Aktivisten demonstrieren rund um den 18. März für Antifaschisten, die sich in Haft befinden

Politische Gefangene gibt es auch im Westen

In Berlin protestiert am Donnerstag ab 18 Uhr ein linkes Bündnis mit einer Musikkundgebung vor dem Spanischen Kulturinstitut Cervantes gegen die Verhaftung des Rappers Pablo Hasel. Er wurde kürzlich wegen seiner kritischen Texte in Spanien verhaftet. Die Behörden werfen ihm Majestätsbeleidigung und Verherrlichung des »Terrorismus« vor. In vielen Städten finden zudem Kundgebungen und kleinere Demonstrationen statt, um gegen politische Repressionen zu protestieren.

Nach Einschätzung von nahezu allen Spitzenpolitiker*innen der Europäischen Union gibt es politische Häftlinge nur außerhalb ihres Staatenverbunds und der westlichen Welt. Aktivist*innen widersprechen ihnen. Anlass hierfür ist am 18. März der alljährlich begangene »Tag der politischen Gefangenen«. In Berlin protestiert am Donnerstag ab 18 Uhr ein linkes Bündnis mit einer Musikkundgebung vor dem Spanischen Kulturinstitut Cervantes gegen die Verhaftung des Rappers Pablo Hasel. Er wurde kürzlich wegen seiner kritischen Texte in Spanien verhaftet. Die Behörden werfen ihm Majestätsbeleidigung und Verherrlichung des »Terrorismus« vor. In vielen Städten finden zudem …

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Justiz setzt BKA-Überwachung auf Verdacht Grenzen

Bundesgerichtshof erklärt BKA-Überwachung von drei Libertad-Aktivisten für illegal

Der Bundesgerichtshof hat eine BKA-Überwachung von drei Aktivisten der linken Solidaritätsorganisation Libertad für illegal erklärt. Der Beschluss ist schon Anfang März gefallen, aber erst jetzt den Klägern und ihren Anwälten zugestellt worden.

Im Jahr 2001 waren die drei politischen Linksaktivisten vom BKA verdächtigt worden, Mitglieder der Militanten Gruppe (mg) zu sein. In einem Dossier des Verfassungsschutzes wurde der Verdacht damit begründet, dass sich Libertad gegen Kriegseinsätze und für politische Gefangene einsetzt, alles Themen, die auch bei den Zielen der mg eine Rolle spielten. Mit einem umfangreichen Überwachungsprogramm sollten die Beweise für die mg-Mitgliedschaft der Verdächtigten gesammelt werden.

Über ein Dutzend Telefonanschlüsse wurden abgehört, E-Mails wurden gelesen und die Internetnutzung ausgewertet. Auf die Haustüren waren hochauflösende Videokameras gerichtet, zeitweise wurden die drei rund um die Uhr von Observationsteams begleitet. Das BKA verwanzte Autos und erstellte aus Peilsendern und den Funkzellendaten von Mobiltelefonen Bewegungsprofile. Die Maßnahmen endeten offiziell 2006. Libertad-Sprecher Hans-Peter Kartenberg erklärte gegenüber Telepolis, dass aus den Akten der Beschuldigten hervorgeht, dass die Bewachungsmaßnahmen auch danach fortgesetzt wurden. Im Jahr 2008 waren die Ermittlungen gegen die Beschuldigten aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Der BGH hat mit seinem Beschluss nun den Ermittlungsbehörden Grenzen gesetzt. „Die angeordneten und durchgeführten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen waren bereits deshalb rechtswidrig, weil zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Anordnung und Durchführung ein ausreichender Tatverdacht … nicht bestand“, heißt es zur Begründung. „Den Ausführungen des Verfassungsschutzes lässt sich zwar entnehmen, dass die früheren Beschuldigten dem politisch linken Spektrum zuzuordnen sind und sich mit Themenbereichen befasst haben… Dabei handelt es sich jedoch mit der Problematik der Entschädigung von Zwangsarbeitern und Ähnlichem um eher allgemeine, zur damaligen Zeit auch verstärkt in der öffentlichen Diskussion befindliche und nicht derart spezielle Themen, dass hieraus nähere Rückschlüsse auf die Personen der früheren Beschuldigten gezogen werden können“, pointieren die Richter ihre Kritik.

Rüge für Ermittlungsrichter

Die Begründung enthält auch eine Rüge an den Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof Ulrich Hebenstreit, der die Überwachung gegen die Libertad-Mitglieder genehmigt hat.

„Die (…) eigenständige Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen durch den Ermittlungsrichter muss allerdings in der Praxis häufig unter großem Zeitdruck durchgeführt werden; der Akteninhalt ist oft umfangreich. Die Erfüllung seiner Funktion als Kontrollorgan der Ermittlungsbehörden (…) wird deshalb nicht unerheblich erschwert und verzögert, wenn der Ermittlungsrichter nicht annehmen kann, dass die Beweislage, soweit sie für die Entscheidung relevant ist, in den Antragsschriften ohne erhebliche Lücken dargetan ist“, moniert der BGH.

Peter Nowak