Lichtenberger Familie wird ohne vorherige Ankündigung geräumt. Das sei unzulässig, sagen Experten
Am 22. Mai konnten solidarische NachbarInnen die Zwangsräumung einer Familie in der Kernhofer Straße 11 in Lichte berg noch verhindern. Knapp 60 Menschen hatten sich vor dem Eingang postiert, sodass der Gerichtsvollzieher gar nicht erst aus dem Auto ausstieg (taz berichtete). Ein Gespräch mit den UnterstützerInnen gab es nicht. Stattdessen kam am 28. Mai der Gerichtsvollzieher erneut, gemeinsam mit 20 PolizistInnen und MitarbeiterInnen der Angela Herden Hausverwaltung. Sie gaben der Familie 15 Minuten Zeit, ihre Sachen zu packen und die Wohnung zu verlassen. Dann wurde das Schloss ausgetauscht. In der Eile konnte die vierköpfige Familie nur wenige Sachen mitnehmen. Selbst die Schulsachen der Söhne der Familie blieben in der Wohnung.
Die Räumung war eindeu- tig rechtswidrig, erklärt David Schuster vom Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ gegenüber der taz. Es hatte letzte Woche mit zum Protest aufgerufen. Schuster verweist auf die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA), laut der diese verpflichtet sind, eine Zwangsräumung 3 Wochen vorher anzukündigen. Dies gibt den Betroffenen Zeit, mit den EigentümerInnen in Kontakt zu treten und eine Räumung vielleicht doch noch zu verhindern oder sich darauf vorzubereiten.
Schon beim ersten Räumungsversuch letzte Woche hatte der Gerichtsvollzieher die Frist nicht eingehalten. Die Wohnungshilfe Lichtenberg hatte die betroffene Familie fünf Tage vor der Räumung in einem Schreiben informiert. Dass nun kein Termin angekündigt wurde, ist auch für Rechtsanwalt Hannes Poggemann, der auf Mietrecht spezialisiert ist, eindeutig rechtswidrig. „Die 3-Wochen-Frist ist für GerichtvollzieherInnen verbindlich“, bestätigte Poggemann gegenüber der taz. Auch mögliche Proteste, die die Räumung verhindern sollen, können nicht als Begründung dafür herangezogen werden, dass die Räumung nicht fristgemäß angekündigt wurde, betont der Jurist. Die geräumte Familie habe jetzt die Möglichkeit, sich per Gericht wieder in die Wohnung einzuklagen, und könnte bis Ende Juli dort wohnen, so Poggemann. Die NachbarInnen würden das begrüßen. Sie unterstützen die Familie, die seit 2001 dort wohnt. Aus Krankheitsgründen wurden Termine im Jobcenter versäumt, die zu den Miet- schulden führten, die der Grund der Räumung waren.
Wenn Betroffene die Eigentumsfrage an Wohnungen ganz praktisch stellen
Die Musikanten kamen sicher nicht, um Olaf Hupp ein Geburtsständchen zu bringen. Es war eher ein musikalischer Protest, mit dem sie den in der wendländischen Protestszene nicht gerade beliebten Polizeibeamten und Chef der Staatsschutzabteilung Lüchow-Dannenberg am 18.5. vor seinem Haus beglückten. Doch dass daraus medial eine gewalttätige Aktion wurde, die tagelange die Politik und die Medien beschäftigt,[1] hätten sie nicht erwartet (siehe dazu: „Es wirkte wie blinde Raserei“[2]).
Die Polizei meint in ihrer Presseerklärung sogar, dass in der Lärmkundgebung eine neue Form von Gewalt[3] zu erkennen sei. Dabei wurde die Verwerflichkeit der Aktion vor allem damit begründet, dass die Protestmusiker vor das Wohnhaus des Beamten zogen und damit auch seine Frau und Tochter mit einbezogen. Doch die Aufregung, welche die Verletzung der Privatsphäre eines Polizisten und seiner Familie verursachte, gilt nicht universell.
Zählt die Privatsphäre von Geflüchteten nicht genau so wie von Polizisten und ihrer Familie?
Kaum bekannt ist, wie am 9. Mai 2018 die Privatsphäre von Bewohnern einer Jugendwohngruppe für minderjährige Geflüchtete von der Polizei verletzt wurde. In einer Stellungnahme[4] schrieb der Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Berlin-Brandenburg:
Am frühen Morgen des 09. Mai 2018 verschaffte sich die Sicherungseinheit der Berliner Polizei auf Basis eines Durchsuchungsbeschlusses (angeordnet am 20.12.2017 zum Auffinden von Beweismitteln, insbesondere einer Geldbörse und eines Personalausweises) gewaltsam Zugang zu unserer sozialpädagogischen Jugendwohngruppe für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Dabei kam es zu unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Handlungen, sowie zu Misshandlungen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
In Folge der Misshandlungen mussten zwei der Jugendlichen, zu deren Zimmern sich die Sicherungseinheit rechtswidrig Zutritt verschaffte, im Krankenhaus behandelt und einer von ihnen operiert und drei Nächte stationär aufgenommen werden. Außerdem kam es zu erheblichen Sachbeschädigungen in deren Folge die Jugendwohngruppe kurzzeitig unbewohnbar war.
Stellungnahme des Kinder- und Jugendhilfe-Verbundes Berlin / Brandenburg[5]
Dabei war es den Verfassern der Erklärung wichtig zu betonen[6], dass es ihnen keineswegs um eine generelle Polizeischelte, sondern um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Polizei geht.
Doch da würde sich schon die Frage stellen, warum die Politiker und Medien, die sich so sehr über die Protestmusik vor dem Haus eines Polizeibeamten empörten, schwiegen, als die Polizei nicht gerade mit Musik in den geschützten Raum von minderjährigen Jugendlichen eingedrungen ist? Und warum gibt es keinen vergleichbaren Aufschrei, wenn tagtäglich Menschen zwangsgeräumt werden?
Vielleicht wurde die Miete gemindert oder – wie in drei Fällen – einige Tage zu spät überwiesen. Oder das Jobcenter hatte die Personen sanktioniert und damit die Mietzahlung blockiert. Dass Menschen ihre Wohnung verlieren, ist doch wohl die größte Verletzung ihrer Privatsphäre. Auf Kinder wird damit auch keine Rücksicht genommen.
Bisher ist selbst in dem von der SPD, den Grünen und der Linkspartei verwalteten Berlin nicht davon die Rede, dass zumindest Menschen über 60 und Menschen mit Kindern unter 6 Jahren durch ein Moratorium von Zwangsräumungen verschont bleiben.
Nachbarn helfen Nachbarn
Um eine Exmittierung zu verhindern, bedarf es schon das Engagements von Menschen, die sich Zwangsräumungen[7] widersetzen, und dabei auch letzte Woche wieder erfolgreich waren[8].
Mittlerweile gibt es Stadtteilinitiativen wie die Solidarische Aktion Neukölln[9] oder Hamburg Wilhelmsburg[10], die nach dem Prinzip arbeiten, „Nachbarn helfen Nachbarn“:
„Wir beraten uns gegenseitig und planen Aktionen zu den Themen Wohnen/Sozialleistungen/Arbeit“, heißt es auf der Homepage der Solidarischen Aktion Neukölln.
Diese Basisarbeit kann im Zweifel eher eine Zwangsräumung verhindern als die Regierungsbeteiligung von linksreformerischen Parteien wie aktuell in Berlin. Das zeigte sich auch wieder einmal bei den Hausbesetzungen am Pfingstwochenende in Berlin[11].
Es spielten sich am Ende die üblichen Räumungsszenen[12] ab. Der Chef der städtischen Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ beharrt zudem weiterhin auf den Anzeigen gegen die Besetzer und wird dabei von der SPD, FDP, CDU und AfD unterstützt, die sich mit Law and Order-Parolen profilieren wollen.
Grüne und Linke haben in der letzten Zeit immer mal wieder Verständnis für Hausbesetzungen geäußert[13]. „Die Häuser denen, die drin wohnen“, lautete ein Wahlslogan[14] der grünen Direktkandidatin Canan Bayram[15], die mit dieser linken Agenda ihr Direktmandat in Kreuzberg-Friedrichshain gewonnen hat. Doch in der Partei stieß sie damit nicht nur auf Sympathie.
Habeck und die Populismuskeule
Der neue Parteivorsitzende Robert Habeck nennt in der CDU-nahen Zeitung Die Welt Hausbesetzungen einen Rechtsbruch[16] und hält auch nichts von der Enteignung von Immobilienbesitzern.
Im Interview macht der Anhänger von Schwarz-Grün auch klar, dass ihn die Angst der Menschen, die ihre Wohnung verlieren könnten, nicht besonders interessiert. Und eine kapitalistische Eigentumsordnung in Frage zu stellen, die dafür verantwortlich ist, kommt einem Habeck natürlich auch nicht in den Sinn. Dagegen treibt ihn eine ganz andere Furcht an:
WELT: Auch als die Bundestagsabgeordnete Canan Bayram mit der Forderung nach Enteignung von Immobilienbesitzern in den Wahlkampf zog, war die Bundesspitze ruhig …
Habeck: Eine Forderung, die nicht unser Programm ist. Aber lassen Sie uns über das Wesentliche sprechen, und das ist jetzt ja mal nicht unsere Partei, sondern die Gesellschaft: Die grassierende Angst ist brandgefährlich: Sie ist der Rohstoff für die Populisten, aus ihr schmieden sie Hass und Illiberalität. Deshalb: Weder sollten sich die einen jetzt als Law and Order aufplustern, noch die anderen sich in einem angeblichen Wir-sind-Widerstand-Modus profilieren. Diese alten Muster aus den 80er-Jahren helfen nämlich nicht. Es sollten sich alle schütteln und dann das Problem lösen.
Robert Habeck, Die Welt[17]
Statt über die Angst der Mieter, ihre Wohnung zu verlieren, zu sprechen, kommt Habeck mit den „grünen Allzweckgegnern“ Populismus, Hass, Illiberalität. Dagegen ruft er eine antipopulistische Volksgemeinschaft aus. Die Botschaft ist klar: Bloß nicht die Eigentumsfrage stellen.
Wenn ein grüner Parteichef dann von Rechtsbruch spricht, wenn leerstehende Wohnungen von denen besetzt werden, die sie brauchen, und nicht dann, wenn Wohnungen aus Profitgründen leer gelassen werden, dann hat er endgültig klargemacht, dass Mieter und viele andere, die nicht zu den Profiteuren der Eigentumsordnung gehören, nicht viel zu erwarten haben von dieser Partei.
Da mögen sich in Berlin neben Canan Bayram auch noch einige andere Linksgrüne für die Besetzer einsetzen. Die Linkspartei hat noch keinen Robert Habeck, vielleicht auch deshalb, weil sich Gregor Gysi zu den Hausbesetzungen nicht geäußert hat.
Hausbesetzungen – Amtshilfe für die Berliner Landesregierung
Der der Linken nahestehende mietenpolitische Berater der Partei, Andrej Holm, hat in einem Interview[18] konstatiert, dass die Besetzer eigentlich „Amtshilfe für die Landesregierung leisten“:
Die rot-rot-grüne Landesregierung hat bei ihrem Start vor anderthalb Jahren im Wahlkampf versprochen, die Wohnungskrise in den Griff zu bekommen. Viele Menschen sind nun enttäuscht, sie meinen, es sei zu wenig passiert. Und das machen sie mit Nachdruck klar. Ich vermute, die Aktion sollte ganz bewusst den Finger in die Wunde legen – und zeigen, dass es sogar bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Defizite gibt. Im Grunde genommen waren die Besetzungen eine Art Amtshilfe für die rot-rot-grüne Regierung. Wir setzen das um, was ihr versprochen habt.
Andrej Holm, Der Spiegel[19]
Nun wird ein großer Teil der Besetzer sich dagegen verwahren, Amtshilfe für eine Regierung unternommen zu haben, die für die Räumung verantwortlich ist. Doch sie verfallen auch nicht in den Fehler, jetzt die Regierung tragenden Parteien des Verrats zu zeihen. Man hatte sowieso keine Illusionen und beginnt nun selber die Frage nach der Verfügung über Wohnraum zu stellen.
Es wird sich in den nächsten Wochen zeigen, ob die Besetzungen eine einmalige Aktion waren oder ob es nach dem Vorbild von Spanien eine Serie von Besetzungen gibt. In der Berliner Bevölkerung zumindest ist Sympathie dafür da. Bei der Blockade gegen die Zwangsräumung in der Woche hat ein Mann die simple Frage auf sein Schild geschrieben: „Alle Menschen haben ein Recht auf Wohnraum oder nicht?“
Das könne das Motto einer größeren Bewegung werden, die sich nicht nur empört, wenn Polizeibeamte mit Musik vor ihrem Haus belästigt werden, sondern Zwangsräumungen und Wohnungsnot zu einer Menschenrechtsverletzung erklärt, die ohne Verzug behoben werden muss.
Peter Nowak
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Bombengeschäfte für die Aktionäre
Ausgerechnet am 8. Mai, dem Tag der Niederlage Nazideutschlands, veranstaltete der Rüstungskonzern Rheinmetall in Berlin seine Jahreshauptversammlung. In der NS-Zeit hatte das Unternehmen Tausende Zwangsarbeiter ausgebeutet.
»Rheinmetall rechnet 2018 mit einem starken Wachstum und erhöht die Dividende im dritten Jahr in Folge«, schrieb das Handelsblatt vergangene Woche. Die Leser der wirtschaftsnahen Zeitung dürften es mit Freude vernommen haben. Auf der Jahreshauptversammlung des Rüstungskonzerns am Dienstag vergangener Woche in Berlin stand die Frage im Mittelpunkt, mit welchen Geschäften der Konzern seine Gewinne so kräftig erhöhen konnte. So veranlassten die Geschäfte der Unternehmenstochter RWM Italia Menschenrechtsorganisationen in verschiedenen Ländern dazu, Strafanzeige zu erstatten. Die NGOs werfen RWM Italia Mittäterschaft beim Mord an Zivilisten vor. Am 8. Oktober 2016 schlug in einem Dorf im Nordwesten des Jemen eine Bombe ein. Sechs Menschen kamen ums Leben. Mitarbeiter der jemenitischen Menschenrechtsorganisation Mwatana fanden unter den Trümmern Splitter mit einem Code, der nahelegt, dass RWM den Sprengkörper hergestellt hatte.
Dass Rheinmetall Bomben an Saudi-Arabien liefert, ist bekannt. Bereits 2015 berichtete das ARD-Politikmagazin »Report München«, dass sie im Krieg im Jemen eingesetzt und dort damit auch zivile Ziele wie Krankenhäuser, Schulen und Wohnviertel bombardiert worden waren. Nach deutschem Recht müssten die Waffenlieferungen an Saudi-Arabien daher sofort beendet werden. Doch Rheinmetall lässt die Bomben von der Konzerntochter RWM Italia in Italien produzieren. Die Bundesregierung folgt der Behauptung von Rheinmetall, wonach RWM Italia ein eigenständiges Unternehmen sei, für das die deutschen Exportregeln nicht gelten. Der Gewinn allerdings fließt am Ende in die deutsche Konzernkasse.
Lange Zeit hat sich die Öffentlichkeit nur in geringem Maß für die todsicheren Gewinne deutscher Waffenproduzenten interessiert. Zu den Kritikern gehört die Stiftung Ethecon, die bereits im vergangenen Jahr dem Rheinmetall-Vorstandsvorsitzenden Armin Papperger und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ulrich Grillo sowie den Großaktionären Larry Fink und Paul Manduca den Negativpreis »Black Planet Award« verlieh. In der Begründung verwies Ethecon auf das Geschäftsmodell von Rheinmetall, das nicht nur im Jemen tödliche Folgen habe: »In geschäftlich für Rheinmetall wichtigen Ländern hat der Konzern Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen aufgebaut, um von dort aus alle Krisenregionen der Welt beliefern zu können, für die er in Deutschland keine Exportgenehmigung bekommen würde. Mittlerweile macht das Geschäft außerhalb Europas über die Hälfte des jährlichen Umsatzes aus.« Besonders problematisch ist es nach Auffassung von Ethecon, dass es zur Strategie von Rheinmetall gehöre, Ländern in Krisenregionen beim Aufbau eigener Rüstungsindustrien bereitwillig zu helfen und im Ausland Rüstungsgüter herzustellen, für die dann keine Genehmigungen aus Deutschland nötig seien.
Dieses Jahr protestierten nicht nur Menschenrechtsorganisationen gegen die Geschäfte von Rheinmetall. Bereits am Vorabend der Jahreshauptversammlung demonstrierten mehrere Hundert Menschen gegen die Rüstungsgeschäfte des Konzerns mit der Türkei, da die gelieferten Waffen auch im Krieg gegen die kurdische Region Rojava in Nordsyrien eingesetzt worden seien. An der von der »Interventionistischen Linken« (IL) organisierten Demonstration beteiligten sich viele Kurden. Im niedersächsischen Unterlüß blockierte die Gruppe »Solidarische Interventionen gegen menschenrechtswidrige Angriffskriege und Rüstungsexport«, kurz Sigmar, am Dienstagmorgen voriger Woche mehrere Stunden den Zufahrtsweg zum dortigen Rheinmetall-Werk.
Zu Beginn der Jahreshauptversammlung in Berlin fand vor dem Tagungshotel eine weitere Demonstration statt. Zu den Rednern auf der Kundgebung gehörte neben Vertretern von Ethecon, Bündnis 90/Die Grünen, der Linkspartei und antimilitaristischen Gruppen auch der Bundessprecher der »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten« (VVN-BdA), Ulrich Schneider. Er erinnerte auch an die Geschichte des Konzerns während der Nazizeit: Tausende Zwangsarbeiter aus vielen Ländern waren damals bei Rheinmetall in der Rüstungsproduktion eingesetzt worden. 1966 hatten Abgeordnete des US-amerikanischen Kongresses gegen einen Rüstungsauftrag des Pentagon an Rheinmetall im Wert von 200 Millionen DM protestiert. Auch die jüdische Organisation B’nai B’rith hatte Protest eingelegt: Das Unternehmen habe während des Zweiten Weltkriegs »Sklavenarbeiter aus den Konzentrationslagern« beschäftigt und »wiederholt jegliche legale und moralische Verantwortung abgelehnt«.
Das Magazin Der Spiegel war Rheinmetall beigesprungen und hatte nicht mit antisemitischen Untertönen gespart. »Der ehemalige Rechtsanwalt der Jewish Claim Conference (…) hielt die Gelegenheit für günstig, Rheinmetall über eine massive öffentliche Kampagne doch noch zu Zahlungen zu bewegen, die weder rechtlich noch moralisch begründet sind«, hatte der Spiegel schon damals den Ton vorgegeben, der bei der Abwehr von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter immer wieder zu hören war. Im Jahr 2018 erinnerte die Taz an die NS-Geschichte von Rheinmetall: Als »geschichtsvergessene, historische Geschmacklosigkeit« bezeichnete es der Autor Daniel Kretschmar, dass der Konzern am 8. Mai, dem Tag, an dem die letzten noch lebenden Zwangsarbeiter befreit wurden, seine Hauptversammlung abhielt und die Dividenden für seine Geschäfte in aller Welt verteilte.
Wilhelm Lehmann war 73, als er an die Wand eines Toilettenhäuschens am Mariannenplatz in Berlin-Kreuzberg Parolen gegen Hitler und den Krieg schrieb. Er wurde denunziert und vom »Volksgerichtshof« zum Tod verurteilt. Der Rentner war einer von 5700 Opfern des Terrortribunals. Dieses war am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Gegnern des NS-Regimes eingerichtet worden. An dessen unheilvolles Wirken erinnert jetzt in der Topographie des Terrors eine Sonderausstellung, die die Opfer in den Mittelpunkt rückt.
Gewürdigt wird unter anderen Bankdirektor Georg Miethe, der sich kritisch über Hitler geäußert hatte und von einer Angestellten verraten wurde. Auf einem anderem Foto ist der Pianist Karlrobert Kreiten zu sehen, der von einer Jugendfreundin seiner Mutter angezeigt worden ist und dessen Hinrichtung der spätere WDR-Journalist Werner Höfer am 20. September 1943 im »12-Uhr-Blatt« bejubelte. Das Klaviertalent niederländischer Abstammung nannte er einen »ehrvergessenen Künstler«. Obwohl bundesdeutsche Antifaschisten schon Anfang der 1960er Jahre darauf verwiesen, endete Höfers TV-Karriere erst 1987. Auch dem spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt begegnet man hier – in Wehrmachtsuniform. Er war mit seiner Kompanie zum Besuch der Prozesse gegen die Verschwörer des 20. Juli 1944 abkommandiert worden.
Der Vorsitzende des »Volksgerichtshofes« Roland Freisler wird als einen gnadenloser Richter vorgestellt, der Todesurteile in Serie fällte. Ein Filmausschnitt lässt ihn in Aktion erleben; mit geifernder, sich überschlagender Stimme beschimpft er die Angeklagten als »Volksverräter«. Freisler starb im Februar 1945 bei einem alliierten Bombenangriff auf das Gebäude des »Volksgerichtshofs« in Schöneberg. Weniger bekannt als er sind seine Vorgänger und Nachfolger sowie die Staatsanwälte des »Volksgerichtshofs«, über die hier ebenso berichtet wird. Die meisten von ihnen wurden in der Bundesrepublik mit hohen Pensionen belohnt, nicht wenige konnten ihre juristische Karriere ungehindert fortsetzen. Freislers Witwe bezog nicht nur die Pension ihres Mannes, sondern erhielt 1974 auch eine Schadensausgleichsrente. Erich Geißler war einer der wenigen Juristen des »Volksgerichtshofes«, der 1982 zu einer 15-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde – in Ostberlin. In der DDR unter falschem Namen getaucht, wurde er erst spät enttarnt.
»Der Volksgerichtshof 1934 – 1945. Terror durch Recht«, bis 21. Oktober, Topographie des Terrors, täglich 10 bis 20 Uhr, Eintritt ist frei.
Durch die maoistischen Schriften sollte „Verwirrung und Streit“ in die Kommunistische Partei getragen werden
Man stelle sich vor, irgendwo im Stasi-Nachlass fänden sich Dokumente, die belegen, dass die DDR-Staatsorgane maoistische Gruppen in den 1970er Jahren in Westdeutschland unterstützt haben.
Die Schlagzeilen wären groß und sofort würde es Kommentatoren geben, die die DDR und die Stasi hinter allen Oppositionellen in der BRD wähnten. Doch es wurde kein Dokument gefunden, das eine Unterstützung der westdeutschen Maoisten durch die DDR anzeigt.
Belegt ist hingegen, wie schon in den frühen 1960er Jahren der westdeutsche Geheimdienst maoistische Propagandamaterialien nutzte, um die in der BRD illegale KPD zu unterwandern und zu schwächen. Darüber schrieb schon der langjährige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Günther Nollau, in seinem Buch Das Amt.
Wie fast alle BRD-Verfassungsschutzleute lernte Nollau die Verfolgung der Linken von der Picke auf, wie man sagt. Seine Mitgliedsnummer in der NSDAP lautet 8974972. In dem Buch beschrieb Nollau, wie sein Amt den Transport maoistischer Propaganda förderte. Der VS schickte Karten mit den Adressen von KP-Mitgliedern, die dem VS bekannt waren, an die Bestelladresse der Broschüren, für die in Zeitungsanzeigen unter Anderem in der FAZ geworben wurden.
Es sei darum gegangen, die KP zu unterwandern und durch die maoistischen Schriften Verwirrung und Streit in die Partei zu tragen, so Nollau. Diese Darstellung wurde bisher weder von den Medien, noch von Politik und Wissenschaft registriert und diskutiert.
Schließlich war ja der westdeutsche Geheimdienst involviert und dem wird ja anders als der Stasi West grundsätzlich unterstellt, dass er ganz im Sinne von Freiheit und Demokratie handelt. So sorgte es vor Jahren auch kaum für Schlagzeilen, als der Historiker Josef Foschepoth bekannt machte, dass der westdeutsche Geheimdienst eine große Menge von Paketen aus der DDR beschlagnahmte und vernichtete.
Diese innerdeutsche Zensur sorgte für viel weniger Aufmerksamkeit auch die ebenfalls von Foschepoth bekannt gemachten Aktivitäten der US-Geheimdienste in Deutschland. So konnte man die nationalistische Mär von der fehlenden deutschen Souveränität verbreiten, die dann nur hieß, „am schönsten schnüffeln nur deutsche Schlapphüte“.
Verwirrung in die Reihen der Kommunisten
Hintergrund der Hilfe des Verfassungsschutzes beim Maoismus-Export war der sino-sowjetische Streit, der Anfang der 1960er Jahre eskalierte. Die chinesische KP beschuldigte die ehemalige sowjetische Bruderpartei und deren Verbündete als Revisionisten, die vom rechten marxistisch-leninistischen Weg abgewichen sei.
Wenn nun die illegalisierten Kommunisten in der BRD solche Schriften in ihren Briefkästen vorfanden, wurden diese oft auch gelesen und diskutiert. Dass das Kalkül des VS in mancher Hinsicht aufging, zeigte ein wütender Artikel im Neuen Deutschland Anfang der 1960er Jahre. Dort wurde die KP-China beschuldigt, sich schamlos in die inneren Angelegenheiten der Bruderparteien einzumischen, wenn sie deren Mitgliedern unaufgefordert ihre Schriften zuschickt.
Es ist lustig zu sehen, dass selbst die DDR-Nomenklatura stalinistischer Provenienz, die doch sonst gerne und überall Zersetzer aus den USA und Westdeutschland vermutete, nicht mal in ihrer Propaganda den westdeutschen Geheimdienst für die maoistischen Sendungen verantwortlich machte.
Dabei gingen deren Aktivitäten noch weiter. Sie gründeten eine Zeitung mit dem scheinbar unverfänglichen Titel Der 3.Weg – Zeitschrift für einen modernen Sozialismus als Forum für dissidente Sozialisten in Ost und West. Der ehemalige VS-Präsident schrieb über diese Zeitung die von1959 bis 1964 erschien, aber keine größere Aufmerksamkeit erregte:
Im Mai 1959 starteten wir unser Blättchen mit dem Artikel Zwischen Stalinismus und Kapitalismus. Die Angriffe auf den Stalinismus fielen uns leicht. Aber um glaubwürdig zu sein, mussten wir auch den Kapitalismus und die Bundesregierung kritisieren. Das war zwar nicht schwer, denn an der damaligen Ostpolitik gab es manches zu beanstanden. Aber die Angriffe mussten so dosiert sein, dass sie […] vor der Dienstaufsichtsbehörde zu vertreten waren.
Günther Nollau
Ein großer Teil der linksreformistischen Autoren ahnte wahrscheinlich gar nicht, dass sie in einem vom VS geförderten Forum publizierten. Zur selben Zeit haben auch in den USA und anderen europäischen Ländern erklärte Linke wie Herbert Marcuse in Zeitungen publiziert, die vom US-Geheimdienst gefördert wurden. Manche wussten nichts davon, anderen war es egal.
Die Hamburger Historikern Mascha Jacoby betonte auf einer Veranstaltung in Berlin, dass es falsch wäre, das Anwachsen des Maoismus Ende der 1960er und mehr noch in den 1970er Jahren mit den Aktivitäten des Verfassungsschutzes in Verbindung zu bringen.
Jacoby ist bei ihren Forschungen über die Rezeption des Maoismus in Deutschland auch auf die Hilfe des Verfassungsschutzes gestoßen. Es handelt sich aber um Aktivitäten in den frühen 1960er Jahre, die sich gegen die illegalisierte KPD richten.
Es wäre noch ein lohnender Forschungsgegenstand die Rolle des Verfassungsschutzes bei den Konflikten zwischen den verschiedenen maoistischen Organisationen in den 1970er Jahren zu untersuchen. Da wurde der Streit um die richtige Linie schon mal handgreiflich ausgetragen.
Die Konflikte waren real, aber es ist gut möglich, dass sie von den Diensten entsprechend zugespitzt wurden, wie es das FBI bei den Auseinandersetzungen der Black Panther Bewegung ebenfalls tat.
Doch die dahinterliegenden Konflikte wurden nicht von den Geheimdiensten erfunden, sondern nur ausgenutzt. Das Wachstum der maoistischen Bewegung in aller Welt Ende der 1960er ist zumindest kein Werk der Geheimdienste. Es war die chinesische Kulturrevolution, die Menschen in aller Welt begeisterte, nicht nur Parteikommunisten, sondern auch Libertäre aus der Welt. Die Geheimdienste konnten vorhandene Konflikte verschärfen, aber nicht erfinden.
In Fulda hat ein Polizist einen Flüchtling erschossen. Die Reaktionen darauf zeigen, wie nahe sich CDU und AfD in der Region mittlerweile stehen.
Nach tödlichen Schüssen der Polizei auf einen Flüchtling in Fulda wird die Stimmung rechtspopulistisch angestachelt
»Solidarität mit unserer Polizei« lautete das Motto einer Kundgebung der AfD im osthessischen Fulda am Montag. Die Unterstützung galt einem Polizisten, der Mitte April vor einer Bäckerei in Fulda zwölf Schüsse auf einen 19jährigen afghanischen Flüchtling abgegeben und ihn mit zwei Kugeln tödlich getroffen hatte.
Der junge Mann war von seiner Flüchtlingsunterkunft zur nahegelegenen Bäckerei gegangen, um Brötchen zu holen. Die Kassiererin weigerte sich, ihn zu bedienen, da die Kasse noch nicht geöffnet war. Der junge Mann fühlte sich offenbar als Flüchtling diskriminiert und begann zu randalieren. Im Laufe der Auseinandersetzung warf er Steine gegen die Fenster der Bäckerei und verletzte einen Lieferfahrer mit einem Stein schwer am Kopf. Nach Darstellung der Polizei attackierte der 19jährige dann einen Beamten einer eintreffenden Streife, entriss ihm den Schlagstock und schlug mit diesem auf den am Boden liegenden Polizisten ein. Die Beamten einer zweiten Streife, zu der der spätere Schütze gehörte, griff er demnach ebenfalls mit dem Schlagstock an. Daraufhin habe der Polizist das Feuer eröffnet, so die Polizei. Neben der Leiche sei ein Schlagstock gefunden worden.
Augenzeugen geben hingegen an, dass der junge Mann sich bereits beruhigt und von der Bäckerei entfernt hatte, als die Schüsse fielen. Er sei erschossen worden, als er vor der Polizei weglief.
Unter dem Motto »Gerechtigkeit für Matiullah!« demonstrierten Mitbewohner des Getöteten später in der Fuldaer Innenstadt. Dass sie bei den Protesten eine afghanische Flagge bei sich trugen, wurde ihnen von CDU-Politikern als besonderer Akt der Illoyalität gegenüber Deutschland angekreidet.
Es sei den eingesetzten Beamten in solch einem Fall nicht immer möglich, nur Arme oder Beine zu treffen, zitiert die Welt den Sprecher des hessischen Landeskriminalamts (LKA). »Die Beamten lernen, so lange zu zielen, bis die Gefahr gebannt ist.« Die Frage, welche Gefahr der Mann zum Zeitpunkt der Schüsse darstellte, stellte öffentlich nur Abdulkerim Demir vom Fuldaer Ausländerrat. »Die afghanische Gemeinschaft in Fulda und ich fordern Konsequenzen nach den tödlichen Schüssen«, sagte er.
»Wenn dieser Fall nicht aufgeklärt wird, dann wird die Polizei das nächste Mal den nächsten Mann erschießen«, so Demir. Seitdem ist er einer Kampagne ausgesetzt, an der sich auch Fuldas Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU) beteiligte.
Dieser sprach von einer Vorverurteilung der Polizei und forderte Demir auf, sich von seinen Äußerungen zu distanzieren.
Bei so viel Parteinahme für die Polizei und derartiger Abwehr eines Kritikers musste sich die AfD offenbar bemühen, noch eigene Akzente zu setzen. »Merkels Zuwanderungspolitik endet tödlich – auch in Fulda«, schrieb sie in einer Pressemitteilung. Den Polizisten sei »für ihre Entschlossenheit zu danken. Diese Entschlossenheit sollte als Signal dafür verstanden werden, dass bei uns nicht jeder machen kann, was er will.« Mit der Kundgebung Anfang dieser Woche setzte die AfD ihre Hetzkampagne fort.
Zu den Rednern gehörte Martin Hohmann, der vor knapp 15 Jahren bundesweit bekannt und in der rechten Szene populär wurde. Der damalige Bundestagsabgeordnete der CDU hatte sich in einer Rede am 3. Oktober 2003 zustimmend auf antisemitische Verschwörungstheorien bezogen, die Juden für die Oktoberrevolution verantwortlich machen. So zitierte er aus dem von Johannes Rogalla von Bieberstein herausgegebenen Buch »Der jüdische Bolschewismus« und der von Henry Ford herausgegebenen Schrift »Der internationale Jude«, die seit ihrer Veröffentlichung in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein Standardwerk für Antisemiten in aller Welt ist. Auf Druck der CDU-Spitze wurde Hohmann schließlich aus Fraktion und Partei ausgeschlossen. 2016 urteilte das Landgericht Dresden, dass man ihn wegen der Rede als Antisemiten bezeichnen darf.
Als Kandidat der AfD hat Hohmann im Herbst 2017 den Weg zurück in den Bundestag geschafft. Dass er weiterhin zu seiner inkriminierten Rede steht, machte er in einem Wahlkampfflyer deutlich. Darin warf er der CDU-Spitze vor, sie habe ihn zum Sündenbock gemacht. »Lieber bleibe ich bei der Wahrheit als bei der CDU« – Hohmann ließ diesen Satz aus seiner damaligen Einlassung vor dem Bundesparteigericht der CDU auf dem Wahlkampfflyer fett markieren. So kann er sich vor seinen Anhängern als Mann inszenieren, der nichts bereut.
Noch immer hat Hohmann viele Anhänger an der Basis der Fuldaer CDU. Schließlich stehen viele von ihnen in der Tradition des rechten Stahlhelmflügels des langjährigen Fuldaer Oberbürgermeisters und Bundestagsabgeordneten Alfred Dregger, der der politische Ziehvater Hohmanns war.
In dem Artikel unter der Überschrift „Die Polizei schießt, Fulda streitet“ des Autors Peter Nowak vom 9. Mai 2018 auf der Internetseite „jungleworld“ heißt es:
„2016 urteilte das Landgericht Dresden, dass man ihn wegen der Rede als Antisemiten bezeichnen darf.“
Hierzu stelle ich fest:
Zu keinem Zeitpunkt hat das Landgericht Dresden geurteilt, dass man mich wegen meiner Rede vom 3. Oktober 2003 als Antisemiten bezeichnen darf.
Die größere Gefahr für Flüchtlinge und Anhänger einer solidarischen Gesellschaft kommt heute nicht von der AfD, sondern vom Bundesinnenministerium. Ein Kommentar
Es braucht gar keine AfD in der Regierung, AfD-Politik kann auch Hort Seehofer. Das hat er am vergangenen Donnerstag bewiesen, als er mit einem großen Polizeiaufgebot in die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen in Baden-Württemberg einrücken ließ. Mehrere Flüchtlinge wurden festgenommen.
In Abschiebehaft sitzt auch ein Mann aus Togo, der bereits vor einigen Tagen nach Italien abgeschoben werden sollte, das nach dem Dublin-Regeln für ihn zuständig ist. Weil in Italien viele Flüchtlinge mit einer geringen sozialen Unterstützung überleben müssen, wollen viele von ihnen das Land schnell verlassen.
Die Flüchtlinge haben mit ihren Protesten die Abschiebung zunächst verhindert. Sofort wurde in den Medien behauptet, die Flüchtlinge hätten sich gewaltsam gegen die Abschiebung gewehrt. Doch wenn man die Pressemeldung der Polizei Ellwangen[1] zu dem Vorfall genau liest, ist das Geschehen, was die tatsächliche ausgeübte Gewalt betrifft, schon viel undramatischer.
Die als extrem aggressiv und gewaltbereit empfundene Konfrontation führte dazu, dass die Polizei die bereits im polizeilichen Gewahrsam befindliche Person wieder freilassen musste, auch um eine andernfalls befürchtete massive Eskalation der Situation zu vermeiden. Durch Schlagen mit den Fäusten auf die zwei Streifenwagen war zu diesem Zeitpunkt bereits ein Dienstfahrzeug beschädigt worden.
Polizeipräsidium Aalen Öffentlichkeitsarbeit[2]
Die Fakenews von den bewaffneten Flüchtlingen
Von Gewalt gegenüber Polizisten ist hier also nicht die Rede, auf Nachfrage der Taz[3] konnte die Polizei den Schaden an den Wagen durch das aggressive Klopfen nicht beziffern und sprach allgemein von einer „Delle“. Auch die Waffen, die die Geflüchteten angeblich besessen haben sollen, wurden bei der Durchsuchung nicht gefunden.
Dabei hatte selbst der CDU-Innenminister aus Baden-Württemberg die Fake-News von den Flüchtlingen, die eine weitere Abschiebung mit Waffengewalt verhindern wollen, verbreitet, was dann auch von verschiedenen Medien kolportiert wurde.
So setzt wieder einmal die sogenannte Mitte die Stichworte in die Welt, die die AfD und Co. dann nur aufgreifen und radikalisieren müssen. In Ellwangen hat diese Arbeitsteilung zwischen den Parteien der Mitte und der AfD gut geklappt. Der grüne Ministerpräsident Kretschmann hat der Polizei für ihren Einsatz gedankt.
Seehofer wandte sich ausdrücklich an den rechtstreuen Bürger, für den es ein Schlag ins Gesicht ist, wenn sich Geflüchtete gegen ihre Abschiebung wehren. Damit richtet sich der Polizeieinsatz in Ellwangen gegen Geflüchtete, die sich selber organisieren und damit auch Abschiebungen behindern, aber auch gegen die antirassistischen Initiativen und zivilgesellschaftliche Bleiberechtsinitiativen, die den Widerstand gegen Abschiebungen unterstützen.
Für sie bedeutet die Razzia in Ellwangen ein Schlag ins Gesicht, weil sie für eine solidarische Gesellschaft kämpfen und Menschenrechte nicht vom richtigen Pass abhängig machen.
Der angebliche BAMF-Skandal von Bremen
Ein Schlag ins Gesicht ist auch die Kampagne über einen angeblichen BAMF-Skandal in Bremen[4]. Er richtet sich gegen die Leiterin der BAMF-Außenstelle sowie weitere Mitarbeiter, darunter einen Dolmetscher.
Sie hätten vor allem jesidischen Flüchtlinge unrechtmäßig Bleibemöglichkeiten verschafft, so der Vorwurf. Anfangs wurde noch kolportiert, dass dabei Geld geflossen, inzwischen ist klar, hier waren Amtsmitarbeiter zu humanitär für die deutschen Asylbehörden. Fast alle Medien und Politiker jeglicher Couleur echauffierten sich über die BAMF-Leitung. Nur wenige nahmen die Vorwürfe kritisch unter die Lupe. Dazu gehört Uwe Kalbe im Neuen Deutschland[5]:
Widerspruch gegen vorschnelle und pauschale Urteile im Fall des Bremer „Skandals“ wird im allgemeinen Sturm der Entrüstung eher vereinzelt, aber von fachlicher Seite laut. Anwälte entgegnen beispielsweise auf den Vorwurf, die Außenstelle Bremen habe „Verfahren aus anderen Bundesländern an sich gerissen“, dies sei zu jener Zeit im BAMF geradezu Usus und erwünscht gewesen. Wegen der Überlastungen hätten Außenstellen andere unterstützt, indem sie deren Akten übernahmen. Auch eine angeblich in Bremen versäumte erkennungsdienstliche Behandlung wurde in jenen Jahren in der Regel nicht oder verspätet vorgenommen.
Uwe Kalbe, Neues Deutschland
Tatsächlich dient der angebliche BAMF-Skandal dem Bundesinnenministerium zur Durchsetzung einer harten Linie in der Asylpolitik. An den BAMF-Mitarbeitern wird beispielhaft vorgeführt, was passiert, wenn eine Behörde zu humanitär ist. Ein Schlag ins Gesicht ist die Kampagne auch gegen die Jesiden, die durch die Behörde Papiere bekommen haben. Nun sollen ihre Fälle erneut geprüft werden und am Ende droht die Aberkennung ihres Schutzstatus. Den könnten sie verlieren, obwohl sie ihn korrekt bekommen haben:
Am meisten schadet der Vorgang den Interessen der Flüchtlinge selbst. Die betroffenen Jesiden dürften jetzt um den Bestand ihres Schutzstatus zittern. Denn während syrische Jesiden weiter von Verfolgung bedroht seien, gelte das für die in Irak nicht mehr, heißt es. Die Anerkennungspraxis wurde demnach in den letzten Jahren verschärft. Es kann also sein, dass die Bremer Asylentscheidungen in der Sache durchaus gerechtfertigt waren, ihre neuerliche Überprüfung nun aber zu einem schlechteren Schutzstatus für die Betroffenen führt.
Uwe Kalbe, Neues Deutschland
Das Bundesinnenministerium führt eine Kampagne gegen humanitäre BAMF-Mitarbeiter und die Jesiden. Das ist der wahre BAMF-Skandal.
Wie Law and Order tötet
Dass in der Flüchtlingspolitik das Bundesinnenministerium die größere Gefahr als die AfD ist, zeigt sich jetzt deutlich. Diese Politik kann tödliche Folgen haben, wie sich in Fulda zeigte. Mitte April 2018 wollte afghanischer Flüchtling im hessischen Fulda frühmorgens Brötchen kaufen und wurde nicht bedient. Er wurde darauf hin laut und warf auch einige Steine gegen die Schaufenster der Bäckerei. Als die Polizei eintraf hatte er sich schon beruhigt.
Trotzdem schoss die Polizei 12 Mal auf den unbewaffneten Mann, der in Hausschuhen zur Bäckerei gegangen ist. In den USA wäre es ein Fall für Black Live Matter. In Fulda hingegen scharte sich eine breite Front um die Polizei. Es sei für eingesetzte Beamte in solch einem Fall nicht immer möglich, nur Arme oder Beine zu treffen. Schließlich bewege sich die Person auch, erklärte[6] der Sprecher des Hessischen Landeskriminalamtes (LKA) Christoph Schulte[7].
Auch die Fuldaer CDU mit ihrem Oberbürgermeister an der Spitze warnte vor Vorverurteilungen der Polizei. Verurteilt hingegen wurden afghanische Flüchtlinge, die nach dem Tod ihres Mitbewohners auf der Straße protestierten[8]. Der Vorsitzende des Fuldaer Ausländerbeirats[9], Demir Abdulkerim Demir[10] forderte eine juristische Aufarbeitung des Falls und warnte vor den Folgen, falls diese unterbleibe.
„Wenn dieser Fall nicht aufgeklärt wird, dann wird die Polizei das nächste Mal den nächsten Mann erschießen“, so seine Voraussage. Die AfD hatte daran wohl wenig auszusetzen. Sie instrumentalisierte: „Merkels Ausländerpolitik endet tödlich – auch in Fulda“[11], heißt es in einer Solidaritäts-Erklärung.
Kürzlich hat die Partei eine Solidaritätskundgebung mit der Polizei organisiert. „Auch sei den Polizisten für ihre Entschlossenheit zu danken. Diese Entschlossenheit sollte als Signal dafür verstanden werden, dass bei uns nicht jeder machen kann, was er will“, schreibt die AFD und das kann durchaus als Drohung nicht nur für Geflüchtete verstanden werden.
Andere rechte Seiten fordern[12] sogar das Bundesverdienstkreuz für den Todesschützen. Mindestens bis zu den bayerischen Landtagswahlen dürften wir erleben, dass die Union die Forderungen der AFD umsetzt und die dann noch nachlegt und sich weiter radikalisiert.
Viel wird darüber geklagt, dass es mit der transnationalen Kooperation in der Linken selbst auf europäischer Ebene nicht so recht klappt. Wo ist denn die europäische Gewerkschaft, die auch Arbeitskämpfe im EU-Raum gemeinsam führt?
iDe europäischen Zusammenschlüsse der Reformlinken kommen über ein Zweckbündnis im EU-Parlament nicht hinaus. Gemeinsame Kämpfe werden von dort nicht initiiert. Doch in der außerparlamentarischen Linken gibt es Bestrebungen einer transnationalen Kooperation. So trafen sich am 17. und 18. März in Köln Linke aus ganz Europa zum Erfahrungsaustauch. Anlass war der Kampf gegen Repression. De halb wurde das Datum auch um den 18. März, den Internationalen Kampftag der politischen Gefangenen gelegt. Das Ende des Treffens war eine zweistündige Kundgebung vor der JVA Köln-Ossendorf, auf der die Gefangenen direkt angesprochen wurden. Der Anlass des Treffens liegt in der Solidarität mit einer Gefangenen, die allerdings seit einigen Wochen nicht mehr in Ossendorf sondern in Wittlich inhaftiert ist.
In der Einladung heißt es: „2017 wurde in Aachen eine Genossin aus Barcelona zu siebeneinhalb Jahren Knast verurteilt und sitzt derzeit in Köln. Bei der kollektiven, sich über Europa erstreckenden, Solidaritätsarbeit, wurde immer wieder festgestellt, dass es ein starkes Bedürfnis auf allen Seiten gibt, mehr voneinander zu erfahren und sich zusammen solidarisch mit den von Repression Getroffenen zu zeigen. Daraus entwickelte sich die Idee, das Wochenende um den Tag der Gefangenen am 18.03.2018 zu gemeinsamen Aktivitäten in Köln zu nutzen.“
Solidarität mit Lisa
Bei der Gefangenen handelt es sich um Lisa, eine Anarchistin, die von der Justiz des Bankraubs beschuldigt wurde. Sofort nach ihrer Verhaftung gab es eine transnationale Solidaritätskampagne, die vor allem von libertären Kreisen getragen wurde. In vielen europäischen Ländern fanden vor und nach der Verurteilung von Lisa Solidaritätsaktionen statt, von der Störung einer Veranstaltung des deutschen Konsulats in Barcelona bis zum Aufhängen von Transparenten. Am 21. Dezember 2017 gab es einen Internationalen Solidaritätstag mit Lisa. Dass darüber selbst in linken Kreisen wenig bekannt wurde, mag auch daran liegen, dass die Gefangene nicht als Opfer von staatlicher Repression sondern als Anarchistin dargestellt wurde, die auch den Knast zum Kampfterrain macht. Die Frage, ob sie die ihr vorgeworfenen Taten verübt hat oder nicht, spielt für die Organisator_innen keine Rolle. In einer Erklärung heißt es: „Eine Strafe auferlegt zu bekommen, bedeutet nicht, dass die inhaftierte Person ‚nur‘ dem Gefängnissystem ausgeliefert ist. Der politische und justizielle Staatsapparat ermittelt, über- wacht, analysiert weiter und entscheidet über das Schicksal der Gefangenen. Vor allen wenn die Gefangene nicht auf ihren Knien vor Gericht um Gnade gebe- ten hat (…). Die Möglichkeiten, mit denen das Justizsystem demonstrieren kann, dass sie mit ihr noch nicht fertig sind, sind zahlreich. Die Verweigerung mit der Polizei zu kooperieren, gilt als Schuldbeweis und kann dazu genutzt werden, die Ermittlungen auf unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Das Schweigen und die Würde gegenüber den Vollstreckenden und ihren Vorwürfen wird als Verschleierung des Verbrechens betrachtet und kann neue Ermittlungen herbeiführen.“ Eine solche offensive Strategie gegen die Justiz und den Gefängnisapparat ist heute in Deutschland selten. Doch noch in den 1980er und 1990er Jahren war ein solch offensives Agieren von Gefangenen und Angeklagten durchaus in größeren Teilen der außerparlamentarischen Linken üblich. Das hat dann dazu geführt, dass häufig Gerichtssäle von der Polizei geräumt wurden, weil der politische Kampf auch im Gerichtssaal ausgetragen wurde.
Nicht die Repression, sondern die kriminalisierte Politik stand im Mittelpunkt
Das hatte auch zur Folge, dass viele Medien nicht darum herum kamen, sich auch mit den poltischen Intentionen der Gefangenen und ihrer Unterstützer_innen zu beschäftigen. Nicht die Repression, sondern die Politik, die kriminalisiert werden sollte, stand im Mittelpunkt. Das stärkte die Bewegung der Unterstützer_innen. Denn das Starren auf Repression lähmt in der Regel, während der Fokus auf den politischen Zielen, die kriminalisiert werden, eher mobilisiert. Der Kongress am 17. und 18. März in Köln war der Versuch, diese Politik zu diskutieren und sich besser zu vernetzen. Die unterschiedliche Politik der Repression und Zerstreuung widerständischer Kerne und Netzwerke in den unterschiedlichen Ländern stand im Zentrum vieler Diskussionen.
Positiv zu vermerken ist, dass dieses Internationale Treffen seinem Anspruch gerecht geworden ist. Gerade in Deutschland ist es oft so, dass auf Treffen mit dem Adjektiv international dann doch die deutschsprachigen Regionen im Mittelpunkt stehen. Das war in Köln anders. Dort standen die Berichte der Genoss_innen u.a. aus Italien, Griechenland und Belarus im Mittelpunkt.
Aus den osteuropäischen Ländern waren nur wenige Genoss_innen anwesend, die ihren Lebensmittelpunkt wegen der Repression oft mittlerweile in Deutschland haben. Interessant zu erfahren war, dass in Belarus die anarchistische Bewegung eine wichtige Rolle in der dortigen Opposition gegen den autoritären Langzeitherrscher Lukaschenko spielt.
Gegen das sächsische Polizeigesetz
Die Teilnehmer_innen aus Deutschland waren in der Regel Zuhörer_innen oder berichteten über ihre Erfahrungen mit Knast und Repression. Mit einer Ausnahme. Genoss_innen aus Dresden informierten über das geplante sächsische Polizeigesetz, das mehr Kameras, Überwachung und Kontrolle bedeutet. Die Details dieses Gesetzes werden erst in den nächsten Monaten bekannt. Doch hier dürfte nach dem Vorbild von Bayern ein weiterer Versuch erfolgen, staatliche Ausforschungen, die heute bereits in einer gesetzlichen Grauzone vollzogen werden, zu legalisieren. Hier blieb die Frage offen, wie die erklärten Gegner_innen von jedem Staat mit einer reformistischen Linken umgehen, die ebenfalls Kritik an dem geplanten sächsischen Polizeigesetz angemeldet hat. Ist es möglich, im Widerstand gegen dieses spezifische Projekt zu kooperieren? Diese Frage kam auch auf, als es um die Einschätzung der Gefangenengewerkschaft GG/BO ging, die es in den letzten drei Jahren geschafft hat, in vielen Gefängnissen Unterstützer_innen für konkrete Reformen zu gewinnen. Es gab bei einigen Teilnehmer_innen den Hinweis, dass die Gefangenengewerkschaft klar reformistische Ziele formuliert, aber in den Knästen einen Raum der Solidarität öffnet. Schließlich dominieren in den Knästen Konkurrenz und Entsolidarisierung, das ist drinnen nicht anders als draußen. Wenn Hunderte Gefangene sich in einer Gefangenengewerkschaft für konkrete Forderungen organisieren, ist das unterstützenswert.
Soziale Kämpfe und Widerstand
Was für die Situation in den Knästen richtig ist, hat auch draußen Gültigkeit. Daher war es erfreulich, dass sich die erste Diskussionsrunde am Samstagmorgen der Frage widmete, ob und wie die Linke die sozialen Kämpfe wahrnimmt. Mit Linke ist hier das außerparlamentarische und libertäre Spektrum gemeint, das sich in Köln versammelt hat. Nicht nur in Belarus ist die libertäre Linke Teil des sozialen Protests. Griechische Genoss_innen berichteten über den langjährigen Widerstand gegen die Goldmine auf der Halbinsel, der seit Jahren zum Kristallisationspunkt von Widerstand in Griechenland und darüber hinaus geworden ist. Seit Jahren sind dort Aktivist_ innen massiver Repression aus- gesetzt. Das hat sich auch unter der Tsipras-Regierung nicht geändert, die in der Opposition noch zu den Gegner_innen des Minenprojekts gehörte, bis sie zur Regierungslinken wurde. Die griechischen Genoss_innen waren auch ehrlich genug, um deutlich zu machen, dass auch in den Reihen der antiautoritären und undogmatischen Linken der Tsipras-Regierung die Möglichkeit gegeben wurde, zu zeigen, ob sie zumindest einen Teil ihrer Versprechungen umsetzt. In den ersten Wochen nach dem Regierungsantritt schien es so, als würden einige Reformen umgesetzt. Es sind auch viele der antiautoritären Linken gegen das Austeritätsdiktat der von Deutschland dominierten EU auf die Straße gegangen. Nachdem Tsipras kapituliert hatte, wurde er auch innenpolitisch ein Sozialdemokrat, der mit linken Sprüchen rechte Politik umsetzt. Damit hat er die Theorien der außerparlamentarischen und anarchistischen Linken bestätigt, dass eine grundsätzliche Veränderung nicht in den Parlamenten und in den Regierungspalästen umgesetzt werden kann. Eine Lehre, die die Regierungslinken dieser Welt trotz aller Erfahrungen nicht ziehen wollen, weil sie sich dann selber in Frage stellen müssten. Das wäre eigentlich eine gute Grundlage für das Wachsen einer außerparlamentarischen Linken, die Veränderungen auf der Straße und nicht im Parlament erkämpfen will. Voraussetzung wäre dannaber, den sozialen Kämpfen auch den Kämpfen von Lohnabhängigen mehr Solidarität und Beachtung zu schenken. Nur ein Beispiel. Der jahrelange Kampfzyklus der Logistikarbeiter_innen in Norditalien, den Bärbel Schönafinger von labournet.tv mit dem Dokumentar lm „Die Angst wegschmeißen“ bekannt gemacht hat, war bei den italienischen Genoss_innen auf der Konferenz kein Thema. Dabei hat der Arbeitskampf nichts mit Protestritualen etablierter Gewerkschaften zu tun. Die überwiegend migrantischen Logistikarbeiter_innen blockierten die Zufahrten zu Logistikzentren, es kam zu Räumungen durch die Polizei. Unterstützt werden sie von der kleinen lin- ken Basisgewerkschaft Si Co- bas. Wenn solche Kämpfe, die es in vielen Ländern gibt, Teil der Praxis der antiautoritären Linken würden, hätte sie die Chance, eine gesellschaftliche Gegenmacht zu entwickeln. Zu wünschen wäre es. Denn in einer Zeit, wo von einer Regierungslinken niemand mehr etwas erwartet, wäre es eine Alternative gegen politische Apathie und Rechtsruck. Dann könnte auch das Kölner Treffen als Austausch grenzüberschreitender Realität eine Fortsetzung finden. Wichtig ist dabei nicht das Treffen sondern der gesellschaftliche Prozess in den Basiskämpfen der einzelnen Länder.
aus: mai 2018/429 graswurzelrevolution 23
http://www.graswurzel.net/intern/gwr429klein.pdf
Peter Nowak
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Der Artikel wurde im Schattenblick nachgedruckt:
Katja Einsfeld sucht in einem mutmaßlich ernstgemeinten Beitrag nach »anarchistischen Lösungsansätzen für das Putzproblem«. Alle müssen ins »Putzkollektiv«! Über eine Aktion von Atomwaffengegnern gegen den Fliegerhorst Büchel und die nachfolgenden juristischen Verwicklungen berichtet Katja Tempel. Jakob Reimann skizziert in einem lesenswerten Text die Interessen der verschiedenen Akteure des Krieges im Jemen, wo sich eine »historische Cholera- und Hungerkatastrophe« entwickelt. Peter Nowak fragt, wo die »europäische Gewerkschaft« sei, die »auch Arbeitskämpfe im EU-Raum gemeinsam führt«. Hier sei von der Regierungs- und Reformlinken nichts zu erwarten, dafür aber womöglich von der »antiautoritären Linken«. (jW)
Deutschland: Die polizeilichen Ermittlungen zu rechtem Terror in Berlin-Neukölln ignorieren mögliche Verbindungen
»Burak hatte eine Leichtigkeit im Leben, er hat immer so viel gemacht und alle angesteckt mit seiner Lebensfreude«. Es waren bewegende Worte, die ein Verwandter und Freund des im April 2012 auf offener Straße erschossenen Burak Bektaş gefunden hat. Zum sechsten Jahrestag seines Todes wurde unweit des Tatortes in Berlin-Neukölln am 8. April die Bronzeskulptur »Algorithmus für Burak und ähnliche Fälle« eingeweiht. Sieben Finger drehen sich spiralförmig in die Höhe. Die Installation ist das Vermächtnis der Künstlerin Zeynep Delibalta, die mittlerweile verstorben ist. Es war ihre letzte künstlerische Arbeit. So ist auf dem Platz auf einer Wiese etwas abseits der vielbefahrenen Straße auch ein Mahnmal entstanden. »Warum musste Burak B. sterben?« »War Rassismus das Motiv?« So lauteten die Fragen auf den Schildern, die ca. 700 Menschen auf der kurzen Demonstrationsroute getragen haben, die zum Gedenkort führte. Daran beteiligten sich Antifa- und Antiragruppen, Anwohner_innen sowie Freund_innen und Angehörige von Burak.
Die Fragen wird sich eine durch die kontinuierliche Arbeit der Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş sensibilisierten Öffentlichkeit weiter stellen. Denn auch sechs Jahre nach dem Mord ist nicht aufgeklärt, warum ein unbekannter Deutscher auf die Gruppe junger Männer, die erkennbar keine »Biodeutschen« waren, zutrat und, ohne ein Wort zu sagen, auf sie geschossen hat. Burak Bektaş starb, die anderen überlebten verletzt. Nur wenige Monate vorher hatte sich der NSU selbst enttarnt.
»Ermittelt bei den Nazis«
Das war auch für viele Teile der antifaschistischen Linken ein Schock. Denn auch sie haben nicht glauben können, dass in Deutschland eine neonazistische Terrorgruppe über ein Jahrzehnt in Deutschland unerkannt morden konnte. Noch größer war der Schock, als bekannt wurde, dass die Angehörigen und Freund_innen der NSU-Opfer von Anfang an auf einen neonazistischen Hintergrund der Morde insistiert hatten. »Ermittelt bei den Rechten« hatten sie die Ermittlungsbehörden aufgefordert. »Kein 10. Opfer« lautete das Motto von Schweigemärschen, die im Mai und Juni 2006 von Angehörigen der NSU-Opfer in Kassel und Dortmund organisiert worden waren. Daran beteiligten sich nur wenige aus der antifaschistischen und antirassistischen Szene. Die Stigmatisierung der Opfer und ihrer Angehörigen als Kriminelle, die am Tod ihrer Angehörigen selber schuld sein sollen, hatte Auswirkungen bis in die Linke. Dass sich das nicht wiederholen darf, war die Erkenntnis nach der Selbstenttarnung des NSU.
»Ermittelt bei den Nazis« war denn auch eine Forderung, die sofort nach dem Mord an Burak Bektaş erhoben wurde. Schon damals machte die Initiative auf die aktive rechte Szene in Neukölln und da besonders im südlichen Teil des Stadtteils aufmerksam. Ihre Warnungen sollten sich bald bitter bestätigen. Heute kann niemand mehr die Existenz einer rechtsterroristischen Szene in Neukölln leugnen. Schließlich sind von dem rechten Terror nicht nur linke Kneipen und Läden betroffen. Zweimal wurde das Auto des Neuköllner Buchhändlers Heinz Ostermann in diesem Zeitraum angezündet. Der Mann, der sich selber als Demokrat bezeichnet, engagiert sich in der Initiative »Buchläden gegen Rechtspopulismus und Rassismus«.
Auch Sozialdemokrat_innen sind von dem rechten Terror in Neukölln betroffen. Dazu gehört die SPD-BVV-Verordnete von Neukölln Mirjam Blumenthal. Auch ihr Auto wurde 2017 angezündet, Steine flogen in ihre Wohnung. Sie ist auch auf einer Neonaziliste als Zielperson gelistet. Wie ihr geht es weiteren Aktivist_innen der Initiative »Hufeisensiedlung gegen Rechts«. Es sind Anwohner_innen, die sich in der Siedlung, in der auch Erich Mühsam und andere Linke in der Weimarer Zeit lebten, gegen Rechts organisieren. Auch ihre Autos wurden angezündet. Der Treffpunkt der Jugendorganisation die »Falken« ist ebenfalls angezündet worden und wird jetzt besonders geschützt.
Die Täter_innen müssen gute Ortskenntnisse haben, weil Menschen vom Naziterror betroffen sind, die nicht in der Öffentlichkeit stehen. Auch das erinnert an den NSU-Terror, wo teilweise Läden ausgesucht wurden, die von Außen überhaupt nicht erkennbar waren.
Auffällig am rechten Terror in Neukölln ist die lange Dauer der Aktionen. Teilweise wurden die Opfer innerhalb von zwei Jahren mehrmals angegriffen, was darauf schließen lässt, dass sich die Täter_innen ziemlich sicher fühlten. Die mit Landesmitteln geförderte Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) rechnet dieser Serie von Mai 2016 bis zum heutigen Tag 50 Angriffe zu. Die Leiterin der MBR, Bianca Klose, sagt: »Eine so lang anhaltende Serie mit so vielen Brandanschlägen haben wir in Berlin bisher nicht gehabt.«
Verbindungen bis zur AfD
Es gab eine polizeiliche Sondereinsatzgruppe, die erfolglos ermittelte und zwischenzeitlich aufgelöst worden war. Nachdem der rechte Terror erneut entfacht wurde und sich eine kritische Öffentlichkeit dafür interessierte, wurde erneut ermittelt. Es kam zu einigen Festnahmen, doch über den aktuellen Stand des Verfahrens hüllen sich die Ermittlungsbehörden in Schweigen. Im Fokus stehen nach Informationen der Berliner Morgenpost vor allem zwei Personen: Sebastian T., ein einschlägig vorbestrafter Neonazi und langjähriger Aktivist in der NPD, sowie der ebenfalls szenebekannte Tilo P.
Sebastian T. soll bei den »Freien Kräften Neukölln« mitgemischt haben. Auf Facebook veröffentlichte die Gruppe gewaltbereiter Neonazis einst eine Berlin-Karte, auf der rund 70 jüdische Einrichtungen markiert waren. In Frakturschrift der Zusatz: »Juden unter uns«. Auch Tilo P. soll im Umfeld der »Freien Kräfte« aktiv gewesen sein. Bei den Wahlen für die Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung 2016 kandidierte er für eine Partei, die sich gerne seriös präsentieren will: die AfD.
Der Verdacht gegen T. und P. beruht nach Informationen der Berliner Morgenpost auf konkreten Hinweisen. Dennoch musste die Staatsanwaltschaft im Februar eine herbe Niederlage einstecken. Der Antrag für einen Haftbefehl gegen Sebastian T. wurde abgelehnt. Das Gericht sah keinen dringenden Tatverdacht. Selbst die Gegenstände, die die Polizei bei Hausdurchsuchungen sicherstellte, konnten nicht ausgewertet werden, weil die Betroffenen erfolgreich Widerspruch einlegten.
Die Ermittlungsbehörden ziehen bisher keine Verbindung zwischen dem rechten Terror und dem Mord an Burak Bektaş. Selbst die taz, die vor einigen Wochen ein längeres Dossier zum rechten Terror in Neukölln veröffentlichte, vergaß ihn.
Auch zu dem Mord an dem jungen Briten Luke Holland am 20. September 2015 vor einer Neuköllner Bar haben die Ermittlungsbehörden offiziell keine Verbindung gezogen. Er wurde von einem angeblichen Einzeltäter erschossen, weil er nicht Deutsch gesprochen hatte – der Täter hatte Hitler-Devotionalien in seiner Wohnung. Dabei benannten die Ermittlungsbehörden in den Akten den wegen des Mordes an Holland verurteilten Mann als Tatverdächtigten im Mordfall Bektaş. In seiner Wohnung wurde scharfe Munition gefunden, wie sie gegen den damals 22-Jährigen zum Einsatz kam. Noch Ende März bestritt die Leiterin der Rechtsextremismus-Abteilung des LKA Berlin Frauke Jürgens-El Hansali in einem Rundfunkinterview, dass es rechte Morde in Neukölln gab.
Es war der Wunsch von Burak Mutter, einen sichtbaren Gedenkort für ihren Sohn zu schaffen. Die Initiative für die Aufklärung des Mords hofft, dass investigative Journalist_innen, Zeug_innen oder Mitwisser_innen die Aufklärung voranbringen. Die unübersehbare Bronzestatue in Neukölln erinnert dabei auch an alle anderen rassistisch und neonazistisch motivierten Morde.
Der Widerstand gegen Demokratieabbau und das neue sächsische Polizeigesetz wächst
In den letzten Jahren wurde rund um das Connewitzer Kreuz an Silvester in Leipzig die Demokratie massiv eingeschränkt. Die Stadt Leipzig hat für die Jahreswechsel 2015/16, 2016/17 und 2017/18 per Allgemeinverfügungen Versammlungsverbote am Connewitzer Kreuz erlassen.
Wie aus den Akten hervorging, geschah dies auf Drängen der Polizei. Seit Jahren beschäftigt die Leipziger Politik und auch die Medien die angebliche Randale zu Silvester rund um das Connewitzer Kreuz. Dabei machen auch die Polizeiberichte der Jahre 2017 und 2018 deutlich, dass die reale Lage mit der dramatisierenden Berichterstattung wenig zu tun hat.
Die Initiative für Versammlungsfreiheit hat gegen die Verfügungen Klage eingereicht und konnte damit aktuell vor dem Verwaltungsgericht Erfolg erzielen. Begleitet wurde die Verhandlung u. a. durch die linksliberalen Medien Leipziger Internet Zeitung und Stadtmagazin Kreuzer sowie der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke).
„Es bedarf konkreter und nachvollziehbarer Anhaltspunkte für eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit, um ein Versammlungsverbot via Allgemeinverfügung einzurichten. Irgendwelche Internetseiten reichen da nicht, (…) die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut“, begründete die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht ihre Entscheidung.
Die Initiative für die Versammlungsfreiheit begrüßt den Richterspruch, macht aber auch in der Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass damit die demokratieeinschränkende Praxis in der „rechten Ordnungszelle Sachsen“ kaum aufzuhalten sein wird.
Mit der Einrichtung von Kontrollbereichen, Gefahrengebieten und Waffenverbotszonen hat die Polizei bereits genug Werkzeuge. Zudem ist das rechtssichere Auftreten, dank fehlender Kennzeichnung und unabhängiger Beschwerdestelle, in Sachsen nicht sichergestellt. BeamtInnen setzen sich bei Versammlungen und Demonstrationen regelmäßig über geltendes Recht oder aktuelle Urteile hinweg.
Neben dem Einsatz von Gummigeschossen rund um die G20 Proteste, durch sächsische PolizistInnen, sei hier an die rechtswidrige Räumung des Camps in Entenwerder oder die Eskalationsstrategie bei der „Welcome to Hell“-Demo erinnert.
Initiative für Versammlungsfreiheit
Widerstand gegen das sächsische Polizeigesetz
So macht die bürgerrechtliche Initiative deutlich, dass sie jetzt ihren Fokus auf das geplante neue sächsische Polizeigesetz legen will.
Bis zum nächsten Jahreswechsel gilt es den Widerstand gegen die Reform des Polizeigesetzes nach bayrischem Vorbild zu unterstützen.
Initiative für Versammlungsfreiheit
Bisher sind nur erste Überlegungen für die Verschärfungen des sächsischen Polizeigesetzes bekannt, die sich am bayerischen Gesetz orientieren. Noch werden zwischen den sächsischen Regierungsparteien SPD und CDU die Details ausgehandelt. Doch die Entwürfe zeigen, dass der Law-and-Orderkurs in Sachsen fortgesetzt werden soll.
Zur Straftatenverhütung wird ein ganzes Bündel neuer oder erweiterter Befugnisse geschaffen. Hierzu gehören breitere Observationsmöglichkeiten, neue Durchsuchungsbefugnisse sowie strafbewehrte Aufenthaltsanordnungen und Kontaktverbote. Ebenso ist eine Norm für die elektronische Aufenthaltsüberwachung von „Gefährdern“ mittels Fußfessel enthalten.
Die Videotechnologie erhält neue Einsatzgebiete, so auf Verkehrsrouten, die der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verschiebung von Diebesgut oder als Tatorte beispielsweise des Menschenhandels dienen. Die automatisierte Auswertung der Daten etwa mittels Gesichtserkennung eröffnet neue Maßnahmenkonzepte.
Der Widerstand gegen das sächsische Polizeigesetz wächst. Kürzlich hat sich die Initiative PolizeistaatSachsen / #SachsensDemokratie gegründet. Sie moniert, dass die Debatte über das neue Polizeigesetz bisher nicht öffentlich geführt wurde. Grundsätzlich setzt sie auf mehr Sozialpolitik statt auf Repression.
Es gibt tatsächlich viele Probleme in unserer Gesellschaft – Armut, Wohnungsnot und ein miserables Bildungssystem. Unsere sozialen Probleme sollten wir allerdings nicht mit ordnungspolitischen Maßnahmen lösen, sondern sozialpolitische Diskussionen führen.
PolizeistaatSachsen / #SachsensDemokratie
Eine solche Orientierung wäre auch für den anstehenden sächsischen Landtagswahlkampf interessant. Aktuell wird viel darüber diskutiert, dass die AFD dort stärkste Partei werden könnte. Dabei wird in Sachsen schon seit 1989 rechte Politik gemacht.
Mit dem Schreckgespenst der AfD kann die CDU noch weiter nach rechts rücken und die SPD rückt hinterher. Mit der Orientierung auf Sozialpolitik statt Repression könnte eine Debatte angeregt werden, die realpolitisch grundiert ist, sich aber weigert, aus Angst vor einem weiteren Erstarken der AfD deren Politik zu übernehmen.
Flüchtlingsbeirat in Fulda verurteilt Polizeischüsse auf Schutzsuchenden
»Gerechtigkeit für Matiullah!« »Der Polizist muss bestraft werden!« »Ein Unschuldiger wurde getötet!« So lauteten in den letzten Tagen die Rufe von Geflüchteten, die durch die Innenstadt von Fulda gezogen sind. Damit protestierten sie gegen einen Vorfall, der in der Stadt für große Aufregung gesorgt hat. Am Freitagmorgen wurde der junge afghanische Flüchtling Matiullah von der Polizei erschossen. Zuvor soll er in einer Bäckerei randaliert und dabei Angestellte und einen Auslieferungsfahrer verletzt haben. »19-jähriger Afghane greift Bäckerei an«, lautete die Schlagzeile der »Osthessen-News«.
Damit leistete das Portal die Vorlage für die Schlagzeilen diverser alarmistischer Meldungen auf rechten Homepages. Dort war die Rede davon, dass der Terror nun auch Fulda erreicht habe. Dass die rechten Netzwerke so ausführlich berichteten, ist nicht verwunderlich. Schließlich ist Fulda der Wahlkreis von Martin Hohmann, der einst wegen einer als antisemitisch bewerteten Rede aus der CDU ausgeschlossen wurde und bei der AfD ein politisches Comeback gestartet hat. Hohmann hatte nach dem Vorfall behauptet, dass Kanzlerin Angela Merkel und ihre Flüchtlingspolitik verantwortlich seien.
Während sich in den ersten Tagen nach dem Vorfall in der Bäckerei auch die Lokalmedien an der Hetze gegen den toten Schutzsuchenden beteiligten, beginnt man nun damit, sich auf die Menschen einzuschießen, die sich nicht martialisch über Asylbewerber äußern wollen. Angegriffen wurden etwa die Geflüchteten, welche die Geschehnisse teilweise als AugenzeugInnen verfolgten und die Polizei kritisiert haben. Schließlich befindet sich der Tatort in unmittelbarer Nähe der Flüchtlingsunterkunft.
Der junge Mann war am Freitagvormittag nur mit Hausschuhen in die Bäckerei gekommen, um für das Frühstück einzukaufen. »Wir haben mit zwei Zeugen gesprochen. Einer von ihnen hat den Tathergang genau beobachten können«, sagte Abdulkerim Demir. Er ist Vorsitzender des Ausländerbeirats der Stadt Fulda. »Der Verstorbene wollte ausschließlich zwei Brötchen kaufen, geriet dann jedoch mit einer Verkäuferin in Streit, weil die Bäckerei noch geschlossen war.« Daraufhin habe er laut Demir die Steine gegen die Fensterscheibe geworfen. »Wir heißen das Verhalten des jungen Mannes keineswegs gut, doch er war nicht bewaffnet. Als er vor der Polizei weggerannt ist, wurde er erschossen. Dieses aggressive Verhalten der Polizei war gänzlich falsch«, so Demir. Es sei untragbar, dass ein junger Mensch in Deutschland, der zwei Brötchen kaufen will, erschossen werde.
Wegen dieser Aussagen wurde Demir von Heiko Wingenfeld scharf angegriffen. »Solche Vorverurteilungen passen nicht zu unserem Rechtsstaat«, monierte der CDU-Politiker. Er wandte sich damit auch gegen die Schutzsuchenden, die mit ihrer spontanen Demonstration ihre Trauer und Empörung über den Tod ihres Mitbewohners im Flüchtlingsheim zum Ausdruck gebracht hatten.
Verständnis für die Sorgen der Geflüchteten äußerte hingegen Karin Masche, die Mitglied der Fraktion »Die Linke.Offene Liste/Menschen für Fulda« im Stadtrat der Bischofsstadt ist. Sie sprach von einer »grauenvollen Allianz aus AfD, CDU und der Fuldaer SPD«, die den Vorsitzenden des Ausländerbeirats unter Druck setze, weil der den tödlichen Polizeieinsatz kritisiert hatte. Dabei seien die Augenzeugen der tödlichen Schüsse bis heute nicht befragt worden.
Mittlerweile liegt der Obduktionsbericht vor, welcher der Kritik an der Polizei neue Nahrung geben dürfte. Danach wurden zwölf und nicht, wie die Beamten behauptet hatten, vier Schüsse auf den Mann abgegeben. Mittlerweile wurde gegen den Schützen in Uniform ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Gegen ihn wird wegen eines Tötungsdelikts ermittelt. Geprüft wird dabei allerdings auch, ob Notwehr vorlag. Denn die zur Hilfe gerufenen Polizisten sollen mit Steinwürfen und einem Schlagstock angegriffen worden sein.
Gerd Kroskes Dokumentation »SPK-Komplex« versucht eine Aufarbeitung der Geschichte der Antipsychiatrie in Deutschland.
»Der Stein, den jemand in die Kommandozentrale des Kapitals wirft, und der Nierenstein sind austauschbar. Nehmt Euch vor Nierensteinen in Acht.« So lautete eine der Thesen des Philosophen und approbierten Mediziners Wolfgang Huber, der im Februar 1970 in Heidelberg gemeinsam mit 53 Psychiatriepatienten das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK) gründete. »Die Krankheit zur Waffe machen« war das Motto der Gruppe. In der vom SPK herausgegebenen Publikation Patienteninfo hieß es im Juni 1970: »Das System hat uns krankgemacht. Geben wir dem kranken System den Todesstoß.« Das SPK verstand sich als Vertretung von Menschen, die oft jahrelang in der Psychiatrie erniedrigt und entrechtet worden waren, und sah im Zuge des gesellschaftlichen Aufbruchs von 1968 die Chance, dagegen aufzubegehren.
Das antipsychiatrische Sozialistische Patientenkollektiv führte das individuelle Krankheitsbild auf das Krankheitsbild des Kapitalismus zurück und sah das Leiden des Einzelnen in den Strukturen der Gesellschaft begründet. Die selbstorganisierte Therapiegruppe las Hegel und Foucault, wollte das Machtgefälle zwischen Arzt und Patient abschaffen, agitierte gegen die Verwahranstalten und deckte die Kontinuitäten zur nationalsozialistischen Psychiatrie auf.
Die Geschichte des SPK und seiner Protagonisten lässt sich nicht bruchlos in die Erfolgsgeschichte der Achtundsechzigerbewegung einfügen, wie sie vor allem von jenen verbreitet wird, deren Biographien über die Arbeit in den radikalen Gruppen schließlich zur Versöhnung mit der deutschen Gesellschaft führten. Bewegungen und Personen, die nicht in dieses Bild passen, werden inzwischen entweder ignoriert oder als unbedeutende Randfiguren abgetan, die mit der eigentlichen Intention von 1968 nichts zu tun gehabt hätten. So wird der militante Teil der Bewegung abgespalten und delegitimiert. Das SPK wird gemeinhin als eine Gruppe von Irren in Heidelberg betrachtet, die von einem wahnsinnigen Professor politisiert wurden. Zu diesem Bild des SPK als einer Ansammlung von Sektierern trägt wohl auch jener Verein bei, der heute unter dem Namen Patientenfront/Sozialistisches Patientenkollektiv (SPK/PF) firmiert und wie eine Karikatur der kommunistischen Grüppchen der siebziger Jahre wirkt.
Umso erfreulicher ist es, dass jetzt ein Film in die Kinos kommt, der sich um die Aufarbeitung der Geschichte des Sozialistische Patientenkollektivs bemüht. Der Autor und Regisseur Gerd Kroske lässt dazu in seinem Film »SPK-Komplex« Protagonisten, Sympathisanten und Kritiker des therapeutischen Experiments auftreten. Besonders Carmen Roll, die im Film häufig zu Wort kommt, verteidigt die ursprüngliche Intention des SPK, die Verhältnisse in der Psychiatrie anzugreifen. Roll ging wie einige andere SPK-Mitglieder später zur RAF. Bei ihrer Festnahme in Augsburg 1972 wurde Thomas Weisbecker erschossen. Nach ihrer Haftentlassung 1976 engagierte sich Roll in Italien für eine Psychiatriereform, die wesentlich von Franco Basaglia eingeleitet wurde. Bereits im Herbst 1971 waren einige SPK-Mitglieder zu dem international bekannten Psychiatriekritiker gereist.
Zu diesem Zeitpunkt war das SPK bereits zu einer kriminellen Vereinigung erklärt worden und ein Großteil seiner Mitglieder inhaftiert oder untergetaucht. Allerdings gab es sowohl im In- als auch im Ausland noch prominente Unterstützer. Jean-Paul Sartre setzte sich für die Psychiatriekritiker ebenso ein wie Peter Brückner oder Horst-Eberhard Richter. Anfang der siebziger Jahre erschienen mehrere Bücher, die sich mit der Theorie und Praxis des SPK sowie den staatlichen Reaktionen befassten. Einige an der Verfolgung beteiligte Polizeibeamte und Juristen kommen im Film ebenfalls zu Wort.
Dass die Abwertung von als Irre stigmatisierten Menschen bei den staatlichen Ermittlungsbehörden alltäglich war, erfährt man aus den Aktennotizen zum SPK, die im Film verlesen werden. Dabei handelt es sich um Auszüge aus der Korrespondenz zwischen der Polizei, der Leitung der medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg und dem Innenministerium von Baden-Württemberg sowie um Observationsprotokolle. Ziel war es, das SPK zu illegalisieren. So schrieb ein Mitarbeiter des Innenministeriums, dass dies gar nicht so einfach sei, weil Wolfgang Huber approbierter Mediziner sei. Daraufhin diskutierten die Behörden, ob es möglich sei, den Arzt selber für verrückt erklären zu lassen. Carmen Roll und die Rechtsanwältin Marieluise Becker-Busche sind noch heute der Meinung, dass es juristisch unzulässig war, das Patientenkollektiv zu einer kriminellen Vereinigung zu erklären. Damit gerieten auch Menschen aus dem Umfeld des SPK ins Visier der Justiz.
So musste Ewald Goerlich zehn Monate in Untersuchungshaft verbringen, weil er sich als Therapeut beim SPK betätigte. Später floh er nach Algerien. Im Film blickt er kritisch auf die Geschichte der Organisation zurück. Wenn er allerdings die Reden von Wolfgang Huber auf einem Teach-in 1970 hört, die an mehreren Stellen eingespielt werden, merkt man ihm deutlich an, wie stark ihn die damaligen Geschehnisse noch heute bewegen. Mit Hans Bachus kommt auch der Mann zu Wort, der sich nach kurzem Engagement im SPK der Justiz als Kronzeuge zur Verfügung stellte. Viele Verurteilungen beruhten auf seinen Aussagen. Lutz Taufer und Karl-Heinz Dellwo waren beim SPK und gehören zu den ehemaligen RAF-Mitgliedern, die heute eher kritisch mit ihrer eigenen Geschichte umgehen. Wenn Dellwo allerdings vor dem Grab von Holger Meins steht, betont er, dass er auch nach mehr 40 Jahren den Verantwortlichen nicht vergeben könne. Taufer berichtet, wie er sich nach einer Phase der totalen Isolationshaft freute, dass er in der JVA Schwalbach Zellennachbarn hatte – bis er feststellen musste, dass es sich dabei um verurteilte NS-Täter handelte, darunter einen in Auschwitz tätigen Sanitäter.
»Ich wollte anstelle eines Porträts die Ereignisse um das SPK erzählen, weil sie bislang weitgehend unbekannt sind«, sagt Gerd Kroske, der diesem Anspruch mit »SPK-Komplex« gerecht werden kann. Dass Wolfgang Huber für eine Mitarbeit an der Dokumentation nicht zur Verfügung stand – seit seiner Haftentlassung 1976 hat er sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen –, erweist sich als Stärke des Films. Man hört lediglich seine Stimme vom Tonband; so entgeht der Film der Gefahr einer einseitigen Personenfixierung.
»Es gibt einige Psychiater in Deutschland«, so Kroske, »die die SPK-Schriften kennen und den Ansatz des SPK noch heute für wertvoll halten. Man wünschte sich in den politischen Diskussionen um eine Bürgerversicherung und die medizinische Versorgung der Bevölkerung lautere Stimmen gerade von Psychiatern, Therapeuten und Medizinern. Die sind leider im öffentlichen Diskurs nicht mehr wirklich wahrnehmbar.«
SPK-Komplex (D 2018). Buch und Regie: Gerd Kroske. Kinostart: 19. April
Im Jahr 1995 fügten Berliner Polizisten einer Demonstrantin einen schweren Bandscheibenvorfall zu. Eine Entschädigungszusage des Berliner Senats hat ein Gericht jüngst für nichtig erklärt.
Eigentlich war alles geklärt. Iris K. habe durch einen Polizeieinsatz körperliche Schäden davongetragen, für deren Folgen das Land Berlin aufkommen müsse, hatte der Berliner Senat im Jahr 2010 festgestellt. Doch die Zivilkammer des Landgerichts Berlin revidierte den Beschluss in der vergangenen Woche. Iris K. soll also doch keine Entschädigung für die Verletzungen erhalten, die Polizisten ihr vor 23 Jahren zufügten.
Die Frau hatte sich am 20. April 1995 in Berlin wie etwa 700 andere Protestierende an einer antifaschistischen Demonstration beteiligt. Kurz vor deren Auflösung stürmte ein Trupp der 23. Einsatzhundertschaft in die Menge, eigenen Angaben zufolge um zu verhindern, dass ein neuer unangemeldeter Aufzug entstehen konnte. Die Beamten schlugen auf die Demonstranten ein – auch auf Iris K. Ein Polizist nahm sie in den Würgegriff, andere kamen hinzu und prügelten auf ihr Gesicht, ihre Nieren- und Magengegend und ihre Wirbelsäule ein.
Iris K. trug einen schweren Bandscheibenvorfall der Halswirbelsäule davon, verbrachte neun Monate mit Schmerzen im Bett. Die Ärzte konnten zeitweise eine bleibende Lähmung nicht ausschließen. K. erstattete im Juli 1995 Anzeige, die verantwortlichen Beamten wurden aber nie ermittelt. Mit einer Zivilklage hatte sie dennoch Erfolg. Der Wortlaut der Erklärung des Berliner Finanzsenats, die der Jungle World vorliegt, ist eigentlich unmissverständlich: »Frau K. hat am 20. 04. 1995 durch einen Polizeieinsatz Verletzungen erlitten, für deren Folgen das Land Berlin einzustehen hat.« Damit war nicht nur die einmalige Zahlung eines Schmerzensgelds gemeint, denn weiter heißt es in dem Schreiben: »Frau K. erhielt im Jahr 1998 für die bis zu diesem Zeitpunkt bekannt gewordenen Schäden einen Ausgleich durch das Land Berlin. Darüber hinaus hat sich das Land Berlin verpflichtet, auch für künftige Schäden einzustehen.«
Diese Folgeschäden waren bald so stark, dass Iris K. eine Stelle als Wissenschaftlerin nicht antreten konnte. Als sie die zugesagte Entschädigung einforderte, erlebte sie eine böse Überraschung. Die zuständige Berliner Finanzbehörde beauftragte einen neuen Gutachter, der 2012 feststellte, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung nichts mit der Polizeigewalt zu tun habe.
»Dabei hat sich der Gutachter lediglich mit dem Würgegriff, nicht aber mit den Schlägen der Polizisten auseinandergesetzt«, kritisiert der Berliner Rechtsanwalt Helmuth Meyer-Dulheuer, der K. in der Zivilklage vertritt, im Gespräch mit der Jungle World. Für besonders infam hält der Jurist, dass der Gutachter seiner Mandantin eine »Rentenneurose« unterstellte und ihr vorwarf, Beschwerden vorzutäuschen beziehungsweise bewusst oder unbewusst nicht wieder gesund werden zu wollen. »Um die Kosten nicht tragen zu müssen, versucht das Land Berlin, ein Opfer von Polizeigewalt als psychisch krank zu diskreditieren«, sagt Meyer-Dulheuer.
Obwohl K. wegen der jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen immer wieder mit der Erinnerung an die traumatisierende Gewalttat konfrontiert war, führte sie den juristischen Streit fort. Doch ihr Kampf um Entschädigung endete in der vergangenen Woche erneut mit einer Niederlage. Die Zivilkammer des Landgerichts wies ihre Klage ab. Ob K. in Berufung gehen wird, hängt auch davon ab, ob ihr weiterhin Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Berufung Aussicht auf Erfolg hat. Für den Unterstützerkreis von Iris K. ist es unverständlich, dass die Berliner Senatsverwaltung eher bereit ist, Geld für jahrelange juristische Auseinandersetzungen auszugeben, als ein Opfer von Polizeigewalt zu entschädigen.
Bemerkenswert ist auch, dass der Senat ganz unabhängig davon, welche Parteien in ihm vertreten waren, stets versucht hat, die Entschädigungsforderungen abzuwehren. Mit dieser Haltung solle wohl ein Präzedenzfall verhindert werden, sagt Meyer-Dulheuer. Schließlich gibt es in Berlin weitere Opfer von Polizeigewalt. Tatsächlich war es nur eine Ausnahme, dass es K. mit einer Zivilklage gelungen ist, als entschädigungsberechtigtes Opfer von Polizeigewalt anerkannt zu werden. Dass sie 23 Jahre nach dem Polizeiangriff erneut deswegen vor Gericht ziehen muss, hätte sie damals wahrscheinlich nicht für möglich gehalten.
Justiz In München läu ein Terrorverfahren gegen türkische Oppositionelle
Freundlich lächelt Dilay Banu Büyükavci in die Kamera, lockige Haare, gemustertes Halstuch. Es ist eines der wenigen Fotos, die die Öffentlichkeit von ihr kennt. Bis vor kurzem saß die 46-jährige Ärztin noch im Hochsicherheitstrakt München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Sie wird beschuldigt, die 1972 gegründete Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) unterstützt zu haben. In einem Café in der Nähe des Klinikums Nürnberg hatte sie sich am 15. April 2015 nach der Arbeit mit Kollegen getroffen, bis dort eine schwer bewaffnete Antiterroreinheit einrückte und sie verhaftete. Am 18. Februar 2018 wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Die Ärztin Susanne Kaiser freut sich, dass ihre Kollegin wieder in der Klinik arbeiten kann. Die Stelle war für Büyükavci frei gehalten worden. Viele Beschäftigte des Klinikums haben sich für Banu eingesetzt. So nennen sie ihre in der Türkei geborene Kollegin, die 2005 für die psychiatrische Facharztausbildung nach Deutschland kam. Kaiser gehört zu denen, die Briefe an Landes- und Bundespolitiker geschrieben haben. „Ich habe
sofort gesagt, Banu und Terrorismus, das passt nicht zusammen“, schildert Kaiserihre erste Reaktion auf die Verhaftung. Daran hat sie bis heute keinen Zweifel.
Strafe ohne Straftat
Dabei bedeutet die Freilassung nicht, dass Büyükavci freigesprochen ist. Zusammen mit neun weiteren türkischen Oppositionellen steht sie wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor dem Münchner Oberlandesgericht. „Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, weil das Gericht die Fluchtgefahr als nicht mehr so hoch ansieht“, erklärt Rechtsanwalt Alexander Hoffmann. Der Kieler Strafrechtsexperte vertritt im Prozess einen der Angeklagten. Dass die Ärztin ein eigenes Haus besitzt und eine feste Stelle hat, dürfte bei der Einschätzung des Gerichts eine Rolle gespielt haben. Auch in den kommenden Monaten wird Büyükavci im Wochentakt vor Gericht erscheinen müssen, begonnen hat der Prozess im Juni 2016, inzwischen haben mehr als 100 Verhandlungstage stattgefunden. Vorgeworfen wird den zehn türkischen Oppositionellen, die in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Frankreich verhaftet wurden, die Organisation von Solidaritätskonzerten oder das Sammeln von Spenden. Das sind eigentlich legale Tätigkeiten, sie sollen damit aber eine terroristische Organisation unterstützt haben. Allerdings ist die TKP/ML in Deutschland nicht verboten, sie steht auch nicht auf internationalen Terrorlisten, allein die Türkei deklariert sie als Terrororganisation. Grundlage des Verfahrens ist Paragraf 129b des Strafgesetzbuchs. Geschaffen wurde er nach den Anschlägen vom 11. September 2001, er stellt die Mitgliedschaft, die Unterstützung und das Werben für eine „kriminelle oder terroristische Vereinigung im Ausland“ unter Strafe. Konkrete Taten müssen den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden, Nachdem der Bundesgerichtshof 2010 entschieden hat, dass auch Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei PKK nach Paragraf 129b angeklagt werden können, stand den 21 kurdische Aktivisten vor Gericht, 19 von ihnen wurden zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Am Freitag voriger Woche kam ein weiterer hinzu, das Oberlandesgericht Celle verurteilte Yunus O. zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die in Deutschland verbotene PKK unterstützt hat. Der Verurteilte hatte den gesamten Prozess über bestritten, für die PKK tätig gewesen zu sein, seine Aktivitäten würden als terroristisch abgestempelt, obwohl er sich nur als Kurde artikulieren wolle, sagte er. Sein Anwalt kündigte nach der Urteilsverkündung an, in Revision zu gehen, und wies auf die aktuelle Situation von Kurden in der Türkei, in Syrien und im Irak hin. Kritiker sprechen davon, dass mittels des Paragrafen 129b die Verfolgung von türkischen und kurdischen Oppositionellen in Deutschland fortgesetzt wird. Bisher sind die Anwälte der 129b-Angeklagten mit dem Versuch gescheitert, die Menschenrechtslage in der Türkei zu thematisieren. „Wir haben mehrfach die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil immer deutlicher wird, dass sich die Türkei zum autoritären Willkürstaat entwickelt und als solcher kein taugliches Schutzgut des Paragrafen 129b ist. Der Senat lehnt die Anträge regelmäßig ab“, erklärt der Nürnberger Anwalt Yunus Ziyal. Er ist einer der beiden Strafverteidiger von Büyükavci.
Regierung versus Demokratie
Das Bundesjustizministerium muss in jedem 129b-Verfahren die Verfolgungenermächtigung für die Bundesanwaltschaft erteilen. Nicht nur die Verteidiger im Münchner Prozess, sondern auch die Medien haben immer wieder kritisiert, dass sich die Anklage in großen Teilen auf Ermittlungen türkischer Behörden stützt. Bei einem Kongress in Hamburg, der anlässlich des dort laufenden Verfahrens gegen Musa Aşoğlu wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der auch in Deutschland verbotenen linksradikalen, militanten DHKP-C stattfand, war die Menschenrechtssituation in der Türkei ebenfalls Thema. Dort beschrieben mehrere Linke, die sowohl in der Türkei als auch in Deutschland im Gefängnis gesessen hatten, die Unterschiede im Haftalltag. Alle berichteten, dass in der Türkei Folter keine Seltenheit ist. In Deutschland erschwere die Isolation die Haft. 23 Stunden des Tages war auch Büyükavci in den ersten viereinhalb Monaten der Untersuchungshaft allein in der Zelle. Für 129b-Verfahren gelten verschärfte Haftbedingungen, auch die Arbeit der Verteidiger unterliegt erheblichen Einschränkungen. Die Generalanwaltschaft spricht im Hinblick auf den Münchner Prozess von einem Pilotverfahren, in dem geklärt werden soll, ob die TKP/ML eine terroristische Organisation ist. Angesichts des Gutachtens, das der vom Gericht beauftragte Türkei-Experte der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Christoph K. Neumann, Mitte März im Prozess präsentierte, müsste nicht nur sie, sondern auch die Bundesregierung in Erklärungsnöte geraten. Der Gutachter zweifelte an der politischen Wirksamkeit der TKP/ML. Als wesentlich größere Gefahr für die Demokratie in der Türkei wertete der Experte hingegen die Aktivitäten des radikal-sunnitischen ISIS, die der türkischen Regierung und die ihres Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. In München läuft ein Terrorverfahren gegen türkische Oppositionelle. Drei Konzerne, die global agieren, haben Kontrolle darüber, was wir essen. In der Türkei herrscht Willkür, für deutsche Gerichte ist das kein Thema.
In der Türkei herrscht Willkür, für deutsche Gerichte ist das kein Thema aus: der Freitag | Nr. 13 | 29. März
„Mumia – You never walk alone“ und „Free Mumia Abu Jamal“ stand auf Transparenten, die am Abend des 27. März am Boxhagener Platz in Berlin-Friedrichshain zu sehen waren. Das Berliner Solidaritätskomitee für Mumia Abu Jamal hatte dort eine Kundgebung angemeldet. Auch in anderen Städten Europas und Amerikas sind in den letzten Tagen Unterstützer_innen des seit 37 Jahren inhaftierten US-Journalisten auf die Straße gegangen. Sie wollen erreichen, dass sein Fall neu verhandelt wird.
Mumia Abu Jamal wurde 1982 wegen Mordes an einem Polizisten zum Tode verurteilt. Er hat die Tat immer bestritten, doch das Gericht missachtete viele den engagierten farbigen Journalisten entlastende Fakten. Nach weitweiten Protesten wurde das Todesurteil gegen den Journalisten, der auch Ehrenmitglied von ver.di Berlin-Brandenburg ist, schließlich in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt. Danach hat sich vor allem in den europäischen Ländern das Interesse an Mumias Fall merklich verringert. Das zeigte sich auch an der geringen Beteilgung bei der Berliner Kundgebung. In den USA hingegen setzen sich Unterstützer_innen weiter beharrlich für die Neuauflage des gerichtlichen Verfahrens ein. Dann könnten auch die vielen Indizien, die Mumia von einer Täterschaft entlasten, in den Prozess eingeführt werden, so ihre Hoffnung.
Nach jahrelangen vergeblichen Bemühungen erhöhen sich dafür jetzt die Chancen: Die aktuelle verfassungsrechtliche Klage von Mumia und seinen Anwält_innen geht davon aus, dass ihm bislang das Recht auf ein faires Berufungsverfahren verweigert wurde, weil der Staatsanwalt Ronald D. Castille, der an dem Urteil gegen den Journalisten beteiligt war, 1998 und 2012 als Richter am Obersten Gerichtshof Pennsylvanias, den Erfolg von Mumias Berufungsanträgen persönlich verhinderte. Dabei verwendete er die gleiche juristische Argumentation, die er bereits in seiner Zeit als Bezirksstaatsanwalt gegen Mumia vorgebracht hat. Auch in anderen Verfahren hat Castille eine Doppelrolle als Staatsanwalt und Richter gespielt. Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA aus dem Jahr 2016 sieht allerdings das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren bereits dann verletzt, wenn ein Staatsanwalt, der persönlich an dem ursprünglichen Strafverfahren beteiligt war, bei einer späteren Berufungsverhandlung als Richter tätig wird. Dieser Entscheidung gemäß müsste auch Mumias Fall neu aufgerollt werden.
Doch bis es soweit ist, muss ein komplexes juristischer Prozedere absolviert werden. Dazu gehörte die Anhörung vor dem Staatsgericht für Kriminal- und Zivilrechtsprechung am 27.März. Hoffnungen auf einen neuen Prozess für Mumia Abu Jamal liegen auch in der Person des neuen Chefstaatsanwalts der zuständigen Anklagebehörde Larry Krasner begründet, der bei seiner Wahl von Bürgerrechtsbewegungen und der Black Lives Matter-Bewegung unterstützt wurde. Krasner hat ein Ende von Korruption und Law-and-Order-Politik angekündigt. Die Solidaritätsbewegung macht mit den aktuellen weltweiten Aktionen auch deutlich, dass es weiterhin auf Druck von der Straße ankommt. Öffentlicher Protest hatte schließlich erst verhindert, dass Jamal hingerichtet wurde. Ein Aktivist des Berliner Mumia-Bündnisses warnt auch vor verfrühten Optimismus. „Entweder wir erzielen jetzt vor Gericht einen Durchbruch, der den Anfang vom Ende von Mumias Gefangenschaft bedeutet. Oder uns läuft die Zeit davon und der bereits mehrmals schwer erkrankte Gefangene muss bis an sein Lebensende hinter Gefängnismauern sitzen.“