Verteidigung des Säkularismus oder Diskriminierung einer Muslima?

In Berlin wird wieder darüber diskutiert, ob Lehrerinnen Kopftücher im Unterricht tragen dürfen

Eine Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts[1] sorgt für eine Neuauflage des Kopftuchstreits in Berlin. Das Gericht hatte die Entschädigungsklage einer Muslima abgewiesen, deren Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin von dem Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein Kopftuch trägt.

Die Frau sah hierin eine nach § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AAG[2] verbotene Benachteiligung. Das Gericht verneinte das mit Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz[3], das den Lehrkräften “ das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke“ untersagt. „Hieran habe sich das beklagte Land halten und die Bewerbung der Klägerin ablehnen dürfen“, so das Berliner Arbeitsgericht.

Neutralitätsgesetz nicht verfassungswidrig

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts war auch unter Juristen mit Spannung erwartet worden. Einige Juristen vertraten nämlich die Ansicht, dass das Berliner Neutralitätsgesetz gegen ein Urteil[4] des Bundesverfassungsgericht vom Januar 2015 verstößt. Damals hatten die Richter entschieden:

Der Schutz des Grundrechts auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gewährleistet auch Lehrkräften in der öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religiösen Gründen als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu genügen, wie dies etwa durch das Tragen eines islamischen Kopftuchs der Fall sein kann.

Doch das Urteil, das sich gegen ein Gesetz in NRW richtete, war kein allgemeiner Freibrief für das Tragen eines Kopftuchs in den Schulen. Schließlich hieß es dort auch:

Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist. Ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen – der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags – erfordert eine einschränkende Auslegung der Verbotsnorm, nach der zumindest eine hinreichend konkrete Gefahr für die Schutzgüter vorliegen muss.

Eine so allgemein formulierte Entscheidung lässt natürlich einen großen Interpretationsspielraum offen, den das Berliner Arbeitsgericht genutzt hat. Es weist vor allem auf die Unterschiede zwischen dem Berliner Neutralitätsgesetz und den vom Bundesverfassungsgericht monierten Regelungen im Schulgesetz von NRW[5] hin.

Diese bestünden u.a. darin, „dass die Berliner Regelung keine gleichheitswidrige Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen vorsehe. Das Berliner Neutralitätsgesetz behandelt alle Religionen gleich. Außerdem gelte das Verbot religiöser Bekleidung nach § 3 Neutralitätsgesetz nicht für die Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen. Auch für die Klägerin sei die Unterrichtstätigkeit an einer berufsbildenden Schule möglich“, so das Arbeitsgericht.

Dem widersprach die Anwältin der Klägerin, die darauf verwies, dass in Berlin Schmuck mit religiösen Symbolen erlaubt sei. „Wenn nun muslimische Schüler einer Lehrerin mit Kreuz um den Hals gegenüberstünden, ist da die Neutralität gewährleistet?“, fragte sie. Diese Frage dürfte die Gerichte und Juristen noch weiter beschäftigten. Gegen das Urteil ist Berufung bei Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Die Klägerin hat noch nicht entschieden, ob sie den Weg gehen will.

Auch keine Einflüsterungen vom Spaghettimonster erwünscht

Doch das Urteil hat die politische Diskussion um das Kopftuch neu entfacht. So veröffentlichte die linksliberalen Taz Pro- und Contra[6] zum Kopftuchverbot. Der Taz-Inlandsredakteur Daniel Bax wirft dem Gericht und der Berliner Politik vor, die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichts zu verzögern, geht aber nicht auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts ein, in denen begründet wird, warum das Urteil das Berliner Neutralitätsgesetz nicht tangiert .

Bax sieht in kopftuchtragenden Lehrkräften ein Zeichen der Offenheit. Dem widerspricht seine Taz-Kollegin Susanne Memarnia entschieden:

Wenn der Staat zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet ist, was das BVG bejaht, sind das auch seine Amtsträger, seien es LehrerInnen oder PolizistInnen. Denn sie sind es, durch die der Staat handelt. Zwar ist es richtig, dass die Trennung von Kirche und Staat hierzulande nicht konsequent realisiert ist – Stichwort Religionsunterricht oder Kirchensteuer. Aber das ist kein Argument, den Laizismus nun komplett über Bord zu werfen.

Ihre Argumente überzeugen schon deshalb, weil sie sämtliche religiösen und pseudoreligiösen Symbole aus den Schulen verbannen will.

Aber wie soll jemand, der sein Handeln danach ausrichtet, was ihm Gott, Allah oder das Spaghettimonster einflüstern, Kinder zu mündigen Bürgern erziehen und ihnen beibringen, alles zu hinterfragen – inklusive der Dogmen ihrer LehrerInnen.

Dass Memarnia auch die Freundinnen und Freunde des Spaghettimonsters mit einbezieht, ist konsequent und müsste auch in deren Sinne sein. Die wollen schließlich den Religionsgemeinschaften gleichgestellt sein, was dann auch im negativen Sinne gelten muss.

Verteidigung der säkularen Gesellschaft statt Kampf gegen den Islam

Die Argumente in der neu aufgeflackerten Diskussion mögen nicht neu sein; sie waren meist schon in den letzten Jahren zu lesen, nach politischen Vorstößen und juristischen Entscheidungen in Sachen Kopftuch an den Schulen. Neu ist aber, dass die Verteidigung der säkularen Gesellschaft in einer Zeit besonders wichtig ist, wo sich einerseits der Dschihaddismus weltweit ausbreitet und dann sogar manche Linke einen Kulturkampf gegen den Islam anstimmen. Ein Beispiel findet sich in einem Nachruf auf den kürzlich verstorbenen Schriftsteller Imre Kertész in der Jungle World[7].

Kaum ein Nachruf aber beschäftigte sich mit dem Spätwerk des Verstorbenen, in dem er den Untergang Europas prophezeite. Schon der deutsche Titel seines letzten Buches, „Letzte Einkehr“, trieft von jenem Pathos, das Kertész so fremd war. Im Englischen heißt es „The Last Refuge“, und auch wenn Rückzugsort nicht so bedeutungsschwanger daherkommt wie die Einkehr, so trifft es doch besser: In den Tagebuchaufzeichnungen handelt Kertész von der Saturiertheit des alten Europa, das sich dem Islam ergeben wird.

Das Verhältnis Europas zum Islam beschreibt er als das einer Hure zu ihrem gewalttätigen Zuhälter. Sprache und Sujet gemahnen in ihrer Wucht und Verzweiflung an Oriana Fallaci, der einst verhöhnten und nun doch wieder geehrten italienischen Autorin, wenn Kertész schreibt: „Europa hat Hitler hervorgebracht; und nach Hitler steht hier ein Kontinent ohne Argumente: Die Türen weit offen für den Islam; er wagt es nicht länger, über Rasse und Religion zu reden, während der Islam gleichzeitig einzig die Sprache des Hasses gegen alle ausländischen Rassen und Religionen kennt.“

Unter Umständen wird man später lesen, dass diese unkenden Mahnrufe der schweren Parkinson-Erkrankung und dem Lebensüberdruss des Autors geschuldet waren. Das Gegenteil ist wahr: Sie sind die letzte Konsequenz seines Werkes – ein genuin antifaschistischer Appell in einem unverwechselbaren Sprechen, das wir nun nicht mehr vernehmen werden.Jungle World

Jungle World

Soll da eine antifaschistische Bewegung aufgefordert werden, auch wieder über Rasse und Religion zu reden? So, wie die in dem Text erwähnte Oriana Fallaci, die einst eine liberale italienische Journalisten war und in den letzten Jahren ihres Lebens unter dem Eindruck einer schweren Krankheit und der islamistischen Anschläge vom 11. September 2001 in den USA eine Hetze[8] gegen Migranten aus islamischen Ländern veröffentlichte[9], die auf rechtspopulistischen Seiten Platz und Beifall fand.

Fallaci argumentierte ausdrücklich nicht vom Standpunkt des Laizismus, sondern wollte das christliche Abendland gegen die Moslems verteidigen. Formulierungen von einem Europa, das sich dem Islam hingibt, stehen ganz in der Tradition der Abendlandverteidiger. Ein positiver Bezug auf solche Schriften ist ebenso eine Aufforderung zu einer Querfront, wie sie mit anderer Zielsetzung im Umfeld des Magazins Compact propagiert werden.

Der Aufruf zur Verteidigung des Laizismus und der säkularen Gesellschaft ist dagegen die klare Absage an jegliche Querfronten.

http://www.heise.de/tp/artikel/47/47973/2.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[0]

https://commons.wikimedia.org/wiki/Hijab?uselang=de#/media/File:Hijabs.jpg

[1]

https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.468202.php

[2]

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/agg/gesamt.pdf

[3]

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=470123,1

[4]

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html

[5]

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienstrecht/Personalvertretungsrecht/Auszug-SchulG.pdf

[6]

http://www.taz.de/!5295620/

[7]

http://jungle-world.com/artikel/2016/14/53806.html

[8]

http://www.nzz.ch/articleCZJXT-1.157991

[9]

http://jungle-world.com/artikel/2002/23/23817.html