
Die steigende Inflation vor allem bei den Energiepreisen belastet Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, besonders stark. Von „Energiearmut“ bei Menschen mit geringen Einkommen ist die Rede. Das ist nicht verwunderlich: Nach Berechnungen von Experten sind die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze um 30 Prozent, allein die Energiekosten aber im gleichen Zeitraum um mehr als 80 Prozent gestiegen. Solange der Stromkostenanteil im Regelsatz nicht in gleichem Maße steigt, müssen Leistungsempfänger ihren Energiebedarf durch immer größere Einschränkungen in anderen Lebensbereichen querfinanzieren. Auch die leichten Einschränkungen bei Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher sind nach Ansicht vieler Betroffener sowie von Beratungsstellen allerhöchstens ein Trostpflaster. Die Grundlage der Reform ist …
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