Die letzte Klage gegen das Verbot der linken Medienplattform Indymedia ist abgelehnt worden. Weiter geht’s trotzdem

Indymedia endgültig vor Gericht gescheitert

Die Bloggerin Detlef Georgia Schulze, die sich gegen das Verbot der linken Plattform einsetzte, sieht im Gespräch mit der taz keine juristischen Hindernisse, mit einem neuen Her­aus­ge­be­r*in­nen­kreis Indymedia-Linksunten wieder zu reaktivieren. „Dass dies noch nicht geschehen ist, ist vorrangig ein praktisches oder politisches Problem und nur nachrangig ein juristisches“, betont Schulze.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beschwerden von fünf Frei­bur­ge­r*in­nen nicht zur Entscheidung angenommen, die das Bundesinnenministerium (BMI) zu den Be­trei­be­r*in­nen der im August 2017 verbotenen Internetplattform Indymedia-Linksunten zählt. Damit ist der juristische Kampf gegen das Verbot an sein Ende gelangt. Die zentrale Frage der Pressefreiheit im Netz bleibt unbeantwortet. Für die deutschen Sicherheitsbehörden handelte es sich bei Indymedia-Linksunten um das einflussreichste Medium der …

„Indymedia endgültig vor Gericht gescheitert“ weiterlesen
In Fulda gehen die juristischen Auseinandersetzungen um einen polizeikritischen Artikel in die nächste Runde. Der Anlass des Beitrags gerät dabei in Vergessenheit

Radikale Rechtsmittel

2018 wurde der Flüchtling Matiullah Jabarkhel in Fulda erschossen. Darius Reinhardt betont gegenüber der taz, dass der Anlass des Artikels nicht in Vergessenheit geraten dürfe. „Es waren die Schüsse auf Matiullah Jabar­khel, wegen denen niemand angeklagt und verurteilt wurde.“

Es war nur ein kurzes Aufatmen für die Jour­na­lis­t*in­nen Leila Robel und Darius Reinhardt und den Fuldaer Sozialwissenschaftler Philipp Weidemann. Am 22. August 2022 hatte sie das Fuldaer Landgericht vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Doch wenige Tage später erhielten ihre An­wäl­t­e*innen die Mitteilung, dass die Fuldaer Staatsanwaltschaft ein bislang unbegründetes Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat. Damit könnten die juristischen Auseinandersetzungen um einen polizeikritischen Artikel in die nächste Runde gehen. Zum Hintergrund: Am 13. April 2018 gab ein Polizist …

„Radikale Rechtsmittel“ weiterlesen
Linke Journalisten waren wegen eines Textes zu tödlichen Polizeischüssen in Fulda angeklagt. Nun wurden sie freigesprochen

Von der Meinungsfreiheit gedeckt

Der Staatsanwalt schloss sich in Teilen den Ausführungen der Verteidigung an und beantragte Freispruch. Es sei um eine freie Meinungsäußerung gegangen, die vom Grundrecht gedeckt sei, so seine Begründung. Dem schloss sich die Richterin in ihrem Urteil an. Sie sprach allerdings von einem juristischen Grenzbereich.

Am Montagnachmittag wurden die antifaschistischen Journalist*innen Darius Reinhardt, Leila Robel und der Sozialwissenschaftler freigesprochen. Sie waren vor dem Fuldaer Amtsgericht wegen übler Nachrede angeklagt. Der Vorwurf bezog sich auf einen Artikel von Robel und Reinhardt, den sie im Jahr 2019 auf dem antifaschistischen Portal »Belltower News« der Amadeu Antonio Stiftung veröffentlicht hatten. Sie hatten sich am 13. April 2019 mit einer Gedenkdemonstration für Matiullah J. befasst, der von der Polizei erschossen worden war. Der junge Afghane hatte ein Jahr zuvor, …

„Von der Meinungsfreiheit gedeckt“ weiterlesen
Die unabhängige Internetplattform »Linksunten Indymedia« bleibt vorerst verboten. Eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht ­scheiterte aus formalen Gründen.

Klage abgelehnt

Der juristische Kampf um das Internetportal und seine Inhalte ist noch nicht beendet. Ein Anwalt der Kläger, Sven Adam, hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Auch die Bloggerin Detlef Georgia Schulze, die auf der Plattform publizierte, hat Klage gegen das Verbot eingereicht. Schulze hatte auch das Archiv von »Linksunten Indymedia« gespiegelt und eine Woche vor dem Prozess wieder online gestellt.

Im August 2017 verbot das Bundesinnenministerium (BMI) die linke Internetplattform »Linksunten Indymedia« wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz. Dem damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zufolge wurde damit ein …..

„Klage abgelehnt“ weiterlesen
Doch die juristische und auch die politische Auseinandersetzung um die linke Internetplattform ist nicht zu Ende

Gericht weist Klage gegen Linksunten.Indymedia-Verbot ab

Der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezeichnet es im Gespräch mit Radio Dreyeckland als "extrem gefährlich", dass jetzt mit dem Vereinsrecht gegen Medien vorgegangen werden kann.

Gegen eine Medienplattform kann auch nach dem Vereinsrecht vorgegangen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch nach einer fast 6-stündigen mündlichen Verhandlung entschieden. Es ging um die im August 2017 verbotene linke Internetplattform Linksunten.Indymedia, die vom Bundesinnenministerium damals nach dem Vereinsgesetz wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten wurde. Vorgeworfen wurde den angeblichen Betreibern, sie hätten ….

„Gericht weist Klage gegen Linksunten.Indymedia-Verbot ab“ weiterlesen

Düstere Aussichten für linke AktivistInnen

Vor dem Hintergrund des verschärften Demonstrationsrechts befürchten Linke, dass der Staat auch 2018 hart gegen sie vorgehen wird

»2017 war kein gutes Jahr für die Grundrechte, und es gibt keine Anzeichen, dass es im neuen Jahr besser wird«, erklärte die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Martina Renner bei der Podiumsdiskussion »Solidarisch gegen Überwachung und Repression«, die am vergangenen Samstag in Berlin stattfand. Ein breites Bündnis aus Antifagruppen, kurdischen AktivistInnen, bürgerrechtlichen Initiativen und der LINKEN hatte zu der Veranstaltung eingeladen.

Die ReferentInnen der Diskussionsrunde informierten die rund 250 ZuhörerInnen über die unterschiedlichen Repressionsfälle der letzten Monate. Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der Betroffene des Verbotsverfahrens der Internetplattform Linksunten vertritt, kritisierte die begrenzte Solidarisierung mit der Plattform. Obwohl es Demonstrationen linker Gruppen in verschiedenen Städten gab, sei eine Kampagne, die das bürgerrechtliche Spektrum einbeziehe, ausgeblieben. Dabei werde die Dimension des Indymedia-Paragrafen noch gar nicht begriffen. »Hier wurde nicht nur eine linke Struktur in Freiburg angegriffen, der Angriff richtet sich gegen Versuche, Nachrichtendienste jenseits von Facebook aufzubauen«, so Adam. Zudem verwies er darauf, dass aus den Verfahren bereits Kosten von 50 000 bis 60 000 Euro angefallen seien. Dabei seien die Schäden, die den Betroffenen durch die Razzien und die Beschlagnahme von Kommunikationsgeräten entstanden sind, noch gar nicht berücksichtigt. Adam problematisierte auch die Rolle des Verfassungsschutzes in dem Verfahren. Der habe mit seinen Berichten über gefährliche Personen die Grundlage für die Razzien geliefert.

Über mangelnde Solidarität klagte auch Benjamin Derin. Der wissenschaftliche Mitarbeiter der Freien Universität Berlin im Bereich Strafrecht und Kriminologie vertrat das bürgerrechtliche Spektrum. Er monierte, dass beim gescheiterten Versuch, MitarbeiterInnen von netzpolitik.org wegen der Veröffentlichung von als geheim eingestuften Dokumenten wegen Landesverrats anzuklagen, die Unterstützung der außerparlamentarischen Linken gering gewesen sei. Die Solidaritätsarbeit sei 2015 weitgehend von bürgerrechtlichen Gruppen getragen worden. Einen Grund dafür vermutete Derin in dem weitgehenden Desinteresse der radikalen Linken an Fragen des Strafrechts, wenn sie nicht selber davon betroffen sind. Dabei zeigen die hohen Haftstrafen gegen vermeintliche Straftäter der G20-Prozesse, dass hier die Instrumentarien genutzt werden, die vorher ohne große Proteste geschaffen wurden. Dazu gehört das wenige Wochen vor dem G20-Gipfel beschlossene Gesetz zur »Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften«, welches das Demonstrationsrecht enorm verschärfte.

Auch die kurdische Bewegung ist in Deutschland zunehmenden Repressalien ausgesetzt, berichtete ein Mitglied des kurdischen Zentrums für Öffentlichkeit. Erst am 12. Januar hatte die Polizei die Räumlichkeiten des Kurdisch-Deutschen Zentrums in Hamburg nach Fahnen und Transparenten des in der Türkei inhaftierten PKK-Gründers Öcalan durchsucht. Die Auflagen bei kurdischen Festen und Veranstaltungen seien in der letzten Zeit rigider geworden. So dürfe kein Essen verkauft werden, und selbst das kostenlose Verteilen von Wasser sei per Auflage verboten worden.

Im Anschluss an die Veranstaltung kritisierte ein Teilnehmer, dass eine Abgeordnete der Linkspartei, die in Berlin mitregiert, zur Diskussion eingeladen worden sei. Ein Mitglied der mitveranstaltenden North East Antifa (NEA) entgegnete, dass man der massiven Welle der Repression nur gemeinsam entgegentreten könne. Aus dem Publikum kam dann der Vorschlag, das Bündnis auf Repression und Überwachung am Arbeitsplatz und die Verschärfung der Gewerkschaftsrechte auszuweiten.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1076448.duestere-aussichten-fuer-linke-aktivistinnen.html
Peter Nowak