Handlungskompetenz statt Rendite

 Zoff im DGB um die Schließung zweier Bildungszentren

Die DGB-Bildungszentren in Hamburg-Sasel und Starnberg schließen endgültig. 41 Stellen sollen wegfallen, der Betriebsrat ist sauer – der DGB-Vorsitzende »nicht zuständig«.

 Der Sensenmann trägt Brille und hat ein DGB-Symbol auf seinem schwarzen Umhang. Er ziert eine Todesanzeige des Förderkreises Sasel e.V., in der es heißt: »Der DGB schließt die Bildungszentren Sasel und Starnberg«. Schon als die Pläne zur Aufgabe dieser beiden Bildungsstätten bekannt wurden, regte sich schnell in sämtlichen Gewerkschaften Widerspruch. Innerhalb weniger Wochen unterschrieben mehr als 4000 Gewerkschafter eine Erklärung für den Erhalt dieser Einrichtungen.

Nachdem der Interessenausgleich zwischen dem Gesamtbetriebsrat und der Geschäftsführung des DGB Bildungswerks am 17. Juni in Berlin endgültig scheiterte, ist die Enttäuschung bei Hans Mielke vom Förderkreis Sasel groß. »Eineinhalb Jahre habe ich mich für den Erhalt des Bildungswerkes eingesetzt. Jetzt stehe ich vor einer schwarzen Mauer«, erklärt er gegenüber ND. Im Dezember hatte Mielke noch in einen offenen Brief an den DGB-Bundesvorstand und die Vorsitzenden der Mitgliedsgewerkschaften appelliert, die Bildungswerke zu erhalten. »Dabei war die Schließung dort schon längst beschlossene Sache«, resümiert Mielke bitter.

»Der DGB Bundesvorstand in Person von Michael Sommer hat sich auf alle Schreiben, die wir geschickt haben, immer mit der Erklärung aus der Affäre gezogen, er sei nicht zuständig«, erklärt die Gesamtbetriebsrätin des Bildungswerks Ingrid Gohr-Anders. Sie bestätigt, dass die Betriebsräte in Sasel und Starnberg in der letzten Woche zu Anhörungen zu Kündigungen geladen wurden, denen sie widersprochen hatten. 41 Stellen im Servicebereich sollen wegfallen. Doch den Kritikern des Schließungsbeschlusses geht es auch um den Erhalt eines Stücks Arbeiterkultur. »Das Ziel gewerkschaftlicher Bildung ist nicht die Erwirtschaftung von Renditen, sondern die Vermittlung von Handlungskompetenz«, schreibt Gohr-Anders in der Gewerkschaftszeitung »Mitbestimmung«. Sie ist überzeugt, dass der »Lernort gewerkschaftliche Bildungseinrichtung« nicht durch Hotels ersetzt werden könne. Die Bildungsarbeit solle in den eigenen Häusern fortgesetzt werden, statt mit ihrer Zerschlagung Entwicklungspotenziale des Bildungswerks zu gefährden.

Den Einwand kann der Sprecher des Bildungswerkes Thomas Schulz nicht nachvollziehen. »Am Standort Hamburg wird das Bildungswerk aus einem gepachteten Haus am Stadtrand Hamburg-Sasel in das zentral gelegene DGB-Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof umziehen«, sagt er. Allerdings gibt es noch keinen Termin. Schulz betont, dass ein Erhalt der beiden Häuser angesichts der veränderten Nachfrage im Bildungsbereich und fälligen Millioneninvestitionen für das Bildungswerk schwer tragbar gewesen wäre. Im Gespräch mit ND bedauert er die Blockadehaltung des Betriebsrates. Für ihn als alten, erfahrenen Gewerkschafter sei es unbegreiflich, wie der Betriebsrat sich genau jenen gesetzlichen Möglichkeiten verweigere, für sich die Gewerkschaften jahrzehntelang eingesetzt haben, um betriebliche Veränderungen möglichst so zu gestalten, dass niemand in die Arbeitslosigkeit entlassen werden muss. Andere Gewerkschafter weisen darauf hin, dass das Ziel vieler Arbeitskämpfe die Verhinderung und nicht die sozialverträgliche Umsetzung von Kündigungen war und ist. Daran wolle man auch festhalten, wenn der Kontrahent der DGB ist.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/201034.handlungskompetenz-statt-rendite.html

Peter Nowak

Protest der Behindertenassistenz

Care-Sektor braucht Kümmerer

 Behinderten-AssistentInnen fordern Tariflöhne. Die Senatssozialverwaltung bedauert: Ihr seien in diesem Konflikt die Hände gebunden.
„Tariflöhne für alle, sonst gibts Krawalle.“ Mit diesem und anderen Slogans demonstrierten am Mittwoch rund 150 Beschäftigte und AktivistInnen von Behindertenverbänden vor der Senatsverwaltung für Soziales in Kreuzberg. Ihr Anliegen: eine bessere Bezahlung der Behinderten-AssistentInnen. Krawalle gab es aber nicht – und der hartnäckige Sommerregen zerstreute die Gruppe schneller als geplant.
 
„Nach über zehn Jahren Lohnstagnation und massiven Lohnabsenkungen für Neubeschäftigte ist unsere Geduld erschöpft“, bringt Carsten Does vom Betriebsrat bei Ambulante Dienste e. V. die Stimmung der Beteiligten auf den Punkt. Dabei wissen alle, wie schwer ein Kampf um bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich ist, der auch als „Care-Sektor“ bezeichnet wird. Niedrige Löhne und ungeregelte Arbeitszeiten sind an der Tagesordnung. „Pro Care statt prekär“ lautet denn auch die Parole der Protestaktionen.
  Bereits vergangene Woche hatten die AktivistInnen die Senatsverwaltung kurzzeitig besetzt. Sie protestierten dagegen, dass die Beschäftigten nicht an den Neuverhandlungen des Vergütungsvertrags zwischen Kostenträgern und Anbietern von persönlicher Behindertenassistenz beteiligt sind. Das schließe das Sozialgesetzbuch aus, erklärt dazu die Sprecherin der Sozialverwaltung, Anja Wollny. Allerdings könnten die Einrichtungsträger Vertreter der Beschäftigen in die Gespräche einbeziehen. Während Wollny Befürchtungen der Betroffenenverbände entgegentrat, der Kreis der Leistungsberechtigten solle weiter eingeschränkt werden, berichtet Betriebsrat Does, in einer Betriebsversammlung seien solche Pläne auf den Tisch gekommen.
 
Wollny bedauerte, der Senat habe keine gesetzliche Handhabe, um eine Tarifbezahlung der PflegeassistentInnen durchzusetzen. Einen Hebel für die Beschäftigten sieht sie in einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2009: Danach können Betriebe, die nachweislich Tariflöhne zahlen, ihre Mehrkosten ersetzt bekommen.
 
In dieser Entscheidung sieht Wollny den Versuch des Gerichts, der Dumpinglohn-Strategie entgegenzutreten. Da ist der Betriebsratsvorsitzende der Ambulanten Dienste, Muchtar Cheik Dib, skeptischer. Das Urteil werde völlig unterschiedlich ausgelegt, sagte er der taz. „Während die Gewerkschaften darin eine Förderung von Tariflöhnen sehen, sprechen die Arbeitgeber von marktüblichen Löhnen, die aber deutlich niedriger sind.“
 
Ein Problem sieht Cheik Dib auch darin, dass es bei der Behindertenassistenz keine Vertragspartner gebe. Deshalb würden die Beschäftigten den Druck auf den Senat noch erhöhen. Zumindest die Sozialverbände unterstützen sie. „In dieser Frage ziehen wir an einen Strang“, erklärte die Geschäftsführerin der Ambulanten Dienste, Uta Wehde.

 http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/care-sektor-braucht-kuemmerer/

Peter Nowak

Tariflohn statt Ein-Euro-Job

Ein-Euro-Jobbern stehen Tariflöhne zu, wenn sie nachweisen können, dass ihre Tätigkeit eine reguläre Arbeitsstelle verdrängt hat. Dieses Urteil des Bundessozialgerichts (Az: B 14 AS 98/10 R) ist eine gute Nachricht für viele Billiglöhner, die Arbeiten verrichten müssen, die früher tariflich bezahlt wurden.

 Geklagt hatte ein Mann aus Mannheim, der mehrere Wochen auf Ein-Euro-Basis als Umzugshelfer beschäftigt war. In zwei Instanzen war er mit seiner Klage gescheitert, nun hat er Recht bekommen. Das Bundessozialgericht verurteilte das beklagte Jobcenter, den Betrag von 149,28 Euro nachzuzahlen. Bei der Arbeitsgelegenheit fehlte das Merkmal der Zusätzlichkeit, lautete die Begründung der Richter.

Das Urteil könnte eine Klagewelle auslösen. Schließlich geht selbst der Bundesrechnungshof davon aus, dass bei etwa der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlen. In vielen Fällen lässt sich unschwer nachweisen, dass damit tariflich bezahlte Arbeitsplätze ersetzt wurden. Oft wird diese Absicht nicht einmal notdürftig kaschiert, obwohl offiziell Ein-Euro-Jobs nur bei Stellen Anwendung finden sollten, die es sonst gar nicht geben würde. Darauf hat der Bezirksvorsitzende der IG BAU Berlin, Erhard Strobel, hingewiesen. Seine Gewerkschaft bietet Ein-Euro-Jobbern Rechtsschutz beim Einklagen von Tariflöhnen an.

Das Kriterium der Zusätzlichkeit wurde nicht ernst genommen, weil die Jobcenter und die Beschäftigungsindustrie nicht erwarteten, dass Ein-Euro-Jobber Tariflöhne einklagen würden und auch noch Recht bekommen. Das Urteil ist eine Ermutigung für die Erwerbslosengruppen, die seit Jahren gegen Ein-Euro-Jobs kämpfen. Aber Erhard Strobel hat mit Recht darauf hingewiesen, dass Ein-Euro-Jobs auch ein Angriff auf die Beschäftigten sind. Denn damit wird eine Abwärtsspirale bei den Löhnen aller Beschäftigten in Gang gesetzt. Daher sollte das Urteil für weitere Klagen und öffentlichen Druck genutzt werden. Vielleicht kann es auch dazu beitragen, dass Ein-Euro-Jobber sich organisieren. Denn es zeigt, sie sind längst nicht so machtlos, wie sie in den Medien oft dargestellt werden.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/198534.tariflohn-statt-ein-euro-job.html

Peter Nowak

Kein Windrad ohne Stahlindustrie

Eine Konferenz widmete sich dem Verhältnis von alter und neuer Ökonomie

 Die Beschäftigten in Dienstleistungssektor leiden unter Arbeitszeitverdichtung und niedrigen Löhnen. Im Gegensatz zur »alten ökonomie« konnten hier Gewerkschaften bislang weit weniger Forderungen durchsetzen.

Im Foyer des Berliner Museums für Kommunikation vermischt sich neoklassische Architektur mit der Leuchtschrift der modernen Technik. Kein schlechter Ort, um über das Verhältnis von alter und neuer Ökonomie zu sprechen. Das war Thema einer Tagung, zu der die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung am Montagabend eingeladen hatten. Ausgangspunkt war der Befund, dass die gesellschaftliche Wertschätzung von Dienstleistungsarbeit gering sei, obwohl heute mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten in Dienstleistungsberufen arbeiteten und zu mehr als 70 Prozent der wirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen.

 Erfahrungen am Arbeitsplatz belegen das. Die Kollegen würden oft gar nicht wahrgenommen oder gar als Fußabtreter benutzt, wenn die Kunden schlechte Laune haben, klagte Karstadt-Betriebsrätin Angelika Ebeling. Aus ihrer Sicht sind die Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten und die Ausweitung von Teilzeitarbeit zwei Hauptprobleme.

Die Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Pflegebereich sind kaum besser. Arbeitszeitverdichtung und niedrige Löhne sind die zentralen Stichworte für die Leiterin des Fachbereichs Gesundheit und Soziale Dienste bei ver.di, Ellen Paschke. Einen Grund für die Missstände sieht sie in der weitverbreitenden Vorstellung, dass »Tätigkeiten am Menschen« wenig produktiv seien. Zudem sind in diesem Sektor viele Frauen beschäftigt, wodurch die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern aufrechterhalten werde.

SPD-Chef Sigmar Gabriel wandte sich bei der Tagung gegen die Unterteilung in alte und neue Ökonomie: Kein Windrad könne ohne Stahlindustrie auskommen. Auch für die deutsche Batterieindustrie, die in den 80er Jahren weitgehend nach Asien und Lateinamerika abgewandert sei, sieht Gabriel durch die Debatte über eine ökologische Haushaltsführung Rückkehroptionen.

Ansonsten sparte Gabriel nicht mit Polemik gegen den Wirtschaftskonkurrenten China, dem er vorwarf, sich »mit daher gelaufenen Kriegsherrn in Afrika« zu verbinden. Dafür vermissten Teilnehmer konkrete Vorhaben, wie Misständen im Dienstleistungssektor abgeholfen werden könne. Sie haben nicht vergessen, dass die von Gabriel nun kritisierten Privatisierungen und Flexibilisierung der Arbeitszeit unter einer rot-grünen Bundesregierung begonnen haben.

Statt Abwertung der Konkurrenz in Asien vertrat Betriebsrätin Ebeling eine solidarische Vision: Die Produzenten in den Ländern des globalen Südens müssten mit den Beschäftigten in hiesigen Kaufhallen in einer gesellschaftlichen Bewegung zusammenfinden. Unter dem Stichwort »fairer Handel und fairer Verkauf« sollten die Interessenbeider Seiten zum Tragen kommen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/198537.kein-windrad-ohne-stahlindustrie.html

Peter Nowak

Häuserkampf im DGB

»Hände weg von unseren Häusern«, dieses Motto stammt nicht von von Räumung bedrohten Hausbesetzern, sondern von Gewerkschaftern, die sich gegen die drohende Schließung von zwei DGB-Bildungsstätten wehren. Es geht um die Bildungshäuser Sasel am Rande von Hamburg und um Niederpöcking am Starnberger See in Bayern. Die Geschäftsführung des DGB-Bildungswerks und die Verantwortlichen im Bundesvorstand des Dachverbands begründen die Schließung mit der angespannten finanziellen Lage und den Mitgliederrückgängen der Gewerkschaften. Künftig soll für die Bildungsarbeit verstärkt auf gemietete Tagungshotels zurückgegriffen werden.

 Dagegen macht ein Förderkreis zum Erhalt der DGB-Bildungsstätten mobil, in dem sich viele Gewerkschaftsmitglieder engagieren. Auch der Hamburger DGB-Vorsitzende Uwe Grund gehört zu den mehr als 3600 Unterzeichnern eines Aufrufs zum Erhalt der Bildungsstätten. Dafür wurde schon mehrmals vor DGB-Zentralen demonstriert. »Ich bin entmutigt, DGB nicht besser als die Bosse«, hieß eine handschriftliche Parole, die die Stimmung auf einer Demonstration in Hamburg ausdrückte. Die Kritiker sehen in der beabsichtigten Schließung die Traditionen der Arbeiterkultur bedroht. »Gewerkschaftliche Bildungsarbeit im Hotel mag vordergründig billiger sein. Doch kann sie die Ausstrahlung und die besondere kollegiale Atmosphäre nicht ersetzen.«

Schlechter Arbeitgeber

Nach Angaben der Wochenzeitschrift »Focus« sollen durch die Schließung 60 Arbeitsverhältnisse vor allem im gastronomischen Bereich wegfallen. Schon drei Arbeitsgerichte seien mit Klagen befasst. Sehr zur Schadenfreude des unternehmerfreundlichen »Handelsblatt«, das süffisant kommentierte: »Der Deutsche Gewerkschaftsbund mahnt gerne Versäumnisse in den Unternehmen an, gilt selber aber als schlechter Arbeitgeber.« Auf eine Anfrage von Mag Wompel vom Onlineportal Labournet erklärte der Referatsleiter Gastgewerbe bei der zuständigen Gewerkschaft NGG Guido Zeitler: »Beim DGB Bildungswerk existiert kein Sozialplan, der betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2014 ausschließt. Tarifvertraglich ist ein solcher Ausschluss von Kündigungen weder beim DGB noch beim DGB Bildungswerk geregelt.« Auch der NGG-Hauptvorstand warnt in seiner Stellungnahme vor den Folgen einer Schließung der Bildungsstätten: »Dabei geht es nicht nur um die 60 Arbeitsplätze, die direkt wegfallen würden, sondern auch um eine Situation, die von privaten Anbietern genutzt wird und den Interessen der gewerkschaftlichen Bildung nicht dienen kann.«

http://www.neues-deutschland.de/artikel/198001.haeuserkampf-im-dgb.html

Peter Nowak

Ohne Druck läuft nichts

Bei einer Diskussion zur Regulierung von Praktika gab es viele gute Vorschläge, nur Praktikanten nahmen nicht daran teil
 Die DGB-Jugend diskutierte mit Bundestagsabgeordneten über die Arbeitsbedingungen von Praktikanten. Doch so lange die sich nicht selbst wehren, wird sich wenig ändern.

»Da Sie mich noch nicht kennen, bin ich gerne bereit, meine Fähigkeiten durch ein Praktikum unter Beweis zu stellen.« Dieses Angebot bekam der SPD-Bundestagsabgeordnete Swen Schulz von einem Studienabgänger, der sich bei dem Politiker als wissenschaftlicher Mitarbeiter beworben hat. Für Schulz ist es Ausdruck für den großen Druck, unter dem viele junge Akademiker stehen, erklärte er diese Woche bei einer Gesprächsrunde der DGB-Jugend in Berlin. Über die »Generation Praktikum 2011« diskutierten neben Schulz auch der grüne Bundestagsabgeordnete Kai Gehring. Er sprach sich für gesetzliche Mindeststandards für Praktika aus. Dazu sollen ein Abschlusszeugnis und ein schriftlicher Vertrag gehören.

 Weitergehende Vorstellungen hat die LINKE-Abgeordnete Nicole Gohlke. Sie forderte einen Mindestlohn von 500 Euro für die Praktikanten und ein Verbot von Praktika für Menschen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Damit würden schließlich nur reguläre Arbeitsplätze vernichtet und einer Prekarisierung der Arbeits- und Lohnbedingungen Vorschub geleistet, meinte die Politikerin mit eigener Praktikumserfahrung. Ihre Befürchtungen decken sich mit den Ergebnissen einer von der DGB-Jugend in Auftrag gegebenen Studie. Danach leisten vier von fünf Praktikanten vollwertige Arbeit in den Betrieben. Besonders im Kultur- und Medienbereich seien schlecht bezahlte Praktika besonders weit verbreitet. DGB-Bundesjugendsekretär René Rudolf machte allerdings darauf aufmerksam, dass auch im nicht-akademischen Bereich Praktika reguläre Arbeitsplätze ersetzen und zur Deregulierung beitragen.

Unternehmen verklagt

Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer, dass Verbesserungen in diesem Bereich nur durch Druck der Betroffenen zustande kommen. Konkrete Erfahrungen mit Praktikantenstreiks gibt es hierzulande kaum, dafür las Markus Henrik aus seinem Roman »Der Copy-Mann« vor, wie sich ein Praktikantenwiderstand entwickeln könnte. Dass Praktikantenpower auch im realen Leben möglich ist, machte Bettina König vom Berliner Verein »Fairwork« auf der Veranstaltung deutlich. Sie ist bekannt geworden, weil sie ein Unternehmen erfolgreich verklagt hatte, das sie als Praktikantin reguläre Arbeiten verrichten ließ. Die Personalchefin dieses Unternehmens gehörte zu den Gästen des Abends und berichtete, dass sich die Situation der Praktikanten dort derweil verbessert habe. Sie räumte selbstkritisch ein, diese Veränderung sei ohne Königs Widerstand nicht möglich gewesen.

Dass die Einsichtsfähigkeit der Unternehmen, auf die Schulz mehrmals verwies, eher begrenzt sein dürfte, zeigte sich auch daran, dass von den 70 von der DGB-Jugend eingeladenen Unternehmen nur eines erschienen ist. Allerdings fehlten auch die Betroffenen. Dabei hätten sie an dem Abend lernen können, dass Widerstand auch erfolgreich sein kann. Die Schwierigkeiten der Selbstorganisation wurden nicht nur bei der Gesprächsrunde deutlich. Während in Ländern wie Portugal, Frankreich und Italien Praktikanten mit und ohne Abitur für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen auf die Straße gehen, ist die Euromayday-Bewegung, die am 1. Mai prekär Beschäftigte, also auch Praktikanten, sichtbar machen will, wieder eingeschlafen. Am 13. Mai will die ver.di- Jugend um 13 Uhr auf dem Berliner Alexanderplatz mit einer Aktion auf Situation der Praktikanten aufmerksam machen.

www.wie-willst-du-leben.de

Peter Nowak

Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger

Landgericht Köln: Mitarbeiter der Annahmestellen müssen einschreiten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde die Wette nicht leisten kann

Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht an Sportwetten teilnehmen. Das Landgericht Köln hat heute sein umstrittenes Verbot von Anfang März bekräftigt und einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das per Einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verkaufsverbot abgewiesen (zur Diskussion des Urteils siehe: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern).

Zwar muss nach der heutigen Entscheidung nicht jeder Kunde kontrolliert werden, Mitarbeiter der Annahmestellen sind aber verpflichtet einzuschreiten, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann. Westlotto bezeichnet das Urteil als nicht praktikabel. Laut Unternehmenssprecher Axel Weber will man gegen das Urteil nun vor dem Kölner Oberlandesgericht Berufung einlegen:

„Nach dem Urteilstenor bleibt weiterhin unklar, wie die WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter vernünftig feststellen sollen, ob es sich um einen Fall von Missverhältnis zwischen Vermögenssituation und Spieleinsatz bei einem Spielteilnehmer handelt. In jedem Verfahren haben die Bürger in Deutschland ein Anrecht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, in dem sie individuell angehört werden müssen.“

Bei der Auseinandersetzung handelt es sich um einen Konkurrenzkampf von zwei Lottoanbietern, der auf den Rücken der Erwerbslosen ausgetragen wird Beantragt worden war die einstweilige Verfügung von dem Sportwetten-Anbieter Tipico, der seinem Konkurrenten Westlotto vorwirft, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden müssen.

Der Konkurrent von Westlotto soll Testkäufer zu Annahmestellen geschickt haben:

„Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: ‚Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?‘ Darauf kam die Antwort: ‚Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr… So kann man doch nicht leben!‘.“

Laut Gerichtsentscheidung macht es sich der Verkäufer „zu einfach“, „wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme“.

Lottogewinn wurde abgezogen

Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland sieht in der Entscheidung weniger einen Schutz als eine Diskriminierung Erwerbsloser. Schon im März initiierte das Forum die Selbstbeschuldigungskampagne „Ich bin Hartz IV-Empfänger und habe Lotto gespielt.“

Dass es sich bei der einstweiligen Verfügung nicht nur um eine abwegige Einzelentscheidung handelt, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Essen vom Januar 2011. Danach kann Hartz-IV-Betroffenen auch ein kleiner Lottogewinn von ihrem Regelsatz abgezogen werden. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das Gericht. Er verringere die Hilfsbedürftigkeit des Klägers, argumentierten die Richter.

Geklagt hatte ein Bielefelder, der in einer Lotterie 500 Euro gewonnen hatte. Er wehrte sich gegen die Anrechnung auf die Hartz-IV-Leistung und scheitere in zwei Instanzen. Der Mann hatte eingewandt, dass er seit 2001 regelmäßig Lotto spiele, dafür insgesamt 945 Euro ausgegeben habe und daher trotz des Gewinns von 500 Euro unter dem Strich Verlust gemacht habe. Dieses Argument ließen die Richter aber nur für den letzten Monat gelten. Die für das Los ausgegebenen 15 Euro durfte der Kläger von den 500 Euros abziehen. Der Rest des Gewinns wurde vollständig mit seinem Hartz-IV-Satz verrechnet.
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/149792

Peter Nowak

In Bonn war Zahltag für Erwerbslose

Am Montag hieß es bei einem Jobcenter in Bonn »Zahltag«. »Erklärtes Ziel war die Einforderung von vorenthaltenen Hartz-IV-Leistungen. In zahlreichen Fällen konnten auch heute erfolgreich Auszahlungen durchgesetzt werden und die betroffenen Menschen mussten diesmal nicht mit leeren Händen wieder nach Hause gehen«, erklärte Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland. Zu der Zahltag-Aktion hatte das Bündnis Agenturschluss, in dem sich zahlreiche Erwerbsloseninitiativen zusammengeschlossen haben, aufgerufen. Mit diesen Aktionen wehren sich Erwerbslose in den Arbeitsagenturen gegen Schikanen und nicht bearbeitete Anträge.

Nach »Zahltagen« war es in der Vergangenheit immer wieder zu Sanktionen für Aktivisten gekommen. Auch in Bonn beklagten Aktivisten ein großes Polizeiaufgebot und Eingangskontrollen beim Jobcenter. Die Bonner Stadtverordnete Hannelore Thölke und der NRW-Landtagsabgeordnete Michael Aggelidis, beide von der Linkspartei, unterstützten die Aktion durch ihre Anwesenheit und sprachen von einem erfolgreichen Ablauf.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/196759.bewegungsmelder.html?sstr=Zahltag

Peter Nowak

www.die-keas.org

Gerichtsurteile gegen Gewerkschaften


Konferenz in Berlin diskutierte über die Einschränkung der Rechte für Arbeitnehmervertreter

 In verschiedenen europäischen Ländern nehmen die Angriffe auf das Streikrecht zu. Das ist das Fazit eines vom Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin organisierten Austausches von Gewerkschaftsaktivisten aus Spanien, Polen und Frankreich am vergangenen Wochenende in Berlin.

Über 400 Mitglieder der andalusischen Regionalgewerkschaft SAT, die sich als antikapitalistische Klassenorganisation versteht und Distanz zu allen Parteien hält, wurden im vergangenen Jahr in Spanien wegen der Beteiligung an Arbeitskämpfen verurteilt. Wegen zahlreicher Geldstrafen, die Gerichte wegen Streikaktionen verhängt haben, ist die SAT hoch verschuldet und kann sich nur noch ehrenamtliche Mitarbeiter leisten. In den Medien wird die Gewerkschaft als extremistisch und Gefahr für die Wirtschaft bezeichnet. Die großen spanischen Gewerkschaftsverbände UGT und CCOO hätten durch ihren Marsch in die Mitte viel an Glaubwürdigkeit eingebüßt, berichtete Antonio Doktor, der die exkommunistische CCOO nach langjähriger Mitgliedschaft verlassen hat. »Sie hat sich dem in Spanien herrschenden politischen Diskurs angepasst, redet nicht mehr vom Kapitalismus, dafür aber von Arbeitsplätzen um jeden Preis«, kritisiert Dokter.

Wie kämpferische Gewerkschaften ausgegrenzt werden, zeigte sich vor einigen Monaten auch bei der italienischen Metallarbeitergewerkschaft FIOM. Weil sie keine Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen akzeptierte, wurde die FIOM aus den neuen Verträgen ausgeschlossen und soll ihren Einfluss im Betrieb verlieren. Die Gewerkschafter wollen sich allerdings dem Unternehmerdiktat widersetzen und haben eine Klage gegen das Unternehmen Fiat angekündigt.

In Frankreich stehen vor allem die Aktivisten der Sud-Rail seit Jahren im Visier von Regierung und konservativen Medien. Sie werden beschuldigt, mit ihren Arbeitskämpfen Millionen Menschen an der Fahrt zur Arbeit zu hindern und damit die Wirtschaft des Landes zu gefährden. Damit sollen Aktionen, die in Frankreich traditionell Teil des Arbeitskampfes waren, kriminalisiert werden.

In Spanien hat es die sozialdemokratische Regierung im Dezember 2010 nicht bei Worten belassen, als sie den Streik der Fluglotsen vom Militär beenden ließ. Wenn der Tourismus eingeschränkt wird, endet das Streikrecht. Damit aber werden den Beschäftigten wichtige Kampf- und Druckmittel genommen. Zudem erschweren der ständige Arbeitsplatzwechsel und der Konflikt zwischen Festangestellten und Leiharbeitern eine aktive Interessenvertretung, beschrieb Piotr Krzyzaniak die Probleme kämpferischer Gewerkschaften in Polen. Seine Organisation ist nicht Mitglied in einem der drei großen Gewerkschaftsbünde des Landes und daher großen Angriffen ausgesetzt. Die werden zunehmen, wenn demnächst die Arbeitskämpfe im Bergbau beginnen.

Auf der Berliner Konferenz wurden länderübergreifende Solidaritätsaktionen von Basisgewerkschaften angeregt, falls die Gewerkschaftsrechte in einem Land angegriffen werden. 2010 konnte in Deutschland die anarchosyndikalistische FAU durch länderübergreifende Solidarität verhindern, dass ihr der Gewerkschaftsstatus juristisch aberkannt wurde. Neue Einschränkungen des Streikrechts drohen durch eine von DGB und BDA gemeinsam unterstützte Initiative zur Tarifeinheit.

Die Ergebnisse des nur mäßig besuchten Berliner Treffens sollen in verschiedene Sprachen übersetzt und über das Internet verbreitet werden.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/196610.gerichtsurteile-gegen-gewerkschaften.html

Peter Nowak

Arm wegen Armut

Der Preis des neuen deutschen Jobwunders; Arbeitnehmerfreizügigkeit und Lohndumping

 
Während sich die Bundesagentur für Arbeit und Spitzen-Politiker sehr zufrieden mit der Entwicklung am Arbeitsmarkt äußern, kommen von den Gewerkschaften kritischere Töne. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di stellte in Berlin gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten das im VSA-Verlag erschienene Buch „Leben ohne Mindestlohn – Arm wegen Arbeit. Niedriglöhner, Leiharbeiter und ‚Aufstocker‘ erzählen“.

Zu den Herausgebern zählt neben den Vorsitzenden von ver.di und NGG auch der Autor Günther Wallraff, der in den 1980er Jahren einer der ersten war, der über prekäre Arbeitsverhältnisse berichtet hat. Damals sorgte der Nachweis von Armutslöhnen in Westdeutschland noch für großes Aufsehen. Mehr als 25 Jahre später hat sich scheinbar ein Großteil der Gesellschaft daran gewöhnt.

Schließlich sollen die Niedriglöhne dem Standort Deutschland dienen, so die offizielle Lesart. „Weil du arm bist, musst du früher sterben“, dieser Satz aus dem Frühkapitalismus hat heute wieder hohen Wahrheitsgehalt, erklärte Wallraff bei der Buchvorstellung.

Betroffene belegen die Malaise mit konkreten Zahlen: So verdient die 47jährige Simone Fichtner als Leiharbeiterin in einer sächsischen Kleinstadt bei Dresden 850 monatlich, ca. 300 Euro weniger als die Stammbeschäftigten. Ein Teil ihres Lohnes verbraucht Fichtner für die Miete und die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Damit wollen sich die Initiatoren des Buches, die Initiative Mindestlohn nicht abfinden. Das Buch soll diese Forderung unterstützen.

Es ist auch kein Zufall, dass es kurz vor dem 1. Mai erschienen ist, wo der DGB zu zahlreichen, nach [www.klassenfrage.blogsport.de Ansicht vieler Kritiker] aber harm- und zahnlosen Kundgebungen aufruft. Im Aufruf des DGB zum 1. Mai heißt es:

„Deutschland ist in Schieflage. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer. Nicht wir haben über unsere Verhältnisse gelebt, sondern Spekulanten, Manager und Banker. Die Finanzmärkte müssen wirksam reguliert werden und die Reichen und Vermögenden müssen endlich ihren Beitrag zur Bekämpfung der Krisenfolgen und für unseren Sozialstaat leisten. Für eine sichere Zukunft brauchen wir starke soziale Sicherungssysteme und paritätische Beiträge der Arbeitgeber.“

Führt Arbeitnehmerfreizügigkeit zu Lohndumping?

Die Initiative Mindestlohn begründet die besondere Dringlichkeit ihrer Initiative auch mit der am 1. Mai in Kraft tretenden Arbeitnehmerfreizügigkeit für 8 weitere Länder im EU-Raum.

„Durch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kann die Politik für faire Bedingungen sorgen – für Zuwanderer wie für Einheimische“, heißt es dort. Die Verknüpfung des Themas Mindestlohn mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit halten manche Autoren für politisch falsch. Für den Druck auf die Löhne sind nicht die Arbeitnehmer aus Osteuropa, sondern die europäischen Subunternehmen verantwortlich, schreibt Jan Ole Arps im Freitag.

Da ein Großteil des DGB in den letzten Jahren eher auf Abschottung des deutschen Arbeitsmarktes als auf die Organisierung der Lohnabhängigen unabhängig von ihrer Nationalität gesetzt hat, fürchten manche Beobachter, dass die an sich richtige Forderung nach einem Mindestlohn eher dazu dienen soll, die Arbeiter aus anderen Ländern weiter draußen zu halten.
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/149754

Peter Nowak

Psychatrische Zwangsbehandlung vor dem Ende?

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sorgt für Diskussionen

 Das Urteil aus Karlsruhe könnte perspektivisch das Aus für psychiatrische Zwangsbehandlungen bedeuten. Die Richter hatten der Verfassungsbeschwerde eines psychisch kranken Straftäters stattgegeben, der gegen seine zwangsweise Medikamentierung in der Psychiatrie geklagt hatte.

Die Karlsruher Richter hatten über die Klage eines Mannes aus Rheinland-Pfalz zu entscheiden, der die Behandlung mit nervendämpfenden Medikamenten, sogenannten Neuroleptika, im Pfalzklinikum Klingenmünster abgelehnt hatte. Der 59-Jährige, der aufgrund einer Verurteilung wegen im Zustand der Schuldunfähigkeit gegangener Gewalttaten seit 1999 im Maßregelvollzug sitzt, befürchtete durch die Medikamente Nebenwirkungen auf die Leber und negative Persönlichkeitsstörungen.  

Die Klinikleitung bezeichnete den Mann daraufhin  als nicht einsichtsfähig und kündigte die Verabreichung der Medikamente gegen seinen Willen an. Von  Gerichten in Rheinland-Pfalz bekam sie  in mehreren Instanzen Recht. Eine Verfassungsbeschwerde des Mannes gegen die Zwangsbehandlung hatte jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg.

Die Arbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener e.V. (BPE)  bezeichnete das Urteil in einer Pressemitteilung als Sensation.  “Da mit diesem Urteil die Zwangsbehandlung in der Forensik erfolgreich zu Fall gebracht werden konnte, ist nun zu erwarten, dass alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie mit dem Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, unvereinbar sind und dann jede psychiatrische Zwangseinweisung nur noch Knast ist, für den keine Krankenversicherung mehr zahlen wird“, heißt es darin.

   Auch der auf Menschenrechtsfragen spezialisierte Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der den Kläger vertrat,  sieht nach der Entscheidung  bundesweite Konsequenzen für die Psychiatrie. „Formal wurde zwar nur das Mainzer Gesetz beanstandet, aber die Regelungen der Zwangsbehandlung sind in allen Bundesländern ähnlich. Die Karlsruher Anforderungen sind nirgends erfüllt. Deshalb dürfen jetzt Betroffene in ganz Deutschland nicht mehr gegen ihren Willen gespritzt werden. “  Drastische Worte fand der Anwalt für Ärzte, die weiterhin Zwangsbehandlungen vornehmen und Richter, die eine solche Maßnahme genehmigen. „Das sind dann Kriminelle in weißen Kitteln und schwarzen Roben“, erklärte Schneider-Addae-Mensah und kündigte Anzeigen wegen Körperverletzung an. Ganz zufrieden ist der Anwalt mit dem Urteil allerdings nicht. „Leider hat das Verfassungsgericht nicht entschieden, dass eine Zwangsbehandlung generell unzulässig ist. Das war ja das eigentliche Ziel meines Mandanten. Aber es ist gut, dass Karlsruhe eine strengere gesetzliche Regelung verlangt.“  

Eine Zwangsbehandlung halten die Richter nur als letztes Mittel  für zulässig, „wenn der Untergebrachte krankheitsbedingt zur Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit oder zum Handeln gemäß dieser Einsicht nicht fähig ist.“  In einem Rechtsgutachten stelle der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer dagegen fest, dass jede Zwangsbehandlung von Psychiatriepatienten nicht nur gegen das Grundgesetz sondern auch gegen die auch von der Bundesregierung unterschriebene UN-Behindertenkonvention verstößt.

  https://www.neues-deutschland.de/artikel/196084.psychatrische-zwangsbehandlung-vor-dem-ende.html

Peter Nowak

Urheberrechtsverletzung oder Suche nach Informanten?

Hausdurchsuchung im Frankfurter Attac-Büro wegen der Veröffentlichung eines Gutachtens zur BayernLB

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat am 14. April die Geschäftsstelle der globalisierungskritischen Organisation Attac in Frankfurt/Main von der Polizei durchsuchen lassen.

Laut Durchsuchungsbefehl wird dem Vorstand des Attac-Trägervereins vorgeworfen, mit der Veröffentlichung eines Gutachtens zur BayernLB auf der Attac-Homepage das Urheberrecht verletzt zu haben. Das Gutachten war von der Bayerischen Landesregierung bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Auftrag gegeben, aber nie veröffentlicht worden. Attac hatte es m November letzten Jahres ins Netz gestellt und diesen Schritt mit der Notwendigkeit begründet vor einer Bankenrettung die Ursache der Krise offen zu legen.

„Es darf keine Bankenrettungen geben, ohne die Ursachen und Verursacher der Krise offen zu legen! Wenn Geld von Steuerzahlern eingesetzt wird, muss sich auch die Geschäftspolitik einer Bank ändern“, erklärte Detlev Larcher vom Attac-Koordinierungskreis.

Die Landesbank des Freistaates hatte Milliarden Euro bei einem Übernahmeversuch der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria sowie der Lehmann-Pleite verloren und konnte nur mit einem staatlichen Rettungsschirm in Höhe von mehr als 31 Milliarden Euro vor der Pleite bewahrt werden. Mit der Verantwortung führender bayerischer Politiker vor allem aus der Ära Stoiber befasste sich ein Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags.

Die Attac-Pressesprecherin Frauke Distelrath zeigte sich im Gespräch mit Telepolis verwundert, dass die Hausdurchsuchung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erfolgte, aber es bisher keine Forderung an Attac gab, das inkriminierte Gutachten von der Homepage zu entfernen. Zudem hatte Distelrath den Eindruck, dass Ziel der Durchsuchung die Suche nach der Quelle für das Gutachten gewesen ist. Schon kurz nach der Veröffentlichung hatte der CSU-Politiker und Chef der Parlamentarischen Kontrollkommission für die BayernLB Ernst Weidenbusch und Attac mit einer Strafanzeige gedroht. Auch der bayerische Grünen Abgeordnete Eike Hallitzky war über die Veröffentlichung nicht glücklich und befürchtete, dass Konkurrenten der Bayern LP dadurch Informationen bekommen könnten.

 Vielleicht hat die Durchsuchung von Attac auch einen von den Anzeigenstellern nicht beabsichtigten Nebeneffekt, erneute Aufmerksamkeit für die noch heute nicht restlos geklärte Verantwortlichkeit führender Landespolitiker für die Bankenpleite zu wecken, die in den Unterlagen zu finden ist. Schließlich hat das Bayern-Leak bisher bei weitem nicht die Aufmerksamkeit erfahren, die WikiLeaks bekommen hat. Dort sollte der Bericht übrigens ursprünglich veröffentlicht werden.
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/149674

Rassistische Beleidigung ohne Folgen?

Kritik an Urteil des Arbeitsgerichts Hannover
Das Arbeitsgerichts Hannover erklärte die Kündigung des Mitarbeiters der Hannoveraner Baufirma Renziehausen für unwirksam, der Kollegen rassisch beleidigt und sie als Kanaken und Russenschweine beschimpft hatte. Türkische Mitarbeiter hat er als Ölaugen bezeichnet. Nur mit diesem Fall hatten sich die Arbeitsrichter zu befassen und sahen keinen Kündigungsgrund. So war einem Schöffen der Begriff Ölaugen nicht als rassistische Beleidigung bekannt.

 Das kürzlich veröffentlichte Urteil von Ende März stößt auf Kritik von vielen Seiten. »Der Ton im Baugewerbe ist zwar rauer als etwa in einem Versicherungsbüro. Aber nichtsdestotrotz darf eine Schwelle nicht überschritten werden«, betonte die Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen Cornelia Höltkemeier. Auch für den Hannoveraner Arbeitsrechtler Jens Klinkert ist »die Äußerung klar ausländerfeindlich und damit nicht hinzunehmen«. In der Vergangenheit hatten Kündigungen wegen Diskriminierung von Arbeitskollegen vor den Arbeitsgerichten Bestand. So wurde die fristlose Kündigung des Beschäftigten eines Salzgitter Stahlwerks bestätigt, der einen Mitarbeiter nach dessen Sterilisation als »leere Luftpumpe« bezeichnet hatte.

Der Pressesprecher der IG Bau-Agrar-Umwelt Ruprecht Hammerschmidt konnte sich zum konkreten Fall nicht äußern, weil er die Details nicht kenne. »Wir tolerieren allerdings grundsätzlich keinerlei Diskriminierungen gegen Minderheiten am Arbeitsplatz, gegen wen auch immer sie gerichtet sind«, sagte er gegenüber ND. Es komme in der Regel sehr selten vor, dass sich Kollegen wegen rassistischer Beleidigungen an die Gewerkschaft wenden.

Nach der öffentlichen Kritik verteidigte der Direktor des Hannoveraner Arbeitsgerichts, Kilian Wucherpfennig, das Urteil und verglich es mit dem Fall Emmely. Die Kündigung der Berliner »Kai- ser’s«-Kassiererin war wegen der angeblichen Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro in mehreren Instanzen bestätigt worden. Nach einer großen Solidaritätskampagne hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Kündigung mit der Begründung aufgehoben, dass angesichts der langen Betriebszugehörigkeit der Kassiererin eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht vertretbar ist. Dieser Vergleich wurde wegen Verharmlosung von Rassismus ebenfalls kritisiert. Der Fall wird die Arbeitsgerichte indes weiter beschäftigen: Die Baufirma Renziehausen hat Berufung eingelegt.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/195551.linke-zum-suendenbock-gestempelt.html

Peter Nowak

»Hände weg vom Streikrecht«

Gewerkschafter wehren sich gegen die vom DGB unterstützte Tarifeinheit per Gesetz
Bald soll in Deutschland das Prinzip »Ein Betrieb – Eine Gewerkschaft« per Gesetz gelten. So zumindest wünschen es sich die Arbeitgeber, und in selten harmonischer Einheit mit ihnen auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Doch in der Gewerkschaftslandschaft trifft die Linie des Dachverbandes schon seit Längerem auf Kritik. Nun hat sich eine Initiative gegen das Gesetzesvorhaben gegründet.   
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung will am 5. April über unterschiedliche Konzepte zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit beraten. Demnach soll in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die die meisten Mitglieder hat. Alle anderen Beschäftigtenorganisationen müssten sich während der Laufzeit dieses Vertrages an die Friedenspflicht halten und dürfen nicht dagegen streiken. Unterstützung findet die Initiative von Seiten der Arbeitgeberverbände und des DGB. »Den Arbeitnehmern nutzt die Tarifeinheit, weil sie den Zusammenhalt innerhalb der Gesamtbelegschaften stärkt«, begründet der DGB-Vorsitzende Michael Sommer die Beteiligung seiner Organisation, und weiter: »Sie verhindert, dass einzelne Belegschaftsteile gegeneinander ausgespielt werden.
Die Initiative ist allerdings gewerkschaftsintern nicht unumstritten. An der DGB-Basis wächst die Kritik. So haben sich etwa die ver.di-Landesbezirke Berlin-Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Nord gegen die Tarifeinheitspläne ausgesprochen. »Die Postulierung der Friedenspflicht während der Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrages soll auch gegenüber anderen Gewerkschaften gelten. Das bedeutet letztlich Streikverbot«, begründen die norddeutschen ver.di-Mitglieder in einem einstimmig gefassten Beschluss ihre Ablehnung. Unterdessen hat sich in Kassel die Initiative »Hände weg vom Streikrecht« gegründet. Am ersten Treffen beteiligten sich neben Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften IG Metall, ver.di und der IG-Bergbau, Chemie, Energie (ICE) auch Aktivisten der Lokführergewerkschaft GDL und der anarchosyndikalistischen FAU. »Der gesetzesinitiativerischen Partnerschaft von DGB und BDA muss ein Riegel vorgeschoben werden«, erklärte der Lokführer Uwe Krug von der GDL-Berlin in Kassel das Anliegen der Initiative. Peter Gerstmann vom linksgewerkschaftlichen »Forum Betrieb, Gewerkschaft und soziale Bewegung Berlin« sah dort in einer gesetzlich festgeschriebenen Tarifeinheit eine Behinderung von Betriebskämpfen. »Die Initiative von DGB/BDA richtet sich weniger gegen die unternehmerabhängige Organisation AUB oder so genannte Christliche Gewerkschaften, die bisher keinerlei Arbeitskämpfe geführt haben, sondern gegen die Spartengewerkschaften GDL, Marburger Bund, UFO und Vereinigung Cockpit sowie andere, insbesondere kämpferische Gewerkschaften«, meinte er. Der Berliner Gewerkschaftler Willy Hajek, ebenfalls Teilnehmer des Kasseler Treffens, betonte im Gespräch mit ND eine besondere Qualität in der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern von Gewerkschaften inner- und außerhalb des DGB. Die Kooperation solle in der nächsten Zeit fortgesetzt werden. Der erste öffentliche Auftritt des Komitees soll auf den DGB-Veranstaltungen am 1. Mai stattfinden. In Berlin sollen daran auch Gewerkschafter aus Frankreich, Polen und Italien teilnahmen, die auf einer Veranstaltung am 30. April über die Verteidigung der Gewerkschaftsrechte in ihren Ländern berichten werden. Im September 2011 ist eine bundesweite Tagung des Komitees »Hände weg vom Streikrecht« geplant.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/193431.haende-weg-vom-streikrecht.html?sstr=Tarifeinheit|

Peter Nowak

Hungern oder frieren?

Wenn die zugestandenen Heizkosten aufgebraucht sind, stehen Hartz-IV-Betroffene vor einer schweren Entscheidung
Die Begrenzung der Heizkosten für ALG II-Bezieher steht in der Kritik, wird aber immer häufiger praktiziert.
 
»Das Sozialamt/Jobcenter erkennt grundsätzlich Heizkosten an, die auf einem jährlichen Heizverbrauch von 22 Liter je Quadratmeter angemessene Wohnfläche beruhen«, heißt es in einen Formular des Jobcenters Rhein-Kreis-Neuss für Hartz IV-Empfänger. Die Antragsteller werden aufgefordert, die entsprechende Menge Öl für die Fläche ihrer Wohnung zu berechnen und anzugeben. Sind die Kosten höher, muss der Erwerbslose die Differenz selber zahlen. Bei einer fehlenden oder mangelhaften Mitwirkung der Erwerbslosen »kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen«, heißt es in der Belehrung.

Scharfe Kritik an dieser Praxis kommt von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Hartz IV der Linken. Deren Bundessprecher Werner Schulten sieht sogar den Tatbestand der Nötigung erfüllt. »Hier werden auf perfide Weise Betroffene mit der Vorspiegelung, diese Begrenzung sei gesetzlich vorgeschrieben, genötigt, auf Leistungen zu verzichten«. Letztlich stünden diese Menschen nach dem Verbrauch der zugestandenen Heizmittel vor der Wahl: hungern oder frieren, moniert Schulte.

Im Gesetz hingegen ist heißt es: »Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.« Nicht nur Schulten ist der Meinung, dass nicht von vorn herein pauschal festgelegt werden kann, welche Heizkosten angemessen sind. Sie richten sich nach der Strenge des Winters ebenso wie nach der Wärmeisolation der Wohnungen und der technischen Beschaffenheit der Heizanlagen.

Auch das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass die Behörden bei einer angemessenen Unterkunft grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten übernehmen müssen und keine Pauschale zahlen dürfen.

Ein Schlupfloch für die Behörden ließen die Sozialrichter allerdings. Bei einem besonderen unwirtschaftlichen Heizverhalten müsse im Einzelfall nicht alles gezahlt werden. Die Unwirtschaftlichkeit könne mittels des lokalen Heizspiegels ermittelt werden. Die Bundesagentur für Arbeit wies die Kritik an der Pauschalisierung des Neusser Jobcenters zurück. Die Heizkosten gehören zu den kommunalen Aufgaben, auf die die Bundesagentur keinen Einfluss habe. Für Schulten bewegt sich die Kommune damit im rechtsfreien Raum. Er rät Betroffenen keiner Pauschalisierung ihrer Heizkosten zuzustimmen und den Rechtsweg zu beschreiten.

Erwerbsloseninitiativen weisen daraufhin, dass die Praxis des Neusser Jobcenters durchaus keine Ausnahme ist, sondern im vom Gesetzgeber gewollten Trend liegt. Schließlich ist es den nach der kürzlich beschlossenen Hartz IV-Reform künftig möglich, Leistungen der Unterkunft niedriger als bisher und unterhalb der Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts festzulegen. Denn den Kommunen soll es über landesgesetzliche Regelungen ermöglicht werden, die Angemessenheit der Wohnkosten in einer kommunalen Satzung selbst zu definieren. Dabei sollen erstmals auch abgeltende Pauschalen für Wohn- und Heizkosten möglich sein. Erwerbsloseninitiativen fürchten hier Entscheidungen nach Kassenlage zum Nachteil der Betroffenen, denn viele Kommunen stehen vor der Pleite.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/193105.hungern-oder-frieren.html

Peter Nowak