Zwang bringt niemandem Vorteile

Landrätin der LINKEN plädiert für die Beendigung der Sanktionen für Betroffene von Hartz IV

Hartz IV hat das Leben für viele Menschen erschwert. Doch die Sanktionen treiben so manch einen in den Ruin. Das ist ungerecht und muss sich ändern findet Micha

Am Wochenende wurde Ralph Boes mit Herzbeschwerden in ein Berliner Krankenhaus eingeliefert, nachdem der 67-Jährige aus Protest gegen die Sanktionierung von Erwerbslosen seit Wochen die Nahrung verweigerte. Der Aktivist wird auch von
Michaele Sojka unterstützt. Die LINKE-Landrätin im Altenburger Land sorgt mit ihrer Kritik am Hartz- IV-System seit langem für Debatten. Mit ihr sprach Peter Nowak.

Sie sprechen sich seit Jahren gegen Sanktionen für Hartz-IV-Betroffene aus. Hat es Sie gefreut, als das Sozialgericht Gotha im Juni diese Strafmaßnahmen für verfassungswidrig erklärte?
Ich habe mich spontan darüber gefreut, weil ich der Meinung bin, dass die Hartz-IV-Gesetze zehn Jahre nach ihrer Einführung evaluiert werden müssen. Sanktionen wirken kontraproduktiv und gehören abgeschafft.

Sie haben in der Trägerversammlung des Jobcenters Altenburger Land auf ein Ende der Sanktionen gedrängt. Welche Befugnisse hat dieses Gremium?
Die Trägerversammlung ist ein Kontrollorgan, wie ein Aufsichtsrat bei einer GmbH. Sie ist paritätisch besetzt mit dem Chef der Agentur und mir als Landrätin und dazu je zwei weiteren Personen. Ich leite die Versammlung, mir zur Seite stehen zwei Bürgermeister aus den Fraktionen CDU und SPD. In den Sitzungen werden strategische Dinge, der Wirtschaftsplan und die Personalstellenzahlen besprochen.

Wie waren die Reaktionen auf Ihren Vorstoß?
Es hätte sich keine Mehrheit für die Abschaffung der Sanktionen gefunden. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Sanktionspraxis sind zudem im Sozialgesetzbuch II geregelt. Die Trägerversammlung eines Jobcenters kann sie nicht einfach außer Kraft setzen.

Haben Sie eine Debatte über Sanktionen angestoßen?
Das ist auf alle Fälle gelungen und offensichtlich nicht nur regional. Ich muss gerade den Mitarbeitern »meines Jobcenters« danken, dass sie Sanktionen mit großem Augenmaß anwenden und den Gedanken des Förderns mehr in den Mittelpunkt gerückt haben. Weniger Sanktionen werden in Thüringen nur noch von der Optionskommune Greiz ausgesprochen. Das hiesige Jobcenter gehört damit zu den besten zehn Prozent der 408 bundesdeutschen Jobcenter.

Welche Alternativen zur Sanktionierung gäbe es?
Sanktionen sind nicht das erste Mittel der Wahl. Darin sind wir uns in der Trägerversammlung einig. Ziel muss es sein, die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Drei Viertel der Sanktionen gehen im Altenburger Land auf Meldeversäumnisse zurück. Arbeit zu vermitteln und alle Projekte des zweiten Arbeitsmarktes anzubieten, ist unser Ziel. Und Menschen zu finden, die freiwillig und gern die Angebote annehmen. Zwang ausüben bringt keinen Vorteil, weder für Betroffene noch für die Arbeitgeber.

Was muss noch getan werden?
Gute Bildung von Anfang an, um vor allem Kindern ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen. Dazu gehören für mich kostenfreie Kitas und Ganztagsschulen mit kostenlosem Mittagessen. Zudem ist weniger Bürokratie und echte Hilfe für Betroffene vor Ort durch einen Fonds der Kommunen nötig. So könnte ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt durch gemeinsame Bundes- und Landesprogramme ohne hohen Verwaltungsaufwand möglich werden. Weiter wünsche ich mir kulturelle Teilhabemöglichkeiten für alle, etwa durch Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit in den Vereinen der Kommunen mit anrechnungsfreier Aufwandsentschädigung statt diskriminierender Ein-Euro-Jobs.

Insgesamt sechs Landräte gibt es auf dem Ticket der LINKEN – treten auch die anderen für das Ende der Sanktionen ein?

Darüber haben wir uns noch nicht verständigt.Ich hoffe es und bin gern bereit, mich hierbei einzubringen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/983839.zwang-bringt-niemandem-vorteile.html

Interview: Peter Nowak

Zugeständnisse und Kontrolle

Der Berliner Senat kommt Initiativen, die für bezahlbaren Wohnraum kämpfen, vorgeblich entgegen. Doch insbesondere das Vorgehen der SPD dürfte bloße Wahlkampftaktik sein.

Erfolg oder Mitmachfalle? Diese Frage stellen sich die Berliner, die mit einem Volksbegehren eine sozialere Wohnungspolitik erreichen wollten, seit dem 19. August. An diesem Tag nämlich hat die Verhandlungsgruppe des Bündnisses für ein Mietenvolksbegehren mit der Berliner SPD einen Kompromissvorschlag ausgehandelt. Demnach soll das Gesetz zur Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin Ende September im Abgeordnetenhaus eingebracht und spätestens im November beschlossen werden. Anfang 2016 soll es in Kraft treten. Zu den Eckpunkten gehört eine Begrenzung der Mieten in Sozialwohnungen auf 30 Prozent der Nettoeinkommen der Bewohner. Bei hohen Betriebskosten kann die Miete sogar auf 25 Prozent gedeckelt werden. Für die Kosten von Neubau, Ankauf und Modernisierung von Wohnungen, die im Besitz städtischer Gesellschaften sind, soll ein Sonderfonds geschaffen werden. Der Neubau von bis zu 3 000 Sozialwohnungen mit Durchschnittsmieten von 6,50 Euro pro Quadratmeter soll ebenso gefördert werden wie die Modernisierung von 1 000 Sozialwohnungen. »Mit Beharrlichkeit und Sachverstand hat das Mietenvolksbegehren dem Senat weitgehende Zugeständnisse abgerungen«, kommentierte Uwe Rada in der Taz den Kompromissvorschlag.

Da sich etwa 70 Prozent der Berliner Mietwohnungen in Privatbesitz befinden, wird sich allerdings der wohnungspolitische Effekt in Grenzen halten. Mieterinitiativen sehen auch andere Schwachpunkte an dem vorgelegten Vorschlag. So soll die in dem geplanten Gesetz festgeschriebene Kappung der Mietkosten bei maximal 30 Prozent durch Subventionen vom Senat erreicht werden. Wohnungen bleiben weiter eine Ware und die Profite der Eigentümer werden nicht geschmälert. Doch den Initiatoren des Volksentscheids war klar, dass diese kapitalistischen Grundlagen nicht zur Abstimmung stehen. Die Mieterinitiative »Kotti & Co«, die mit der Besetzung des Gecekondu am Kottbuser Tor vor drei Jahren den Anstoß für die neue Berliner Mieterbewegung gegeben hat, sieht in dem Kompromissvorschlag einen großen Erfolg.

»Jetzt werden Zugeständnisse angeboten, die es seit 20 Jahren in Berlin nicht gegeben hat. Wir glauben aber nicht, dass damit die Verdrängung einkommensschwacher Teile der Bevölkerung aus den Stadtteilen und den Sozialwohnungen aufgehalten werden kann«, sagte ein Mitglied von »Kotti & Co« der Jungle World.

Hannah Schuster, die für die Mieten-AG der Interventionistischen Linken (IL) in dem Bündnis mitarbeitet, betont im Gespräch mit der Jungle World, dass es sich bei der ausgehandelten Vereinbarung lediglich um einen Vorschlag handle. »Wir werden alle Aspekte gründlich diskutieren und dann entscheiden, ob uns der Kompromiss ausreicht oder ob nachverhandelt werden muss.«

Schusters IL-Mitstreiter Ralf Neumann betont, dass das Volksbegehren nur ausgesetzt worden sei und jederzeit wieder vorangetrieben werden könne. In der ersten Phase hatten Mieteraktivisten innerhalb von sieben Wochen berlinweit fast 50 000 Unterschriften gesammelt und damit das notwendige Quorum weit übertroffen. Komme es zu keiner Einigung mit der SPD, könne das Bündnis das Volksbegehren fortsetzen und eine Abstimmung über die ursprünglichen Forderungen einleiten, kündigte Neumann an.

Die SPD, seit 20 Jahren als Regierungspartei mit unterschiedlichen Koalitionspartnern hauptverantwortlich für die Privatisierung des Berliner Wohnungsmarktes, will sich in den kommenden Wahlkämpfen offenbar als Mieterpartei inszenieren. Daher hat sie ein besonderes Interesse, den ausgehandelten Zwischenstand als fertiges Verhandlungsergebnis hinzustellen und so Fakten zu schaffen. Dass dabei fast alle Medien mitgespielt haben, ist kein gutes Zeichen für die Initiative, wenn sie sich dazu entschließen sollte, das Volksbegehren weiter voranzutreiben. Die SPD hat für diesen Fall schon mit einer juristischen Überprüfung des Gesetzentwurfes gedroht, was eine mehrmonatige Blockade bedeuten könnte.

Neumann sieht daher bei der SPD eine Taktik von Zuckerbrot und Peitsche am Werk. Dabei sei es vor allem das Ziel der Partei, die Teile des Volksbegehrens auszuklammern, die die kapitalistische Verwertungslogik in Frage stellen. »Bei dem Kompromissvorschlag der SPD handelt es sich um eine Kombination aus sozialem Zugeständnis bei voller staatlicher Kontrolle ohne echte Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter«, moniert Neumann. So werden die im Volksbegehren vorgesehenen Mieterräte im SPD-Vorschlag zu Organen der Mitverwaltung degradiert, die keinerlei Befugnisse haben. »Der Senat behält alles in der Hand, Mieterinnen und Mieter sowie soziale Bewegungen Berlins bleiben ganz bewusst außen vor«, fasst Neumann zusammen. Das Kalkül ist klar: Die Kooperation von Mieterinitiativen mit Gruppen der außerparlamentarischen Linken vor allem aus dem Umfeld der IL soll behindert werden, in dem auf einige Mieterforderungen eingegangen wird und alle anti­kapitalistischen Elemente gestrichen werden. Dieses Bündnis sorgte für einen Erfolg des Volksbegehrens, der selten benannt wird: Auch in armen Stadtteilen war der Rücklauf der Unterschriften groß. Das ist durchaus nicht selbstverständlich. Wie der Soziologe Thomas Wagner in seinem Buch »Die Mitmachfalle: Bürgerbeteiligung als Herrschaftsinstrument« ausführte, wird das Instrumentarium Volksbegehren eher von Angehörigen der Mittelschicht als von Armen genutzt, was die Durchsetzung sozialpolitischer Forderungen mittels Volksbegehren oft erschwert.

http://jungle-world.com/artikel/2015/36/52613.html

Peter Nowak

Keine Babylöhne im Kino

Der Kampf um die Einhaltung des Tarifvertrags im Kino Babylon geht weiter

Im Jahr 2010 hat die Belegschaft des Kinos Babylon in Berlin-Mitte versucht, einen Haustarifvertrag zu erkämpfen (die SoZ berichtete). Die Gewerkschaft Ver.di konnte dann einen abschließen, doch die Geschäftsleitung hält sich nicht daran. Jetzt wird das Kino wieder bestreikt.

«Dieses kommunale Kino wird heute bestreikt. Darum bitten wir Sie, heute von einem Kinobesuch Abstand zu nehmen und damit die berechtigen Forderungen der Beschäftigten nicht zu unterlaufen», heißt es auf Plakaten, die in den letzten Wochen rund um das Kino Babylon in Berlin-Mitte zu finden sind. Verfasst wurden sie von der Ver.di-Betriebsgruppe des Kinos.
Es geht um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der 15 Kinobeschäftigten. «Fünf Jahre Verzicht sind genug», «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit», steht auf weiteren Plakaten rund um das Kino. «Im Dezember 2013 wurde mein Stundenlohn nach einer Forderung des Senats auf 8,50 Euro tarifvertraglich angehoben. Seitdem gab es keine weiteren Anpassungen», erklärt ein Kino-Angestellter. Die Filmvorführer hätten sogar seit fünf Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen.
Ver.di fordert die Übernahme des Bundestarifvertrags des Hauptverbands Deutscher Filmtheater (HDF) für die Babylon-Beschäftigten. Außerdem soll eine verbindliche Mindestbesetzung während des laufenden Kino- und Veranstaltungsprogramms vereinbart werden, die auf die Besucherzahlen abgestimmt ist. Immer wieder gibt es Klagen wegen Arbeitsüberlastung.
Andreas Köhn vom Verdi-Landesbezirk Berlin-Brandenburg betont, dass das Kino die Forderungen wirtschaftlich tragen kann. «Schließlich sind die Eintrittspreise und die Einmietung in den letzten Jahren um teilweise 20% gestiegen. Auch die Anzahl der Besucher hat sich deutlich erhöht.»
Zudem steigen auch die Subventionen, die das Land Berlin jährlich an das Kino überweist. Im Doppelhaushalt 2016/17 sind dafür 361.500 (vorher 358.000) Euro vorgesehen. Ver.di fordert nun vom Senat, die Auszahlung der Zuwendungen an die Umsetzung des bundesweiten HDF-Tarifvertrags zu koppeln.

Vorgeschichte
In den Jahren 2009 und 2010 war das Kino Babylon durch einen Arbeitskampf über Berlin hinaus bekannt geworden. Damals wandten sich die Beschäftigten an die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter-Union (FAU). «Der Arbeitskampf machte damals deutlich, dass auch in prekären Verhältnissen engagierte Arbeitskämpfe möglich sind», heißt es im Vorwort einer Broschüre*, die vom FAU-Aktivisten Hansi Oostinga herausgegeben wurde. «Die Broschüre erinnert an den von heute aus gesehen doch sehr organisierten und professionellen Arbeitskampf», erklärt der mittlerweile beurlaubte, der FAU angehörende Babylon-Betriebsrat Andreas Heinz.
Den aktuellen Streik von Ver.di unterstützt die FAU ausdrücklich. Dabei waren die Beziehungen zwischen beiden Gewerkschaften nicht immer die besten. Die FAU warf Ver.di vor, mit dem Geschäftsführer Timothy Grossman einen Tarifvertrag abgeschlossen zu haben, nachdem dieser der Basisgewerkschaft ihre Tariffähigkeit aberkennen wollte. Damals hatten sich in einem Solidaritätskomitee allerdings auch Mitglieder von DGB-Gewerkschaften mit der FAU solidarisiert.
Für Ver.di ist der Arbeitskampf der FAU immer noch eine Leerstelle. So heißt es auf der Titelseite von Sprachrohr (Nr.2/2015), der Mitgliederzeitung des Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie für Ver.di-Berlin-Brandenburg: «2010 wurde für die Neue Babylon Berlin GmbH der bis tariflose Zustand beendet. Vereinbart wurde die Übernahme des Bundestarifvertrags HDF-Kino von 2009, allerdings mit deutlich schlechteren Regeln.» Kein Wort davon, dass es der engagiert geführte Arbeitskampf der FAU war, der die Babylon-Geschäftsführung so unter Druck setzte, dass sie den Tarifvertrag mit Ver.di schloss. Die jetzt auch von Ver.di beklagten Verschlechterungen hat die FAU schon beim Abschluss heftig kritisiert.
Der Konflikt zwischen der FAU und Grossman geht jedoch weiter. So wurde Betriebsrat Andreas Heinz wegen angeblicher Zerstörung eines Filmplakats nicht nur fristlos entlassen. Sogar der Staatsschutz wurde eingeschaltet worden. Im Juni wurde die Wohnung von Stefan Heinz durchsucht. Auch die Ver.di-Betriebsräte will die Kinogeschäftsführung loswerden, musste dabei Mitte August jedoch eine juristische Niederlage einstecken. Die 1.Instanz des Berliner Landesarbeitsgericht hat nämlich entschieden, dass der dreiköpfige Babylon-Betriebsrat rechtmäßig gewählt wurde. Die Wahl war von der Geschäftsführung mit der Begründung angefochten worden, die zahlreichen selbständigen Beschäftigten, die mittlerweile im Kino als Dienstleister bei Technik, Getränkeverkauf und Ticketkontrolle eingesetzt werden, dürften bei der Betriebsratswahl nicht berücksichtigt werden.

*Hans Oostinga: Babylohn. Der Arbeitskampf im Berliner Kino Babylon. Moers: Syndikat A, 2015, 2,50 Euro.

aus: SoZ, September 2015

http://www.sozonline.de/2015/09/keine-babyloehne-im-kino/

Peter Nowak ist Autor des Buchs: Ein Streik steht, wenn mensch ihn selber macht, das Mitte September in der Edition Assemblage erscheint.

Ist Dublin II bereits Geschichte?

Mehr Interesse verdient

»Wenn irgendjemand den deutschen Fahnen einen durchschlagenden Erfolg über seine Feinde wünscht, so sind wir das. Grüßt unsere Mitglieder und wir fordern von ihnen treue Pflichterfüllung bis zum Äußersten (…) und dann immer feste druff.« Es war der Vorsitzende der Stuttgarter Ortsgruppe des Deutschen Metallarbeiterverbands Karl Vorhölzer, der Ende August 1914 seine Gewerkschaftskollegen mit nationalem Pathos darauf einstimmte, für Kaiser und Vaterland in den Krieg zu ziehen. Da konnte der Verfasser eines Artikels in der Gewerkschaftszeitung – Organ des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes – am 29. April 1933 mit historischer Berechtigung das NS-Regime an die nationale Aufgaben erinnern, die die Gewerkschaften geleistet hätten. »Darüber hinaus vollbrachten die Gewerkschaften ein nationales Erziehungswerk an der deutschen Arbeiterschaft, das so sehr aus deutscher Tradition herauswächst, dass es bisher weder in der Prägung noch im Ausmaß in keinem anderen Land der Welt dergleichen gefunden hat.« Es ist nur ein kleiner Ausschnitt aus der Fülle des Materials, das der Bremer Historiker Helge Döhring in dem Buch »Generalstreik! Streiktheorien und -diskussionen innerhalb der deutschen Sozialdemokratie vor 1914« zusammengetragen hat. Das Buch wäre ohne das »Institut für Syndikalismusforschung« (Syfo) nicht möglich gewesen, zu dessen Mitbegründern Döhring zählt.

Das Syfo wurde 2007 mit dem Ziel gegründet, eine Geschichte der Basisgewerkschaften zu schreiben. Die Forschungsarbeit des Syfo beweist, dass seit mehr als 100 Jahren Basisgewerkschaften existierten, die von den Großorganisationen immer bekämpft oder totgeschwiegen wurden. Bis heute wird selbst in der kritischen Gewerkschaftsforschung diese unabhängige syndikalistische Bewegung bestenfalls als Fußnote abgetan. Das Syfo ist mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert, die historischen Spuren einer Basisgewerkschaftsarbeit auszugraben, die nicht auf gut gepflegte Archive der Großorganisationen zurückgreifen kann. Die bisherigen Veröffentlichungen zeigen, dass dennoch bereits eine Menge geleistet worden ist. Das Syfo liefert einen eigenständigen Beitrag zur Gewerkschaftsforschung.

Doch das Forscherteam will auch Antworten auf die Fragen heutiger gewerkschaftlicher Organisierung geben, schließlich wird seit einigen Jahren in einer größeren Öffentlichkeit Gewerkschaftsarbeit nicht mehr automatisch mit dem DGB gleichgesetzt. Gewerkschaftliche Organisationen wie die anarchosyndikalistische FAU oder die Lokführervertretung GDL haben bewiesen, dass sie oft sogar kampffähiger als der DGB sein können. Die Forschungsarbeit des Syfo, die die basisgewerkschaftliche Geschichte aufarbeitet, verdient daher Aufmerksamkeit von aktiven Gewerkschaftern, egal, wo sie organisiert sind.

http://www.syndikalismusforschung.info/

Peter Nowak

Grenzenloser Streik

Auch am Amazon-Standort im polnischen Poznan wurde gestreikt.

Transparente hingen in der letzten Junihälfte rund um das Amazon-Werk im polnischen Poznań.»Wir unterstützen die Streiks bei Amazon in Deutschland«, war auf den Bannern zu lesen.  Es blieb nicht bei Bekenntnissen. Die Nachtschicht bei Amazon in Poznań solidarisierte sich Vom 24. auf den 25. Juni  solidarisierte sich die Nachtscickt durch demonstratives Bummelstreiken mit dem Arbeitskampf bei Amazon-Deutschland. Andere Beschäftigte stellten kurzfristig Urlaubsanträge, um keine Streikbrecher_innen  zu werden. Tage vorher hatten Mitglieder der anarchosyndikalistischen Inicjatywa Pracownicza (IP) in dem Werk Flugblätter über den Verdi-Streik in Deutschland verteilt. Als Dezember 2014 die Werke in Poznań und Wrocław eröffent wurden,  erklärte der Logistikchef von Amazon Europe, Tim Collins, dass die polnische Dependance für pünktliche Lieferungen an Amazon-Kunden sorgen werde, auch wenn Verdi in Deutschland zum Arbeitskampf aufrufe  „Amazon-Pakete kommen jetzt aus Polen“, titelte das Handelsblatt am 15. Dezember 2014.  Damals  brachten an verschiedenen Amazon-Standorten in Deutschland   Beschäftigte  das Weihnachtsgeschäft des Online-Magazins  durch Streiks ins Stocken.    Anfang Juli 2015 musste denn auch das Handelsblatt melden, dass die Beschäftigten bei Amazon-Poznan ebenfalls für höhere Löhne  und der Angleichung von Löhnen und  Arbeitsbedingungen  an die Verträge in anderen europäischen Ländern kämpfen. In einer Reportage für die Welt vom 18.7. wurde gar ein besonders negatives Bild von den Arbeitsbedingungen bei Amazon-Poznan gezeichnet:„13 Zloty pro Stunde verdienen die Arbeiter: drei Euro. Stühle gibt es nicht, dafür unbezahlte Überstunden. In Polen bekommt Amazon jetzt Ärger mit staatlichen Prüfern – und den eigenen Angestellten.“ Damit soll suggeriert werden, dass es die besonders schlechten Arbeitsbedingungen in Poznan sind, die zu der Kampfbereitschaft führten. Damit soll die transnationale Dimension des Arbeitskampfs ausgeblendet werden. Auffällig ist auch, dass die Gewerkschaft IP, die die Kämpfe bei Amazon-Poznan führt, in dem  Welt-Artikel  nicht erwähnt wird. Damit bleibt das Blatt aus dem Hause Springer seiner Linie treu, linke Basisgewerkschaften entweder zu verschweigen oder  wie die Freie Arbeiter_innen Union  (FAU) als linksextremistisch zu diffamieren. Mittlerweile hat das Amazon-Management eine Lohnerhöhung für die ca. 2000 Beschäftigten von Amazon-Poznan  zugestimmt. Für die IP ist dieser erste Erfolg  ein Ergebnis der Kampfbereitschaft der Beschäftigten und kein Grund,  die Auseinandersetzungen zu beenden oder die transnationale  Ebene zu vernachlässigen.
Mitte Mai organisierte die Gewerkschaft unter der Parole »My Prekariat« (Wir Prekären) eine erste Warschauer Mayday-Parade mit knapp 350 Teilnehmer_innen. Neben Beschäftigten von Universitäten, Bauarbeiter_innen, Theaterleuten und Erzieher_innen  beteiligten sich auch Arbeiter_innen  von Amazon aus  Polen und Deutschland an der Aktion. Vom 2. bis zum 4. Oktober 2015  wird  unter dem Motto „Dem transnationalen Streik entgegen“   zu einer Tagung  nach Poznan eingeladen.  In Arbeitsgruppen soll erörtert werden, wie man sich kollektiv gegen die Fragmentierung und Individualisierung der Arbeit wehrt. Es geht um die Vernetzung fester und befristeter Angestellter und die Frage, wie die kapitalistische Ausbeutung länderübergreifend angegriffen werden kann. „Wir treffen uns in Poznan, um die Beteiligung aus den osteuropäischen Ländern zu erhöhen, denn diese stehen im Mittelpunkt des heutigen Ausbeutungsregimes. Ziel ist es auch, den Austausch zwischen Arbeits- und sozialen Kämpfen zu vertiefen, über bestehende Grenzen und Regionen hinweg“, wird die Ortswahl begründet Die  polnischen Kolleg_innen haben schon  in den letzten Monaten deutlich  gemacht haben, dass es ihnen um die Mobilisierung der Basis und nicht um einen Austausch unter Gewerkschaftsfunktionär_innen geht.  Auch die Solidarisierung mit den Amazon-Streiks in Deutschland ging von der Belegschaft aus.  Eine IP-Aktivistin erklärte  in einem Interview mit der jungen Welt, wie es zu der Aktion kam, als die Geschäftsleitung von Amazon von den Beschäftigten in Poznan angesichts des Streiks in Deutschland Mehrarbeit verlangt hätten:
„Wir sollten also Streikbrecherarbeit machen. Das machten wir den Kollegen auf Flugblättern deutlich. Wir waren auch mit Streik-T-Shirts im Betrieb und machten den Arbeitskampf in Deutschland zum Gesprächsthema. In dieser Situation ist ein sogenannter wilder Streik ausgebrochen – den haben nicht wir organisiert, was wir als Gewerkschaft auch gar nicht dürfen. Es war eine spontane Aktion aus Wut über die angeordneten Überstunden, während die deutschen Kollegen im Ausstand waren. Sie zeugte von der großen Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen bei Amazon in Polen. Und der Gedanke der Solidarität war ganz wichtig, denn als früher Überstunden angeordnet wurden, hat es keinen derartigen Protest gegeben“.
Die Pressesprecherin des Verdi-Bundesvorstandes Eva Völpel erklärte, dass  ihre Gewerkschaft bisher nicht mit der IP  sondern mit der sozialpartnerschaftlich ausgerichteten polnischen   Gewerkschaft Solidarnosc kooperierte. Die Kooperation mit der IP wurde bisher vor allem von der außerbetrieblichen Amazon-Solidarität vorangetrieben.
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Transnationale Streikkonferenz in Poznań

Unter dem Motto „Dem transnationalen Streik entgegen“ wird zu einer Konferenz aufgerufen, die vom2. Oktober bis 4. Oktober stattfindet. Vor allem prekär Beschäftigte und prekär Lebende sowie Aktivist_innen sind aufgerufen, ins polnische Poznań zu kommen, um gemeinsam über Perspektiven nachzudenken und Handlungsoptionen zu entwickeln. Angesichts der „neuen Realitäten in Europa“ müsse sich auch gegen die Austerität und ihre Auswüchse gerichtet werden, heißt es im Aufruf. Die Zusammenkunft will einen Prozess zur Bewältigung von Hierarchien unter, zwischen und innerhalb Europas     und eine Sortierung in Festangestellte, Zeitarbeiter_innen und Erwerbslose, Migrant_innen und Einheimische sowie zwischen formellem und informellem Sektor weiter anstoßen. Grundlegende Streitfragen stehen auf der Agenda für das Wochenende. So wird besprochen, weshalb  sich die transnationalen Fabrikations- und Versorgungsketten der Produktion verändert haben, wie Grenzen überwunden werden können oder warum traditionelle Formen der Arbeitskämpfe und Streiks überdacht werden sollten. Zugleich sind die  Rolle von Arbeitsmigrant_innen und Mobilität, die sozialen Bedingungen der Ausbeutung sowie neue Formen kollektiver, lokaler Organisierung Themen der geplanten Arbeitsgruppen.  Ziel der in englischer Sprache stattfindenen Konferenz ist es, Taktiken und Forderungen zu entwickeln, die sich als Werkzeuge für transnationale Organisierung und Kommunikation eignen.

ak 607 vom 18.8.2015

https://www.akweb.de/

Peter Nowak

Hungerstreik gegen Hartz-IV Sanktionen

Ralf Boes demonstriert gegen das System der Sanktionen

Ralf Boes seit dem 1. Juli keine Nahrung mehr zu sich, um gegen die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger zu protestieren. Kein Hungerstreik, sondern Folge der Sanktionspolitik. Doch es hagelt auch Kritik an dem Protest.

Mitten im Hauptstadttrubel am Brandenburger Tor findet man sich plötzlich in einer Wohnzimmeratmosphäre. Auf einen rustikalen Tisch steht eine Karaffe mit Wasser. Oft nehmen auf zwei Stühlen Menschen Platz. Sie stellen den Mann mit dem roten Schal auf den dritten Stuhl Fragen oder sprechen ihm Mut zu.

Schließlich nimmt Ralf Boes seit dem 1. Juli keine Nahrung mehr zu sich, um gegen die Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger zu protestieren. »Ich mache keinen Hungerstreik. Das Jobcenter hungert mich aus«, sagt Boes zu »nd«. Seit drei Jahren schon bekomme er kein Geld mehr, weil er sich weigert, an »sinnlosen« Maßnahmen zur Berufseingliederung teilzunehmen.

Bisher konnte sich Boes mit Hilfe von Unterstützern versorgen. Doch seit mehr als 50 Tagen verzichtet er auf diese Hilfe, um hungernd ein Signal zu senden. Boes verweist auf Erfolge in seinen Kampf. So habe ein von ihm initiiertes Gutachten das Sozialgericht in Gotha bewogen, Sanktionen für verfassungswidrig zu erklären. Seit Jahren setzt er sich für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein. Unter dem schönen Motto »Wählt gut – wählt Boes« kandidierte er bei Wahlen.

Dass er von »Bild« schon als »Deutschlands frechster Hartz-IV-Schnorrer« tituliert wurde, weil er 2012 in einer Talkshow vehement gegen Sanktionen für Erwerbslose stritt, verbucht der 57-Jährige als Auszeichnung. Doch auch von links gibt es Kritik an dieser Form des Körpereinsatzes für die gute Sache. Inge Hannemann etwa, die als Jobcenterbeschäftigte gemobbt wurde, weil sie Sanktionen ablehnt, hält den Hungerstreik für falsch. Sie unterstütze keine für Menschenleben gefährliche Aktion – und sei es das eigene. Die Soziologin Mag Wompel von der Initiative »Labournet« schrieb schon vor zehn Jahren, nicht individuelle Hungerstreiks, sondern Selbstorganisation und politischer Widerstand seien gegen Hartz IV angezeigt. Doch Boes will nicht aufgeben. Es gehe um Menschenwürde, betont er. Und dass er bereit sei, dafür zu sterben. Man hofft, dass es so weit nicht kommt.
www.neues-deutschland.de/artikel/981913.hungerstreik-gegen-hartz-iv-sanktionen.html
Peter Nowak

Rechte statt Taschengeld

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann bezeichnet das „Taschengeld“ für Migranten aus Balkanstaaten als Zumutung

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat mal wieder den Ton vorgegeben, der am bayerischen Stammtisch ebenso dominiert wie auf diversen digitalen Internetblogs. Als Zumutung für die deutschen Steuerzahler bezeichnete [1] er das „Taschengeld“ für Geflüchtete aus den Balkanstaaten. Dabei bewegt er sich nicht weit vom SPD-Vorsitzenden Gabriel, der bekanntlich vor einigen Wochen deutsche Steuergelder nicht in Griechenland sehen wollte, zumindest nicht solange dort eine Regierung amtiert, die von Kommunisten beeinflusst ist. Ob Gabriel Tsipras Wendung zum Sozialdemokraten registriert hat und jetzt mehr Geld locker machen würde, ist unklar.

Griechenland soll das Diktat von Deutsch-Europa auch in der Flüchtlingsfrage anerkennen

Dafür hat Herrmann einen neuen Hebel gefunden, mit dem „Deutsch-Europa“ gegen die Länder vorgehen kann, die sich nicht ganz dessen Hegemonievorstellungen unterwirft:

Der Skandal ist doch, dass sowohl Italien als auch Griechenland krass gegen das Schengenabkommen und gegen die Dublin-Verordnung verstoßen, nach der ein Flüchtling in dem Staat ein Asylverfahren erhält, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Dieses rücksichtslose Verhalten geht vor allem zulasten der deutschen Steuerzahler. Das können wir nicht akzeptieren. Die EU muss in diesen Ländern jetzt handeln, sie muss auch dafür zahlen. Italien und Griechenland tragen die Hauptlast der Flüchtlinge und dürfen dabei nicht allein gelassen werden. Es geht aber gar nicht, dass diese Länder Flüchtlinge ohne Registrierung einfach an den Rest Europas weiterleiten. Das ist für die Sicherheit Europas bedenklich und belastet unsere Zusammenarbeit.

Herrmann ist mit der Forderung, dass die europäische Peripherie die Führungsrolle von „Deutsch-Europa“ auch in der Flüchtlingsfrage anerkennen soll, nicht allein. Es gab bereits bei den Vereinbarungen über neue Kredite die Forderung, diese Anerkennung zur Bedingung für weitere Verhandlungen zu machen. „Deutsch-Europa“ will das vom ihm wesentlich konstruierte Schengenabkommen und die Dublin-Verordnung aufrechterhalten, weil sie garantieren, dass nur wenige der Geflüchteten nach Deutschland und die unmittelbaren Verbündeten kommen.

Man muss nur hören, mit welchen rassistischen Argumenten führende Politiker baltischer Staaten sich dagegen wehren, auch nur ein kleines Flüchtlingskontingent aufzunehmen. Einen treuen Bundesgenossen findet die deutsche Regierung auch in der finnischen Regierung, in der aktuell mit den Wahren Finnen eine rechtspopulistische Partei die zentrale Rolle spielt. Sie alle wollen durchsetzen, dass möglichst viele Geflüchtete in den Ländern der europäischen Peripherie blieben, wo die Bedingungen so abschreckend sind, dass die Menschen möglichst gar nicht erst kommen.

Die deutsche Flüchtlingspolitik dient seit jeher der Abschreckung. Schon vor drei Jahrzehnten erklärten führende Unionspolitiker, dass sich in Afrika und Asien herumsprechen müsse, dass in Europa kein schönes Leben für sie möglich ist. Daher wurde der griechischen Regierung auch von der EU verboten, die Flüchtlingszentren im Land aufzulösen und die Menschen dezentral unterzubringen. Hätten sie die Lager aufgelöst, wie es im Parteiprogramm von Syriza stand und von der aktuellen Ministerin, die als Menschenrechtsanwältin bekannt wurde, beabsichtigt war, hätte Griechenland beträchtliche Gelder an die EU zurücküberweisen müssen.

Es war also nicht die rechte Kleinpartei, mit der Syriza koaliert, sondern die EU, die eine neue an den Interessen der Geflüchteten orientierte Politik verhindert. Doch diese Aspekte spielen auch bei den Kritikern einer noch regressiveren Flüchtlingspolitik kaum eine Rolle.

Lohn statt Taschengeld?

Es ist natürlich völlig richtig, wenn der Geschäftsführer von Pro Asyl [2] dagegen Einspruch erhebt, dass Geflüchtete wieder Sachleistungen, also Gutscheine statt Geld bekommen sollten. Es gab schließlich einen jahrelangen Kampf vieler Antirassismusgruppen [3], bis fast in allen Bundelländern die Geflüchteten statt diskriminierenden Gutscheinen Bargeld erhalten haben. Doch ist nicht allein schon der Begriff Taschengeld genau so diskriminierend?

Schließlich erinnert er an die Behandlung von Kindern, die erst einmal lernen sollen, mit dem Geld umzugehen. Zudem wurde und wird das Taschengeld als Sanktion immer wieder gekürzt, genau so werden Geflüchtete auch behandelt. Warum also arbeiten sich jetzt alle an den populistischen Tönen von Herrmann und Co. ab und drehen nicht die Debatte um.

Ja, das Taschengeld sollte abgeschafft werden, dafür sollten die Geflüchteten als Menschen mit vollen Rechten anerkannt werden, ihnen sollte Lohnarbeit zu Tariflöhnen angeboten werden und sie sollten auch die vollen Arbeits- und Gewerkschaftsrechte [4] genießen können. Dann brauchen sie kein Almosen und sind als Kollegen, vielleicht auch als Erwerbslose Teil der Gesellschaft.

Das würde aber auch ein Umdenken mancher wohlmeinender Unterstützer der Geflüchteten bedeuten, die immer wieder von der großen Not reden, die die Menschen nach Deutschland treibt. Als reiche nicht einfach der Wunsch nach einem besseren Leben ohne Einschränkungen, um hier leben zu können. Der Begriff Not ist schillernd und fördert ein Helfersyndrom. Deshalb sind auf Anzeigen für die Hilfe für Afrika immer Kinder und Mütter vor Strohhütten abgebildet, obwohl die große Mehrheit der Menschen in Afrika in Städten lebt.

Doch Bilder von selbstbewussten Jugendlichen, die sich in Internetcafés über die Lebensbedingungen in anderen Kontinenten informieren, würden wohl kaum Spenden einbringen. Die Viktimisierung der Geflüchteten ist selber diskriminierend. Die Proteste der Geflüchteten in den letzten Jahren haben das immer wieder deutlich gemacht. Hier kamen Menschen auf der Suche nach einem besseren Leben, die auch besser über ihre Rechte und die Möglichkeit des Widerstands informiert sind, als es manchen ihrer wohlmeinenden Helfer lieb ist.

Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/news/Rechte-statt-Taschengeld-2781716.html

Links:

[1]

http://www.welt.de/politik/deutschland/article145287246/Eine-Zumutung-fuer-die-deutschen-Steuerzahler.html

[2]

http://www.proasyl.de/

[3]

http://corasol.blogsport.de/antirassistisches-einkaufen/

[4]

http://www.labournet.de/interventionen/asyl/arbeitsmigration/gewerkschaften-und-migrantinnen/fluchtlinge-und-ver-di-am-bsp-lampedusa-in-hamburg/

Obdachlosigkeit abgewendet

SCHÖNEBERG Das Oberverwaltungsgericht zwingtdas Bezirksamt, einer rumänischen Mutter mit zwei Kleinkindern eine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen
Der Bezirk Schöneberg-Tempelhof muss einer rumänischen Mutter mit ihren beiden Kleinkindern eine Notunterkunft zur Verfügung stellen. Das beschloss der Erste Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Die junge Mutter hat vor Gericht eidesstattlich erklärt, mit ihren beiden Kindern seit Ende Juli 2015 obdachlos gewesen und in einem Park übernachtet zu haben. Da ihre Kinder bereits erkältet seien, sei sie um deren Gesundheit besorgt, benannte die Frau den Grund der Klage. Zuvor hatten sie in der Grunewaldstraße 87 in Schöneberg gelebt. Das Haus war in die Schlagzeilen geraten, als bekannt geworden war, dass der Eigentümer des Hauses, dessen baulicher Zustand extrem schlecht ist, teuer vermietet und die BewohnerInnen schikaniert und bedroht. Vor Gericht gab die Klägerin an, dass der Vermieter die Eingangstür zugenagelt und ihr mit körperlicher Gewalt den Zugang verwehrt habe, sodass ihr ein weiterer Aufenthalt in dem Haus nicht möglich sei. Dennoch hatte die Abteilung Gesundheit, Soziales und   Stadtentwicklung des Bezirks Schöneberg noch Ende Juli die Unterbringung der Frau mit ihren beiden Kindern in einer Notunterkunftabgelehnt. „Derzeit erhalten Sie keine ausreichenden Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes, mithin auch nicht zur Zahlung etwaiger Kosten einer Notunterbringung“, heißt es in dem der taz vorliegenden Ablehnungsbescheid. Im Bezirk wurde der Frau die Übernahme der Rückreisekosten nach Rumänien in Aussicht gestellt. „Sie erhielten mithin die Möglichkeit, ihre Obdachlosigkeit zu beenden“, heißt es abschließend. Das Oberverwaltungsgericht wies diese Begründung, der Frau keine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen, zurück, weil sich die Antragstellerin mit ihren Kindern als Unionsbürger rumänischer Staatsangehörigkeit“ rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalte. „Daher spricht derzeit nichts dafür, dass die Antragsteller als Unionsbürger trotz ihres rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet auf die Möglichkeit einer Rückkehr in das Heimatland verwiesen werden könnten, um die Gefahr der Obdachlosigkeit abzuwenden“, heißt es in der der taz vorliegenden Begründung des Oberverwaltungsgerichts. Bereits Mitte Juli hatte die Romaselbsthilfeorganisation Amaro Foro einen offenen Brief initiiert, in dem zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen von der zuständigen Schöneberger Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und Stadtentwicklung, Sibyll Klotz, die Unterbringung der durch die Räumungen in der Grunewaldstraße 87 obdachlos gewordenen Menschen in Wohnungen und Notunterkünften des Bezirks fordern.
aus: Taz vom 17.8.2015
Peter Nowak

Care Revolution – oder Wege in eine solidarische Welt

„Warum wird der Streik der Lokführer in der Öffentlichkeit als viel dramatischer wahrgenommen als die gleichzeitig stattfindenden Warnstreiks des Kita-Personals?“ Diese Frage stellte die Journalistin Ulrike Baureithel am 23. April d.J. in der Wochenzeitung Freitag und versuchte sich gleich selbst an einer Antwort: „Die Mobilität ist für den kapitalistischen Kreislauf  unabdingbar. „Piloten und Lokführer im Ausstand signalisieren: Hier kommt der  Verwertungsprozess des Kapital ins Stocken. Während aus der Kita keine Rendite zu ziehen ist und man sich beim höchsten Gut, den Kindern, immer sicher sein kann: Irgendjemand wird sich schon um sie kümmern, wenn nicht die bezahlten Care-Arbeiter, dann eben Eltern, Großeltern oder andere“. Die geringere Beachtung des Kitastreiks ist also noch immer eine Folge der geringeren Achtung der oft von Frauen geleisteten Care-Arbeit. Dies zu ändern ist das Ziel einer Care-Bewegung, die in den letzten Jahren gewachsen ist und im März 2014 in Berlin einen großen bundesweiten Kongress organisiert hatte. Er war aber nicht der End-, sondern der Ausgangspunkt vieler weiterer Aktivitäten. Die feministische Sozialwissenschaftlerin Gabriele Winker hatte großen Anteil an der Entstehung des Kongresses. Nun hat sie im transcript-Verlag unter dem Titel “Care Revolution. Schritte in eine solidarische Gesellschaft“ ein Buch veröffentlicht, dass einen guten Einblick in die theoretischen Prämissen und die praktischen Schritte dieser neuen Care-Bewegung gibt. Winkers Prämisse lautet: Die kapitalistische Gesellschaft ist nicht in der Lage, Sorgearbeit für alle Menschen zu garantieren. Dazu gehören die Kindererziehung, die Bildung, aber auch die immer wichtiger werdende Pflegearbeit für ältere Menschen. Winker zeigt, dass diese Vernachlässigung nicht auf moralische Defizite, die Schlechtigkeit von Menschen oder Institutionen zurückzuführen ist, sondern mit Verwertungsinteresse des Kapitals zusammenhängt. „Entscheidend ist, dass die entstehenden Reproduktionskosten die Profitrate nicht allzu sehr belasten und gleichzeitig zur Reproduktion einer Arbeitskraft führen, die hinsichtlich ihrer Qualifikation und ihrer physischen und psychischen Gesundheit in der Warenproduktion rentabel einsetzbar ist.“ (S. 21)
Winker zeigt auch, dass die Ablösung des Familienernährermodells in erster Linie dem Interesse des Kapitals und weniger feministischen Kämpfen geschuldet ist. „Das Ernährermodell wird für die Kapitalverwertung wegen der zunehmenden internationalen Konkurrenz unattraktiv“ (S. 28). Dieser Aspekt spielt eine große Rolle, wenn heute im politischen Mainstream die Kitaerziehung eine so große politische Unterstützung erfährt. Das Bundesfamilienministerium setzt daher neben der Erhöhung der Geburtenrate als zentrale  Aufgabe, die Frauenerwerbstätigkeit zu steigern… Diese Entwicklung führt dazu, dass Teile der Sorgearbeit aus dem Haushalt ausgelagert und auf kommerzieller und sozialstaatlicher  Grundlage neu organisiert werden. Daraus erklärt sich beispielsweise der schrittweise Ausbau der Kita-Betreuung auch für kleinere Kinder“(S. 29).

Streiks der Kita-Beschäftigten
In dem Buch stellt sie die unterschiedlichen Facetten einer Care-Bewegung vor, die sich eben nicht mit den Sachzwängen zufrieden geben will. Dazu gehören auch gewerkschaftliche Kämpfe. So streiken MitarbeiterInnen an der Berliner Charité für einen Personalschlüssel, der eine gute Pflege für alle überhaupt erst möglich macht. Ein anderes Beispiel ist der Arbeitskreis Erziehung und Bildung der Gewerkschaft ver.di in der Gemeinde Tamm bei Stuttgart. „Hier organisieren sich Erzieher_innen, die in kommunalen Kitas tätig sind. Zentrales Thema ihres politischen Engagements ist die unzureichende Personalbemessung in den Kindertagesstätten und Gemeinden“ (S. 120). Auch die Gruppe „Armut durch Pflege“, in der sich Angehörige und FreundInnen von Pflegebedürftigen zusammengeschlossen haben, die Assistenzgenossenschaft Bremen, die von Personen gegründet wurde, die Pflege brauchen, und die Organisation geflüchteter Frauen (Women in Exile) werden von Winker als Teil der Care-Bewegung vorgestellt. Sie macht damit deutlich, wie vielfältig diese Bewegung ist. Dabei betont Winker, dass es bei der aktuellen Care-Revolution-Bewegung  nicht um ein Nebeneinander von Initiativen in völlig unterschiedlichen Lebenslagen, sondern um eine solidarische Bezugnahme gehen soll.  Dabei sollen Initiativen und Einzelpersonen in einer schwachen Position von Gruppen in einer stärkeren Position unterstützt werden.
Wege jenseits des Kapitalismus
Auch Gruppen aus der außerparlamentarischen Linken wie die AG Queerfeminismus bei der „Interventionistischen Linken“ (IL) werden von Winker gewürdigt. Dieser ist es mit zu verdanken, dass die Care-Revolution mittlerweile Teil von großen politischen Demonstrationen geworden ist. So gab es bei den Blockupy-Protesten am 18. März 2015 in Frankfurt/Main eine deutlich sichtbare Teilnahme und bei der Revolutionären 1. Mai-Demonstration in Berlin eigene Blöcke, die unter Motto „Tag der unsichtbaren Arbeit“ die Care-Revolution ausriefen.
Besonders überzeugend ist Winkers Plädoyer da, wo sie deutlich macht, dass der Kampf um Veränderungen hier und heute beginnen, aber über die kapitalistische Gesellschaft hinausweisen muss. „Ursächlich für die Unterversorgung (im Carebereich; P.N.) auch in reicheren Ländern ist der Druck auf Löhne und Transfereinkommen, der im Kapitalismus unvermeidlich ist. Denn diese Produktionsweise ist zwar auf Menschen als Arbeitskräfte angewiesen, da ohne sie keine Kapitalverwertung möglich ist. Gleichzeitig finden jedoch der Ausbau des Bildungs- und Gesundheitssystems und die Steigerung der Reallöhne (….) dort ihre Grenzen, wo die Standortvorteile in der globalen Konkurrenz in Gefahr sind“ (S. 140).
Winker entwickelt dann am Beispiel der Care Revolution ein Konzept von radikalen Reformen und einer antikapitalistischen Transformation. Dabei soll der Kampf um Reformen neben konkreten Verbesserungen im Care-Bereich auch dazu beitragen, dass sich die Menschen gemeinsam organisieren und solidarisch für die Verbesserungen ihrer Lebens- und Arbeitssituation kämpfen. Dabei ist eben die Nennung der verschiedenen Initiativen, von gewerkschaftlichen Arbeitsgruppen bis zu den Women in Exile, besonders wichtig. Es geht um einen Kampf ohne Ein- und Ausgrenzung. Indem Teile des Care-Bereichs der Profitlogik entzogen werden, wird für viele Beteiligte die Frage aufkommen, ob nicht die kapitalistische Verwertungslogik überhaupt der Vergangenheit angehören sollte. Dabei benennt sie als Schritte zur radikalen Reform auch Forderungen wie die nach einer massiven Verkürzung der Lohnarbeitszeit. So hätten die Menschen mehr Zeit für Sorgearbeit für sich und ihre FreundInnen. Daneben betont Winker die Bedeutung der Ausbau der sozialen Infrastruktur und der Demokratiserung und Selbstverwaltung im Carebreich als Kernpunkte dieser radialen Reform.“Bei der Demokratisierung der vorhandenen Care-Infrastruktur gilt einerseits  darum zu kämpfen, dass Privatisierungen aber auch die Übertragung staatlicher Aufgaben an Wohlfahrtsverbände, zurückgenommen werden. Gleichzeitig geht es darum, demokratische Strukturen aufzubauen, die auf allen Ebenen die Bedürfnisse, Interesse und Wünsche der Beteiligten zusammenführen“ (S. 166).
Winker geht in einem Absatz auf die Entwicklung im Bereich der 3-D-Drucker ein, mit denen Güter in dezentralen Nachbarschaftszentren hergestellt und viele stupide Lohnarbeitsplätze eingespart werden könnten. Es ist eine Stärke von Winkers Buch, dass sie hierin keine Drohung, sondern eine Chance sieht, wenn man kapitalistische Verwertungsinteressen nicht als unhintergehbare Tatsache, sondern als historisch überwindbar betrachtet. Mit dem – historisch allerdings nicht neuen – Verweis auf die Chance, dass Maschinen Menschen die stupide Lohnarbeit abnehmen, bringt Winker einen Akzent in die Debatte ein, der das Terrain der bloßen Abwehrhaltung und der Verteidigung des Status Quo, aber auch die Sehnsucht nach einer imaginierten heilen keynesianischen Arbeitswelt verlässt und Raum für Utopien lässt. Am Beispiel Care Revolution eine Verbindung von Alltagskämpfen mit der Zielvorstellung einer nichtkapitalistischen Gesellschaft zu diskutieren, macht das Buch zu einer Rarität in linken Debatten.

aus: express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit,

8/2015

Peter Nowak
Gabriele Winker: „Care Revolution. Schritte in eine solidarische Gesellschaft“, Bielefeld 2015, 11,99 Euro, 208 Seiten, ISBN 978-3-8376-3040-4

Erst Rausschmiss, dann Reglementierung

WOHNEN Vor einem Jahr wurde Tina S. zwangsgeräumt. Seither kämpft sie um ihre Privatsphäre
Über ein Jahr ist her, dass Tina S. aus ihrer Wohnung in der Buttmannstraße 18 im Wedding geräumt wurde. Am kommenden Freitag lädt die Stadtteilinitiative „Hände weg vom Wedding“ ab 17 Uhr in den Nachbarladen in der Buttmannstraße 16 zum Kiezpalaver mit Büfett – auf den Treffen wird es auch um die seit einem Jahr leer stehende Wohnung von Tina S. gehen, die nach der Sanierung wesentlich teurer zur Neuvermietung angeboten wird. „Wir wollen darüber sprechen, wie die Probleme im Kiez gemeinsam angegangen werden können“, erklärte Martin Steinberg von dem Weddinger Stadtteilbündnis. Tina S. würde gern wieder in ihre alte Wohnung zurückkehren.  Sie lebt zurzeit bei UnterstützerInnen, muss aber in nächsten Monaten eine neue Wohnung finden. Davor hat sie mehrere Monate in der Einrichtung der Berliner Wohnungsnothilfe FrauenBeDacht in Berlin-Mitte gewohnt. Dort geriet sie mit der Hausordnung in Konflikt. „Die erste Abmahnung erhielt ich, weil ich in der Gemeinschaftsküche geraucht habe, was ein Verstoß gegen die Hausordnung ist. Drei Abmahnungen führen zur Kündigung“, berichtet Tina S. gegenüber der taz. Sie habe sich in der Einrichtung reglementiert gefühlt und juristisch um ihre Privatsphäre kämpfen müssen, betont sie. So habe sie dem Personal erfolglos mehrmals verboten, ihr Zimmer ohne ihre Einwilligung zu betreten. Erst nachdem sie einen Anwalt einschaltete, erhielt sie von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste, die die Einrichtung
betreibt, per SMS die Mitteilung, dass alle MitarbeiterInnen angewiesen wurden, das Zimmer nicht ohne ihre Einwilligung zu betreten.

Kündigung nach vier Tagen
Robert Veltmann von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste wehrt sich gegen die Vorwürfe. „Da wir in solch einer Unterkunft auch viele Menschen mit erheblichen sozialen Problemen beherbergen, dient es allen Bewohnerinnen im Haus, eine verbindliche Hausordnung zu pflegen.“ Die von Tina S. kritisierte Regelung, dass Bewohnerinnen gekündigt wird, wenn sie vier Tage nicht in der Einrichtung übernachten, begründet Veltmann mit der Kooperationsverpflichtung gegenüber den Jobcentern. „Die von Ihnen bemängelte Regelung beruht darauf, dass wir als Trägerorganisation unabgesprochenes Fernbleiben der Bewohnerinnen nach spätestens drei Werktagen dem zuständigen Kostenträger mitteilen müssen, der dann seinerseits wegen fehlender Mitwirkung die Zahlung für die Unterhaltskosten einstellt“, schreibt Veltmann an den Rechtsanwalt von Tina S. Henrik Solf.
aus Taz vom 12.8.2015
PETER NOWAK

Wie Richterentscheidungen Vermieter begünstigen

Wenn die Dampfwalze rollt

Jobcenter kooperieren mit Wohnungseigentümern, vernachlässigen aber ihre Pflicht zur Mietübernahme. Berichte von Betroffenen zeigen, dass hinter skandalösen Wohnungsräumungen System steckt.

Eigentlich müsste das Jobcenter Meißen mit Stefan Klausner* zufrieden sein. Der Mann musste nach einem längeren Auslandsaufenthalt ALG-II-Leistungen beantragen, wollte sich aber schnell im Internetbereich selbstständig machen. Zur Vorbereitung stellte er eine Website online, die dazu dienen sollte, sich potentiellen Kunden vorzustellen. Doch schon nach wenigen Tagen meldete sich das Jobcenter und unterstellte Klausner, er generiere durch die Website Einkünfte, die er nicht gemeldet habe. Daraus ­erwuchs eine mehrjährige Auseinandersetzung, die Klausner mittlerweile als Fortsetzungsgeschichte in sechs Akten auf dem Internetportal Erwerbslosenforum.de dokumentiert. Klausner wurden im Verlauf des Konflikts mit dem Jobcenter immer wieder die finanziellen Leistungen ­gekürzt oder ganz gestrichen. Auf umfangreichen Fragebögen sollte er detaillierte Auskünfte über sämtliche Ausgaben geben, darunter die Finanzierung seiner Hochzeit. »Im März dieses Jahres wollte das Jobcenter die Telefondaten bei meinem Provider einsehen und drohte bei Weigerung mit den Einstellungen der Leistungen«, berichtet Klausner im Gespräch mit der Jungle World. Solche Informationen könne das Amt verlangen, wenn es um die Mitwirkungspflichten eines Arbeitslosen geht, sagte ein Mitarbeiter des Mei­ßener Jobcenters.

Auch Erfolge auf dem Rechtsweg halfen Klausner wenig. »Durch Vorlage aktueller Kontoauszüge sowie eidesstattlich versicherter Erklärungen ist hinreichend glaubhaft gemacht worden, dass der Antragsteller über keine nennenswerten Vermögenswerte oder Einkommen verfügt, aus denen er seinen Lebensunterhalt und den seines Sohnes zunächst vollständig bestreiten kann«, begründete das Dresdner Sozialgericht seine verpflichtende Aufforderung an das Jobcenter Meißen, die Leistungssperre gegen Klausner aufzuheben. Doch schon wenige Tage später erreichte den Erwerbslosen ein neues Schreiben vom Jobcenter, in dem er erneut bei Androhung des Leistungsentzugs zur Beantwortung eines Fragenkatalogs aufgefordert wurde.

»Kaum hast du einen gerichtlichen Erfolg gegen das Jobcenter errungen, kommt der nächste Brief und die Auseinandersetzung beginnt von Neuem. Es ist wie eine Dampfwalze, die dich überrollt«, beschreibt ein Mann, der ehemals im Finanzsektor beschäftigt war, seine Erfahrungen mit dem Meißener Jobcenter. Ute, eine Frau Ende 40, nickt zustimmend. Auch ihr warf das Jobcenter Vernachlässigung ihrer Mitwirkungspflichten vor und strich die finanziellen Leistungen. Sie konnte ihre Miete nicht mehr zahlen und erhielt die Kündigung, der vom Amtsgericht Meißen stattgegeben wurde. Einen Räumungsaufschub lehnte es mit der Begründung ab, Ute und ihre Mitbewohnerin hätten Passivität bei der Wohnungssuche gezeigt und ihre Ansprüche zu hoch geschraubt. Erst als sie das Berliner Bündnis gegen Zwangsräumung einschalteten, konnten die beiden Frauen eine neue Wohnung beziehen und die Obdachlosigkeit abwenden.

Auch Stefan Klausner bekommt Unterstützung von außerhalb. Bei einem Treffen der unzufriedenen Kunden des Meißener Jobcenters boten die FAU Dresden und die Berliner Erwerbslosenini­tiative Basta ihre Unterstützung an. Auch ein Mitarbeiter einer SPD-Bundestagsabgeordneten war gekommen, um sich über die Probleme zu informieren. Die Fraktionsvorsitzende der Linkspartei in Meißen, Bärbel Heym, hatte hingegen abgesagt und dies damit begründet, dass bei aller notwendigen Kritik an Hartz IV Pauschalisierungen nicht hilfreich seien: »Wir sollten uns in der aufgeheizten politischen Atmosphäre nicht zu Skandalisierungen verleiten lassen, sondern um vernünftige Lösungen kämpfen«, so beschied Heym einem der Koordinatoren des Treffens. Dabei geht es den Organisatoren gerade nicht darum, einzelne Jobcenter als besonders skandalös darzustellen, sondern darum, Selbstorganisierung voranzutreiben und konsequente Interessenvertretung von Erwerbslosen zu ermöglichen.

Die Erwerbslosen betonten auf dem Treffen, das Problem sei das Hartz-IV-System. Es liefert erst den Rahmen, in dem dann Jobcenter besonders restriktiv agieren. In Berlin wurde das Jobcenter Neukölln vor einigen Wochen von Erwerbsloseninitiativen und dem Bündnis gegen Zwangsräumungen mit einen Negativpreis ausgezeichnet. Während der Aktion hielten die Kritiker Schilder mit der Aufschrift »Jobcenter Neukölln ist Verdrängung« hoch. Kurz zuvor hatte eine von der Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität erarbeitete Studie mit dem Titel »Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems« wissenschaftlich bestätigt, was viele Betroffene seit Jahren kritisieren. Das Verhalten der Jobcenter spielt bei Zwangsräumungen eine gewichtige Rolle. So lehnt der Studie zufolge die Neuköllner Behörde in 85 Prozent der Fälle eine Mietschuldenübernahme ab und gibt damit den Weg zur Räumung frei. Das ist in Berlin der absolute Spitzenwert. Auch verursacht das Jobcenter Zwangsräumungen dadurch, dass es Mietzahlungen an ALG-II-Bezieher zu spät leistet, Sanktionen verhängt oder die Mieten auf falsche Konten überweist.

Vor einigen Wochen hat Margit Englert die Zwangsräumung der Rentnerin Rosemarie F. aufgrund der hinterlassenen Dokumente in dem Buch »Rosemarie F. Kein Skandal« akribisch aufgearbeitet. Dabei wird deutlich, wie das Amt, das eigentlich für die Grundsicherung zuständig ist, im Zusammenwirken mit der Wohnungseigentümerin den Hinauswurf der schwerkranken Frau erreichte, die zwei Tage später in einer Obdachloseneinrichtung starb.

»Wenn so ein Fall wie Rosemaries Tod öffentlich als Skandal wahrgenommen wird, geht man in der Regel schnell wieder zur Tagesordnung über. Und auf der Tagesordnung steht halt, Gewinne mit Immobilien zu machen oder sich mit gutem Einkommen in Berlin eine der frei werdenden Wohnungen zu nehmen oder sich vorbildlich um die eigene Altersversorgung zu kümmern – durch Investition in Immobilien«, betont Englert. Sie spricht von einem regelrechten »sozialstaatlich-immobilienwirtschaftlichen Komplex«, der sich da gegen die grundlegenden Interessen und Bedürfnisse von Mietern, die auf Grundsicherung angewiesen sind, zusammenschließt.

Darum, dass genau diese Verschiebung der Aktivitäten der Jobcenter zugunsten der Eigentümer und zuungunsten der Mieter nicht mehr so reibungslos funktioniert und, dass das Systematische dieser Skandale offenkundig wird, geht es Erwerbsloseninitiativen wie Basta, die sich deshalb auch um die solidarische Kooperation der vom Hartz-IV-System Betroffenen über Städte­grenzen hinweg bemühen. Der Besuch in einer Stadt wie Meißen, die viele Linke in Berlin vor allem als Hort von Neonazis und Rassismus wahrnehmen, kann auch für eine differenziertere Sicht sorgen. Schließlich bekommen auch Berliner Mieter, denen Zwangsräumung droht, aus anderen Städten Unterstützung. So informiert die Kölner Initiative »Recht auf Stadt« einmal die Woche über die der 56jährigen Berliner Mieterin Andrea Borschert drohende Zwangsräumung. Die Kündigung ihrer Wohnung wird von den Kölner Wohnungseigentümern vorangetrieben.

*Name von der Redaktion geändert

http://jungle-world.com/artikel/2015/32/52439.html

Peter Nowak

Schlüssel und das Hausrecht

Eine Zwangsgeräumte berichtet über den Kampf um  ihre Privatsphäre in der  Einrichtung Frauenobdacht. Mittlerweile droht ihr erneut die Obdachlosigkeit

Täglich werden wie in anderen Städten auch in Berlin Menschen  zwangsgeräumt. Wir erfahren in der Regel nur davon, wenn sie an die Öffentlichkeit gehen und sich wehren. Tina S., die ihren vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen will, gehörte zu den Menschen, die es nicht hinnehmen wollten, dass sie ihre Wohnung in der Weddinger Bultmannstraße, in der sie fast 40 Jahre lebt, räumen sollte, weil es das zuständige  Jobcenter trotz schriftlicher Zusage versäumt   hatte, die Miete pünktlich an den Eigentümer zu überweisen. Tina S. erhielt die Kündigung, die gerichtlich bestätigt wurde. Wegen Krankheit verfügte das Gericht zunächst  einen einjährigen Räumungsaufschub, der dann auf 6 Monate verkürzt wurde. Im Sommer 2014 stand dann die Zwangsräumung unmittelbar bevor. Tina S. wandte sich an das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“, das eine erste Räumung am 20.Juni 2014 durch eine Blockade verhindern konnte. Doch beim zweiten Termin am 15. Juli letzten Jahres war die Räumung trotz erneuter Mobilisierung des Bündnisses nicht mehr zu verhindern. Auch nach mehr als einem Jahr findet man an manchen Weddinger Häuserwänden noch vergilbte Plakate, die unter dem Motto „Zwangsräumung von Tina verhindern“ zu den Protesten mobilisierten.
Kampf um die Privatsphäre
Doch wie ging es mit der Frau weiter, nachdem die Räumung vollstreckt war? Tina S. konnte vorübergehend in der Wohnung von Unterstützer/innen leben.  Danach  bezog  sie  in der frauenspezifischen Einrichtung der Berliner Wohnungsnothilfe FrauenbeDacht in der Bornemannstraße 12 in Berlin-Mitte ein Zimmer. „Eine vorübergehende Unterbringung in einem Einzelzimmer, alltagsorientierte Unterstützung und grundsätzliche Parteinahme für wohnungslose Frauen“ bietet „FrauenbeDacht“ auf ihrer Homepage an. Doch für Tina S. war die Einrichtung eher „eine Frauenbeobachtung“. Denn schon unmittelbar nach ihren Einzug begann der Kampf um ihre Privatsphäre und gegen Reglementierungen, die sie als bevormundend und einengend erlebte. So müssen die Bewohnerinnen im „FrauenbeDacht“ ihr Zimmer räumen, wenn sie 4 Werktage nicht dort übernachtet haben. Auch drei  Abmahnungen führen zur Räumung. Wie schnell man beim „FrauenbeDacht“ eine Abmahnung erhält, konnte sie bald erfahren. So habe das Rauchen in der Gemeinschaftsküche als Verstoß gegen die Hausordnung  bei ihr für eine Abmahnung gesorgt. „Was kann ich mir noch leisten?“ Diese Frage stellte sich Tina S. Denn gegen die Hausordnung  des   „FrauenbeDacht“  zu vestoßen war nicht schwer.  Widerstand der BewohnerInnen habe sie kaum erlebt. Die Angst, das Zimmer zu verlieren und dann wieder  wie mindestens 13000 wohnungslose Menschen in Berlin auf der Straße zu leben ist zu groß. Zumal viele der BewohnerInnen gesundheitliche Probleme der verschiedenen Art haben. Tina S. hatte auch nach der Räumung ihre Widerständigkeit nicht verloren. So ging sie juristisch dagegen vor, dass  das Personal ihr Zimmer ohne Erlaubnis und Rücksprache betreten hat. Sie hatte zuvor mehrmals darauf hingewiesen, dass sie ein Betreten ihres Zimmers ohne ihre Einwilligung nicht wünsche.
Schlüssel und Hausrecht
„Ich habe  den Schlüssel und das Hausrecht und komme in jedes Zimmer“, sei ihr geantwortet worden. Erst als S. einen Rechtsanwalt einschaltete, wurden die MitarbeiterInnen  von der  Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste, die für das FrauenbeDacht zuständig ist, angewiesen, das  Zimmer von Tina S. ohne deren Zuständigkeit und Anwesenheit nicht  mehr zu betreten. In einen MieterEcho vorliegenden Schreiben an den Anwalt von Tina S. weist Robert Veltmann von der Geschäftsstelle der Gebewo  Soziale Dienste den Vorwurf zurück, dass bei FrauenbeDacht die Menschenwürde der BewohnerInnen verletzt werde. „Ich möchte Ihnen versichern, dass wir jegliche Grundrechte und natürlich auch die geltenden Vorschriften des BGB sehr ernst nehmen… Gleichwohl bewegen wir uns täglich im Spannungsfeld zwischen Verwaltungs- Sozial- und Ordnungsrecht auf der einen Seite und Individualrechten und individuellen akuten Notlagen auf der anderen Seite“, schreibt Veltmann. Dass die Wohnungsnot von Tina S. kein individuelles Problem sondern die Konsequenz des  Nichthandelns ihres Jobcenters war, bleibt dabei unberücksichtigt. Wie das Sanktionsbegehren der Jobcenter in das Leben der Frauen in der Einrichtung eingreift, macht Veltmann in seinen Schreiben an den Rechtsanwalt auch deutlich: “Die von Ihnen bemängelte Regelung, bei „eigenmächtigen Fernbleiben“ beruht darauf, dass wir als Trägerorganisation unabgesprochenes  Fernbleiben der Bewohner spätestens nach drei Werktagen dem zuständigen Kostenträger mitteilen müssen, der dann seinerseits wegen fehlender Mitwirkung die Zahlung für die Unterhaltskosten einstellt“. Tina S. wurde nach drei Abmahnungen  das Zimmer  gekündigt. Zurzeit lebt  sie wieder in der Wohnung, in der sie auch nach ihrer Zwangsräumung Asyl fand. Doch in einigen Wochen muss sie das Zimmer verlassen.

MieterEcho online 07.08.2015

http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/frauenbedacht.html

Peter Nowak

Wenn der Betriebsarzt mobbt und schweigt