In Fulda gehen die juristischen Auseinandersetzungen um einen polizeikritischen Artikel in die nächste Runde. Der Anlass des Beitrags gerät dabei in Vergessenheit
2018 wurde der Flüchtling Matiullah Jabarkhel in Fulda erschossen. Darius Reinhardt betont gegenüber der taz, dass der Anlass des Artikels nicht in Vergessenheit geraten dürfe. „Es waren die Schüsse auf Matiullah Jabarkhel, wegen denen niemand angeklagt und verurteilt wurde.“
Es war nur ein kurzes Aufatmen für die Journalist*innen Leila Robel und Darius Reinhardt und den Fuldaer Sozialwissenschaftler Philipp Weidemann. Am 22. August 2022 hatte sie das Fuldaer Landgericht vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Doch wenige Tage später erhielten ihre Anwälte*innen die Mitteilung, dass die Fuldaer Staatsanwaltschaft ein bislang unbegründetes Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat. Damit könnten die juristischen Auseinandersetzungen um einen polizeikritischen Artikel in die nächste Runde gehen. Zum Hintergrund: Am 13. April 2018 gab ein Polizist …
Der Staatsanwalt schloss sich in Teilen den Ausführungen der Verteidigung an und beantragte Freispruch. Es sei um eine freie Meinungsäußerung gegangen, die vom Grundrecht gedeckt sei, so seine Begründung. Dem schloss sich die Richterin in ihrem Urteil an. Sie sprach allerdings von einem juristischen Grenzbereich.
Am Montagnachmittag wurden die antifaschistischen Journalist*innen Darius Reinhardt, Leila Robel und der Sozialwissenschaftler freigesprochen. Sie waren vor dem Fuldaer Amtsgericht wegen übler Nachrede angeklagt. Der Vorwurf bezog sich auf einen Artikel von Robel und Reinhardt, den sie im Jahr 2019 auf dem antifaschistischen Portal »Belltower News« der Amadeu Antonio Stiftung veröffentlicht hatten. Sie hatten sich am 13. April 2019 mit einer Gedenkdemonstration für Matiullah J. befasst, der von der Polizei erschossen worden war. Der junge Afghane hatte ein Jahr zuvor, …
Das Landgericht Fulda will durchsetzen, dass ein Frankfurter Bußgeld zahlen muss, weil er einen Sticker gegen Querdenker an einer Laterne anbrachte. Am 22. August wird vor dem Landgericht gleich gegen drei Personen verhandelt. Sie hatten in einem Artikel für das Online-Magazin »Belltower News« mangelnden Aufklärungswillen der Fuldaer Behörden in Bezug auf den Tod des jungen Afghanen Matiullah J. beklagt. Dieser war am 13. April 2018 von einem Polizisten erschossen worden.
Für Lars Rehm (Name geändert) war der Gerichtstermin am Mittwoch vor dem Fuldaer Landgericht schnell beendet: Die Richterin vertagte die Verhandlung, weil zehn Unterstützer*innen des Beschuldigten sie verfolgen wollten, im Verhandlungsraum aber nur vier Stühle bereitstanden. Auf das Angebot der aus Frankfurt am Main angereisten Besucher*innen, die Verhandlung im Stehen zu verfolgen, ging die Richterin nicht ein. Worum sollte es gehen? Rehm hatte …