Der Dissens bleibt

Der frühere RAF-Anwalt Ströbele trifft auf den einstigen Ankläger Pflieger – eine Aussprache findet nicht statt.

Im Prozess gegen die Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) standen sie sich als Kontrahenten gegenüber: Der Rechtsanwalt und spätere Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele verteidigte mehrere Mitglieder der Stadtguerilla, während der ehemalige Bundesanwalt Klaus Pflieger die Anklage vertrat. Beide Juristen sind längst im Ruhestand; sie trafen am Montagabend in einem vom Deutschlandfunk (DLF) übertragenen Streitgespräch im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums in Berlin aufeinander

Gleich zu Beginn des von dem DLF-Korrespondenten Stephan Detjen moderierten Talks stellen die beiden Senioren ihre Gemeinsamkeiten heraus. Pflieger bekennt, als Student gegen die Notstandsgesetze, den Radikalenerlass und den Vietnamkrieg demonstriert zu haben. Ströbele weist darauf hin, dass die Notstandsgesetze bis heute in Kraft seien und der Radikalenerlass zu Berufsverboten für Tausende Linke in Westdeutschland geführt habe. Aber auch er bekennt, dass ihn seine Staatskritik nicht daran gehindert habe, sich auf einen Richterposten zu bewerben. Er wurde allerdings abgelehnt, weil er schon im Anwaltskollektiv um den damals linken Rechtsanwalt Horst Mahler gearbeitet hatte.

So wurde Ströbele zum Anwalt zahlreicher Aktivist*innen der außerparlamentarischen Opposition. Einige von ihnen liefen später zur RAF über. »Ich sah nicht ein, warum ich meine Mandanten nicht weiterhin als Genossen bezeichnen sollte. Schließlich kannte ich sie jahrelang aus gemeinsamen APO-Zeiten«, verteidigt sich Ströbele gegen einen Vorwurf, der ihm in den 1970er Jahren den Ausschluss aus der SPD und dem RAF-Verfahren und 1980 eine Bewährungsstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation eintrug. Dass er die Gefangenen in Anwaltsbriefen als Genossen angesprochen hatte, wurde als ein Beleg für die politische Nähe interpretiert. »Ich habe Mandanten und nicht ihre Taten verteidigt«, betont Ströbele nach einer Frage aus dem Publikum.

Für ihn habe der Rechtsstaat damals versagt, betont Ströbele. Eindrücklich schildert er, wie er bis zum Schluss versucht habe, das Leben des RAF-Gefangenen Holger Meins zu retten, der am 9. November 1974 im Hungerstreik gegen seine Isolationshaftbedingungen gestorben war. Meins forderte die Zusammenlegung mit anderen RAF-Gefangenen. Noch zwei Tage vorher habe Ströbele den Gefangenen besucht. »Sorge dafür, dass ich nach Stammheim verlegt werde, sonst sterbe ich«, habe Meins ihm mit nur noch leiser Stimme aufgegeben, erinnert sich Ströbele. Doch alle Versuche seien vergeblich gewesen.

Pflieger hingegen will im Fall Holger Meins auch 45 Jahre später keinen Fehler beim Staat erkennen. Die RAF habe mit den Hungerstreiks den Staat erpressen wollen und tote Gefangene einkalkuliert. Warum dann dieses angebliche RAF-Kalkül nicht durch die Verlegung von Meins unterlaufen wurde, lässt Pflieger offen. Er verteidigte auch die als Lex RAF bekannt gewordenen Sondergesetze, die Prozesse auch ermöglichten, wenn die Angeklagten nicht verhandlungsfähig waren. »Sonst hätten wir die RAF-Prozesse nicht führen können«, erklärt der ehemalige Bundesanwalt. Ströbele erinnert daran, dass NS-Täter wegen Verhandlungsfähigkeit immer wieder Prozesse scheitern lassen konnten, ohne dass ein Sondergesetz eingeführt wurde. Für Pflieger hat sich der Rechtsstaat im Kampf gegen die RAF bewährt. Als Beleg dafür verweist er auf die Auflösungserklärung der Organisation, womit sie ihr Scheitern eingeräumt habe.

Aus dem Publikum wird daran erinnert, dass mehrere RAF-Gefangene im Gefängnis ums Leben kamen und es noch immer offene Fragen zu den Todesumständen gibt. Während Ströbele erklärt, ebenfalls noch offene Fragen dazu zu haben, zeigt sich Pflieger erstaunt, dass die staatliche Version der Todesumstände noch immer angezweifelt wird, und spricht von Verschwörungstheorien.

Die große Versöhnung zwischen Ankläger und Verteidiger in den RAF-Verfahren gibt es am Ende nicht, wie Moderator Detjen feststellt.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1100183.der-dissens-bleibt.html

Peter Nowak

Alles auf Leben

Sabine Hunziker über eine Kampfform, bei der die Menschen ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen und die nicht nur im Knast angewandt wird.

„Hungerstreik“ steht noch immer mit großen Lettern auf einem Laken gegenüber dem Bundesaußenministerium in Berlin-Mitte. Es erinnert an den Ein-Mann-Protest von Mustafa Mutlu. Er hatte 2012 mehrere Wochen vor dem Ministerium campiert und war in einen Hungerstreik getreten, weil er sich als Bauunternehmer von einem Geschäftspartner betrogen sah. Hunger heißt ein preisgekrönter Filmessay des Regisseurs Steve McQueen. Er erinnert an den Hungerstreik zahlreicher Gefangener der irischen Nationalbewegung IRA in den britischen Hochsicherheitsknästen in Irland im Jahr 1981. Der Kampf, bei dem mehrere Gefangene starben, darunter Bobby Sands, polarisierte das gesamte Land. Wochenlang gab es Solidaritätsaktionen, Streiks und militante Proteste. Einige der Gefangenen wurden sogar ins britische Parlament gewählt. Ob als wenig beachtete Soloprotestaktion oder als Kampfform von Gefangenen, hinter denen eine Massenbewegung steht, der Hungerstreik ist immer ein Kampf um Leben und Tod.

„Es gibt nicht viele Möglichkeiten, im Knast zu protestieren. Die Verweigerung von Nahrung – oft Hungerstreik oder Hungerfasten genannt, ist eine davon“ (S. 7), schreibt die Schweizer Journalistin Sabine Hunziker in der Einleitung ihres kürzlich im Unrast-Verlag erschienenen Buches, das den Anspruch, eine „Einführung zum Hungerstreik in Haft“ zu geben, erfüllt. Der Buchtitel „Protestrecht des Körpers“ verdeutlicht, dass Menschen, die keine andere Möglichkeit zum Widerstand haben, ihren Körper zur Waffe machen. Das betrifft neben Gefangenen zunehmend auch Geflüchtete, die in den letzten Jahren mit Hunger- und teilweise auch Durststreiks auf ihre Situation aufmerksam machten. So besetzten im Sommer 2010 Geflüchtete gemeinsam mit antirassistischen Unterstützer_innen einen Platz in der Nähe der Schweizer Bundesregierung in Bern. Um ihren Forderungen nach einem Bleiberecht Nachdruck zu verleihen, traten drei iranische Geflüchtete in einen Hungerstreik, der mehrere Wochen andauerte. Hunziker begleitete die Aktion, erlebte, wie die gesundheitliche Situation der Aktivist_innen immer kritischer wurde und wie sie noch lange nach dem Abbruch der Aktion mit den körperlichen Folgen zu kämpfen hatten. „Aus dem Spital entlassen, versuchten die Iraner in der Wohnung einer solidarischen Person eine Suppe zu essen, die sie bald wieder erbrachen“ (S. 13), schreibt Hunziker. Nach diesen Erlebnissen stellte sie sich die Frage, warum Menschen zu dieser Kampfform greifen. In dem Buch sammelt sie viele Zeugnisse von Hungerstreikenden aus den unterschiedlichsten sozialen und politischen Kontexten. Aktivist_innen aus Kurdistan, Nordirland und der Schweiz kommen ebenso zu Wort wie ehemalige Gefangene aus militanten Gruppen in der BRD. Dabei wird deutlich, dass es bei dem Kampf oft um Menschenwürde geht. „Wir machen hier einen Hungerstreik, um zu zeigen: dass wir nicht jede Schweinerei hinnehmen werden ohne zu mucken“, schrieb eine Gruppe weiblicher Gefangener aus den bewaffneten Gruppen RAF und Bewegung 2. Juni im Jahr 1973. Der Wiener Mathematiker Martin Balluch begründete seinen Hungerstreik nach seiner Verhaftung wegen seiner Aktivitäten in der Tierrechtsbewegung im Jahr 2008: „Der unmittelbare Anlass war meine Hilflosigkeit, in der ich dieser Ungerechtigkeit gegenüberstand.“ (S. 98)

Der Körper als Waffe

Auch der RAF-Gefangene Holger Meins, der nach Tagen im Hungerstreik gestorben ist, wird von Hunziker angeführt. Das Bild des toten Meins, der nur noch 39 Kilo gewogen hat, auf der Bahre brannte sich in das Gedächtnis vieler Zeitgenoss_innen ein. Zudem wurde Meins zwangsernährt und ihm wurden dabei lebensnotwendige Nährstoffe vorenthalten. „Mit seinem Tod wird deutlich, dass die Leute an der Macht über Leichen gehen würden, um ihre Ordnung durchzusetzen“ (S. 92), zitiert Hunziker das ehemalige RAF-Mitglied Karl-Heinz Dellwo. Er wurde, wie viele andere, durch den Tod von Holger Meins in seiner Totalopposition gegen die Gesellschaft bestärkt. Als Gefangener beteiligte sich Dellwo dann selber an mehreren Hungerstreiks und begab sich dabei mehrmals in Lebensgefahr. In der Türkei und Kurdistan fordert das Todesfasten, wie die Hungerstreiks dort genannt werden, immer wieder viele Opfer. Es ist die „ultimative Aktion auf Leben und Tod“ (S. 87), wie der ehemalige sozialistische Bürgermeister von Diyarbakir, Mehdi Zana, die Aktion nannte. Er war nach dem Militärputsch von 1980 wegen „Separatismuspropaganda“ verhaftet worden und hat sich an mehreren Todesfastenaktionen beteiligt. Nur in einem kurzen Abschnitt erwähnt Hunziker das wohl längste und opferreichste Todesfasten der jüngeren Geschichte, das Ende 1999 begann und bis 2007 andauerte. Damit sollten die sogenannten F-Typ-Zellen verhindert werden, mit denen nach dem Vorbild des Hochsicherheitsgefängnisses Stammheim in Westdeutschland die Gefangenen isoliert werden sollten. Erfreulich ist, dass Hunziker mit Andrea Stauffacher, eine politische Aktivistin der linken Organisation Revolutionärer Aufbruch, die selber mehrmals an Kurzhungerstreiks teilgenommen hat, zu Wort kommen lässt. Sie betont, wie wichtig eine gute Planung der Aktion ist und dass auch die mediale Verbreitung genau vorbereitet werden muss, damit ein Hungerstreik politisch erfolgreich ist. „Wichtig ist, dass bei Beginn die politische Vermittlung sofort anläuft, man mobilisiert und sich so die Initiative politisch vermittelt“. Stauffacher ist auch überzeugt, dass diese Kampfform mit dem eigenen Körper kein Auslaufmodell ist. „Der Hungerstreik bleibt eine Kampfform, die drinnen und draußen verbindet.“ (S. 95) Doch es gibt in der politischen Linken auch andere Stimmen.

Alternativen zum Hungerstreik

Der politische Aktivist Fritz Teufel, der sich auch an mehreren Hungerstreiks beteiligte, suchte schon in den 70er Jahren nach Alternativen zu einer Kampfform, in der es schnell um Leben und Tod geht. Die 2014 gegründete Gefangenengewerkschaft könnte eine solche Alternative bieten. Nicht ihr Körper, sondern ihre Arbeitskraft, die sie hinter Gittern besonders billig verkaufen müssen, könnte so dann zur Waffe der Gefangenen werden. Hunziker hat mit ihrer kleinen Geschichte des Hungerstreiks einen guten Überblick gegeben. Es ist zu hoffen, dass andere Autor_innen daran anknüpfen. Eine Geschichte der Hungerstreiks von politischen Gefangenen in den letzten fünf Jahrzehnten in der BRD muss noch geschrieben werden. Es wäre auch ein Stück der weitgehend vergessenen Geschichte der außerparlamentarischen Linken.

Peter  Nowak

Sabine Hunziker 2016:
Protestrecht des Körpers. Einführung zum Hungerstreik in Haft.
Unrast Verlag.
ISBN: 978-3-89771-585-1.
106 Seiten. 9,80 Euro.

aus:

kritisch-lesen.de

https://www.kritisch-lesen.de/rezension/alles-auf-leben