Kein Anruf ohne diese Nummer

Verwaltungsgericht entscheidet, dass Jobcenter keine Telefonlisten herausgeben müssen

Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig, Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner Begründung angeführt, dass die Herausgabe der Nummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährde. Das rechtfertige ausnahmsweise die Verweigerung der Nummern. Demnach hätten direkte Anrufe »nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter«. Das Urteil macht ein Zweiklassensystem bei Arbeitslosen deutlich: Anders als Langzeiterwerbslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht: Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer des Bearbeiters. Hartz-IV-Bezieher dagegen müssen bei einer Servicenummer anrufen und hoffen, dass ihr Anliegen weitergeleitet oder vom Callcenter-Mitarbeiter geklärt wird.

»Damit werden Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt«, empört sich die Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten. Es sei offensichtlich, dass mit viel »juristischer Verrenkung« versucht wurde, einen Grund zu finden, um Erwerbslosen die Nummern vorzuenthalten. »Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben«, so Felten.

Auch beim Kläger stieß das Urteil auf Kritik: »Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den Mitarbeitern nicht möglich. Die Servicenummern werden nun weiter zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden«.

Dirk Feiertag, einer der Klägeranwälte, bezeichnete das Urteil gegenüber »nd« als »frustrierend«. Derzeit betreue seine Kanzlei noch rund 100 ähnliche Klagen, die werde man nun alle zurückziehen müssen.

Der Kampf um transparente Telefonlisten währt lange. Der Erwerbslosenverein Tacheles hatte vor drei Jahren Listen veröffentlicht, sie nach Klagedrohungen aber entfernt. Auch die Berliner Piratenfraktion nahm veröffentlichte Nummern angesichts der Rechtslage wieder aus dem Netz.

Das Urteil wird die Diskussion nicht beenden, im Gegenteil: Die Initiative »Frag das Jobcenter« ruft dazu auf, Onlineanfragen an die Behörde zu starten und sie zur Veröffentlichung ihrer Transparenzregeln aufzufordern. »Nachdem der juristische Versuch gescheitert ist, muss der Druck auf die Jobcenter erhöht werden«, so ein Initiator. Die Richter hätten den Jobcentern nicht verboten, Daten zu veröffentlichen, sondern es ihrem Ermessen überlassen.

Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig, Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner Begründung angeführt, dass die Herausgabe der Nummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährde. Das rechtfertige ausnahmsweise die Verweigerung der Nummern. Demnach hätten direkte Anrufe »nachteilige Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter«. Das Urteil macht ein Zweiklassensystem bei Arbeitslosen deutlich: Anders als Langzeiterwerbslose stören Arbeitslosengeld-I-Bezieher anscheinend die Arbeit der Behörden nicht: Auf ihren Bescheiden findet sich die Rufnummer des Bearbeiters. Hartz-IV-Bezieher dagegen müssen bei einer Servicenummer anrufen und hoffen, dass ihr Anliegen weitergeleitet oder vom Callcenter-Mitarbeiter geklärt wird.

»Damit werden Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt«, empört sich die Berliner Erwerbslosenaktivistin Marianne Felten. Es sei offensichtlich, dass mit viel »juristischer Verrenkung« versucht wurde, einen Grund zu finden, um Erwerbslosen die Nummern vorzuenthalten. »Einerseits verweigern die Jobcenter jede Transparenz, gleichzeitig müssen Erwerbslose alle Daten abgeben«, so Felten.

Auch beim Kläger stieß das Urteil auf Kritik: »Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den Mitarbeitern nicht möglich. Die Servicenummern werden nun weiter zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden«.

Dirk Feiertag, einer der Klägeranwälte, bezeichnete das Urteil gegenüber »nd« als »frustrierend«. Derzeit betreue seine Kanzlei noch rund 100 ähnliche Klagen, die werde man nun alle zurückziehen müssen.

Der Kampf um transparente Telefonlisten währt lange. Der Erwerbslosenverein Tacheles hatte vor drei Jahren Listen veröffentlicht, sie nach Klagedrohungen aber entfernt. Auch die Berliner Piratenfraktion nahm veröffentlichte Nummern angesichts der Rechtslage wieder aus dem Netz.

Das Urteil wird die Diskussion nicht beenden, im Gegenteil: Die Initiative »Frag das Jobcenter« ruft dazu auf, Onlineanfragen an die Behörde zu starten und sie zur Veröffentlichung ihrer Transparenzregeln aufzufordern. »Nachdem der juristische Versuch gescheitert ist, muss der Druck auf die Jobcenter erhöht werden«, so ein Initiator. Die Richter hätten den Jobcentern nicht verboten, Daten zu veröffentlichen, sondern es ihrem Ermessen überlassen.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1029638.kein-anruf-ohne-diese-nummer.html

Von Peter Nowak und 
Grit Gernhardt

Wenn Erwerbslose zur Gefahr werden


„Kein Anspruch auf Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern“ – Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine mündliche Begründung ist Klassenkampf von oben

Seit Jahren kämpfen Erwerbslosenaktivisten dafür, dass die Jobcenter die dienstlichen Telefonnummern ihrer Mitarbeiter öffentlich zugänglich machen[1]. Die meisten Jobcenter lehnen das ab und verweisen auf den Datenschutz. Am 20. Oktober hat ihnen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Recht gegeben[2].

Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig e.V.[3], Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner mündlichen Begründung für die Zurückweisung der Klage ausgeführt, dass die Herausgabe der Te

Das Bundesverwaltungsgericht erkannte eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“, was nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausnahmsweise die Verweigerung der Telefonnummern rechtfertige. In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil[4] heißt es:

Das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verwaltungsgerichtshof München haben im Einklang mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften entschieden, dass zu Lasten der Kläger der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 2 IFG[5] eingreift. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann.

Zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehören u.a. Individualrechtsgüter wie Gesundheit und Eigentum sowie die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerledigung staatlicher Einrichtungen. Deren Gefährdung liegt vor, wenn aufgrund einer auf konkreten Tatsachen beruhenden prognostischen Bewertung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Bekanntwerden der Information das Schutzgut beeinträchtigt.

Von diesem rechtlichen Ausgangspunkt aus haben das Oberverwaltungsgericht Münster und der Verwaltungsgerichtshof München jeweils Tatsachen festgestellt, die zu einer solchen Gefährdung führen. Sie besteht namentlich in nachteiligen Auswirkungen auf die effiziente und zügige Aufgabenerfüllung der Jobcenter, die infolge von direkten Anrufen bei den Bediensteten eintreten können.Bundesverwaltungsgericht[6]

Hier schwingt die alte Furcht vor den Unterklassen noch immer mit, obwohl es doch nur Ansätze einer engagierten Erwerbslosenbewegung in Deutschland gibt. An der Kampagne gegen renitente Erwerbslose beteiligen sich auch die in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi organisierten Jobcentermitarbeiter, die die Repressalien gegen renitente Erwerbslose noch verschärften wollen und es schon in der Akte dokumentieren wollen[7], wenn jemand mal lauter wird.

Auf die Idee, dass es die Ungerechtigkeiten des Hartz IV-Systems sein könnte, die manche Erwerbslose wütend macht, kommen auch die gewerkschaftlich organisierten Jobcentermitarbeiter in der Regel nicht. Daher gibt es hierzulande auch keine Fabienne Brutus, eine Jobcentermitarbeitern aus Frankreich, die erklärt hat, sie wolle Betroffene bei der Arbeitsvermittlung unterstützen, sich weigerte, zu strafen und sanktionieren, und dafür im ganzen Land Solidarität erfuhr.

In Deutschland gibt es keinen Aufschrei, wenn Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt werden. „Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters nicht möglich. Die eingerichteten Servicenummern werden nun weiterhin zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden“, bedauert Kläger Sven F. von der Erwerbsloseninitiative Braunschweig.

Hier schwingt die alte Furcht vor den Unterklassen noch immer mit, obwohl es doch nur Ansätze einer engagierten Erwerbslosenbewegung in Deutschland gibt. An der Kampagne gegen renitente Erwerbslose beteiligen sich auch die in der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi organisierten Jobcentermitarbeiter, die die Repressalien gegen renitente Erwerbslose noch verschärften wollen und es schon in der Akte dokumentieren wollen[7], wenn jemand mal lauter wird.

Auf die Idee, dass es die Ungerechtigkeiten des Hartz IV-Systems sein könnte, die manche Erwerbslose wütend macht, kommen auch die gewerkschaftlich organisierten Jobcentermitarbeiter in der Regel nicht. Daher gibt es hierzulande auch keine Fabienne Brutus, eine Jobcentermitarbeitern aus Frankreich, die erklärt hat, sie wolle Betroffene bei der Arbeitsvermittlung unterstützen, sich weigerte, zu strafen und sanktionieren, und dafür im ganzen Land Solidarität erfuhr. Hierzulande nahm die Initiative für soziale Gerechtigkeit, ISG Gera[8] den Funken auf und startete die Aktion deutsche Fabienne[9].

In Deutschland gibt es keinen Aufschrei, wenn Erwerbslose, die eine Telefonnummer ihrer Fallmanager einfordern, zum Sicherheitsrisiko erklärt werden. „Ohne die Herausgabe der Telefonnummern ist direkter Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern des Jobcenters nicht möglich. Die eingerichteten Servicenummern werden nun weiterhin zu einer Vielzahl von Missverständnissen führen, die nicht selten in unnötigen Klagen enden“, bedauert Kläger Sven F. von der Erwerbsloseninitiative Braunschweig.

Frag das Jobcenter

Der Kampf um die Veröffentlichung der Telefonlisten geht schon länger. Der Erwerbslosenverein Tacheles[10] war nach Klagedrohungen gezwungen, die Liste mit Telefonnummern von Jobcentermitarbeitern von seinem Internetportal zu nehmen[11]. Auch die Berliner Piratenfraktion, die daraufhin die Telefonnummern online veröffentlichte, entfernte nach Klagedrohungen angesichts der unsicheren Rechtslage die Daten wieder von ihrer Homepage.

Das Urteil aus Leipzig wird die Diskussion um mehr Transparenz der Jobcenter nicht beenden. Im Gegenteil. Die Initiative Frag das Jobcenter[12] ruft dazu auf, Onlineanfragen an die Behörde zu starten, in denen sie zur Veröffentlichung ihrer Transparenzregeln aufgefordert werden.

„Nachdem der juristische Versuch gescheitert ist, muss der Druck auf die Jobcenter erhöht werden“, meinte ein Initiator. „Schließlich haben die Leipziger Richter den Jobcentern nicht verboten, die Daten zu veröffentlichen, sondern die Entscheidung in ihr Ermessen gestellt.“

Delikt sozialwidriges Verhalten: Repressalien gegen Hartz IV-Bezieher werden verfeinert

Während Erwerbslosen die dienstlichen Nummern ihre Fallmanager verweigert wird, werden sie selbst für die Behörden „immer gläserner“. Nicht nur alle Kontodaten können vom Jobcenter eingesehen werden können. Oft werden sogar Sozialdetektive losgeschickt, die kontrollieren sollen, ob Hartz IV-Bezieher und ihre Mitbewohner eine Bedarfsgemeinschaft sind oder nicht. Zudem wird die Repressionsschraube weiter angezogen. So können die Leistungen empfindlich gekürzt werden, wenn die Behörde den Erwerbslosen sozialwidriges Verhalten vorwirft[13].

So sollen die Jobcenter Gelder sogar nachträglich zurückfordern können, wenn ein Berufskraftfahrer wegen Trunkenheit seinen Führerschein und damit auch seinen Job verloren hat. Oder wenn eine alleinerziehende Mutter nicht den Namen des Kindsvaters nennen möchte. Oder wenn Aufstocker einfach so ihren Job aufgeben und deshalb mehr Hartz-IV-Leistungen benötigen als bislang.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis zum sozialwidrigen Verhalten auch Rauchen oder falsche Ernährung gezählt wird. Wer ein eigenes Haus besitzt, dann Leistungen nach Hartz IV beziehen muss, kann gezwungen werden, das Haus zu verkaufen. Der Erlös muss für die Deckung der Lebenshandlungskosten verwendet werden. Dabei dürfen allerdings keine Urlaubsreisen oder Luxusgüter gekauft werden.

Das könnte ebenfalls als sozialwidriges Verhalten sanktioniert werden[14]. So ist die Verheimlichung der Dienstnummern der Jobcenterangestellten nur ein weiterer Baustein einer systematischen Entrechtung von Erwerbslosen unter Hartz IV. Mit der Verweigerung der Telefonnummer wird ihnen deutlich gemacht, dass sie keine gleichberechtigen Gesprächs- und Verhandlungspartner sind, sondern gefährliche Klassen, die man im Zweifel ausgesperrt lässt.

Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49774/1.html

Anhang

Links

[0]

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland)#/media/File:Reichsgerichtsgebauede_-_frontal.jpg

[1]

https://www.heise.de/tp/news/Wann-duerfen-Telefonnummern-von-Jobcenter-Mitarbeitern-veroeffentlicht-werden-2553191.html

[2]

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=86

[3]

http://www.hartz4-im-netz.de/PagEd-index-index-page_id-56.html

[4]

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=86

[5]

https://dejure.org/gesetze/IFG/3.html

[6]

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=86&PageSpeed=noscript

[7]

https://publik.verdi.de/2016/ausgabe-04/gewerkschaft/gewerkschaft/seiten-4-5/A2

[8]

http://www.isg-gera.de/

[9]

http://www.isg-gera.de/index.php?action=fabienne

[10]

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite

[11]

https://www.heise.de/tp/news/Telefonlisten-der-Jobcenter-sollen-geheim-bleiben-2102729.html

[12]

http://blog.fragdenstaat.de/2016/fragdasjobcenter

[13]

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-so-hart-koennen-hartz-iv-empfaenger-nun-bestraft-werden-a-1110686.html

[14]

http://www.rp-online.de/wirtschaft/bundessozialgericht-hartz-iv-empfaenger-muessen-zu-grosses-haus-verkaufen-aid-1.6323254

Aufschub für Neuköllner Kiezladen

Gerichtsverhandlung endet mit Vergleich: Nun wollen Nutzer des Kiezladens F54 in der Friedelstraße diskutieren, wie sie mit der Entscheidung umgehen.

Bis Ende März muss der Kiezladen F54 in der Neuköllner Friedelstraße 54 keine Räumung befürchten. Das sieht ein Vergleich vor, den das Amtsgericht Neukölln am Donnerstag im Räumungsprozess gegen den Laden vorgeschlagen hat. Die AnwältInnen des luxemburgischen Eigentümers Pinehall s.a.r.l. und des Vereins der LadenbetreiberInnen Akazie haben ihm bereits zugestimmt.

Allerdings kann der Vergleich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. „Dann verkündet das Gericht das Urteil, und das wäre bei einem Gewerbemietvertrag die sofortige Räumung“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Benjamin Hersch, der den Verein vertritt, der taz. Dass die Pinehall s.a.r.l. nicht einmal einen Briefkasten besitze und auch noch nicht als Eigentümerin der Friedelstraße 54 im Grundbuch eingetragen sei, sei kein Hinderungsgrund für eine Räumung, betonte der Jurist. Die Firma habe sich die Räumungstitel gegen den Laden vom Vorbesitzer Citec übertragen lassen.

„Wir werden intensiv diskutieren, wie wir mit dem Vergleich umgehen“, erklärt Vereinsmitglied Martin Sander. Doch selbst wenn die mehr als 15 Initiativen und zahlreichen Einzelpersonen, die den Nachbarschaftsladen betreiben, dem Vergleich zustimmen, ist für Sander die Zwangsräumung nur aufgeschoben. „Über eine Räumung wird nicht in den Gerichtssälen, sondern in den Stadtteilen entschieden“, gibt er sich selbstbewusst.

Sander verweist darauf, dass in der Vergangenheit solidarische NachbarInnen Räumungen verhindert hatten. Etwa 60 UnterstützerInnen hatten sich auch am Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht für Kiezladen demonstriert. Darunter war auch Hans Georg Lindenau, dessen „Gemischtwaren mit Revolutionsbedarf M99“ in Kreuzberg ebenfalls räumungsbedroht ist. Lindenau verwies darauf, dass auch ihm weiter die kalte Vertreibung drohe, weil ihm von Eigentümer verbiete, eine Gastherme zum Heizen im Laden anzubringen.

„Die Unterstützung an einen regnerischen Herbstmorgen unter der Woche hat uns Mut gemacht“, sagte Sander. Auf einem UnterstützerInnentreffen am 25. Oktober soll über weitere Aktionen beraten. Im Mittelpunkt steht die für den 19. November geplante Kiezdemo. „Wir müssen wieder die Eigentumsfrage stellen. Es kann nicht sein, dass Firmen, die nicht einmal einen Briefkasten haben, entscheiden, wo wir leben“, so Sander.

https://www.taz.de/Raeumung-nicht-vor-Ende-Maerz/!5347535/

Peter Nowak

Die Räumung droht

NEUKÖLLN Heute wird die Klage gegen den Kiezladen in der Friedelstraße 54 verhandelt. Proteste vor Gericht angekündigt

Für den Kiezladen F54 wird es am Donnerstagmorgen ernst: Vor dem Amtsgericht Neukölln beginnt der Räumungsprozess
gegen den Stadtteilladen in der Friedelstraße. Klägerin ist die luxemburgische Immobilienfirma „Pinehill s.a.r.l., seit Sommer
Eigentümerin des Mietshauses. „Mit einem rechtskräftigen Räumungstitel könnte schon in drei Wochen eine Gerichtsvollzieherin vor unserer Tür stehen“, lautet die Befürchtung von Martin Sanders vom Verein Akazie gegenüber der taz.
Er moniert auch, dass das Gericht an dem Termin für das Gerichtsverfahren festgehalten hat, obwohl der Anwalt der MieterInnen einen anderen Termin hat und vergeblich um eine Verschiebung bat. „Aber dem Gericht geht die Verdrängung in
Neukölln offenbar nicht schnell genug“, kommentiert eine Nachbarin das Festhalten am Prozesstermin. Sie weist darauf hin, dass es nicht nur um den Laden, sondern um die Zukunft des gesamten Hausprojekts geht. Vorerst sei zwar nur der Kiezladen
von einer Räumung bedroht, weil ein Gewerbemietvertrag leichter zu kündigen ist. Doch die Räumungsklage sei auch ein Angriff auf die anderen MieterInnen. Schließlich haben die HausbewohnerInnen gemeinsam mit den LadenbetreiberInnen
seit mehr als einen Jahr gegen die drohende Verdrängung aus dem Stadtteil gekämpft. Damals hatte die Wiener Immobilienfirma Citec das Haus gekauft hatte. Die Hausgemeinschaft der Friedelstraße 54 vernetzte sich daraufhin mit anderen

von Räumung bedrohten MieterInnen und rief ein Treffen der BewohnerInnen der Citec-Häuser in Berlin ein. Und sie beschloss, das Haus selbst kaufen zu wollen. Mitte März fuhr deswegen eine Delegation der LadenbetreiberInnen und UnterstützerInnen nach Wien, um dem Citec-Vorstand das Kaufangebot persönlich zu überreichen. Der weite Weg schien sich gelohnt zu haben. Wenige Wochen später begannen, moderiert von der Neuköllner Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), am runden Tisch die Verhandlungen zwischen der Citec und den BewohnerInnen. Die dann allerdings abrupt scheiterten: Im
August kam die überraschende Nachricht, dass das Haus mittlerweile an den luxemburgischen Investor verkauft worden war. „Die Pinehill s.a.r.l. setzt nun mit der Räumungsklage gegen den Nachbarschaftsladen die Verdrängungspolitik der Citec fort“, sagt ein Nachbar. Vor der Gerichtsverhandlung soll gegen die drohende Verdrängung demonstriert werden. „Laut gegen den Räumungsprozess des Kiezladens F54“ lautet das Motto der Kundgebung, zu der mehrere Stadtteilinitiativen ab 8.30 Uhr vor dem Amtsgericht in der Karl Marx-Straße 77/78 aufrufen.

Kiezdemo angekündigt

Zudem findet am 25. Oktober im Laden ein UnterstützerInnentreffen statt. Dort wird auch darüber beraten, wie auf eine drohende Zwangsräumung reagiert werden soll. Für Samstag, den 19. November, ist zudem eine „Kiezdemo“ gegen Gentrifizierung angekündigt. An der sich wohl nicht nur Initiativen aus Neukölln beteiligten dürften: So ist zum Beispiel die Räumung des Kreuzberger Szenegeschäfts Gemischtwarenladen mit Revolutionsbedarf M99 trotz eines vor Kurzem vom Gericht verordneten Aufschubs längst noch nicht vom Tisch. Die Räumung droht
NEUKÖLLN Heute wird die Klage gegen den Kiezladen in der

aus Taz vom 20.10.2016

http://www.taz.de/!5347451/

Peter Nowak

Überwachen und Strafen

TEGEL Gefangene werden drangsaliert, weil sie Schmuggel enthüllten

„Wir haben uns 2014 in der JVA Tegel gegründet, um den Mindestlohn und die Einbeziehung von Gefangenen in die Rentenversicherung durchzusetzen. Zwei Jahre später kämpfen wir auch um die Menschenrechte für Whistleblower hinter Gittern“, erklärte der Sprecher der Gefangenengewerkschaft/bundesweite Organisation (GG/BO) am Donnerstag auf einer Pressekonferenz am Berliner Haus der Demokratie. Es ging um die Rechte von Timo F. und Benjamin L., die Videos über die Schmuggel- und Klauwirtschaft in der JVA Tegel veröffentlicht haben. Wegen Handynutzung wurden sie von der Gefängnisleitung mit Disziplinarstrafen belegt (taz berichtete). Sie müssen länger in ihren Zellen bleiben und haben Fernsehverbot. Am Donnerstag bezeichneten die Rechtsanwälte der beiden Gefangenen die Maßnahmen als Einschüchterung
von zwei Whistleblowern, die Missstände hinter Gitter offenlegen. „Mein Mandat galt in der JVA Tegel als ein Beispiel für eine gelungene Resozialisierung. Nachdem er die Schmuggelwirtschaft in der JVA Tegel aufgedeckt hat, ist seine Prognose für die Zukunft plötzlich negativ, moniert der Anwalt von Benjamin L. Jan  Oelbermann. Das könne für seinen Mandanten bedeuten, dass er statt vorzeitiger Entlassung seine Strafe vollständig verbüßen muss. Rechtsanwalt Carsten Hoenig kritisierte nicht nur die Gefängnisleitung, sondern auch das LKA. Sein Mandat Timo F. habe seit Januar 2016 der Verwaltung Informationen über die Existenz des Schmuggelnetzwerkes übermittelt. Der damalige Vertrauensanwalt des Landes Berlin Christoph Partsch
sei ebenso eingeschaltet worden wie das Landeskriminalamt. Im Mai 2016 habe er dem LKA eine Liste mit detaillierten
Angaben zu den Vorwürfen im Auftrag seines Mandanten übermittelt. Der sei ständig Drohungen von Mitgefangenen, die an
dem Schmuggelnetzwerk beteiligt waren, ausgesetzt. Trotzdem habe er bisher vergeblich die Verlegung in eine andere
Haftanstalt gefordert. Die Pressesprecherin des Berliner Justizsenats Claudia Engfeld habe seinen Mandanten vorgeworfen,
nur die Verlegung in die JVA seiner Wahl durchsetzen zu wollen, kritisiert Hoenig.
aus Taz vom 13.10.2016
Peter Nowak

Prozessbeginn bei Air France

Gewerkschafter, die ihre Bosse angegangen haben sollen, stehen vor Gericht

»Streiken wie in Frankreich«, heißt es auf Aufklebern, die in den letzten Monaten wieder vermehrt in Deutschland zu sehen sind. Damit wird Solidarität mit Arbeitskämpfen ausgedrückt, die Fabrikbesetzungen und andere kreativen Protestformen mit einbeziehen. Doch deswegen werden in Frankreich vermehrt Gewerkschaftsmitglieder kriminalisiert.

Am 27. September begann in Bobigny bei Paris der Prozess gegen 15 Beschäftigte von Air France wegen gezielter Gewalt und Sachbeschädigung. Ihnen wird vorgeworfen am 5. Oktober 2015 bei Protesten gegen die Entlassung von 2900 Beschäftigten in einen Sitzungssaal eingedrungen und zwei Air-France-Manager bedrängt zu haben. Die Bilder, auf denen zu sehen ist, wie die Manager auf der Flucht vor den wütenden Beschäftigten über einen Zaun steigen und sich dabei ihre Hemden zerreißen, gingen damals um die Welt. Das Gericht versucht mit Hilfe des von der Polizei gesammelten Bildmaterials die 15 Angeklagten als Rädelsführer hinzustellen. Ein Bündnis verschiedener Gewerkschaften, darunter CGT und Sud, hatten zu Solidaritätsaktionen während des Prozesses aufgerufen,

»Im Gerichtssaal herrschte eine überaus solidarische, aber auch teilweise aggressive Stimmung. Der Richter drohte mehrmals mit Räumung des Saals«, erzählt der Basisgewerkschafter Willi Hajek, der den Prozess besuchte, gegenüber »nd«. Es seien Erklärungen verlesen worden, die die sofortige Wiedereinstellung der entlassenen Air-France-Beschäftigten und den Freispruch aller Angeklagten forderte. Die Staatsanwaltschaft forderte für fünf Angeklagte Haftstrafen von zwei bis vier Monate mit Bewährung. Zehn Beschuldigte sollen eine Strafe von 1000 Euro bezahlen. Ein Urteil wird für den 30. November erwartet.

»Der Prozess gegen die Air France Kollegen ist nur ein Teil der Repression gegen Akteure der Bewegungen gegen das Arbeitsgesetz el Khomri und gegen kämpferische Gewerkschafter«, meint Hajek. So müssen sich am 19. Oktober acht CGT-Mitglieder des Traktorenreifenwerks Goodyear in Amiens wegen Bossnapping vor Gericht verantworten. Sie gehörten zum Verhandlungskomitee. Ihnen wird vorgeworfen, im Kampf gegen die Werkschließung zwei Manager in ihrem Büro eingeschlossen zu haben, um mit ihnen die Modalitäten der Schließung zu verhandeln.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1027834.prozessbeginn-bei-air-france.html

Peter Nowak

FPÖ hält nicht viel vom Urheberrecht

Filmpiraten vs. FPÖ, Teil II

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv «Filmpiraten» gegen die Freiheitliche Partei Österreich. Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück,  die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die FPÖ hatte die Filmaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt (siehe Augustin 384, Februar 2015).

Auf dem Kanal «FPÖ-TV» wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte ihres Videoberichts über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. verwendet, der 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden war und trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft saß (s. Interview mit Josef S. im Augustin 382 oder auf www.augustin.or.at). Die Filmpiraten forderten von der  FPÖ eine Unterlassungserklärung, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden. Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine versuchte Retourkutsche der rechten Partei.

«Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehen kann», belehrt Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung die FPÖ-Juristen. Der Richter teilt auch die Befürchtung der Filmpiraten, durch die Verwendung ihres Materials durch die FPÖ könne der falsche Verdacht entstehen, das antifaschistische Videokollektiv billige die Berichterstattung der rechten Partei. Jan Smendek vom Verein Filmpiraten bezeichnet die Abweisung der FPÖ-Klage als ersten Schritt in die richtige Richtung. Weil die FPÖ Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, sei es aber noch zu früh, von einem endgültigen Erfolg zu sprechen.

http://www.augustin.or.at/

Peter Nowak

www.filmpiraten.org

Chelsea Manning braucht unsere Solidarität

Nach dem Suizidversuch der Whistleblowerin gibt es eine internationale Kampagne für ihre Freilassung

Im September 2016 war die inhaftierte WikiLeaks-Informantin Chelsea Manning aus Protest gegen die Haftumstände und die Verweigerung von Medikamenten, die sie als Transgender benötigt, in den Hungerstreik getreten. Sie werde keine Nahrung zu sich nehmen, bis sie „ein Minimum an Würde, Respekt und Menschlichkeit“ erfahre und die „konstante, bewusste und übereifrige Überprüfung durch das Gefängnis- und Militärpersonal“ ende. Am 13. September beendete sie ihren fünftägigen Hungerstreik, nachdem ihr das US-Militär zugesagt hat, Manning als Transgender einen operativen Eingriff zur Geschlechtsumwandlung zu ermöglichen. (GWR-Red.)

In den letzten Monaten war es um die US-Whistleblowerin Chelsea Manning ruhig geworden. Die IT-Spezialistin war wegen Spionage und Verrat von Militärgeheimnissen zu einer Haftstrafe von 35 Jahren verurteilt worden, weil sie Dokumente und Videos an die Plattform Wikileaks geschickt hatte, die Kriegsverbrechen von US-Militärs während ihres Kriegseinsatzes im Irak dokumentieren. Doch seit einigen Wochen wächst weltweit die Angst um Mannings Leben, die als Transgender ihre Haftstrafe in dem Militärgefängnis für Männer Fort Leavenworth verbüßen muss. Dort verübte Manning in den Morgenstunden des 6. Juli 2016 einen Suizidversuch. Entsprechende Gerüchte wurden von ihren Anwälten mittlerweile bestätigt.

„Ich bin okay. Ich bin froh, am Leben zu sein. Vielen Dank für Eure Liebe. Ich komme da durch“, ließ Manning über Twitter ihren Unterstützer_innen mitteilen. Doch nach ihrem Suizidversuch drohen der Whistleblowerin nun neue Anklagen. Manning werden bedrohliches Verhalten, der Besitz verbotener Gegenstände und der Widerstand gegen Gefängnispersonal vorgeworfen. Kommt es zu einer Verurteilung, befürchtet die US-Menschenrechtsorganisation (ACLU) die unbefristete Einzelhaft, die Wiedereinstufung auf die höchste Sicherheitsstufe sowie neun zusätzliche Haftjahre ohne die Möglichkeit der Haftaussetzung. Solidaritätsgruppen warnen, dass solche Restriktionen das Leben der psychisch angeschlagenen Gefangenen gefährden könnten.

Mit einer Petition wollen die Unterstützergruppen die Öffentlichkeit gegen die erschwerten Haftbedingungen von Manning aufrütteln. „Chelsea braucht unsere Solidarität“, lautet ihr Motto.

Das Interesse ist zumindest in Deutschland nach ihrer Verurteilung zurückgegangen. Der Wikipedia-Eintrag zu Manning wurde seit 2014 nicht mehr aktualisiert. Doch nach ihren Suizidversuch hat der Chaos Computer Club (CCC), deren Ehrenmitglied Manning ist, ihre Begnadigung gefordert: „Die unmenschlichen Haftbedingungen haben Chelsea Manning an den Rand des Selbstmords getrieben. Als Strafe für ihren Versuch sollen diese nun noch verschärft werden“, kritisiert der CCC die US-Behörden. Mannings Haftbedingungen wurden schon 2012 vom UN-Berichterstatter als Folter kritisiert.

Nicht auf eine mögliche Begnadigung durch den Präsidenten verlassen

Der CCC fordert, wie andere Solidaritätsgruppen in aller Welt, dass der scheidende US-Präsident Barack Obama Manning begnadigt und so den grausamen Bedingungen ein Ende bereitet. „Das wäre endlich das langersehnte Zeichen für Whistleblower, auf das viele hoffen“, heißt es in der Erklärung.

Doch Solidaritätsgruppen in den USA warnen vor Illusionen in einen Gnadenakt von Obama. Sie verweisen darauf, dass es bisher nicht gelungen ist, den nach einem juristisch äußert fragwürdigen Indizienpross, der von massiver politischer Hetze begleitet war, zu einer lebenslänglichen Haft verurteilten Aktivisten des American Indian Movement Leonard Peltier freizubekommen. Nachdem Peltier vor mehr als einem Jahrzehnt schwer erkrankte, konzentrierten sich die Hoffnungen vieler seiner Unterstützer_innen auf eine Begnadigung durch Präsident Clinton. Doch die war ausgeblieben. Peltiers kritischem Gesundheitszustand zum Trotz, ist es nicht gelungen, die außerparlamentarische Kampagne für seine Freilassung wieder mit mehr Elan zu forcieren.

Deshalb wollen sich viele Unterstützer_innen von Manning verstärkt darauf konzentrieren, die Solidaritätsbewegung für ihre Freilassung sowohl in ihren eigenen Ländern als auch auf transnationaler Ebene zu stärken. Nur so könne der nötige Druck erzeugt werden, damit zunächst Mannings Haftbedingungen nicht noch weiter verschärft werden und der Druck für ihre Freilassung wächst.

Manning did the right thing

Dabei ist wichtig, Chelsea Manning nicht in erster Linie als Opfer, sondern als eine Aktivistin zu sehen, die durch die Veröffentlichung von Dokumenten geheim gehaltene Kriegsverbrechen im Irak bekannt gemacht hat. In Zeiten, in denen die Herrschenden aller Länder, auch in Deutschland, Kriege nicht nur wieder planen, sondern auch in ihr politisches Kalkül einbeziehen, solle Manning als ein Beispiel für einen Widerstand im Herzen der Kriegsmaschinerie gelten. Daher sollte neben ihrer Freilassung immer auch das Lob ihrer Aktionen im Mittelpunkt stehen. Die Parole „Manning did the right thing“ sollte auf keiner Antikriegsaktion fehlen.

graswurzelrevolution


412 oktober 2016

http://www.graswurzel.net/412/manning.php

Peter Nowak

Billiglohnland Knast

Im Gefängnis arbeitende Insassen werden von Justizbediensten oft noch zusätzlich ausgebeutet, wie im Zuge eines kürzlich auf­gedeckten Schmuggelskandals bekannt wurde. Doch auch die Grundrechte von drogen- und medikamentenabhängigen Gefangenen werden verletzt.

Im Gefängnis arbeitende Insassen werden von Justizbediensten oft noch zusätzlich ausgebeutet, wie im Zuge eines kürzlich auf­gedeckten Schmuggelskandals bekannt wurde. Doch auch die Grundrechte von drogen- und medikamentenabhängigen Gefangenen werden verletzt.

»Routine oder Einzelfall?« fragte die Gefangenenzeitung Lichtblick, nachdem Mitte September durch einen Bericht des ZDF-Magazins »Frontal 21« bekanntgeworden war, dass Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Tegel im Gefängnis hergestellte Waren aus der Anstalt geschmuggelt und verkauft hatten. In einer Sonderausgabe berichtete die Gefangenenzeitung, dass die beiden Insassen, die in dem Fernsehbeitrag zitiert wurden, von Mithäftlingen als »Anscheißer« beschimpft worden seien.

Zudem würden sie von der Gefängnisleitung mit Repressalien belegt. »Heute konnten sie sich über Durchsuchungen ihrer Zellen und all ihrer Körperöffnungen freuen«, schrieb Lichtblick mit einem Anklang von Schadenfreude.

Die in Tegel gegründete Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) solidarisierte sich hingegen in einer Pressemeldung mit den »engagierten Inhaftierten in der JVA Tegel, die anstaltsintern einem zunehmenden Repressionsdruck seitens der JVA Tegel ausgesetzt sind«. GG/BO-Sprecher Oliver Rast bezeichnet es im Gespräch mit der Jungle World als absurd, dass die Gefangenen, die den Tegeler Schmuggel aufzudecken halfen, mit Zellenrazzien und Verhören konfrontiert sind. Er betont, dass es sich beim Schmuggel nicht um Einzelfälle handele, und widerspricht damit dem Berliner Justizsenator. »Die uns vorliegenden Ausführungen des Hauptbelastungszeugen Timo F. legen nahe, dass es sich um ein organisiertes Netzwerk von 20 bis 30 Bediensteten handelt«, so Rast.

Für ihn ist die Schmuggelwirtschaft keine Überraschung, sie gehört in allen Haftanstalten zum Alltag. »Es ist längst an der Zeit, die Selbstbedienungs- und Selbstbereicherungsmentalität der JVA-Bediensteten öffentlich zu skandalisieren«, sagt der Gewerkschafter. Er kritisiert, dass die Knastarbeiter in der teilweise reißerischen Berichterstattung kaum vorkämen. »Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Entwertung der menschlichen Arbeitskraft Inhaftierter, wenn auf der Billiglohninsel Knast von Gefangenen gefertigte Produkte gratis von Bediensteten entgegengenommen und womöglich in Eigenregie weitervertrieben werden.«

Die Gefangenengewerkschaft, die vor zwei Jahren gegründet wurde, sieht sich außerdem häufig gezwungen, die Grundrechte von Gefangenen zu verteidigen, die von Drogen oder Medikamenten abhängig sind. Mitte September beispielsweise berichtete die »Gefangenensolidarität Jena« über den seit Monaten erfolglosen Kampf von Oliver Gresenz, dem stellvertretenden GG/BO-Sprecher in der JVA Untermaßfeld, in ein Haftkrankenhaus nach Leipzig verlegt zu werden. Dort will Gresenz, der seit zwei Jahren von verschiedenen Medikamenten abhängig ist, eine Entzugstherapie beginnen. Die Gefängnisleitung lehnt die Therapie mit der Begründung ab, es gebe im Gefängniskrankenhaus zu wenige Betten. »Anstatt die Menschen zu behandeln, werden sie von der Knastmedizin mit harten Medikamenten ruhiggestellt, die selbst zu Abhängigkeit führen«, kritisiert die Jenaer Solidaritätsgruppe.

Auch die JVA Würzburg zwingt drogen- oder medikamentenabhängige Gefangene zum kalten Entzug (Jungle World 30/16). Die Rechtsanwältin Christina Glück, die einen der betroffenen Würzburger Häftlinge vertritt, spricht von einer Verletzung der Menschenwürde. Die Häftlinge litten vor allem am Anfang unter starken Entzugserscheinungen, klagten über schweren Durchfall und Erbrechen. Die in der JVA zuständigen Ärzte hielten trotzdem an dieser Form des Entzugs fest. Im Juli 2016 waren in der JVA Würzburg aus Protest gegen diese Haftbedingungen 47 Insassen elf Tage lang in einen Hungerstreik getreten. Ein Methadonprogramm für Gefangene im Entzug gehörte zu den Forderungen. Der Hungerstreik musste jedoch erfolglos beendet werden.

http://jungle-world.com/artikel/2016/39/54920.html

Peter Nowak

Freizeitsperre nach Skandal im Gefängnis

Timo F. und Benny L. filmten in der Justizvollzugsanstalt Tegel, um nachzuweisen, dass dort hergestellte Produkte auf eigene Rechnung verkauft wurden. Nach Angaben der Gefangenengewerkschaft haben die beiden Häftlinge nun einen Monat lang nur anderthalb Stunden Aufschluss, da sie die Aufnahmen ohne Genehmigung gemacht hätten. Ihre Beschäftigungsverhältnisse seien beendet und ihre Fernsehgeräte eingezogen worden. »Es ist offensichtlich, dass es der JVA-Leitung nicht nur darum geht, vom anstaltsinternen Skandal des Schmuggels und der Hehlerei durch Bedienstete abzulenken, sondern die beiden aktiven Gefangenen regelrecht mundtot zu machen«, kritisiert der Pressesprecher der Gefangenengewerkschaft, Oliver Rast, in einer Pressemitteilung am Mittwoch.

Die Pressesprecherin der Justizverwaltung, Claudia Engfeld, bestätigt, dass gegen die beiden Häftlinge eine Freizeitsperre verhängt wurde. Ihre Beschäftigungsverhältnisse seien allerdings nicht beendet worden. Die Freizeitsperre sei eine Standardmaßnahme bei Regelverstößen. »Die beiden Männer werden exakt so behandelt wie andere Gefangene auch, die illegalerweise ein Handy besitzen«, sagt Engfeld. Sie sieht auch keinen Zusammenhang zwischen den Aufnahmen und dem Aufdecken des mutmaßlichen Schmuggels. »Die Videoaufnahmen sind nicht aus dem Gefängnis geschmuggelt worden, um ein mutmaßliches Fehlverhalten aufzudecken. Zu der Zeit, als die Aufnahmen mutmaßlich entstanden sind, hat die Polizei bereits seit Monaten ermittelt«, so Engfeld. Auf Bitten der Polizei seien die Ermittlungen geheim gehalten worden.

Peter Nowak

Ist die Zerstörung alter Kulturdenkmäler ein Verbrechen?

Die Frage müsste lauten, warum werden nicht soziale Sicherheit, Bildung und Kultur zum Weltkulturerbe erklärt?

„Malischer Kulturschänder verurteilt“, titelte[1] die bürgerliche FAZ und die TAZ, das schon längst dem Teenageralter entwachsende Blatt der Bürgerkinder, hat fast den gleichlautenden Aufmacher „Haft für den Kulturschänder“[2]. Beide Autoren betonen gleichermaßen, dass der malische Tuarag-Aktivist Ahmad al Faqi al-Mahdi noch recht glimpflich davon gekommen ist, weil er für seinen Anteil an der Zerstörung von Mausoleen in Timbuktu (siehe Islamistischer Bilderstürmer vor Gericht[3]) nur neun Jahre Haft bekommen hat. Wäre er nicht voll geständig gewesen und hätte er sich für die Zerstörungen nicht entschuldigt, wäre die Strafe sicher härter ausgefallen.

Nun scheint mit dem Urteil niemand ein Problem zu haben. Schließlich gehört der Angeklagte zu den Tuareg-Aktivisten, die zeitweise mit den Islamisten verbündet waren und in den von ihnen eroberten Gebieten eine Terrorherrschaft errichteten[4]. Tatsächlich gäbe es viele Gründe, den Islamisten und ihren Verbündeten den Prozess zu machen.

Dazu zählt ihr Terror durch eine brutale Scharia-Auslegung, die Verfolgung von Frauen, die sich nicht von den Islamisten unterdrücken lassen wollten, Grausamkeiten gegen Andersdenkende. Doch statt den Angriff auf Würde und Rechte der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, wird vom Internationalen Strafgerichtshof die Zerstörung alter Gemäuer als Kriegsverbrechen verurteilt.

Ein katholischer Heiliger als Kriegsverbrecher?

Dabei gehörte die Zerstörung von Kirchen und Gebäuden und Orten, die zu heiligen Städten erklärt worden waren, jahrtausendelang zur Praxis jeder Armee, die ein Gebiet besetzt hat. Es war in der Regel eine Machtdemonstration und sollte die Unterlegenen demoralisieren. Als sich in Europa das Christentum ausbreitete, war die Zerstörung von Heiligtümern der zu Heiden erklärten Indigenen ein wichtiger Bestandteil der Expansion.

Bonifatius soll einen für die Bewohner einer germanischen Provinz heiligen Baum gefällt haben, um ihnen zu demonstrieren, dass dort nicht der Donnergott wohnt, der Blitz und Verderben über die Menschen bringt. Bonifatius wird von Katholiken bis heute verehrt[5]. Teile seiner Reliquien werden noch immer im Dom zu Fulda von Gläubigen angebetet. Verehren sie damit einen Verbrecher, sogar einen Kriegsverbrecher?

Nach dem Urteil des Internationalen Strafgerichtshof könnte seine Tat so klassifiziert werden. Schließlich ließ Bonifatius den „heiligen Baum“ fällen, um die bisherige Kultur und Religion der Indigenen nachhaltig zu erschüttern. Das waren aber gängige Methoden aller Propheten, die eine neue Religion etablieren wollten. Dazu mussten erst die alten Glaubenssysteme und ihre heiligen Orte entweiht werden.

Daneben wurden solche Zerstörungen seit jeher in eroberten Gebieten durchgeführt. Das galt bei Kriegen in Europa, mehr noch aber in den von den Europäern eroberten Gebieten auf den afrikanischen, amerikanischen und asiatischen Kontinenten. Die noch heute heuchlerisch als Entdecker gefeierten Eroberer wären nach dem Urteil aus Den Haag alle Kriegsverbrecher.

Zerstörung von Kulturdenkmälern kann auch Befreiung zum Motiv haben

Doch gab es auch ein anderes Motiv der Zerstörung von alten Kulturdenkmälern. Bei Revolutionen kann damit der Sturz der alten, verhassten Ordnung symbolisiert werden. In der kurzen Zeit der Macht der Wiedertäufer in Münster, die in dem historischen Roman Q[6] des Künstlerkollektivs Luther Blissett als eine Mischung aus religiösem Wahn und Diktatur des frühbürgerlichen Proletariats beschrieben wird, war der Abriss des monumentalen Doms ein demonstratives Zeichen dafür, dass die alten Mächte verloren haben.

Es dauerte allerdings nur wenige Monate und die alten Herrscher eroberten die Stadt zurück und ließen den Dom noch monumentaler wieder aufbauen. Auch später zerstörten aufbegehrende Menschen Kulturstätten, Kirchen und Schlösser der alten Mächte, um damit deutlich zu machen, dass diese auch architektonisch ihren Einfluss verloren haben. Das war zum Beispiel während der spanischen Revolution der Fall, als vor allem die Landbevölkerung den verhassten Klerus und die Feudalgesellschaft damit bestrafen wollte, indem viele Klöster, Schlösser und Kirchen zerstört wurden.

Der Roman Ästhetik des Widerstands[7] von Peter Weiss beginnt mit einem langen Kapitel, in dem sich drei deutsche Antifaschisten vor dem in Berlin ausgestellten Pergamonaltar[8] über die Rolle von Kunst unterhalten.

Sie interpretieren die Motive des Altars als antike Klassenkämpfe und sehen in ihm ein Denkmal der Inspiration für ihre Kämpfe, das sie bewahren wollen. An einer Stelle kommt die alte Mutter eines der drei Antifaschisten kurz zu Wort, die einwirft, dass die Unterdrückten diese alten Steine weniger kulturphilosophisch betrachten würden. Für sie wären sie eher gute Barrikaden bei den Revolten. Auch für den Hausgebrauch könnten sie verwendet werden.

Weltkulturerbe ist eher ein Programm zur Förderung des Tourismus

So berichten immer wieder Archäologen, dass Dorfbewohner in Peru und Mexiko Steine für den Hausbau aus Stätten mitnehmen würden, die zum Weltkulturerbe erklärt worden sind. Kritiker sehen im Weltkulturstatus vor allem eine Förderung für zahlungskräftige Touristen, die sich an den alten Kulturen erfreuen wollen. Für die Bewohner der Umgebung habe das nicht immer positive Folgen.

Wenn nun der Internationale Gerichtshof sein Urteil damit begründet, dass die Denkmäler für die Bewohner von Timbuktu einen „hohen symbolischen und moralischen Wert“ haben, sind sicher die Ausrichter der Tourismusprogramme auch gemeint. Die meisten Menschen in dieser Umgebung aber profitieren davon nicht, dass alte Gemäuer zu Kulturdenkmälern erklärt werden. Was sie brauchen, ist eine soziale Versorgung, Bildung und Gesundheit.

Solche Forderungen wurden immer wieder von einer starken sozialen Bewegung in Mali gestellt, was in dem Film Bamako[9] von Abderrahmane Sissako[10] deutlich wird, der ein fiktives Sozialforum in Malis Hauptstadt zum Thema hat.

Dort werden viele drängende Probleme der malischen Bevölkerung angesprochen: Armut, Unterernährung, Perspektivlosigkeit und die Migration vieler junger Menschen. Der Schutz von alten Gemäuern gehört nicht dazu.

So sollte doch die Frage gestellt, warum nicht das Zur-Verfügung-Stellen sozialer Versorgungssysteme, von Bildung und Gesundheit zum Weltkulturerbe erklärt wird und alle die Kräfte in Politik und Wirtschaft, die dafür verantwortlich sind, dass dies nicht gewährleistet wird, juristisch zur Verantwortung gezogen werden?

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49549/1.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[0]

https://www.flickr.com/photos/magharebia/8456723770/in/album-72157627453032919/

[1]

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/afrika/malischer-kulturschaender-in-den-haag-verurteilt-14455909.html

[2]

http://www.taz.de/!5339596/

[3]

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49217/

[4]

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49217/

[5]

http://www.bistum-fulda.de/bistum_fulda/bistum/bistumsheilige/heiliger_bonifatius.php

[6]

http://www.assoziation-a.de/buch/186

[7]

http://www.suhrkamp.de/buecher/die_aesthetik_des_widerstands-peter_weiss_45688.html

[8]

http://www.smb.museum/museen-und-einrichtungen/antikensammlung/sammeln-forschen/3d-modell-des-pergamonaltars.html

[9]

http://www.archipel33.fr/site/index.php?option=com_content&task=view&id=287&Itemid=2&lang=fr

[10]

http://www.imdb.com/name/nm0803066

Schmuggel ist Knastalltag

Schiebereien von Beamten und Häftlingen in der JVA Tegel sind symptomatisch

Justizvollzugsbeamte des Männergefängnisses Tegel sollen seit Jahren in großem Stile Waren aus den Gefängniswerkstätten hinaus gebracht und auf eigene Rechnung verkauft haben. Zur Schmuggelbande in Deutschlands größtem Männerknast sollen auch Häftlinge im sogenannten Fahrdienst gehört haben. Diese Vorwürfe erhoben zwei Gefängnisinsassen vor den Kameras des ZDF-Politmagazins »Frontal 21«. Die Sendung wurde letzte Woche ausgestrahlt.

Aber auch in die andere Richtung soll geschmuggelt worden sein: Auf Bestellung habe die Fahrtruppe den Häftlingen »Handys, besseres Essen oder mal ein paar Pornos« mitgebracht. 70 Euro habe so ein Wunschpaket gekostet, erzählen die beiden Männer, im Fernsehvideo Timo F. und Benjamin L. genannt. Von ihren Mithäftlingen werden sie nun als »Anscheißer« beschimpft. Gegen mindestens einen Vollzugsmitarbeiter ermittelt jetzt der Staatsanwalt: »Verdacht der Bestechlichkeit« und »Erpressung« lauten die Vorwürfe.

»Routine oder Einzelfall?« fragt die traditionsreiche Gefangenenzeitung »Lichtblick« in einem »Extrablatt« zu den Tegeler Vorfällen. Während die Sprecherin des Justizsenators, Claudia Engfeld, das »wirklich nicht entschuldbare Verhalten eines einzelnen Beamten« konstatiert, interpretiert »Lichtblick« die Tegeler Geschäfte eher als Regel, denn als Sonderfall: »Gefangene und Beamte, die hier sauber bleiben und nicht die Chance nutzen, was zu drehen, sind eher die Ausnahme.«

Den Schmuggel sehen sie als Symptom eines kranken Justizapparates: »Überstunden, Aufgabenanhäufung, ein Dienstherr, der ihnen bei Problemen in den Rücken fällt, und zu guter Letzt die bescheidene Bezahlung« der Beamten trügen zu personellem Notstand bei. Die miesen Bedingungen müssten die Gefangenen dann ausbaden in Form gekürzter Besuchszeiten, reduzierter Ausführungen und gestrichener Freizeitangebote. Auf beiden Seiten wachse der Frust und münde in Aggressivität gegenüber den Bediensteten. »In den meisten Fällen die falsche Adresse«, schreibt der anonyme Autor des »Lichtblicks«.

Auch Oliver Rast von der Gefangenengewerkschaft BB/GO sieht in dem Tegeler »Skandal« keinen Einzelfall: »Die uns vorliegenden Ausführungen des Hauptbelastungszeugen Timo F. legen nahe, dass es sich um ein organisiertes Netzwerk von 20 bis 30 Bediensteten handelt«, erklärt Rast gegenüber »nd«. Ihn überrascht die Schmuggelwirtschaft keineswegs, vielmehr gehöre sie in allen Haftanstalten zum Alltagsgeschäft. In der jetzt durch die Fernsehsendung losgetretenen öffentlichen Debatte um Schmuggel und Hehlerei im Knast kommt dem Gewerkschafter Rast jedoch ein Aspekt zu kurz: die Ausbeutung von Häftlingen in der »Billiglohninsel Knast«.

Seine Gefangenengewerkschaft hatte übrigens erst am vergangenen Wochenende den Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union entgegennehmen dürfen. Die Menschenrechtsorganisation will damit auch auf die dringende Reformbedürftigkeit des deutschen Strafvollzugswesens hinweisen, so ist auf ihrer Homepage nachzulesen.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1026149.schmuggel-ist-knastalltag.html

Peter Nowak

Kampagne für US-Whistleblowerin

Trotz Chelsea Mannings Selbstmordversuch drohen verschärfte Haftbedingungen

Nach dem Selbstmordversuch der Whistleblowerin Chelsea Manning gibt es internationale Kampagnen für ihre Freilassung.

»Bis mir ein Mindestmaß an Würde, Respekt und Menschlichkeit entgegengebracht wird, weigere ich mich, freiwillig meine Haare zu schneiden und Nahrung oder Getränke zu mir zu nehmen, mit Ausnahme von Wasser und verschriebenen Medikamenten.« Mit diesem Satz war die in den USA inhaftierte Whistleblowerin Chelsea Manning am Freitag in einen unbefristeten Hungerstreik gegen ihre Haftbedingungen getreten. Es handele sich um einen Protest gegen die schlechte Behandlung im US-Militärgefängnis in Fort Leavenworth und die Verweigerung von Medikamenten, die sie aufgrund ihrer Transsexualität benötige.

Die IT-Spezialistin war wegen Spionage und Verrats von Militärgeheimnissen zu einer Haftstrafe von 35 Jahren verurteilt worden. Sie hatte Dokumente und Videos, die Kriegsverbrechen von US-Militärs während ihres Engagements in Irak dokumentieren, an die Internetplattform Wikileaks weitergeleitet.

Seit einigen Wochen wächst weltweit die Sorge um das Leben der Whistleblowerin, die als Transgender ihre Haftstrafe in dem Militärgefängnis für Männer Fort Leavenworth verbüßen muss. Dort verübte Manning in den Morgenstunden des 6. Juli einen Selbstmordversuch. Entsprechende Gerüchte wurden von Mannings Anwälten mittlerweile bestätigt. »Ich bin okay. Ich bin froh, am Leben zu sein. Vielen Dank für Eure Liebe. Ich komme da durch«, ließ Manning über Twitter ihren Unterstützern mitteilen.

Doch jetzt drohen der Whistleblowerin neue Anklagen. Manning werden bedrohliches Verhalten, der Besitz verbotener Gegenstände und Widerstand gegen Gefängnispersonal vorgeworfen. Kommt es zu einer Verurteilung, befürchtet die US-Menschenrechtsorganisation unbefristete Einzelhaft, Wiedereinstufung in die höchste Sicherheitsstufe sowie neun zusätzliche Haftjahre ohne die Möglichkeit der Haftaussetzung. Dabei kritisierte ein Berichterstatter der Vereinten Nationen bereits 2012 Mannings Haftbedingungen als Folter.

Solidaritätsgruppen befürchten, dass die drohenden Restriktionen das Leben der psychisch angeschlagenen Gefangenen gefährden könnten. Mit einer Petition wollen die Unterstützergruppen die Öffentlichkeit auf die erschwerten Haftbedingungen von Manning aufmerksam machen. »Chelsea braucht unsere Solidarität«, lautet das Motto, mit dem sie Aufmerksamkeit auf die Whistleblowerin lenken wollen. Zumindest in Deutschland ging das Interesse am Schicksal Mannings nach ihrer Verurteilung zurück.

Doch nach ihrem Selbstmordversuch forderte der Chaos Computer Club, dessen Ehrenmitglied Mannings ist, ihre Begnadigung und kritisierte die US-Behörden: »Die unmenschlichen Haftbedingungen haben Chelsea Manning an den Rand des Selbstmords getrieben. Als Strafe für ihren Versuch sollen sie noch verschärft werden.« Mit anderen Solidaritätsgruppen fordert die Organisation, dass US-Präsident Barack Obama Manning begnadigen solle.

In den USA sehen das Unterstützergruppen jedoch als illusorisch an. Nur internationaler Druck könne eine Verschärfung der Haftbedingungen verhindern. Manche hoffen darauf, dass Manning für die Enthüllung von US-Kriegsverbrechen der Friedensnobelpreis verliehen wird. Bereits seit drei Jahren gilt sie als potentielle Anwärterin.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1025279.kampagne-fuer-us-whistleblowerin.html

Von Peter Nowak

FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. gegen die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ). Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die rechte Partei hatte die Videoaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt. Auf dem Kanal FPÖ-TV wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten zum Fall des Jenaer Antifaschisten Josef F. verwendet.Der Student wurde 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen und saß trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft. Die Filmpiraten forderten von der FPÖ eine Unterlassungserklärung, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden.

Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine Retourkutsche der rechten Partei. „Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehen kann“, belehrt Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung die FPÖ-Juristen. Der Richter teilt auch die Befürchtung der Filmpiraten, dass die Verwendung ihres Materials durch die FPÖ den falschen Eindruck entstehen lassen könne, das antifaschistische Videokollektiv billige die Berichterstattung der rechten Partei. Jan Smendek vom Verein Filmpiraten bezeichnet die Abweisung der FPÖ-Klage gegenüber „M“ als ersten Schritt in die richtige Richtung. Weil die FPÖ Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, sei es aber noch zu früh, von einem endgültigen Erfolg zu sprechen.

FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

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von Peter Nowak

Juristische Schlappe für FPÖ

Erster Erfolg für Erfurter Filmpiraten im Streit mit österreichischer Rechtspartei

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Demonstranten protestieren in Wien gegen den Akademikerball der FPÖ
Foto: dpa/Herbert P. Oczeret

Einen ersten juristischen Erfolg hat das Erfurter Kollektiv Filmpiraten gegen die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) erzielt. Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die womöglich die Existenz des Medienkollektivs gefährdet hätte, das der außerparlamentarischen Linken nahesteht. Die rechte Partei hatte die Filmaktivisten vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten lediglich ihr Urheberrecht verteidigt.

In dem Fall ging es um ein Verfahren gegen den Jenaer Antifaschisten Josef S. in Wien. Die österreichische Justiz hatte dem Studenten schweren Landfriedensbruch bei Protesten gegen den Akademikerball im Jahr 2013 vorgeworfen. Dazu lädt die rechtspopulistische FPÖ alljährlich Ende Januar Politiker der rechten Szene Europas ein. Wegen der monatelangen Untersuchungshaft trotz unklarer Beweislage sprachen Menschenrechtsorganisationen von einer Kriminalisierung des Antifaschisten. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. einen Preis für Zivilcourage.

Die FPÖ stellte Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten über den Prozess gegen Josef S. und die Preisverleihung auf ihren Kanal FPÖ-TV. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die CC-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, sagte der Videojournalist Jan Smendek vom Verein der Filmpiraten dem »neuen deutschland«.

Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine Retourkutsche der rechten Partei. Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material sei in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehe, erklärte Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung. Der Richter äußerte auch Verständnis dafür, dass durch die Verwendung des Materials durch die FPÖ der falsche Verdacht entstehen könnte, dass die antifaschistischen Filmpiraten die Berichterstattung der rechten Partei billige.

Jan Smendek nannte die Abweisung der FPÖ-Klage einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Doch noch sei es zu früh, von einem Erfolg zu sprechen. Denn die FPÖ hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der juristische Streit geht also weiter. Die Filmpiraten seien ein kleiner Verein, für den ein teures und zeitaufwendiges Verfahren schwierig sei, erklärt Smendek. »Wahrscheinlich ist dies genau die Intention der FPÖ.«

Er verweist auf die hohen Gerichtskosten, die den Filmpiraten durch das Verfahren bereits entstanden seien. »Nur durch eine Spendenkampagne konnten wir das durchstehen«, so der Videojournalist.

Auch in Österreich überzieht die FPÖ linke Kritiker mit Klagen, beispielsweise die »Initiative Heimat ohne Hass«, die Zeitschrift »Linkswende« und den österreichischen Datenforensiker Uwe Sailer, der sich seit Jahren gegen die FPÖ engagiere. »Die durch die österreichische Parteienfinanzierung solvente Partei versucht, ihre Kritiker mit den Klagen finanziell unter Druck zu setzen«, vermutet ein Autor in der »Linkswende«.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1024373.juristische-schlappe-fuer-fpoe.html

Peter Nowak