Linke Gruppen fordern ein Ende der Strafverfahren wegen einer militanten Aktion, die vor 20 Jahren schief ging
Der Anschlag auf den geplanten Abschiebeknast ging schief. Drei militante Linksradikale tauchten unter. 20 Jahre später ermittelt die Polizei noch immer und bestellt einstige Freunde immer wieder ein.
Die Sache ist lange her. In dieser Woche soll eine Frau vor dem Generalbundesanwalt in Berlin zu einer Aktion aussagen, die vor 20 Jahren passierte. In der Nacht vom 10. zum 11. April 1995 versuchte eine autonome Gruppe, die sich das K.O.M.I.T.E.E. nannte, aus Protest gegen die deutsche Asylpolitik das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau zu sprengen. Bei den Vorbereitungen wurden sie von einer Polizeistreife entdeckt, konnten fliehen, mussten aber das Auto mit Sprengstoff und Dokumenten zurücklassen. Drei Männer tauchten unter. Seitdem fahndet das Bundeskriminalamt (BKA) nach ihnen und ermittelt in ihrem damaligen Freundes- und Bekanntenkreis.
Die Frau, die am 24. Februar befragt werden soll, war bereits mehrfach von der Polizei als Zeugin geladen und nicht erschienen. Auch vor dem Generalbundesanwalt will sie die Aussage verweigern. Anders als die Polizei kann die Behörde allerdings Zwangsgelder und Beugehaft verhängen. Die Berliner Rechtsanwältin Regina Götz bezweifelt, dass die Vorladung eine rechtsstaatliche Grundlage hat. Ermittelt wird nach Paragraf 30 des Strafgesetzbuches wegen der »Verabredung zu einem Verbrechen«. Dieses Delikt hat eine Verjährungsfrist von 40 Jahren, während schwerwiegendere Straftaten bereits nach der Hälfte der Zeit verjährt sind. »Es ist grundgesetzwidrig, dass die Vorbereitung eines Verbrechens verjährt ist, während nach dem viel weniger konkreten Delikt der Verabredung zu einem Verbrechen weiter ermittelt werden kann«, moniert Götz. Sie will den Paragrafen deshalb vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
Das wäre auch für Bernhard Heidbreder wichtig. Er ist einer der drei Verdächtigen, die 1995 untergetaucht sind. Würde der Paragraf gekippt, könnten sie wieder legal in Deutschland leben. 2014 war Heidbreder vom BKA in Venezuela aufgespürt und durch örtliche Spezialkräfte festgenommen worden. Er hatte die letzten Jahre in der Stadt Mérida in einer Druckerei gearbeitet. Obwohl der Oberste Gerichtshof Venezuelas entschied, dass Heidbreder nicht an Deutschland ausgeliefert werden kann, ist dieser bis heute inhaftiert.
Unterstützer in Deutschland fordern die sofortige Freilassung. »Gegen Bernhard Heidbreder wird in Venezuela kein Strafverfahren mehr geführt, die Vorwürfe wegen der Einreise und Einbürgerung mit gefälschten Ausweispapieren wurden bereits Ende Oktober 2014 von einem Gericht in Mérida fallen gelassen«, erklärt ein Mitglied des Solidaritätskomitees »Dageblieben«. Für die andauernde Haft gebe es daher keine Rechtfertigung. Um der in Berlin vorgeladenen Zeugin den Rücken zu stärken, ruft das Solibündnis zeitgleich zum angesetzten Termin am Mittwoch zu einer Kundgebung vor dem Polizeipräsidium am Platz der Luftbrücke auf. Es fordert die Einstellung der Verfahren, und dass nach so vielen Jahren das frühere soziale Umfeld der drei Geflüchteten in Ruhe gelassen wird.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1002783.endlose-ermittlungen.html
Peter Nowak