Die Hintergrunde des gewaltsamen Todes des15-Jährigen Arkan Hussein Khalaf sind noch nicht endgültig aufgeklärt

War Rassismus in Celle das Motiv?

Es ist unverständlich, warum es in der erwähnten Pressemitteilung vorschnell heißt, dass die bisherigen Ermittlungen keinen Hinweis auf eine "ausländerfeindliche oder politisch motivierte Tat geben".

Angriff aus dem Nichts“, titelte die Cellesche Zeitung. Beschrieben wird dort, wie der 15-jährige Arkan Hussein Khalaf von einem 29-jährigen Mann mit einem Messer erstochen wird. Der Jugendliche starb wenig später im Krankenhaus. Der Täter konnte …..

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Ermunterung zum Kampf gegen rechte Ideologien

Das thüringische Bad Blankenburg debattiert über den Umgang mit einem durch einen Neonazi verübten Mord

Am 24. Mai 2001 tötete ein damals 24-jähriger Neonazi im thüringischen Bad Blankenburg den 27-jährigen Epileptiker Axel U. Der wurde in einem anonymen Armengrab bestattet. Doch 17 Jahre später wird in der kleinen Stadt wieder über die Tat geredet und auch die Frage gestellt, warum damals der Täter nicht als solcher bezeichnet wurde.

Auslöser für die Diskussion ist der Film »Das blinde Auge – Ein Todesfall in Thüringen«, den der Erfurter Regisseur Jan Smendek gedreht hat. Am 19. September war der Film erstmals in Bad Blankenburg zu sehen. Etwa 120 Menschen waren in den Fröbelsaal des Rathauses gekommen, darunter viele junge Leute. Sie erfuhren durch den Film erstmals mehr über die Hintergründe des rechten Täters. Sie hörten von den wenigen Bekannten des Opfers, wie sie nach der Tat stigmatisiert und ausgegrenzt worden sind. Über eine Gedenkveranstaltung für Axel U. schrieb die »Ostthüringische Zeitung«, dass sich dort »stadtbekannte Trinker und Asoziale« getroffen hätten.

Eine politische Auseinandersetzung hat damals nicht stattgefunden. Nach der Filmvorführung gab es erstmals in der Stadt eine öffentliche Diskussion über den Umgang der Menschen mit dem Todesfall. Dazu mussten die Interessierten vom Rathaus in die Räume des Bad Blankenburger Kunstkreises umziehen. Der Bürgermeister erklärte, dass die Gefahr bestanden habe, dass auch die AfD und andere rechte Gruppen Anspruch auf Räume im Rathaus anmelden könnten, wenn er dort eine politische Diskussion zugelassen hätte.
Der Regisseur Jan Smendek berichtete, wie er Anfang 2017 bei einer Recherche über durch Rechte verursachte Todesfälle in Thüringen auf Axel U. stieß. Beim Studium der Akten erfuhr er von den Verstrickungen des Neonazi-Täters mit der »Anti-Antifa-Ostthüringen« und dem »Thüringer Heimatschutz«. Mit Silke Streipert saß auch eine Bekannte von Axel U. auf dem Podium, die nach dessen Tod dafür angefeindet wurde, dass sie mit Gleichgesinnten gegen die Neonazis aktiv war. Sie sagte, dass damals viele in der Stadt weggeschaut hatten. Doch sie erwähnte auch, dass sich seitdem in Bad Blankenburg einiges geändert habe. Sie verwies auf zivilgesellschaftliche Initiativen, in denen nicht nur Linke, sondern auch Christen aktiv sind. Zu ihnen gehört auch der Bad Blankenburger Pastor Andreas Kämpf, der sich bei der Diskussion gegen die Ausgrenzung von Geflüchteten wandte und beklagte, dass es solche Tendenzen auch in den Kirchengemeinden gäbe.

Zur Zivilgesellschaft gehört auch das Bürgerbündnis Zivilcourage und Menschenrechte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, das Thomas Endter auf dem Podium vertrat. Im Film berichtet er, wie er vor einigen Jahren von Neonazis an seinem Arbeitsplatz bedroht wurde. Er betonte in der Debatte, dass er mit dem Bündnis die bürgerliche Gesellschaft ermuntern wolle, gegen rechte Ideologien aufzustehen. Dabei ist er sich auch mit dem Mitglied der LINKEN im Landtag von Thüringen Rainer Kräuter einig, der viele Jahre in Bad Blankenburg als Polizist gearbeitet hat und beruflich auch mit dem Tod von Axel U. befasst war. Kräuter setzte sich für mehr Transparenz bei Polizei und Justiz ein.

Alle Podiumsteilnehmer waren sich einig, dass der Film es ermöglicht hat, dass in Bad Blankenburg nach 17 Jahren öffentlich über den Todesfall geredet wird. Aus dem Publikum kam der Vorschlag, zum 20. Jahrestag einen Gedenkort in Bad Blankenburg für Axel U. einzurichten. Rainer Kräuter signalisierte Unterstützung.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1101113.ermunterung-zum-kampf-gegen-rechte-ideologien.html

Peter Nowak

»Mein Mann wurde verprügelt«

Small Talk mit Silke Streipert über einen neonazistischen Mord in Thüringen 2001

Am 24. Mai 2001 tötete ein damals 24jähriger Neonazi im thüringischen Bad Blankenburg den 27jährigen Epileptiker Axel U. Der Regisseur Jan Smendek erinnert mit seinem kürzlich vorgestellten Dokumentarfilm »Das blinde Auge« an den Fall. Silke Streipert berichtet in dem Film als Zeitzeugin über das Geschehen.

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Die Sensibilisierung der Behörden reicht nicht aus

Der Film »Das blinde Auge« untersucht einen thüringischen Todesfall von 2001 - Axel U. wurde damals von einem Neonazi ermordet

Jan Smendek ist Regisseur des Films »Das blinde Auge – ein Todesfall in Thüringen«. 2004 gehörte er zu den Gründern des Erfurter Videokollektivs »Filmpiratinnen und Filmpiraten«. Das Projekt hatte gemeinsam mit Ezra, der mobilen Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen, den Film erstellt. Am 10. April um 19 Uhr findet im Clubhaus Saalfeld die Premierenfeier statt.

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Gekapertes Material


Die FPÖ verliert gegen Filmpiraten

Drei Jahre hat es gedauert, bis der Rechtsstreit zwischen der österreichischen FPÖ und dem Erfurter Verein Filmpiraten mit einem Vergleich beendet wurde. Die rechts­populistische Partei, die mittlerweile Teil der Regierung in Wien ist, muss an den Verein 6.100 Euro zahlen und hat sich zudem verpflichtet, das Video­material der Filmpiraten künftig nicht mehr zu verwenden.Der Verein, der seit mehr als zehn Jahren antifaschistische Videos produ­ziert, verklagte die FPÖ 2015 wegen einer Urheberrechtsverletzung. Die Partei hatte Videomaterial der Film­piraten auf ihrem Youtube­Kanal ver­wendet. Es waren Ausschnitte aus dem Prozess gegen den Jenaer Studen­ten Josef S., der 2014 im Zuge der Proteste gegen den Wiener Akademi­kerball – ein Stelldichein der euro­päischen Rechtsaußenpolitiker – unter dem Vorwurf des Landfriedensbruchs verhaftet worden war und mehrere Mo­nate in Untersuchungshaft saß. In Deutschland und Österreich war damalseine Solidaritätskampagne entstan­den, zu der die Filmpiraten mit ihrem Video einen Beitrag leisten wollten. Nach seiner Freilassung erhielt Josef S. den Zivilcourage­Preis der Stadt Jena.Die FPÖ hatte die Filmausschnitte für eine Kampagne gegen Antifaschisten genutzt und mit entsprechend hetzeri­schen Texten unterlegt. Auf die Urhe­berrechtsklage reagierte sie ihrerseits mit einer Gegenklage vor dem Wiener Handelsgericht wegen Behinderung der Meinungsfreiheit und falscher An­schuldigung. Die Prozesskosten hätten für den kleinen Erfurter Verein, dessen Mitarbeiter ehrenamtlich tätig sind, exis­tenzbedrohend sein können. „Die FPÖ hatte den Streitwert auf 35.000 Euro an­gesetzt. Wir wären sofort insolvent gewesen. Das war wahrscheinlich deren Strategie, die sie auch gegen andere Kritiker wie die Zeitung Linkswende an­wendet“, sagt dazu Jan Smendek, der Sprecher der Filmpiraten. Eine Solidari­tätskampagne, bei der über 10.000 Euro zusammenkamen, bewahrte den Verein vor dem Ruin.Dass Bildmaterial ohne Zustimmung der Urheber verwendet und für eine eigene politische Agenda benutzt wird, kommt immer wieder vor. Die langjäh­rige CDU­-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach, die im letzten Bundestags­wahlkampf die AfD unterstützte, wurde dabei gleich mehrmals ertappt. Einmal postete sie mit der Headline „Deutsch­land 2030“ ein Foto, auf dem eine Gruppe fremdländisch aussehenderKinder ein blondes Mädchen bestaunt. Das Foto war zuvor auf rechten Internet­seiten verschiedener Länder mit dem jeweiligen Ländernamen aufgetaucht. Hartnäckige Recherchen eines NDR­Journalisten ergaben, dass es auf der In­dienreise einer australischen Familie entstanden war, die „einen Moment vollerLiebe“ festhalten wollte und „das Mit­einander verschiedener Kulturen von Menschen“. Das andere Mal postete sie das Bild einer jungen Frau mit Refu­gees­Welcome­Tasche, die achtlos an einem Bettler vorbeigeht. Es stammte von der Fotodatenbank Fotolia und der Aufdruck war nachträglich einmon­tiert worden. Steinbach wurde danach mit viel Spott, aber nicht mit juristischenKlagen konfrontiert.Jan Smendek bereut nicht, dass die Filmpiraten gegen die FPÖ den Rechts­weg beschritten haben. Jetzt aber wollen sie sich wieder ihrer eigentlichen Aufgabe widmen. In einigen Monaten wird ihr bisher aufwendigster Film fertig,für den sie über ein Jahr recherchiert haben. Er erzählt die Geschichte eines bisher unbeachteten Opfers rechter Gewalt in Thüringen.
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aus:
der Freitag | Nr.4 | 25. Januar 2018Kultur

Peter Nowak

»Hetze gegen die Antifa«

Nach über drei Jahren endete der Rechtsstreit zwischen der FPÖ und dem Erfurter Videokollektiv ­»Filmpiratinnen und Filmpiraten« mit einem Vergleich. Die FPÖ muss dem Thüringer Verein etwa 6 100 Euro überweisen und sich schriftlich verpflichten, dessen Videomaterial künftig nicht mehr zu verwenden. Der Filmpirat Jan Smendek im Gespräch.

Was war der Hintergrund des Rechtsstreits mit der FPÖ?

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FPÖ muss Filmpiraten Entschädigung zahlen

Nach über drei Jahren wurde der Rechtsstreit zwischen der rechtspopulistischen österreichischen FPÖ und dem Erfurter Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten mit einem Vergleich beendet. Geklagt hatten die Filmpirat*innen, weil die Partei ohne deren Einwilligung Filmausschnitte verwendet und mit eigenem Text versahen hatte. Für diese Urheberrechtsverletzung muss die FPÖ dem Verein nun 6100 Euro zahlen und hat sich verpflichtet, das Videomaterial nicht mehr zu verwenden.

Gegenstand des Streits war ein Film über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S., der 2013 im Zuge der Proteste gegen den Wiener Akademikerball, einem Stelldichein der europäischen Rechtsaußenpolitiker auf Einladung der FPÖ, unter dem Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs verhaftet worden war und in Österreich mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen hat. Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) verlieh dem Studenten später einen Preis für Zivilcourage.

Als Reaktion auf die Klage der Filmpirat*innen hatte die FPÖ ihrerseits Klage gegen die Filmpirat*innen vor dem Wiener Handelsgericht erhoben. Die Partei warf den Erfurter_innen darin Behinderung der Meinungsfreiheit und falsche Anschuldigungen vor. Die Prozesskosten hätten für den kleinen Verein, der nur aus Ehrenamtlichen besteht, existenzbedrohend sein können. Daher herrschte große Erleichterung, als die FPÖ ihre Klage im September 2016 in erster Instanz verloren hat. Das Urteil wurde später vom Obersten Gerichtshof in Wien bestätigt.

Die Klage der Filmpirat*innen gegen die FPÖ wegen der widerrechtlichen Nutzung des  Videomaterials wurde mit dem Abschluss des Vergleichs zurückgezogen. „Nach über 3 Jahren gerichtlicher Auseinandersetzung ist die FPÖ auf alle unseren außergerichtlichen Forderungen eingegangen. Die Auseinandersetzung hat die letzten Jahre viel Kraft, Geld und Nerven gekostet“,  erklärte Filmpirat*innensprecher Jan Smendeck gegenüber M. Nun will der Verein seinen nächsten Film fertigstellen, der den Opfern rechter Gewalt in Thüringen gewidmet ist.

aus: Menschen Machen Medien

FPÖ muss Filmpiraten Entschädigung zahlen

Peter Nowak

Erfurter Filmverein obsiegt gegen die FPÖ

Die rechtspopulistische FPÖ kann sich nicht mehr rauswinden und muss die Gerichtskosten zahlen. Jetzt ist ein Urteil rechtskräftig, dass der Partei bescheinigt, das Urheberrecht der Erfurter Filmpirat_innen verletzt zu haben, als sie Ausschnitte aus deren Videos ohne Genehmigung auf ihrem eigenen Kanal verwendete.

Beim Erfurter Verein Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. knallten am vergangenen Freitag die Sektkorken. Das Medienkollektiv feierte den juristischen Sieg gegen die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreichs. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte die Revision der FPÖ gegen ein Urteil des Wiener Handelsgerichts vom letzten Jahr zurückgewiesen. Damit ist ein Urteil rechtskräftig, das den RechtspopulistInnen bescheinigte, die Urheberrechte des Filmkollektivs verletzt zu haben, als sie auf dem Kanal FPÖ-TV ohne Zustimmung und Nennung der Quellen Ausschnitte aus einem Videobericht über den Prozess gegen den Jenaer Studenten Josef S. verwendete. S. war 2013 bei einer Demonstration gegen den von der FPÖ organisierten Wiener Akademikerball unter der Beschuldigung des schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden und saß trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft.

Die FilmpiratInnen hatten von der FPÖ eine Unterlassungserklärung gefordert, ihr Videomaterial nicht mehr zu verwenden. Daraufhin verklagte die FPÖ die Filmaktivist_innen vor dem Handelsgericht wegen falscher Anschuldigungen und Behinderung der Meinungsfreiheit. Hätte die Rechtspartei mit ihrer Klage Erfolg gehabt, wäre die Existenz des Filmkollektivs schon wegen der hohen Kosten gefährdet gewesen. Nachdem die Filmpirat_innen an die Öffentlichkeit gegangen waren, trafen Spenden und Unterstützungserklärungen ein. Die Klage der FPÖ wurde als Einschüchterungsversuch gewertet – zumal die Rechtspartei in den letzten Jahren weitere Medien und Einzelpersonen, die sich kritisch über sie äußerten, mit Klagen überzogen hat.

FPÖ setzt Urheberrechtsverletzung fort

Nun muss die FPÖ alle Kosten des Verfahrens tragen. Doch für die FilmpiratInnen ist trotz des Erfolges die juristische Auseinandersetzung mit der FPÖ womöglich nicht beendet. Denn noch immer wird auf den Youtube-Kanal FPÖ-TV ihr Videomaterial verwendet. Damit setzen die Rechtspopulisten die Urheberrechtsverletzung fort. Da nun ein rechtskräftiges Urteil dazu vorliegt, könnten die Chancen gestiegen sein, dass das Filmkollektiv seine Rechte durchsetzen kann und die FPÖ auch Schadenersatz zahlen muss. Doch ließ Jan Samende vom Filmpirat_innenverein bislang offen, ob man weitere juristische Schritte einleite: „Wir werden jetzt innerhalb des Vereines unser weiteres Vorgehen besprechen.“

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Peter Nowak