Im Bündnis "Gemeinschaftlicher Widerstand" hingegen sind auch Gruppen vertreten, die nicht Teil der linksradikalen Szene sind und sich trotzdem gegen die Einschränkung der Grundrechte engagieren. Der Ablauf der Demonstration in Hamburg hat dieses Bündnis nicht geschwächt. Sie verlief gewaltfrei. Nur wenige Böller wurden gezündet, auch im autonomeren Teil begnügten sich viele mit dem Abbrennen von Wunderkerzen und verzichteten auf Böller, die vor allem viel Lärm und Rauch produzieren.
Christoph Kleine von der Interventionistischen Linken, der zu den Organisator*innen der Demonstration gehörte, zeigte sich gegenüber »nd« sehr zufrieden mit der Beteiligung an der Demo und mit deren Verlauf. In allen Teilen der linken Bewegung herrsche der Konsens, dass gegen diese Repressionsversuche ein breites Bündnis notwendig ist. Auch sei allen Beteiligten klar geworden, dass man eine gemeinsame, kraftvolle Demonstration wolle.
Am Mittwoch wird es erneut eine Solidaritätskundgebung vor dem Hamburger Landgericht am Sievekingplatz 3 geben. Dort wird gegen fünf Aktivist*innen verhandelt, die während der ….
Für den 28. November ist um 15 Uhr am Spreeplatz eine Demonstration gegen die Repression geplant.
Marion Kneist vom Berliner Solidaritätsbündnis betonte gegenüber der taz, dass man nicht nur die linke Szene, sondern alle erreichen wolle, die sich gegen die Prozesse und die Verschärfungen des Demonstrationsrechts wenden.
Dass sich das linke Bündnis „Gemeinschaftlicher Widerstand“ gerade jetzt noch einmal mit den G20-Protesten aus dem Sommer 2017 beschäftigt, hat einen guten Grund. Denn demnächst beginnt in Hamburg eine ….
»Ostentatives Mitmarschieren« wäre dann Grund für eine Verurteilung. Damit würde der 1970 abgeschaffte Landfriedensparagraf faktisch wieder eingeführt, warnte Gabriele Heinecke. Sie erinnerte unter Applaus daran, dass 1970 Tausende Apo-Aktivist*innen amnestiert wurden, die nach den Landfriedensparagrafen angeklagt waren.
Am 3. Dezember beginnt vor dem Hamburger Landgericht eine Prozessserie, die Rechtsgeschichte schreiben könnte. Angeklagt sind in dem Mammutprozess insgesamt 80 Personen, denen Straftaten im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel im Juli 2017 vorgeworfen werden. Den Auftakt macht ein Verfahren gegen fünf Menschen, die zur Tatzeit noch minderjährig waren. Es handelt sich um das sogenannte Rondenbarg-Verfahren. Benannt ist es nach einer …