Abgeschoben in die Heimat der Eltern

Bis Mitte Dezember hatten Gzim und Ramiz Berisha den Alltag von Teenagern in Hannover. Sie gingen zur Schule und hatten einen großen Freundeskreis. Doch der 16. Dezember veränderte ihr Leben grundlegend. In den frühen Morgenstunden wurden die 13- und 15-jährigen Schüler mit ihren Eltern in den Kosovo abgeschoben. Von dort waren diese Anfang der 90er Jahre geflohen.

Dass Jugendliche, die in Deutschland geboren wurden und hier integriert sind, in die Herkunftsländer ihrer Eltern abgeschoben werden, ist kein Einzelfall. Allein am 16. Dezember wurden mit der Familie Berisha insgesamt 125 Menschen aus Niedersachsen zwangsweise in die Balkanländer deportiert. Darunter waren mehrere Kinder und Jugendliche, die in Deutschland geboren wurden.

»Die Praxis ist durch die Gesetze in Deutschland leider gedeckt«, erklärt Anita Burchardt. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern bekommt ein Mensch mit der Geburt in Deutschland nicht die hiesige Staatsbürgerschaft. Burchardt ist Pressereferentin des Vereins Amaro Drom. Dort hatten sich auch Gzim und Ramiz Berisha engagiert. Der Verein hat jetzt gemeinsam mit der Romaorganisation Amaro Drom eine Onlinepetition für eine Rückkehr der beiden Jungen und ihr Bleiberecht gestartet. Mittlerweile wurde sie von über 2000 Menschen unterzeichnet.

»Wir wollen erreichen, dass die beiden Schüler in ihr altes Leben nach Deutschland zurückkehren, aber wir wollen an Hand ihres Schicksals auch darauf hinweisen, dass zurzeit im ganzen Bundesgebiet in Deutschland geborene Jugendliche Angst haben müssen, von heute auf morgen in ein Land abgeschoben zu werden, zu dem sie keinen Bezug haben und dessen Sprache sie nicht kennen«, betont Burchardt.

Bei den in Deutschland geborenen Kindern geduldeter Flüchtlinge fällt die Duldung weg, wenn die Herkunftsländer ihrer Eltern als sicher eingestuft wurden. Die neue Abschiebewelle ist die Folge einer Gesetzesänderung, mit der auch Kosovo zum sicheren Herkunftsland erklärt wurde. »Sichere Herkunftsstaaten sind eine politisch begründete Erfindung, die durch eine politisch-juristische Praxis anschließend vermeintlich legitimiert wird«, kritisiert der Vorsitzende von Ternengo Drom e Romengo, Nino Novaković.

Petition unter: dasND.de/petitionberisha

https://www.neues-deutschland.de/artikel/995636.abgeschoben-in-die-heimat-der-eltern.html

Peter Nowak

Arbeitskampf hinter Gittern vorläufig beendet

Gefangene in Hessen erreichen mit ihrem Protest für Mindestlohn und Rentenversicherung einen Teilerfolg

Ihr Ziel haben die Häftlinge nicht durchsetzen können. Doch mit der Streikaktion hievten sie ihr Anliegen in die Öffentlichkeit.

Nach zehn Tagen haben mehrere Dutzend Insassen der hessischen Justizvollzugsanstalt Butzbach ihren Hunger- und Bummelstreik beendet. Auf einer Sitzung der Interessenvertretung der Gefangenen und der Butzbacher Sektion der Gefangenen-Gewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) mit Vertretern der hessischen Linksfraktion kündigten die Gefangenen am Donnerstag das vorläufige Ende ihrer Aktion an.

Der Widerstand hatte große Aufmerksamkeit erregt, weil erstmals Gefangene die Nahrung verweigert haben, um einen Mindestlohn für ihre Arbeit im Gefängnis sowie Zugang zur Rentenversicherung durchzusetzen. Zudem forderten sie, ihre Rechte als Gewerkschaftsmitglieder auch im Gefängnis wahrnehmen zu können. Bisher bekommen sie im Gefängnis einen Stundenlohn von 1,87 Euro.

Die Gefangenen hatten wochenlang vergeblich versucht, mit der zuständigen hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) in Verhandlungen zu treten. Auch auf ein Schreiben des Komitees für Grundrechte und Demokratie, in dem die Einbeziehung von Gefängnisinsassen in die Rentenversicherung gefordert wird, verweigerte Kühne-Hörmann konkrete Auskünfte. Im November erklärten die Butzbacher Gefangenen in einem Offenen Brief, sollte Eva Kühne-Hörmann bis zum 1. Dezember »keine Bemühungen zeigen, die festgefahrenen Verhandlungen mit der JVA über die Anliegen der Inhaftierten wieder in Bewegung zu bringen, wollen mehrere Dutzend Inhaftierte in einen unbefristeten Hungerstreik treten«. Zu Monatsbeginn starteten sie dann die jetzt beendete Aktion.

Der Sprecher der bundesweiten Gefangengewerkschaft, Oliver Rast, spricht nach dem Ende der Aktion von einem Teilerfolg. »Mindestlohn, Sozialversicherung und Gewerkschaftsfreiheit für inhaftierte Menschen sind dadurch für eine viel breitere Öffentlichkeit zu einem Thema geworden«, betont Rast gegenüber »nd«. Die Auseinandersetzung sei ausgesetzt, aber nicht beendet. Ein vor einigen Wochen gegründetes »Netzwerk für die Rechte inhaftierter ArbeiterInnen« will sich auch nach dem Ende des Hungerstreiks weiter engagieren. »Wir unterstützen die Forderungen, die in diesen Kämpfen vertreten werden und meinen, dass sie im besten Interesse aller Lohnarbeitenden sind, die gegenseitige Konkurrenz zu minimieren«, erklärt Netzwerk-Mitbegründer Gregor Zattler gegenüber »nd«. Eine vom Netzwerk verfasste Solidaritätserklärung für die Gefangenen wurde von über 150 Wissenschaftlern, Gewerkschaftern und Aktivisten aus sozialen Bewegungen unterzeichnet.

Auch in der hessischen Politik wird die Auseinandersetzung mittlerweile nicht nur von der Linkspartei wahrgenommen. So haben sich die justizpolitische Sprecherin der hessischen SPD-Landtagsfraktion, Heike Hofmann, und eine Delegation grüner Landtagsparlamentarier zu Besuch bei den Gefangenen in Butzbach angekündigt. Besonders die Grünen waren als Teil der hessischen Regierungskoalition in die Kritik geraten, weil sie zur ignoranten Haltung der Justizministerin geschwiegen hatten. Ein Mitbegründer der Grünen kann sich noch an die Zeiten erinnern, als die Partei Gruppen in hessischen Gefängnissen hatte. »Wir hatten durchgesetzt, dass wir uns auch hinter Gittern monatlich treffen und uns so an der politischen Debatte beteiligen konnten. Das wäre doch auch ein Modell für die Arbeit der Gefangenengewerkschaft«, erklärte ein ehemaliges Mitglied einer grünen Knastgruppe, das anonym bleiben möchte.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/994525.arbeitskampf-hinter-gittern-vorlaeufig-beendet.html

Peter Nowak

„Massiver staatlicher Rechtsbruch am LAGeSo“

Entrechtung von Geflüchteten mitten in Berlin

Keine Rente für Knackis

Strafgefangene in Deutschland müssen hinter Gittern arbeiten. Einen Rentenversicherungsanspruch erhalten sie dadurch jedoch nicht. Eine Gefangenengewerkschaft will das ändern.

Angesichts von Niedriglöhnen und prekären Arbeitsverhältnissen droht vielen Menschen die Altersarmut. In einer Gesellschaft, in der viele Menschen von der Lohnarbeit nicht mehr leben können, reicht auch die Rente allerhöchstens zum Sterben. Tausenden Menschen, die oft über Jahre gearbeitet haben, ist schon heute die Altersarmut sicher. Es handelt sich um Strafgefangene. Sie werden noch immer nicht in die Rentenversicherung einbezogen. Dabei sah das 1977 von der damaligen sozialliberalen Koalition beschlossene Strafvollzugsgesetz genau das ausdrücklich vor. Doch bis heute wurde dieses Gesetz nicht erlassen. Die Bundesregierung hat bereits 2011 die Gründe klar benannt: »Die aufgeschobene Inkraftsetzung der Regelungen im Strafvollzugsgesetz beruht im Wesentlichen auf finanziellen Vorbehalten der Bundesländer, welche die Beiträge zur Sozialversicherung übernehmen müssten. Die Vorbehalte bestehen unverändert.«

Das zeigte sich erneut, als sich vor zwei Wochen die Justizminister der Länder zu ihrer turnusmäßigen Herbstkonferenz in Berlin trafen. Mit einer Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung befassten sich die Minister nicht. »Es ist skandalös, wie schleppend das grundrechtliche Anliegen der arbeitenden Strafgefangenen, in das Rentensystem einbezogen zu werden, behandelt wird«, so Martin Singe von der »Arbeitsgruppe Strafvollzug« im »Komitee für Grundrechte und Demokratie«. Die Organisation setzt sich seit Jahren für die Rechte von Gefangenen ein.

Bereits vor einigen Monaten richtete das Komitee an sämtliche Länderjustizminister ein Schreiben, in der die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung angemahnt wird. Aus den Antwortbriefen wird deutlich, dass es sowohl bei CDU und CSU als auch bei der SPD noch immer entschiedene Gegner dieser sozialen Gleichbehandlung gibt. Zu denen gehört auch die Justizministerin von Schleswig-Holstein, Anke Spoorendonk. Die Politikerin des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW), der Partei der dänischen Minderheit, die gemeinsam mit SPD und Grünen in dem Bundesland regiert, behauptet in dem Schreiben an das Grundrechtekomitee, eine Einbeziehung in die Rentenversicherung würde für die meisten Gefangenen keine Auswirkungen auf die Reintegration in die Gesellschaft haben. Wenn es doch welche gäbe, seien die Gefangenen selber schuld, so die Logik der Ministerin. Soweit es tatsächlich zu finanziellen Auswirkungen durch die Nichteinbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung komme, handle es sich »um eine Folge einer vorangegangenen eigenverantwortlichen – wenn auch strafrechtlich sanktionierten – Lebensführung der Strafgefangenen«, welche dem Betroffenen und nicht dem Staat zuzurechnen sei, schrieb Spoorendonk.

Auch das von SPD und Grünen regierte Rheinland-Pfalz gehört weiterhin zu den Gegnern einer Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung. Dabei verschweigt das zuständige Ministerium die Gründe nicht, mit denen die Altersarmut von Tausenden von Menschen in Kauf genommen wird. »Nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Justiz würde eine solche Rentenversicherungspflicht nicht zu einer wirkungsvollen Verbesserung der sozialen Absicherung führen. Im Gegenzug würde das Land Rheinland-Pfalz jedoch zur Finanzierung der Rentenversicherungsbeiträge mit entsprechenden Kosten belastet werden.«

Eine solch ignorante Haltung können sich die Politiker auch deshalb leisten, weil es bis auf das Grundrechtekomitee kaum Gruppen gibt, die sich für gleiche soziale Rechte für Gefangene einsetzen. Das war in den siebziger Jahren noch anders. Damals galt auch unter Juristen und Kriminologen die Devise »Resozialisierung statt Strafe«, auf breiter Front wurden soziale Rechte für Strafgefangene gefordert. Im Jahr 1975 gab es in Bielefeld eine Tagung unter dem Titel »Die Gewerkschaften und die soziale und ökonomische Situation der Strafgefangenen und Entlassenen«. Die auf der Konferenz gehaltenen Reden finden sich in dem von Klaus Lüdersen, Karl F. Schumann und Manfred Weis im Suhrkamp-Verlag herausgegebenen Band »Gewerkschaften und Strafvollzug«, der nur noch antiquarisch erhältlich ist.

40 Jahre nach der Tagung hat sich eine Gefangenengewerkschaft/bundesweite Organisation (GG/BO) gegründet, deren zentrale Forderungen die Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung und in den Mindestlohn sind (Jungle World 2/2015 und 21/2015). Diese Forderungen artikulierte die GG/BO auch am Rande der Justizministerkonferenz vor zwei Wochen. Es müsse endlich Schluss sein mit den »vorwilhelminischen Arbeitsverhältnissen« mitten in Deutschland, erklärte GG/BO-Sprecher Oliver Rast.

Die Umsetzung einer bereits vor 38 Jahren im Bundestag beschlossenen Regelung wird auch von dem Engagement der Betroffenen abhängen. Die GG/BO wächst schnell, sie hat bereits über 800 Mitglieder. Dabei beschränken sich die Kollegen hinter Gittern nicht auf die Mitgliedschaft. In der JVA Butzbach haben Gewerkschaftsmitglieder eine Petition unter dem Motto »Volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern« verfasst. Neben der Einbeziehung in die Rentenversicherung und dem Mindestlohn fordern sie die Abschaffung des Arbeitszwangs im Gefängnis. Sollte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) bis zum 1. Dezember nicht zu Verhandlungen bereit sein, wollen mehrere Gewerkschaftsmitglieder in der JVA Butzbach für diese Forderung in den Hungerstreik treten.

http://jungle-world.com/artikel/2015/48/53061.html

Peter Nowak

Baumbesetzung endet mit Geldstrafen

Nach ihrem Protest gegen den Weiterbau der Autobahn A 100 landeten Aktivisten vor Gericht

Im Januar 2013 besetzten Aktivisten im Protest gegen den Weiterbau A 100 mehrere Bäume. Der Prozess gegen einzelne Aktivisten endete, vorerst, am Mittwochabend.

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte am Mittwochnachmittag zwei Gegner der Autobahn A 100 zu Geldstrafen in der Höhe von 350 bzw. 400 Euro. Sie hatten sich am Widerstand gegen den Weiterbau der Autobahn A 100 beteiligt.

Im Januar 2013 hatte das »Aktionsbündnis A 100 stoppen!« und die Umweltorganisation Robin Wood eine Baumbesetzung an der Grenzallee in Neukölln gestartet. Über ein Jahr blieben die Pappeln besetzt und wurden ein sichtbarer Ort des Widerstandes gegen die Stadtautobahn. Am 3. Februar beendete ein Großaufgebot der Polizei die Besetzung. Unmittelbar danach nahm die Stadt das Gelände in Besitz. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, sich am Tag der Räumung auf dem Gelände aufgehalten und damit den Hausfrieden gebrochen zu haben. Zunächst hatten fünf A 100-Gegner Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Zwei Verfahren waren bereits vor Wochen eingestellt worden. Am Mittwoch war mit Peter Schwartz ein weiterer Angeklagter freigesprochen worden. »Durch öffentlich zugängliche Foto- und Videoaufnahmen war nachweisbar, dass ich mich außerhalb des Geländes aufgehalten hatte, sodass der Vorwurf Hausfriedensbruch haltlos war. Dies war zuvor im Zuge der Anklageerhebung ignoriert worden«, sagte Schwartz dem »nd« und kritisierte, dass er überhaupt angeklagt wurde.

In Prozesserklärungen haben die Angeklagten auf die politische Dimension des Verfahrens hingewiesen. Sie verwiesen darauf, dass für den Weiterbau der A 100 mittlerweile mehrere gut erhaltene Wohnhäuser in der Beermannstraße in Treptow gegen den Protest von Mietern und der Stadtteilinitiative Karla Pappel abgerissen werden (»nd« berichtete). Selbst der Senator für Gesundheit und Soziales Mario Czaja wollte die Gebäude für die Unterbringung von Geflüchteten nutzen.

Die Robin Wood-Pressesprecherin Ute Bertrand sagte, die Proteste gegen die A 100 seien mit großem Aufwand kriminalisiert worden.

Schließlich waren dafür vier Prozesstage angesetzt, was auch für die Angeklagten zusätzliche Belastungen über die Geldstrafen hinaus bedeutete. »Das gesamte Verfahren war nur möglich, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch unter Michael Müller (SPD), der inzwischen Regierender Bürgermeister von Berlin ist, einen Strafantrag gestellt hatte, den sie bis heute aufrechterhält«, kritisiert Bertrand.

Dabei hatte Müller in einem Brief an zwei Mitglieder der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus, Dirk Behrend und Harald Moritz, betont, dass der Senat nicht gegen alle Personen, die auf dem geräumten Grundstück angetroffen worden waren, Strafantrag stellt. Doch bereits am ersten Verhandlungstag lehnte der A 100-Projektleiter bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Arne Huhn, die Rücknahme der Anzeigen ab. Mit dem Urteil ist die Angelegenheit juristisch noch nicht beendet. Die beiden Verurteilten haben Rechtsmittel angekündigt.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/992730.baumbesetzung-endet-mit-geldstrafen.html

Peter Nowak

Linke denken anders an Ex-Kanzler Schmid

Hamburg. Als Zeichen gegen die Verklärung des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt haben linke Gruppen am Montagabend an die Schattenseiten seiner politischen Karriere erinnert. Am Vormittag war der am 10. November verstorbene Sozialdemokrat mit viel Prominenz aus Politik und Wirtschaft in einem Staatsakt beerdigt worden. Bei der Kundgebung am S-Bahnhof Sternschanze erinnerten die Demonstranten, wie Schmidt »eine repressive Politik« gegenüber der außerparlamentarischen Linken und der Anti-AKW-Bewegung durchgesetzt habe. Schmidt habe den Bau von Atomkraftwerken voran getrieben und die umstrittene Aufrüstung durch den NATO-Doppelbeschluss unterstützt. Zu seiner Kanzlerzeit gehörten auch die ungeklärten Todesfälle von fünf inhaftierten RAF-Mitgliedern. Die Organisatoren wollen mit Veranstaltungen im nächsten Jahr einen kritischen Blick auf den Mythos Schmidt werfen.

aus Neues Deutschland : 25.11.2015

Peter Nowak

Gegen die Ideologie des innerstaatlichen Burgfriedens

Amnesty: „Europäische Abschottungspolitik bringt Flüchtlinge in Lebensgefahr“

Unverhohlen sprechen die Gegner der Geflüchteten von den Anschlägen als Chance, in der Flüchtlingspolitik doch noch die rechte Wende zu erzwingen

Nach den Anschlägen von Paris und der Terrorangst in vielen Ländern sind die Geflüchteten zum Streitobjekt geworden. Konservative aller Länder wollen das Klima der Angst nutzen, um endlich die Brücken an der Festung Europa hochzuklappen. Die Anschläge sind für sie nur der willkommene Vorwand, um endlich die Politik umsetzen zu können, die sie sich immer gewünscht haben.

Unverhohlen sprechen die Gegner der Geflüchteten von den Anschlägen als Chance, in der Flüchtlingspolitik doch noch die rechte Wende zu erzwingen. Der Publizist Matthias Matussek konnte seine Freude gar nicht zügeln, als er kurz nach den Anschlägen postete [1]: „Ich schätze mal, der Terror von Paris wird auch unsere Debatten über offene Grenzen und eine Viertelmillion unregistrierter junger islamischer Männer im Lande in eine ganz neue frische Richtung bewegen“. Dass er diese Erkenntnis mit einem Smily verzierte, haben ihm dann doch manche übel genommen, die inhaltlichen Aussagen allerdings nicht.

Ratsherr will Geflüchtete versenken

In diesen Tagen ging auch ein Bericht [2] der Menschenrechtsorganisation Amnesty International unter, der die europäische Abschreckungspolitik für eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen an Europas Grenzen verantwortlich macht.

„Mit Zäunen an den Landgrenzen und indem die Europäische Union Länder mit kritischer Menschenrechtslage, wie Marokko und die Türkei, als ‚europäische Grenzwächter‘ nutzt, verweigert sie Menschen den Zugang zum Asylverfahren. Zudem setzt die EU Flüchtende Misshandlungen aus und zwingt sie zur lebensgefährlichen Fahrt über das Mittelmeer und die Ägäis“, sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. Er erinnert daran, dass Zäune in Europa nicht zu einer geordneten Migration, sondern zu Menschenrechtsverletzungen und chaotischen Zuständen beitragen. Die aber sind gewollt, denn das Ziel besteht schließlich darin, die Geflüchteten abzuschrecken.

Amnesty verurteilt die Anschläge von Paris, wendet sich aber auch dagegen, dass sie genutzt werden, um die Flüchtlingspolitik noch mehr zu verschärfen. „Der Terror von Paris wurde von denjenigen verübt, die auch dafür verantwortlich sind, dass Menschen aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan überhaupt hierher fliehen müssen“, sagt Çalışkan. In einen eigenen Bericht [3] hat Amnestie zahlreiche Menschenrechtsverletzungen an der europäischen Grenze aufgelistet.

Der Amnesty-Bericht kommt zur rechten Zeit. Das gesellschaftliche Klima wird auch darin deutlich, dass nicht nur irgendwelche Neonazis, sondern auch ein bisher unbekannter Ortsbeirat von Fleetmark Mordfantasien gegen Geflüchtete artikuliert [4].

Der mittlerweile gekündigte Leiter der Ortsfeuerwehr Björn Hartmann äußerte in einer Ratssitzung, man müsse den Flüchtlingen Steine an die Füße binden und sie versenken. Später schob er nach, er sei keineswegs rechtsorientiert sei, sondern er habe nur denUnmut der Bevölkerung artikuliert.

Das unbekannte Massaker von Paris

Wie schnell solche mörderischen Phantasien Realität werden können, zeigte sich in Paris vor 54 Jahren. Damals richtete die französische Polizei bei einer von der algerischen FLM ausgerufenen Demonstration ein Blutbad an. Die Zahl der Toten ist bis heute nicht bekannt. Historiker sprechen von mindestens 200 Toten aber es können auch 300 sein. Viele Demonstranten wurden in die Seine geworfen und ertranken. Mittlerweile gibt es eine Homepage der Angehörigen der Opfer des 17. Oktober http://17octobre1961.free.fr).

Der Spiegel schrieb [5] über das unbekannte Massaker mitten in Paris:

„So ergab sich nach dem 17. Oktober 1961 eine groteske Situation: Das demokratische Europa hatte soeben eine der schlimmsten Gewaltorgien der Nachkriegszeit erlebt, doch in Frankreich schienen sich alle wichtigen Akteure darauf geeinigt zu haben, den Opfern keine Stimme zu geben. Und das staatlich verordnete Schweigen war erfolgreich – besonders, als ein Jahr nach dem Blutbad der Krieg in Algerien endete und Charles de Gaulle die einstige Kolonie in die Unabhängigkeit entließ. Hunderttausende Franzosen hatten in Algerien gekämpft, sie waren dem Terror der FLN ausgesetzt gewesen, hatten aber auch die Folter und Kriegsverbrechen der eigenen Truppen erlebt. Jetzt wollten sie von all dem nichts mehr wissen.

http://www.heise.de/tp/news/Amnesty-Europaeische-Abschottungspolitik-bringt-Fluechtlinge-in-Lebensgefahr-2923869.html

Peter Nowak

Verbrannt in Kaltland

Neue Gutachten nähren die Zweifel an der angeblichen Selbsttötung des 2005 in Polizeigewahrsam ums Leben gekommenen Flüchtlings Oury Jalloh.

Seit Monaten wird hierzulande akribisch verfolgt, wie Menschen mit schwarzer Hautfarbe von der Polizei geschlagen und gedemütigt werden. Protestaktionen wird viel Platz in den Medien eingeräumt. Wenn es um Gewalt gegen Schwarze in den USA geht, scheint es in Deutschland fast nur noch Antirassisten zu geben. Die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh kann von einer solchen Vorzugsbehandlung in den deutschen Medien allerdings nur träumen. Schließlich geht es ihr darum, den Tod eines Schwarzen aufzuklären, der am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte. Für Polizei und Öffentlichkeit war sofort klar, dass sich Oury Jalloh selbst angezündet habe. Wer diese Version in Zweifel zog, musste mit Strafverfahren rechnen. Es waren anfangs vor allem die Freunde Oury Jallohs sowie migrantische und antirassistische Gruppen, deren Demonstrationen und Kundgebungen mehrmals angegriffen wurden, weil sie Transparente mit der Aufschrift »Oury Jalloh – das war Mord« mit sich trugen.

Mouctar Bah, ein enger Freund Jallohs, hat von Anfang an die Aufklärung gefordert und die offizielle Selbstmordversion bezweifelt. Seitdem wurde er kriminalisiert und schikaniert. So durfte er einen Kopierladen, den er in Dessau betrieb und der zum Treffpunkt der kleinen antirassistischen Bewegung in der Region geworden war, nicht mehr weiterbetreiben. Als Bah zum zehnten Todestag Oury Jallohs in einem Interview mit der Jungle World (1/2015) gefragt wurde, wie ihn die vergangenen zehn Jahre verändert hätten, antwortete er: »Ich habe an den Rechtsstaat in Deutschland geglaubt, habe gedacht, man kann hier alles erklären und regeln. Aber das stimmt nicht, jedenfalls dann nicht, wenn es um ein Verbrechen geht, das der Staat begangen hat. Dann werden die Opfer als Täter hingestellt. Dadurch ist mein Vertrauen in den Staat völlig verloren gegangen.«

Da für die Justiz ein Selbstmord nie in Zweifel stand, ermittelt sie lediglich, warum die diensthabenden Polizisten in der Dessauer Wache den Suizid nicht verhindert haben. Im Mai 2005 hat die Staatsanwaltschaft gegen den Polizisten Andreas S. und seinen Kollegen Hans-Ulrich M. wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben. Zwei Jahre später begann der Prozess vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, bei dem Verwandte von Oury Jalloh als Nebenkläger auftraten. Nach monatelangen Verhandlungen wurden beide Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Im Jahr 2010 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und leitet das Verfahren an das Landgericht Magdeburg weiter. Im Januar 2011 begann der neue Prozess, der im Dezember 2012 mit der Verurteilung des Dienststellenleiters Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro endete. Ihm wurde angelastet, die Gegensprechanlage, mit der der Zustand des von der Polizei an das Bett gefesselten Oury Jalloh kontrolliert werden sollte, leisegestellt zu haben. Er habe eingehende Telefonate aufgrund von Rufen aus der Zelle nicht mehr richtig verstehen können, verteidigte sich der Polizist. Den Feueralarm habe er abgestellt, weil er einen Defekt vermutete.

Im September 2014 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil, das damit rechtskräftig wurde. Die Gewerkschaft der Polizei übernahm die Strafe und die Gerichtskosten für den verurteilten Polizisten. Vor allem den Anwältinnen und Anwälten der Nebenklage sowie antirassistischen Unterstützern war es während des Verfahrens gelungen, zahlreiche Details öffentlich zu machen, die das rassistische Klima in der Dessauer Polizeiwache verdeutlichten. So tauchte ein aufgezeichnetes Telefonat zwischen dem Dienstgruppenleiter Andreas S. und dem Polizeiarzt B. auf. Der beschwerte sich vor der Blutentnahme, dass er bei »Schwarzafrikanern« keine Venen finden könne. Daraufhin empfahl ihm der Dienststellenleiter, »doch ’ne Spezialkanüle« mitzunehmen. Selbst die Fixierung des Gefangenen in der Zelle wurde erst durch Recherchen der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt in Dessau bekannt.

Und noch ein weiterer Todesfall in der Polizeizelle, in der Jalloh verbrannte, wurde publik: Im November 2002 starb dort der Wohnungslose Mario Bichtemann unter ungeklärten Umständen an einem Schädelbasisbruch. Auch in der Nacht seines Tods hatten der Polizist Andreas S. und der Polizeiarzt B. in der Wache Dienst.

Während für die Justiz und den Großteil der Öffentlichkeit mit der Verurteilung von Andreas S. der Fall juristisch abgeschlossen war, ging für den Freundeskreis von Oury Jalloh und antirassistische Gruppen der Kampf um Aufklärung weiter. Sie sammelten Geld, um auf eigene Kosten Gutachten über die Todesumstände erstellen zu lassen. Denn es wurde deutlich, dass die offizielle Version von Jallohs Tod nicht stimmen kann. In der vergangenen Woche erklärten vier internationale Gutachter aus Großbritannien und Kanada, dass sie eine Selbsttötung im Fall Jallohs für unwahrscheinlich halten. Das erhebliche Ausmaß des Feuers bei geringer Brandlast, bestehend nur aus Matratze und bekleidetem Körper, spreche für den Einsatz von Brandbeschleunigern. Wahrscheinlich sei auch eine Zufuhr von Sauerstoff durch die geöffnete Zellentür.

Heftige Kritik äußerten die Gutachter an der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Die mit den Ermittlungen betraute Behörde habe sie nur unzureichend mit angeforderten Asservaten beliefert. Die britischen Brandsachverständigen Iain Peck und Emma Wilson monierten mangelnde Spurensicherung am Tatort. Die Ermittler behaupteten, das Feuerzeug, mit dem Jalloh angeblich selber das Feuer entzündet habe, habe unter der Leiche gelegen. Dafür aber gebe es laut Peck und Wilson keinerlei Beweis. Weder auf Fotos noch auf Filmmaterial vom Brandort sei das Feuerzeug zu sehen. Zudem fehlten auf dem Feuerzeug, das in den Ermittlungsakten präsentiert wurde, Spuren aus der Zelle. Es gebe auch keinen Hinweis darauf, dass das Feuerzeug auf oder an der Matratze verbrannte. Peck verwies auf ein im November 2013 veröffentlichtes Gutachten, das ebenfalls von den Freunden Jallohs auf eigene Kosten in Auftrag gegeben worden war. Dort wurde nachgewiesen, dass sich das Feuer nur mit einer entfernten Matratzenhülle über die gesamte Fläche ausbreiten konnte. Bei den Versuchen der Gutachter, die Matratze ohne Brandbeschleuniger zu entzünden, hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus zogen die Gutachter schon damals den Schluss, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.

Dass die Ermittler bei einer Untersuchung am Tatort keinen Brandbeschleuniger fanden, habe die Staatsanwaltschaft nicht mit entsprechenden Laborergebnissen belegen können, erklärten die Verfasser des zweiten Gutachtens. »Es ist auch so, dass diese Mittel bei einem extremen 30-minütigen Brand vollständig verbrennen und nicht mehr nachgewiesen werden können«, betonte Peck. Auch der forensische Toxikologe aus Kanada, Alfredo Walker, und der britische Rechtsmediziner Michael Scott hielten es für hochwahrscheinlich, dass eventuelle Brandbeschleuniger verdampften oder beim Löschvorgang mit Wasser weggespült wurden. Nachdem nun gleich durch zwei Gutachten die offizielle Version zum Tod von Oury Jalloh wissenschaftlich erschüttert worden ist, müsste die Justiz eigentlich die Ermittlungen wiederaufnehmen.

Frappierend ist das geringe Interesse der deutschen Zivilgesellschaft an der Klärung der Frage, wie Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ans Bett gefesselt verbrennen konnte. Wäre er unter diesen Umständen in einer US-amerikanischen Polizeizelle ums Leben gekommen, wäre das mediale Interesse hierzulande sicherlich größer.

http://jungle-world.com/artikel/2015/45/52937.html

Peter Nowak

Wenn eine Band zum Sicherheitsrisiko erklärt wird

Lasst Mumia frei

»Wir setzen uns für Mumias bedingungslose Freiheit ein. Mumia saß nicht knapp 29 Jahre im Todestrakt und bis jetzt im sog.»Normalvollzug«, weil ihm irgendein Verbrechen nach dem bürgerlichen Sanktionskatalogbewiesen worden wäre.« DieseErklärung der US-Bürgerrechterin und  Wissenschaftlerin Angela Davis teilen viele Menschen,die weltweit für die sofortigeFreilassung des US-
Journalisten Mumia Abu Jamal kämpfen. Sie haben ihre Arbeit intensiviert. Seit seine lebensgefährliche Erkrankung bekannt wurde (sieheSprachrohr 2/2015), ist diese Forderung noch dringlicher geworden. Mittlerweile wurde bekannt, dass das ver.di-Ehrenmitglied Mumia nicht nur an Diabetes, sondern auch an Hepatitis erkrankt ist. Die MumiaSolidaritätsbewegung ruft dazu auf, Postkarten und E-Mails mitder Forderung nach der sofortigen Freilassung Mumias an den zuständigen Gouverneur von Pennsylvania Tom Wolf zuschicken.

Info: http://www.bring-mumia-home.de/Free_Mumia_NOW.html
Sprachrohr 3/2015

    http://medien-kunst-industrie-bb.verdi.de/++file++560939b76f684452140018bb/download/%20SPR_03_2015.pdfr

      PETER NOWAK

      Willkommenskultur mit Schlag

      Hussein Adi M. wurde von den Sicherheitsmännern vor dem LAGeSO geprügelt. Peter Nowak hat ihn getroffen.

      Eigentlich wollte der holländische Kameramann Jeffry Ruigendijk am 1. Oktober am Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin-Moabit Deutschkurse für Geflüchtete mit der Kamera aufnehmen. Doch was er dann filmte, passte nicht zu der so viel propagierten Willkommenskultur. Zu sehen ist, wie Sicherheitsmänner Geflüchtete, die dort dicht gedrängt auf ihre Termine warten, zunächst anbrüllen. Dann werden zwei Geflüchtete vom Sicherheitspersonal zu Boden geschlagen.

      Nachdem die »BZ« das Video vor einigen Tagen auf ihrer Webseite veröffentlichte, war die Aufregung groß. Hussein Adi M. ist einer der beiden Männer, die von den Sicherheitsmännern geschlagen und verletzt worden sind. Er wusste nicht, dass die Szene gefilmt wurde. Niemand hatte mit ihm Kontakt aufgenommen. Sauer ist Muhamed darüber nicht. Doch es ist ihm wichtig, selbst an die Öffentlichkeit zu gehen.

      »Ich stand ganz vorne in der ersten Reihe den Sicherheitsleuten gegenüber. Erst schrien sie mich an und drückten mir gegen den Bauch. Dann hob einer der Wachmänner die Fast und schlug mich auf die Nase und das Auge«, schildert M. den Tathergang. Er hat die Wachleute wegen Körperverletzung angezeigt. Allerdings konnte er sich seine Verletzung nicht ärztlich attestieren lassen. Denn das Amt hatte ihm nur bis zum 30. September zugesagt, seine Arztkosten zu übernehmen. Am 1. Oktober, als der Angriff stattgefunden hat, war er praktisch ohne Krankenversicherung. »Ich hätte also für den Arztbesuch bezahlen müssen, habe aber kein Geld«, so M.

      Er geht auch an die Öffentlichkeit, weil er dem Eindruck entgegentreten will, der Ausraster der Sicherheitsmänner sei eine absolute Ausnahme. »Es gehört zu unseren Alltag, dass wir angeschrien und oft wie Tiere behandelt werden«, fasst er gegenüber »nd« seine Erfahrungen der letzten fünf Monate in Berlin zusammen. Seit dieser Zeit befindet sich Muhamed in Berlin im Asylverfahren. »Die Stunden, die ich schon vor irgendwelchen Ämtern gewartet habe, kann ich nicht mehr zählen«, meint M.

      Schlimmer noch: Nun muss das ganze Prozedere wiederholt werden. Denn seine Akte mit sämtlichen Unterlagen ist im Behördenalltag verschwunden. Die zuständigen Sachbearbeiter hätten sie stundenlang gesucht und nicht mehr gefunden. Bald muss sich M. erneut in die langen Warteschlangen vorm LAGeSo einreihen. Anfang November hat er dort wieder einen Termin. Dann kann es auch sein, dass er den Männern wieder begegnet, die ihn am 1. Oktober geschlagen und verletzt haben. Denn obwohl er sofort Anzeige erstattet hat, weiß er nicht, ob die Männer noch im Dienst sind.

      http://www.neues-deutschland.de/artikel/989576.willkommenskultur-mit-schlag.html

      Peter Nowak

      Repression gegen Fluchthelfer

      Überrollt vom Wasserwerfer

      Der Tod des Antifaschisten Günter Sare vor 30 Jahren wirkt bis heute nach

      Dreißig Jahre danach wird in Frankfurt am Main ein Gedenkstein in den Boden eingelassen: »An dieser Stelle wurde Günther am 26.9.1985 von einem Wasserwerfer der Polizei überfahren. Er bezahlte seinen Protest gegen eine Versammlung der NPD im Haus Gallus mit seinen Leben.« Diese Inschrift ist nun an der Kreuzung Frankenallee/Hufnagelstraße im Gallusviertel zu lesen. Freunde und Bekannte haben dafür gesorgt.

      Bis heute bewegt der Tod des Maschinenschlossers und Mitarbeiters eines Jugendzentrums die Linke in der Stadt. 300 Menschen beteiligten sich an seinem Todestag an einer Gedenkdemonstration. 100 Menschen kamen zu einer Veranstaltung, bei der Zeitzeugen von der politischen Situation Mitte der 80er Jahre erzählten. Dabei spielte der Veranstaltungsort eine zentrale Rolle. Das Haus Gallus wurde kurz nach der Eröffnung weltbekannt. Schließlich fand dort von April 1964 bis August 1965 der Auschwitzprozess statt. Daher war es für Antifaschisten eine besondere Provokation, dass in den gleichen Räumlichkeiten am 26. September 1985 eine Versammlung der NPD stattfinden sollte. Vergeblich hatten Organisationen von den Behörden das Verbot der Neonaziveranstaltung am Ort der Auschwitzprozesse gefordert.

      Ein antifaschistisches Bündnis veranstaltete in der Nachbarschaft ein multikulturelles Fest. Als die ersten Nazis eintreffen fliegen Flaschen, Böller und Beutel mit Buttersäure. Die Polizei geht mit Knüppel und Wasserwerfer gegen die Antifaschisten vor. Augenzeugen beobachten, wie gegen 21 Uhr zwei Wasserkanonen auf den 36-Jährigen schießen und er zu Boden stürzt. Ein weiterer Wasserwerfer beschleunigt und überrollt den Mann. Erst 20 Minuten später trifft ein Notarztwagen ein. Sare stirbt noch auf dem Weg ins Krankenhaus.

      Viele Aktivisten sprechen bis heute von Mord. Ein Wasserwerfer habe gezielt Jagd auf Sare gemacht. In den folgenden Tagen gingen in der gesamten BRD Tausende Menschen auf die Straße. An vielen Orten kam es zu heftigen Krawallen. Die Wut der Linken war deshalb so groß, weil die Polizei auch nach Sares Tod massiv gegen die NPD-Gegner vorging und auch Menschen nicht verschonte, die Erste Hilfe leisteten. Die Kluft zwischen der außerparlamentarischen Linken und den Grünen, die sich damals in Hessen auf die bundesweit erste Regierungsbeteiligung vorbereiteten, wurde nach Sares Tod unüberbrückbar.

      Die Demonstranten erinnerten am Wochenende in Frankfurt auch an weitere Tote: So zogen sie an dem Jobcenter vorbei, in dem 2011 Christy Schwundeck nach einem Streit mit einer Sachbearbeiterin durch eine Polizeikugel starb. Genau wie bei Sare blieb ihr Tod ohne strafrechtliche Konsequenzen.

      Auch auf dem Friedhof wird ein schlichter Stein mit der Aufschrift »No Pasaran« weiterhin an den Antifaschisten erinnern. Der Freundeskreis Günter Sare hat genug Spenden eingeworben, damit das Grab auch nach 30 Jahren erhalten bleibt.

      https://www.neues-deutschland.de/artikel/986203.ueberrollt-vom-wasserwerfer.html

      Peter Nowak