RÜCKSCHAU Im Bethanien werden die Mietkämpfe der vergangenen 150 Jahre dargestellt
taz: Herr Lengemann, die Ausstellung „Kämpfende Hütten“ will eine Geschichte urbaner Kämpfe in Berlin zeigen.
Simon Lengemann: Im Zentrum der Ausstellung stehen die Kämpfe der Berliner MieterInnen der letzten 15 Jahre. Wir zeigen die ganze Bandbreite der Aktionen, von Demonstrationen über Volksbegehren bis zu verhinderten Zwangsräumungen. Zudem sollen Schlaglichter auf historische MieterInnenkämpfe geworfen werden. Anhand von Mietstreiks, migrantischen Besetzungen und Ostberliner Häuserkämpfen wird die Vielfalt vergangener Aktionen deutlich. Wer sind die Organisatoren?
Wir sind ist ein Ausstellungskollektiv ohne institutionelle Bindung. Die Beteiligten kommen aus den aktuellen MieterInnenkämpfen,
den verschiedenen Berliner HausbesetzerInnenbewegungen nd der akademischen Beschäftigung mit Miete und Wohnraum. Thematisch gehen Sie bis 1872 zurück. Wie sahen damals die MieterInenkämpfe aus?
Zunächst handelte es sich um spontane „Exmissionskrawalle“, so nannte man damals Proteste gegen Zwangsräumungen. Bekanntestes
Beispiel waren die Blumenstraßenkrawalle im Juli 1872.
In der Weltwirtschaftskrise lautete eine Parole „Erst das Essen, dann die Miete“. Welche Rolle spielten linke Parteien und MieterInnenverbände?
Die Krise brachte den offiziellen MieterInnenverbänden einen massiven Mitgliederschwund. Sie stellten sich dennoch massiv
gegen den Mietstreik und pochten auf die Einhaltung der von ihnen mitgestalteten MieterInnengesetze. Die KPD dagegen
unterstützte die Kämpfe.
Die Ausstellung dokumentiert auch die MieterInnenbewegung im sozialen Wohnungsbau des Märkischen Viertels vor mehr als 40 Jahren. Warum konnte sie sich dort so lange halten?
Die neuen BewohnerInnen dieser Großsiedlung fanden zwar komfortable Wohnungen, aber keine städtische Infrastruktur
vor. Das waren sie vom Wedding, wo sie herkamen, anders gewöhnt. Von dort hatten sie die traditionelle Widerständigkeit
der alten ArbeiterInnenbewegung mitgebracht. Um 1968 beteiligten sich zudem auch linke Studierende und Intellektuelle
wie Ulrike Meinhof an der Stadtteilarbeit. Mit der Moabiter Viertel Zeitung, deren Geschichte in der Ausstellung dargestellt wird,
hatten die MieterInnen sogar ein eigenes Sprachrohr.
Was können die heutigen MietrebellInnen daraus lernen?
Jede Zeit hat ihre eigenen Kämpfe. Aber natürlich wollen wir durch die Ausstellung und das Begleitprogramm Impulse für aktuelle Auseinandersetzungen um Wohnraum und Miete geben.
INTERVIEW: PETER NOWAK ■■Die Ausstellung findet bis zum 18. Oktober im TheaterSpiel-Raum im Bethanien statt
Simon Lengemann
■■28, Historiker und Amerikanist, forscht zu MieterInnenbewegung in der Weimarer Republik in der Zeit der Weltwirtschaftskrise.
Mieterkämpfe haben in Berlin eine Geschichte.
Darauf weist die Ausstellung „Kämpfende Hütten“ hin, die sich den Kämpfen gegen Zwangsräumungen und Mieterhöhungen in den letzten 150 Jahren widmet.
„Kampf den Mieterhöhungen“ lautet die Schlagzeilen. Doch die Zeitung, in der sie zu finden war, ist 45 Jahre alt und war zu unrecht lange vergessen. Es handelt sich um die Märkische Viertel Zeitung (MVZ), die von Juni 1969 bis Juli 1973 existierte. Sie war das Sprachrohr der MieterInnenbewegung im Märkisches Viertel, die Ende der 60er Jahre berlinweit für Aufsehen sorgte und mehrere Jahre aktiv war. Über diese leider weitgehend in Vergessenheit geratenen Mietrebell/innen informiert die Ausstellung „Kämpfende Hütten“, die am 1.10. um 19 Uhr im TheaterSpielRaum im Südflügel des Bethanien eröffnet wird. Vorbereitet wurden sie von einem kleinen Kreis von Aktiven, die sich aus unterschiedlichen Gründen für das Thema Wohnen interessieren. Einige der Beteiligten nehmen teil an aktuellen MieterInnenkämpfen, andere waren in der InstandbesetzerInnenbewegung der70er Jahre in West- oder Anfang der 90er Jahre in Ostberlin engagiert. Außerdem gehören auch Studierende dauzu, die sich mit Miete und Wohnraum beschäftigen. Sie alle wollen die weitgehend vergessene Geschichte der Berliner MieterInnenbewegung einer größeren Öffentlichkeit bekannt machen. .
Erst das Essen dann die Miete
Die Ausstellung erinnert auch an die als Blumenstraßenkrawalle in die Geschichtsbücher eingegangenen Aufstände von Teilen der armen Bevölkerung Berlins im Juli 1872. Auslöser war die Räumung der Wohnung eines armen Schusters in der Blumenstraße wegen Mietschulden. Damals kamen Tausende Menschen aus den agrarischen Gebieten nach Berlin in der Hoffnung auf ein besseres Leben. Sie landeten in oft dunklen Hinterhauswohnungen. Ständig gab es Räumungen. Oft gab es auch spontanen Protest von Bekannten und NachbarInnen der Geräumten. Damals wurde der Widerstand gegen Zwangsräumungen von der Polizei und den meisten Medien „Exmissionskrawalle“ genannt. Die Quellenlage aus dieser Zeit ist schlecht. Meistens sind die Kämpfe in den Polizei- und Presseberichten dokumentiert. Es gab schließlich damals noch kein Archiv des Widerstands von unten. Schon besser ist die Quellenlage auch aus der Sicht der MieterInnen in der Zeit der Weimarer Republik. Vor allem in der Zeit der Wirtschaftskrise wuchs in vielen proletarischen Kiezen eine Bewegung, die mit der Parole „Erst das Essen dann die Miete“ zum Mietzahlungsboykott aufrief. Während die etablierten MieterInnenverbände, die in dieser Zeit viele Mitglieder verloren, die Aktion als ungesetzlich ablehnten, unterstützte die KPD sowie kleinere linke Gruppen und ihre Presse die Aktion.
Auf die eigenen Kraft vertrauen
Das Interesse an der Geschichte der MieterInnenbewegung ist in der letzten Zeit vor allem deshalb gewachsen, weil in Berlin seit einen Jahren wieder MieterInnen auf die Straße gehen und Zwangsräumungen zu verhindern versuchen. Dieses wachsende Interesse an der „Geschichte von Unten“ ist positiv. In den Veranstaltungen, die die Ausstellungen begleiten, wird es sicher um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der über 150jährigen Berliner MieterInnenbewegung gehen. Aber damals wie heute, galt ein Grundsatz. Die MieterInnenbewegung war immer dann stark, wenn sie sich selbst organisierte und nicht auf Parteien und Großorganisationen vertraute.
Peter Nowak
Die Ausstellung „Kämpfende Hütten wird am 1.10.2015 um 19 Uhr im TheaterSpielRaum im Südflügel des Bethanien eröffnet. Sie ist vom 1. – 18.10. von Donnerstag bis Sonntag von 16 – 19 Uhr geöffnet. Im Begleitprogramm gibt es Filme, Vorträge und Diskussionen zu Berliner MieterInnenkämpfen. Das vollständige Programm findet sich unter http://kaempfendehuetten.blogsport.eu/
Der Berliner Senat kommt Initiativen, die für bezahlbaren Wohnraum kämpfen, vorgeblich entgegen. Doch insbesondere das Vorgehen der SPD dürfte bloße Wahlkampftaktik sein.
Erfolg oder Mitmachfalle? Diese Frage stellen sich die Berliner, die mit einem Volksbegehren eine sozialere Wohnungspolitik erreichen wollten, seit dem 19. August. An diesem Tag nämlich hat die Verhandlungsgruppe des Bündnisses für ein Mietenvolksbegehren mit der Berliner SPD einen Kompromissvorschlag ausgehandelt. Demnach soll das Gesetz zur Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin Ende September im Abgeordnetenhaus eingebracht und spätestens im November beschlossen werden. Anfang 2016 soll es in Kraft treten. Zu den Eckpunkten gehört eine Begrenzung der Mieten in Sozialwohnungen auf 30 Prozent der Nettoeinkommen der Bewohner. Bei hohen Betriebskosten kann die Miete sogar auf 25 Prozent gedeckelt werden. Für die Kosten von Neubau, Ankauf und Modernisierung von Wohnungen, die im Besitz städtischer Gesellschaften sind, soll ein Sonderfonds geschaffen werden. Der Neubau von bis zu 3 000 Sozialwohnungen mit Durchschnittsmieten von 6,50 Euro pro Quadratmeter soll ebenso gefördert werden wie die Modernisierung von 1 000 Sozialwohnungen. »Mit Beharrlichkeit und Sachverstand hat das Mietenvolksbegehren dem Senat weitgehende Zugeständnisse abgerungen«, kommentierte Uwe Rada in der Taz den Kompromissvorschlag.
Da sich etwa 70 Prozent der Berliner Mietwohnungen in Privatbesitz befinden, wird sich allerdings der wohnungspolitische Effekt in Grenzen halten. Mieterinitiativen sehen auch andere Schwachpunkte an dem vorgelegten Vorschlag. So soll die in dem geplanten Gesetz festgeschriebene Kappung der Mietkosten bei maximal 30 Prozent durch Subventionen vom Senat erreicht werden. Wohnungen bleiben weiter eine Ware und die Profite der Eigentümer werden nicht geschmälert. Doch den Initiatoren des Volksentscheids war klar, dass diese kapitalistischen Grundlagen nicht zur Abstimmung stehen. Die Mieterinitiative »Kotti & Co«, die mit der Besetzung des Gecekondu am Kottbuser Tor vor drei Jahren den Anstoß für die neue Berliner Mieterbewegung gegeben hat, sieht in dem Kompromissvorschlag einen großen Erfolg.
»Jetzt werden Zugeständnisse angeboten, die es seit 20 Jahren in Berlin nicht gegeben hat. Wir glauben aber nicht, dass damit die Verdrängung einkommensschwacher Teile der Bevölkerung aus den Stadtteilen und den Sozialwohnungen aufgehalten werden kann«, sagte ein Mitglied von »Kotti & Co« der Jungle World.
Hannah Schuster, die für die Mieten-AG der Interventionistischen Linken (IL) in dem Bündnis mitarbeitet, betont im Gespräch mit der Jungle World, dass es sich bei der ausgehandelten Vereinbarung lediglich um einen Vorschlag handle. »Wir werden alle Aspekte gründlich diskutieren und dann entscheiden, ob uns der Kompromiss ausreicht oder ob nachverhandelt werden muss.«
Schusters IL-Mitstreiter Ralf Neumann betont, dass das Volksbegehren nur ausgesetzt worden sei und jederzeit wieder vorangetrieben werden könne. In der ersten Phase hatten Mieteraktivisten innerhalb von sieben Wochen berlinweit fast 50 000 Unterschriften gesammelt und damit das notwendige Quorum weit übertroffen. Komme es zu keiner Einigung mit der SPD, könne das Bündnis das Volksbegehren fortsetzen und eine Abstimmung über die ursprünglichen Forderungen einleiten, kündigte Neumann an.
Die SPD, seit 20 Jahren als Regierungspartei mit unterschiedlichen Koalitionspartnern hauptverantwortlich für die Privatisierung des Berliner Wohnungsmarktes, will sich in den kommenden Wahlkämpfen offenbar als Mieterpartei inszenieren. Daher hat sie ein besonderes Interesse, den ausgehandelten Zwischenstand als fertiges Verhandlungsergebnis hinzustellen und so Fakten zu schaffen. Dass dabei fast alle Medien mitgespielt haben, ist kein gutes Zeichen für die Initiative, wenn sie sich dazu entschließen sollte, das Volksbegehren weiter voranzutreiben. Die SPD hat für diesen Fall schon mit einer juristischen Überprüfung des Gesetzentwurfes gedroht, was eine mehrmonatige Blockade bedeuten könnte.
Neumann sieht daher bei der SPD eine Taktik von Zuckerbrot und Peitsche am Werk. Dabei sei es vor allem das Ziel der Partei, die Teile des Volksbegehrens auszuklammern, die die kapitalistische Verwertungslogik in Frage stellen. »Bei dem Kompromissvorschlag der SPD handelt es sich um eine Kombination aus sozialem Zugeständnis bei voller staatlicher Kontrolle ohne echte Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter«, moniert Neumann. So werden die im Volksbegehren vorgesehenen Mieterräte im SPD-Vorschlag zu Organen der Mitverwaltung degradiert, die keinerlei Befugnisse haben. »Der Senat behält alles in der Hand, Mieterinnen und Mieter sowie soziale Bewegungen Berlins bleiben ganz bewusst außen vor«, fasst Neumann zusammen. Das Kalkül ist klar: Die Kooperation von Mieterinitiativen mit Gruppen der außerparlamentarischen Linken vor allem aus dem Umfeld der IL soll behindert werden, in dem auf einige Mieterforderungen eingegangen wird und alle antikapitalistischen Elemente gestrichen werden. Dieses Bündnis sorgte für einen Erfolg des Volksbegehrens, der selten benannt wird: Auch in armen Stadtteilen war der Rücklauf der Unterschriften groß. Das ist durchaus nicht selbstverständlich. Wie der Soziologe Thomas Wagner in seinem Buch »Die Mitmachfalle: Bürgerbeteiligung als Herrschaftsinstrument« ausführte, wird das Instrumentarium Volksbegehren eher von Angehörigen der Mittelschicht als von Armen genutzt, was die Durchsetzung sozialpolitischer Forderungen mittels Volksbegehren oft erschwert.
Debatte um Straßennamen in Friedrichshain, die an polnische Städte erinnern
Soll die Grünberger Straße in Friedrichshain künftig Zielona Góra Straße heißen? Dieser Frage widmete sich eine Diskussion am Donnerstagabend.
In der Alten Feuerwache in Friedrichshain-Kreuzberg ist noch bis zum 20. September ein Teil der Ausstellung »93 Straßenschilder« zu sehen. Die Schilder von neun Straßen, die die deutschen Namen von Städten tragen, die heute in Polen liegen, sind mit pinkfarbenen Klebefolien markiert, auf denen in deutsch und polnisch Kurzinformationen über die Stadt zu finden sind. Am Donnerstagabend widmete sich eine Diskussionsrunde der Frage, ob die Grünberger Straße umbenannt werden sollte nach Zielona Góra.
Zu Beginn der Diskussion berichtete die Historikerin Nancy Waldmann, dass die Straßen vor nun mehr 140 Jahren nach den Herkunftsorten der Arbeitsmigranten aus Schlesien und Ostpreußen benannt wurden, die sich damals in der Umgebung des Schlesischen Bahnhofs niederließen. Der wurde in der DDR zum Ostbahnhof. Auch ein Teil dieser Straßen wurde bis 1951 umbenannt. Die neun Namen blieben nach Meinung Waldmanns wohl deshalb erhalten, weil es sich um eher kleinere Städte handelte. Die polnische Historikern Marta Bakiewicz vom deutsch-polnischen Forschungsinstitut bescheinigt der jüngeren Generation Polens ein verstärktes Interesse an deutscher Geschichte. So führt eine junge Punkband aus Zielona Góra den Namen Grünberg in ihrem Namen. Marta Bakiewicz hatte die Frage, ob die Grünberger Straße den Namen Zielona Góra tragen soll, auf polnisch im Internet verbreitet, bekam aber kaum Reaktionen.
Die Wissenschaftlerin selbst bejaht die Frage. »Es wäre eine Anerkennung für die vielen Menschen aus Polen, die heute in Berlin wohnen«, so ihre Begründung. Sie schlug vor, nur einen Teilbereich der Straße umzubenennen. Martin Düspohl vom Friedrichhain-Kreuzberg Museum regte an, mit Schildern an die heutigen Namen der Städte zu erinnern. Zuhörer im Publikum waren sich einig darin, dass es weniger um die Umbenennung sondern um die Diskussion über die Straßennamen gehe. Anfang der 90er Jahre habe sich ein Stadtteilladen in der Grünberger Straße nach Zielona Góra benannt. »Es ist damals um eine Positionierung angesichts des nationalistischen Taumel gegangen«, meinte ein Teilnehmer. Weitere Termine finden sich hier: 93strassenschilder.de
Gepräche mit ehemaligen Besetzerinnen und Besetzern
Gigi
Gigi hat schon in den achtziger Jahren in Friedrichshain gewohnt. Im November 1989 gründete sie einen Mieterladen in der Bänschstraße, in dem sie heute noch ehrenamtlich arbeitet und Mieter berät.
Warum habt ihr den Mieterladen gegründet?
Wir haben nach dem Mauerfall einen leergeräumten Wohnbezirksausschuss (WBA) besetzt und uns war damals schon klar, dass Privatisierungen der kommunalen Wohnungen anstehen und die Mieter Beratung brauchen.
Wie hast du die Besetzungen in der Nachbarschaft erlebt?
Ich habe damals schräg gegenüber der Mainzer Straße gewohnt und bin gleich in Kontakt mit einigen Besetzern gekommen. Ich fand es toll, dass die Häuser besetzt wurden, die bereits in den achtziger Jahren gesprengt werden sollten. Zudem freute ich mich, dass neue Leute in den Stadtteil kamen und Leben reinbrachten.
Warst du eine Ausnahme oder gab es viel Unterstützung bei den Nachbarn?
Ich war nicht die einzige, aber ich hatte den kürzesten Weg zu den Besetzern. Zudem war ich in der DDR in der Punkbewegung und so fielen mir die Kontakte leichter. Als dann die Mainzer Straße geräumt wurde, waren auch viele andere Nachbarn auf der Straße. Selbst Rentner setzten sich dem Tränengas aus. Sie waren sicher nicht mit allem einverstanden, was die Besetzer machten, aber sie waren solidarisch gegen die Räumung.
Wie hast du die Räumung der Mainzer Straße erlebt?
Das war wie im Krieg. Es ist ein Glück, dass es nur Verletzte, aber keine Toten gab. Ich habe selber Wache in der Boxhagener Straße gestanden und das erste Mal einen Wasserwerfer unmittelbar vor mir gesehen. Das hat mir Angst gemacht. Ich habe auch mitbekommen, dass noch einige Politiker und DDR-Oppositionelle wie Bärbel Bohley in letzer Minute die Räumung verhindern wollten. Da hat die Polizei schon die ersten Häuser geräumt. Es stellte sich später heraus, dass ein Teil der Räumungen nach der »Berliner Linie«, auf die sich die Politik berief, rechtswidrig waren. Das hatte aber keine Konsequenzen.
Hast du noch Kontakt zu einigen damaligen Besetzern?
Ja, mit denen, die ich damals kennengelernt hatte, habe ich noch immer gute Beziehungen. Einige sind mittlerweile Hausbesitzer über die von ihnen gegründeten Genossenschaften. Es gibt auch immer wieder ehemalige Hausbesetzer, die zur Beratung in den Mieterladen kommen. Sie haben damals noch entweder privat oder über den Rahmenvertrag der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) Verträge bekommen. Ein Teil der Besetzer der Mainzer Straße ist nach der Räumung in andere Städte gezogen. Da ist der Kontakt abgebrochen.
Andreas K.
Andreas K. war im Sommer 1990 Student. Heute lebt er in Friedrichshain in einer Mietwohnung, arbeitet als Taxifahrer und ist weiterhin in gewerkschaftlichen und außerparlamentarischen Gruppen aktiv.
Wie bist du im Sommer 1990 in die Besetzerbewegung gekommen?
Ich bin in Westberlin aufgewachsen. Ein Genosse, den ich vom gemeinsamen Studium an der FU kannte, hat mich angesprochen, ob ich Lust habe, mit ihm und anderen zusammen ein Haus in Ostberlin zu besetzen. Nach einigem Zögern habe ich zugesagt. Über verschiedene Treffen bildete sich eine feste Gruppe heraus. Etwa ein Drittel hatte Ost-, zwei Drittel hatten Westhintergrund. Wir kamen aus verschiedenen Teilen der radikalen Linken. Unsere erste, nach wenigen Stunden geräumte Besetzung fand aber erst im Herbst statt. Im Sommer 1990 war ich eher Zaungast. Im Dezember gelang uns eine mehrtägige Besetzung in Friedrichshain. Nach der Räumung kamen wir gemeinsam in einem bereits besetzten Haus in der Niederbarnimstraße unter, wo ich bis 1994 lebte.
An welche politischen Aktionen im Sommer 1990 erinnerst du dich noch?
Für mich standen im Sommer keine großen Einzelaktionen im Vordergrund, sondern dass ich erst von Ferne mitbekam, dass Leute in Ostberlin die ungewisse Zeit des Systemwechsels nutzten, um leerstehende Häuser der drohenden kapitalistischen Vermarktung zu entziehen und selbstbestimmte Strukturen zu bilden. Linksradikale Gruppen aus Westberlin, wo ich mitwirkte, bekamen Anfragen für Veranstaltungen. So entstanden die ersten Kontakte.
Welche Bedeutung hatte für dich die Räumung der Mainzer Straße?
Bei der Räumung der Mainzer Straße war ich als Unterstützer auf der Straße aktiv und wurde wie viele andere festgenommen. Sie war eine militante Zuspitzung, die danach in Riot-Videos gefeiert wurde, aber zugleich ein Einschnitt, der ein Ende der Pattsituation in der Zeit des Systemumbruchs bedeutete und die Besetzerinnen und Besetzer in die strategische Defensive führte. Viele Menschen wurden durch die Polizeigewalt traumatisiert, auch bei mir blieb die Erfahrung dieser Konfrontation nicht ohne Auswirkungen.
Welche Bedeutung hatte der Streit zwischen Verhandlern und Nichtverhandlern?
Vor der Räumung hat der Besetzerrat, in dem nahezu alle Häuser vertreten waren, Einzelverhandlungen abgelehnt und eine politische vertragliche Gesamtlösung für alle Häuser gefordert. Nach der Räumung begannen mehr und mehr Häuser, Verhandlungen auf der Bezirksebene um Einzelmietverträge zu führen. Die »Berliner Linie«, die eine schnelle Räumung von Neubesetzungen beinhaltete, wurde aus dem Westteil Berlins übernommen. Politische Lösungen lehnte der Senat ab. Wer nicht über das Stöckchen der Einzelverhandlungen sprang, sondern die Rückgabe der geräumten Häuser forderte, wurde zum Nichtverhandler wider Willen, so auch die Gruppe, deren Teil ich war.
Siehst du längerfristige politische Konsequenzen aus dem Sommer 1990?
Der Sommer 1990 war nur aufgrund der besonderen historischen Situation möglich, in der die Exekutive des DDR-Staates zusammenbrach. Die Besetzer haben sich Strukturen geschaffen, die ein deutliches Gegengewicht zu reaktionären und faschistischen Tendenzen setzten. Viele Linke aus dem Westen fanden das anziehend, haben sich aber zum Teil unreflektiert in eine andere Gesellschaft begeben. Die stark subkulturelle Orientierung vieler Häuser erschwerte leider den Kontakt zu grundsätzlich aufgeschlossenen Teilen der Nachbarschaft. Viele Hausprojekte, die sich auf die Einzelverhandlungen einließen, bestehen noch bis heute. Ob sie noch politisch sind, hängt vom Engagement der Menschen ab, die dort wohnen. Sie sind jetzt oft durch Gentrifizierung nach mehrmaligem Eigentümerwechsel bedroht.
Hartmut S.
Hartmut S. hat 1990 die Köpenicker Straße 137 (Köpi) mitbesetzt und dort einige Jahre gewohnt. Heute lebt er im Oderbruch und arbeitet als Briefträger.
Wie bist du im Sommer 1990 Hausbesetzer geworden?
Vor der Wende haben wir ziemlich beengt in Westberlin gewohnt. Es gab nach dem Mauerfall Kontakte zu dem in Ostberlin tagenden Besetzerrat. Dort gab es ein starkes Interesse an Wohn- und Zusammenlebensprojekten. Während in Westberlin relative Wohnungsknappheit herrschte, standen in Ostberlin unzählige Wohnungen und auch ganze Häuser leer. So entstanden mit Leuten aus Ostberlin konkrete Pläne für eine Hausbesetzung. Die Zusammenarbeit mit Ostberlinern war uns von Anfang an sehr wichtig, da wir auf der einen Seite politisch aktive Leute aus der DDR-Oppositionsbewegung kennenlernen wollten, auf der anderen Seite wollten wir dem Eindruck entgegenwirken, Leute aus dem Westen kommen in den Osten und reißen sich dort alles unter den Nagel. In dem von uns besetzten Haus haben wir zumindest in den ersten Monaten großen Wert darauf gelegt, dass eine zahlenmäßige Ausgeglichenheit zwischen Ostlern und Westlern bestand.
Welche Bedeutung hatte damals die politische Arbeit in der Köpi? Oder war es hauptsächlich eine große Party?
In der Köpi wohnten irgendwann 40 Menschen, da gab es natürlich Leute, die gerne Partys oder Konzerte organisierten. Aber es gab auch immer Leute, die in verschiedenen politischen Bereichen aktiv waren. Gerade in der Anfangszeit im Frühjahr 1990 war die Situation angespannt.Es gab immer wieder Angriffe von rechten Jugendlichen auf die besetzten Häuser in der benachbarten Adalbertstraße und nachts musste man schon aufpassen, wer einem da in der Gegend entgegenkam.
Die Köpi nannte sich Internationales Haus. Welcher Stellenwert spielte die Arbeit mit Geflüchteten und Migranten damals?
Die Bezeichnung entstand als Kontrapunkt zum deutschnationalen Wiedervereinigungstaumel. Wir hatten viele Besucher und auch einige Bewohner aus dem meist europäischen Ausland. Den Begriff »Arbeit mit Migranten« würde ich nicht verwenden. Wir stellten Räume zur Verfügung zum Beispiel für eine türkische Antifa-Jugendgruppe, einige ihrer Mitglieder wohnten dort auch eine Zeitlang. Ein paar Wochen lebte bei uns ein Ägypter, der in Pirna zusammengeschlagen worden und aus dem Flüchtlingsheim dort nach Berlin geflohen war. Er ging jeden Tag arbeiten, um seiner Familie in Ägypten Geld zu schicken.
Siehst du längerfristige politische Konsequenzen aus dem Sommer 1990?
In einigen Stadtteilen wie Friedrichshain, Mitte und Prenzlauer Berg entstanden durch die besetzten Häuser politische und kulturelle Anlaufpunkte.
Dietmar Wolf
Dietmar Wolf war linker DDR-Oppositioneller und Mitbegründer der Antifa Ostberlin. Er ist seit der Gründung im Oktober 1989 Redakteur und Herausgeber der Zeitschrift Telegraph. Er wohnt in Berlin.
Wie hast du als linker DDR-Oppositioneller den Sommer 1990 erlebt?
Heute wird ja immer vom »Kurzen Sommer der Anarchie« geredet. Ich finde den Begriff Quatsch. Hier war nichts mit Anarchie. Die Macht lag im Oktober/November 1989 vielleicht kurz auf der Straße. Doch das Volk wollte sie nicht. Dann hat die SED sie schnell wieder aufgehoben und, wohlgeordnet und mit Zustimmung der DDR-Bevölkerung, an die BRD-CDU und das BRD-Kapital übergeben. Die Gruppen der DDR-Opposition haben sich, statt sofort und konsequent die Kontrolle über die DDR zu übernehmen und natürlich auch die SED-Regierung samt gleichgeschaltetem Parlament zum Teufel zu jagen, derweil an Runden Tischen ohne jeglichen Einfluss und ohne wirkliche Befugnisse abgearbeitet und sich sogar von der Regierung Modrow mit »Ministerposten ohne Geschäftsbereich« bestechen lassen. Viele in der linken DDR-Opposition hatten auf eine neue Gesellschaft mit einem wirklich freien und echten Sozialismus gehofft. Dass die Menschen aber so derart grundsätzlich auf diese dummen und offensichtlichen Wahlkampflügen hereinfielen und schon zur Volkskammerwahl im März 1990 mit so einer überwältigenden Mehrheit auf deutsche Einheit, D-Mark und Kapitalismus setzten, hat viele von uns doch sehr erschüttert.
Welche Rolle spielte der Kampf gegen die Neonazis in der damaligen Zeit?
Das war schon sehr dominant. Es gab ja andauernd Zwischenfälle, was die besetzten Häuser betraf. Zuerst hauptsächlich im Prenzlauer Berg, weil der BFC Dynamo im Jahn-Stadion gespielt hat. Der Anhang von Nazi-Hooligans hat da regelmäßig vor oder nach den Spielen bei den nahegelegenen besetzten Häusern vorbei gesehen. Im Prenzlauer Berg bildete sich damals leider auch eine stärkere Naziszene um die Nazipartei FAP. Mit denen hatten wir dann noch bis Mitte der neunziger Jahre richtig viel Stress. Dann gab es auch im Bezirk Friedrichshain Übergriffe auf besetzte Häuser. Das war schon eine ständige Bedrohung. Und in der Lichtenberger Weitlingstraße gab es ja auch ein besetztes Haus der Nazis. Das war ein bundesweites Anlaufziel und Treffpunkt vieler Nazikader und -führer.
Gab es Widerstand dagegen?
Die Antifa war nicht nur defensiv, sondern ging auch ganz bewusst in die Kieze der Nazis. Flugblätter verteilen, fotografieren, aufklären, antifaschistische Ansagen machen. Wir haben dann, ganz in der Nähe des Nazihauses, ein antifaschistisches Straßenfest und eine große Demonstration veranstaltet. Diese beiden Aktionen wurden von einem sehr breiten politischen Bündnis organisiert. Da haben alle möglichen Gruppen und Organisationen aus Berlin mitgemacht. Ich finde es noch heute sehr ärgerlich, dass die Besetzer der Mainzer Straße im Nachhinein behauptet haben, beispielsweise auch in ihrem Film »Sag niemals nie«, sie allein hätten diese Demonstration organisiert und die Antifa-Arbeit dort in Lichtenberg geleistet. Das ist natürlich absoluter Blödsinn und ein Etikettenschwindel, den sie so gar nicht nötig hatten.
Wie war der Umgang zwischen Ost- und Westbesetzern zu dieser Zeit?
Nach der Maueröffnung gab es schnell viele Kontakte zu Westberliner Autonomen. Und die Westler waren anfangs auch sehr interessiert an uns und an unseren Ideen und »Geschichten aus der DDR«. Doch letztlich lief das immer gleich ab. Egal in welchen politischen Zusammenhang man sich begab, es hieß irgendwann: Na ja, ihr könnt bei uns mitmachen, wenn ihr wollt, aber ausschließlich nach unseren Regeln und Prinzipien. Eure DDR-Anekdoten sind ja ganz schön, aber Vergangenheit. Was hier jetzt kommt, hat mit euren Erfahrungen nichts zu tun. Wir wissen, wie man als Linke im Kapitalismus handelt und kämpft, und ihr nicht. Also ordnet euch schön brav unter, dann ist alles gut. Und es gibt manche, die haben so etwas gemacht, und eine Menge andere eben nicht. Wir haben dann in Prenzlauer Berg lieber erst einmal eine eigene Antifa aufgebaut, die viele Jahre sehr gute und erfolgreiche Arbeit geleistet hat. Viele Gruppen im Osten haben dann auch ihre eigenen Strukturen und Vernetzungen entwickelt. Bis Mitte neunziger Jahre gab es da teilweise eine richtige politische Eiszeit zwischen großen Teilen der autonomen und radikalen Linken in der Ex-DDR und der BRD.
Welche Bedeutung hatte die Räumung der Mainzer Straße für dich?
Aber auch wenn ich Probleme mit der politischen Dominanz der Mainzer Straße hatte, war es wichtig und keine Frage, die Mainzer zu verteidigen. Denn das war ja nicht nur ein Angriff des Staates auf die Leute in der Mainzer, sondern auf die Struktur, auf unser Modell von Leben und Gesellschaft. Die haben uns und allen gezeigt, wo der Hammer hängt, und ihren Herrschafts- und Machtanspruch klar und deutlich unterstrichen. Gnadenlos. Skrupellos. Dieser Staat tut alles, um seine Macht zu sichern. Wenn es darauf ankommt, wird nicht gezögert und auch auf die eigene Bevölkerung geschossen. Übrigens im Gegensatz zu den Herrschenden in der DDR. Die haben sich das 1989 nicht getraut.
„Kauf Dich glücklich“, stand auf dem Transparent, dass am Donnerstagabend noch an einen Zaum gegenüber der Böhmischen Straße 53 in Berlin-Neukölln hing. Es erinnerte an ein turbulentes Nachbarschaftsfest auf dem Grundstück. Eingeladen hatten die Investoren und Projektentwickler des Wohnprojekts AHOJ am 20. August um 17 Uhr in der Böhmischen Straße 53.
„Bevor wir mit dem eigentlichen Bau beginnen, möchten wir Sie herzlich zu einem Nachbarschaftsfest einladen“, hieß es auf Plakaten, die in den letzten Wochen rund um die Böhmische Straße in Berlin-Neukölln verteilt wurden. Schon eine halbe Stunde vorher hatten sich mehr als 100 Menschen versammelt, die erkennbar nicht nur zum Feiern bekommen waren. Manche hatten Transparente gegen Gentrifizierung dabei. Andere trugen Schilder, auf denen zu lesen stand: Neuköllner MieterInnen sagen Tschüss und AHOJ“. „Auf dem Grundstück sind 66 Eigentumswohnungen für wohlhabende geplant. Dadurch wird der Druck auf Menschen mit geringen Einkommen in Neukölln noch größer. Das wollen wir verhindern“, begründete eine Mitorganisatorin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen wollte, als Grund für den Protest, der zunächst vor dem Grundstück stattfinden musste.
Nach Rücksprache mit den EinladerInnen machte die Polizei schließlich den Weg frei und die Protestierenden verteilten sich auf dem geräumigen Gelände. Es gab noch vereinzelt Sprechchöre, doch größere Aufmerksamkeit fand das kalte Büffet. Vereinzelt gab es auch zu Diskussionen unter den Protestierenden. Während ein junger Mann bekräftigte, dass Wohnraum keine Ware sein darf und er die Mietzahlungen generell in Frage stellte, betone ein älterer Mann, dass er für eine Deckelung der Miete aber nicht für deren Abschaffung sei. Eine Trommelgruppe und einige Clowns sorgten in den nächsten 90 Minuten für Erheiterung. Danach verließen die KritikerInnen des Bauprojekts das Grundstück. Eine geplante Spontandemonstration durch Neukölln wurde durch ein großes Polizeiaufgebot verhindert. Einige Menschen, die Schilder mit Protestslogans bei sich hatten, wurden in der Umgebung für kurze Zeit zwecks Personalienfeststellung eingekesselt. Ein Mitorganisator bewertete im Gespräch mit dem MieterEcho die Aktion als Erfolg. Es sei in der Sommerpause gelungen, NachbarInnen und Initiativen wie das „Bündnis gegen Zwangsräumungen“ zu mobilisieren. Damit werde deutlich, dass viele Menschen sensibel für drohende Verdrängung in Stadtteilen geworden seien.
Rixdorfer Kiezversammlung geplant
Das Protestbündnis bereitet für den 19. September eine Kiezversammlung vor, wo über den weiteren Widerstand gegen die drohende Vertreibung von einkommensschwachen MieterInnen beraten werden soll. „Wir als Bewohner und Bewohnerinnen müssen ausziehen, unsere Nachbarschaft wird zerstört, wohnen sollen hier nur noch diejenigen, die angeblich das Straßenbild verschönern“, moniert das Mieterforum Rixdorf. Auch das Neuköllner Quartiersmanagement bestätigt, dass der geplante Neubau in der Böhmischen Straße vielen BewohnerInnen in der Nachbarschaft Anlass zur Sorge gibt. Es führt seit 2011 eigene Auswertungen von jährlich 20 – 30 aktuellen Wohnungsangeboten im Quartier durch. Diese ergaben einen Anstieg der durchschnittlichen Nettokaltmieten bei Neuvermietungen von 6,53 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2011 auf 9,43 im Jahr 2015. Damit stiegen in den letzten vier Jahren die Mieten im Kiez um 44%. Wenn die Pläne der Investoren in der Böhmischen Straße 53 aufgehen, könnte dieser Trend zunehmen. „Das Ahoj ist der perfekte Ort für Menschen, die nach einem privaten Rückzugsort suchen und dennoch den Pulsschlag der Stadt spüren möchten“, heißt es auf der Webseite von Ahoj. Am 20. August haben die potentziellen Wohneigentümer schon mal den Sound des Mietenwiderstands gespürt.
SCHÖNEBERG Das Oberverwaltungsgericht zwingtdas Bezirksamt, einer rumänischen Mutter mit zwei Kleinkindern eine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen
Der Bezirk Schöneberg-Tempelhof muss einer rumänischen Mutter mit ihren beiden Kleinkindern eine Notunterkunft zur Verfügung stellen. Das beschloss der Erste Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Die junge Mutter hat vor Gericht eidesstattlich erklärt, mit ihren beiden Kindern seit Ende Juli 2015 obdachlos gewesen und in einem Park übernachtet zu haben. Da ihre Kinder bereits erkältet seien, sei sie um deren Gesundheit besorgt, benannte die Frau den Grund der Klage. Zuvor hatten sie in der Grunewaldstraße 87 in Schöneberg gelebt. Das Haus war in die Schlagzeilen geraten, als bekannt geworden war, dass der Eigentümer des Hauses, dessen baulicher Zustand extrem schlecht ist, teuer vermietet und die BewohnerInnen schikaniert und bedroht. Vor Gericht gab die Klägerin an, dass der Vermieter die Eingangstür zugenagelt und ihr mit körperlicher Gewalt den Zugang verwehrt habe, sodass ihr ein weiterer Aufenthalt in dem Haus nicht möglich sei. Dennoch hatte die Abteilung Gesundheit, Soziales und Stadtentwicklung des Bezirks Schöneberg noch Ende Juli die Unterbringung der Frau mit ihren beiden Kindern in einer Notunterkunftabgelehnt. „Derzeit erhalten Sie keine ausreichenden Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes, mithin auch nicht zur Zahlung etwaiger Kosten einer Notunterbringung“, heißt es in dem der taz vorliegenden Ablehnungsbescheid. Im Bezirk wurde der Frau die Übernahme der Rückreisekosten nach Rumänien in Aussicht gestellt. „Sie erhielten mithin die Möglichkeit, ihre Obdachlosigkeit zu beenden“, heißt es abschließend. Das Oberverwaltungsgericht wies diese Begründung, der Frau keine Notunterkunft zur Verfügung zu stellen, zurück, weil sich die Antragstellerin mit ihren Kindern als Unionsbürger rumänischer Staatsangehörigkeit“ rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalte. „Daher spricht derzeit nichts dafür, dass die Antragsteller als Unionsbürger trotz ihres rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet auf die Möglichkeit einer Rückkehr in das Heimatland verwiesen werden könnten, um die Gefahr der Obdachlosigkeit abzuwenden“, heißt es in der der taz vorliegenden Begründung des Oberverwaltungsgerichts. Bereits Mitte Juli hatte die Romaselbsthilfeorganisation Amaro Foro einen offenen Brief initiiert, in dem zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen von der zuständigen Schöneberger Bezirksstadträtin für Gesundheit, Soziales und Stadtentwicklung, Sibyll Klotz, die Unterbringung der durch die Räumungen in der Grunewaldstraße 87 obdachlos gewordenen Menschen in Wohnungen und Notunterkünften des Bezirks fordern.
Hausbesitzer bekommen häufig Recht, wenn sie renitenten Bewohnern kündigen
Recht und Gerechtigkeit sind verschiedene Dinge, wie vor Gericht immer wieder zu erleben ist. Mieter riskieren oft schon für unbotmäßiges Verhalten gegenüber dem Vermieter die Kündigung.
Der Soziologe Achim Szepanski ist ein Mann des Wortes, der den Kapitalismus in Essays und Büchern analysiert hat. So verfasste er 2012 einen Essay »Geld und Zeit – Zur Strukturalität des Finanzkapitalismus«. Doch dass er wegen einer E-Mail in den nächsten Wochen seine Wohnung in einem Altbau am Frankfurter Mainufer, in der er seit fast 20 Jahren lebt, verlassen soll, hätte sich selbst der langjährige Kapitalismuskritiker nicht träumen lassen.
Am 9. Juni 2014 monierte Szepanski in einem längeren Schreiben an einen Mitarbeiter seines Vermieters, man gehe »mit durchkonstruierten Stories und faschistischem Touch« gegen ihn vor. Diesem Satz war eine längere Auseinandersetzung mit dem Vermieter, der Basler Versicherung, vorausgegangen. Der Anwalt der Gegenseite habe ihm Vorwürfe gemacht, ohne sie belegen zu können, beschreibt Szepanski seine Sicht. So sei ihm ohne Beweise vorgeworfen worden, für einen Brand im Jahr 2011 verantwortlich zu sein, bei dem er selber verletzt wurde, was Szepanski besonders empört. »Fakt ist, dass ich die bis heute unaufgeklärte Brandstiftung, die vom Keller ausging, im vierten Stock arbeitend, bemerkt hatte. Ich musste von der Feuerwehr aus der Wohnung geholt werden und war dann wegen Rauchvergiftung im Krankenhaus. Ich hatte damals das Übergreifen des Brandes auf das ganze Haus verhindert«, erklärte Szepanski. Vergeblich machte der Mieter vor Gericht geltend, dass er niemanden als Faschisten bezeichnet habe und lediglich von einem »faschistischen Touch« sprach.
Doch das Frankfurter Amtsgericht gab dem Vermieter Recht, der ihm gekündigt hatte. Mit der Mail habe Szepanski »seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich verletzt«. Auch ein Sprecher des Eigentümers verteidigt die Kündigung, weil sich Szepanski einer »verächtlichen Ausdruckweise« bedient habe. »Es ist unsere Pflicht als Arbeitgeber, unsere Mitarbeiter gegen solche Form von Beleidigungen zu schützen«, erklärte der Sprecher der Basler Versicherung, Thomas Wedrich, gegenüber der »Frankfurter Rundschau«.
Immer wieder ärgern sich Mieter über Gerichtsentscheidungen, die die Wohnungseigentümer bevorzugen. Auch die Berliner Rentnerin Irmgard Warnke hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren. Sie hatte sich im letzten Jahr an die Presse gewandt, nachdem ihre Wohnung in Berlin-Kreuzberg gekündigt worden war. Vorausgegangen waren aufreibende Auseinandersetzungen mit den neuen Eigentümern der Wohnung. Der »Berliner Kurier« berichtete über die Entmietungsstrategien gegenüber »Oma Ingrid«. Doch der Artikel brachte ihr neuen Ärger und eine Klage ein. Weil sie einem Redakteur der Zeitung die Telefonnummer des Vermieters gegeben hatte, damit der nach einer Stellungnahme zu den Vorwürfen fragen könne, verurteilte das Berliner Amtsgericht die 71jährige zu einer Strafe von 500 Euro. »Frau Warnke ist eine gebildete Frau, die sich zu wehren weiß, Unterstützung gesucht und auch gefunden hat. Trotzdem wird sie nicht in ihrer Wohnung bleiben können«, schreibt das Berliner »Mieterecho«, die Zeitung der Berliner Mietergemeinschaft. Vor einigen Wochen ist Frau Warnke ausgezogen, um eine Zwangsräumung zu vermeiden.
WOHNEN Vor einem Jahr wurde Tina S. zwangsgeräumt. Seither kämpft sie um ihre Privatsphäre
Über ein Jahr ist her, dass Tina S. aus ihrer Wohnung in der Buttmannstraße 18 im Wedding geräumt wurde. Am kommenden Freitag lädt die Stadtteilinitiative „Hände weg vom Wedding“ ab 17 Uhr in den Nachbarladen in der Buttmannstraße 16 zum Kiezpalaver mit Büfett – auf den Treffen wird es auch um die seit einem Jahr leer stehende Wohnung von Tina S. gehen, die nach der Sanierung wesentlich teurer zur Neuvermietung angeboten wird. „Wir wollen darüber sprechen, wie die Probleme im Kiez gemeinsam angegangen werden können“, erklärte Martin Steinberg von dem Weddinger Stadtteilbündnis. Tina S. würde gern wieder in ihre alte Wohnung zurückkehren. Sie lebt zurzeit bei UnterstützerInnen, muss aber in nächsten Monaten eine neue Wohnung finden. Davor hat sie mehrere Monate in der Einrichtung der Berliner Wohnungsnothilfe FrauenBeDacht in Berlin-Mitte gewohnt. Dort geriet sie mit der Hausordnung in Konflikt. „Die erste Abmahnung erhielt ich, weil ich in der Gemeinschaftsküche geraucht habe, was ein Verstoß gegen die Hausordnung ist. Drei Abmahnungen führen zur Kündigung“, berichtet Tina S. gegenüber der taz. Sie habe sich in der Einrichtung reglementiert gefühlt und juristisch um ihre Privatsphäre kämpfen müssen, betont sie. So habe sie dem Personal erfolglos mehrmals verboten, ihr Zimmer ohne ihre Einwilligung zu betreten. Erst nachdem sie einen Anwalt einschaltete, erhielt sie von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste, die die Einrichtung
betreibt, per SMS die Mitteilung, dass alle MitarbeiterInnen angewiesen wurden, das Zimmer nicht ohne ihre Einwilligung zu betreten.
Kündigung nach vier Tagen
Robert Veltmann von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste wehrt sich gegen die Vorwürfe. „Da wir in solch einer Unterkunft auch viele Menschen mit erheblichen sozialen Problemen beherbergen, dient es allen Bewohnerinnen im Haus, eine verbindliche Hausordnung zu pflegen.“ Die von Tina S. kritisierte Regelung, dass Bewohnerinnen gekündigt wird, wenn sie vier Tage nicht in der Einrichtung übernachten, begründet Veltmann mit der Kooperationsverpflichtung gegenüber den Jobcentern. „Die von Ihnen bemängelte Regelung beruht darauf, dass wir als Trägerorganisation unabgesprochenes Fernbleiben der Bewohnerinnen nach spätestens drei Werktagen dem zuständigen Kostenträger mitteilen müssen, der dann seinerseits wegen fehlender Mitwirkung die Zahlung für die Unterhaltskosten einstellt“, schreibt Veltmann an den Rechtsanwalt von Tina S. Henrik Solf.
Es sind nicht immer Gesetze, die Verschlechterungen für die Mieter bringen. Manchmal genügt dazu auch ein Gerichtsurteil
Die Zahl der Menschen, deren Arbeitsplatz sich nicht mehr in einer Fabrik, sondern in der eigenen Wohnung befindet, ist in den letzten Jahren gewachsen. Da wirkt es besonders anachronistisch, dass der Bundesgerichtshof Kündigungen erleichtet hat, wenn Mieter ihren Arbeitsplatz in ihrer Wohnung einrichten.
Noch im Jahr 2009 hatte der Bundesgerichtshof [1] eine berufliche Nutzung der eigenen Wohnung für unproblematisch gehalten, solange der Mieter keine Mitarbeiter beschäftigt und keine Kunden empfängt. 2013 entschied der BGH gegen einen Mieter, der einen Hausmeisterservice in seiner Wohnung unterhielt und sich darauf berief, dass er weder Mitarbeiter beschäftigt, noch durch das Gewerbe besondere Beeinträchtigungen ausgehen.
Wenn die Heimarbeit zum Kündigungsgrund wird
Das Gericht urteilte in diesen Fall gegen den Mieter [2] und schrieb in der Begründung:
Der Beklagte hat sich allerdings darauf berufen, dass von seinem Betrieb bisher keine konkreten Störungen ausgegangen seien, weil er in dem vom Kläger gemieteten Einfamilienhaus in der Vergangenheit keine geschäftlichen Besuche von Mitarbeitern oder Kunden empfangen habe. Außerdem stelle er die für seinen Betrieb benötigten Fahrzeuge nicht auf dem Wohngrundstück oder auf der Straße in der Nähe des Grundstücks ab, sondern ausschließlich auf einem dafür gesondert angemieteten Platz. Darauf kommt es indessen nicht an. Bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, liegt eine Nutzung vor, die der Vermieter einer Wohnung ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden muss.
Wie das Mietermagazin, die Mitgliederzeitschrift des Berliner Mietervereins, berichtete [3], wurde diese vermieterfreundliche Rechtssprechung sofort genutzt, um Mieter, die sich seit Langen im juristischen Streit mit ihren Eigentümern befinden, nun auf eine neuen Weg zu kündigen. Im Mietermagazin heißt es:
Ausgerechnet ein kommunales Wohnungsunternehmen, die Gewobag, geht derzeit gegen drei Mietparteien wegen unerlaubter gewerblicher Nutzung vor. Christoph Baumgarten, der seit 2007 einen Online-Handel mit Akkus betreibt, hat Ende März 2015 eine Abmahnung bekommen. Begründung: Auf seiner Internetseite habe er als Unternehmenssitz die Wohnadresse Schönhauser Allee 102 angegeben. Baumgarten hat sein Hauptlager in Köln, in seiner Wohnung bearbeitet er lediglich Bestellungen am Computer. Sein Nachbar Frank Volm wurde ebenfalls abgemahnt. Er betreibt als Kleinunternehmer einen Reparaturservice. „Zuhause schreibe ich höchstens mal Rechnungen“, sagt er. Zum Verhängnis wurde ihm, dass er – ohne sein Wissen – auf Portalen wie „Pointoo“ oder „Meine Stadt“ mit seiner Wohnadresse gelistet war.
Das Unternehmen weist den Vorwurf zurück, dass über die Mieter eine Internetrecherche durchgeführt wurde. „Unsere Mitarbeiter haben festgestellt, dass die Mieter ihre Wohnung als Unternehmenssitz im Internet bewerben“, heißt es dort. Die Gewobag spricht von Zweckentfremdung einer Wohnung. Das aber würde voraussetzen, dass die Wohnung ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Doch Frank Volm und Christoph Baumgarten können nachweisen, dass sie dort wohnen.
Das kann auch Martina Lannatewitz nachweisen Sie lebt seit 30 Jahren in einer Dreizimmerwohnung in der Raumerstraße 11. Auch dieses Haus gehört der Gewobag. Nach einer Modernsierung sollte die Miete bei Frau Lannatewitz um über 120 Prozent von 284 Euro kalt auf 632 Euro steigen. Die Mieterin wehrte sich und ging an die Öffentlichkeit [4]. Weil die Gewobag herausgefunden hat, dass auch Frau Lannatewitz von ihrem Computer aus für eine Agentur arbeitet, wurde sie ebenfalls wegen gewerblicher Nutzung abgemahnt. Weil die Mieterin weiterhin mit ihrer Privatadresse im Internet zu finden ist, hat die Gewobag mittlerweile eine Räumungsklage eingeleitet.
Eine solche rechtliche Verschlechterung für die Mieter, in einer Zeit, in der die Zahl der Berufe wächst, die vom häuslichen PC aus erledigt werden, ist besonders unverständlich. Die Gewobag ist nicht der einzige Haubesitzer, der die rechtlichen Möglichkeiten, die ihm hier an die Hand gegeben wurden, ausgiebig nutzt. So sollen die Mieter gezwungen werden, für ihren Arbeitsplatz ein weiteres Büro oder zumindest einen Arbeitsplatz zu mieten, was sich vor allem Beschäftigte im prekären Bereich oft schon finanziell nicht leisten können.
Die Vermieter profitieren von den Urteilen gleich mehrmals. Sie haben einen weiteren Kündigungsgrund, um Mieter loszuwerden und können nun auch noch Wohnraum als Büros vermieten. Ein Beitrag zur Behebung der Wohnungsnot in vielen Städten ist das allerdings keineswegs. Frau Lannatewitz hat sich bei ihren Vermietern bestimmt keine Freunde gemacht, als sie wegen der drohenden Mieterhöhung an die Öffentlichkeit ging.
Wenn die Telefonnummer des Vermieters zur Geheimsache wird
Auch die Rentnerin Irmgard Warnke ging wegen der Kündigung ihrer Wohnung in Berlin-Kreuzberg an die Öffentlichkeit [5]. Doch sie bekam neuen Ärger. Im Mieterecho, der Zeitschrift der Berliner Mietergemeinschaft [6], wurde ihr Fall so kommentiert [7]:
Frau Warnke ist eine gebildete Frau, die sich zu wehren weiß, Unterstützung gesucht und auch gefunden hat. Trotzdem wird sie nicht in ihrer Wohnung bleiben können. Zudem wird sie für einen über ihre Situation berichtenden Beitrag im Berliner Kurier verklagt. Nicht nur sie empfindet dies alles als große Ungerechtigkeit.
Mittlerweile ist die Frau umgezogen. 500 Euro Strafe muss sie zahlen, weil sie einem Redakteur des Berliner Kurier die Telefonnummer ihres Vermieters weitergegeben hat. Dabei hat sie ihm dadurch nur seine Arbeit erleichtern und ermöglichen wollen, auch die Gegenseite in den Konflikt anzuhören. Doch viele Eigentümer haben überhaupt kein Interesse, dass auch ihre Position in einen Beitrag dargestelltwird. Sie wollen überhaupt keine Berichterstattung über Mieterhöhungen und Kündigungen und sie wollen auch nicht erreichbar sei.
Die Zeiten, als man einfach zum Telefonbuch greifen oder sich bei der Telefonauskunft nach einer Telefonnummer erkundigen konnte, sind lange vorbei. Wenn nun eine Seite des Konflikts nicht erreichbar ist, werden sich viele Medien überlegen, ob sie überhaupt darüber berichten. Entscheiden sie sich doch dazu, gibt es in letzter Zeit häufiger Versuche, auch dagegen juristisch vorzugehen. Sie seien keine Personen der Zeitgeschichte, lautet die Argumentation. Zudem zeige schon, dass eine Stellungnahme des Vermieters fehle, dass es sich nicht um einen ausgewogenen Beitrag gehandelt habe, wird oft noch nachgeschoben.
Der ehemalige Vermieter von Frau Warnke hätte nun die Möglichkeit einer Stellungnahme gehabt, machte davon aber keinen Gebrauch und fand Richter, die die Mieterin tatsächlich zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilten, weil sie eine Telefonnummer an einen Journalisten weitergaben. Es wäre zu wünschen, dass solche juristischen Absurditäten, die im Ergebnis nicht nur eine Einschränkung der Mieterrechte, sondern auch der Pressefreiheit darstellen, kritischer betrachtet werden. Vielleicht führt die Keule des Landesverrats gegen kritische Journalisten dazu, dass auch die Sensibilität für die vielfältigen scheinbar unspektakulären Reglementierungen im Alltag größer wird.
Mieter der Häuser in der Kreuzberger Admiralstraße lehnen teure Sanierungsmaßnahmen des Vermieters ab
Nach Gemüseladen nun Häuserkampf: Erneut hat sich in Kreuzberg eine gentrifizierungskritische Gruppe gegründet: diesmal in der Admiralstraße.
Wie immer an heißen Sommerabenden ist die Admiralbrücke in Kreuzberg voller Menschen, die in den Sonnenuntergang feiern. Da sticht die kleine Gruppe heraus, die Flugblätter verteilte. «Bizim Admiralstraße – das ist unsere Straße» lautete das Motto. Hinter der Aktion stehen Mieter der Häuser Admiralstraße 18 und 19. Sie haben die Flugblätter verfasst. «Wir wollen den Menschen hier auf der Brücke mitteilen, dass ganz in der Nähe Menschen Angst haben, ihre Wohnung verlassen zu müssen», sagt Dominik Flügel. Er ist Mieter in der Admiralstraße 18 und hat mit Nachbarn an diesem Donnerstagabend ein Straßenfest gegen Verdrängung vorbereitet. «Vor einigen Wochen haben wir eine Modernisierungsankündigung bekommen. Wir wurden dort informiert, dass die Dornröschen Immobilen GmbH, der beide Häuser gehören, neben einer energetischen Fassadendämmung einen Dachgeschossausbau und den Anbau von Balkonen plant, berichtet Flügel.
Seine Nachbarin Jeanette Holdersdorf erzählt von der Angst vieler Bewohner vor dem Verlust ihrer Wohnung. »Wenn die angekündigten Maßnahmen in der geplanten Form umgesetzt werden, müssen sie ausziehen. Denn die angekündigte Mieterhöhung von bis zu 100 Prozent der Kaltmiete können sich viele Bewohner nicht leisten.«
Die Dornröschen Immobilen GmbH habe bereits angekündigt, eine Zustimmung zur Modernisierung gerichtlich durchsetzen zu wollen. Für eine Stellungnahme war das Unternehmen nicht zu erreichen.
Ein Großteil der 30 Mietparteien sucht jetzt die Öffentlichkeit. Inspiriert wurden sie von der Mieterbewegung »Bizim Bakkal«, die seit Wochen für den Erhalt eines Gemüseladens in der Wrangelstraße auf die Straße geht. Mittlerweile wehren sich in Kreuzberg weitere von Verdrängung bedrohte Initiativen. Doch »Bizim Admiralstraße« will bewusst auch die vielen Berlin-Besucher ansprechen, für die die Admiralbrücke ein beliebter Treffpunkt ist.
Eine Zwangsgeräumte berichtet über den Kampf um ihre Privatsphäre in der Einrichtung Frauenobdacht. Mittlerweile droht ihr erneut die Obdachlosigkeit
Täglich werden wie in anderen Städten auch in Berlin Menschen zwangsgeräumt. Wir erfahren in der Regel nur davon, wenn sie an die Öffentlichkeit gehen und sich wehren. Tina S., die ihren vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen will, gehörte zu den Menschen, die es nicht hinnehmen wollten, dass sie ihre Wohnung in der Weddinger Bultmannstraße, in der sie fast 40 Jahre lebt, räumen sollte, weil es das zuständige Jobcenter trotz schriftlicher Zusage versäumt hatte, die Miete pünktlich an den Eigentümer zu überweisen. Tina S. erhielt die Kündigung, die gerichtlich bestätigt wurde. Wegen Krankheit verfügte das Gericht zunächst einen einjährigen Räumungsaufschub, der dann auf 6 Monate verkürzt wurde. Im Sommer 2014 stand dann die Zwangsräumung unmittelbar bevor. Tina S. wandte sich an das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“, das eine erste Räumung am 20.Juni 2014 durch eine Blockade verhindern konnte. Doch beim zweiten Termin am 15. Juli letzten Jahres war die Räumung trotz erneuter Mobilisierung des Bündnisses nicht mehr zu verhindern. Auch nach mehr als einem Jahr findet man an manchen Weddinger Häuserwänden noch vergilbte Plakate, die unter dem Motto „Zwangsräumung von Tina verhindern“ zu den Protesten mobilisierten. Kampf um die Privatsphäre
Doch wie ging es mit der Frau weiter, nachdem die Räumung vollstreckt war? Tina S. konnte vorübergehend in der Wohnung von Unterstützer/innen leben. Danach bezog sie in der frauenspezifischen Einrichtung der Berliner Wohnungsnothilfe FrauenbeDacht in der Bornemannstraße 12 in Berlin-Mitte ein Zimmer. „Eine vorübergehende Unterbringung in einem Einzelzimmer, alltagsorientierte Unterstützung und grundsätzliche Parteinahme für wohnungslose Frauen“ bietet „FrauenbeDacht“ auf ihrer Homepage an. Doch für Tina S. war die Einrichtung eher „eine Frauenbeobachtung“. Denn schon unmittelbar nach ihren Einzug begann der Kampf um ihre Privatsphäre und gegen Reglementierungen, die sie als bevormundend und einengend erlebte. So müssen die Bewohnerinnen im „FrauenbeDacht“ ihr Zimmer räumen, wenn sie 4 Werktage nicht dort übernachtet haben. Auch drei Abmahnungen führen zur Räumung. Wie schnell man beim „FrauenbeDacht“ eine Abmahnung erhält, konnte sie bald erfahren. So habe das Rauchen in der Gemeinschaftsküche als Verstoß gegen die Hausordnung bei ihr für eine Abmahnung gesorgt. „Was kann ich mir noch leisten?“ Diese Frage stellte sich Tina S. Denn gegen die Hausordnung des „FrauenbeDacht“ zu vestoßen war nicht schwer. Widerstand der BewohnerInnen habe sie kaum erlebt. Die Angst, das Zimmer zu verlieren und dann wieder wie mindestens 13000 wohnungslose Menschen in Berlin auf der Straße zu leben ist zu groß. Zumal viele der BewohnerInnen gesundheitliche Probleme der verschiedenen Art haben. Tina S. hatte auch nach der Räumung ihre Widerständigkeit nicht verloren. So ging sie juristisch dagegen vor, dass das Personal ihr Zimmer ohne Erlaubnis und Rücksprache betreten hat. Sie hatte zuvor mehrmals darauf hingewiesen, dass sie ein Betreten ihres Zimmers ohne ihre Einwilligung nicht wünsche. Schlüssel und Hausrecht
„Ich habe den Schlüssel und das Hausrecht und komme in jedes Zimmer“, sei ihr geantwortet worden. Erst als S. einen Rechtsanwalt einschaltete, wurden die MitarbeiterInnen von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste, die für das FrauenbeDacht zuständig ist, angewiesen, das Zimmer von Tina S. ohne deren Zuständigkeit und Anwesenheit nicht mehr zu betreten. In einen MieterEcho vorliegenden Schreiben an den Anwalt von Tina S. weist Robert Veltmann von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste den Vorwurf zurück, dass bei FrauenbeDacht die Menschenwürde der BewohnerInnen verletzt werde. „Ich möchte Ihnen versichern, dass wir jegliche Grundrechte und natürlich auch die geltenden Vorschriften des BGB sehr ernst nehmen… Gleichwohl bewegen wir uns täglich im Spannungsfeld zwischen Verwaltungs- Sozial- und Ordnungsrecht auf der einen Seite und Individualrechten und individuellen akuten Notlagen auf der anderen Seite“, schreibt Veltmann. Dass die Wohnungsnot von Tina S. kein individuelles Problem sondern die Konsequenz des Nichthandelns ihres Jobcenters war, bleibt dabei unberücksichtigt. Wie das Sanktionsbegehren der Jobcenter in das Leben der Frauen in der Einrichtung eingreift, macht Veltmann in seinen Schreiben an den Rechtsanwalt auch deutlich: “Die von Ihnen bemängelte Regelung, bei „eigenmächtigen Fernbleiben“ beruht darauf, dass wir als Trägerorganisation unabgesprochenes Fernbleiben der Bewohner spätestens nach drei Werktagen dem zuständigen Kostenträger mitteilen müssen, der dann seinerseits wegen fehlender Mitwirkung die Zahlung für die Unterhaltskosten einstellt“. Tina S. wurde nach drei Abmahnungen das Zimmer gekündigt. Zurzeit lebt sie wieder in der Wohnung, in der sie auch nach ihrer Zwangsräumung Asyl fand. Doch in einigen Wochen muss sie das Zimmer verlassen.
PROTEST Unterstützung über die engen Stadtgrenzen hinweg: Solidarität für eine von Zwangsräumung bedrohte Berlinerin, am Wohnort ihrer Vermieterin
„Alle für Andrea, Zwangsräumungen verhindern“, skandierten etwa 25 MietrebellInnen und „Recht auf Stadt“-AktivistInnen vor einigen Tagen. Sie taten es zur Unterstützung der 54-jährigen Andrea B., die aus ihrer Wohnung in der Blumenthalstraße in Tempelhof zwangsgeräumt werden soll. Doch die Kundgebung fand nicht vor deren Wohnung in Berlin statt, sondern etliche hundert Kilometer weiter weg, im noblen Kölner Stadtteil Lindenthal. Dort hat die Vermieterin von Andrea B. ihren Wohnsitz. Sie hat der langjährigen Mieterin gekündigt, nachdem das Grundsicherungsamt, von dem B. eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, die vollständige Miete zu spät überwiesen hatte. Die Vermieterin hatte die Miete um 70 Euro erhöht, was Andrea B. auch dem Grundsicherungsamt mitteilte. „Weil ich den Mietrückstand zwei Tage zu spät beglichen habe, wurde mir sofort gekündigt“, empört sich die Mieterin. Sie wandte sich an das Berliner Bündnis gegen Zwangsräumungen. Dass nun in ihrem Fall auch am Wohnort der Vermieterin in Köln protestiert wurde, geht vor allem auf eine Initiative von Kalle Gerigk zurück. Der wurde 2014 zwangsgeräumt. Initiativen aus Köln und Umgebung hatten unter dem Motto „Kalle für Alle“ vergeblich dagegen mobilisiert. In Folge engagierte sich Gerigk nun für andere von Zwangsräumung bedrohte MieterInnen. „Ich will die unglaubliche Solidarität, die ich damals erfahren habe, weitergeben“, begründete der 56-Jährige sein Engagement für die Berliner Mieterin. Die Mietrebellen
„Das Gefühl, dass eine Zwangsräumung rechtlich und sozial ungerecht ist und man sich dagegen wehren muss, teilen auch viele Menschen, die bisher nie politisch aktiv waren“, sagt der Berliner Regisseur Matthias Coers. Sein gemeinsam mit Gertrud Schulte Westenberg gedrehter Film „Mietrebellen“ über die Geschichte des jüngeren Berliner MieterInnenwiderstands kam im vergangenen Jahr in die Kinos. Mittlerweile wurde der Film in zahlreichen Städten bundesweit aufgeführt. „Oft diskutierten die Menschen danach, wie sie sich zusammenschließen und engagieren können“, so die Erfahrung von Coers. Auch Grischa Dallmer, der an dem Film mitgearbeitet hat, beobachtet in der letzten Zeit eine größere Bereitschaft, auch über Stadtgrenzen hinweg Widerstand gegen Verdrängung zu leisten. Wichtig sei allerdings auch im Internet-Zeitalter der persönliche Kontakt, betont er. „Es bringt wenig, einen bundesweiten Aktionstag gegen Zwangsräumungen auszurufen.“ Es sind, sagt Dallmer, die „konkreten Schicksale von Menschen, die ihre Wohnung verlieren sollen, die den Widerstand mobilisieren“.
A 100 Der Bund will die versprochene Entschädigung für Mieter, die der Autobahn weichen mussten, nicht zahlen und klagt nun
Geht es nach dem Bundesministerium für Verkehr, sollen sechs Mietparteien der Beermannstraße 20 und 22 in Treptow doch keine Entschädigung für den Verlust ihrer Wohnungen bekommen. Die beiden Häuser müssen der Verlängerung der Stadtautobahn A 100 weichen. Die sechs Mietparteien hatten sich als Letzte und sehr beharrlich geweigert, ihre Wohnungen zu räumen, unterstützt wurden sie von der Treptower Stadtteilinitiative Karla Pappel und der Umweltorganisation Robin Wood. Als die MieterInnen Ende Februar schließlich doch nachgaben, bekamen sie eine weitreichende Entschädigung zugesichert: Die zuständige Enteignungsbehörde vereinbarte mit ihnen Ausgleichzahlungen in Höhe der Differenz zwischen ihren (günstigen) Mieten in der Beermannstraße und den Mietkosten in neuen Wohnungen –für die Dauer von bis zu 191 Monaten, bezahlt aus Bundesmitteln. Auch die Kaution für die Ersatzwohnungen und die Anwaltskosten der Mieter sollten übernommen werden, ebenfalls aus Bundesmitteln. Doch das zuständige Bundesministerium will die Entschädigung nicht zahlen. Es hat Klage gegen das Land Berlin eingereicht. Begründung: Zum Zeitpunkt der Vereinbarung habe kein Mietverhältnis mehr bestanden. „Alle angegriffenen Regelungen beruhen auf der von cem Beklagten ungeprüften Annahme, dass ein Mietverhältnis weiterhin besteht“, heißt es in dem Klagebegründung des Bundes, die der taz vorliegt. Die Enteignungsbehörde des Landes Berlin wiederum fordert die Rückweisung der Klage; sie spricht dem Bund die Befugnis für die Anfechtung ab. „Es fehlt der Bundesrepublik Deutschland mithin die Befugnis, Rechte in diesen Eilverfahren selbstständig wahrzunehmen“, heißt es in der Begründung
der Enteignungsbehörde, die der taz ebenfalls vorliegt. Auch inhaltlich findet die Enteignungsbehörde klare Worte für den Versuch des Bundes, die Vereinbarung mit den MieterIn nen für ungültig zu erklären. „Der Kern des vorliegenden Rechtsstreits ist die Frage, ob die Rechtslage es erlaubt, einem Mieter seine Wohnung zu entziehen, ohne ihm die gleichzeitige Möglichkeit der Anmietung einer Ersatzwohnung zu gewähren. Es ist traurig, dies sagen zu müssen, aber die Klägerin scheint dies zu glauben.“ Die Enteignungsbehörde ist anderer Auffassung; sie hält eine Klage, die darauf abzielt, dass „einem mittellosen Mieter seine Wohnung entzogen werden kann, ohne dass gleichzeitig eine für den Neubezug einer anderen Wohnung notwendigen Kompensationsregelung in Kraft tritt, für von unserer Rechtsordnung nicht gedeckt“. Benjamin S., einer der betroffenen Mieter, sieht sich in seinem Widerstand bestätigt. „Jahrelang wurden wir auch von der Senatsverwaltung wie Illegale behandelt. Jetzt wird bestätigt, dass wir MieterInnen waren, die um ihre Rechte kämpfen“, sagt er. Von der vereinbarten Entschädigung haben die MieterInnen bisher nichts gesehen – und es könnte auch noch eine Weile dauern. „Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wann mit einer mündlichen Verhandlung in den Verwaltungsstreitsachen, gar mit Entscheidungen gerechnet werden kann. Da es sich um keine Eilverfahren handelt, ist von einer mehrjährigen Prozessdauer auszugehen“, erklärt die stellvertretende Sprecherin der Umweltverwaltung, Petra Rohland.
Bund will gegen Entschädigung für ehemalige Anwohner der Beermannstraße klagen
Für den Weiterbau der Stadtautobahn mussten Anwohner umziehen. Gegen Entschädigungen für die Betroffenen will das Bundesverkehrsministerium vorgehen.
Die letzten Mieter der Beermannstraße 20 und 22 im Stadtteil Treptow hatten sich lange geweigert, ihre Wohnungen zu räumen. Weil ihr Gebäude zu den Häusern gehört, die für den Weiterbau der A 100 geräumt werden, mussten sie ausziehen. Sie sollten dafür entschädigt werden – haben bis heute jedoch kein Geld erhalten. Denn um die Vereinbarungen hat sich ein Rechtsstreit entwickelt, dessen Leidtragende die Mieter sind.
Erst nach einer Vereinbarung mit der von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragten Enteignungsbehörde verließen die sechs Mietparteien Ende Februar ihre Wohnungen. Die Vereinbarung sah vor, dass die Differenz zwischen den günstigen Mieten in der Beermannstraße und ihren künftigen Mieten für die Dauer von 191 Monate aus Bundesmitteln erstattet werden sollen. Auch die Kaution für die Ersatzwohnungen und die Anwaltskosten der Mieter sollten aus Bundesmitteln übernommen werden.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das die finanziellen Mittel stellen soll, will Teile der Vereinbarung anfechten und hat das Land Berlin verklagt. Es habe versäumt, zu überprüfen. ob zum Zeitpunkt der Vereinbarung überhaupt noch ein Mietverhältnis mit den Bewohnern der Beermannstraße bestanden habe, lautet die Begründung.
Das Land Berlin spricht dem Bund die Befugnis für die Klage ab. Die Vereinbarung liege ausschließlich in der Kompetenz der Länder. In der Begründung für den Antrag auf Klagabweisung spart die Enteignungsbehörde nicht mit Kritik am Bund.
»Der Kern des vorliegenden Rechtsstreits ist die Frage, ob die Rechtslage es erlaubt, einem Mieter seine Wohnung zu entziehen, ohne ihm die gleichzeitige Möglichkeit zur Anmietung einer Ersatzwohnung zu gewähren. Es ist traurig, dies sagen zu müssen, aber die Klägerin scheint dies zu glauben. Der Beklagte glaubt dies nicht und hält deshalb eine Klage, die darauf abzielt, dass einem mittellosen Mieter seine Wohnung entzogen werden kann, ohne dass gleichzeitig eine für den Neubezug einer anderen Wohnung notwendigen Kompensationsregelung in Kraft tritt, für von unserer Rechtsordnung nicht gedeckt,« heißt es in der Begründung für die Klageabweisung, die »nd« vorliegt.
Diese mieterfreundlichen Formulierungen stoßen bei einem Teil der Unterstützer der Bewohner der Beermannstraße auf Verwunderung. Sie erinnern daran, dass auch das Land Berlin lange Zeit Ersatzwohnungen und Ausgleichzahlungen für die Mieter der Beermannstraße abgelehnt hat. Zwischen November 2014 und Februar 2015 bekundeten sie mit Demonstrationen und Kundgebungen ihre Entschlossenheit, in den Wohnungen zu bleiben. Unterstützt wurden sie unter Anderem von der Treptower Stadtteilinitiative Karla Pappel und der Umweltorganisation Robin Wood.
Auch eine Wiederbesetzung der bereits leerstehenden Wohnungen in den Häusern der Beermannstraße war auf einer Veranstaltung diskutiert worden. »Die günstige Vereinbarung war der Erfolg der Kämpfe der Mieter und nun müssen sie auf die Gelder warten, weil sich Bund und Land streiten«, erklärt ein Unterstützer der Mieter dem »nd«. Einige der Mieter sind bei Bekannten untergekommen, weil sie sich eine neue Wohnung nicht leisten können.