Krankheitsbilder des Systems

Gerd Kroskes Dokumentation »SPK-Komplex« versucht eine Aufarbeitung der Geschichte der Antipsychiatrie in Deutschland.

»Der Stein, den jemand in die Kommandozentrale des Kapitals wirft, und der Nierenstein sind austauschbar. Nehmt Euch vor Nierensteinen in Acht.« So lautete eine der Thesen des Philosophen und approbierten Mediziners Wolfgang Huber, der im Februar 1970 in Heidelberg gemeinsam mit 53 Psychiatriepatienten das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) gründete. »Die Krankheit zur Waffe machen« war das Motto der Gruppe. In der vom SPK herausgegebenen Publikation Patienteninfo hieß es im Juni 1970: »Das System hat uns krankgemacht. Geben wir dem kranken System den Todesstoß.« Das SPK verstand sich als Vertretung von Menschen, die oft jahrelang in der Psychiatrie erniedrigt und entrechtet worden waren, und sah im Zuge des gesellschaftlichen Aufbruchs von 1968 die Chance, dagegen aufzubegehren.

Das antipsychiatrische Sozialistische Patientenkollektiv führte das individuelle Krankheitsbild auf das Krankheitsbild des Kapitalismus zurück und sah das Leiden des Einzelnen in den Strukturen der Gesellschaft begründet. Die selbstorganisierte Therapiegruppe las Hegel und Foucault, wollte das Machtgefälle zwischen Arzt und Patient abschaffen, agitierte gegen die Verwahranstalten und deckte die Kontinuitäten zur nationalsozialistischen Psychiatrie auf.

Die Geschichte des SPK und seiner Protagonisten lässt sich nicht bruchlos in die Erfolgsgeschichte der Achtundsechzigerbewegung einfügen, wie sie vor allem von jenen verbreitet wird, deren Biographien über die Arbeit in den radikalen Gruppen schließlich zur Versöhnung mit der deutschen Gesellschaft führten. Bewegungen und Personen, die nicht in dieses Bild passen, werden inzwischen entweder ignoriert oder als unbedeutende Randfiguren abgetan, die mit der eigentlichen Intention von 1968 nichts zu tun gehabt hätten. So wird der militante Teil der Bewegung abgespalten und delegitimiert. Das SPK wird gemeinhin als eine Gruppe von Irren in Heidelberg betrachtet, die von einem wahnsinnigen Professor politisiert wurden. Zu diesem Bild des SPK als einer Ansammlung von Sektierern trägt wohl auch jener Verein bei, der heute unter dem Namen Patientenfront/Sozialistisches Patientenkollektiv (SPK/PF) firmiert und wie eine Karikatur der kommunistischen Grüppchen der siebziger Jahre wirkt.

Umso erfreulicher ist es, dass jetzt ein Film in die Kinos kommt, der sich um die Aufarbeitung der Geschichte des Sozialistische Patientenkollektivs bemüht. Der Autor und Regisseur Gerd Kroske lässt dazu in seinem Film »SPK-Komplex« Protagonisten, Sympathisanten und Kritiker des therapeutischen Experiments auftreten. Besonders Carmen Roll, die im Film häufig zu Wort kommt, verteidigt die ursprüngliche Intention des SPK, die Verhältnisse in der Psychiatrie anzugreifen. Roll ging wie einige andere SPK-Mitglieder später zur RAF. Bei ihrer Festnahme in Augsburg 1972 wurde Thomas Weisbecker erschossen. Nach ihrer Haftentlassung 1976 engagierte sich Roll in Italien für eine Psychiatriereform, die wesentlich von Franco Basaglia eingeleitet wurde. Bereits im Herbst 1971 waren einige SPK-Mitglieder zu dem international bekannten Psychiatriekritiker gereist.

Zu diesem Zeitpunkt war das SPK bereits zu einer kriminellen Vereinigung erklärt worden und ein Großteil seiner Mitglieder inhaftiert oder untergetaucht. Allerdings gab es sowohl im In- als auch im Ausland noch prominente Unterstützer. Jean-Paul Sartre setzte sich für die Psy­chiatriekritiker ebenso ein wie Peter Brückner oder Horst-Eberhard Richter. Anfang der siebziger Jahre erschienen mehrere Bücher, die sich mit der Theorie und Praxis des SPK sowie den staatlichen Reaktionen befassten. Einige an der Verfolgung beteiligte Polizeibeamte und Juristen kommen im Film ebenfalls zu Wort.

Dass die Abwertung von als Irre stigmatisierten Menschen bei den staatlichen Ermittlungsbehörden alltäglich war, erfährt man aus den Aktennotizen zum SPK, die im Film verlesen werden. Dabei handelt es sich um Auszüge aus der Korrespondenz zwischen der Polizei, der Leitung der medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg und dem Innenministerium von Baden-Württemberg sowie um Observationsprotokolle. Ziel war es, das SPK zu illegalisieren. So schrieb ein Mitarbeiter des Innenministeriums, dass dies gar nicht so einfach sei, weil Wolfgang Huber approbierter Mediziner sei. Daraufhin diskutierten die Behörden, ob es möglich sei, den Arzt selber für verrückt erklären zu lassen. Carmen Roll und die Rechtsanwältin Marieluise Becker-Busche sind noch heute der Meinung, dass es juristisch unzulässig war, das Patientenkollektiv zu einer kriminellen Vereinigung zu erklären. Damit gerieten auch Menschen aus dem Umfeld des SPK ins Visier der Justiz.

So musste Ewald Goerlich zehn Monate in Untersuchungshaft verbringen, weil er sich als Therapeut beim SPK betätigte. Später floh er nach Algerien. Im Film blickt er kritisch auf die Geschichte der Organisation zurück. Wenn er allerdings die Reden von Wolfgang Huber auf einem Teach-in 1970 hört, die an mehreren Stellen eingespielt werden, merkt man ihm deutlich an, wie stark ihn die damaligen Geschehnisse noch heute bewegen. Mit Hans Bachus kommt auch der Mann zu Wort, der sich nach kurzem Engagement im SPK der Justiz als Kronzeuge zur Verfügung stellte. Viele Verurteilungen beruhten auf seinen Aussagen. Lutz Taufer und Karl-Heinz Dellwo waren beim SPK und gehören zu den ehemaligen RAF-Mitgliedern, die heute eher kritisch mit ihrer eigenen Geschichte umgehen. Wenn Dellwo allerdings vor dem Grab von Holger Meins steht, betont er, dass er auch nach mehr 40 Jahren den Verantwortlichen nicht vergeben könne. Taufer berichtet, wie er sich nach einer ­Phase der totalen Isolationshaft freute, dass er in der JVA Schwalbach Zellennachbarn hatte – bis er feststellen musste, dass es sich dabei um verurteilte NS-Täter handelte, darunter einen in Auschwitz tätigen Sanitäter.

»Ich wollte anstelle eines Porträts die Ereignisse um das SPK erzählen, weil sie bislang weitgehend unbekannt sind«, sagt Gerd Kroske, der diesem Anspruch mit »SPK-Komplex« gerecht werden kann. Dass Wolfgang Huber für eine Mitarbeit an der ­Dokumentation nicht zur Verfügung stand – seit seiner Haftentlassung 1976 hat er sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen –, erweist sich als Stärke des Films. Man hört lediglich seine Stimme vom Tonband; so entgeht der Film der Gefahr einer einseitigen Personenfixierung.

»Es gibt einige Psychiater in Deutschland«, so Kroske, »die die SPK-Schriften kennen und den Ansatz des SPK noch heute für wertvoll halten. Man wünschte sich in den politischen Diskussionen um eine Bürgerversicherung und die medi­zinische Versorgung der Bevölkerung lautere Stimmen gerade von Psych­iatern, Therapeuten und Medizinern. Die sind leider im öffentlichen Diskurs nicht mehr wirklich wahrnehmbar.«


SPK-Komplex (D 2018). Buch und Regie: Gerd Kroske. Kinostart: 19. April

https://jungle.world/artikel/2018/15/krankheitsbilder-des-systems

Peter Nowak

Im Würgegriff der Berliner Justiz

Im Jahr 1995 fügten Berliner Polizisten einer Demonstrantin einen schweren Bandscheibenvorfall zu. Eine Entschädigungszusage des Berliner Senats hat ein Gericht jüngst für nichtig erklärt.

Eigentlich war alles geklärt. Iris K. habe durch einen Polizeieinsatz körperliche Schäden davongetragen, für deren Folgen das Land Berlin aufkommen müsse, hatte der Berliner Senat im Jahr 2010 festgestellt. Doch die Zivilkammer des Landgerichts Berlin revidierte den Beschluss in der vergangenen Woche. Iris K. soll also doch keine Entschädigung für die Verletzungen erhalten, die Polizisten ihr vor 23 Jahren zufügten.

Die Frau hatte sich am 20. April 1995 in Berlin wie etwa 700 andere Protestierende an einer antifaschistischen Demonstration beteiligt. Kurz vor deren Auflösung stürmte ein Trupp der 23. Einsatzhundertschaft in die Menge, eigenen Angaben zufolge um zu verhindern, dass ein neuer unangemeldeter Aufzug entstehen konnte. Die Beamten schlugen auf die Demonstranten ein – auch auf Iris K. Ein Polizist nahm sie in den Würgegriff, andere kamen hinzu und prügelten auf ihr Gesicht, ihre Nieren- und Magengegend und ihre Wirbelsäule ein.

Iris K. trug einen schweren Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule davon, verbrachte neun Monate mit Schmerzen im Bett. Die Ärzte konnten zeitweise eine bleibende Lähmung nicht ausschließen. K. erstattete im Juli 1995 Anzeige, die verantwortlichen Beamten wurden aber nie ermittelt. Mit einer Zivilklage hatte sie dennoch Erfolg. Der Wortlaut der Erklärung des Berliner Finanzsenats, die der Jungle World vorliegt, ist eigentlich unmissverständlich: »Frau K. hat am 20. 04. 1995 durch einen Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin einzustehen hat.« Damit war nicht nur die einmalige Zahlung eines Schmerzensgelds gemeint, denn weiter heißt es in dem Schreiben: »Frau K. erhielt im Jahr 1998 für die bis zu diesem Zeitpunkt bekannt gewordenen Schäden einen Ausgleich durch das Land Berlin. Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einzustehen.«

Diese Folgeschäden waren bald so stark, dass Iris K. eine Stelle als Wissenschaftlerin nicht antreten konnte. Als sie die zugesagte Entschädigung einforderte, erlebte sie eine böse Überraschung. Die zuständige Berliner Finanzbehörde beauftragte einen neuen Gutachter, der 2012 feststellte, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung nichts mit der Polizeigewalt zu tun habe.

»Dabei hat sich der Gutachter lediglich mit dem Würgegriff, nicht aber mit den Schlägen der Polizisten auseinandergesetzt«, kritisiert der Berliner Rechtsanwalt Helmuth Meyer-Dulheuer, der K. in der Zivilklage vertritt, im Gespräch mit der Jungle World. Für besonders infam hält der Jurist, dass der Gutachter seiner Mandantin eine »Rentenneurose« unterstellte und ihr vorwarf, Beschwerden vorzutäuschen beziehungsweise bewusst oder unbewusst nicht wieder gesund werden zu wollen. »Um die Kosten nicht tragen zu müssen, versucht das Land Berlin, ein Opfer von Polizeigewalt als psychisch krank zu diskreditieren«, sagt Meyer-Dulheuer.

Obwohl K. wegen der jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen immer wieder mit der Erinnerung an die traumatisierende Gewalttat konfrontiert war, führte sie den juristischen Streit fort. Doch ihr Kampf um Entschädigung endete in der vergangenen Woche erneut mit einer Niederlage. Die Zivilkammer des Landgerichts wies ihre Klage ab. Ob K. in Berufung gehen wird, hängt auch davon ab, ob ihr weiterhin Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Berufung Aussicht auf Erfolg hat. Für den Unterstützerkreis von Iris K. ist es unverständlich, dass die Berliner Senatsverwaltung eher bereit ist, Geld für jahrelange juristische Auseinandersetzungen auszugeben, als ein Opfer von Polizeigewalt zu entschädigen.

Bemerkenswert ist auch, dass der Senat ganz unabhängig davon, welche Parteien in ihm vertreten waren, stets versucht hat, die Entschädigungsforderungen abzuwehren. Mit dieser Haltung solle wohl ein Präzedenzfall verhindert werden, sagt Meyer-Dulheuer. Schließlich gibt es in Berlin weitere Opfer von Polizeigewalt. Tatsächlich war es nur eine Ausnahme, dass es K. mit einer Zivilklage gelungen ist, als entschädigungsberechtigtes Opfer von Polizeigewalt anerkannt zu werden. Dass sie 23 Jahre nach dem Polizeiangriff erneut deswegen vor Gericht ziehen muss, hätte sie damals wahrscheinlich nicht für möglich gehalten.

https://jungle.world/artikel/2018/13/im-wuergegriff-der-berliner-justiz

Peter Nowak

Im Sinne Erdoğans

Justiz In München läu ein Terrorverfahren gegen türkische Oppositionelle

Freundlich lächelt Dilay Banu Büyükavci in die Kamera, lockige Haare, gemustertes Halstuch. Es ist eines der wenigen Fotos, die die Öffentlichkeit von ihr kennt. Bis vor kurzem saß die 46-jährige Ärztin noch im Hochsicherheitstrakt München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Sie wird beschuldigt, die 1972 gegründete Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) unterstützt zu haben. In einem Café in der Nähe des Klinikums Nürnberg hatte sie sich am 15. April 2015 nach der Arbeit mit Kollegen getroffen, bis dort eine schwer bewaffnete Antiterroreinheit einrückte und sie verhaftete. Am 18. Februar 2018 wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Die Ärztin Susanne Kaiser freut sich, dass ihre Kollegin wieder in der Klinik arbeiten kann. Die Stelle war für Büyükavci frei gehalten worden. Viele Beschäftigte des Klinikums haben sich für Banu eingesetzt. So nennen sie ihre in der Türkei geborene Kollegin, die 2005 für die psychiatrische Facharztausbildung nach Deutschland kam. Kaiser gehört zu denen, die Briefe an Landes- und Bundespolitiker geschrieben haben. „Ich habe
sofort gesagt, Banu und Terrorismus, das passt nicht zusammen“, schildert Kaiserihre erste Reaktion auf die Verhaftung. Daran hat sie bis heute keinen Zweifel.

 Strafe ohne Straftat 

Dabei bedeutet die Freilassung nicht, dass Büyükavci freigesprochen ist. Zusammen mit neun weiteren türkischen Oppositionellen steht sie wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor dem Münchner Oberlandesgericht. „Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, weil das Gericht die Fluchtgefahr als nicht mehr so hoch ansieht“, erklärt Rechtsanwalt Alexander Hoffmann. Der Kieler Strafrechtsexperte vertritt im Prozess einen der Angeklagten. Dass die Ärztin ein eigenes Haus besitzt und eine feste Stelle hat, dürfte bei der Einschätzung des Gerichts eine Rolle gespielt haben. Auch in den kommenden Monaten wird Büyükavci im Wochentakt vor Gericht erscheinen müssen, begonnen hat der Prozess im Juni 2016, inzwischen haben mehr als 100 Verhandlungstage stattgefunden. Vorgeworfen wird den zehn türkischen Oppositionellen, die in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Frankreich verhaftet wurden, die Organisation von Solidaritätskonzerten oder das Sammeln von Spenden. Das sind eigentlich legale Tätigkeiten, sie sollen damit aber eine terroristische Organisation unterstützt haben. Allerdings ist die TKP/ML in Deutschland nicht verboten, sie steht auch nicht auf internationalen Terrorlisten, allein die Türkei deklariert sie als Terrororganisation. Grundlage des Verfahrens ist Paragraf 129b des Strafgesetzbuchs. Geschaffen wurde er nach den Anschlägen vom 11. September 2001, er stellt die Mitgliedschaft, die Unterstützung und das Werben für eine „kriminelle oder terroristische Vereinigung im Ausland“ unter Strafe. Konkrete Taten müssen den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, Nachdem der Bundesgerichtshof 2010 entschieden hat, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach Paragraf 129b angeklagt werden können, stand den 21 kurdische Aktivisten vor Gericht, 19 von ihnen wurden zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Am Freitag voriger Woche kam ein weiterer hinzu, das Oberlandesgericht Celle verurteilte Yunus O. zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die in Deutschland verbotene PKK unterstützt hat. Der Verurteilte hatte den gesamten Prozess über bestritten, für die PKK tätig gewesen zu sein, seine Aktivitäten würden als terroristisch abgestempelt, obwohl er sich nur als Kurde artikulieren wolle, sagte er. Sein Anwalt kündigte nach der Urteilsverkündung an, in Revision zu gehen, und wies auf die aktuelle Situation von Kurden in der Türkei, in Syrien und im Irak hin. Kritiker sprechen davon, dass mittels des Paragrafen 129b die Verfolgung von türkischen und kurdischen Oppositionellen in Deutschland fortgesetzt wird. Bisher sind die Anwälte der 129b-Angeklagten mit dem Versuch gescheitert, die Menschenrechtslage in der Türkei zu thematisieren. „Wir haben mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil immer deutlicher wird, dass sich die Türkei zum autoritären Willkürstaat entwickelt und als solcher kein taugliches Schutzgut des Paragrafen 129b ist. Der Senat lehnt die Anträge regelmäßig ab“, erklärt der Nürnberger Anwalt Yunus Ziyal. Er ist einer der beiden Strafverteidiger von Büyükavci.

Regierung versus Demokratie

Das Bundesjustizministerium muss in jedem 129b-Verfahren die Verfolgungenermächtigung für die Bundesanwaltschaft erteilen. Nicht nur die Verteidiger im Münchner Prozess, sondern auch die Medien haben immer wieder kritisiert, dass sich die Anklage in großen Teilen auf Ermittlungen türkischer Behörden stützt. Bei einem Kongress in Hamburg, der anlässlich des dort laufenden Verfahrens gegen Musa Aşoğlu wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der auch in Deutschland verbotenen linksradikalen, militanten DHKP-C stattfand, war die Menschenrechtssituation in der Türkei ebenfalls Thema. Dort beschrieben mehrere Linke, die sowohl in der Türkei als auch in Deutschland im Gefängnis gesessen hatten, die Unterschiede im Haftalltag. Alle berichteten, dass in der Türkei Folter keine Seltenheit ist. In Deutschland erschwere die Isolation die Haft. 23 Stunden des Tages war auch Büyükavci in den ersten viereinhalb Monaten der Untersuchungshaft allein in der Zelle. Für 129b-Verfahren gelten verschärfte Haftbedingungen, auch die Arbeit der Verteidiger unterliegt erheblichen Einschränkungen. Die Generalanwaltschaft spricht im Hinblick auf den Münchner Prozess von einem Pilotverfahren, in dem geklärt werden soll, ob die TKP/ML eine terroristische Organisation ist. Angesichts des Gutachtens, das der vom Gericht beauftragte Türkei-Experte der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Christoph K. Neumann, Mitte März im Prozess präsentierte, müsste nicht nur sie, sondern auch die Bundesregierung in Erklärungsnöte geraten. Der Gutachter zweifelte an der politischen Wirksamkeit der TKP/ML. Als wesentlich größere Gefahr für die Demokratie in der Türkei wertete der Experte hingegen die Aktivitäten des radikal-sunnitischen ISIS, die der türkischen Regierung und die ihres Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. In München läuft ein Terrorverfahren gegen türkische Oppositionelle. Drei Konzerne, die global agieren, haben Kontrolle darüber, was wir essen. In der Türkei herrscht Willkür, für deutsche Gerichte ist das kein Thema.

In der Türkei herrscht Willkür, für deutsche Gerichte ist das kein Thema
aus: der Freitag | Nr. 13 | 29. März

Peter Nowak

Mumias Chancen auf neuen Prozess steigen

„Mumia – You never walk alone“ und „Free Mumia Abu Jamal“ stand auf Transparenten, die am Abend des 27. März am Boxhagener Platz in Berlin-Friedrichshain zu sehen waren. Das Berliner Solidaritätskomitee für Mumia Abu Jamal hatte dort eine Kundgebung angemeldet. Auch in anderen Städten Europas und Amerikas sind in den letzten Tagen Unterstützer_innen des seit 37 Jahren inhaftierten US-Journalisten auf die Straße gegangen. Sie wollen erreichen, dass sein Fall neu verhandelt wird.

Mumia Abu Jamal wurde 1982 wegen Mordes an einem Polizisten zum Tode verurteilt. Er hat die Tat immer bestritten, doch das Gericht missachtete viele den engagierten farbigen Journalisten entlastende Fakten. Nach weitweiten Protesten wurde das Todesurteil gegen den Journalisten, der auch Ehrenmitglied von ver.di Berlin-Brandenburg ist, schließlich in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt. Danach hat sich vor allem in den europäischen Ländern das Interesse an Mumias Fall merklich verringert. Das zeigte sich auch an der geringen Beteilgung bei der Berliner Kundgebung. In den USA hingegen setzen sich Unterstützer_innen weiter beharrlich für die Neuauflage des gerichtlichen Verfahrens ein. Dann könnten auch die vielen Indizien, die Mumia von einer Täterschaft entlasten, in den Prozess eingeführt werden, so ihre Hoffnung.

Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen erhöhen sich dafür jetzt die Chancen: Die aktuelle verfassungsrechtliche Klage von Mumia und seinen Anwält_innen geht davon aus, dass ihm bislang das Recht auf ein faires Berufungsverfahren verweigert wurde, weil der Staatsanwalt Ronald D. Castille, der an dem Urteil gegen den Journalisten beteiligt war, 1998 und 2012 als Richter am Obersten Gerichtshof Pennsylvanias, den Erfolg von Mumias Berufungsanträgen persönlich verhinderte. Dabei verwendete er die gleiche juristische Argumentation, die er bereits in seiner Zeit als Bezirksstaatsanwalt gegen Mumia vorgebracht hat. Auch in anderen Verfahren hat Castille eine Doppelrolle als Staatsanwalt und Richter gespielt. Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA aus dem Jahr 2016 sieht allerdings das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren bereits dann verletzt, wenn ein Staatsanwalt, der persönlich an dem ursprünglichen Strafverfahren beteiligt war, bei einer späteren Berufungsverhandlung als Richter tätig wird. Dieser Entscheidung gemäß müsste auch Mumias Fall neu aufgerollt werden.

Doch bis es soweit ist, muss ein komplexes juristischer Prozedere absolviert werden. Dazu gehörte die Anhörung vor dem Staatsgericht für Kriminal- und Zivilrechtsprechung am 27.März. Hoffnungen auf einen neuen Prozess für Mumia Abu Jamal liegen auch in der Person des neuen Chefstaatsanwalts der zuständigen Anklagebehörde Larry Krasner begründet, der bei seiner Wahl von Bürgerrechtsbewegungen und der Black Lives Matter-Bewegung unterstützt wurde. Krasner hat ein Ende von Korruption und Law-and-Order-Politik angekündigt. Die Solidaritätsbewegung macht mit den aktuellen weltweiten Aktionen auch deutlich, dass es weiterhin auf Druck von der Straße ankommt. Öffentlicher Protest hatte schließlich erst verhindert, dass Jamal hingerichtet wurde. Ein Aktivist des Berliner Mumia-Bündnisses warnt auch vor verfrühten Optimismus. „Entweder wir erzielen jetzt vor Gericht einen Durchbruch, der den Anfang vom Ende von Mumias Gefangenschaft bedeutet. Oder uns läuft die Zeit davon und der bereits mehrmals schwer erkrankte Gefangene muss bis an sein Lebensende hinter Gefängnismauern sitzen.“

aus: Menschen Machen Medien

Mumias Chancen auf neuen Prozess steigen

Peter Nowak

Zweiter Schlag ins Kreuz


Landgericht lehnt Entschädigung für die Folgen von Polizeigewalt bei einer Demonstration ab

Iris K. hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Spätschäden eines Polizeiübergriffs bei einer Demonstration. Die Wissenschaftlerin, die wegen eines schweren Bandscheibenvorfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, hatte vor der Zivilkammer des Berliner Landgerichts geklagt, dass das Land Berlin für die Kosten aufkommt (taz berichtete).
K. war im April 1995 während einer antifaschistischen Demo in Kreuzberg Opfer von Polizeigewalt durch die 23. Einsatzhundertschaft geworden. Das hatte der Berliner Senat auch nach einer ersten Zivilklage von K. 1998 aner- kannt. In dem Schreiben des Senats wurde ihr bescheinigt, dass sie durch den Polizeiübergriff an der Halswirbelsäule verletzt worden sei. Sie bekam damals eine einmalige Entschädigung.
In dem der taz vorliegenden Schreiben des Senats von 1998 heißt es zudem: „Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einzustehen.“ Nachdem sich der Gesundheitszustand von Iris K. so verschlechtert hat, dass sie keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen wollte, zweifelte der Senat allerdings an, dass es sich um die Folge der Polizeigewalt handelte – entgegen den Gutachten verschiedener MedizinerInnen, die den Zusammenhang bestätigten. Stattdessen wurde ein neuer Gutachter bestellt. Er bestritt, dass der schlechte gesundheitliche Zustand von Iris K. eine Folge des Polizeiangriffs war.

Kritik am neuen Gutachter
Enttäuscht vom Ausgang des Verfahrens zeigte sich K.s Anwalt Helmuth Meyer-Dulheuer. „Dabei hatte ich den Eindruck dass sich die Zivilkammer mit unseren Argumenten befasst“, erklärte der Jurist der taz. Er hatte vor Gericht argumentiert, dass der Gutachter seinen Auftrag nicht erfüllt hat. So hätte jener sich nur unzureichend mit dem Polizeiangriff auseinandergesetzt. In dem Gutachten ist lediglich davon die Rede, dass Iris K. von einem Polizisten in Würgegriff genommen wurde, nicht aber von den Schlägen auf Rücken und Nieren. Iris K. will mit ihren Rechtsanwalt beraten, ob sie Berufung gegen die Entscheidung einlegt.

taz 23. märz 2018 taz

Peter Nowak

Der lange Kampf um Entschädigung


Opfer von Polizeigewalt zog erneut vor Gericht

Fast 23 Jahre ist der Tag mittlerweile her, der das Leben von Iris K. (Name ist der Redaktion bekannt) veränderte. Sie beteiligte sich am 20. April 1995 an einer antifaschistischen Demonstration in Berlin und wurde dort Opfer von Polizeigewalt. Dabei erlitt sie eine schwere Verletzung der Halswirbelsäule. Mittlerweile ist Iris K. erwerbsunfähig und kämpft um eine Entschädigung. Zu diesem Fall gab es in den vergangenen Jahren mehrere Gerichtstermine (»nd« berichtete).

Am Mittwoch beschäftigte sich die Zivilkammer des Berliner Landgerichts erneut mit der Frage, ob das Land Berlin der Wissenschaftlerin, die ihre Arbeit nicht mehr ausüben kann, eine Entschädigung zahlen muss. Die einstündige Verhandlung war vom Streit um die Gutachten geprägt. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter bestreitet einen Zusammenhang zwischen der Polizeigewalt und der Erwerbsunfähigkeit. Die Gutachter hätten ihren Auftrag nicht erfüllt, monierten dagegen Iris K. und ihr Anwalt Helmuth Meyer-Dulheuer. So hätte sich der Gutachter nur unzureichend mit dem Polizeiangriff vor 23 Jahren auseinandergesetzt.

In dem Gutachten ist lediglich davon die Rede, dass Iris K. von einem Polizisten in Würgegriff genommen wurde, nicht aber von den Schlägen, die ihr die Polizisten bei der Demonstration verabreichten. Diese Darstellung steht allerdings nicht nur im Widerspruch zu den Gutachten von anderen TraumatologInnen, NeurochirurgInnen und OrthopädInnen. Außerdem existiert ein Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 25. Januar 2010, das dem »nd« vorliegt. Darin wird detailliert geschildert, dass Iris K. »von einem Polizisten im Würgegriff genommen wurde und Schläge in den Bereich der Halswirbelsäule sowie im Rippen- und Nierenbereich« erhielt. In dem Schreiben werden auch die gesundheitlichen Folgen für die Frau benannt. »Die Gewaltanwendung führte insbesondere zu einem Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule.«

Auch die Frage der Entschädigung schien eigentlich schon geklärt zu sein. »Frau K. hat am 20. April 1995 durch einen Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin einzustehen hat.« Dass dieser Anspruch nicht mit dem einmaligen Schmerzensgeld von damals 30 000 DM abgegolten ist, das die Klägerin im Jahr 1998 einklagte, stellt das Schreiben auch klar. »Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einzustehen«, heißt es dort. Doch als sich der Gesundheitszustand von Iris K. verschlechterte, wollte der Senat davon auf einmal nichts mehr wissen.

Seit mehreren Jahren beschäftigen sich Gerichte nun mit der Frage, ob die Erwerbsunfähigkeit der Wissenschaftlerin eine Folge der Polizeigewalt ist. Bis Redaktionsschluss hatte die Zivilkammer des Landgerichts noch nicht bekanntgegeben, ob sie die Klage von Iris K. abweist oder sich vertagt und einen weiteren Gutachter beauftragt.

Sven Liebert, der zum Unterstützerkreis von Iris K. gehört, äußerte gegenüber dieser Zeitung Unverständnis darüber, dass ein anerkanntes Opfer von Polizeigewalt nach bald 23 Jahren noch immer vor Gericht um ihre Entschädigung kämpfen muss: »Warum gibt der Senat so viel Geld für Anwalts- und Gerichtskosten aus, statt Iris K. zu entschädigen?« Eine Sprecherin des Berliner Finanzsenats wollte sich gegenüber »nd« zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1083168.der-lange-kampf-um-entschaedigung.html

Peter Nowak

Erneut in den Rücken gefallen


1995 wird eine Frau von Polizisten schwer verletzt. Heute muss sie noch mal auf Entschädigung klagen

Den 20. April 1995 kann Iris K. bis heute nicht vergessen. An diesem Tag beteiligte sie sich an einer von antifaschistischen Gruppen organisierten Demo gegen die erstarkende Neonaziszene. Kurz vor dem Abschluss stürmte die 23. Einsatzhundertschaft in die Demonstration und verletzte mehrere TeilnehmerInnen. Iris K. erlitt etliche Prellungen und eine schwere Verletzung der Halswirbelsäule. Die verantwortlichen Polizisten konnten nicht ermittelt werden. Die Anzeige von K. wegen schwerer Körperverletzung wurde abgewiesen. Aber ihre Zivilklage hatte Erfolg: „Frau K. hat am 20. 04. 1995 durch einen Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin einzustehen hat“, heißt es in einem der taz vorliegenden Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom Januar 2010. Darin wird detailliert geschildert, wie K. von einem Polizisten in den Würgegriff genommen wurde und Schläge in den Bereich der Halswirbelsäule sowie im Rippen- und Nierenbereich erhielt. „Die Gewaltanwendung führte insb. zu einem Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule“, heißt es über die gesundheitlichen Folgen für K.

Eigentlich war alles geregelt
Auch die finanzielle Entschädigung scheint dort eigentlich geregelt. „Frau K. erhielt im Jahr 1998 für die bis zu diesem Zeitpunkt bekannt gewordenen Schäden einen Ausgleich durch das Land Berlin. Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einstehen.“
Doch als sich der gesundheitliche Zustand von K. so verschlechterte, dass sie ihren wissenschaftlichen Beruf nicht mehr ausüben konnte, bestritt das Land plötzlich, dass die Polizeigewalt die Ursache für den schweren Bandscheibenvorfall ist. Damit widerspricht sie nicht nur ihrer eigenen Zusage aus dem Jahr 2010, sondern auch mehreren Gutachten. Stattdessen stützt sich das Land auf spätere Gutachten, die nicht nur einen Zusammenhang zwischen dem Bandscheibenvorfall und der Polizeigewalt verneinen, sondern K. unterstellen, bewusst oder unbewusst nicht wieder gesund werden zu wollen. „Um die Kosten nicht tragen zu müssen, versucht das Land Berlin, meine Mandantin als psychisch krank zu diskreditieren“, kritisiert Rechtsanwalt Helmuth Meyer-Dulheuer diese Unterstellung. Er wird Iris K. am Mittwoch vertreten, wenn vor der Zivilkammer des Landgerichts erneut über ihre Klage auf Zahlung für die Erwerbsunfähigkeit verhandelt wird. „Entweder der Senat weist die Klage ab oder die Kammer beantragt ein weiteres Gutachten und vertagt die Entscheidung“, skizziert Meyer-Dulheuer die beiden seiner Meinung nach möglichen Szenarien. Eine Sprecherin der Finanzsenats erklärte, dass man sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern werde.

taz mittwoch, 21. märz 2018

Peter Nowak

»Doppelmoral der Verfolgungsbehörden«

Am 20. Februar stürmten mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten ein selbstverwaltetes Tagungshaus im Wendland. Sie beschlagnahmten ein Transparent mit der Aufschrift »Afrin halte durch – Türkische Truppen & deutsche Waffen morden in Rojava – Es lebe die YPJ/YPG«. Die »Jungle World« hat mit Hans-Erich Sauerteig gesprochen. Er gründete das autonome Tagungshaus 1980 mit und ist bis heute dort aktiv.

Small Talk mit Hans-Erich Sauerteig vom autonomen Tagungshaus Gasthof Meuchefitz


Warum solidarisiert sich ein Tagungshaus im Wendland mit kurdischen Gruppen?

Das Tagungshaus wurde 1980 gegründet und war schnell Anlaufpunkt für die autonomen Linken aus Westberlin und Hamburg. Wir sahen uns von Anfang nicht nur als Teil der Anti-AKW-Bewegung, sondern ebenso als Teil der Antifa. Im vergangenen Jahr unterstützten wir den G20-Widerstand. Außerdem betrachten wir das, was in Rojava seit mehreren Jahren aufgebaut wird, als einen unterstützenswerten Gegenentwurf zu kapitalistischen, diktatorischen ­Regimes dort wie hier.

Dann war es wohl am 20. Februar nicht die erste Razzia?
Nein, wir waren immer mit Razzien konfrontiert und gegen uns wurde auch schon nach dem Terrorparagraphen 129a ermittelt.

Wie reagierten die Nachbarn im Wendland darauf?
Durch den seit über 35 Jahren andauernden Anti-AKW-Widerstand gibt es im Landkreis eine starke progressive Bevölkerung, die viel polizeiliche Repression erfahren musste. Dort bekamen wir viel Solidarität. Die Leute erklärten uns, sie verstünden die Welt nicht mehr, als sie von dem großen Polizeiaufgebot wegen eines Transparents erfuhren. Auch die Kritik an den deutschen Rüstungsexporten teilen viele Menschen. Schon kurz nach der Razzia beteiligten sich 150 Menschen an einer Spontandemonstration, die von der Polizei eingekesselt wurde. Die Linkspartei und sogar die Grünen haben die Razzia verurteilt. Mittlerweile wurden in der Region drei Transparente mit der gleichen Parole aufgehängt. Sie wurden bisher von der Polizei nicht beschlagnahmt.

Und was hängt jetzt an Ihrem Tagungshaus?
Bei uns hängt jetzt ein Transparent mit der Aufschrift »Freiheit für Opa, Weg mit dem KPP-Verbot. Es lebe die Buchstabenkombination«. Auf der Demonstration trugen wir die Parole »Meuchefitz und die USA – Seite an Seite«. Damit wollten wir auf die Doppelmoral der Verfolgungsbehörden hinweisen, wenn es darum geht, hiesige Linke und die kurdische Solidaritätsbewegung zu kriminalisieren. Die Ironie dieses Plakates haben leider nicht alle verstanden. Selbst die hiesige regionale Elbe-Jeetzel-Zeitung sah ein Weltbild zerfallen.

Dann scheint Ihnen die Razzia eher genutzt zu haben?
Wenn es Absicht des im Wendland seit langem übereifrigen Staatsschutzes gewesen sein sollte, die autonome Linke im Wendland und die Solidarität mit Afrin zu isolieren, so ist das gründlich misslungen. Die Regionalzeitungen haben lange Berichte gedruckt und dort auch unsere Argumente dargestellt. Sie zitierten aus unseren Flugblättern über die Rolle deutscher Waffen in dem Konflikt. So viel Aufmerksamkeit hätten wir alleine mit unseren Flugblättern nie erreicht.

Wie ist der Kontakt zur kurdischen Linken?
Im Landkreis wurde ein Afrin-Solidaritätskomitee mit kurdischen Frauen und Männern gegründet und wir stehen mit kurdischen ­Solidaritätsgruppen in Hamburg in Kontakt. Auch zu einigen der wenigen kurdischen Familien, die im Wendland leben, gab es Kontakt. Einige versucht man mit der Behauptung einzuschüchtern, sie würden sich mit deutschen Linksterroristen einlassen.

https://jungle.world/artikel/2018/10/doppelmoral-der-verfolgungsbehoerden
Interview: Peter Nowak

Anti-Antifa united


In Frankfurt am Main wollen Polizeigewerkschafter und extrem rechte Medien verhindern, dass eine antifaschistische Gruppe Räume des DGB nutzt. Diese Allianz gegen antifaschistisches Engagement hat eine Vorgeschichte.

»Gewerkschaft der Polizei stellt sich gegen Antifa«, freute sich das extrem rechte Internetportal PI News über eine Presseerklärung des hessischen Landesverbands der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Die GdP nahm die öffentliche Diskussion über die Vergabe von Räumlichkeiten im Frankfurter DGB-Haus an die »Antifa United Frankfurt« zum Anlass, um auf Distanz zu ihrem Dachverband, dem DGB Hessen-Thüringen, zu gehen.

Die im Rhein-Main-Gebiet aktive antifaschistische Gruppe hatte sich, wie auch andere linke Organisationen, bereits öfter im Jugendclub des Frankfurter DGB getroffen. »Bildet Banden, werdet Teil einer neuen linksradikalen Gruppe in Frankfurt« – unter dieser Überschrift stand die Einladung der »Antifa United«. Darüber echauffierte sich die GdP genauso wie über ein in der Einladung benutztes Foto, auf dem die abgebildeten Personen sich mit Masken unkenntlich gemacht hatten.

Sollte die GdP nun ihre weitere Mitgliedschaft im DGB zur Disposition stellen, dürften linke Gewerkschafter ihr keine Träne nachweinen. Denn es ist nicht das erste Mal, dass die Gewerkschaft gegen die Arbeit antifaschistischer Gruppen in DGB-Häusern vorgeht.

Dass die Antifagruppe im DGB-Haus allerdings für den militanten Straßenkampf trainieren wollte, konnte man dem Einladungstext ebenfalls entnehmen: »Zusammen lernt ihr ähnlich denkende Leute kennen, mit denen ihr eure politischen Ideen und Vorstellungen in einem von euch selbstbestimmten Raum diskutieren und umsetzen könnt«, versprach die Gruppe den Teilnehmern. Offene Diskussionen, das Kennenlernen verschiedener linker Strömungen und das Bemühen um einen »solidarischen, selbstreflektierten Umgang miteinander« scheinen für die GdP und ihre poltischen Freunde bereits eine gefährliche Staatsfeindlichkeit zu signalisieren.

In dem GdP-Statement heißt es: »Wer sich öffentlich vermummt zeigt, sich selbst als radikal bezeichnet und damit bekundet, dass er die Vorschriften des Versammlungsrechts ignoriert, steht aus unserer Sicht außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und stellt den Rechtsstaat nicht nur in Frage, sondern fordert ihn bewusst heraus!« Dass dies von einer Gewerkschaft kommt, deren Mitglieder sich gerne vermummt und behelmt der Öffentlichkeit präsentieren, und die vehement gegen das Tragen von Erkennungsnummern protestiert, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.

Sollte die GdP nun ihre weitere Mitgliedschaft im DGB zur Disposition stellen, dürften linke Gewerkschafter ihr keine Träne nachweinen. Denn es ist nicht das erste Mal, dass die Gewerkschaft gegen die Arbeit antifaschistischer Gruppen in DGB-Häusern vorgeht. Erst vor wenigen Monaten versuchten GdP und die mit ihr konkurrierende Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), bejubelt von rechtslastigen Medien und der AfD, einen antifaschistischen Kongress im Münchner DGB-Haus zu verhindern. Der DGB zog die bereits erfolgte Kündigung allerdings wieder zurück, nachdem die Kongressorganisatoren sich ausdrücklich von Gewalt distanziert hatten.

Auch bei der Einschränkung von demokratischen Rechten ist die GdP eine treibende Kraft. Sie setzt sich für den Abbau des Datenschutzes ein und fordert weitere Einschränkungen des Demonstrationsrechts, obwohl SPD und Union rechtszeitig vor dem G20-Gipfel den Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte explizit herausgestellt haben.

Als empörend bezeichnete es der Hamburger GdP-Vorsitzende Gerhard Kirsch, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Anmelder der G20-Proteste eingestellt hat. Empört sind die Polizeigewerkschafter auch immer, wenn ihre eigenen Mitglieder ausnahmsweise einmal vor Gericht ­stehen. Doch es ist unwahrscheinlich, dass die alte linke Parole »Polizeigewerkschaft raus aus dem DGB« Realität wird. Ihre Präsenz im DGB kann als Zeichen für die vollständige Integration der Gewerkschaften in die Apparate des kapitalistischen Staates gelten.

https://jungle.world/artikel/2018/09/anti-antifa-united
Peter Nowak

Gefängnisse als Sonderwirtschaftszonen

In den meisten Bundesländern sind Gefangene zur Arbeit verpflichtet. Die Beschäftigten arbeiten zu Dumpinglöhnen und haben fast keine Rechte. Die Gefangenengewerkschaft GG/BO will das ändern.

Die Bundesländer verdienen Geld mit der Arbeitskraft von Häftlingen

»Im Auftrag externer Kunden bieten wir in großzügig dimensionierten Produktionshallen in der Abteilung Groß Hesepe folgenden Service an: Be- und Verarbeitung von Kunststoffen, Metallen und anderen Materialien, Montage- und Verpackungsarbeiten. Profitieren Sie von unseren fairen Preisen und unserer langjährigen Erfahrung.« Dieser Text hört sich zunächst wie ein übliches Dienstleistungsangeboten an. Der Eindruck wird noch durch das Foto einer großen Lagerhalle mit vielen Paletten verstärkt.

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Streit um Antifa-Treffen


In Frankfurt am Main wollen Polizeigewerkschafter eine linke Veranstaltung stoppen

»Organize! Wir gründen eine neue Gruppe.« So lautet das Motto einer Veranstaltung, zu der die Gruppe »Antifa United Frankfurt« Anfang Februar in den DGB-Jugendclub in der hessischen Mainmetropole eingeladen hatte. Es war nicht das erste Treffen der unabhängigen Antifagruppe, die für Bündnisse auch bis hinein ins gewerkschaftliche Spektrum bekannt ist.

Dass über diese Zusammenarbeit nun bundesweit gestritten wird, liegt an der Gewerkschaft der Polizei (GdP). In einer Presseerklärung teilte diese jüngst mit, dass sie die Überlassung von Räumlichkeiten im DGB-Haus für die Antifagruppe zum Anlass nehme, um auf Distanz zum DGB Hessen-Thüringen zu gehen. Weil auf dem Foto der Veranstaltungseinladung einige Personen ihre Gesichter mit Masken unkenntlich gemacht haben, bezeichnete die GdP die Antifagruppe zudem als »vermummte Einheit«. »Wer sich öffentlich vermummt zeigt, sich selbst als radikal bezeichnet und damit bekundet, dass er die Vorschriften des Versammlungsrechts ignoriert, steht aus unserer Sicht außerhalb des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats«, heißt es in der GdP-Erklärung.

Zuvor hatte bereits der Vorsitzende der mit der GdP konkurrierenden Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Lars Maruhn, gegen das Antifatreffen im DGB-Haus polemisiert und der Gewerkschaft vorgeworfen, logistische Hilfestellung beim Kampf der Autonomen gegen den Staat zu bieten.

Dass nun Linke mit der Polizei nicht nur bei Demonstrationen in Konflikt geraten, zeigte sich vor einigen Monaten schon in München. Dort versuchten die GdP und die DPolG, bejubelt von rechtslastigen Medien und der AfD, einen antifaschistischen Kongress im DGB-Haus zu verhindern. Die danach erfolgte Kündigung der Räume wurde allerdings wieder zurückgezogen, nachdem die Kongressorganisatoren betont hatten, dass ihre Aktivitäten auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Der DGB-Bezirksvorsitzende von Frankfurt am Main, Michael Rudolph, erklärte gegenüber der »Frankfurter Neuen Presse«, dass der DGB grundsätzlich keine Räume an Gruppen gebe, die im Widerspruch zu ihren Grundsätzen stehen – zugleich distanzierte er sich aber auch nicht von der Antifa. »Der Vermieter hat auf Grund vergangener Mietverhältnisse keine Veranlassung dazu, die Räume an die Mieterin nicht zu vermieten«. Mitglieder unterschiedlicher Einzelgewerkschaften hoffen, dass der DGB dabei bleibt. Schließlich haben sich erneut rechte Gruppen hinter die Attacken der Polizeigewerkschafter gestellt.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1080867.repression-streit-um-antifa-treffen.html

Peter Nowak

Chance für Solidarität


Deutschland Seine Verhaftung wurde in der Türkei gefeiert: In Hamburg steht Musa Aşoğlu vor Gericht

Die Repression gegen die G20-Proteste hat in der letzten Zeit das Thema Knast und Justiz wieder stärker in den Fokus der außerparlamentarischen Linken gerückt. Doch oft wird vergessen, dass ein Großteil der politischen Gefangenen in Deutschland heute migrantische Linke aus der Türkei und Kurdistan sind. Gegen sie wird mit dem Paragraphen 129b ermittelt, der die »Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland« unter Strafe stellt.
2008 wurde das erste Mal mit diesen Paragraphen linker Widerstand im Ausland vor deutschen Gerichten abgeurteilt. Fünf vermeintliche Mitglieder der türkischen kommunistischen DHKP-C wurden vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht angeklagt und verurteilt – ein Pilotverfahren. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach dem Paragraphen 129b angeklagt werden können. Davon wird seitdem reichlich Gebrauch gemacht. Die Aktivitäten der kurdischen Bewegung, die ihre bisherigen traditionsmarxistisch-leninistischen Positionen in den letzten 20 Jahren einer gründlichen Revision unterzog, sich dem Demokratischen Konföderalismus zuwandte und den Kämpfen der Frauen einen großen Stellenwert zuschreibt, werden von der deutschen Justiz mit dem Terrorismusvorwurf belegt. Seit Juni 2016 läuft in München ein Verfahren gegen elf mutmaßliche Mitglieder der türkischen Kommunistischen Partei TKP/ML. Alle lebten und arbeiteten seit Jahren legal in Deutschland, als sie durch ihre Verhaftung im Jahr 2015 aus ihrem Alltag herausgerissen wurden.

Mediale Vorverurteilung als »Terror-Fürst«

Zurzeit läuft in Hamburg ein Verfahren gegen den türkischen Linken Musa Aşoğlu. Am 25. Januar hat der Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht begonnen. Bis Anfang August 2018 sind schon Termine anberaumt. Aşoğlus Anwältinnen Gabriele Heinecke und Fatma Sayın zufolge weist das Verfahren gegen ihn einige Besonderheiten auf. Ihr Mandant wurde in deutschen und türkischen Medien als einer der »meistgesuchten Terroristen der Welt« und als »Terror-Fürst« vorverurteilt. Die türkischen Medien feierten Aşoğlus Verhaftung. Sie hatten ein hohes Kopfgeld auf ihn ausgesetzt, ebenso wie die USA. Dort hat man großes Interesse daran, vermeintliche Mitglieder der DHKP-C zu verurteilen, weil die Organisation, die politisch in der Tradition des Guevarismus steht und Stadtteilarbeit in Armenvierteln mit dem bewaffneten Kampf kombiniert, für Angriffe auf US-Einrichtungen in Istanbul und Ankara die Verantwortung übernommen hat. So könnte nach einer Verurteilung in Deutschland Aşoğlu die Auslieferung in die USA oder gar in die Türkei drohen. Eine solche Auslieferung ist möglich, wenn die betreffenden Länder zusichern, dass der Gefangene in der Haft nicht gefoltert wird und dass ihm nicht die Todesstrafe droht. Dann steht der Auslieferung von Deutschland aus nichts mehr im Wege.
Die Politik spielt bei sämtlichen 129b-Verfahren in Deutschland eine zentrale Rolle. Das Gesetz kann nur angewendet werden, wenn das Bundesjustizministerium die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt, gegen kurdische und türkische Linke in Deutschland zu ermitteln. Der Bundesvorstand der Roten Hilfe hat das Prinzip gut zusammengefasst: »Die Entscheidung, ob Unterstützer der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunisten einen legitimen Kampf führen oder ›Terroristen‹ sind, wird auf politischer Ebene getroffen. Ob verfolgt wird oder nicht, hängt nicht vom Tatvorwurf ab, sondern wird letztlich von einem Bundesministerium festgelegt«. Genau hier bieten sich auch politische Interventionsmöglichkeiten über die Begleitung der Prozesse hinaus. »Keine Ermächtigung zur Verfolgung kurdischer und türkischer Linker in Deutschland« müsste eine zentrale politische Forderung werden. Dabei geht es nicht darum, ob jemand die politischen Inhalte der jeweiligen Gruppierungen unterstützt oder nicht. Es geht darum, dass diese Inhalte in Deutschland nicht kriminalisiert werden dürfen und damit die Kooperation zwischen deutscher und türkischer Justiz beendet wird. Die ist nämlich ungestört weitergelaufen, während sich führende Politiker_innen Deutschlands und der Türkei gegenseitig bekämpft haben. Es ist keine Gefälligkeit für das türkische Regime, sondern eigenes Interesse deutscher Staatsapparate, Linke aus Kurdistan und der Türkei und sicher demnächst auch anderen Regionen in der Welt abzurteilen. Daher muss ein Kampf gegen diese Repression auch die Repressionsorgane beider Staaten und ihre Kooperation in den Fokus rücken.

Wenig Interesse in der außerparlamentarischen Linken

Das Interesse der außerparlamentarischen Linken an dem Verfahren ist sehr begrenzt. Das zeigte sich auch bei der internationalen Konferenz »Freiheit für Musa Aşoğlu«, die am 10. und 11. Februar im Centro Sociale in Hamburg stattfand. Ziel der Veranstalter_innen vom Netzwerk »Freiheit für alle politischen Gefangenen« war es, unterschiedliche von Repression betroffene Spektren zusammenzubringen. So berichteten Aktivist_innen des Bündnisses »United We Stand« auch über die Repression gegen G20-Gegner_innen und den wachsenden Widerstand dagegen. Eine gemeinsame Diskussion kam jedoch nur in Ansätzen zustande.

aus: ak 635 vom 20.2.2018

https://www.akweb.de
Peter Nowak

„Wenn die Arbeit der Filmemacher endet, beginnt die Arbeit der Aktivisten“


Auf der Biennale prämiert: „The Silence of Others“. Der Film thematisiert die nicht aufgearbeitete faschistische Vergangenheit der spanischen Regierungspartei

Politisch engagierte Filme sind schon lange auch bei vielen Rezensenten in Verruf geraten. Dass wurde an der Häme deutlich, als der Sozialkritiker Ken Loach[1] 2016 für seinen Film „Daniel Blake“ die Goldene Palme verliehen bekam, und dafür ein Wohlfühl-Movie aus Deutschland das Nachsehen hatte. Damals wurde in vielen Kommentaren das Ende eines politisch-engagierten Kinos gefordert.

Das Kino muss kritische Fragen stellen[2] – „Filmemachen ist ein Teil des politisches Kampfes“[3]. Diese Devise von Ken Loach, über dessen politischen Engagement vor allem zum Nahostkonflikt gestritten werden muss, dürfte auch auf Almuda Carracedo[4] zutreffen.

Die spanische Journalistin und Filmemacherin konnte am vergangenen Sonntag gemeinsam mit ihren Kollegen Robert Bahar[5] gleich zwei Filmpreise von der Berlinale in Berlin entgegen nehmen: den Panorama-Publikumspreis[6] und den 33. Friedensfilmpreis[7].

Doppelt ausgezeichnet wurde der Film „The Silence of Others“, der sich einem sehr aktuellen Thema widmet: Dem Schweigen über die Verbrechen des Franco-Regimes in Spanien und der Tatsache, dass bis heute in Spanien eine Partei an der Macht ist, die in der Traditionslinie dieses Regimes steht.

Ganz Spanien ist ein Massengrab

Zu Beginn des Films sehen wir eine alte Frau, die täglich Blumen an die Absperrung einer Autostraße stellt. Dort hatten Falangisten zahlreiche Dorfbewohner erschossen und verscharrt. Darunter auch ihre Mutter. Bald erfahren wir, dass fast in jedem Ort vermeintliche oder tatsächliche Gegner der Franco-Diktatur begraben liegen.

Während seiner Herrschaft war es lebensgefährlich, darüber auch nur zu reden. Die Angehörigen der Toten wurden in der Regel selber als Rote stigmatisiert und ausgegrenzt. Viele versteckten sich über Jahrzehnte in einer Hütte vor den Nationalisten. Nach Francos Tod ging die Politik des Verschweigens weiter.

Denn die Eliten des Franco-Regimes waren nur zu begrenzten bürgerlichen Freiheiten bereit, wenn ihre Verbrechen tabu bleiben. In dem Film wird sehr gut benannt, dass am Anfang des Ereignisses, der später spanischer Bürgerkrieg genannt wurde, ein Militärputsch stand, mit dem faschistische Militärs die soziale Revolution großer Teile der verarmten Bevölkerung buchstäblich vernichtet hatten.

Das ist ihnen mit Unterstützung von Mussolini-Faschismus und Nationalsozialismus gelungen. Die Hoffnungen der spanischen Franco-Gegner, dass mit deren Ende auch das spanische Regime fällt, wurden bitter enttäuscht. Im Kalten Krieg wurde Franco hofiert von den USA, dem Vatikan und EU-Politikern. Gespenstige Aufnahmen werden im Film gezeigt, wo sich der greise Franco wenige Wochen vor seinen Tod von Alt- und Neonazis aus Spanien und dem Ausland feiern lässt. Er galt als Vorkämpfer gegen den Bolschewismus wie noch heute ein Mitbegründer einer Stiftung, die Francos Erbe bewahren will, unverhohlen in die Kamera sagt.

Im Film wird auch deutlich gemacht, dass so auch viele Mitglieder der heutigen spanischen Regierungspartei Partido Popular[8] denken. Das erklärt, warum noch immer Straßennamen in spanischen Städten nach den faschistischen Generälen benannt sind und Franco-Statuen zu sehen sind.

Hoffen auf globale Gerechtigkeit als Ergebnis einer Niederlage

Erst das Wissen darum, dass es für Opfer im postfaschistischen Spanien keine Gerechtigkeit gibt, führte dazu, dass die Hoffnung auf eine transnationale Strafverfolgung gesetzt wurde. Die Theorie, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wenn sie im Ursprungsland nicht verfolgt werden, auch von anderen Gerichten überall auf der Welt geahndet werden können, wurde nach dem Ende der Militärdiktaturen in Südamerika entwickelt.

Was von den Vertretern dieses Ansatzes und auch im Film nicht thematisiert wird, ist die Tatsache, dass diese Kämpfe um eine internationale Justiz das Ergebnis einer Niederlage sind. Wie in Spanien haben auch die Militärs in Argentinien und Chile ihre Macht nicht durch eine Revolution der Bevölkerung verloren.

Dann hätte dort die Möglichkeit bestanden, sie vor Gericht zu stellen und Gerechtigkeit für die Opfer durchzusetzen. Vielmehr konnten die Militärs trotz ihres Verlusts an Macht maßgeblich die politische Ordnung nach ihrem Abtreten bestimmen. Die Straffreiheit für ihre Verbrechen war dabei ein zentrales Element.

Erst danach begann der Kampf um eine transnationale Justiz. Die Verhaftung Pinochets hat da Auftrieb gegeben. Obwohl er schließlich wieder nach Chile zurückkehren konnte, war damit der Mythos der Unantastbarkeit und Straflosigkeit der Gewaltherrscher erschüttert.

Es gab auch Folterer und Massenmörder aus der zweiten Reihe, die tatsächlich zu langen Haftstrafen verurteilt wurden und sie auch absitzen müssen. Der Film begleitet Franco-Opfer zu Gesprächen mit den Initiativen aus Lateinamerika. Darunter sind noch einige sehr alte Zeitzeugen der Verbrechen aus dem Bürgerkrieg.

Es sind Oppositionelle dabei, die sich in den 1960er Jahren gegen das Franco-Regimes wandten, verhaftet und gefoltert wurden und dann über Jahre in der Nachbarschaft ihrer Folterer leben mussten. Eine andere Opfergruppe waren ledige Mütter, deren Kinder in der Franco-Zeit für tot erklärt und an regimenahe Familien gegeben wurde.

Der Film zeigt den langen und mühsamen Weg zur Gerechtigkeit für die Opfer. Einer der berüchtigten Folterer wurde schließlich verhört, auf freiem Fuß ist er noch immer. Die spanische Regierung blockiert alle Versuche der argentinischen Justiz, hier Anklagen zu erheben. Schließlich ist ja die alte Franco-Partei in neuem Gewand weiter an der Macht.

Den Filmemachern könnte man vorwerfen, dass manche ihrer Darstellungen noch zu optimistisch waren. So wird nicht erwähnt, dass der Richter Garzon, der Ermittlungen wegen der Verbrechen des Franco-Regimes geführt hatte, schließlich von rechten Organisationen angezeigt wurde. Ihn wurden die Fälle entzogen und ihm drohte selber ein Verfahren.

Es wird im Film gezeigt, wie die linke Mehrheit im spanischen Rathaus durchsetzen konnte, dass nach Faschisten benannte Straßen umbenannt und das System verherrlichende Symbole entfernt werden sollten. Man sieht, wie einzig die Madrider Vertreter der Regierungspartei dagegen stimmten. Man erfährt aber nicht, wie die Rechte gegen den Beschluss Sturm gelaufen und die Umsetzung teilweise sabotiert hat.

Eine Entfrancoisierung Spaniens steht noch an

Durch die Fokussierung des Films auf die internationale Justiz wird nicht thematisiert, ob das Auftauchen einer neuen linken Protestbewegung in Spanien angesichts der Krise ab 2010 nicht auch innenpolitisch die Diskussion über die Aufarbeitung der Franco-Verbrechen neu auf die Agenda gesetzt hat.

Schließlich sind sowohl die Bewegungspartei Podemos als auch die Bürgerlisten in Madrid und Barcelona die parteiförmigen Folgen dieser neuen Bewegungen[9]. Zudem haben die neuen Aktivisten Erfahrung mit der Repression der modernen Francisten machen müssen.

Platzbesetzer, Gewerkschaft aber auch zunehmend wieder kritische Künstler[10] machten die Erfahrung, dass man in Spanien schnell ins Gefängnis[11] kommt, wenn man die Regierung und ihre politische Vorfahren kritisiert.

Diese Zusammenhänge werden in „Silence of Others“ nicht thematisiert. Was aber der Film auf jeden Fall deutlich gemacht hat: eine Entfrancoisierung Spaniens steht noch aus. Sie wird sich vor allem gegen die aktuelle Regierungspartei PP richten, die im Katalonien-Konflikt die nationalchauvinistischen Ressentiments der alten Rechten bedient.

Man kann zum Experiment eines katalonischen Nationalstaats geteilter Meinung sein. Man kann allerdings, nachdem man den Film gesehen hat, nicht mehr bestreiten, dass die unaufgearbeitete Geschichte des Francismus und deren Fortleben in der aktuellen spanischen Regierungspartei Realität und keine katalonische Propaganda ist.

In den Tagen, in denen der sogenannte Katalonien-Konflikt die Medien beherrschte, haben einige Gegner der katalonischen Nationalbewegung bestritten, dass das Erbe des Franco-Regimes heute in Spanien immer noch ein Problem ist.

Sie beteiligten sich damit an dem „Pakt des Schweigens“, den der Film so gut angreift. Es ist sympathisch, wie Almuda Carracedo sofort die „Bewegung für die Aufarbeitung der Verbrechen“ als die eigentlichen Gewinner der Preise benannte und erklärte, dass sie mehr als nur eine Künstlerin ist.

„Wenn die Arbeit der Filmemacher endet, beginnt die Arbeit der Aktivisten.“ Das macht deutlich, dass die Figur der engagierten Künstler nicht mit Ken Loach ausstirbt. Dass strichen auch die Jurymitglieder des Friedensfilmpreises Matthias Coers[12] und Peter Steudtner[13] in ihrer Laudatio heraus.

Peter Nowak
URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/-3979218
https://www.heise.de/tp/features/Wenn-die-Arbeit-der-Filmemacher-endet-beginnt-die-Arbeit-der-Aktivisten-3979218.html

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.imdb.com/name/nm0516360/
[2] http://www.critic.de/interview/das-kino-muss-wieder-fragen-stellen-2480/
[3] https://web.archive.org/web/20120223064211/http://archiv.tagesspiegel.de/drucken.php?link=archiv/17.06.2006/2600594.asp
[4] https://journalism.nyu.edu/about-us/profile/almudena-carracedo/
[5] https://journalism.nyu.edu/about-us/profile/robert-bahar/
[6] https://www.berlinale.de/de/presse/pressemitteilungen/auszeichnungen__/pue-presse-detail_44308.html
[7] https://www.friedensfilm.de/
[8] http://www.pp.es/
[9] https://www.edition-assemblage.de/krisenproteste-in-spanien/
[10] https://rap.de/news/125437-spanischer-rapper-wegen-texten-zu-3-5-jahren-verurteilt/
[11] https://rap.de/news/125437-spanischer-rapper-wegen-texten-zu-3-5-jahren-verurteilt
[12] https://www.friedensfilm.de/index.php?id=279
[13] https://www.friedensfilm.de/index.php?id=278

Wenn die „deutsche Oma“ gegen Arme ohne deutschen Pass ausgespielt wird

Niemand soll auf Essenstafeln angewiesen sein, nicht der Mann aus Osteuropa, nicht das Kind aus Syrien und nicht die deutsche Oma. Ein Kommentar

In den letzen Tagen steht die Essener Tafel verstärkt im öffentlichen Interesse. Es geht um folgenden Passus:

Da Aufgrund der Flüchtlingszunahme in den letzten Jahre, der Anteil ausländischer Mitbürger bei unseren Kunden auf 75% angestiegen ist, sehen wir uns gezwungen, um eine vernünftige Integration zu gewährleisten, zurzeit nur Kunden mit deutschem Personalausweis aufzunehmen.

Essener Tafel

Unter der Schlagzeile „Hilfe nur für Deutsche“ kritisierten viele Medien diesen Aufnahmestopp für Nicht-Deutsche, die in der Erklärung der Essener Tafel korrekt als ausländische Mitbürger, bei vielen Kritikern aber fälschlicherweise oft als Migranten bezeichnet werden.

Dabei handelt es sich bei den nun Abgewiesenen oft um EU-Bürger aus osteuropäischen Ländern, die einfach ihr Recht auf Freizügigkeit im EU-Raum wahrnehmen.

„Wir wollen, dass auch die deutsche Oma weiter zu uns kommt“

Die Regelung, nur noch Menschen mit deutschem Pass aufzunehmen, ist übrigens schon 4 Wochen alt. Die zeitverzögerte Empörung setzte ein, nachdem eine Zeitung die Regelung aufgegriffen hat. Es folgte die übliche Kritik, dass es sich um Rassismus handelte und dass Arme gegen Arme ausgespielt werden.

Der Leiter der Essener Tafel Jörg Sator wies natürlich den Rassismusvorwurf zurück und begründete gegenüber der WAZ den Stopp für Menschen ohne deutschen Pass so:

Der Verein habe sich dazu gezwungen gesehen, weil Flüchtlinge und Zuwanderer zwischenzeitlich 75 Prozent der insgesamt 6000 Nutzer ausmachten, erklärt der Vorsitzende Jörg Sartor. „Wir wollen, dass auch die deutsche Oma weiter zu uns kommt.“

WAZ

Nun beschreibt der Tafelleiter hier durchaus zutreffend die Folgen einer Austeritätspolitik, die Kapitalisten den roten Teppich auslegt und mit der Politik der Agenda 2010 zur Verarmung großer Bevölkerungsteile vorangetrieben hat. Die Versorgung durch die Tafeln war da schon eingepreist. Durch die im Interesse der Wirtschaftsverbände durchgesetzte Schuldenbremse werden die letzten Reste des Sozialstaats demontiert.

Der soziale Wohnungsbau wurde schon längst abgeschafft. Diese Politik wurde in Deutschland umgesetzt, aber mit noch gravierenden Folgen auch in vielen Ländern Osteuropas. Mit dem Ende des fälschlich als Sozialismus bezeichneten Staatskapitalismus in Osteuropa wurde in vielen Ländern eine kapitalistische Schocktherapie durchgesetzt, die vielen Menschen nur die Alternative ließ, im EU-Hegemon Deutschland die Hoffnung auf ein etwas Besseres Leben zu suchen.

Allzu viele dieser Menschen landeten im Billiglohnsektor, manche blieben ganz auf der Straße und hoffen, mit dem täglichen Gang zur Tafel überleben zu können (zu den Tafeln siehe auch: Mein Reich komme: 25 Jahre Tafeln in Deutschland).

So schafft man eine multinationale Unterschicht, aus der sich immer willige Arbeitskräfte für deutsche Konzerne rekrutieren lassen. Es war die deutsche Politik, die sich innerhalb der EU dafür stark machte, dass nichtdeutsche EU-Bürger kein Hartz IV bekommen sollen.

Einige Initiativen wehrten sich dagegen. Doch die Empörung war längst nicht so groß wie jetzt nach der Entscheidung der Essener Tafel. Dabei sind es solche politischen Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Einkommensarmen gegeneinander ausgespielt werden.

Gegen die Vertafelung der Gesellschaft

Bei der Kritik an den Ausschlusskriterien wird vergessen, die kapitalistischen Zustände zu kritisieren, die die Existenz und den Boom der Tafeln überhaupt möglich machten. Zum 20ten Jahrestag der Tafeln erinnerten einige Initiativen noch daran, dass die Tafeln eine Konsequenz der politisch gewollten und vorangetriebenen Pauperisierung großer Teile der Gesellschaft waren.

„Armgespeist – 20 Jahre Tafeln sind genug“ lautete 2013 das Motto der Initiative Aktionsbuendnis20.de[10]. Leider fand diese Initiative keine Fortsetzung über den 20ten Jahrestag hinaus. Doch die Texte auf der noch immer existierenden Homepage liefern noch immer die zentralen Argumente gegen eine Politik, die Menschen zwingt, an Essenstafel ihr Überleben zu sichern. Die Organisatoren schlossen mit einem optimistischen Ausblick:

Unsere Sicht auf die zunehmende Vertafelung der Gesellschaft wird sich so weiter verbreiten, kritische Studien und alternative Deutungsangebote werden auch weiterhin im Tafelforum archiviert und auch die gesellschaftliche Auseinandersetzung zur Zukunft des Sozialstaats und einem menschenwürdigen Leben für alle Bürger wird mit dem Ende dieses Jahres sicher nicht beendet sein.

Aktionsbündnis 20 Jahre Tafeln sind genug[11]

Doch leider existiert die genannte Homepage für das Tafelforum[12] nicht mehr. Dabei braucht es eine solche Stimme, die nicht nur kritisiert, dass jetzt Menschen ohne deutschen Pass nicht mehr zu einer Tafel zugelassen werden. Niemand soll auf Tafeln angewiesen sein, nicht der Mann aus Osteuropa, nicht das Kind aus Syrien und nicht die deutsche Oma. Das müsste die zivilisatorische Minimalforderung sein. So würden zumindest die Kritiker nicht ebenfalls diese Spaltung der Armen weiter vorantreiben.

In den USA kann man gut beobachten, wie nicht nur von rechten Kreisen bei der Dreamer-Debatte Einwanderer ohne US-Pass gegen arme US-Bürger ausgespielt werden. Das macht sich schon in den Begrifflichkeiten deutlich.

Auch die US-Bürger ohne Geld und Lohnarbeit haben Träume oder hatten sie zumindest, bis sie durch die Folgen einer Politik vielleicht zu träumen verlernt haben. Dann beginnt die Zeit des Ressentiments, wo Rassismus und rechte Ideologie um sich greifen.

Eine linke Politik muss wieder an die Träume von einem menschenwürdige Leben für alle ansetzen und deutlich machen, dass es auf Grund der Produktionsverhältnisse heute ohne weiteres möglich wäre und eben kein Traum bleiben würde .

Eine inklusive Politik wendet sich sowohl an die deutsche Oma als auch die Menschen, die wo auch immer sie her kommen, hier ein besseres Leben erhoffen. In einigen Städten gab es in den letzten Jahren Initiativen[13] wie das Projekt Shelter[14] oder die Berliner Erwecbsloseninitiative Basta[15], die soziale Rechte für alle einfordern.

Das wäre eine Gesellschaft in der auch die Essenstafeln abgeschafft sind – als Teil einer Gesellschaft, die Menschen pauperisiert und gegeneinander ausspielt. Die Kritik darf nicht erst dann einsetzen, wenn es von der Essener Tafel praktiziert wird.
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URL dieses Artikels:
http://www.heise.de/-3977708
https://www.heise.de/tp/features/Wenn-die-deutsche-Oma-gegen-Arme-ohne-deutschen-Pass-ausgespielt-wird-3977708.html
Peter Nowak

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.essener-tafel.de
[2] http://www.essener-tafel.de/startseite
[3] http://www.essener-tafel.de/startseite
[4] https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/kritik-an-essener-tafel-id213522021.html
[5] https://www.waz.de/staedte/essen/die-essener-tafel-nimmt-zur-zeit-nur-noch-deutsche-auf-id213512021.html
[6] https://www.waz.de/staedte/essen/die-essener-tafel-nimmt-zur-zeit-nur-noch-deutsche-auf-id213512021.html
[7] https://www.heise.de/tp/features/Mein-Reich-komme-25-Jahre-Tafeln-in-Deutschland-3973388.html
[8] http://www.axelkrueger.info/html/leistungsanspruch_fur_eu-ausla.html
[9] http://efainfo.blogsport.de/
[10] http://www.aktionsbuendnis20.de/
[11] http://www.aktionsbuendnis20.de/
[12] http://www.tafelforum.de/
[13] https://socialcenter4all.blackblogs.org/konzept/
[14] http://projectshelterffm.tumblr.com/
[15] http://basta.blogsport.eu/kampagne/aktionen/

Whistleblower unter Druck

Warenschmuggel in der JVA Tegel: Disziplinarstrafen für Häftlinge, die Verfahren ins Rollen brachten

Im September 2016 berichtete das ZDF-Magazin „Frontal 21“, dass Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Tegel im Knast produzierte Produkte über den anstaltseigenen Fahrdienst für den Eigenbedarf oder den Weiterverkauf ohne Lieferschein aus dem Gefängnis schmuggeln. Bereits im November 2017 wurden die Ermitt- lungen gegen sämtliche beschuldigte JVA-Mitarbeiter eingestellt, bestätigte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Martin Steltner kürzlich. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zeigte sich zufrieden, dass der Verdacht gegen die MitarbeiterInnen ausgeräumt wurde.

Gefangene in die Rentenversicherung und Mindestlohn auch für Arbeit hinter Gittern

Als verheerendes Signal für die Whistleblower hinter Gittern bezeichnet hingegen die Berliner Soligruppe der Gefangenengewerkschaft/bundesweite Organisation (GG/BO) die Einstellung. Martina Franke äußerte gegenüber der taz Zweifel an der Gründlichkeit der Ermittlungen: „Unseren Angaben nach haben sich bei der Polizei, angeregt durch die damalige TV-Berichterstattung, mehrere Gefangene gemeldet, die eine Klau- und Schmuggelwirtschaft seitens der Bediensteten bestätigen hät- ten können, aber nicht vernommen worden.“ Die Whistleblower, die das Verfahren ins Rollen gebracht haben, befürchten nun wegen falscher Beschuldigungen belangt zu werden. Sie waren von Anfang an Druck im Knast ausgesetzt. Häftlinge, die von der Schmuggelwirtschaft profitierten, haben sie gemobbt und bedroht. Die Gefängnisleitung verhängte gegen zwei der Whistleblower Disziplinarstrafen, weil sie den Schmuggel mit einem Mobilteleon gefilmt und damit gegen das Handyverbot im Knast verstoßen haben. Die GG/BO unterstützt die Gefangenen weiterhin. Die 2014 in Tegel gegründete Interessenvertretung hält es für den größeren Skandal, dass die geschmuggelten Produkte unter Bedingungen des Sozial- und Lohndumpings von Gefangenen hergestellt werden. Die GG/ BO fordert die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung und den Mindestlohn auch für Arbeit hinter Gittern. Sebastian Brux, Sprecher des Justizsenators, wollte die Kritik der Gewerkschaft nicht kommentieren.

taz, dienstag, 20. februar 2018

Peter Nowak