Die steigende Inflation vor allem bei den Energiepreisen belastet Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, besonders stark. Von „Energiearmut“ bei Menschen mit geringen Einkommen ist die Rede. Das ist nicht verwunderlich: Nach Berechnungen von Experten sind die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze um 30 Prozent, allein die Energiekosten aber im gleichen Zeitraum um mehr als 80 Prozent gestiegen. Solange der Stromkostenanteil im Regelsatz nicht in gleichem Maße steigt, müssen Leistungsempfänger ihren Energiebedarf durch immer größere Einschränkungen in anderen Lebensbereichen querfinanzieren. Auch die leichten Einschränkungen bei Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher sind nach Ansicht vieler Betroffener sowie von Beratungsstellen allerhöchstens ein Trostpflaster. Die Grundlage der Reform ist …
„Eingeschränkt, nicht aufgehoben: Hartz-IV-Sanktionen“ weiterlesenSchlagwort: Harald Thomé
Für Bedürftige wird es kalt in Deutschland
Politische Beobachter und Kommentatoren spekulieren gerade viel, wer in einer von SPD, Grünen und FDP gebildeten Regierung Finanzminister wird – oder ob eine Regierungsbildung an dieser Frage gar scheitern könnte. Robert Habeck von den Grünen hat ebenso Interesse an dem einflussreichen Posten angemeldet wie der FDP-Chef Linder. Tatsächlich könnte der Ausgang des Streits etwas darüber aussagen, welche Fraktionen des Kapitals in der künftigen Regierung dominieren. Denn klar ist längst, dass es sich …
„Für Bedürftige wird es kalt in Deutschland“ weiterlesenDer Zusammenhang von Alltag und Protest
In einem eigenen Kapitel setzt sich Rein kritisch mit der auch von linken Wissenschaftler_innen vertretenen Meinung auseinander, dass arme Leute nicht in der Lage sind, sich politisch zu artikulieren.
Kämpfer für die Abgehängten
Die Wuppertaler AfD hat in der vergangenen Woche wieder einmal einen Skandal aufgedeckt:
Wann dürfen Telefonnummern von Jobcenter-Mitarbeitern veröffentlicht werden?
Der Streit über Veröffentlichung und Entfernen der Liste durch die Piraten
Viele Erwerbslose kennen das Problem. Sie wollen ihre Sachbearbeiter im Jobcenter telefonisch in einer dringenden Angelegenheit erreichen und haben keine Telefonnummer. In der Jobcenter-Zentrale werden sie aber nicht weitergeleitet. Bis letzte Woche konnten sie über das Wiki der Piratenpartei die Telefonnummern erfahren.
Doch seitdem 10. Februar ist die Liste nicht mehr verfügbar. „Aufgrund der Anordnung AZ 591.327.1 des Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ sei die Seite gelöscht worden, heißt es auf der Website der Piraten [1].
„Diese Mitteilung ist falsch. Es hat von Seiten unserer Behörde noch keine Anordnung geben“, erklärte der Pressesprecher des Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit [2], Joachim-Martin Mehlitz, gegenüber Telepolis. Seine Behörde habe allerdings die Piraten in einem Anschreiben darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der Telefondaten gegen Datenschutzverordnungen verstoßen könnten.
Die in dem Wiki genannte Kennung sei das Aktenzeichen dieses Briefes. Die Pressesprecherin der Piratenpartei [3], Anita Möllering, bestätigte gegenüber Telepolis den Eingang dieses Schreibens: „Es handelt sich dabei nicht um eine Anordnung. Der Eintrag im Wiki wurde insoweit missverständlich formuliert.“
Wie kamen die Piraten an die Telefonnummern?
Joachim-Martin Mehlitz stellte klar, es sei durchaus möglich, die Telefonnummern der Jobcenter-Mitarbeitern zu veröffentlichen, wenn sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes [4] (IFG) ermittelt wurden. Es bestehe allerdings der Verdacht, dass die Telefonlisten auf dem Piraten-Wiki illegal in den Besitz der Piratenpartei gelangt seien.
„Es handelt sich durchaus um Informationen, die im Rahmen von IFG-Anfragen in Erfahrung gebracht wurden“, widersprach hingegen Anita Möllering. Die Telefonlisten seien ursprünglich von Harald Thome vom Erwerbslosenverein Tacheles [5] über IFG-Anfragen ermittelt worden. Nachdem Thome das Projekt aufgrund von zahlreichen Klagen und der Androhung von Geldstrafen aufgegeben [6] hatte, übernahm die Piratenpartei das Projekt im letzten Jahr [7].
Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der Piratenpartei
Das werde die Piratenpartei in einer Stellungnahme zum Schreiben des Datenschutzbeauftragten, die zurzeit erarbeitet wird, klarstellen, so Möllering: „Die Telefonliste wird nicht dauerhaft abgeschaltet.“ Das hoffen auch viele Erwerbslose. „Gerade im Zuge der Verschärfungen des ALG II und seiner Anwendungen sei die Telefonliste notwendig“, betonen Betroffene. Möllering übt Selbstkritik: „Wir müssen das Thema erst einmal aufarbeiten, da der Vorgang bisher nicht ausreichend dokumentiert wurde.“
Die Auseinandersetzung um die Veröffentlichung der Telefonnummern von Jobcenter-Mitarbeitern beschäftigte die Medien schon etwas länger. Vor mehr als 2 Jahren hatte Harald Thome vor dem Verwaltungsgericht Leipzig das Urteil erstritten, das die Jobcenter verpflichtet, die Telefonlisten offenzulegen [8] . Ein Jahr später zog Thome eine ernüchternde Bilanz. Er begründete er seinen Ausstieg aus dem Projekt:
„Seine Kapitulation ist ein Sieg der Einschüchterung und Geheimniskrämerei“, kommentierte [9] Twister auf Telepolis vor mehr als einem Jahr diesen Schritt. Im Fall der Piraten ist wohl noch nicht ganz entschieden, ob dieses pessimistische Urteil wiederholt werden muss.
http://www.heise.de/tp/news/Wann-duerfen-Telefonnummern-von-Jobcenter-Mitarbeitern-veroeffentlicht-werden-2553191.html
Peter Nowak
Links:
[1]
[2]
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[4]
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[8]
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Das Ende einer Telefonliste
DATENSCHUTZ Bis vor Kurzem konnten Erwerbslose die Durchwahlen ihrer SachbearbeiterInnen im Jobcenter über das Wiki der Piratenpartei recherchieren. Damit könnte jetzt Schluss sein
Viele Erwerbslose kennen das Problem. Sie können ihre SachbearbeiterInnen im Jobcenter telefonisch in einer dringenden Angelegenheit nicht erreichen, weil die Telefonnummer fehlt. In der Jobcenter-Zentrale werden sie nicht weitergeleitet. Bis letzte Woche konnten sie über das Wiki der Piratenpartei die Telefonnummern der JobcentermitarbeiterInnen erfahren. Seit dem 10. Februar ist die Liste „aufgrund der Anordnung AZ 591.327.1 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit“ gelöscht worden, heißt es auf www.wiki.piratenpartei.de/Telefonlisten_Jobcenter.
„Diese Mitteilung ist falsch. Es gab von unserer Behörde noch keine Anordnung“, erklärte der Pressesprecher des Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit Joachim-Martin Mehlitz gegenüber der taz. Seine Behörde habe allerdings die Piraten in einem Anschreiben darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung der Telefonnummern ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen sein könnte. Die in dem Wiki genannte Kennung sei das Aktenzeichen des Briefes. Die Pressesprecherin der Piratenpartei, Anita Möllering, bestätigte gegenüber der taz diese Version. „Der Eintrag im Wiki wurde missverständlich formuliert.“
Joachim-Martin Mehlitz betonte, es sei durchaus möglich, die Jobcenter-Daten zu veröffentlichen, wenn sie im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes ermittelt wurden. Es bestehe aber der Verdacht, dass die Telefonlisten auf dem Piraten-Wiki illegal in den Besitz der Piratenpartei gelangt seien. „Es handelt sich damit durchaus um Informationen, die im Rahmen von IFG-Anfragen in Erfahrung gebracht wurden“, widerspricht hingegen Piratensprecherin Möllering.
Die Telefonlisten seien ursprünglich von Harald Thomé vom Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles über IFG-Anfragen ermittelt worden. Nachdem Thomé das Projekt aufgrund von Klagen und der Androhung von Geldstrafen aufgegeben hat, sei es 2014 übernommen worden. „Die Piratenpartei setzt das Behördentransparenzprojekt mit den Jobcentertelefonlisten fort“, bestätigte Thomé. Diesen Sachverhalt werde die Piratenpartei demnächst in einer Stellungnahme zum Schreiben des Datenschutzbeauftragten, die zurzeit erarbeitet wird, klarstellen.
„Die Telefonliste wird nicht dauerhaft abgeschaltet“, betont Möllering. Gerade im Zuge der Verschärfungen des ALG II und seiner Anwendungen sei die Telefonliste notwendig. Dies würden auch Erwerbslose betonen, die die Telefonliste regelmäßig genutzt hätten.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2015%2F02%2F18%2Fa0143&cHash=fdbdaafc82377d6f47a24c1fbcc2eaf2
Peter Nowak
»Zahltag« vor Jobcenter untersagt
Erwerbsloseninitiativen wollen trotzdem in Wuppertal protestieren
»Wir wollen soziale Rechte in den Jobcentern erkämpfen und Sonderrechtszonen für Erwerbslose verhindern«, heißt es im Aufruf zu einer Protestaktion am 1. September vor dem Jobcenter in Wuppertal-Oberbarmen. Am »Zahltag«, dem ersten Werktag im Monat, wird seit der Umsetzung der Agenda 2010 traditionell demonstriert. »Viele kommen zur Behörde, weil ihr Arbeitslosengeld II gar nicht oder nicht in der erwarteten Höhe auf das Konto überwiesen wurde. Sie fordern eine sofortige Auszahlung, um ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihre Miete zahlen zu können«, erklärt Harald Thomé von der Erwerbsloseninitiative Tacheles. Diese hat in den vergangenen Jahren häufig zu »Zahltagen« aufgerufen. In Wuppertal will man darauf aufmerksam machen, dass hier Unterkunftskosten für Erwerbslose zu niedrig bemessen werden, was Sozialgerichte häufig korrigieren.
Nun wurde die Veranstaltung unmittelbar vor dem Jobcenter untersagt. Für Thomé ist dies eine Konsequenz aus der zunehmenden Privatisierung hoheitlicher Aufgaben. Das Wuppertaler Jobcenter befinde sich auf einem Privatgelände, der Eigentümer wünsche keine Proteste vor der Tür. Die Erwerbslosen müssten ihre Aktion ca. 50 Meter entfernt auf öffentliches Straßenland verlegen. Die Erwerbslosenaktivisten sehen darin eine Beeinträchtigung ihres Protestes, denn es werde schwieriger, die Betroffenen anzusprechen.
»Wir wollen uns das Recht, vor dem Jobcenter zu protestieren, nicht nehmen lassen«, betont Thomé. Man wolle per Eilantrag das Verbot kippen. Sollte das keinen Erfolg haben, werde der Gang durch alle Instanzen angetreten. Thomé verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2005, wonach auf dem privaten Gelände eines Flughafens Proteste gegen die Abschiebung von Flüchtlingen möglich sein müssten, weil dort hoheitliche Tätigkeiten vollzogen werden. Auch vor einem Jobcenter müsse deshalb Protest möglich sein, meinen die Erwerbslosengruppen, die sich am kommenden Montag beteiligen wollen. Sollten sie bis dahin keinen juristischen Erfolg haben, würden sie sich trotzdem vor dem Jobcenter versammeln und das »spontane Versammlungsrecht« wahrnehmen, kündigte ein Erwerbsloser an, der namentlich nicht genannt werden wollte.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/943772.zahltag-vor-jobcenter-untersagt.html
Peter Nowak
Mehr Transparenz bei Hartz IV?
Harald Thomé über den schwierigen Zugang zu amtlichen Informationen
Harald Thomé ist Vorsitzender des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles aus Wuppertal und Referent für Arbeitslosenrecht.
ND: Was hat das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit den Jobcentern zu tun?
Thomé : Dieses Gesetz wurde am 1. Januar 2006 eingeführt. Es gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Weil im Hartz-IV-Bereich bekanntlich eine Menge Verwaltungsanweisungen anfallen, sind natürlich auch die Jobcenter davon betroffen.
Können Sie Beispiele nennen?
Der gesamte Bereich der Kosten der Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern ist über solche Verwaltungsvorschriften geregelt, aber auch das Bildungspaket sowie die Regelung bei Erstausstattungen für Wohnraum. Seit dem 1. Januar dieses Jahres fallen außerdem kommunale Behördenanweisungen unter das Bundes-IFG. Die Jobcenter müssen nun auch die kommunalen Dienstanweisungen jedem Interessierten zugänglich machen.
Wie sieht es damit in der Praxis aus ?
Ich habe im Juni bei 135 Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg Anträge gestellt und beantragt, dass diese Verwaltungsanweisungen und Richtlinien zu den Unterkunftskosten, zum Bildungs- und Teilhabepaket, aber auch zur Erstausstattung von Wohnraum und Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt herausgeben. Nach einem Monat, dem spätesten Termin nach dem solche Informationen von Amts wegen herauszugeben sind, wurden in Bayern die Unterlagen lediglich in elf, in Baden-Württemberg in 17 Fällen vollständig herausgegeben. Mehr als zwei Drittel der Jobcenter haben in den beiden Bundesländern jedoch überhaupt nicht geantwortet. Die übrigen schickten unvollständige Unterlagen. Der Leiter eines Jobcenters hat mir sogar mit einer Anzeige bei der örtlichen Anwaltskammer wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz gedroht.
Wie wollen Sie jetzt weiter vorgehen?
Ich habe die Angelegenheit zunächst öffentlich gemacht. Nach dem 1. August werde ich mich dann an den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden. Sollten die Behörden auch nach drei Monaten die Unterlagen nicht veröffentlichen, werde ich entsprechende Untätigkeitsklagen einleiten.
Hatten Sie schon erfolgreich geklagt?
Der Erwerbslosenverein Tacheles hatte im Jahr 2006 in Sachen IFG gegen die Bundesagentur für Arbeit geklagt und sie dazu gezwungen, ihre internen Weisungen zum Arbeitslosengeld im Internet zu veröffentlichen. Auch die Informationen, die ich jetzt von den bayerischen und baden-württembergischen Jobcentern angefordert habe, sollen veröffentlicht werden. Es ist schlimm genug, dass dies aus der Erwerbslosenbewegung heraus gefordert werden muss, die Behörden wären doch nach dem Informationsfreiheitsgesetz von sich aus zur Veröffentlichung verpflichtet.
Welche Vorteile haben die Betroffenen davon?
Die Betroffenen können so prüfen, ob die jeweilige behördliche Entscheidung rechtsmäßig ist, und ob das Amt Ermessen ausgeübt hat. Zudem können sie bei der Formulierung von Anträgen auf die wesentlichen, für die Entscheidung erheblichen Umstände hinweisen. Sie können aber auch prüfen, ob das Amt organisiert durch Weisung gegen geltendes Recht verstößt. Letzteres ist ein Phänomen, welches bei Hartz IV nicht selten vorkommt.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/203094.mehr-transparenz-bei-hartz-iv.html
Interview: Peter Nowak