Das Urteil im Fall Lohfink ist ein Rollback für die Rechte der Frauen


Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist

„Wir brauchen endlich ein Gesetz, dass die Betroffenen schützt und nicht die Täter.“ Diese Forderung auf der Facebookseite Solidarität mit Gina Lisa Lohfink[1] hat noch einmal besondere Aktualität erhalten.

Das Amtsgericht Tiergarten hat die Frau am 22. August wegen falschen Verdächtigungen zu einer Geldstrafe von 20.000  Euro verurteilt[2]. Sie hatte zwei Männer der Vergewaltigung im Sommer 2012 bezichtigt und angezeigt. Unstrittig ist, dass die Männer Lohfink beim Sexualverkehr gefilmt und diese Videos ins Netz gestellt hatten. Dort ist deutlich zu sehen, dass Lohfink „Hört auf“ ruft.

Das Gericht hat diese Äußerungen nur auf das Filmen bezogen und daraus geschlussfolgert, dass der Sexualverkehr keine Vergewaltigung war (vgl. „Es gibt einen Unterschied zwischen Kein-Blümchen-Sex und einer Vergewaltigung“[3]). Die Männer wurden bereits zuvor vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ein solches Urteil könnte man noch so interpretieren, dass eben sehr schwer ist, Delikte wie Vergewaltigung rechtlich zu verfolgen, was eine feministische Kritik bereits vor Jahrzehnten wusste.

Das Urteil ist ein Angriff auf die Definitionsmacht der Frauen

Doch das gestrige Urteil hat eine andere Dimension. Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist. Das wird aus der Argumentation des Gerichts sehr deutlich. So wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, dass Lohfink vor dem Geschlechtsakt K.-o. verabreicht worden seien.

Dafür wurden die aufgenommen Videos angeführt, auf denen Lohfink ansprechbar erschienen sei. Nun hat die Frau allerdings auch nie behauptet, sie wisse genau, dass ihr diese K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Sie hat es vermutet. Die Frage ist aber, warum kann hier ein eindeutig auf illegale Weise erstelltes Video – Frau Lohfink war mit den Aufnahmen nicht einverstanden und wollte sie löschen[4] -, mit dem das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt wurde, überhaupt als Beweismittel gegen sie verwendet werden kann?

Schließlich sind genügend Fälle bekannt, wo illegal mitgeschnittene Gespräche nicht als Beweismittel verwendet werden durften, auch wenn Angeklagte freigesprochen werden mussten. Doch viel gravierender ist der enge Begriff von Vergewaltigung, den das Gericht zur Grundlage genommen hat.

Die wäre danach nur erfüllt, wenn die Frau nicht mehr ansprechbar wäre und sich auch nicht mehr artikulieren konnte  Dabei wurde nicht zur Kenntnis genommen, dass es heute einen viel weiteren Vergewaltigungsbegriff gibt, der voraussetzt, dass die Frau deutlich macht, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr nicht oder nicht mehr einverstanden hat. Der Einschub ist im Fall Lohfink wichtig.

Wenn das Gericht selber einräumt, dass die Frau die Videoaufnahmen ablehnte und das auch artikulierte, dann ist schwer vorstellbar, wieso das Gericht dann zu der Überzeugung kommt, sie wollte mit ihren Ausrufen nicht den Geschlechtsakt beenden. Schließlich war das der Gegenstand des Filmens.

Sie hatte erlebt, dass sich die beiden Männer an diesen Punkt zweifelsfrei über ihren Willen hinwegsetzen. Dann ist es doch eigentlich sehr wahrscheinlich, dass sie mit diesen Männern eben keinen sexuellen Kontakt mehr wollte und genau das artikulieren wollte. Dann könnte selbst ein zunächst einvernehmlicher Sex zu einer Vergewaltigung werden, wenn Lohfink angesichts der Videokameras die weitere Zustimmung verweigerte.

Im Zweifel für eine Frau, die eine Vergewaltigung anzeigt

Ein solches durchaus realistisches Szenario mag im Sinne des Grundsatzes „im Zweifel“ für die Angeklagten nicht zu einer Verurteilung der Männer ausreichen. Nur stand in Berlin die Frau vor Gericht, die die Vergewaltigung angezeigt hat. Für sie galt nun der Grundsatz „im Zweifel für die Angeklagte“ nicht und das ist in der Tat ein Skandal und da muss man ausnahmsweise mal Alice Schwarzer zustimmen[5].

Lohfinks Anwalt Burkhard Beneken erklärte nach dem Urteil, er werde mit seiner Mandantin besprechen, ob sie die Kraft habe, in Berufung zu gehen. „Wir tendieren zu ‚Ja'“, wird der Anwalt vom Rundfunk Berlin-Brandenburg zitiert[6].

Mit dem Hinweis darauf, dass man sich jetzt beraten müsse, „ob Frau Lohfink die Kraft dazu hat“, wird der Rollback deutlich, der die Entscheidung für die Rechte der Frauen bedeutet. Sie brauchen wieder besondere Kraft, um sexuelle Gewalt  öffentlich zu machen. Dabei gehörte es mal zu einer feministischen Praxis, Frauen  die gesetzlichen Möglichkeiten in die Hand zu geben, sexuelle Gewalt auch im Alltag, im engsten Freundes- und Familienkreis öffentlich zu machen.

Darin sahen viele Männer, die auf ihre patriarchalen Privilegien nicht verzichten wollten, eine große Gefahr. Mit dem Urteil scheint ihre Welt wieder  in Ordnung. Das wird in einem Kommentar[7] von Christian Bommarius in der Berliner Zeitung deutlich, für den nach der – noch nicht rechtskräftigen – Gerichtsentscheidung klar ist, dass es nie eine Vergewaltigung gegeben hat. Ihre „Hört-auf-“ Rufe in den Video-Szenen seien nur „auf das Filmen, nicht auf den Sex“ bezogen.

Zugleich polemisiert Bommarius gegen alle, die sich mit Lohfink solidarisierten, Sie seien vom Amtsgericht Berlin indirekt mit verurteilt worden. Selbstverständlich hält Bommarius auch nichts von der Verschärfung der Vergewaltigungsgesetze. Denn schließlich müssen die Privilegien des Mannes, der seine Lust ausleben will, wann und wo es ihm passt, gewahrt bleiben.

Die falschen Frauenfreunde nach Köln sind jetzt wieder Männerrechtler

Man stelle sich vor, nicht zwei semiprominente Deutsche, sondern Migranten wären von Lohfink der Vergewaltigung bezichtigt worden. Sie hätte sich von falschen Solidaritätsbekundungen all derer, die jetzt man wieder als strikte Männerrechtler auftreten, nicht retten können.

Die Reaktionen auf das Lohfink-Urteil scheint die zu bestätigen, die in der großen Aufregung nach der Silvesternacht von Köln nicht ein geschärftes Bewusstsein für Frauenrechte wahrnahmen, sondern nur das Fortleben der völkischen Fama von der „Schwarzen Schmach“[8] erkennen wollten[9].

Deutsche Frauen sollen vor den „ausländischen Horden“ geschützt werden. In der Folge von Köln gab es in sozialen Netzwerken immer wieder Meldungen von angeblichen sexuellen Übergriffen von Männern mit Migrationshintergrund auf deutsche Frauen. In den meisten Fällen haben sich diese Meldungen als falsch erwiesen. Kaum jemand hat gefordert, dass hier der Unschuldsbeweis gilt.

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49204/1.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[1]

https://www.facebook.com/events/1176173592404336

[2]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gina-lisa-lohfink-ag-tiergarten-falsche-verdaechtigung-keine-vergewaltigung

[3]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gina-lisa-lohfink-ag-tiergarten-falsche-verdaechtigung-keine-vergewaltigung/

[4]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gina-lisa-lohfink-ag-tiergarten-falsche-verdaechtigung-keine-vergewaltigung/2/

[5]

http://web.de/magazine/panorama/prozess-gina-lisa-lohfink-alice-schwarzer-bezeichnet-urteil-skandal-31822750

[6]

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/08/berlin-prozess-gina-lisa-lohfink-vergewaltigung-prozess-sachverstaendiger-zeuginnen.html

[7]

http://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/kommentar-solidaritaet-als-falsche-verdaechtigung-24632502

[8]

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schwarze_Schmach

[9]

http://www.heise.de/tp/news/Sexismus-nur-wenn-Auslaender-dabei-sind-3082615.html