Der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezeichnet es im Gespräch mit Radio Dreyeckland als "extrem gefährlich", dass jetzt mit dem Vereinsrecht gegen Medien vorgegangen werden kann.
Gegen eine Medienplattform kann auch nach dem Vereinsrecht vorgegangen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch nach einer fast 6-stündigen mündlichen Verhandlung entschieden. Es ging um die im August 2017 verbotene linke Internetplattform Linksunten.Indymedia, die vom Bundesinnenministerium damals nach dem Vereinsgesetz wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen verboten wurde. Vorgeworfen wurde den angeblichen Betreibern, sie hätten ….
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