„XXXXXX“ sei dein Name

ARBEITSKAMPF Ein Restaurant erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die Freie Arbeiterunion (FAU)
„XXXXXX verweigert weiterhin die Bezahlung eines ehemaligen Mitarbeiters“, heißt es auf der Homepage der Basisgewerkschaft Freie Arbeiterunion (FAU) zum Arbeitskonflikt mit einem deutsch-französischen Restaurant am Hackeschen Markt. Seit Samstag ist der Name
des Restaurants durch das X ersetzt. Der Grund ist eine einstweilige Verfügung, die das Berliner Arbeitsgericht auf Antrag des Restaurants gegen die FAU erließ. Danach ist es ihr untersagt, den Namen der Gaststätte in ihren Publikationen, Flugblättern oder Internetauftritten
zu nennen. Auch Artikel oder Internetbeiträge, in denen das Restaurant mit dem Arbeitskonflikt in Verbindung gebracht wird, muss die Gewerkschaft unterlassen. Sollte sie sich nicht daran halten, muss sie ein Zwangsgeld von 25.000 Euro zahlen. Ersatzweise wird dem zuständigen FAU-Sekretär eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. „Das ist ein klarer Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit, wie
wir ihn nicht das erste Mal erleben“, erklärte FAU-Sekretär Markus Wiese gegenüber der taz. Man werde allerdings weiterhin die Interessen des betroffenen Kollegen vertreten. Ein ehemaliger Beschäftigter des Restaurants hatte sich 2015 an die FAU gewandt. Ihm seien Urlaubsgeld und ausstehende Löhne in Höhe von etwa 1.000 Euro nicht bezahlt worden. Nachdem Gespräche mit den RestaurantbesitzerInnen zu keiner Einigung führten, begann die FAU mit Protesten. Zudem wurde eine Klage vor dem Arbeitsgericht
eingereicht, um die Auszahlung juristisch durchzusetzen, über die noch nicht entschieden wurde. Die FAU will auch weiterhin nicht nur auf den Rechtsweg setzen. Am vergangenen Samstag mobilisierte sie innerhalb eines Tages etwa 30 TeilnehmerInnen zu einer Kundgebung vor dem Restaurant.

Taz vom 16.2.2016

Peter Nowak