knastalltag

Schiebereien von Beamten und Häftlingen in der JVA Tegel sind symptomatisch

Justizvollzugsbeamte des Männergefängnisses Tegel sollen seit Jahren in großem Stile Waren aus den Gefängniswerkstätten hinaus gebracht und auf eigene Rechnung verkauft haben. Zur Schmuggelbande in Deutschlands größtem Männerknast sollen auch Häftlinge im sogenannten Fahrdienst gehört haben. Diese Vorwürfe erhoben zwei Gefängnisinsassen vor den Kameras des ZDF-Politmagazins »Frontal 21«. Die Sendung wurde letzte Woche ausgestrahlt.

Aber auch in die andere Richtung soll geschmuggelt worden sein: Auf Bestellung habe die Fahrtruppe den Häftlingen »Handys, besseres Essen oder mal ein paar Pornos« mitgebracht. 70 Euro habe so ein Wunschpaket gekostet, erzählen die beiden Männer, im Fernsehvideo Timo F. und Benjamin L. genannt. Von ihren Mithäftlingen werden sie nun als »Anscheißer« beschimpft. Gegen mindestens einen Vollzugsmitarbeiter ermittelt jetzt der Staatsanwalt: »Verdacht der Bestechlichkeit« und »Erpressung« lauten die Vorwürfe.

»Routine oder Einzelfall?« fragt die traditionsreiche Gefangenenzeitung »Lichtblick« in einem »Extrablatt« zu den Tegeler Vorfällen. Während die Sprecherin des Justizsenators, Claudia Engfeld, das »wirklich nicht entschuldbare Verhalten eines einzelnen Beamten« konstatiert, interpretiert »Lichtblick« die Tegeler Geschäfte eher als Regel, denn als Sonderfall: »Gefangene und Beamte, die hier sauber bleiben und nicht die Chance nutzen, was zu drehen, sind eher die Ausnahme.«

Den Schmuggel sehen sie als Symptom eines kranken Justizapparates: »Überstunden, Aufgabenanhäufung, ein Dienstherr, der ihnen bei Problemen in den Rücken fällt, und zu guter Letzt die bescheidene Bezahlung« der Beamten trügen zu personellem Notstand bei. Die miesen Bedingungen müssten die Gefangenen dann ausbaden in Form gekürzter Besuchszeiten, reduzierter Ausführungen und gestrichener Freizeitangebote. Auf beiden Seiten wachse der Frust und münde in Aggressivität gegenüber den Bediensteten. »In den meisten Fällen die falsche Adresse«, schreibt der anonyme Autor des »Lichtblicks«.

Auch Oliver Rast von der Gefangenengewerkschaft BB/GO sieht in dem Tegeler »Skandal« keinen Einzelfall: »Die uns vorliegenden Ausführungen des Hauptbelastungszeugen Timo F. legen nahe, dass es sich um ein organisiertes Netzwerk von 20 bis 30 Bediensteten handelt«, erklärt Rast gegenüber »nd«. Ihn überrascht die Schmuggelwirtschaft keineswegs, vielmehr gehöre sie in allen Haftanstalten zum Alltagsgeschäft. In der jetzt durch die Fernsehsendung losgetretenen öffentlichen Debatte um Schmuggel und Hehlerei im Knast kommt dem Gewerkschafter Rast jedoch ein Aspekt zu kurz: die Ausbeutung von Häftlingen in der »Billiglohninsel Knast«.

Seine Gefangenengewerkschaft hatte übrigens erst am vergangenen Wochenende den Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union entgegennehmen dürfen. Die Menschenrechtsorganisation will damit auch auf die dringende Reformbedürftigkeit des deutschen Strafvollzugswesens hinweisen, so ist auf ihrer Homepage nachzulesen.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1026149.schmuggel-ist-knastalltag.html

Peter Nowak

Kampagne für US-Whistleblowerin

Trotz Chelsea Mannings Selbstmordversuch drohen verschärfte Haftbedingungen

Nach dem Selbstmordversuch der Whistleblowerin Chelsea Manning gibt es internationale Kampagnen für ihre Freilassung.

»Bis mir ein Mindestmaß an Würde, Respekt und Menschlichkeit entgegengebracht wird, weigere ich mich, freiwillig meine Haare zu schneiden und Nahrung oder Getränke zu mir zu nehmen, mit Ausnahme von Wasser und verschriebenen Medikamenten.« Mit diesem Satz war die in den USA inhaftierte Whistleblowerin Chelsea Manning am Freitag in einen unbefristeten Hungerstreik gegen ihre Haftbedingungen getreten. Es handele sich um einen Protest gegen die schlechte Behandlung im US-Militärgefängnis in Fort Leavenworth und die Verweigerung von Medikamenten, die sie aufgrund ihrer Transsexualität benötige.

Die IT-Spezialistin war wegen Spionage und Verrats von Militärgeheimnissen zu einer Haftstrafe von 35 Jahren verurteilt worden. Sie hatte Dokumente und Videos, die Kriegsverbrechen von US-Militärs während ihres Engagements in Irak dokumentieren, an die Internetplattform Wikileaks weitergeleitet.

Seit einigen Wochen wächst weltweit die Sorge um das Leben der Whistleblowerin, die als Transgender ihre Haftstrafe in dem Militärgefängnis für Männer Fort Leavenworth verbüßen muss. Dort verübte Manning in den Morgenstunden des 6. Juli einen Selbstmordversuch. Entsprechende Gerüchte wurden von Mannings Anwälten mittlerweile bestätigt. »Ich bin okay. Ich bin froh, am Leben zu sein. Vielen Dank für Eure Liebe. Ich komme da durch«, ließ Manning über Twitter ihren Unterstützern mitteilen.

Doch jetzt drohen der Whistleblowerin neue Anklagen. Manning werden bedrohliches Verhalten, der Besitz verbotener Gegenstände und Widerstand gegen Gefängnispersonal vorgeworfen. Kommt es zu einer Verurteilung, befürchtet die US-Menschenrechtsorganisation unbefristete Einzelhaft, Wiedereinstufung in die höchste Sicherheitsstufe sowie neun zusätzliche Haftjahre ohne die Möglichkeit der Haftaussetzung. Dabei kritisierte ein Berichterstatter der Vereinten Nationen bereits 2012 Mannings Haftbedingungen als Folter.

Solidaritätsgruppen befürchten, dass die drohenden Restriktionen das Leben der psychisch angeschlagenen Gefangenen gefährden könnten. Mit einer Petition wollen die Unterstützergruppen die Öffentlichkeit auf die erschwerten Haftbedingungen von Manning aufmerksam machen. »Chelsea braucht unsere Solidarität«, lautet das Motto, mit dem sie Aufmerksamkeit auf die Whistleblowerin lenken wollen. Zumindest in Deutschland ging das Interesse am Schicksal Mannings nach ihrer Verurteilung zurück.

Doch nach ihrem Selbstmordversuch forderte der Chaos Computer Club, dessen Ehrenmitglied Mannings ist, ihre Begnadigung und kritisierte die US-Behörden: »Die unmenschlichen Haftbedingungen haben Chelsea Manning an den Rand des Selbstmords getrieben. Als Strafe für ihren Versuch sollen sie noch verschärft werden.« Mit anderen Solidaritätsgruppen fordert die Organisation, dass US-Präsident Barack Obama Manning begnadigen solle.

In den USA sehen das Unterstützergruppen jedoch als illusorisch an. Nur internationaler Druck könne eine Verschärfung der Haftbedingungen verhindern. Manche hoffen darauf, dass Manning für die Enthüllung von US-Kriegsverbrechen der Friedensnobelpreis verliehen wird. Bereits seit drei Jahren gilt sie als potentielle Anwärterin.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1025279.kampagne-fuer-us-whistleblowerin.html

Von Peter Nowak

FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. gegen die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ). Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die rechte Partei hatte die Videoaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt. Auf dem Kanal FPÖ-TV wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten zum Fall des Jenaer Antifaschisten Josef F. verwendet.Der Student wurde 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen und saß trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft. Die Filmpiraten forderten von der FPÖ eine Unterlassungserklärung, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden.

Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine Retourkutsche der rechten Partei. „Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehen kann“, belehrt Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung die FPÖ-Juristen. Der Richter teilt auch die Befürchtung der Filmpiraten, dass die Verwendung ihres Materials durch die FPÖ den falschen Eindruck entstehen lassen könne, das antifaschistische Videokollektiv billige die Berichterstattung der rechten Partei. Jan Smendek vom Verein Filmpiraten bezeichnet die Abweisung der FPÖ-Klage gegenüber „M“ als ersten Schritt in die richtige Richtung. Weil die FPÖ Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, sei es aber noch zu früh, von einem endgültigen Erfolg zu sprechen.

FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

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von Peter Nowak

Juristische Schlappe für FPÖ

Erster Erfolg für Erfurter Filmpiraten im Streit mit österreichischer Rechtspartei

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Demonstranten protestieren in Wien gegen den Akademikerball der FPÖ
Foto: dpa/Herbert P. Oczeret

Einen ersten juristischen Erfolg hat das Erfurter Kollektiv Filmpiraten gegen die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) erzielt. Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die womöglich die Existenz des Medienkollektivs gefährdet hätte, das der außerparlamentarischen Linken nahesteht. Die rechte Partei hatte die Filmaktivisten vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten lediglich ihr Urheberrecht verteidigt.

In dem Fall ging es um ein Verfahren gegen den Jenaer Antifaschisten Josef S. in Wien. Die österreichische Justiz hatte dem Studenten schweren Landfriedensbruch bei Protesten gegen den Akademikerball im Jahr 2013 vorgeworfen. Dazu lädt die rechtspopulistische FPÖ alljährlich Ende Januar Politiker der rechten Szene Europas ein. Wegen der monatelangen Untersuchungshaft trotz unklarer Beweislage sprachen Menschenrechtsorganisationen von einer Kriminalisierung des Antifaschisten. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. einen Preis für Zivilcourage.

Die FPÖ stellte Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten über den Prozess gegen Josef S. und die Preisverleihung auf ihren Kanal FPÖ-TV. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die CC-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, sagte der Videojournalist Jan Smendek vom Verein der Filmpiraten dem »neuen deutschland«.

Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine Retourkutsche der rechten Partei. Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material sei in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehe, erklärte Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung. Der Richter äußerte auch Verständnis dafür, dass durch die Verwendung des Materials durch die FPÖ der falsche Verdacht entstehen könnte, dass die antifaschistischen Filmpiraten die Berichterstattung der rechten Partei billige.

Jan Smendek nannte die Abweisung der FPÖ-Klage einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Doch noch sei es zu früh, von einem Erfolg zu sprechen. Denn die FPÖ hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der juristische Streit geht also weiter. Die Filmpiraten seien ein kleiner Verein, für den ein teures und zeitaufwendiges Verfahren schwierig sei, erklärt Smendek. »Wahrscheinlich ist dies genau die Intention der FPÖ.«

Er verweist auf die hohen Gerichtskosten, die den Filmpiraten durch das Verfahren bereits entstanden seien. »Nur durch eine Spendenkampagne konnten wir das durchstehen«, so der Videojournalist.

Auch in Österreich überzieht die FPÖ linke Kritiker mit Klagen, beispielsweise die »Initiative Heimat ohne Hass«, die Zeitschrift »Linkswende« und den österreichischen Datenforensiker Uwe Sailer, der sich seit Jahren gegen die FPÖ engagiere. »Die durch die österreichische Parteienfinanzierung solvente Partei versucht, ihre Kritiker mit den Klagen finanziell unter Druck zu setzen«, vermutet ein Autor in der »Linkswende«.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1024373.juristische-schlappe-fuer-fpoe.html

Peter Nowak

Die vergessene Whistleblowerin Chelsea Manning

Ihr Selbstmordversuch und ihre verschärften Haftbedingungen wurden in Deutschland kaum wahrgenommen

In der letzten Woche wurde in manchen Medien kurz vermeldet, dass die Fraktionen der Linken und der Grünen einen neuen Anlauf nehmen, um den US-Whistleblower Snowden doch noch die Möglichkeit zu geben, in Deutschland vor dem NSA-Untersuchungsausschuss aussagen zu können[1].

In einem Brief an den Bundesgerichtshof fordern beide Fraktionen, dass die Blockade der Bundesregierung gegen eine Vernehmung von Snowden in Deutschland beendet werden soll. Allerdings dürfte das Ansinnen, Snowden nach Deutschland zu bringen, genau so wenig Chancen auf Verwirklichung haben wie bisher. Die mit antiamerikanischem Furor geführte Debatte über die NSA hat in Deutschland merklich an Bedeutung verloren. Im Zuge der internationalen Terrorgefahr betonen Politiker und Geheimdienstexperten wieder die Gemeinsamkeit der unterschiedlichen Dienste.

So würde Chelsea Manning angeblich gerne aussehen. Bild: Save Manning

Zudem dürfte es sich Snowden zweimal überlegen, ob er nach Deutschland reist, wo nicht ausgeschlossen werden kann, dass er in die USA ausgeliefert wird. Zudem haben Medien[2] und Politiker[3] in Deutschland Snowden mehrmals beschuldigt, mit dem russischen Geheimdienst zu kooperieren. Das könnte sogar in Deutschland juristische Folgerungen haben. Das Schicksal der Whistleblowerin Chelsea Manning deutet die Gefahr an, die Snowden droht, sollte er an die USA ausgeliefert werden.

Selbstmordversuch bestätigt

Die Gerüchte, wonach Manning im  Militärgefängnis von Fort Leavenworth einen Selbstmordversuch unternommen hat, bestätigen sich[4] laut der Anwälte von Manning. Ihnen zufolge hat ihre Mandantin in den Morgenstunden des 6. Juli einen Suizidversuch unternommen. Auf ihrer Twitterseite[5] hinterließ Manning die Botschaft: „Ich bin okay. Ich bin froh, am Leben zu sein. Vielen Dank für Eure Liebe. Ich komme da durch.“

Auf der Internetseite der Kampagne für Mannings Freilassung[6] wird der Selbstmordversuch mit den erschwerten Haftbedingungen von Manning in Verbindung gebracht[7].  Erschwerend kommt hinzu, dass der Transgender Manning die 25jährige Haftstrafe wegen Spionage und Verrat in einem Militärgefängnis für Männer verbüßen muss. Chelsea Manning hatte wichtige Dokumente und Videos an die Plattform Wikileaks geschickt, die Kriegsverbrechen von US-Militärs während ihres Engagements im Irak  dokumentieren.

Nach Suizidversuch verschärfte Repression im Gefängnis

Nach ihrem Suizidversuch versuchen Solidaritätsgruppen mit einer Petition gegen die erschwerten Haftbedingungen vorzugehen[8]. Die US-Behörden versuchen hingegen, die Haftbedingungen gegen Manning noch zu erschweren[9].

Manning droht eine erneute Anklage. Vorgeworfen werden ihr bedrohendes Verhalten, der Besitz verbotener Gegenstände und der Widerstand gegen Gefängnispersonal. Kommt es zu einer Verurteilung, befürchten US-Menschenrechtsorganisationen[10] unbefristete Einzelhaft, Wiedereinstufung auf die höchste Sicherheitsstufe sowie neun zusätzliche Haftjahre ohne die Möglichkeit der Haftaussetzung.

Der Chaos Computer Club, dessen Ehrenmitglied Mannings ist[11] fordert eine Begnadigung von Mannings und kritisiert ihre Haftbedingungen. In der Erklärung heißt es:

Die unmenschlichen Haftbedingungen haben Chelsea Manning an den Rand des Selbstmords getrieben. Als Strafe für ihren Versuch sollen diese nun noch verschärft werden. Mannings Haftbedingungen wurden schon 2012 vom UN-Berichterstatter als Folter kritisiert. Wir fordern den scheidenden US-Präsidenten Barack Obama auf, Manning zu begnadigen und so den grausamen Bedingungen ein Ende zu bereiten. Das wäre endlich das langersehnte Zeichen für Whistleblower, auf das viele hoffen.

Die Erklärungen von Netzpolitik und dem CCC sind eine der wenigen Stimmen, die in Deutschland Solidarität mit Mannings fordern. Der Suizidversuch wurde kaum wahrgenommen. Der deutschsprachige Wikileaks-Eintrag zu Manning[12] wurde seit längerem nicht mehr aktualisiert.

Das harte Vorgehen der US-Behörden gegen die Whistleblowerin demonstriert, dass Menschen, die es wagen, Kriegsverbrechen bekannt zu machen, mit den Folgen bis zur Vernichtung rechnen müssen- Dass sich die deutschen Repressionsorgane nicht anders verhalten würden, ist klar. In Zeiten, in denen der Krieg wieder häufiger als Möglichkeit der Politik ins Spiel gebracht wird, gehören harte Sanktionen gegen Menschen, die die Folgen des Krieges nicht einfach als Kollateralschaden  hinnehmen wollen, zum Politikgeschäft.

Eine internationale Plattform für die Freiheit von Manning wäre dringend notwendig. Das Desinteresse in weiten Teilen der deutschen Öffentlichkeit zeigt einmal mehr, der Hype um Snowden galt und gilt weniger der Informationsfreiheit und der Solidarität mit den Whistleblowern, er war vielmehr darauf ausgerichtet, moralisch Punkte im Kampf zwischen Deutschland und den USA zu machen.

Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49295/1.html

Anhang

Links

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https://twitter.com/SaveManning/status/476438342867763200

[1]

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/nsa-edward-snowden-gruene-linke-untersuchungsausschuss-deutschland

[2]

http://www.bild.de/politik/ausland/edward-snowden/von-russen-als-spion-angeworben-46601344.bild.html

[3]

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/hans-georg-maassen-edward-snowden-ein-russischer-agent-a-1096833.html

[4]

http://de.euronews.com/2016/07/12/chelsea-manning-nach-suizidversuch-ich-bin-okay

[5]

https://pbs.twimg.com/profile_images/643848486010638336/OmQvY0Rl.png

[6]

https://www.chelseamanning.org

[7]

https://www.chelseamanning.org/featured/chelsea-manning-could-face-punishment-for-suicide-attempt

[8]

https://www.freemanning.de

[9]

https://netzpolitik.org/2016/whistleblowerin-chelsea-manning-droht-unbefristete-einzelhaft

[10]

https://www.aclu.org/news/chelsea-manning-faces-new-charges-indefinite-solitary-confinement-related-suicide-attempt

[11]

https://ccc.de/de/updates/2016/begnadigung-fur-chelsea-manning

[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Chelsea_Manning

Neoliberaler Sicherheitsfetisch

In den vergangenen Wochen präsentierten Unionspolitiker zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit Vorschläge zum weiteren Abbau der Demokratie. Die SPD erklärte wiederum, sich realistischen Vorschlägen in der Sicherheitspolitik nicht verschließen zu wollen. Die Politologin Anna Kern hat nun ein Buch herausgegeben, das den regelmäßig wiederkehrenden Topos der Sicherheitspolitik in einen größeren gesellschaftlichen Kontext stellt. Im ersten Kapitel verwirft Kern Erklärungsmuster, die von einem quasi naturgegebenen Sicherheitsbedürfnis bei allen Menschen ausgehen.

Hingegen zeigt sie auf, dass der Sicherheitsbegriff einem ständigen Wandel unterzogen ist. Derzeit sieht sie in der kapitalistischen Produktionsweise einen ständigen Quell von Unsicherheit. Angelehnt an das Marx’­sche Theorem vom Fetischcharakter der Ware, spricht Kern von einem Sicherheitsfetisch. »Demnach bezieht sich der Staat auf soziale Ängste, um nationale Politiken zu legitimieren, während die Sicherheitsdienste deren profitorientierte Kommodifizierung zum Ziel haben«, beschreibt Kern die Entwicklung, Sicher­heit zur Ware zu machen. Entgegen mancher linker Plattitüden vom repressiven Staat versus unterdrückte Bevölkerung beschreibt sie, wie relevante Teile der Bevölkerung in den Sicherheitsdiskurs einbezogen werden. Als Beispiel führt sie die im vergangenen Jahrzehnt intensivierte Kooperation zwischen Nichtregierungsorganisationen und Staatsapparaten bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt und der Drogenprävention an. Ihre fundierte Analyse beendet Kern mit Gedanken über eine alternative Sicherheitspolitik, die mit Bezügen zu Rojava und Toni Negri etwas beliebig wirken. Das Buch ist ein wichtiger Beitrag für eine linke Sicherheitsdebatte, die sich nicht darauf beschränkt, die angeblich immer schlimmer werdende Repression zu beklagen.

Anna Kern: Produktion von (Un-)Sicherheit – Urbane Sicherheitsregime im Neoliberalismus. Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2016, 296 Seiten, 29,80 Euro

http://jungle-world.com/artikel/2016/34/54743.html

Peter Nowak

Das Urteil im Fall Lohfink ist ein Rollback für die Rechte der Frauen


Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist

„Wir brauchen endlich ein Gesetz, dass die Betroffenen schützt und nicht die Täter.“ Diese Forderung auf der Facebookseite Solidarität mit Gina Lisa Lohfink[1] hat noch einmal besondere Aktualität erhalten.

Das Amtsgericht Tiergarten hat die Frau am 22. August wegen falschen Verdächtigungen zu einer Geldstrafe von 20.000  Euro verurteilt[2]. Sie hatte zwei Männer der Vergewaltigung im Sommer 2012 bezichtigt und angezeigt. Unstrittig ist, dass die Männer Lohfink beim Sexualverkehr gefilmt und diese Videos ins Netz gestellt hatten. Dort ist deutlich zu sehen, dass Lohfink „Hört auf“ ruft.

Das Gericht hat diese Äußerungen nur auf das Filmen bezogen und daraus geschlussfolgert, dass der Sexualverkehr keine Vergewaltigung war (vgl. „Es gibt einen Unterschied zwischen Kein-Blümchen-Sex und einer Vergewaltigung“[3]). Die Männer wurden bereits zuvor vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ein solches Urteil könnte man noch so interpretieren, dass eben sehr schwer ist, Delikte wie Vergewaltigung rechtlich zu verfolgen, was eine feministische Kritik bereits vor Jahrzehnten wusste.

Das Urteil ist ein Angriff auf die Definitionsmacht der Frauen

Doch das gestrige Urteil hat eine andere Dimension. Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist. Das wird aus der Argumentation des Gerichts sehr deutlich. So wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, dass Lohfink vor dem Geschlechtsakt K.-o. verabreicht worden seien.

Dafür wurden die aufgenommen Videos angeführt, auf denen Lohfink ansprechbar erschienen sei. Nun hat die Frau allerdings auch nie behauptet, sie wisse genau, dass ihr diese K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Sie hat es vermutet. Die Frage ist aber, warum kann hier ein eindeutig auf illegale Weise erstelltes Video – Frau Lohfink war mit den Aufnahmen nicht einverstanden und wollte sie löschen[4] -, mit dem das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt wurde, überhaupt als Beweismittel gegen sie verwendet werden kann?

Schließlich sind genügend Fälle bekannt, wo illegal mitgeschnittene Gespräche nicht als Beweismittel verwendet werden durften, auch wenn Angeklagte freigesprochen werden mussten. Doch viel gravierender ist der enge Begriff von Vergewaltigung, den das Gericht zur Grundlage genommen hat.

Die wäre danach nur erfüllt, wenn die Frau nicht mehr ansprechbar wäre und sich auch nicht mehr artikulieren konnte  Dabei wurde nicht zur Kenntnis genommen, dass es heute einen viel weiteren Vergewaltigungsbegriff gibt, der voraussetzt, dass die Frau deutlich macht, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr nicht oder nicht mehr einverstanden hat. Der Einschub ist im Fall Lohfink wichtig.

Wenn das Gericht selber einräumt, dass die Frau die Videoaufnahmen ablehnte und das auch artikulierte, dann ist schwer vorstellbar, wieso das Gericht dann zu der Überzeugung kommt, sie wollte mit ihren Ausrufen nicht den Geschlechtsakt beenden. Schließlich war das der Gegenstand des Filmens.

Sie hatte erlebt, dass sich die beiden Männer an diesen Punkt zweifelsfrei über ihren Willen hinwegsetzen. Dann ist es doch eigentlich sehr wahrscheinlich, dass sie mit diesen Männern eben keinen sexuellen Kontakt mehr wollte und genau das artikulieren wollte. Dann könnte selbst ein zunächst einvernehmlicher Sex zu einer Vergewaltigung werden, wenn Lohfink angesichts der Videokameras die weitere Zustimmung verweigerte.

Im Zweifel für eine Frau, die eine Vergewaltigung anzeigt

Ein solches durchaus realistisches Szenario mag im Sinne des Grundsatzes „im Zweifel“ für die Angeklagten nicht zu einer Verurteilung der Männer ausreichen. Nur stand in Berlin die Frau vor Gericht, die die Vergewaltigung angezeigt hat. Für sie galt nun der Grundsatz „im Zweifel für die Angeklagte“ nicht und das ist in der Tat ein Skandal und da muss man ausnahmsweise mal Alice Schwarzer zustimmen[5].

Lohfinks Anwalt Burkhard Beneken erklärte nach dem Urteil, er werde mit seiner Mandantin besprechen, ob sie die Kraft habe, in Berufung zu gehen. „Wir tendieren zu ‚Ja'“, wird der Anwalt vom Rundfunk Berlin-Brandenburg zitiert[6].

Mit dem Hinweis darauf, dass man sich jetzt beraten müsse, „ob Frau Lohfink die Kraft dazu hat“, wird der Rollback deutlich, der die Entscheidung für die Rechte der Frauen bedeutet. Sie brauchen wieder besondere Kraft, um sexuelle Gewalt  öffentlich zu machen. Dabei gehörte es mal zu einer feministischen Praxis, Frauen  die gesetzlichen Möglichkeiten in die Hand zu geben, sexuelle Gewalt auch im Alltag, im engsten Freundes- und Familienkreis öffentlich zu machen.

Darin sahen viele Männer, die auf ihre patriarchalen Privilegien nicht verzichten wollten, eine große Gefahr. Mit dem Urteil scheint ihre Welt wieder  in Ordnung. Das wird in einem Kommentar[7] von Christian Bommarius in der Berliner Zeitung deutlich, für den nach der – noch nicht rechtskräftigen – Gerichtsentscheidung klar ist, dass es nie eine Vergewaltigung gegeben hat. Ihre „Hört-auf-“ Rufe in den Video-Szenen seien nur „auf das Filmen, nicht auf den Sex“ bezogen.

Zugleich polemisiert Bommarius gegen alle, die sich mit Lohfink solidarisierten, Sie seien vom Amtsgericht Berlin indirekt mit verurteilt worden. Selbstverständlich hält Bommarius auch nichts von der Verschärfung der Vergewaltigungsgesetze. Denn schließlich müssen die Privilegien des Mannes, der seine Lust ausleben will, wann und wo es ihm passt, gewahrt bleiben.

Die falschen Frauenfreunde nach Köln sind jetzt wieder Männerrechtler

Man stelle sich vor, nicht zwei semiprominente Deutsche, sondern Migranten wären von Lohfink der Vergewaltigung bezichtigt worden. Sie hätte sich von falschen Solidaritätsbekundungen all derer, die jetzt man wieder als strikte Männerrechtler auftreten, nicht retten können.

Die Reaktionen auf das Lohfink-Urteil scheint die zu bestätigen, die in der großen Aufregung nach der Silvesternacht von Köln nicht ein geschärftes Bewusstsein für Frauenrechte wahrnahmen, sondern nur das Fortleben der völkischen Fama von der „Schwarzen Schmach“[8] erkennen wollten[9].

Deutsche Frauen sollen vor den „ausländischen Horden“ geschützt werden. In der Folge von Köln gab es in sozialen Netzwerken immer wieder Meldungen von angeblichen sexuellen Übergriffen von Männern mit Migrationshintergrund auf deutsche Frauen. In den meisten Fällen haben sich diese Meldungen als falsch erwiesen. Kaum jemand hat gefordert, dass hier der Unschuldsbeweis gilt.

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49204/1.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[1]

https://www.facebook.com/events/1176173592404336

[2]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gina-lisa-lohfink-ag-tiergarten-falsche-verdaechtigung-keine-vergewaltigung

[3]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gina-lisa-lohfink-ag-tiergarten-falsche-verdaechtigung-keine-vergewaltigung/

[4]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gina-lisa-lohfink-ag-tiergarten-falsche-verdaechtigung-keine-vergewaltigung/2/

[5]

http://web.de/magazine/panorama/prozess-gina-lisa-lohfink-alice-schwarzer-bezeichnet-urteil-skandal-31822750

[6]

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/08/berlin-prozess-gina-lisa-lohfink-vergewaltigung-prozess-sachverstaendiger-zeuginnen.html

[7]

http://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/kommentar-solidaritaet-als-falsche-verdaechtigung-24632502

[8]

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schwarze_Schmach

[9]

http://www.heise.de/tp/news/Sexismus-nur-wenn-Auslaender-dabei-sind-3082615.html

Kampf im Knast

In der JVA Würzburg haben Gefangene nach elf Tagen ihren Hungerstreik abgebrochen

Im Juli haben sich 47 Gefangene in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Würzburg mit einem einen Hungerstreik für bessere Zustände im Gefängnis eingesetzt. Das Medieninteresse blieb allerdings erstaunlich gering. Dies hat dazu geführt, dass die Gefangenen ihre Aktion nach elf Tagen erfolglos abbrechen mussten. Wie die regionale Presse den Streik interpretierte, zeigt ein Bericht der Onlinezeitung infranken.de zum Streikabbruch. Der Anstaltsleiter Robert Hutter kam dort mit der Erklärung zu Wort, dass die Zahl der Hungerstreikenden »mit jeder Mahlzeit weniger geworden« seien, obwohl ihre Forderungen nicht erfüllt wurden.

Auf jene Forderungen der Hungerstreikenden, die in der Onlinezeitung als »drogenabhängige Strafttäter« diffamiert werden, wird genau so wenig eingegangen, wie auf die Repression der Gefängnisleitung, die auch zum Abbruch des Hungerstreiks beigetragen hat. Die Anstaltsleiter hatte »acht Rädelsführer« in andere Gefängnisse verlegen lassen, heißt es in der kurzen Meldung. Auch hier ist die diffamierende Diktion eindeutig erkennbar: Gefangene, die für ihre Rechte eintreten und auch Mitgefangene motivieren, werden mit als »Rädelsführer« bezeichnet. Dass Häftlinge Rechte haben, wird in dem Beitrag nicht einmal erwähnt.

Dass sich in den letzten Monaten mehr Gefangene für ihre Rechte einsetzen, hängt auch mit der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisierung (GG/BO) zusammen, die im Mai 2014 in der JVA-Tegel gegründet wurde. (ak 612) »Einige der am Würzburger Hungerstreik beteiligten Häftlinge sind Mitglieder der GG/BO. Wir standen mit ihnen Kontakt und haben den Hungerstreik insgesamt unterstützt, indem wir in einer Pressemitteilung die Forderungen publiziert und zur Solidarität aufgerufen haben«, erklärt Konstantin von der GG/BO Jena gegenüber ak.

Dass die Würzburger Gefangenen nicht für die drei Kernforderungen der GG/BO – Mindestlohn, Sozial- und Rentenversicherung und Anerkennung der Gewerkschaft – in den Hungerstreik gegangen sind, hält Konstantin nicht für eine Beliebigkeit. »Die GG/BO vertritt wie auch alle anderen Gewerkschaften die Interessen und Bedürfnisse der inhaftierten Arbeiterinnen und Arbeiter, die sich in ihr organisieren – in all ihrer Vielfalt.« Das können mehr Telefonate, bessere Ernährung, bessere medizinische Versorgung, frühere Haftentlassung, ein Ende der rassistischen Diskriminierung oder die Abschaffung der Postzensur sein.

Besonders restriktive Haftanstalt

Die Würzburger Häftlinge forderten unter anderem ein Methadonprogramm und die Lockerung der Arrestbedingungen für Gefangene, die sich im Drogenentzug befinden. Betroffene berichteten, dass in der JVA Würzburg auch diese Gefangene trotz ihrer körperlichen Beeinträchtigungen weiterhin zur Pflichtarbeit gezwungen werden. Von den extrem niedrigen Löhnen dieser Zwangsarbeit profitiert unter anderem der VW-Konzern, wie ein Mitglied der GG/BO Leipzig in einem Interview mit dem Freiburger Sender Radio Dreyeckland erklärte.

Für die Rechtsanwältin Christina Glück, die einen der Würzburger Häftlinge vertritt, verletzt die JVA Würzburg durch den erzwungenen kalten Entzug die Menschenwürde. Die Häftlinge litten vor allem am Anfang unter starken Entzugserscheinungen, klagten über schweren Durchfall und Erbrechen. Die in der Würzburger Justizvollzugsanstalt zuständigen Ärzte hielten trotzdem an dieser Form des Entzugs fest. Die Menschenwürde der Gefangenen wird in der JVA Würzburg auch dadurch verletzt, dass sie nur in ganz wenigen Ausnahmefällen telefonieren dürfen. Dann bleibt als einziges Kommunikationsmittel nach Draußen das in allen Gefängnissen verbotene Mobiltelefon. Wenn ein Handy bei einem Gefangenen gefunden wird, folgt als Sanktion eine 14-tägige Isolationshaft, der sogenannte Bunker. Wie die Antwort der bayerischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des bayerischen Landtagsabgeordneten Florian Streibel (Freie Wähler) zeigt, hält die JVA Würzburg bei diesen Bunkerstrafen in Bayern den Rekord.

Eine weitere Verschärfung in der JVA Würzburg besteht darin, dass die Gefangenen ihre seltenen Telefonate nur mit dem Geld, das sie durch die Pflichtarbeit im Knast verdienen, begleichen dürfen. Telefonate durch Überweisungen von Außen hingegen sind nicht möglich.

Die Arbeitskraft zur Waffe machen

Wie verzweifelt die Situation der Gefangenen ist, zeigte sich daran, dass die zum Mittel des Hungerstreiks gegriffen haben. »Es gibt nicht viele Möglichkeiten, im Knast zu protestieren. Die Verweigerung von Nahrung – oft Hungerstreik oder Hungerfasten genannt, ist eine davon«, schreibt die Schweizer Journalistin Sabine Hunziker in der Einleitung ihres im März dieses Jahres erschienenen Buches »Protestrecht des Körpers«. Schon der Titel verdeutlicht, dass Menschen, die keine andere Möglichkeit zum Widerstand haben, ihren Körper als Waffe einsetzen. In dem Buch kommen auch Hungerstreikende aus verschiedenen Knastkämpfen zu Wort. Der politische Aktivist Fritz Teufel, der sich auch an mehreren Hungerstreiks beteiligte, suchte schon in den 1970er Jahren nach Alternativen zu einer Kampfform, in der es schnell um Leben und Tod geht.

Die Gefangenengewerkschaft könnte eine solche Alternative bieten. Nicht ihre Körper, sondern ihre Arbeitskraft, die sie hinter Gittern besonders billig verkaufen müssen, könnte dann zur Waffe werden. »Bis dahin braucht es aber sicher noch einiges an Organisierungsarbeit und gemeinsamen Erfahrungen«, erklärt Konstantin von der GG/BO Jena. Der Hungerstreik in der JVA Würzburg kann so auch nach ihren Abbruch zur Bewusstseinsbildung der Gefangenen beitragen. Selbst JVA-Leiter Hutter geht von weiteren Protesten in der JVA Würzburg aus. Es wäre zu wünschen, dass sich dann neben der GG/BO auch weitere Teiel der außerparlamentarischen Linken und zivilgesellschaftliche Gruppen für die Rechte der Gefangenen einsetzen würden. Von ihnen war in den elf Tagen des Hungerstreikes nicht zu hören.

Peter Nowak schrieb in ak 617 über die Zukunft der Freien Archive.

Zum Weiterlesen:

Sabine Hunziker: Protestrecht des Körpers. Einführung zum Hungerstreik in Haft. Unrast Verlag, Münster 2016. 108 Seiten, 9,80 EUR.

aus: ak 618 vom 16.8.2016

https://www.akweb.de/

Peter Nowak

Nazis im Flüchtlingsheim

Ein veröffentlichter Mailverkehr offenbart die Vernichtungsphantasien von Mitarbeitern einer Betreibergesellschaft für Flüchtlingsunterkünfte. Von Peter Nowak

„Hallo zusammen, also die Guillotine finde ich jetzt persönlich einen total guten Vorschlag – bringt uns aber wieder in die Presse und das wollen wir ja nicht“. Die Verfasserin Birgit  konnte nicht ahnen, dass der Mailverkehr, zu dem dieses offenherzige Bekenntnis gehört, in der „BZ“ veröffentlicht wurde. Dort konnte man nachlesen, wie die Mitarbeiter der Professionellen Wohn- und Betreuungsgesellschaft (PeWoBe), die in Berlin zahlreiche Flüchtlingsunterkünfte betrieben hat,  mit den Geflüchteten umzugehen gedächten, wenn sie nur könnten, wie sie wollen. Da finden sich die Vernichtungsphantasien der deutschen Hausfrau, deren größte Sorge sich in der Frage, wer hinterher das ganze Blut wegmacht, ausdrückt. So lesen wir bei Birgits Kollegin Peggy: “Der Darkroom ist zum spielen da und Enthauptungen machen Dreck weil es immer ein bissschen spritzt (ähnlich wie bei Kaffeeautomaten). Dann müsste ich wieder putzen und dass obwohl mir doch nachgesagt wird, dass ich pingelig bin“. Die eigenwillige Rechtschreibung der Verfasserinnen wurde beibehalten. In anderen Mails phantasieren Peggy, Birgit und ihre Kollegen über „ein großvolumiges  Krematorium“,  das ihnen auch ein Umweltzertifikat bescheren könnte,  weil sie „die Abwärme sinnvoll und zielführend“ einsetzen könnten. Die “maximal Pigmentierten“ sollten als erste die optimale „Funktionsfähigkeit“ der Krematorien testen.

Rassisten wollen die Verfasser solcher Texte natürlich nicht sein. Die Anwälte der Wohnraum-Koordinatorin Peggy M. erklärten: „Unsere Mandantin steht für eine freie, demokratische und multikulturelle Gesellschaft und lebt auch angesichts ihrer beruflichen Tätigkeit die Willkommenskultur“. Dass Peggy M. vor einigen Jahren für die  neonazistische Deutsche Volksunion (DVU) in Brandenburg kandidiert hat, war erst vor einigen Wochen bekannt geworden. Die PeWoBe wiederum erklärte, die Aussagen der Mitarbeiter seien aus dem Zusammenhang gerissen und zudem nicht ernst gemeint gewesen. Noch origineller war allerdings die Erklärung eines Anwaltsbüros: Die Mailkorrespondenz sei ein „durch das Rechtschreibprogramm T9 verursachter Korrekturfehler“.

Dabei hatten Birgit, Peggy und ihre Kollegen doch nur formuliert, was an vielen deutschen  Stammtischen tagtäglich geraunt wird. „Eine „riesige Schweinerei“ ist denn auch für eine PeWoBe-Mitarbeiterin nicht der Inhalt der bekannt gewordenen Mails ihrer Kollegen, sondern die kritische Reaktion der Medien. Nachdem Berlins Sozialsenator Mario Czaja (CDU) die Verträge mit der PeWoBe gekündigt hat, zweifelt Canan Bayram, die für die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt, daran, dass der Schritt juristisch Bestand haben wird. Die Senatsverwaltung wäre gut beraten, die Kündigung auf weitere Umstände, wie fehlerhafte Abrechnungen zu stützen.

von konkret

http://www.konkret-magazin.de/aktuelles/aus-aktuellem-anlass/aus-aktuellem-anlass-beitrag/items/nazis-im-fluechtlingsheim.html

Peter Nowak

»Rigaer94«-Unterstützer weiter in Haft

Rund 70 Menschen demonstrierten am Samstagnachmittag vor der JVA Moabit für die Entlassung zweier Gefangener aus der Untersuchungshaft. »Freiheit für Aaron und Balu« lautete das Motto der Kundgebung. Der Student aus Münster und der Beschäftigte im IT-Bereich sitzen seit dem 9. Juli in Untersuchungshaft. Beide wurden an dem Tag am Rande einer großen Solidaritätsdemonstration für das Hausprojekt Rigaer Straße 94 in Friedrichshain festgenommen, weil sie Gegenstände geworfen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Landfriedensbruch vor.

Vertreter der Antirepressionsorganisation Rote Hilfe und des Netzwerks »Freiheit für alle politischen Gefangenen« kritisierten, dass sich die beiden Männer trotz festen Wohnsitz schon mehr als einen Monat in Haft befinden. Auch der Berliner Rechtsanwalt Nils Spörkel hält das für unverhältnismäßig, wie er dem »nd« sagte. Er reichte Beschwerde ein. Scheitert er damit, müssen die beiden Männer bis zum nächsten Haftprüfungstermin Mitte Oktober im Gefängnis bleiben.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1022137.rigaer-unterstuetzer-weiter-in-u-haft.html

Peter Nowak

Innere Sicherheit: Musterhaft auf dem Weg zu mehr Repression

Wie der Fetisch Sicherheit von allen Parteien bedient wird

Da können Erdogan und Putin noch etwas lernen. In Frankreich wurde ein Internetnutzer zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er in letzter Zeit besonders häufig gewaltverherrlichende islamistische Internetseiten aufgerufen haben soll (Zwei Jahre Haft für den Besuch von Dschihad-Webseiten[1]). Als in der Türkei die islamistischen Behörden während der Geziproteste Twitter sperren ließen, war die Empörung auch hierzulande groß.

Wenn nun in Frankreich bereits das Aufrufen inkriminierter Seiten zu Haftstrafen führt, beschämt der sogenannte Westen in der Tat die Autokraten am Bosporus und wo auch immer, da man diesen einmal wieder ein Stück voraus ist bei der Repression. Die Grundlage für die Verurteilung war übrigens ein erst kürzlich verabschiedetes Gesetz (Frankreich: Zwei Jahre Freiheitsstrafe für Besucher von Terror-Webseiten[2]), das im Zuge des Ausnahmezustands ohne größere wahrnehmbare Proteste im In- und Ausland durch das Parlament gewinkt und schon kurz danach angewandt wurde.

Die Zeiten, in denen Notstandsgesetze noch wie in den 1960er Jahren in der BRD als Schubladengesetze bezeichnet wurden, die erst in zukünftigen Zeiten einer prekären Sicherheit zur Anwendung kommen, sind also offensichtlich vorbei.

Gleiche Muster

Doch auch in Deutschland überbieten sich in den letzten Tagen die Politiker wieder einmal in Vorschlägen für den Abbau der Demokratie. Die Stichworte sind nicht neu, sondern eigentlich so altbekannt und berechenbar, dass es doch erstaunlich ist, dass sie immer wieder präzise nach dem gleichen Muster ablaufen.

Die Unionspolitiker machen Vorschläge, die SPD sagt, im Grunde sind wir uns in der Zielrichtung einig, aber dies und jenes ist mit uns nicht zu machen. Nach einigen Tagen wird die Ablehnung dann schon abgeschwächt. Es wird betont, dass nichts übereilt werden muss, aber die SPD auf jeden Fall das Ohr ganz nah an den Sorgen und Nöten  der Bevölkerung habe. Einige Debattengefechte später scheint man sich auf einen Kompromiss geeinigt haben. Dabei kann sich die Union in vielen Punkten durchsetzen, nur einige wenige Punkte werden bis zur nächsten Sicherheitsdebatte zurückgestellt.

In den letzten Tagen konnte man gut beobachten, wie das Drehbuch abgespult wird. Zunächst machten die Unionsinnenminister den Aufschlag[3] und setzen mit ihren Forderungen vom Burka-Verbot, der Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht bis zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft die Akzente.

Die darauf folgende Kritik ist schon einberechnet, denn nur so kann sich die Union als die eigentliche Sicherheitspartei profilieren. Wenige Stunden später stellt Bundesinnenminister De Maiziere seinen Forderungskatalog zur Inneren Sicherheit vor, in dem einige besonders kontrovers diskutierte Vorstellungen der Unionsinnenminister fehlen. Auch seine Pläne werden kontrovers diskutiert.

Doch das für die Initiatoren zentrale Ziel wurde erreicht. Seitdem wird von „kriminelle Ausländer“, „ausländische Gefährder“, „Abschiebung und Schnellverfahren“ geredet.

Keine „Innere Logik“?

Aber nicht nur die Initiatoren der Sicherheitsdebatte, auch die Kritiker reagieren völlig berechenbar. So wird dem Innenminister vorgeworfen, seine Vorschläge entbehrten jeder Logik[4].

Andere Kritiker wollen nachweisen, dass die Vorschläge längst Gesetzestext seien. So müssen schon heute Ärzte ihre Schweigepflicht brechen, wenn sie von Plänen, die das Leib und Leben anderer Menschen gefährden, erfahren. Ebenso war auch die Reaktion zu erwarten, die dieses Mal von der innenpolitischen Sprecherin der Grünen, Irene Mihalic, kam. Sie erklärte[5] im Deutschlandfunk, die Vorschläge hätten mit Terrorbekämpfung gar nichts zu tun.

Ich frage mich allen Ernstes, was die Vorschläge, die uns heute präsentiert wurden und die ja in den kommenden Tagen auch noch konkretisiert werden sollen, tatsächlich mit den Anschlägen, die uns in der jüngsten Vergangenheit ereilt haben, unmittelbar zu tun haben. Denn ich kann von den vielen Maßnahmenpaketen, die dort genannt sind, keine einzige Maßnahme erkennen, die tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass auch nur ein einziger dieser Anschläge hätte wirkungsvoll verhindert werden können.Irene Mihalic

Irene Mihalic

Mihalic hat im Detail mit ihrer Kritik sicher Recht. Doch bei allen Kritikern werden die gesellschaftlichen Bedingungen außer Acht gelassen, in die die Sicherheitsdiskurse eingebettet sind. Die Politologin Anna Kern, die in Marburg zum Wandel der Sicherheitsregime forscht[6] hat kürzlich im Dampfboot-Verlag das Buch Produktion von (Un-)Sicherheit – urbane Sicherheitsregime im Neoliberalismus[7] herausgegeben. Es ist theoretisch durchaus voraussetzungsvoll.

Der Vorteil ihres Ansatzes ist allerdings, dass hier ein Sicherheitsbegriff vorgestellt wird, der auch einige Plattitüden mancher linker Kritiker hinter sich lässt. Kern bedient weder die Vorstellung, dass der Staat immer repressiver wird, noch dass ein repressiver Staat einer Bevölkerung gegenübersteht, die sich gegen die Repression wehrt. Dabei wendet Kern das Marxsche Theorem vom Fetischcharakter der Ware auf den Sicherheitsdiskus an und spricht vom Sicherheitsfetisch als notwendig falsches Bewusstsein.

Den Ursprung des menschlichen Sicherheitsbedürfnisses verortet Kern nicht in der angeblich unveränderbaren menschlichen Natur, sondern vielmehr „in der gegenwärtigen Prekarität des Gelingens der sozialen Reproduktion“.  Das besondere Bedürfnis nach Sicherheit im Neoliberalismus kann sie dann auch gut aus den gesellschaftlichen Bedingungen erklären.

Repression wird als notwendiger Teil der Sozialarbeit betrachtet

Eine besondere Stärke in Kerns Ansatz liegt darin, dass die Politologin auf mehrere konkrete Beispiele eingeht, wo eine Kooperation zwischen Nichtregierungsorganisationen und Staatsapparaten entstanden ist, wie zum Beispiel in den letzten Jahrzehnten in Frankfurt/Main. Ein Stichwort ist das Problemfeld „häusliche Gewalt“, das erst in den letzten Jahrzehnten in Folge der 1960er entstanden ist und zu einer „Zusammenarbeit der originären staatlichen Apparate mit Institutionen der Zivilgesellschaft zur Entschärfung gesellschaftlicher Konflikte und Integration oppositioneller Bewegungen“ beigetragen hat.

Eine ähnliche Entwicklung gibt es im Bereich der Drogenprävention. Die Veränderungen, die in der Sozialarbeit in Frankfurt/Main zu beobachten waren, beschreibt Kern so, dass die Zusammenarbeit mit dem Staat und der Polizei die sozialarbeiterische Selbsteinschätzung insoweit verändert habe, „als Repression nun als notwendiger Teil der Arbeit erachtet wird und vormalige Skepsis und Abneigung durch Wertschätzung gegenüber den Partner/innen und deren Arbeit ersetzt wurde“.

Diese Veränderungen drücken sich auf der parlamentarischen Arbeit aus. Denn auch die größten Kritiker der Sicherheitspolitik der Unionsinnenminister im Allgemeinen und des Bundesinnenministers im Besonderen sind sich darin einig, dass die Polizei kräftig aufgestockt werden muss. So erklärte die grüne Sicherheitspolitikerin Irene Mihalic in besagtem Interview:

Ein guter Punkt ist ja in dem Papier auch enthalten, und zwar die Aufstockung des Personals bei der Polizei.Irene Mihalic

Irene Mihalic

Auch ihr Kollege von der Partei Die Linke, Frank Tempel, stößt ins gleiche Horn. Er schrieb nach den faschistischen Mordanschlag von München über das Agieren der Sicherheitsorgane[8]:

Die Polizei in Bayern hat das Möglichste getan, um dieses Prinzip umzusetzen. Sie musste nach den ersten Meldungen über Erschossene von einer Terrorlage ausgehen, bei der Tätergruppen unterwegs sind, die an verschiedenen Orten gleichzeitig zuschlagen. Das Heranführen von Unterstützungseinheiten und die Einstellung des Nahverkehrs sind dann logische Maßnahmen. Auch die Krisenkommunikation der Polizei war lehrbuchgemäß.

Der Einsatz zeigte weiterhin, dass in ausreichender Anzahl vorhandenes und gut ausgebildetes Personal für solch einen komplizierten Einsatz entscheidend sind. Bayern hat im Gegensatz zu vielen Ländern und dem Bund keine Stellen bei der Polizei gestrichen, sondern vermehrt Polizistinnen und Polizisten eingestellt. Dieses Vorgehen zahlte sich aus.Frank Tempel

Frank Tempel

Da wird zunächst ausgeblendet, dass die Polizei in München zu Panik und Verwirrung mit beigetragen hat. Mehrere Polizisten wurden für Attentäter gehalten, was die Panik steigerte. Zudem zeugt die parteiübergreifende Einigkeit bei der Forderung nach dem Ausbau der Polizei davon, dass polizeikritische Diskussionen, wie sie vor 30 Jahren nicht nur in der Linken, sondern auch in der bürgerrechtlichen Bewegung gang und gäbe war, heute kaum noch bekannt sind. Im Deutschen Herbst 1977 und danach in den Jahren der starken Bürgerinitiativen gegen den AKW-Bau wie auch bei ähnlichen Themen bildete sich für den aktiven Teil der Bevölkerung aus den gemachten Erfahrungen eine polizeikritische Position heraus.

Wo sich Widerstand regt, hat Polizeikritik noch eine Chance

Das ist in Zeiten der Bewegungsflaute schwieriger. Aber an den Punkten, wo sich noch sozialer Widerstand regt, hat Polizeikritik eine Chance. So wenden sich in Berlin-Friedrichshain Teile der Bevölkerung gegen einen massiven Polizeiansatz,  wie  er durch die Erklärung der Region zum Gefahrengebiet[9] möglich wurde.

Dort zirkulieren auch Aufrufe für polizeifreie Kieze und Anwohner kritisieren die Kosten für den Polizeieinsatz[10] in der Rigaer Straße, wo es mehrere linke Hausprojekte gibt.

Auch in den USA gibt es eine polizeikritische Bewegung vor allem im Umfeld der Black-Lives-Matter-Bewegung. In dem Buch Die Zukunft, die wir wollen – Radikale Ideen für eine neue Zeit[11] findet sich auch eine Diskussion zum Thema Polizeiarbeit in Amerika: Widerstand lernen[12], die in einer zentralen New Yorker Bibliothek stattgefunden hat.

Einer der Referenten, Mychal Denzel Smith[13] erklärte:

Wenn wir über eine Bewegung sprechen, die den gewaltsamen Übergriffen der Polizei ein Ende setzen will, müssen wir die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass die Polizei durch den Willen der Gesellschaft und der Politik notwendigerweise gewalttätig ist. Das ist der Zweck ihrer Arbeit, und daher sprechen wir, wenn wir über das Ende dieser Polizeigewalt sprechen, über das Ende der Polizei.Mychal Denzel Smith

Mychal Denzel Smith

Es ist schon erstaunlich, dass in den USA 15 Jahre nach den islamistischen Massakern radikale Staatskritik weiter verbreitet ist als bei uns.

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49111/1.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[0]

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Polizei.jpg

[1]

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49089/

[2]

http://www.heise.de/tp/artikel/48/48234/

[3]

http://www.deutschlandfunk.de/papier-der-unions-innenminister-polizei-aufruesten-doppelte.1818.de.html?dram:article_id=362643

[4]

http://www.focus.de/politik/deutschland/so-kommentiert-deutschland-antiterror-paket-sicherheitspaket-von-thomas-de-maiziere-hat-anlass-zur-empoerung-gegeben_id_5817203.html

[5]

http://www.deutschlandfunk.de/papier-der-unions-innenminister-vorschlaege-haben-mit.694.de.html?dram:article_id=362676

[6]

http://www.tzm-marburg.de/gsw/web.cfm?schluessel=2070

[7]

http://www.dampfboot-verlag.de/shop/artikel/produktion-von-un-sicherheit-urbane-sicherheitsregime-im-neoliberalismus

[8]

http://linksfraktion.de/kolumne/wie-amoklaeufe-zu-verhindern-sind/

[9]

https://nordkiezlebt.noblogs.org/gefahrengebiet

[10]

https://nordkiezlebt.noblogs.org/post/2016/08/11/was-kostet-eigentlich-der-wahlkampf-von-herrn-henkel-die-steuerzahlerinnen-im-kontext-rigaer-strasse

[11]

http://www.europa-verlag.com/wp-content/uploads/WZ_Die-Zukunft-die-wir-wollen.pdf

[12]

https://www.nypl.org/events/programs/2015/02/18/american-policing-millennials-activism

[13]

https://www.thenation.com/authors/mychal-denzel-smith

Nicht freiwillig

Die Räumung des Szeneladens M99 in Kreuzberg ist verschoben

Der »M99 – Laden für Revolutionsbedarf« sollte diese Woche geräumt werden. Nach einer Vereinbarung mit dem Vermieter wurde der Räumungstitel nicht vollzogen. Es gibt eine Gnadenfrist bis Mitte September.

Für Dienstag war in Berlin-Kreuzberg die Zwangsräumung der Ladenwohnung des auf den Rollstuhl angewiesenen Hans-Georg »HG« Lindenau angekündigt, doch die Räumung fand nicht statt. Wochenlang hatten das Bündnis »Zwangsräumung verhindern« und die Stadtteiliniaitive »Bizim Kiez« zu einer Blockade mobilisiert, um die Räumung des weit über Berlin hinaus bekannten Ladens »für Revolutionsbedarf« zu verhindern. Das M99 ist nicht nur Einkommensquelle, sondern auch Unterkunft seines Betreibers. Mittlerweile ist es selbst in Reiseführern aufgeführt. Der Laden und sein Betreiber stehen wie kaum etwas anderes für das rebellische Kreuzberg der achtziger Jahre. Unterstützung bekam Lindenau aber auch von jüngeren Nachbarn. In Kreuzberg ist die Furcht vor der Verdrängung von Menschen mit geringem Einkommen groß. »Wenn selbst ein so bekannter Laden wie das M99 nicht bleiben kann, droht uns allen die Verdrängung«, sagt eine Nachbarin der Jungle World. Umgekehrt zeige erfolgreicher Widerstand gegen eine geplante Räumung, dass diese Entwicklung verhindert werden kann.

Will bleiben: Hans-Georg »HG« Lindenau in seinem Laden, der ihm auch als Wohnung dient

Will bleiben: Hans-Georg »HG« Lindenau in seinem Laden, der ihm auch als Wohnung dient (Foto: Pa / dpa / Wolfram Kastl)

Nun wurde die für Dienstag anberaumte Räumung kurzfristig ausgesetzt, doch von einem Erfolg kann noch nicht die Rede sein. Nach dem Willen des Hauseigentümers, der den Räumungstitel aufrechterhält, soll Lindenau bis zum 20. September freiwillig ausziehen. »Aufgeschoben ist nicht aufgehoben«, heißt es denn auch in einer Erklärung, die die Stadtteilinitiative »Bizim Kiez« in Zusammenarbeit mit Lindenau verfasst hat. In dem Text wird betont, wie schwer der Druck gewesen sei, der auf Lindenau durch die drohende Räumung lastete. »Er hat seinen Anwalt den Deal in kürzester Zeit aushandeln lassen, mit dem Motiv, die Zwangsräumung über den 9. August hinaus zu verschieben«, heißt es in der Erklärung. Jede weitere Verzögerung der Räumung eröffne neue Möglichkeiten, sie zu verhindern. »So sehen auch wir das, weil wir sechs Wochen mehr Zeit haben, um weiter zu mobilisieren« – für Aktionen und für weitere Verhandlungen.

Doch bei einem Teil von Lindenaus Unterstützern sorgten die Umstände der Einigung in letzter Minute für Irritationen und Kritik. Schon wenige Stunden nach der Bekanntgabe wurde ihm auf dem Internetportal Indymedia vorgeworfen, einen schlechten Deal mit dem Eigentümer gemacht zu haben. Manche erklärten, sie seien von Lindenau enttäuscht, und drohten, die Solidaritätsarbeit einzustellen.

Für Davis Schuster ist das unverständlich. »Wir finden, dass Betroffene immer selbst über ihre Räumungsangelegenheiten entscheiden sollten«, sagte das Mitglied des Berliner Bündnisses »Zwangsräumung verhindern« der Jungle World. Schuster betonte, dass weiter die Räumung drohe und Lindenau daher auch in Zukunft Solidarität brauche. Die Aussetzung der Räumung sei auch eine Folge des Drucks von stadtpolitischen Initiativen. Tatsächlich ist es in letzter Zeit nicht nur im Fall von M99 gelungen, in großen Mieterauseinandersetzungen wenigstens Teilerfolge zu erzielen. So war die Wiener Immobiliengesellschaft Citec bereit, mit den Mietern des Haues Friedelstraße 54 in Berlin-Neukölln über einen Verkauf des Gebäudes zu verhandeln, nachdem die Mieter ihren Protest sogar in die österreichische Hauptstadt getragen und das Kaufangebot persönlich überbracht hatten. Doch nach mehrwöchigen Verhandlungen wurden die Hausbewohner per E-Mail darüber informiert, dass nicht sie, sondern eine andere Immobilienfirma den Zuschlag bekommen hätten. Beim ehemals besetzten Haus Rigaer Straße 94 brachte eine Gerichtsentscheidung, die die mit einem großen Polizeiaufgebot durchgesetzte Teilräumung für rechtswidrig erklärte, zumindest kurzfristig Entspannung. Da aber neben den Mieterprotesten weitere starke soziale Bewegungen fehlen, sind bisher immer nur temporäre Erfolge erreicht worden.

Lindenau sieht für seinen Laden M99 zwei mögliche Szenarien, wie er der Jungle World sagte. »Entweder jemand ermöglicht mir, dass ich in einem anderen Laden den Verkauf fortsetzen kann. Dann würde ich das M99 verlassen.« Doch das sei unwahrscheinlich. Wenn er keinen gleichwertigen Ersatz in Kreuzberg finde, werde er den Laden »am 20. September nicht freiwillig verlassen«. Dann könnte der Räumungscountdown von Neuem beginnen.

http://jungle-world.com/artikel/2016/32/54634.html

Peter Nowak

Gudrun Gut rechnet nach

RIGAER94 Polizeieinsatz in Rigaer soll schon 30 Mio. Euro kosten, so eine Anwohnerinitiative

Mindestens 30 Millionen Euro soll der Polizeieinsatz in der Rigaer Straße seit Oktober 2015 gekostet haben. Auf diese Zahl kam
eine Arbeitsgruppe, die sich aus BewohnerInnen des Friedrichshainer Nordkiezes zusammensetzt. Sie sind aktiv geworden,
nachdem Mitte Januar 2016 ein großes Polizeiaufgebot das Hausprojekt in der Rigaer Straße 94 durchsuchte. Auf monatlichen
Kiezplenen wird seitdem über die Probleme im Stadtteil diskutiert. Die massive Polizeipräsenz stellte sich schnell als ein Ärgernis heraus, von der alle Menschen im Nordkiez betroffen sind. Egal ob sie dort wohnen oder nur jemand besuchen
wollen. Seit die Gegend um die Rigaer Straße am 23. Oktober 2015 zum Gefahrengebiet erklärt wurde, kann die Polizei verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen und Platzverweise aussprechen.


Keine Zahlen von der Polizei

Die Arbeitsgruppe, die sich um die Kosten der Einsätze kümmerte, konnte nicht auf offizielle Zahlen zurückgreifen. „Die Polizei redet selbst dann nicht über die Kosten ihrer Einsätze in der Rigaer Straße, wenn sie im Abgeordnetenhaus dazu befragt
wird“, moniert AG-Mitarbeitern und Anwohnerin Gudrun Gut gegenüber der taz. Daher legten die RechercheurInnen
für die Kostenberechnung die Zahlen zugrunde, die die Polizei über den Einsatz an der von Geflüchteten besetzten Gerhard-Hauptmann-Schule in Kreuzberg nannte. Nicht eingerechnet in die Summe von 30 Millionen Euro sind die Kosten für die Zivilpolizei. In ihrer Pressemitteilung macht die AG Vorschläge, wie das Geld für den Bau von Schulen und Wohnungen verwendet werden könnte. Doch das Gefahrengebiet im Friedrichshainer Nordkiez soll mindestens bis zu den Wahlen weiterbestehen und verursacht täglich weitere Kosten. Die Arbeit der AG zeigt, dass der Protest dagegen anhält. Auch gegen das geplante Nobelprojekt Carré Sama Riga in der Rigaer Straße 71–73 wird weiter mobilisiert. Am 18. August soll um 20 Uhr an der Baustelle der Film „Mietrebellen“ gezeigt werden. Danach wollen die StadtteilaktivistInnen mit dem Regisseur Matthias Coers über Proteste vor Ort diskutieren.

aus Taz-Berlin, 11.8.2016
Peter Nowak

Vorwurf „schwerer Landfriedensbruch“

JUSTIZ U-Haft nach Demonstration zur Rigaer Straße 94 – unverhältnismäßig, sagt Rechtsanwalt

„Freiheit für Aaron und Balu“ lautet eine Parole, die in den letzten Wochen vermehrt in Berlin auf Plakaten zu sehen ist. Bei den Namen handelt es sich um die Pseudonyme von zwei jungen Männern aus Wien und Münster, die seit knapp einem Monat in der Justizvollzugsanstalt Moabit in Untersuchungshaft sitzen. Aaron arbeitet im IT-Bereich und Balu ist Student. Verhaftet wurden sie am Rande einer Solidaritätsdemonstration Anfang Juli mit dem Hausprojekt Rigaer Straße 94 in Friedrichshain. Das Haus war damals teilweise geräumt worden. Ein Gericht hat die Maßnahme mittlerweile für rechtswidrig erklärt. BewohnerInnen und UnterstützerInnen hatten in der angespannten Situation unter der Parole „Investorenträume platzen lassen“ zu einer Demonstration durch Friedrichshain aufgerufen, an der sich etwa 4.000 Menschen beteiligt hatten. Dabei kam es an einigen Stellen zu  Auseinandersetzungen mit der Polizei. Am Rande der Demonstration wurden die beiden Männer festgenommen. Ihnen wird schwerer Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsrecht vorgeworfen. Belastet werden sie von PolizistInnen, die sie beim Werfen von Gegenständen gesehen haben wollen. Beim Haftprüfungstermin Ende Juli wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft wegen möglicher Fluchtgefahr angeordnet. Doch Rechtsanwalt Nils Spörkel hat jetzt Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt, die er für unverhältnismäßig hält. „Es wäre wahrscheinlich keine U-Haft verhängt worden, wenn die beiden nicht bei einer Demonstration zur Rigaer  Straße 94 festgenommen worden wären, die in der Öffentlichkeit mit Randale verbunden wird“, meint Spörkel gegenüber der taz. Beide Beschuldigte sind nicht vorbestraft und haben einen festen Wohnsitz. Zudem würde nach der aktuellen Beweislage eine mögliche Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, führt Spörkel Argumente für eine Freilassung von Aaron und Balu bis zum Gerichtsprozess an. Der soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft vor einem Schwurgericht stattfinden, was Spörkel als weitere juristische Verschärfung ablehnt. In einer gemeinsamen Erklärung haben die beiden Gefangenen die Fortdauer ihrer U-Haft als „Beweis für die politische Motivation unserer Inhaftierung“ bezeichnet. Eine Solidaritätsgruppe hat sich zur Unterstützung der beiden gegründet https://aaronbalu.blackblogs.org/.

aus Taz vom  9.8.2016

Peter Nowak