Verschlepptes Verfahren

Prozess gegen einen Polizisten wegen beschädigter Kamera lässt auf sich warten

Wird die Beschädigung einer Kamera eins Videojournalisten des Erfurter Medienkollektivs Filmpiraten bei den Blockupy-Protesten 2013 noch ein gerichtliches Nachspiel haben? »Obwohl die polizeilichen Ermittlungen seit Oktober 2014 abgeschlossen sind und der Polizist, der die Kamera beschädigt hat, namentlich bekannt ist, ist noch immer kein Prozesstermin festgesetzt worden«, kritisiert Jan Smendek von den Filmpiraten. Er tritt als Besitzer der beschädigten Kamera als Nebenkläger auf.

Die Filmpiraten hatten eine Videoszene ins Internet gestellt, auf der zu sehen ist, wie in einem Polizeikessel ein Polizist das Mikrophon der Kamera abbricht und an sich nimmt. Nachdem diese Aufnahme in zahlreichen Dokumentationen über die Blockupy-Aktionen Eingang gefunden hat, begann die Polizei mit den Ermittlungen – und wurde bei der Sichtung ihrer eigenen Videos fündig. Die Abteilung V6-Amtsdelikte beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main konnte einen sächsischen Bereitschaftspolizisten als Urheber der Beschädigung feststellen. Nun liegen die Akten bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Eine Mitarbeiterin der Pressestelle der Behörde erklärte gegenüber »nd«, dass noch nicht entschieden ist, ob es zu einer Anklage kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Auch der Termin der Entscheidung sei noch offen. Nicht ungewöhnlich sei es, dass der Zeitraum zwischen dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und der Entscheidung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens länger dauert.

Ruth Schmidt von der Berliner Vorbereitungsgruppe für die Blockupy-Aktionen am kommenden Mittwoch äußert gegenüber »nd« ebenfalls Unverständnis über die lange Dauer der Ermittlungen gegen den Polizisten: »Es wäre ein klares Signal an die Polizei auch im Hinblick auf die kommenden Blockupy-Aktionen gewesen, wenn es zu einer Anklage gegen den namentlich bekannten Polizisten gekommen wäre. Dann würde deutlich, dass ungesetzliches Handeln auch juristische Konsequenzen hat.« Die lange Dauer des Verfahrens könne aber das gegenteilige Signal haben. Obwohl der Verantwortliche durch die Ermittlungen der Polizei bekannt ist, kommt die gerichtliche Aufarbeitung nicht voran.

»Das Verfahren darf nicht weiter verschleppt werden«, betont auch Jan Smendek. Für ihn hat das lange Prozedere auch finanzielle Nachteile. Nach der Beschädigung der Kamera sind die Filmpiraten auf den Kosten sitzen geblieben. »Wir waren zeitweilig in unserer Arbeit sehr eingeschränkt«, betonte Smendek. Das Videokollektiv hatte im Internet via Crowdfunding im Internet Spenden für eine neue Kamera gesammelt. Erst wenn das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist, kann Smendek eine Klage auf Schadenersatz gegen die Polizei stellen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/964521.verschlepptes-verfahren.html

Peter Nowak

Ab jetzt wird gedroht

In der Berliner Mieterbewegung wird angesichts des Wohnungsmarkts ein linker Klassiker diskutiert: die Hausbesetzung.

Hausbesetzungen bringen immer noch Erfolge – selbst wenn sie nur angedroht werden. Diese Erfahrung konnten die letzten Mieter der Beermannstraße 20 im Berliner Stadtteil Treptow machen. Da die von ihnen bewohnten Häuser dem Ausbau der umstrittenen Stadtautobahn A100 weichen sollten, betrieb der Senat eine Enteignung der Mietverträge (Jungle World 45/2014). Zugleich weigerte er sich, den Bewohnern Wohnungen mit vergleichbaren Mieten anzubieten.

Mittlerweile hat die Enteignungsbehörde den sechs verbliebenen Mietparteien doch Ausgleichszahlungen für die Differenz zwischen der Miete ihrer bisherigen Wohnung und der neuen Bleibe zugesprochen. Die Zahlungen werden eingestellt, wenn das Gericht die Kündigungen für rechtmäßig erklärt. Ansonsten erhalten die Mieter die Differenz 16 Jahre lang. Sie mussten sich allerdings zum sofortigen Auszug verpflichten.

Die Mieter erhielten lange Zeit wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Doch die Treptower Stadtteil­initiative Karla Pappel unterstützte die Bewohner und gab die Parole aus: »Keiner wird alleingelassen«. Dabei stellte sie eine Aktionsform zur Diskussion, die in den vergangenen Jahren selbst in Berlin nur noch Gegenstand nostalgischer Jubiläumsveranstaltungen war. »Besetzen statt räumen« lautete der Slogan eines Bündnisses, das in den vergangenen Wochen auch Menschen zum Handeln bewegte, die zu jung sind, um in Berlin jemals ein besetztes Haus betreten zu haben. Denn bis auf die Rigaer Straße 94 sind alle Haus­projekte vertraglich legalisiert, selbst wenn sie sich nach außen auf Plakaten und Transparenten als besetzt bezeichnen.

Die Bewohner solcher Projekte waren mehrheitlich nicht anwesend, als im Februar im Friedrichshain-Kreuzberg-Museum mehr als 100 Menschen über die Notwendigkeit neuer Besetzungen diskutierten. Kurze Anregungen kamen von Karla Pappel, der Umweltorganisation Robin Wood und dem Berliner Bündnis »Zwangsräumung verhindern«. Die derzeitige Diskussion über Besetzungen unterscheidet sich dabei sehr von der in den siebziger Jahren in Westberlin und Anfang der neunziger Jahre im Osten der Stadt. Nicht der Kampf um Freiräume, sondern der Widerstand gegen eine kapitalistische Wohnungspolitik, die für das einkommensschwache Drittel der Bevölkerung die Verdrängung an den Stadtrand bedeutet, steht im Vordergrund. Auf der Veranstaltung wurde das Konzept öffentlicher Massenbesetzungen diskutiert, das sich auf besonders benachteiligte Bewohner stützt. Es wurde vorgeschlagen, Geflüchtete und Wohnungslose in die schon leeren Wohnungen in der Beermannstraße einziehen zu lassen. Auch auf mehreren Demonstrationen in der Beermannstraße wurde die Notwendigkeit von Besetzungen herausgestellt.

Mit der für die ehemaligen Mieter der Beermannstraße vorteilhaften Vereinbarung ist diese Debatte allerdings nicht beendet. »In der aktuellen Phase geht es darum, die Idee einer breit aufgestellten Besetzungsperiode einzuleiten, welche die Aneignung bezahlbaren Wohnraums in einer Breite propagiert, verankert und ein Klima schafft, das zu breiten gesellschaftlichen Mobilisierungen in der Lage ist«, sagt ein Mitglied des Bündnisses »Besetzen statt räumen«.

Die Abkehr von der Hausbesetzung als subkulturelle Praxis empfiehlt auch der Berliner Polito­loge Armin Kuhn, der kürzlich im Verlag Westfälisches Dampfboot das Buch »Vom Häuserkampf zur neoliberalen Stadt« veröffentlichte. »Viele Initiativen in der neuen Mieterbewegung haben erkannt, dass ein Zusammenfinden auf der Grundlage subkultureller Gemeinsamkeiten kaum ein Weg sein kann, um diejenigen zu erreichen, die am meisten von Verdrängung und gesellschaftlicher Marginalisierung in der Stadt betroffen sind«, sagt er der Jungle World. Grischa Dallmer, der im Rahmen der transnationalen Veranstaltungsreihe »Wohnen in der Krise« Mietrebellen aus verschiedenen Ländern nach Berlin eingeladen hat, betont im Gespräch mit der Jungle World, dass in der Stolarska-Straße im polnischen Poznan und in vielen spanischen Städten Besetzungen längst an der Tagesordnung sind.

http://jungle-world.com/artikel/2015/10/51546.html

Streit um Flüchtlingspolitik in Thüringen

Flüchtlingsproteste in Dresden und Erfurt. AfD und CDU machen Druck auf die linke Regierung

Erst versuchten Pegida-Anhänger das am vergangenen Samstag nach einer bundesweiten antirassistischen Demonstration in Dresden errichtete Refugee-Camp [1] anzugreifen [2]. Dann kam die Polizei und räumte das Camp. Reporter von der Zeit [3] brachten den Zusammenhang gut auf den Punkt:

Damit verschwindet ein nur kurz sichtbares Zeichen der Solidarität mit Geflüchteten, das Aktivisten als Antwort auf Pegida und staatliche Asylpolitik aufgebaut haben.

Die sächsische Landesregierung hat damit signalisiert, dass sie umsetzen kann, was Pegida nur fordert. Allen verbalen Abgrenzungsbemühungen zum Trotz ist man sich einig, dass Geflüchtete in Dresdens guter Stube nicht geduldet werden.

Auch die rot-rot-grüne Landesregierung gerät in der Flüchtlingsfrage von verschiedenen Seiten unter Druck. Die Landkreise Sonneberg, Greiz und der Wartburgkreis wollen beim Landesverwaltungsamt erreichen, dass sie vorübergehend keine Flüchtlinge mehr aufnehmen müssen [4]. Dahinter steckt der Versuch der abgewählten CDU, die Versuche der neuen Landesregierung, die Flüchtlingspolitik zu humanisieren, zu torpedieren.

Auch die Thüringer AfD, die zum rechten Flügel der Partei zählt, macht Druck [5] in der Flüchtlingsfrage und geißelt den Winterabschiebestopp für Flüchtlinge aus 25 Ländern als rechtswidrig [6]. Notfalls müssten die Geflüchteten wieder zurück in die Erstaufnahmeeinrichtung geschickt werden, forderte die Präsidentin des Landkreistages, die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg (CDU): „Das ist genau das, was wir nicht wollen.“

Ein solches Konzept wäre hart an der Grenze zu einer Abschiebeeinrichtung, konterte der Thüringische Migrationsminister Dieter Lauinger von den Grünen. Schließlich hatte sich die rot-rot-grüne Landesregierung eine Verbesserung der Situation der Flüchtlinge auf die Fahnen geschrieben. Der bis zum 31. März terminierte Abschiebestopp für Geflüchtete wurde von Flüchtlingsinitiativen als ersten Schritt begrüßt.

Doch sie erwarten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Geflüchteten im Land und setzen auf die Zivilgesellschaft. Die hat sich bereits vor einigen Wochen für ein Bleiberecht der Romafamilie Memedowich in Erfurt eingesetzt [7]. Es gab erste Erfolge, weil die Härtefallkommission sich ebenfalls für ein Bleiberecht der Familie ausgesprochen hat. Nun liegt der Fall bei der Erfurter Ausländerbehörde, die in einer Petition [8] aufgefordert wird, die Familie nicht auseinanderzureißen.

Am 4. März will ein zivilgesellschaftliches Bündnis ebenfalls in Erfurt die Abschiebung von Frau C. und ihren beiden schulpflichtigen Kindern aus Erfurt nach Tschechien verhindern [9]. Sie waren 2014 aus Kambodscha geflohen und haben in Deutschland Asyl beantragt. Weil sie in Tschechien zum ersten Mal das Gebiet der Europäischen Union betreten haben, ist nach der Dublin III Verordnung dieses Land für das Asylverfahren zuständig.

Diese Flüchtlinge fallen auch nicht unter den Winterabschiebestopp der Thüringischen Landesregierung. Doch die Familie hat Angst vor einem Leben in Tschechien. „Ich möchte, dass meine Kinder hier zur Schule gehen können und ich will selbst die deutsche Sprache lernen und hier Arbeit finden“, erklärt Frau C. Auch Alexandra Hoffmann fordert ein Bleiberecht für die Familie. „Eine Abschiebung ist ein gewaltsamer Eingriff in das Leben von Menschen“, erklärt sie gegenüber Telepolis.

Bereits am 24. Februar musste die Abschiebung der Mutter und ihrer beiden Kinder abgebrochen werden, weil 150 Menschen den Eingang zur Flüchtlingsunterkunft in Erfurt blockierten, in der die Familie untergebracht ist. Die Freude bei der Familie und ihren Unterstützern war groß, als der zuständige Einsatzleiter der Polizei erklärte, dass die Abschiebung angesichts der Proteste [10] abgebrochen wird. Für den 4. März ist der zweite Abschiebeversuch angekündigt.

Einen Tag läuft die sechsmonatige Frist ab, nach der sich aufgrund des Dublin III Verfahrens Deutschland um das Asylverfahren der Familie kümmern müsste. „Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch am 04. März ab 21 Uhr auf einer Kundgebung vor der Unterkunft in der Stauffenbergallee 25 gegen die Abschiebung unserer Freundinnen und Freunde protestieren werden“, erklärt Alexandra Hoffmann gegenüber Telepolis. Sie sieht auch die Landesregierung in der Verantwortung. „Es wird sich zeigen, ob in Thüringen eine Mutter mit ihren Kindern mit Polizeigewalt abgeschoben wird.“

Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/news/Streit-um-Fluechtlingspolitik-in-Thueringen-2566427.html

Links:

[1]

https://refugeestruggledresden.wordpress.com/

[2]

http://www.heise.de/tp/artikel/44/44293/1.html

[3]

http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2015/03/03/dresden-raeumung-des-refugee-struggle-camps-nach-angriffen-von-pegida_18783

[4]

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Thueringer-Landkreise-rebellieren-gegen-Asylplaene-der-Regierung-264034811

[5]

http://afd-thueringen.de/2015/03/obrigkeitsstaatliches-gehabe-afd-kritisiert-lauingers-erstaufnahmeplaene/

[6]

http://www.welt.de/regionales/thueringen/article137782585/Winterabschiebestopp-rechtswidrig.html

[7]

http://www.alle-bleiben.info/pm-kundgebung-vor-auslaenderbehoerde-in-erfurt/

[8]

https://www.openpetition.de/petition/online/reissen-sie-familie-memedovich-nicht-auseinander-dauerhaftes-bleiberecht-fuer-die-ganze-familie

[9]

http://breakdeportation.blogsport.de/2015/02/24/kinder-geben-anstoss-fuer-erfolgreiche-blockade-gegen-abschiebung-in-erfurt/

[10]

http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/spontandemo-gegen-abschiebung-erfurt100.html

Abschiebung soll erneut misslingen

Protestierer in Erfurt wollen Familie schützen

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen hatte – unter anderem mit der Ausrufung eines Winterabschiebestopps – Erwartungen bei Flüchtlingen geweckt, dass sich ihre Lage verbessern könnte. Doch inzwischen ist die Koalition auch in dieser Frage in den Mühen der Ebenen angekommen. Die Landkreise Sonneberg, Greiz und der Wartburgkreis wollen beim Landesverwaltungsamt erreichen, dass sie vorübergehend keine Flüchtlinge mehr aufnehmen müssen. Notfalls müssten die Geflüchteten wieder zurück in die Erstaufnahmeeinrichtung geschickt werden, forderte die Präsidentin des Landkreistages, die Greizer Landrätin, Martina Schweinsburg (CDU).

»Das ist genau das, was wir nicht wollen. Ein solches Konzept wäre hart an der Grenze der Abschiebeeinrichtung«, konterte der Thüringische Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne). Der bis 31. März terminierte Abschiebestopp für Geflüchtete aus 15 Ländern war von deren Unterstützern als erster Schritt begrüßt worden. Doch sicherheitshalber setzen sie weiter in erster Linie auf die Zivilgesellschaft. Diese soll unter anderem die Abschiebung einer kambodschanischen Familie an diesem Mittwoch aus Erfurt nach Tschechien verhindern. Frau C. und ihre beiden schulpflichtigen Kinder waren 2014 aus Kambodscha geflohen und haben in Deutschland Asyl beantragt. Weil sie in Tschechien zuerst das Gebiet der Europäischen Union betraten, ist nach der Dublin-III-Verordnung dieses Land für das Asylverfahren zuständig. Diese Flüchtlinge fallen auch nicht unter den Winterabschiebestopp der Landesregierung.

Doch die Familie hat Angst vor einer Abschiebung nach Tschechien. »Ich möchte, dass meine Kinder hier zur Schule gehen können und ich will selbst die deutsche Sprache lernen und hier Arbeit finden«, erklärt Frau C. Auch Alexandra Hoffmann vom Freundeskreis der Familie fordert ein Bleiberecht. »Eine Abschiebung ist ein gewaltsamer Eingriff in das Leben von Menschen«, meint sie gegenüber nd.

Bereits am 24. Februar hatte die Abschiebung der Mutter und ihrer beiden Kinder abgebrochen werden müssen, weil 150 Menschen den Eingang zur Erfurter Flüchtlingsunterkunft blockierten. Die Freude bei der Familie und ihren Unterstützern war groß, als der zuständige Einsatzleiter der Polizei erklärte, dass die Abschiebung angesichts der Proteste abgebrochen wird. Für diesen Mittwoch ist der zweite Abschiebeversuch angekündigt. Einen Tag später läuft die sechsmonatige Frist ab, nach der sich Deutschland als reales Aufenthaltsland um das Asylverfahren der Familie kümmern muss – ebenfalls Festlegung des Dublin-III-Verfahrens. »Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch am 4. März ab 21 Uhr auf einer Kundgebung vor der Unterkunft in der Stauffenbergallee 25 gegen die Abschiebung unserer Freundinnen und Freunde protestieren werden«, erklärt Alexandra Hoffmann. Es werde sich nun zeigen, ob im rot-rot-grün regierten Thüringen eine Mutter mit ihren Kindern mit Polizeigewalt abgeschoben wird.

Peter Nowak

Filmpiraten durch FPÖ-Klage in ihrer Existenz bedroht

Baader oder Bachmann

Der Versuch, die RAF mit der Pegida-Bewegung oder dem heutigen Jihadismus zu vergleichen, muss zwangsläufig die globalen politischen Umstände ignorieren.

Oliver Tolmein hat recht, wenn er in seinem Disko-Beitrag in der vorigen Jungle World (8/2015) schreibt, es sei vorhersehbar gewesen, dass der jihadistische Terror der vergangenen Monate mit den Aktionen der Roten Armee Fraktion (RAF) und der Revolutionären Zellen (RZ) verglichen werden würde. Es gibt schließlich kaum ein politisches Ereignis, das nicht in irgendeiner Weise vor allem mit der RAF verglichen wird. Selbst ein schlauer Kopf wie Michael Brumlik stellte in einer Kolumne der Taz vom 3. Februar ernsthaft die Frage: »Was haben Pegida, die AfD und die RAF miteinander gemeinsam?« Auf die Antwort muss man erstmal kommen: »Wie bei der AfD zeigte sich auch bei der RAF die heimliche Liebe des deutschen Bürgertums zu politischen Desperados. Was Andreas Baader für Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin war, war für Gauland und Petry der nicht nur wegen Kokainbesitzes verurteilte Bachmann: Ausdruck der vor sich selbst verborgenen geheimen Lust zuzuschlagen«, erklärt Brumlik, nachdem sich AfD-Politiker vor einigen Wochen mit dem Pegida-Begründer getroffen hatten – bevor letzterer als Hitler-Imitator und Vulgärrassist geoutet wurde.

Warum fällt Michael Brumlik bei der Kooperation von AfD-Rechtsaußen mit dem Kopf einer völkischen Bewegung nicht die offene Sympathie ein, die Ende der sechziger Jahre rechte Unions- und FDP-Parlamentarier, nicht wenige noch mit NS-Vergangenheit, der »Aktion Widerstand« entgegenbrachten, einer offen nazistischen Bewegung gegen die Ostverträge, die mit Parolen wie »Brandt an die Wand« am einzigen NS-Widerstandskämpfer im Amt des Bundeskanzlers nachträglich noch die Todesstrafe vollstrecken wollte?

Er hätte auch eine rechts-rechte Kooperation jüngeren Datums zum Vergleich heranziehen können. Beispielsweise die Mobilisierung gegen die Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht, die von NS-Veteranen über diverse Neonazigruppen bis zum Stahlhelmflügel der Union reichte. Doch ausgerechnet den deplatzierten Vergleich der AfD-Pegida-Kooperation mit der RAF wählt Brumlik. Dabei müsste der in der deutschen Geschichte bewanderte Publizist wissen, dass die Pegida-Aufmärsche eher Widergänger jener deutschen Zusammenrottungen sind, die in Berlin und anderen Städten mit Naziparolen gegen die Außerparlamentarische Opposition (Apo) auf die Straße gegangen sind.

Andreas Baader und Ulrike Meinhof waren Teil dieses gesellschaftlichen Aufbruchs, der nicht erst 1966 mit der Apo begonnen hatte, wie sich an den Biographien dieser zwei Protagonisten zeigen lässt. Ulrike Meinhof war seit den fünfziger Jahren Teil der Opposition gegen den Adenauer-Staat. Andreas Baader beteiligte sich an den Münchner Jugendunruhen im Juni 1962, die als Schwabinger Krawalle in die bundesdeutsche Protestgeschichte eingingen. Sie gehörten zu den Vorzeichen einer großen Bewegung gegen jene deutschen Verhältnisse, zu denen das Schweigen über die NS-Verbrechen und die Mittäterschaft der großen Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ebenso gehörte wie der Hass auf fast alle, die sich nicht willig in die deutsche Volksgemeinschaft einfügten. Auch die bewaffneten Formationen wie RZ und RAF waren Teil dieses gesellschaftlichen Aufbruchs gegen die deutschen Verhältnisse. Es waren Intellektuelle wie Klaus Wagenbach und Peter Brückner, die wie viele andere immer wieder darauf hingewiesen haben und deswegen im Deutschen Herbst 1977 von konservativen Medien und Politikern als Terrorsympathisanten diffamiert und an den Pranger gestellt wurden.

Die Medien des Springer-Verlags waren dabei Vorreiter. Wenn man den Artikel von Richard Herzinger in der Welt liest, hat man den Eindruck, der Autor würde am liebsten die alten Schlachten fortsetzen. Noch einmal gießt er Hohn und Spott aus über »Antje Vollmer und andere wohlmeinende Moralisten«, die für sich in Anspruch nehmen, »gegen Ende der Achtzigerjahre einen Dialog zwischen RAF-Häftlingen und Repräsentanten des Staates« eingeleitet zu haben. Die Konservativen wollen auch nach so langer Zeit noch einmal klarstellen, dass es der starke Staat mit Isolationshaft, Sympathisantenhetze und Killfahndung war, der den bewaffneten Kampf besiegte, und nicht grüne Zivilisationsbemühungen. Dass dieser Kampf Teil eines gesamtgesellschaftlichen Aufbruchs war, wagt heute selbst in der staatsfernen außerparlamentarischen Öffentlichkeit kaum jemand mehr zu denken. Dabei sollte spätestens, wenn im Jihadismus ein später Wiedergänger der RAF gesehen wird, daran erinnert werden, dass auch die RAF Teil des weltweiten Aufbruchs linker Bewegungen war, die sich theoretisch und praktisch gegen einen verbürokratisierten Nominalsozialismus richtete, wie er im sogenannten Ostblock zu besichtigen war.

Ausgehend von Kuba und dem amerikanischen Kontinent breiteten sich in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren Stadtguerillabewegungen weltweit aus. Sie verwarfen die Volksfrontstrategien und andere Hinterlassenschaften aus dem Plunder des Stalinismus. Eine kommunistische Weltgesellschaft war ihr Ziel. Das ist ein Unterschied ums Ganze zu den Vorstellungen sämtlicher jihadistischer Terrorgruppen. Oliver Tolmein ist daher zuzustimmen, wenn er feststellt, dass Che Guevara kein Vorläufer Ussama bin Ladens war. Man könnte sogar zuspitzen: Che Guevara war im historischen Weltmaßstab das Gegenteil des Jihadismus. Er stand für das Projekt einer klassenlosen Gesellschaft. Der Jihadismus hingegen teilt die Menschen in Gläubige und Nichtgläubige ein, erhebt die Ungleichheit zum Programm und steht für eine religiös begründete Terrorherrschaft.

Die Stadtguerillabewegung hatte den Anspruch, Kommunismus wieder zum Projekt der Befreiung zu machen, nachdem er von den Stalinisten und ihren Nachlassverwaltern zur Legitimation für neue autoritäre Herrschaft geworden war. Weil nach der Implosion des Nominalsozialismus auch alle oppositionellen sozialistischen und kommunistischen Bewegungen in eine Krise gerieten und oft von der Bildfläche verschwanden, sind vielen Menschen die Unterschiede heute gar nicht mehr bekannt. Diese Niederlage fast sämtlicher Bewegungen, die auf eine Alternative zum Kapitalismus hinarbeiteten und ihn nicht einfach nur reformieren wollten, bezeichnete der Schriftsteller Ronald M. Schernikau auf dem letzten DDR-Schriftstellerkongress 1990 als den Sieg der Konterrevolution. Es war ein Sieg im Weltmaßstab und der Jihadismus ist eine seiner Folgen. Leo Trotzki hat schon in den dreißiger Jahren sinngemäß formuliert, dass der Faschismus die Strafe dafür sei, dass die Revolution nicht zum Erfolg geführt wurde. Heute könnte man formulieren, dass in unserer Zeit die Erfolge des Jihadismus auch eine Konsequenz der Niederlage des neuen revolutionären Aufbruchs Ende der sechziger Jahre sind. Reaktionäre Bewegungen, die sich auf Religion und Tradition berufen, fanden daraufhin weltweit vermehrt Zustimmung. Dem Jihadismus ist die Ideologie der totalen Ungleichheit, die Frauenverachtung, der Antisemitismus und der Hass auf alles gesellschaftlich Abweichende sind ihm eingeschrieben und insofern kann er durchaus mit den faschistischen Bewegungen der zwanziger Jahre verglichen werden.

Alle Versuche, nun eine Verbindung zwischen der RAF und den Jihadisten herzustellen, sind hingegen nur die neueste Auflage der Extremismustheorie, die die bürgerliche Gesellschaft, die in der »Mitte« verortet wird, als den Hort der Vernunft und Freiheit hinstellen will. So soll die Erinnerung daran ausgelöscht werden, dass sich der gesellschaftliche Aufbruch der sechziger Jahre gegen die konkreten Ausformungen dieser bürgerlichen Gesellschaft richtete. Dazu gehörte der Vietnamkrieg ebenso wie die verschiedenen Militärinterventionen auf dem amerikanischen und dem afrikanischen Kontinent. Erst auf dieser Grundlage kann – und muss – über die grundlegenden politischen Fehleinschätzungen gesprochen werden, die auch bei den Gruppierungen anzutreffen waren, die für diesen gesellschaftlichen Aufbruch standen. Neben einer verkürzten Kapitalismuskritik gehörten unter anderem Personenkult und autoritäre Strukturen dazu. Und bei mehreren politischen Aktionen schlug der Antizionismus in blanken Antisemitismus um, wie bei der Flugzeugentführung in Entebbe.

Eine RZ-Gruppe schrieb 1992 in einer selbstkritischen Erklärung: »Der linke Antizionismus ist keineswegs so unschuldig, wie er sich gibt.« Auch einige damalige Gefangene aus dem »antiimperialistischen Widerstand«, so wurde das Umfeld von RAF und RZ bezeichnet, diskutierten Anfang der neunziger Jahre mit Ingrid Strobl über regressiven Antizionismus und Antisemitismus in der Zeitschrift Konkret. Doch bei dieser vollkommen berechtigten Kritik sollte nicht unterschlagen werden, dass sich die Stadtguerillagruppen mit ihrem Antizionismus nicht wesentlich von den meisten anderen politischen Bewegungen ihrer Zeit unterschieden. Eine Schnittmenge mit dem heutigen Jihadismus hatten sie nicht. Durch eine solche Aussage würde der eliminatorische Antisemitismus der heutigen Islamisten relativiert. Ihnen geht es wie den Nazis grundsätzlich um die Tötung von Juden, weil sie Juden sind. Den Linken fast aller Fraktionen hingegen ist vorzuwerfen, dass sie sich mit dem Antisemitismus kaum oder gar nicht auseinandersetzten.

http://jungle-world.com/artikel/2015/09/51518.html

Peter Nowak

Deutsche Waffen zurück an den Absender

Geld als Druckmittel

Wegen eines Rechtsstreits mit der FPÖ steht ein Erfurter Filmkollektiv vor dem Aus

Die Freiheitliche Partei Österreichs nutzt unrechtmäßig Videomaterial von Erfurter Aktivisten – und verklagt sie auch noch auf 35 000 Euro. Doch sie wollen nicht aufgeben.

Fast ein Jahrzehnt berichten die Videojournalisten der Erfurter »Filmpiraten« über Antifademonstrationen, Flüchtlingsproteste oder Einzelhandelsstreiks. Zunächst konzentrierte sich das Videokollektiv auf außerparlamentarische Aktivitäten in Thüringen. Mittlerweile sind die kritischen Journalisten europaweit mit der Kamera vor Ort, wenn Menschen auf die Straße gehen.

Auch die Proteste gegen den Wiener Akademikerball im Jahr 2013 und das Verfahren gegen den Antifaschisten Josef S. aus Jena hielten sie im Bild fest und veröffentlichten zwei Filme auf der Videoplattform Youtube. Dem deutschen Studenten wurde in Österreich schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Trotz unklarer Beweislage saß er monatelang in Untersuchungshaft, was von Menschenrechtsorganisationen als Kriminalisierung kritisiert wurde. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. im vergangenen Jahr einen Preis für Zivilcourage.

Die FPÖ, die alljährlich zu dem Akademikerball einlädt, stellte Ausschnitte der Videos über den Prozess und die Preisverleihung gegen Josef S. auf ihren Kanal FPÖ-TV – ohne die Filmpiraten zu fragen. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die Creative Commons-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, erklärt Jan Smendek von den »Filmpiraten« gegenüber »nd«. Sie haben der FPÖ daher durch ihre Anwältin eine Unterlassungsaufforderung mit Abmahnung geschickt.

Als Reaktion reichte die FPÖ ihrerseits beim Wiener Handelsgericht eine Klage gegen den Verein ein – wegen Behinderung der Meinungsfreiheit und falscher Anschuldigungen. Gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk erklärte ein Sprecher: »Wir fordern in unserer Klage weder Geld noch sonstiges, sondern lediglich die gerichtliche Feststellung, dass die von den Filmpiraten behaupteten Ansprüche gegen die FPÖ nicht zu Recht bestehen.«

Die rechte Partei überzieht auch andere Kritiker mit Klagen. In Österreich sind davon die »Initiative Heimat ohne Hass«, die Zeitschrift »Linkswende« und der Datenforensiker Uwe Sailer betroffen, der sich seit Jahren gegen die FPÖ engagiert. Die solvente Partei versucht damit, ihre Kritiker finanziell unter Druck zu setzen, kritisiert ein Autor der »Linkswende«.

Die Filmpiraten sind durch die Klage in ihrer Existenz bedroht, auch wenn sie wenig Aussicht auf Erfolg hat. Grund ist die Höhe des Streitwerts. Der wurde von der FPÖ auf 35 000 Euro festgelegt und das macht die Geschichte für die Filmpiraten so unangenehm. Denn anhand des Streitwerts werden die Anwaltskosten bemessen. »Bis jetzt sind schon über 5000 Euro an Anwaltskosten entstanden, die wir im Vorfeld aufbringen müssen«, erklärt Smendek. Zudem gehen ihre Anwälte davon aus, dass die FPÖ über mehrere Instanzen klagen könnte, so dass die Kosten schnell mehrere zehntausend Euro übersteigen würden. Zu viel für den kleinen Verein, der seine Projekte ehrenamtlich verwirklicht. Unter dem Motto »Sei unser Held – FPÖ kostet Nerven und Geld« rufen die Videoaktivisten nun zu Spenden auf.

Peter Nowak

Waffen für die Ukraine?

Rechte Sammlungsbewegung AfD

Ein jüngst erschienener Band beschreibt die Entwicklung der „Alternative für Deutschland“ und die „neokonservative Mobilmachung in Deutschland“.

Als Niederlage des rechten Parteiflügels wird der Parteitag der „Alternative  für Deutschland“ (AfD) am Wochenende in Bremen in vielen Medien kommentiert. Dieser These widerspricht der Publizist Sebastian Friedrich in seinem kürzlich im Verlag Bertz + Fischer veröffentlichten Buch.

„Rechte Sammlungsbewegung AfD“ weiterlesen

Brandstifter Tsipras, weil er nicht bei den Armen sparen will

Pegida am Ende?

Sind wir jetzt alle Pegida?

Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit

ARBEIT Die Freie Arbeiter Union (FAU) setzt sich für rumänische Bauarbeiter ein. Nun bekommt sie Ärger

Seit mehreren Wochen unterstützt die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) 20 rumänische Bauarbeiter, die über eine Leiharbeitsfirma bei der Mall of Berlin beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Bei Kundgebungen wurde von den ehemaligen Beschäftigten auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, der Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen.

Jetzt hat deren Inhaber Andreas Fettchenhauer in einer der taz vorliegenden Einstweiligen Verfügung der FAU verboten zu behaupten, dass sie sich mit seiner Firma in einem Arbeitskampf befindet. Ebenfalls untersagt wurde ihr, den Eindruck zu erwecken, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt „eine große negative Öffentlichkeit erhalten“. Bei einer Zuwiderhandlung droht der Gewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro und den Verantwortlichen eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die FAU Berlin musste Texte auf ihrer Homepage ändern.

„Einstweilige Verfügungen sind ein gängiges Mittel gegen Gewerkschaften“, erklärt die FAU-Sekretärin Nina Matzek und spricht von einem Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit. Sie kritisiert, dass ein Richter die Einstweilige Verfügung erlassen hat, ohne der Gewerkschaft Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Dann hätte sie auf das kritische Pressecho zur Mall of Berlin ebenso wie auf die aktuelle Rechtslage hinweisen können. „Die rechtliche Situation sieht vor, dass, wenn ein Subunternehmen nicht bezahlt, die Auftraggeber für die ausstehenden Löhne haften“, erklärt auch der Pressesekretär der FAU-Berlin, Stefan Kuhnt. Unterstützung bekommt die FAU von der Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion, Azize Tank (Linke): „Es ist kein Geheimnis, dass seit Wochen ein Arbeitskampf der rumänischen Bauarbeiter geführt wird. Nach meinem Kenntnisstand wurden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ich werde mich weiterhin um Aufklärung bemühen.“

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2015%2F01%2F19%2Fa0094&cHash=8127f4f6fbd56442433cb6e5dcf4cf25

Peter Nowak

Pegida ist Sarrazin in der Praxis