Sind die USA Schuld an der Flüchtlingskrise?

Ist Dublin II bereits Geschichte?

Mitläufer gesucht

Immer häufiger werden Forderungen nach der Räumung des Flüchtlingscamps in Berlin-Kreuzberg laut. Eine neue Initiative versucht nun, mehr Unterstützer für die Flüchtlinge zu gewinnen.

»Residenzpflicht abschaffen«, steht auf einem Transparent, das zwischen zwei großen Bäumen am Heinrichplatz in Kreuzberg hängt. İlker Eğilmez verteilt Flugblätter, in denen diese Forderung begründet wird. Seit dem 8. Juli nimmt er sich jeden Tag zwischen 18 und 19 Uhr eine Stunde Zeit für diesen Protest, der unter dem Motto »Die letzte Meile laufen wir« stattfindet. Mit dieser über Facebook bekannt gemachten Aktion wolle man die politischen Interessen der Flüchtlinge in der Öffentlichkeit verbreiten, sagt Eğilmez der Jungle World. Das Motto bezieht sich auf den weiten Weg, den die Flüchtlinge im vorigen Jahr bei ihren Protesten quer durch die Republik von Würzburg nach Berlin zurückgelegt haben. »Den Flüchtlingen wird mit der Residenzpflicht in Deutschland ihr Recht auf Freizügigkeit verwehrt«, sagt Eğilmez. Die Forderung nach der vollstän­digen Abschaffung der Residenzpflicht steht auch an zentraler Stelle im Forderungskatalog des Flüchtlingscamps am Oranienplatz.

Seit die Residenzpflicht in den vergangnen Jahren nach und nach gelockert wurde – außer in Bayern und Sachsen gilt inzwischen überall Bewegungsfreiheit zumindest im jeweiligen Bundesland – ist das Interesse der Öffentlichkeit für die in Europa einzigartige repressive Regelung abgeklungen. Diese Erfahrung machte auch Eğilmez in den vergangenen Wochen. »Ich stehe meistens allein am Heinrichplatz. Manchmal unterstützen mich mein Bruder oder eine Handvoll enger Freunde beim Flugblattverteilen«, sagt er. Die Initiative kommt zu einer Zeit, in der der Protest der Flüchtlinge nach fast einem Jahr an seine Grenzen stößt. In den vergangenen Wochen mussten sich die Bewohner des Camps in Kreuzberg gegen eine Kampagne von Boulevardmedien und CDU-Politikern verteidigen, die immer wieder neue Vorwände finden, um eine Räumung des Camps zu fordern. Mal müssen falsche Medienberichte über eine Vergewaltigung im Camp dafür herhalten, dann werden mangelhafte Hygiene und in der Sommerhitze verdorbene Lebensmittel angeführt.

Die erst kürzlich ins Amt eingeführte neue Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) stellt sich ebenso wie ihr aus Gesundheitsgründen zurückgetretener Amtsvorgänger Franz Schulz (Grüne) gegen die Forderungen nach einer Räumung und erklärt das Protestcamp der Flüchtlinge zum »politischen Mahnmal«. Allerdings wies Herrmann in einem Interview mit der Taz darauf hin, dass der Berliner Senat auch gegen den Willen des Bezirks das Camp räumen lassen kann. Auf die Frage, ob Herrmann in einem solchen Fall die Flüchtlinge unterstützen würde, fiel die Antwort der Bezirksbürgermeisterin vage aus. »Wir werden zumindest deutlich machen, dass es nicht unsere Politik ist. Verhindern können wir es nicht.« Dafür bräuchte es wohl mehr gesamtgesellschaftlichen Protest, zumindest Eğilmez arbeitet daran.

http://jungle-world.com/artikel/2013/33/48285.html

Peter Nowak

Gebühren für Grundrechte

Wenn Komi E. seine Freundin in Berlin besuchen will, muss er zahlreiche bürokratische Hürden überwinden. Er lebt als Flüchtling in Halle und ist der Residenzpflicht unterworfen. Wenn er den Landkreis verlassen will, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die verlangt dafür eine Gebühr von 10 Euro und stützt sich auf die Aufenthaltsverordnung. Das Verwaltungsgericht Halle hatte im Februar 2010 entschieden, dass diese Gebühr zu Unrecht erhoben wurde. Dagegen ist der Landkreis in Berufung gezogen. Am heutigen Mittwoch wird das Oberverwaltungsgericht Magdeburg über die Frage entscheiden. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert vom Gericht die Ablehnung der Gebühren. Nicht nur die Gebühren, auch die Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen einschränkt, gehöre abgeschafft.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/209727.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

»Mit der anderen Hand wird zugeschlagen«

Osaren Igbinoba (D.I.)  ist Mitglied des Koordinationsbüros der Flüchtlingsorganisation The Voice Refugee Forum in Jena. The Voice wurde 1994 gegründet und kämpft seitdem u. a. für die Abschaffung der Residenzpflicht.

ND: Einige Bundesländer wie Brandenburg und Berlin haben kürzlich Lockerungen der Residenzpflicht beschlossen. Begrüßen Sie das?

Igbinoba: Es ist schön, dass nach 16 Jahren Kampf von Flüchtlingsorganisationen wie The Voice gegen die Residenzplicht  eine Generation von jungen Politikern herangewachsen ist, die nun eine schüchterne parlamentarische Initiative angestoßen haben und sie endlich diesem Thema im Landtag Platz schaffen. Es bleibt die Fragen, wieso gerade jetzt und wieso nicht schon früher und warum  geht man den Weg nicht jetzt schon zu Ende und schafft die Residenzpflicht völlig ab.
  
  Warum   kritisieren Sie in einer Presseerklärung einige linke Aktivisten wegen deren positiven Stellungnahme zur Lockerung der Residenzpflicht?

 D.I.:   Dieses Gesetz ist kein Grund zu feiern, weil es die generelle  die Residenzpflicht nicht aufhebt. Es dient auch  dazu,  den Flüchtlingen erneut zu bestätigen, dass sie immer nach wie vor unterdrückt werden. Mit einer Hand wird etwas gegeben, und die andere Hand wird dazu benutzt, zuzuschlagen. Das ist der Gegenstand unserer Kritik an die Politik.

 Wie wollen Sie  in Zukunft gegen die Residenzpflicht kämpfen?
D.I.: Wir hatten im Juni 2010 in Jena ein internationales Festival organisiert, das darauf fokussiert war, die Isolation der Flüchtlinge in den Heimen zum Thema zu machen.  Wir bereiten jetzt ein „Karawane International Tribunal für die Rechte der Migrantinnen und Flüchtlinge vor, das  die Residenzpflicht untersuchen wird. Und wir werden unseren täglichen Kampf gegen die Unterdrückung der Flüchtlinge dokumentieren, künstlerisch durch Ausstellungen und Medienprojekte stärker präsent sein und das Problem weiter in das Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. Denn die prekäre rechtliche Lage der Flüchtlinge, kann nur deswegen
aufrechterhalten werden, weil von Seiten der Politik der Mantel des Schweigens darüber ausgebreitet wird und das Problem vor der eigenen Bevölkerung versteckt wird.

  Wird es von Ihrer Seite auch weiterhin eine Zusammenarbeit mit den von Ihnen kritisierten deutschen Linken geben? 

     D.I.: Wir sind weiterhin offen für Zusammenarbeit und Austausch mit denjenigen, die sich vorgenommen haben, die Stellen auszubessern, wo unser System immer noch versagt. Wir erwarten von unseren Mitstreitern, dass sie eine klarere Position einnehmen bezüglich der Unterdrückung der Flüchtlinge in dem Land,das diese eigentlich von Unterdrückung befreien sollte.

 Halten Sie in dieser Frage eine Politik der kleinen Schritte auch in Zukunft nicht für denkbar?
D.I.: Menschenrechte sind nicht nur nicht verhandelbar, sie können auch nicht verkauft werden. Aber heute erleben wir, wie sie auf zynische und menschenverachtende Weise zum Kauf angeboten werden, wenn deren Ausübung durch Menschen ohne finanzielles Einkommen, durch die Verwaltung mit Gebühren belegt wird. Es geht um  Gebühren für die Stellung eines Antrags auf Verlassen des Landkreises.   Das ist nur ein weiteres Beispiel dafür, wie das Geld, das von staatlicher Seite für die Betreuung der Flüchtlinge bereitgestellt wird, am Ende dafür benutzt wird, um eine Kollektivbestrafung an ihnen vorzunehmen. Und zur Änderung dieses
Missstandes wird eine Politik der kleinen Schritte vorgeschlagen. Sie fragen mich ernsthaft, ob ich das für den richtigen Weg halte?

https://www.neues-deutschland.de/artikel/177774.mit-der-anderen-hand-wird-zugeschlagen.html
Interview: .Peter Nowak

Gebühren für Flüchtlinge auf Prüfstand

Stadt Halle will zehn Euro für Reiseantrag
Am 26. März entscheidet das Verwaltungsgericht Halle über die Frage, ob Flüchtlinge in Deutschland eine Gebühr zahlen müssen, wenn sie einen Antrag auf Verlassen ihres Landkreises stellen.
Wenn Komi E. seine Freundin in Berlin besuchen will, muss er zahlreiche bürokratische Hürden überwinden. Er lebt als Flüchtling in Halle und ist der Residenzpflicht unterworfen. Wenn er den Landkreis verlassen will, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die verlangt dafür eine Gebühr von 10 Euro und stützt sich auf die Aufenthaltsverordnung, in der es heißt, »für sonstige Bescheinigungen auf Antrag« kann eine Gebühr von 10 Euro erhoben werden. Allerdings sieht dieselbe Aufenthaltsverordnung eine Befreiung von Gebühren für Flüchtlinge vor, die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

In Halle ist die Gebührenpflicht standardmäßig im Antragsformular festgelegt, unabhängig davon, ob der Flüchtling sozial bedürftig ist oder nicht. E. sieht in dieser Gebühr eine weitere Hürde bei der Durchsetzung der Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge in Deutschland. Schließlich seien 10 Euro für jeden Antrag gerade für Flüchtlinge oft kaum finanzierbar. Schließlich müssen sie mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auskommen. Das sind in der Regel 185 Euro im Monat, die meist in Sachleistungen und Gutscheinen verrechnet werden sowie ein monatliches Taschengeld von 40 Euro in bar.

Gegen die Residenzpflicht
E. will mit dem Prozess aber das System der Residenzpflicht insgesamt anklagen, das in Deutschland die Bewegungsfreiheit von Menschen gravierend eingeschränkt. Diese Einschätzung teilt die Sozialwissenschaftlerin Beate Selders. Selbst wenn die Ausländerbehörden die Genehmigung der Reise liberal handhabt, seien die Flüchtlinge von Einschränkungen betroffen. Da die Behörden in der Regel nur zweimal in der Woche geöffnet haben, sind kurzfristige Reisen unmöglich. Außerdem sind die Ämter häufig bis zu 100 Kilometer von Sammelunterkünften für Flüchtlinge entfernt, die für den Antrag nicht nur viel Zeit benötigen, sondern auch für die Fahrtkosten aufkommen müssen. Die Gebühr stellt dann noch eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.

Die Initiative Togo Action Plus, deren Vizepräsident der Kläger ist, sieht als Folge der Residenzpflicht auch eine massive Einschränkung von Selbstorganisationsprozessen von Flüchtlingen. »Die Teilnahme an Vorbereitungstreffen, Diskussionsforen, kulturellen Aktivitäten, das Treffen von Freunden und Freundinnen oder der Besuch von Mitaktivisten im Abschiebegefängnis wird kontrolliert.«

Obwohl durch das Verfahren in Halle die Residenzpflicht nicht abgeschafft wird, sehen Flüchtlingsorganisationen und antirassistische Initiativen in einem Erfolg der Klage eine Ermutigung ihrer Arbeit. Deswegen wird auch bundesweit zur Prozessbeobachtung nach Halle mobilisiert. Für Komi E. wäre ein Erfolg ein Etappensieg. Er ist mittlerweile von der Ausländerbehörde im Saalekreis aufgefordert worden, 1165,01 Euro für Aufwendungen zu zahlen, die die Behörde für die Vorbereitung seiner Abschiebung aufgewendet hat. Auch gegen diesen Bescheid, in denen Antirassisten eine Rache an einen Flüchtlingsaktivisten sehen, hat E. Klage eingereicht.

Der Prozess beginnt um 10 Uhr, Verwaltungsgericht Halle, Sitzungssaal 1063, Thüringer Str. 16.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/165770.gebuehren-fuer-fluechtlinge-auf-pruefstand.html

Peter Nowak