Überwachen und Strafen

TEGEL Gefangene werden drangsaliert, weil sie Schmuggel enthüllten

„Wir haben uns 2014 in der JVA Tegel gegründet, um den Mindestlohn und die Einbeziehung von Gefangenen in die Rentenversicherung durchzusetzen. Zwei Jahre später kämpfen wir auch um die Menschenrechte für Whistleblower hinter Gittern“, erklärte der Sprecher der Gefangenengewerkschaft/bundesweite Organisation (GG/BO) am Donnerstag auf einer Pressekonferenz am Berliner Haus der Demokratie. Es ging um die Rechte von Timo F. und Benjamin L., die Videos über die Schmuggel- und Klauwirtschaft in der JVA Tegel veröffentlicht haben. Wegen Handynutzung wurden sie von der Gefängnisleitung mit Disziplinarstrafen belegt (taz berichtete). Sie müssen länger in ihren Zellen bleiben und haben Fernsehverbot. Am Donnerstag bezeichneten die Rechtsanwälte der beiden Gefangenen die Maßnahmen als Einschüchterung
von zwei Whistleblowern, die Missstände hinter Gitter offenlegen. „Mein Mandat galt in der JVA Tegel als ein Beispiel für eine gelungene Resozialisierung. Nachdem er die Schmuggelwirtschaft in der JVA Tegel aufgedeckt hat, ist seine Prognose für die Zukunft plötzlich negativ, moniert der Anwalt von Benjamin L. Jan  Oelbermann. Das könne für seinen Mandanten bedeuten, dass er statt vorzeitiger Entlassung seine Strafe vollständig verbüßen muss. Rechtsanwalt Carsten Hoenig kritisierte nicht nur die Gefängnisleitung, sondern auch das LKA. Sein Mandat Timo F. habe seit Januar 2016 der Verwaltung Informationen über die Existenz des Schmuggelnetzwerkes übermittelt. Der damalige Vertrauensanwalt des Landes Berlin Christoph Partsch
sei ebenso eingeschaltet worden wie das Landeskriminalamt. Im Mai 2016 habe er dem LKA eine Liste mit detaillierten
Angaben zu den Vorwürfen im Auftrag seines Mandanten übermittelt. Der sei ständig Drohungen von Mitgefangenen, die an
dem Schmuggelnetzwerk beteiligt waren, ausgesetzt. Trotzdem habe er bisher vergeblich die Verlegung in eine andere
Haftanstalt gefordert. Die Pressesprecherin des Berliner Justizsenats Claudia Engfeld habe seinen Mandanten vorgeworfen,
nur die Verlegung in die JVA seiner Wahl durchsetzen zu wollen, kritisiert Hoenig.
aus Taz vom 13.10.2016
Peter Nowak

Prozessbeginn bei Air France

Gewerkschafter, die ihre Bosse angegangen haben sollen, stehen vor Gericht

»Streiken wie in Frankreich«, heißt es auf Aufklebern, die in den letzten Monaten wieder vermehrt in Deutschland zu sehen sind. Damit wird Solidarität mit Arbeitskämpfen ausgedrückt, die Fabrikbesetzungen und andere kreativen Protestformen mit einbeziehen. Doch deswegen werden in Frankreich vermehrt Gewerkschaftsmitglieder kriminalisiert.

Am 27. September begann in Bobigny bei Paris der Prozess gegen 15 Beschäftigte von Air France wegen gezielter Gewalt und Sachbeschädigung. Ihnen wird vorgeworfen am 5. Oktober 2015 bei Protesten gegen die Entlassung von 2900 Beschäftigten in einen Sitzungssaal eingedrungen und zwei Air-France-Manager bedrängt zu haben. Die Bilder, auf denen zu sehen ist, wie die Manager auf der Flucht vor den wütenden Beschäftigten über einen Zaun steigen und sich dabei ihre Hemden zerreißen, gingen damals um die Welt. Das Gericht versucht mit Hilfe des von der Polizei gesammelten Bildmaterials die 15 Angeklagten als Rädelsführer hinzustellen. Ein Bündnis verschiedener Gewerkschaften, darunter CGT und Sud, hatten zu Solidaritätsaktionen während des Prozesses aufgerufen,

»Im Gerichtssaal herrschte eine überaus solidarische, aber auch teilweise aggressive Stimmung. Der Richter drohte mehrmals mit Räumung des Saals«, erzählt der Basisgewerkschafter Willi Hajek, der den Prozess besuchte, gegenüber »nd«. Es seien Erklärungen verlesen worden, die die sofortige Wiedereinstellung der entlassenen Air-France-Beschäftigten und den Freispruch aller Angeklagten forderte. Die Staatsanwaltschaft forderte für fünf Angeklagte Haftstrafen von zwei bis vier Monate mit Bewährung. Zehn Beschuldigte sollen eine Strafe von 1000 Euro bezahlen. Ein Urteil wird für den 30. November erwartet.

»Der Prozess gegen die Air France Kollegen ist nur ein Teil der Repression gegen Akteure der Bewegungen gegen das Arbeitsgesetz el Khomri und gegen kämpferische Gewerkschafter«, meint Hajek. So müssen sich am 19. Oktober acht CGT-Mitglieder des Traktorenreifenwerks Goodyear in Amiens wegen Bossnapping vor Gericht verantworten. Sie gehörten zum Verhandlungskomitee. Ihnen wird vorgeworfen, im Kampf gegen die Werkschließung zwei Manager in ihrem Büro eingeschlossen zu haben, um mit ihnen die Modalitäten der Schließung zu verhandeln.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1027834.prozessbeginn-bei-air-france.html

Peter Nowak

FPÖ hält nicht viel vom Urheberrecht

Filmpiraten vs. FPÖ, Teil II

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv «Filmpiraten» gegen die Freiheitliche Partei Österreich. Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück,  die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die FPÖ hatte die Filmaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt (siehe Augustin 384, Februar 2015).

Auf dem Kanal «FPÖ-TV» wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte ihres Videoberichts über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. verwendet, der 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden war und trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft saß (s. Interview mit Josef S. im Augustin 382 oder auf www.augustin.or.at). Die Filmpiraten forderten von der  FPÖ eine Unterlassungserklärung, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden. Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine versuchte Retourkutsche der rechten Partei.

«Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehen kann», belehrt Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung die FPÖ-Juristen. Der Richter teilt auch die Befürchtung der Filmpiraten, durch die Verwendung ihres Materials durch die FPÖ könne der falsche Verdacht entstehen, das antifaschistische Videokollektiv billige die Berichterstattung der rechten Partei. Jan Smendek vom Verein Filmpiraten bezeichnet die Abweisung der FPÖ-Klage als ersten Schritt in die richtige Richtung. Weil die FPÖ Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, sei es aber noch zu früh, von einem endgültigen Erfolg zu sprechen.

http://www.augustin.or.at/

Peter Nowak

www.filmpiraten.org

Chelsea Manning braucht unsere Solidarität

Nach dem Suizidversuch der Whistleblowerin gibt es eine internationale Kampagne für ihre Freilassung

Im September 2016 war die inhaftierte WikiLeaks-Informantin Chelsea Manning aus Protest gegen die Haftumstände und die Verweigerung von Medikamenten, die sie als Transgender benötigt, in den Hungerstreik getreten. Sie werde keine Nahrung zu sich nehmen, bis sie „ein Minimum an Würde, Respekt und Menschlichkeit“ erfahre und die „konstante, bewusste und übereifrige Überprüfung durch das Gefängnis- und Militärpersonal“ ende. Am 13. September beendete sie ihren fünftägigen Hungerstreik, nachdem ihr das US-Militär zugesagt hat, Manning als Transgender einen operativen Eingriff zur Geschlechtsumwandlung zu ermöglichen. (GWR-Red.)

In den letzten Monaten war es um die US-Whistleblowerin Chelsea Manning ruhig geworden. Die IT-Spezialistin war wegen Spionage und Verrat von Militärgeheimnissen zu einer Haftstrafe von 35 Jahren verurteilt worden, weil sie Dokumente und Videos an die Plattform Wikileaks geschickt hatte, die Kriegsverbrechen von US-Militärs während ihres Kriegseinsatzes im Irak dokumentieren. Doch seit einigen Wochen wächst weltweit die Angst um Mannings Leben, die als Transgender ihre Haftstrafe in dem Militärgefängnis für Männer Fort Leavenworth verbüßen muss. Dort verübte Manning in den Morgenstunden des 6. Juli 2016 einen Suizidversuch. Entsprechende Gerüchte wurden von ihren Anwälten mittlerweile bestätigt.

„Ich bin okay. Ich bin froh, am Leben zu sein. Vielen Dank für Eure Liebe. Ich komme da durch“, ließ Manning über Twitter ihren Unterstützer_innen mitteilen. Doch nach ihrem Suizidversuch drohen der Whistleblowerin nun neue Anklagen. Manning werden bedrohliches Verhalten, der Besitz verbotener Gegenstände und der Widerstand gegen Gefängnispersonal vorgeworfen. Kommt es zu einer Verurteilung, befürchtet die US-Menschenrechtsorganisation (ACLU) die unbefristete Einzelhaft, die Wiedereinstufung auf die höchste Sicherheitsstufe sowie neun zusätzliche Haftjahre ohne die Möglichkeit der Haftaussetzung. Solidaritätsgruppen warnen, dass solche Restriktionen das Leben der psychisch angeschlagenen Gefangenen gefährden könnten.

Mit einer Petition wollen die Unterstützergruppen die Öffentlichkeit gegen die erschwerten Haftbedingungen von Manning aufrütteln. „Chelsea braucht unsere Solidarität“, lautet ihr Motto.

Das Interesse ist zumindest in Deutschland nach ihrer Verurteilung zurückgegangen. Der Wikipedia-Eintrag zu Manning wurde seit 2014 nicht mehr aktualisiert. Doch nach ihren Suizidversuch hat der Chaos Computer Club (CCC), deren Ehrenmitglied Manning ist, ihre Begnadigung gefordert: „Die unmenschlichen Haftbedingungen haben Chelsea Manning an den Rand des Selbstmords getrieben. Als Strafe für ihren Versuch sollen diese nun noch verschärft werden“, kritisiert der CCC die US-Behörden. Mannings Haftbedingungen wurden schon 2012 vom UN-Berichterstatter als Folter kritisiert.

Nicht auf eine mögliche Begnadigung durch den Präsidenten verlassen

Der CCC fordert, wie andere Solidaritätsgruppen in aller Welt, dass der scheidende US-Präsident Barack Obama Manning begnadigt und so den grausamen Bedingungen ein Ende bereitet. „Das wäre endlich das langersehnte Zeichen für Whistleblower, auf das viele hoffen“, heißt es in der Erklärung.

Doch Solidaritätsgruppen in den USA warnen vor Illusionen in einen Gnadenakt von Obama. Sie verweisen darauf, dass es bisher nicht gelungen ist, den nach einem juristisch äußert fragwürdigen Indizienpross, der von massiver politischer Hetze begleitet war, zu einer lebenslänglichen Haft verurteilten Aktivisten des American Indian Movement Leonard Peltier freizubekommen. Nachdem Peltier vor mehr als einem Jahrzehnt schwer erkrankte, konzentrierten sich die Hoffnungen vieler seiner Unterstützer_innen auf eine Begnadigung durch Präsident Clinton. Doch die war ausgeblieben. Peltiers kritischem Gesundheitszustand zum Trotz, ist es nicht gelungen, die außerparlamentarische Kampagne für seine Freilassung wieder mit mehr Elan zu forcieren.

Deshalb wollen sich viele Unterstützer_innen von Manning verstärkt darauf konzentrieren, die Solidaritätsbewegung für ihre Freilassung sowohl in ihren eigenen Ländern als auch auf transnationaler Ebene zu stärken. Nur so könne der nötige Druck erzeugt werden, damit zunächst Mannings Haftbedingungen nicht noch weiter verschärft werden und der Druck für ihre Freilassung wächst.

Manning did the right thing

Dabei ist wichtig, Chelsea Manning nicht in erster Linie als Opfer, sondern als eine Aktivistin zu sehen, die durch die Veröffentlichung von Dokumenten geheim gehaltene Kriegsverbrechen im Irak bekannt gemacht hat. In Zeiten, in denen die Herrschenden aller Länder, auch in Deutschland, Kriege nicht nur wieder planen, sondern auch in ihr politisches Kalkül einbeziehen, solle Manning als ein Beispiel für einen Widerstand im Herzen der Kriegsmaschinerie gelten. Daher sollte neben ihrer Freilassung immer auch das Lob ihrer Aktionen im Mittelpunkt stehen. Die Parole „Manning did the right thing“ sollte auf keiner Antikriegsaktion fehlen.

graswurzelrevolution


412 oktober 2016

http://www.graswurzel.net/412/manning.php

Peter Nowak

Billiglohnland Knast

Im Gefängnis arbeitende Insassen werden von Justizbediensten oft noch zusätzlich ausgebeutet, wie im Zuge eines kürzlich auf­gedeckten Schmuggelskandals bekannt wurde. Doch auch die Grundrechte von drogen- und medikamentenabhängigen Gefangenen werden verletzt.

Im Gefängnis arbeitende Insassen werden von Justizbediensten oft noch zusätzlich ausgebeutet, wie im Zuge eines kürzlich auf­gedeckten Schmuggelskandals bekannt wurde. Doch auch die Grundrechte von drogen- und medikamentenabhängigen Gefangenen werden verletzt.

»Routine oder Einzelfall?« fragte die Gefangenenzeitung Lichtblick, nachdem Mitte September durch einen Bericht des ZDF-Magazins »Frontal 21« bekanntgeworden war, dass Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) Berlin-Tegel im Gefängnis hergestellte Waren aus der Anstalt geschmuggelt und verkauft hatten. In einer Sonderausgabe berichtete die Gefangenenzeitung, dass die beiden Insassen, die in dem Fernsehbeitrag zitiert wurden, von Mithäftlingen als »Anscheißer« beschimpft worden seien.

Zudem würden sie von der Gefängnisleitung mit Repressalien belegt. »Heute konnten sie sich über Durchsuchungen ihrer Zellen und all ihrer Körperöffnungen freuen«, schrieb Lichtblick mit einem Anklang von Schadenfreude.

Die in Tegel gegründete Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) solidarisierte sich hingegen in einer Pressemeldung mit den »engagierten Inhaftierten in der JVA Tegel, die anstaltsintern einem zunehmenden Repressionsdruck seitens der JVA Tegel ausgesetzt sind«. GG/BO-Sprecher Oliver Rast bezeichnet es im Gespräch mit der Jungle World als absurd, dass die Gefangenen, die den Tegeler Schmuggel aufzudecken halfen, mit Zellenrazzien und Verhören konfrontiert sind. Er betont, dass es sich beim Schmuggel nicht um Einzelfälle handele, und widerspricht damit dem Berliner Justizsenator. »Die uns vorliegenden Ausführungen des Hauptbelastungszeugen Timo F. legen nahe, dass es sich um ein organisiertes Netzwerk von 20 bis 30 Bediensteten handelt«, so Rast.

Für ihn ist die Schmuggelwirtschaft keine Überraschung, sie gehört in allen Haftanstalten zum Alltag. »Es ist längst an der Zeit, die Selbstbedienungs- und Selbstbereicherungsmentalität der JVA-Bediensteten öffentlich zu skandalisieren«, sagt der Gewerkschafter. Er kritisiert, dass die Knastarbeiter in der teilweise reißerischen Berichterstattung kaum vorkämen. »Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Entwertung der menschlichen Arbeitskraft Inhaftierter, wenn auf der Billiglohninsel Knast von Gefangenen gefertigte Produkte gratis von Bediensteten entgegengenommen und womöglich in Eigenregie weitervertrieben werden.«

Die Gefangenengewerkschaft, die vor zwei Jahren gegründet wurde, sieht sich außerdem häufig gezwungen, die Grundrechte von Gefangenen zu verteidigen, die von Drogen oder Medikamenten abhängig sind. Mitte September beispielsweise berichtete die »Gefangenensolidarität Jena« über den seit Monaten erfolglosen Kampf von Oliver Gresenz, dem stellvertretenden GG/BO-Sprecher in der JVA Untermaßfeld, in ein Haftkrankenhaus nach Leipzig verlegt zu werden. Dort will Gresenz, der seit zwei Jahren von verschiedenen Medikamenten abhängig ist, eine Entzugstherapie beginnen. Die Gefängnisleitung lehnt die Therapie mit der Begründung ab, es gebe im Gefängniskrankenhaus zu wenige Betten. »Anstatt die Menschen zu behandeln, werden sie von der Knastmedizin mit harten Medikamenten ruhiggestellt, die selbst zu Abhängigkeit führen«, kritisiert die Jenaer Solidaritätsgruppe.

Auch die JVA Würzburg zwingt drogen- oder medikamentenabhängige Gefangene zum kalten Entzug (Jungle World 30/16). Die Rechtsanwältin Christina Glück, die einen der betroffenen Würzburger Häftlinge vertritt, spricht von einer Verletzung der Menschenwürde. Die Häftlinge litten vor allem am Anfang unter starken Entzugserscheinungen, klagten über schweren Durchfall und Erbrechen. Die in der JVA zuständigen Ärzte hielten trotzdem an dieser Form des Entzugs fest. Im Juli 2016 waren in der JVA Würzburg aus Protest gegen diese Haftbedingungen 47 Insassen elf Tage lang in einen Hungerstreik getreten. Ein Methadonprogramm für Gefangene im Entzug gehörte zu den Forderungen. Der Hungerstreik musste jedoch erfolglos beendet werden.

http://jungle-world.com/artikel/2016/39/54920.html

Peter Nowak

Freizeitsperre nach Skandal im Gefängnis

Timo F. und Benny L. filmten in der Justizvollzugsanstalt Tegel, um nachzuweisen, dass dort hergestellte Produkte auf eigene Rechnung verkauft wurden. Nach Angaben der Gefangenengewerkschaft haben die beiden Häftlinge nun einen Monat lang nur anderthalb Stunden Aufschluss, da sie die Aufnahmen ohne Genehmigung gemacht hätten. Ihre Beschäftigungsverhältnisse seien beendet und ihre Fernsehgeräte eingezogen worden. »Es ist offensichtlich, dass es der JVA-Leitung nicht nur darum geht, vom anstaltsinternen Skandal des Schmuggels und der Hehlerei durch Bedienstete abzulenken, sondern die beiden aktiven Gefangenen regelrecht mundtot zu machen«, kritisiert der Pressesprecher der Gefangenengewerkschaft, Oliver Rast, in einer Pressemitteilung am Mittwoch.

Die Pressesprecherin der Justizverwaltung, Claudia Engfeld, bestätigt, dass gegen die beiden Häftlinge eine Freizeitsperre verhängt wurde. Ihre Beschäftigungsverhältnisse seien allerdings nicht beendet worden. Die Freizeitsperre sei eine Standardmaßnahme bei Regelverstößen. »Die beiden Männer werden exakt so behandelt wie andere Gefangene auch, die illegalerweise ein Handy besitzen«, sagt Engfeld. Sie sieht auch keinen Zusammenhang zwischen den Aufnahmen und dem Aufdecken des mutmaßlichen Schmuggels. »Die Videoaufnahmen sind nicht aus dem Gefängnis geschmuggelt worden, um ein mutmaßliches Fehlverhalten aufzudecken. Zu der Zeit, als die Aufnahmen mutmaßlich entstanden sind, hat die Polizei bereits seit Monaten ermittelt«, so Engfeld. Auf Bitten der Polizei seien die Ermittlungen geheim gehalten worden.

Peter Nowak

Ist die Zerstörung alter Kulturdenkmäler ein Verbrechen?

Die Frage müsste lauten, warum werden nicht soziale Sicherheit, Bildung und Kultur zum Weltkulturerbe erklärt?

„Malischer Kulturschänder verurteilt“, titelte[1] die bürgerliche FAZ und die TAZ, das schon längst dem Teenageralter entwachsende Blatt der Bürgerkinder, hat fast den gleichlautenden Aufmacher „Haft für den Kulturschänder“[2]. Beide Autoren betonen gleichermaßen, dass der malische Tuarag-Aktivist Ahmad al Faqi al-Mahdi noch recht glimpflich davon gekommen ist, weil er für seinen Anteil an der Zerstörung von Mausoleen in Timbuktu (siehe Islamistischer Bilderstürmer vor Gericht[3]) nur neun Jahre Haft bekommen hat. Wäre er nicht voll geständig gewesen und hätte er sich für die Zerstörungen nicht entschuldigt, wäre die Strafe sicher härter ausgefallen.

Nun scheint mit dem Urteil niemand ein Problem zu haben. Schließlich gehört der Angeklagte zu den Tuareg-Aktivisten, die zeitweise mit den Islamisten verbündet waren und in den von ihnen eroberten Gebieten eine Terrorherrschaft errichteten[4]. Tatsächlich gäbe es viele Gründe, den Islamisten und ihren Verbündeten den Prozess zu machen.

Dazu zählt ihr Terror durch eine brutale Scharia-Auslegung, die Verfolgung von Frauen, die sich nicht von den Islamisten unterdrücken lassen wollten, Grausamkeiten gegen Andersdenkende. Doch statt den Angriff auf Würde und Rechte der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, wird vom Internationalen Strafgerichtshof die Zerstörung alter Gemäuer als Kriegsverbrechen verurteilt.

Ein katholischer Heiliger als Kriegsverbrecher?

Dabei gehörte die Zerstörung von Kirchen und Gebäuden und Orten, die zu heiligen Städten erklärt worden waren, jahrtausendelang zur Praxis jeder Armee, die ein Gebiet besetzt hat. Es war in der Regel eine Machtdemonstration und sollte die Unterlegenen demoralisieren. Als sich in Europa das Christentum ausbreitete, war die Zerstörung von Heiligtümern der zu Heiden erklärten Indigenen ein wichtiger Bestandteil der Expansion.

Bonifatius soll einen für die Bewohner einer germanischen Provinz heiligen Baum gefällt haben, um ihnen zu demonstrieren, dass dort nicht der Donnergott wohnt, der Blitz und Verderben über die Menschen bringt. Bonifatius wird von Katholiken bis heute verehrt[5]. Teile seiner Reliquien werden noch immer im Dom zu Fulda von Gläubigen angebetet. Verehren sie damit einen Verbrecher, sogar einen Kriegsverbrecher?

Nach dem Urteil des Internationalen Strafgerichtshof könnte seine Tat so klassifiziert werden. Schließlich ließ Bonifatius den „heiligen Baum“ fällen, um die bisherige Kultur und Religion der Indigenen nachhaltig zu erschüttern. Das waren aber gängige Methoden aller Propheten, die eine neue Religion etablieren wollten. Dazu mussten erst die alten Glaubenssysteme und ihre heiligen Orte entweiht werden.

Daneben wurden solche Zerstörungen seit jeher in eroberten Gebieten durchgeführt. Das galt bei Kriegen in Europa, mehr noch aber in den von den Europäern eroberten Gebieten auf den afrikanischen, amerikanischen und asiatischen Kontinenten. Die noch heute heuchlerisch als Entdecker gefeierten Eroberer wären nach dem Urteil aus Den Haag alle Kriegsverbrecher.

Zerstörung von Kulturdenkmälern kann auch Befreiung zum Motiv haben

Doch gab es auch ein anderes Motiv der Zerstörung von alten Kulturdenkmälern. Bei Revolutionen kann damit der Sturz der alten, verhassten Ordnung symbolisiert werden. In der kurzen Zeit der Macht der Wiedertäufer in Münster, die in dem historischen Roman Q[6] des Künstlerkollektivs Luther Blissett als eine Mischung aus religiösem Wahn und Diktatur des frühbürgerlichen Proletariats beschrieben wird, war der Abriss des monumentalen Doms ein demonstratives Zeichen dafür, dass die alten Mächte verloren haben.

Es dauerte allerdings nur wenige Monate und die alten Herrscher eroberten die Stadt zurück und ließen den Dom noch monumentaler wieder aufbauen. Auch später zerstörten aufbegehrende Menschen Kulturstätten, Kirchen und Schlösser der alten Mächte, um damit deutlich zu machen, dass diese auch architektonisch ihren Einfluss verloren haben. Das war zum Beispiel während der spanischen Revolution der Fall, als vor allem die Landbevölkerung den verhassten Klerus und die Feudalgesellschaft damit bestrafen wollte, indem viele Klöster, Schlösser und Kirchen zerstört wurden.

Der Roman Ästhetik des Widerstands[7] von Peter Weiss beginnt mit einem langen Kapitel, in dem sich drei deutsche Antifaschisten vor dem in Berlin ausgestellten Pergamonaltar[8] über die Rolle von Kunst unterhalten.

Sie interpretieren die Motive des Altars als antike Klassenkämpfe und sehen in ihm ein Denkmal der Inspiration für ihre Kämpfe, das sie bewahren wollen. An einer Stelle kommt die alte Mutter eines der drei Antifaschisten kurz zu Wort, die einwirft, dass die Unterdrückten diese alten Steine weniger kulturphilosophisch betrachten würden. Für sie wären sie eher gute Barrikaden bei den Revolten. Auch für den Hausgebrauch könnten sie verwendet werden.

Weltkulturerbe ist eher ein Programm zur Förderung des Tourismus

So berichten immer wieder Archäologen, dass Dorfbewohner in Peru und Mexiko Steine für den Hausbau aus Stätten mitnehmen würden, die zum Weltkulturerbe erklärt worden sind. Kritiker sehen im Weltkulturstatus vor allem eine Förderung für zahlungskräftige Touristen, die sich an den alten Kulturen erfreuen wollen. Für die Bewohner der Umgebung habe das nicht immer positive Folgen.

Wenn nun der Internationale Gerichtshof sein Urteil damit begründet, dass die Denkmäler für die Bewohner von Timbuktu einen „hohen symbolischen und moralischen Wert“ haben, sind sicher die Ausrichter der Tourismusprogramme auch gemeint. Die meisten Menschen in dieser Umgebung aber profitieren davon nicht, dass alte Gemäuer zu Kulturdenkmälern erklärt werden. Was sie brauchen, ist eine soziale Versorgung, Bildung und Gesundheit.

Solche Forderungen wurden immer wieder von einer starken sozialen Bewegung in Mali gestellt, was in dem Film Bamako[9] von Abderrahmane Sissako[10] deutlich wird, der ein fiktives Sozialforum in Malis Hauptstadt zum Thema hat.

Dort werden viele drängende Probleme der malischen Bevölkerung angesprochen: Armut, Unterernährung, Perspektivlosigkeit und die Migration vieler junger Menschen. Der Schutz von alten Gemäuern gehört nicht dazu.

So sollte doch die Frage gestellt, warum nicht das Zur-Verfügung-Stellen sozialer Versorgungssysteme, von Bildung und Gesundheit zum Weltkulturerbe erklärt wird und alle die Kräfte in Politik und Wirtschaft, die dafür verantwortlich sind, dass dies nicht gewährleistet wird, juristisch zur Verantwortung gezogen werden?

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49549/1.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[0]

https://www.flickr.com/photos/magharebia/8456723770/in/album-72157627453032919/

[1]

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/afrika/malischer-kulturschaender-in-den-haag-verurteilt-14455909.html

[2]

http://www.taz.de/!5339596/

[3]

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49217/

[4]

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49217/

[5]

http://www.bistum-fulda.de/bistum_fulda/bistum/bistumsheilige/heiliger_bonifatius.php

[6]

http://www.assoziation-a.de/buch/186

[7]

http://www.suhrkamp.de/buecher/die_aesthetik_des_widerstands-peter_weiss_45688.html

[8]

http://www.smb.museum/museen-und-einrichtungen/antikensammlung/sammeln-forschen/3d-modell-des-pergamonaltars.html

[9]

http://www.archipel33.fr/site/index.php?option=com_content&task=view&id=287&Itemid=2&lang=fr

[10]

http://www.imdb.com/name/nm0803066

Schmuggel ist Knastalltag

Schiebereien von Beamten und Häftlingen in der JVA Tegel sind symptomatisch

Justizvollzugsbeamte des Männergefängnisses Tegel sollen seit Jahren in großem Stile Waren aus den Gefängniswerkstätten hinaus gebracht und auf eigene Rechnung verkauft haben. Zur Schmuggelbande in Deutschlands größtem Männerknast sollen auch Häftlinge im sogenannten Fahrdienst gehört haben. Diese Vorwürfe erhoben zwei Gefängnisinsassen vor den Kameras des ZDF-Politmagazins »Frontal 21«. Die Sendung wurde letzte Woche ausgestrahlt.

Aber auch in die andere Richtung soll geschmuggelt worden sein: Auf Bestellung habe die Fahrtruppe den Häftlingen »Handys, besseres Essen oder mal ein paar Pornos« mitgebracht. 70 Euro habe so ein Wunschpaket gekostet, erzählen die beiden Männer, im Fernsehvideo Timo F. und Benjamin L. genannt. Von ihren Mithäftlingen werden sie nun als »Anscheißer« beschimpft. Gegen mindestens einen Vollzugsmitarbeiter ermittelt jetzt der Staatsanwalt: »Verdacht der Bestechlichkeit« und »Erpressung« lauten die Vorwürfe.

»Routine oder Einzelfall?« fragt die traditionsreiche Gefangenenzeitung »Lichtblick« in einem »Extrablatt« zu den Tegeler Vorfällen. Während die Sprecherin des Justizsenators, Claudia Engfeld, das »wirklich nicht entschuldbare Verhalten eines einzelnen Beamten« konstatiert, interpretiert »Lichtblick« die Tegeler Geschäfte eher als Regel, denn als Sonderfall: »Gefangene und Beamte, die hier sauber bleiben und nicht die Chance nutzen, was zu drehen, sind eher die Ausnahme.«

Den Schmuggel sehen sie als Symptom eines kranken Justizapparates: »Überstunden, Aufgabenanhäufung, ein Dienstherr, der ihnen bei Problemen in den Rücken fällt, und zu guter Letzt die bescheidene Bezahlung« der Beamten trügen zu personellem Notstand bei. Die miesen Bedingungen müssten die Gefangenen dann ausbaden in Form gekürzter Besuchszeiten, reduzierter Ausführungen und gestrichener Freizeitangebote. Auf beiden Seiten wachse der Frust und münde in Aggressivität gegenüber den Bediensteten. »In den meisten Fällen die falsche Adresse«, schreibt der anonyme Autor des »Lichtblicks«.

Auch Oliver Rast von der Gefangenengewerkschaft BB/GO sieht in dem Tegeler »Skandal« keinen Einzelfall: »Die uns vorliegenden Ausführungen des Hauptbelastungszeugen Timo F. legen nahe, dass es sich um ein organisiertes Netzwerk von 20 bis 30 Bediensteten handelt«, erklärt Rast gegenüber »nd«. Ihn überrascht die Schmuggelwirtschaft keineswegs, vielmehr gehöre sie in allen Haftanstalten zum Alltagsgeschäft. In der jetzt durch die Fernsehsendung losgetretenen öffentlichen Debatte um Schmuggel und Hehlerei im Knast kommt dem Gewerkschafter Rast jedoch ein Aspekt zu kurz: die Ausbeutung von Häftlingen in der »Billiglohninsel Knast«.

Seine Gefangenengewerkschaft hatte übrigens erst am vergangenen Wochenende den Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union entgegennehmen dürfen. Die Menschenrechtsorganisation will damit auch auf die dringende Reformbedürftigkeit des deutschen Strafvollzugswesens hinweisen, so ist auf ihrer Homepage nachzulesen.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1026149.schmuggel-ist-knastalltag.html

Peter Nowak

Kampagne für US-Whistleblowerin

Trotz Chelsea Mannings Selbstmordversuch drohen verschärfte Haftbedingungen

Nach dem Selbstmordversuch der Whistleblowerin Chelsea Manning gibt es internationale Kampagnen für ihre Freilassung.

»Bis mir ein Mindestmaß an Würde, Respekt und Menschlichkeit entgegengebracht wird, weigere ich mich, freiwillig meine Haare zu schneiden und Nahrung oder Getränke zu mir zu nehmen, mit Ausnahme von Wasser und verschriebenen Medikamenten.« Mit diesem Satz war die in den USA inhaftierte Whistleblowerin Chelsea Manning am Freitag in einen unbefristeten Hungerstreik gegen ihre Haftbedingungen getreten. Es handele sich um einen Protest gegen die schlechte Behandlung im US-Militärgefängnis in Fort Leavenworth und die Verweigerung von Medikamenten, die sie aufgrund ihrer Transsexualität benötige.

Die IT-Spezialistin war wegen Spionage und Verrats von Militärgeheimnissen zu einer Haftstrafe von 35 Jahren verurteilt worden. Sie hatte Dokumente und Videos, die Kriegsverbrechen von US-Militärs während ihres Engagements in Irak dokumentieren, an die Internetplattform Wikileaks weitergeleitet.

Seit einigen Wochen wächst weltweit die Sorge um das Leben der Whistleblowerin, die als Transgender ihre Haftstrafe in dem Militärgefängnis für Männer Fort Leavenworth verbüßen muss. Dort verübte Manning in den Morgenstunden des 6. Juli einen Selbstmordversuch. Entsprechende Gerüchte wurden von Mannings Anwälten mittlerweile bestätigt. »Ich bin okay. Ich bin froh, am Leben zu sein. Vielen Dank für Eure Liebe. Ich komme da durch«, ließ Manning über Twitter ihren Unterstützern mitteilen.

Doch jetzt drohen der Whistleblowerin neue Anklagen. Manning werden bedrohliches Verhalten, der Besitz verbotener Gegenstände und Widerstand gegen Gefängnispersonal vorgeworfen. Kommt es zu einer Verurteilung, befürchtet die US-Menschenrechtsorganisation unbefristete Einzelhaft, Wiedereinstufung in die höchste Sicherheitsstufe sowie neun zusätzliche Haftjahre ohne die Möglichkeit der Haftaussetzung. Dabei kritisierte ein Berichterstatter der Vereinten Nationen bereits 2012 Mannings Haftbedingungen als Folter.

Solidaritätsgruppen befürchten, dass die drohenden Restriktionen das Leben der psychisch angeschlagenen Gefangenen gefährden könnten. Mit einer Petition wollen die Unterstützergruppen die Öffentlichkeit auf die erschwerten Haftbedingungen von Manning aufmerksam machen. »Chelsea braucht unsere Solidarität«, lautet das Motto, mit dem sie Aufmerksamkeit auf die Whistleblowerin lenken wollen. Zumindest in Deutschland ging das Interesse am Schicksal Mannings nach ihrer Verurteilung zurück.

Doch nach ihrem Selbstmordversuch forderte der Chaos Computer Club, dessen Ehrenmitglied Mannings ist, ihre Begnadigung und kritisierte die US-Behörden: »Die unmenschlichen Haftbedingungen haben Chelsea Manning an den Rand des Selbstmords getrieben. Als Strafe für ihren Versuch sollen sie noch verschärft werden.« Mit anderen Solidaritätsgruppen fordert die Organisation, dass US-Präsident Barack Obama Manning begnadigen solle.

In den USA sehen das Unterstützergruppen jedoch als illusorisch an. Nur internationaler Druck könne eine Verschärfung der Haftbedingungen verhindern. Manche hoffen darauf, dass Manning für die Enthüllung von US-Kriegsverbrechen der Friedensnobelpreis verliehen wird. Bereits seit drei Jahren gilt sie als potentielle Anwärterin.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1025279.kampagne-fuer-us-whistleblowerin.html

Von Peter Nowak

FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

Einen ersten juristischen Erfolg erzielte das Erfurter Kollektiv Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. gegen die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ). Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die die Existenz des linken Medienkollektivs gefährdet hätte. Die rechte Partei hatte die Videoaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten nur ihr Urheberrecht verteidigt. Auf dem Kanal FPÖ-TV wurden ohne ihre Zustimmung und ohne Nennung der Quellen Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten zum Fall des Jenaer Antifaschisten Josef F. verwendet.Der Student wurde 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen und saß trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft. Die Filmpiraten forderten von der FPÖ eine Unterlassungserklärung, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden.

Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine Retourkutsche der rechten Partei. „Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ist in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehen kann“, belehrt Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung die FPÖ-Juristen. Der Richter teilt auch die Befürchtung der Filmpiraten, dass die Verwendung ihres Materials durch die FPÖ den falschen Eindruck entstehen lassen könne, das antifaschistische Videokollektiv billige die Berichterstattung der rechten Partei. Jan Smendek vom Verein Filmpiraten bezeichnet die Abweisung der FPÖ-Klage gegenüber „M“ als ersten Schritt in die richtige Richtung. Weil die FPÖ Berufung gegen das Urteil eingelegt hat, sei es aber noch zu früh, von einem endgültigen Erfolg zu sprechen.

FPÖ verliert in erster Instanz gegen Filmpiraten

M-Logo Menschen Machen Medien Schriftzug

von Peter Nowak

Juristische Schlappe für FPÖ

Erster Erfolg für Erfurter Filmpiraten im Streit mit österreichischer Rechtspartei

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Demonstranten protestieren in Wien gegen den Akademikerball der FPÖ
Foto: dpa/Herbert P. Oczeret

Einen ersten juristischen Erfolg hat das Erfurter Kollektiv Filmpiraten gegen die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) erzielt. Das Wiener Handelsgericht wies eine Klage der FPÖ zurück, die womöglich die Existenz des Medienkollektivs gefährdet hätte, das der außerparlamentarischen Linken nahesteht. Die rechte Partei hatte die Filmaktivisten vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit verklagt. Dabei hatten die Filmpiraten lediglich ihr Urheberrecht verteidigt.

In dem Fall ging es um ein Verfahren gegen den Jenaer Antifaschisten Josef S. in Wien. Die österreichische Justiz hatte dem Studenten schweren Landfriedensbruch bei Protesten gegen den Akademikerball im Jahr 2013 vorgeworfen. Dazu lädt die rechtspopulistische FPÖ alljährlich Ende Januar Politiker der rechten Szene Europas ein. Wegen der monatelangen Untersuchungshaft trotz unklarer Beweislage sprachen Menschenrechtsorganisationen von einer Kriminalisierung des Antifaschisten. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. einen Preis für Zivilcourage.

Die FPÖ stellte Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten über den Prozess gegen Josef S. und die Preisverleihung auf ihren Kanal FPÖ-TV. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die CC-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, sagte der Videojournalist Jan Smendek vom Verein der Filmpiraten dem »neuen deutschland«.

Die nun vom Handelsgericht abgewiesene Anzeige war eine Retourkutsche der rechten Partei. Bei der Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material sei in aller Regel davon auszugehen, dass dies nicht unbeschränkt und frei von jeglichen Restriktionen geschehe, erklärte Richter Heinz-Peter Schinzel in der Urteilsbegründung. Der Richter äußerte auch Verständnis dafür, dass durch die Verwendung des Materials durch die FPÖ der falsche Verdacht entstehen könnte, dass die antifaschistischen Filmpiraten die Berichterstattung der rechten Partei billige.

Jan Smendek nannte die Abweisung der FPÖ-Klage einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Doch noch sei es zu früh, von einem Erfolg zu sprechen. Denn die FPÖ hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der juristische Streit geht also weiter. Die Filmpiraten seien ein kleiner Verein, für den ein teures und zeitaufwendiges Verfahren schwierig sei, erklärt Smendek. »Wahrscheinlich ist dies genau die Intention der FPÖ.«

Er verweist auf die hohen Gerichtskosten, die den Filmpiraten durch das Verfahren bereits entstanden seien. »Nur durch eine Spendenkampagne konnten wir das durchstehen«, so der Videojournalist.

Auch in Österreich überzieht die FPÖ linke Kritiker mit Klagen, beispielsweise die »Initiative Heimat ohne Hass«, die Zeitschrift »Linkswende« und den österreichischen Datenforensiker Uwe Sailer, der sich seit Jahren gegen die FPÖ engagiere. »Die durch die österreichische Parteienfinanzierung solvente Partei versucht, ihre Kritiker mit den Klagen finanziell unter Druck zu setzen«, vermutet ein Autor in der »Linkswende«.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1024373.juristische-schlappe-fuer-fpoe.html

Peter Nowak

Die vergessene Whistleblowerin Chelsea Manning

Ihr Selbstmordversuch und ihre verschärften Haftbedingungen wurden in Deutschland kaum wahrgenommen

In der letzten Woche wurde in manchen Medien kurz vermeldet, dass die Fraktionen der Linken und der Grünen einen neuen Anlauf nehmen, um den US-Whistleblower Snowden doch noch die Möglichkeit zu geben, in Deutschland vor dem NSA-Untersuchungsausschuss aussagen zu können[1].

In einem Brief an den Bundesgerichtshof fordern beide Fraktionen, dass die Blockade der Bundesregierung gegen eine Vernehmung von Snowden in Deutschland beendet werden soll. Allerdings dürfte das Ansinnen, Snowden nach Deutschland zu bringen, genau so wenig Chancen auf Verwirklichung haben wie bisher. Die mit antiamerikanischem Furor geführte Debatte über die NSA hat in Deutschland merklich an Bedeutung verloren. Im Zuge der internationalen Terrorgefahr betonen Politiker und Geheimdienstexperten wieder die Gemeinsamkeit der unterschiedlichen Dienste.

So würde Chelsea Manning angeblich gerne aussehen. Bild: Save Manning

Zudem dürfte es sich Snowden zweimal überlegen, ob er nach Deutschland reist, wo nicht ausgeschlossen werden kann, dass er in die USA ausgeliefert wird. Zudem haben Medien[2] und Politiker[3] in Deutschland Snowden mehrmals beschuldigt, mit dem russischen Geheimdienst zu kooperieren. Das könnte sogar in Deutschland juristische Folgerungen haben. Das Schicksal der Whistleblowerin Chelsea Manning deutet die Gefahr an, die Snowden droht, sollte er an die USA ausgeliefert werden.

Selbstmordversuch bestätigt

Die Gerüchte, wonach Manning im  Militärgefängnis von Fort Leavenworth einen Selbstmordversuch unternommen hat, bestätigen sich[4] laut der Anwälte von Manning. Ihnen zufolge hat ihre Mandantin in den Morgenstunden des 6. Juli einen Suizidversuch unternommen. Auf ihrer Twitterseite[5] hinterließ Manning die Botschaft: „Ich bin okay. Ich bin froh, am Leben zu sein. Vielen Dank für Eure Liebe. Ich komme da durch.“

Auf der Internetseite der Kampagne für Mannings Freilassung[6] wird der Selbstmordversuch mit den erschwerten Haftbedingungen von Manning in Verbindung gebracht[7].  Erschwerend kommt hinzu, dass der Transgender Manning die 25jährige Haftstrafe wegen Spionage und Verrat in einem Militärgefängnis für Männer verbüßen muss. Chelsea Manning hatte wichtige Dokumente und Videos an die Plattform Wikileaks geschickt, die Kriegsverbrechen von US-Militärs während ihres Engagements im Irak  dokumentieren.

Nach Suizidversuch verschärfte Repression im Gefängnis

Nach ihrem Suizidversuch versuchen Solidaritätsgruppen mit einer Petition gegen die erschwerten Haftbedingungen vorzugehen[8]. Die US-Behörden versuchen hingegen, die Haftbedingungen gegen Manning noch zu erschweren[9].

Manning droht eine erneute Anklage. Vorgeworfen werden ihr bedrohendes Verhalten, der Besitz verbotener Gegenstände und der Widerstand gegen Gefängnispersonal. Kommt es zu einer Verurteilung, befürchten US-Menschenrechtsorganisationen[10] unbefristete Einzelhaft, Wiedereinstufung auf die höchste Sicherheitsstufe sowie neun zusätzliche Haftjahre ohne die Möglichkeit der Haftaussetzung.

Der Chaos Computer Club, dessen Ehrenmitglied Mannings ist[11] fordert eine Begnadigung von Mannings und kritisiert ihre Haftbedingungen. In der Erklärung heißt es:

Die unmenschlichen Haftbedingungen haben Chelsea Manning an den Rand des Selbstmords getrieben. Als Strafe für ihren Versuch sollen diese nun noch verschärft werden. Mannings Haftbedingungen wurden schon 2012 vom UN-Berichterstatter als Folter kritisiert. Wir fordern den scheidenden US-Präsidenten Barack Obama auf, Manning zu begnadigen und so den grausamen Bedingungen ein Ende zu bereiten. Das wäre endlich das langersehnte Zeichen für Whistleblower, auf das viele hoffen.

Die Erklärungen von Netzpolitik und dem CCC sind eine der wenigen Stimmen, die in Deutschland Solidarität mit Mannings fordern. Der Suizidversuch wurde kaum wahrgenommen. Der deutschsprachige Wikileaks-Eintrag zu Manning[12] wurde seit längerem nicht mehr aktualisiert.

Das harte Vorgehen der US-Behörden gegen die Whistleblowerin demonstriert, dass Menschen, die es wagen, Kriegsverbrechen bekannt zu machen, mit den Folgen bis zur Vernichtung rechnen müssen- Dass sich die deutschen Repressionsorgane nicht anders verhalten würden, ist klar. In Zeiten, in denen der Krieg wieder häufiger als Möglichkeit der Politik ins Spiel gebracht wird, gehören harte Sanktionen gegen Menschen, die die Folgen des Krieges nicht einfach als Kollateralschaden  hinnehmen wollen, zum Politikgeschäft.

Eine internationale Plattform für die Freiheit von Manning wäre dringend notwendig. Das Desinteresse in weiten Teilen der deutschen Öffentlichkeit zeigt einmal mehr, der Hype um Snowden galt und gilt weniger der Informationsfreiheit und der Solidarität mit den Whistleblowern, er war vielmehr darauf ausgerichtet, moralisch Punkte im Kampf zwischen Deutschland und den USA zu machen.

Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49295/1.html

Anhang

Links

[0]

https://twitter.com/SaveManning/status/476438342867763200

[1]

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/nsa-edward-snowden-gruene-linke-untersuchungsausschuss-deutschland

[2]

http://www.bild.de/politik/ausland/edward-snowden/von-russen-als-spion-angeworben-46601344.bild.html

[3]

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/hans-georg-maassen-edward-snowden-ein-russischer-agent-a-1096833.html

[4]

http://de.euronews.com/2016/07/12/chelsea-manning-nach-suizidversuch-ich-bin-okay

[5]

https://pbs.twimg.com/profile_images/643848486010638336/OmQvY0Rl.png

[6]

https://www.chelseamanning.org

[7]

https://www.chelseamanning.org/featured/chelsea-manning-could-face-punishment-for-suicide-attempt

[8]

https://www.freemanning.de

[9]

https://netzpolitik.org/2016/whistleblowerin-chelsea-manning-droht-unbefristete-einzelhaft

[10]

https://www.aclu.org/news/chelsea-manning-faces-new-charges-indefinite-solitary-confinement-related-suicide-attempt

[11]

https://ccc.de/de/updates/2016/begnadigung-fur-chelsea-manning

[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Chelsea_Manning

Neoliberaler Sicherheitsfetisch

In den vergangenen Wochen präsentierten Unionspolitiker zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit Vorschläge zum weiteren Abbau der Demokratie. Die SPD erklärte wiederum, sich realistischen Vorschlägen in der Sicherheitspolitik nicht verschließen zu wollen. Die Politologin Anna Kern hat nun ein Buch herausgegeben, das den regelmäßig wiederkehrenden Topos der Sicherheitspolitik in einen größeren gesellschaftlichen Kontext stellt. Im ersten Kapitel verwirft Kern Erklärungsmuster, die von einem quasi naturgegebenen Sicherheitsbedürfnis bei allen Menschen ausgehen.

Hingegen zeigt sie auf, dass der Sicherheitsbegriff einem ständigen Wandel unterzogen ist. Derzeit sieht sie in der kapitalistischen Produktionsweise einen ständigen Quell von Unsicherheit. Angelehnt an das Marx’­sche Theorem vom Fetischcharakter der Ware, spricht Kern von einem Sicherheitsfetisch. »Demnach bezieht sich der Staat auf soziale Ängste, um nationale Politiken zu legitimieren, während die Sicherheitsdienste deren profitorientierte Kommodifizierung zum Ziel haben«, beschreibt Kern die Entwicklung, Sicher­heit zur Ware zu machen. Entgegen mancher linker Plattitüden vom repressiven Staat versus unterdrückte Bevölkerung beschreibt sie, wie relevante Teile der Bevölkerung in den Sicherheitsdiskurs einbezogen werden. Als Beispiel führt sie die im vergangenen Jahrzehnt intensivierte Kooperation zwischen Nichtregierungsorganisationen und Staatsapparaten bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt und der Drogenprävention an. Ihre fundierte Analyse beendet Kern mit Gedanken über eine alternative Sicherheitspolitik, die mit Bezügen zu Rojava und Toni Negri etwas beliebig wirken. Das Buch ist ein wichtiger Beitrag für eine linke Sicherheitsdebatte, die sich nicht darauf beschränkt, die angeblich immer schlimmer werdende Repression zu beklagen.

Anna Kern: Produktion von (Un-)Sicherheit – Urbane Sicherheitsregime im Neoliberalismus. Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2016, 296 Seiten, 29,80 Euro

http://jungle-world.com/artikel/2016/34/54743.html

Peter Nowak

Das Urteil im Fall Lohfink ist ein Rollback für die Rechte der Frauen


Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist

„Wir brauchen endlich ein Gesetz, dass die Betroffenen schützt und nicht die Täter.“ Diese Forderung auf der Facebookseite Solidarität mit Gina Lisa Lohfink[1] hat noch einmal besondere Aktualität erhalten.

Das Amtsgericht Tiergarten hat die Frau am 22. August wegen falschen Verdächtigungen zu einer Geldstrafe von 20.000  Euro verurteilt[2]. Sie hatte zwei Männer der Vergewaltigung im Sommer 2012 bezichtigt und angezeigt. Unstrittig ist, dass die Männer Lohfink beim Sexualverkehr gefilmt und diese Videos ins Netz gestellt hatten. Dort ist deutlich zu sehen, dass Lohfink „Hört auf“ ruft.

Das Gericht hat diese Äußerungen nur auf das Filmen bezogen und daraus geschlussfolgert, dass der Sexualverkehr keine Vergewaltigung war (vgl. „Es gibt einen Unterschied zwischen Kein-Blümchen-Sex und einer Vergewaltigung“[3]). Die Männer wurden bereits zuvor vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Ein solches Urteil könnte man noch so interpretieren, dass eben sehr schwer ist, Delikte wie Vergewaltigung rechtlich zu verfolgen, was eine feministische Kritik bereits vor Jahrzehnten wusste.

Das Urteil ist ein Angriff auf die Definitionsmacht der Frauen

Doch das gestrige Urteil hat eine andere Dimension. Es spricht einer Frau das Recht ab, selber zu definieren, wann ein Sexualakt eine Vergewaltigung ist. Das wird aus der Argumentation des Gerichts sehr deutlich. So wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, dass Lohfink vor dem Geschlechtsakt K.-o. verabreicht worden seien.

Dafür wurden die aufgenommen Videos angeführt, auf denen Lohfink ansprechbar erschienen sei. Nun hat die Frau allerdings auch nie behauptet, sie wisse genau, dass ihr diese K.-o.-Tropfen verabreicht wurden. Sie hat es vermutet. Die Frage ist aber, warum kann hier ein eindeutig auf illegale Weise erstelltes Video – Frau Lohfink war mit den Aufnahmen nicht einverstanden und wollte sie löschen[4] -, mit dem das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzt wurde, überhaupt als Beweismittel gegen sie verwendet werden kann?

Schließlich sind genügend Fälle bekannt, wo illegal mitgeschnittene Gespräche nicht als Beweismittel verwendet werden durften, auch wenn Angeklagte freigesprochen werden mussten. Doch viel gravierender ist der enge Begriff von Vergewaltigung, den das Gericht zur Grundlage genommen hat.

Die wäre danach nur erfüllt, wenn die Frau nicht mehr ansprechbar wäre und sich auch nicht mehr artikulieren konnte  Dabei wurde nicht zur Kenntnis genommen, dass es heute einen viel weiteren Vergewaltigungsbegriff gibt, der voraussetzt, dass die Frau deutlich macht, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr nicht oder nicht mehr einverstanden hat. Der Einschub ist im Fall Lohfink wichtig.

Wenn das Gericht selber einräumt, dass die Frau die Videoaufnahmen ablehnte und das auch artikulierte, dann ist schwer vorstellbar, wieso das Gericht dann zu der Überzeugung kommt, sie wollte mit ihren Ausrufen nicht den Geschlechtsakt beenden. Schließlich war das der Gegenstand des Filmens.

Sie hatte erlebt, dass sich die beiden Männer an diesen Punkt zweifelsfrei über ihren Willen hinwegsetzen. Dann ist es doch eigentlich sehr wahrscheinlich, dass sie mit diesen Männern eben keinen sexuellen Kontakt mehr wollte und genau das artikulieren wollte. Dann könnte selbst ein zunächst einvernehmlicher Sex zu einer Vergewaltigung werden, wenn Lohfink angesichts der Videokameras die weitere Zustimmung verweigerte.

Im Zweifel für eine Frau, die eine Vergewaltigung anzeigt

Ein solches durchaus realistisches Szenario mag im Sinne des Grundsatzes „im Zweifel“ für die Angeklagten nicht zu einer Verurteilung der Männer ausreichen. Nur stand in Berlin die Frau vor Gericht, die die Vergewaltigung angezeigt hat. Für sie galt nun der Grundsatz „im Zweifel für die Angeklagte“ nicht und das ist in der Tat ein Skandal und da muss man ausnahmsweise mal Alice Schwarzer zustimmen[5].

Lohfinks Anwalt Burkhard Beneken erklärte nach dem Urteil, er werde mit seiner Mandantin besprechen, ob sie die Kraft habe, in Berufung zu gehen. „Wir tendieren zu ‚Ja'“, wird der Anwalt vom Rundfunk Berlin-Brandenburg zitiert[6].

Mit dem Hinweis darauf, dass man sich jetzt beraten müsse, „ob Frau Lohfink die Kraft dazu hat“, wird der Rollback deutlich, der die Entscheidung für die Rechte der Frauen bedeutet. Sie brauchen wieder besondere Kraft, um sexuelle Gewalt  öffentlich zu machen. Dabei gehörte es mal zu einer feministischen Praxis, Frauen  die gesetzlichen Möglichkeiten in die Hand zu geben, sexuelle Gewalt auch im Alltag, im engsten Freundes- und Familienkreis öffentlich zu machen.

Darin sahen viele Männer, die auf ihre patriarchalen Privilegien nicht verzichten wollten, eine große Gefahr. Mit dem Urteil scheint ihre Welt wieder  in Ordnung. Das wird in einem Kommentar[7] von Christian Bommarius in der Berliner Zeitung deutlich, für den nach der – noch nicht rechtskräftigen – Gerichtsentscheidung klar ist, dass es nie eine Vergewaltigung gegeben hat. Ihre „Hört-auf-“ Rufe in den Video-Szenen seien nur „auf das Filmen, nicht auf den Sex“ bezogen.

Zugleich polemisiert Bommarius gegen alle, die sich mit Lohfink solidarisierten, Sie seien vom Amtsgericht Berlin indirekt mit verurteilt worden. Selbstverständlich hält Bommarius auch nichts von der Verschärfung der Vergewaltigungsgesetze. Denn schließlich müssen die Privilegien des Mannes, der seine Lust ausleben will, wann und wo es ihm passt, gewahrt bleiben.

Die falschen Frauenfreunde nach Köln sind jetzt wieder Männerrechtler

Man stelle sich vor, nicht zwei semiprominente Deutsche, sondern Migranten wären von Lohfink der Vergewaltigung bezichtigt worden. Sie hätte sich von falschen Solidaritätsbekundungen all derer, die jetzt man wieder als strikte Männerrechtler auftreten, nicht retten können.

Die Reaktionen auf das Lohfink-Urteil scheint die zu bestätigen, die in der großen Aufregung nach der Silvesternacht von Köln nicht ein geschärftes Bewusstsein für Frauenrechte wahrnahmen, sondern nur das Fortleben der völkischen Fama von der „Schwarzen Schmach“[8] erkennen wollten[9].

Deutsche Frauen sollen vor den „ausländischen Horden“ geschützt werden. In der Folge von Köln gab es in sozialen Netzwerken immer wieder Meldungen von angeblichen sexuellen Übergriffen von Männern mit Migrationshintergrund auf deutsche Frauen. In den meisten Fällen haben sich diese Meldungen als falsch erwiesen. Kaum jemand hat gefordert, dass hier der Unschuldsbeweis gilt.

http://www.heise.de/tp/artikel/49/49204/1.html

Peter Nowak

Anhang

Links

[1]

https://www.facebook.com/events/1176173592404336

[2]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gina-lisa-lohfink-ag-tiergarten-falsche-verdaechtigung-keine-vergewaltigung

[3]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gina-lisa-lohfink-ag-tiergarten-falsche-verdaechtigung-keine-vergewaltigung/

[4]

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gina-lisa-lohfink-ag-tiergarten-falsche-verdaechtigung-keine-vergewaltigung/2/

[5]

http://web.de/magazine/panorama/prozess-gina-lisa-lohfink-alice-schwarzer-bezeichnet-urteil-skandal-31822750

[6]

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/08/berlin-prozess-gina-lisa-lohfink-vergewaltigung-prozess-sachverstaendiger-zeuginnen.html

[7]

http://www.berliner-zeitung.de/politik/meinung/kommentar-solidaritaet-als-falsche-verdaechtigung-24632502

[8]

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schwarze_Schmach

[9]

http://www.heise.de/tp/news/Sexismus-nur-wenn-Auslaender-dabei-sind-3082615.html

Kampf im Knast

In der JVA Würzburg haben Gefangene nach elf Tagen ihren Hungerstreik abgebrochen

Im Juli haben sich 47 Gefangene in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Würzburg mit einem einen Hungerstreik für bessere Zustände im Gefängnis eingesetzt. Das Medieninteresse blieb allerdings erstaunlich gering. Dies hat dazu geführt, dass die Gefangenen ihre Aktion nach elf Tagen erfolglos abbrechen mussten. Wie die regionale Presse den Streik interpretierte, zeigt ein Bericht der Onlinezeitung infranken.de zum Streikabbruch. Der Anstaltsleiter Robert Hutter kam dort mit der Erklärung zu Wort, dass die Zahl der Hungerstreikenden »mit jeder Mahlzeit weniger geworden« seien, obwohl ihre Forderungen nicht erfüllt wurden.

Auf jene Forderungen der Hungerstreikenden, die in der Onlinezeitung als »drogenabhängige Strafttäter« diffamiert werden, wird genau so wenig eingegangen, wie auf die Repression der Gefängnisleitung, die auch zum Abbruch des Hungerstreiks beigetragen hat. Die Anstaltsleiter hatte »acht Rädelsführer« in andere Gefängnisse verlegen lassen, heißt es in der kurzen Meldung. Auch hier ist die diffamierende Diktion eindeutig erkennbar: Gefangene, die für ihre Rechte eintreten und auch Mitgefangene motivieren, werden mit als »Rädelsführer« bezeichnet. Dass Häftlinge Rechte haben, wird in dem Beitrag nicht einmal erwähnt.

Dass sich in den letzten Monaten mehr Gefangene für ihre Rechte einsetzen, hängt auch mit der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisierung (GG/BO) zusammen, die im Mai 2014 in der JVA-Tegel gegründet wurde. (ak 612) »Einige der am Würzburger Hungerstreik beteiligten Häftlinge sind Mitglieder der GG/BO. Wir standen mit ihnen Kontakt und haben den Hungerstreik insgesamt unterstützt, indem wir in einer Pressemitteilung die Forderungen publiziert und zur Solidarität aufgerufen haben«, erklärt Konstantin von der GG/BO Jena gegenüber ak.

Dass die Würzburger Gefangenen nicht für die drei Kernforderungen der GG/BO – Mindestlohn, Sozial- und Rentenversicherung und Anerkennung der Gewerkschaft – in den Hungerstreik gegangen sind, hält Konstantin nicht für eine Beliebigkeit. »Die GG/BO vertritt wie auch alle anderen Gewerkschaften die Interessen und Bedürfnisse der inhaftierten Arbeiterinnen und Arbeiter, die sich in ihr organisieren – in all ihrer Vielfalt.« Das können mehr Telefonate, bessere Ernährung, bessere medizinische Versorgung, frühere Haftentlassung, ein Ende der rassistischen Diskriminierung oder die Abschaffung der Postzensur sein.

Besonders restriktive Haftanstalt

Die Würzburger Häftlinge forderten unter anderem ein Methadonprogramm und die Lockerung der Arrestbedingungen für Gefangene, die sich im Drogenentzug befinden. Betroffene berichteten, dass in der JVA Würzburg auch diese Gefangene trotz ihrer körperlichen Beeinträchtigungen weiterhin zur Pflichtarbeit gezwungen werden. Von den extrem niedrigen Löhnen dieser Zwangsarbeit profitiert unter anderem der VW-Konzern, wie ein Mitglied der GG/BO Leipzig in einem Interview mit dem Freiburger Sender Radio Dreyeckland erklärte.

Für die Rechtsanwältin Christina Glück, die einen der Würzburger Häftlinge vertritt, verletzt die JVA Würzburg durch den erzwungenen kalten Entzug die Menschenwürde. Die Häftlinge litten vor allem am Anfang unter starken Entzugserscheinungen, klagten über schweren Durchfall und Erbrechen. Die in der Würzburger Justizvollzugsanstalt zuständigen Ärzte hielten trotzdem an dieser Form des Entzugs fest. Die Menschenwürde der Gefangenen wird in der JVA Würzburg auch dadurch verletzt, dass sie nur in ganz wenigen Ausnahmefällen telefonieren dürfen. Dann bleibt als einziges Kommunikationsmittel nach Draußen das in allen Gefängnissen verbotene Mobiltelefon. Wenn ein Handy bei einem Gefangenen gefunden wird, folgt als Sanktion eine 14-tägige Isolationshaft, der sogenannte Bunker. Wie die Antwort der bayerischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des bayerischen Landtagsabgeordneten Florian Streibel (Freie Wähler) zeigt, hält die JVA Würzburg bei diesen Bunkerstrafen in Bayern den Rekord.

Eine weitere Verschärfung in der JVA Würzburg besteht darin, dass die Gefangenen ihre seltenen Telefonate nur mit dem Geld, das sie durch die Pflichtarbeit im Knast verdienen, begleichen dürfen. Telefonate durch Überweisungen von Außen hingegen sind nicht möglich.

Die Arbeitskraft zur Waffe machen

Wie verzweifelt die Situation der Gefangenen ist, zeigte sich daran, dass die zum Mittel des Hungerstreiks gegriffen haben. »Es gibt nicht viele Möglichkeiten, im Knast zu protestieren. Die Verweigerung von Nahrung – oft Hungerstreik oder Hungerfasten genannt, ist eine davon«, schreibt die Schweizer Journalistin Sabine Hunziker in der Einleitung ihres im März dieses Jahres erschienenen Buches »Protestrecht des Körpers«. Schon der Titel verdeutlicht, dass Menschen, die keine andere Möglichkeit zum Widerstand haben, ihren Körper als Waffe einsetzen. In dem Buch kommen auch Hungerstreikende aus verschiedenen Knastkämpfen zu Wort. Der politische Aktivist Fritz Teufel, der sich auch an mehreren Hungerstreiks beteiligte, suchte schon in den 1970er Jahren nach Alternativen zu einer Kampfform, in der es schnell um Leben und Tod geht.

Die Gefangenengewerkschaft könnte eine solche Alternative bieten. Nicht ihre Körper, sondern ihre Arbeitskraft, die sie hinter Gittern besonders billig verkaufen müssen, könnte dann zur Waffe werden. »Bis dahin braucht es aber sicher noch einiges an Organisierungsarbeit und gemeinsamen Erfahrungen«, erklärt Konstantin von der GG/BO Jena. Der Hungerstreik in der JVA Würzburg kann so auch nach ihren Abbruch zur Bewusstseinsbildung der Gefangenen beitragen. Selbst JVA-Leiter Hutter geht von weiteren Protesten in der JVA Würzburg aus. Es wäre zu wünschen, dass sich dann neben der GG/BO auch weitere Teiel der außerparlamentarischen Linken und zivilgesellschaftliche Gruppen für die Rechte der Gefangenen einsetzen würden. Von ihnen war in den elf Tagen des Hungerstreikes nicht zu hören.

Peter Nowak schrieb in ak 617 über die Zukunft der Freien Archive.

Zum Weiterlesen:

Sabine Hunziker: Protestrecht des Körpers. Einführung zum Hungerstreik in Haft. Unrast Verlag, Münster 2016. 108 Seiten, 9,80 EUR.

aus: ak 618 vom 16.8.2016

https://www.akweb.de/

Peter Nowak