Wie erträgt das Individuum die Zumutungen des kapitalistischen Alltags?

Ein Kongress in Berlin suchte Antworten bei dem vor 30 Jahren verstorbenen Sozialpsychologen Peter Brückner

Was hat der seit der Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland zunehmend akzeptierte Fußballpatriotismus, der sich im extensiven Schwenken von schwarz-rot-goldenen Winkelementen äußert, mit der Entsicherung in der Arbeitswelt zu tun? Die Psychologin Dagmar Schediwy sieht darin Ausgleichshandlungen des Individuums im flexiblen Kapitalismus. „Wenn man jederzeit seinen Job verlieren kann, bietet der Rückgriff auf die Nation scheinbar die letzte Sicherheit“, erklärte sie am Samstag mit Verweis auf die Kritische Theorie in ihrem Vortrag im Seminarzentrum der Freien Universität Berlin. Dort hatte in den letzten vier Tagen die Neue Gesellschaft für Psychologie zu dem Kongress „“Sozialpsychologie des Kapitalismus – heute“ eingeladen. Der Titel knüpft an ein 1981 erschienenes Buch des Hannoveraner Sozialpsychologen Peter Brückner an. Sein neunzigster Geburts- und dreißigster Todestag in diesem Jahr nutzten die Kongressorganisatoren, um an den lange vergessenen Wissenschaftler zu erinnern. Dabei machten die Referenten, überwiegend Psychologen, Sozialpädagogen oder Soziologen, die erstaunliche Aktualität seiner Schriften deutlich.

So wies der Berliner Psychologe Klaus-Jürgen Bruder darauf hin, dass sich Brückner sehr intensiv mit dem Phänomen auseinandergesetzt hat, dass in großen Teilen der Gesellschaft in Krisenzeiten die Loyalität mit dem Staat zunimmt und autoritäre Krisenlösungsmodelle auf mehr Zustimmung stoßen. Für Bruder könnten hier wichtige theoretische Erklärungsmuster für die Apathie weiter Teile der Bevölkerung trotz „der klaffenden Diskrepanz zwischen staatlichem Handeln, rücksichtloser Durchsetzung partikularer Interessen und den Interessen der Mehrheit der Bevölkerung“ heute liegen. Warum Erwerbslose oder prekär Beschäftigte lieber auf die „Pleitegriechen“ schimpfen, statt sich mit andere Betroffenen für die Verbesserung ihrer Situation zusammenschließen, könnte mit Brückners Forschungen über die Massenloyalität als Ergänzung zur Machtbasis des Staates tatsächlich besser erklärt werden als mit gängigen Manipulationsthesen.

Die Sozialpsychologin Claudia Barth widmete sich in ihren Vortrag über Esoterik als „Ecstasy des Bürgers“ einer weiteren, oft verkürzt als Weltflucht interpretierten Anpassungsleistung des Individuums. „Ziel esoterischer Selbsttherapeutisierung ist es, Leiden an Kälte und Entfremdung zu beenden, innere Widerstände abzubauen, aktuell gefragte Kompetenzen aufzubauen, um im Hier und Jetzt erfolgreich zu sein“, so ihr Befund.

Politische Rehabilitation

Der Kongress könnte auch der Auftakt für eine Rehabilitation des politischen Aktivisten Peter Brückners sein. Der wichtige theoretische Impulsgeber des politischen Aufbruchs um 1968 wurde in den 70er Jahren zweimal von seiner Professur suspendiert, unter anderem, weil er sich nicht von der Mitherausgabe des damals vieldiskutierten Mescalero-Aufrufs distanzierte, der sich mit dem RAF-Anschlag auf dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback aus der Position eines damaligen Sponti-Linken auseinandersetzte. Eine bundesweite Solidaritätsbewegung für die Wiedereinstellung Brückners war auch ein Signal gegen die berüchtigte bleierne Zeit der 70er Jahre, als der Staat im Namen des Kampfes gegen die Rote Armee Fraktion auch unangepasste Linke ins Visier nahm.

Wenige Monate nach einem siegreichen Rechtsstreit starb Brückner durch die jahrelangen Auseinandersetzungen zermürbt an Herzversagen. Wäre es 30 Jahre später nicht an der Zeit, am Beispiel Brückners deutlich zu machen, dass es politische Verfolgung eben durchaus nicht nur in der DDR gab? Diese auf dem Kongress gestellte Frage blieb vorerst unbeantwortet.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151550
Peter Nowak

Innenansichten des Systems

Ein Wochenende lang wurde an der FU über die „Sozialpsychologie des Kapitalismus“ diskutiert. von Peter Nowak

Geschäftiges Treiben herrschte am Wochenende im Seminarzentrum der Freien Universität: PsychologInnen aus Deutschland und Österreich beschäftigten sich auf Einladung der Neuen Gesellschaft für Psychologie (NfG) mit der Rolle der Psychologie im Kapitalismus. Die Themen der Vorträge waren denkbar verschieden: Mehrere ReferentInnen widmeten sich den Veränderungen des Fußballs im postindustriellen Kapitalismus, andere beschäftigten sich mit der Occupy-Bewegung oder der Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Der Sozialpsychologe Gerd Dembowski untersuchte am Beispiel der Ultras die Veränderungen in der Fankultur in einer Zeit, in der Vereinsidentität durch ständige Wechsel von Trainern und Stadionnamen brüchig geworden ist. Die Psychologin Dagmar Schediwy sieht in dem spätestens seit der Fußball-WM 2006 virulenten Fußballpatriotismus einen Ausgleich der Individuen für die wachsenden Anforderungen im Kapitalismus. „Wenn man jederzeit seinen Job verlieren kann, bietet der Rückgriff auf die Nation scheinbar die letzte Sicherheit.“

Für eine stärkere Kooperation von kritischer Wissenschaft und Zivilgesellschaft plädierte der Politologe Thomas Rudeck, der das im letzten Jahr erfolgreiche Volksbegehren zur Offenlegung der Wasserverträge mitverfasst hat. In solchen Referenden sieht er einen Hebel für eine Veränderung der Gesellschaft, erntete damit beim Publikum aber auch Widerspruch.

Gleich mehrere AGs beschäftigten sich mit der Zukunft kritischer Wissenschaft. Dafür stand in den 80er Jahren auch der Hannoveraner Sozialpsychologe Peter Brückner, der in diesem Jahr 90 Jahre geworden wäre. „Seine Befreiungspsychologie war eine radikale Absage an die kapitalistische Gesellschaft“, sagte der Psychologe Klaus Weber.

In der Wiederentdeckung des linken Wissenschaftlers Brückner bestand ein großes Verdienst des Kongresses. Dabei steht eine politische Rehabilitierung des BRD-Dissidenten noch aus. Weil sich Brückner nicht von der Mitherausgabe des Buback-Aufrufs distanzierte, einem Text, in dem Buback kritisiert wurde, betrieb die niedersächsische Ministerialbürokratie seine Suspendierung.
http://www.taz.de/Kongress-an-der-Freien-Uni/!88935/
Peter Nowak

Berliner Gericht erklärte Überwachung von radikalen Linken für unzulässig, die Folgen dürften gering sein

Geklagt hatte einer von sechs Aktivisten der Berliner außerparlamentarischen Linken, die zwischen 1998 und 2006 vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht worden waren.
Sie wurden von den Behörden zum Umfeld der Militanten Gruppe gerechnet, die mit mehreren Anschlägen damals für Aufsehen sorgte. Für den Verfassungsschutz hatte der Rechtsprofessor Heinrich Wolff die Überwachung noch einmal vor Gericht verteidigt. Es sei Pflicht der Staatsschützer gewesen, alle Spuren zu verfolgen. Zudem seien die Beschatteten langjährige Aktivisten der linken Szene gewesen und hätten in von ihnen verfassten politischen Erklärungen Textbausteine benutzt, die auch in Erklärungen der militanten Gruppe auftauchten. Mit einer solchen Begründung wurde schon in den vergangenen Jahren unter anderem gegen den Stadtsoziologen Andrej Holm ermittelt.

Die erste Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts war von den Ausführungen des Verfassungsschutzvertreters nicht überzeugt. Sie schlossen sich in ihrem Urteil eher dem Anwalt des Klägers Volker Gerloff an, der von „abenteuerlichen Konstruktionen“ der Überwachungsbehörden sprach.

Nichttelefonieren kein Verdachtsmoment

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen seien von Anfang an nicht gegeben gewesen, meinten die 5 Richter der Kammer. Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben oder von vornherein aussichtslos seien.

Bereits im Antrag auf Anordnung der beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen beim hierfür zuständigen Bundesministerium des Inneren hätte das Bundesamt diese Voraussetzungen bezogen auf den konkreten Sachverhalt darlegen müssen. In seinen Anträgen habe es aber nicht hinreichend konkret begründet, dass die mit den Maßnahmen beabsichtigte Erforschung des Sachverhalts nicht auf andere Weise hätte erfolgen können.

Auch hätten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den vom Bundesamt geäußerten Verdacht vorgelegen, die Kläger gehörten der „militanten Gruppe“ an. Vielmehr sei aus der Analyse von Verlautbarungen verschiedener Gruppen auf die Identität der Gruppenmitglieder geschlossen worden, ohne dass ein hinreichender Bezug zu den einzelnen Klägern hergestellt worden sei. Auch andere Verhaltensweisen der Betroffenen, wie zeitweises Nichttelefonieren, habe das Bundesamt ohne weitere konkrete Anhaltspunkte in unzutreffender Weise als tatsächliche Anhaltspunkte für den angenommenen Verdacht angesehen, rügte die Kammer.

Hamburgs SPD-Senat plant Einschränkung der Grundrechte

Doch auch die juristische Niederlage des VS ändert nichts daran, dass die Ausforschung der linken Szene über Jahre stattgefunden hat. Darin liegt aber der Hauptzweck der Maßnahme. So dürften die Folgen der juristischen Schlappe für die Behörden auch minimal sein. Zumal der Gesetzgeber parteiübergreifend die Weichen eher in Richtung auf mehr Überwachung stellt.

So plant der Hamburger SPD-Senat eine Novellierung des Polizeirechts, mit der die Polizei schon zum Eingreifen befugt wäre, wenn lediglich ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Der Experte für öffentliches Recht Hartmut Aden rügte in einer Expertenanhörung zu der Novellierung, dass damit Maßnahmen wie Observation, Telefon- und Onlineüberwachungsmaßnahmen aus dem Bereich des Straf- ins Polizeirecht verlagert werden sollen. Also genau die vom Berliner Verfassungsgericht monierte Regelung würde dann Gesetzeskraft erhalten.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151544
Peter Nowak

Fragiler Frieden in der Südsee

Auseinandersetzung um Umweltschäden durch Kupfermine auf der Insel Bougainville
Weitgehend unbemerkt von den Medien gibt es auf dem Pazifik-Eiland Bougainville seit Jahren heftige Auseinandersetzungen um eine der größten Kupferminen der Welt. Noch gehört die Pazifikinsel Bougainville zu Papua-Neuguinea.
Doch bis zum Jahr 2015 sollen die Inselbewohner in einem Referendum über die volle Unabhängigkeit entscheiden. Spätestens dann wird auch die Zukunft der seit 1989 stillgelegten Panguna-Mine wieder auf der Tagesordnung stehen. Die Auseinandersetzung um die Mine hatte vor 20 Jahren zum Sturz mehrerer Regierungen und einem blutigen Bürgerkrieg geführt, bei dem bis zu 20 000 Menschen umgekommen sind.

Angeführt wurde der Widerstands von der Bougainville Revolutionary Army (BRA), die von einem Großteil der Bewohner unterstützt wurde. Sie kämpfte gegen die Armee der Zentralregierung von Papua-Neuguinea, die mit allen Mitteln den Betrieb der Kupfermine aufrechterhalten wollte. Der BRA gelang es, die Armee von der Insel Bougainville zu vertreiben und die Mine zu schließen.

Nachdem die Zentralregierung 1997 mit einer aus Briten und Südafrikanern bestehenden Söldnertruppe die Mine zurückerobern wollte, kam es auch in Papua- Neuguinea zu massiven Protesten. Die Regierung musste zurücktreten, die Söldner wurden gefangenengenommen und des Landes verwiesen. Das stärkte die gemäßigten Kräfte auf beiden Seiten. In der Folge kam es zu einer Waffenruhe, die 2001 in einen offiziellen Friedensvertrag mündete. Darin erhielt Bougainville den Status einer autonomen Provinz innerhalb Papua-Neuguineas mit der Option eines Referendums über die vollständige Unabhängigkeit bis 2015.

Ausgespart blieb die Zukunft der Kupfermine, die den Bürgerkrieg ausgelöst hatte. Für den in Australien lebenden Konfliktforscher Volker Böge bleibt die Zukunft der Mine die Schicksalsfrage der Region. Lange stand die Besetzung der Mine durch eine Fraktion der in mehrere Flügel gespaltenen BRA einer Wiederinbetriebnahme im Wege. Nach dem Tod ihres Anführers Francis Ona wird jedoch über eine Wiederaufnahme des Betriebs diskutiert, die allerdings an strenge Umweltauflagen gekoppelt sein soll. Damit können sich auch ehemalige BRA-Führer anfreunden. Im Falle einer Unabhängigkeit sei die Insel auf die Einnahmen aus der Mine eingewiesen, lautet ihre Begründung.

Das sehen einige Organisationen der Inseleinwohner anders: Für den Kampf um die Schließung der Mine sei so viel Blut vergossen worden, dass sie geschlossen bleiben soll, argumentieren sie. Eine wichtige Rolle wird auch die Frage der Entschädigung für die massiven Umweltschädigungen während des Betriebs der Mine sein.

Viele Bewohner von Bougainville fordern auch eine Entschuldigung des früheren Minenbetreibers Rio Tinto als Voraussetzung für Verhandlungen über die Wiedereröffnung. Bei einem Gericht von San Francisco in den USA ist zudem noch eine milliardenschwere Entschädigungsforderung von Inselbewohnern anhängig.
Aus: neues deutschland, 27. Februar 2012
http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Papua/
insel2.html
Peter Nowak

Ungefragt gefällt und umgepflügt


VERDRÄNGUNG Eigentümer lässt Bäume in Eilaktion abholzen. Mieter sollen zum Auszug bewegt werden

Auf der Website der MieterInneninitiative Barbarossastraße 59 kann man die Bäume im Garten noch bewundern. Doch die Idylle existiert nicht mehr: Am vergangenen Mittwoch ließ der Eigentümer der Schöneberger Immobilie die Bäume fällen und die Sträucher umpflügen. Einige Tage zuvor hatten MieterInnen die Aktion juristisch gestoppt. „Wir haben das Eilverfahren bis zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg betrieben, aber die Verfügung zum Schutz der Bäume wurde letztlich verworfen“, erklärte der Rechtsanwalt und Anwohner Fred Skroblin gegenüber der taz. „Als Mieter haben wir weder Kosten noch Mühe zum Erhalt der grünen Oase gescheut.“ Er sieht in der Aktion eine Machtdemonstration des Eigentümers. Das 1964 im sozialen Wohnungsbau errichtete Gebäude mit 105 Mietwohnungen soll nach den Plänen der Hochtief Projektentwicklung GmbH durch Lofts für Gutverdienende ersetzt werden.

Dagegen wehrt sich eine Gruppe von MieterInnen mit Protestkundgebungen und noch anhängigen Klagen. Daher sieht Skroblin die kurzfristig terminierte Baumfällaktion auch nicht als Niederlage. Die Wut sei dadurch auch bei NachbarInnen, welche die drohende Aufwertung der Gegend beunruhigt, noch gewachsen. Besonders das Bezirksamt steht in der Kritik: Hätte es die Genehmigung zum Fällen verweigert, wäre dies erst wieder ab 1. Oktober möglich gewesen – denn am 1. März tritt eine Schutzperiode ein. Diese Frist nutzten in den letzten Tagen auch andere EigentümerInnen, um vorher Fakten zu schaffen. So protestierten am 27. Februar vor der Boxhagener Straße 33 in Friedrichshain rund 50 Personen gegen eine Baumfällaktion im Garten, die nur mit starker Polizeipräsenz durchgeführt werden konnte. Auch dort befürchten die AnwohnerInnen den Beginn einer Luxusmodernisierung.
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2012%
2F03%2F02%2Fa0143&cHash=f8ab83bbb9
Peter Nowak

Streikrecht vor Gebrauch schützen

Die streikenden Lotsen am Frankfurter Flughafen werden nicht nur von Arbeitgebern scharf kritisiert, sondern auch von Vertretern der DGB-Gewerkschaften.

Kaum treten Beschäftigte für einige Tage ernsthaft in den Ausstand, fordern Wirtschaftsvertreter, Politiker und Medien eine Einschränkung des Streikrechts und werden dabei noch von DGB-Funktionären unterstützt. In einem Land, das im europäischen Maßstab die wenigsten Streiktage aufzuweisen hat, scheint dieses Recht ein Museumsstück zu sein, dass vor der Ausübung möglichst gut geschützt werden muss. Das war in der vorigen Woche wieder zu beobachten, als am Frankfurter Flughafen die Vorfeldlotsen in den Ausstand traten und einige Flieger auf dem Boden bleiben mussten. Die in der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) organisierten Beschäftigten wurden schnell zum Ziel eines gewerkschaftsfeindlichen Furors, an dem sich auch ehemalige und noch aktive DGB-Gewerkschafter beteiligten.
Den Ton gab die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vor. »Der vollkommen unverhältnismäßige Streik der Kleinstgewerkschaft GdF zeigt, dass wir dringend klare Spiel­regeln für das Nebeneinander mehrerer Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes brauchen. Zum Schutz vor den Auswüchsen zügelloser Splittergewerkschaften brauchen wir eine gesetzliche Regelung«, sagte VKA-Präsident Thomas Böhle, der damit versuchte, an eine im vergangenen Jahr am öffentlichen Druck gescheiterte Initiative von Arbeitgeberverbänden und DGB zur Einschränkung des Streikrechts anzuknüpfen. Es ging auch dabei um Repressalien gegen kampfstarke Kleingewerkschaften, die wirkungsvollen Druck ausüben können. Sie sind auch für viele ehemalige Mitglieder von DGB-Gewerk­schaften attraktiv, die von deren meist zahmen Arbeitskampfritualen enttäuscht sind.

Herbert Mai, der derzeitige Arbeitsdirektor der Betreibergesellschaft des Flughafens, Fraport, sieht daher auch kein Problem darin, dass er als langjähriger Funktionär der in Verdi aufgegangenen Gewerkschaft ÖTV den Streikbruch gegen die Vorfeldlotsen mitorganisiert. »Das passt deshalb zusammen, weil Verdi nie einen Arbeitskampf vom Zaune brechen würde, der nur eine Berufsgruppe betrifft und der im Vergleich zu anderen Berufsgruppen exorbitant unangemessen ist, so dass er das Tarifgefüge und die Solidarität der Kollegen untereinander aufbricht. Gewerkschaften fühlen sich generell dem Gedanken der Solidarität verpflichtet«, stellte Mai im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau klar. Allerdings meinte er damit nicht die Solidarität mit den streikenden Kollegen, er schien sich eher um das bestreikte Unternehmen zu sorgen. In einem Gespräch mit dem Focus betonte Mai den Unternehmerstandpunkt: »Was die GdF fordert, ist eine völlig inakzeptable Erhöhung der Gehälter. Darauf können wir nicht eingehen, weil es gegenüber den andern 20 000 Beschäftigten nicht vertretbar ist.«

Fast wortgleich argumentiert Verdi-Sekretär Gerold Schaub, wenn er der GdF vorwirft, mit ihren Tariforderungen den Betriebsfrieden zu gefährden. Auch die Betriebsratsvorsitzende Claudia Amier teilte im Gespräch mit der Financial Times Deutschland ihre Sorge um das Unternehmen mit. »Eine kleine Gruppe von Beschäftigten nutzt ihre Monopolstellung aus, um Entgelte zu erzielen, die weit über jedes Maß hinausgehen und völlig unverhältnismäßig sind«, sagte sie. Dass die GdF in den Ausstand getreten ist, nachdem die Fraport den Spruch eines von ihr akzeptierten Schlichters abgelehnt hatte, wird dabei gar nicht erwähnt. Der GdF-Tarifexperte Markus Siebers reagiert gelassen. »Leute, die so eng mit dem Unternehmen verwoben sind wie die derzeitige Betriebsratsführung und Verdi, kann ich nicht ernst nehmen. Sie sollten sich besser um eine gute Interessenvertretung für ihre Mitglieder kümmern«, sagt er.

Ebenso gelassen reagierte die GdF bereits auf eine Schadenersatzklage der Fluggesellschaften Ryanair, Lufthansa und Air Berlin. Insgesamt 3,2 Millionen Euro Schadenersatz fordern die Airlines in einer Zivilklage, weil die GdF während eines Tarifkonflikts im Spätsommer 2011 zu Streiks aufgerufen hatte, die dann nicht stattfanden, weil es nach der Drohung mit einem Ausstand in der Feriensaison zu neuen Verhandlungen kam. Der Kölner Arbeitsrechtler Dirk Vogelsang hält die Erfolgsaussichten der Klage für gering. Doch allein die Anrufung der Gerichte erhöhe den Druck. »Es ist für eine kleine Gewerkschaft immer latent existenzbedrohend, wenn sie mit einer Klage in dieser Höhe konfrontiert ist«, so Vogelsang. Zudem soll eine solche Maßnahme disziplinierend auf die Gewerkschaft wirken. Weil das bei der GdF anscheinend noch nicht funktioniert, wird nun wieder nach gesetzlichen Einschränkungen des Streikrechts gerufen.

Das würde im europäischen Trend liegen. Die Durchsetzung des deutschen Sparmodells mit »Schuldenbremsen« und massiven Verschlechterungen für die Lohnabhängigen ist an repres­sive Maßnahmen gekoppelt. So gehört zum Diktat der EU in Griechenland auch ein massiver Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit. Danach sollen Kollektivverträge für Lohnerhöhungen nicht mehr möglich sein. Die Troika aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds will die Löhne so lange einfrieren, bis die Arbeitslosigkeit auf 10 Prozent zurückgegangen ist. Auch in Spanien plant die Regierung eine Aufhebung des Rechts auf Streik, wenn mit dessen Gebrauch »ein irreparabler Schaden für die Wirtschaft oder die Sicherheit« verbunden ist.

Der Berliner Gewerkschafter Willi Hajek ist Mitbegründer des im vergangenen Jahr entstandenen »Komitees für Gewerkschaftsfreiheit«. Es hatte zum 1. Mai 2011 von Repression bedrohte Gewerkschafter aus Spanien, Deutschland, Polen und Italien zu einer Konferenz nach Berlin ein­geladen. Zu dieser Zeit musste sich die anarchosyndikalistische Freie ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen juristische Versuche wehren, ihr das Recht abzusprechen, als Gewerkschaft aufzutreten. Hajek sieht in der Beteiligung von DGB-Gewerkschaftern an der Kampagne gegen den GdF-Streik den Versuch, »die eigene Monopolstellung zu sichern und die Basisgewerkschaften und die Spartengewerkschaften niederzuhalten«. Die Flughafengesellschaft sei seit Jahren »ein Musterbeispiel für die Kungelei und den Filz zwischen Leitung, Betriebsrat und Gewerkschaften, die an die Zustände bei VW erinnern«. Allerdings würden die kleinen Gewerkschaften dadurch eher bestärkt und auch für unzufriedene Mitglieder aus DGB-Gewerkschaften attraktiv.

»Am Frankfurter Flughafen entwickelt sich seit einiger Zeit eine gewerkschaftliche Kultur der Vielfalt«, sagt Hajek mit Verweis auf die gewerkschaftliche Organisierung beim Kabinenpersonal, bei den Piloten und nun den Vorfeldbeschäftigten. »Diese Entwicklung hat sehr viel mit den spezifischen Belastungen in den jeweiligen Berufen, aber auch den Erfahrungen der Beschäftigten zu tun, mit der Organisierung in diesen Gewerkschaften eine reale Kampfstärke zu erhalten, die von Verdi bisher nicht eingesetzt wurde.« Das bestätigt indirekt auch Jan Jurczyk, der Pressesprecher von Verdi. Er hat die Parole »Hände weg vom Streikrecht« mit einer ganz besonderen Begründung unterstützt: »Das Streikrecht wird von keiner Gewerkschaft so sehr beansprucht, dass man es gesetzlich regeln muss.«
http://jungle-world.com/artikel/2012/09/44976.html
Peter Nowak

Knast für Pflegeschelte

Weil sie auf unhaltbare Arbeitsbedingungen hinwies, soll Angelika Konietzko hinter Gitter

Die Absage kam in letzter Minute. Eigentlich hatte sich Angelika-Maria Konietzko auf einen mehrmonatigen Gefängnisaufenthalt vorbereitet. Doch jetzt wurde ihr kurzfristig mitgeteilt, dass der für heute
terminierte Haftantrittstermin vorerst ausgesetzt ist. „Für mich ist es eine Form der Zermürbungstaktik. Der Termin wurde schon einmal um 2 Wochen verschoben“, erklärte Konietzko am Montagvormittag auf einer Pressekonferenz in Berlin-Friedrichshain. Der zierlichen Frau mit den langen schwarzen Haaren merkt man auf den Blick keine Nervosität an. Sehr ruhig und bestimmt erklärt sie, dass sie weiterhin nicht bereit ist, den geforderten Offenbarungseid zu leisten und die Erzwingungshaft antreten will. .
„Ich will damit auf unhaltbare Arbeitsbedingungen im Pflegebereich sowie auf Prozessbetrug aufmerksam machen,“ betont sie. In einer nun mehr als fünfjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung seien ihre Klagen aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Die mittlerweile auf 957,15 Euro angewachsenen Gerichtskosten sind der Grund für die Aufforderung zum Offenbarungseid. Der Haftbefehl besteht auch nach der Verschiebung des Haftantritts weiter.
Der Konflikt entzündete sich an den Arbeitsbedingungen in einer Demenz-Wohngemeinschaft in Berlin-Mitte, in der Konietzko seit 2001 als Pflegehelferin angestellt war .“Obwohl der Pflegedienst in seiner eigenen Werbung angab, er leiste eine 24-stündige Betreuung der unter Demenz leidenden Senioren, stand in meinem Arbeitsvertrag, dass ich lediglich Bereitschaftsdienst zu verrichten habe, der wesentlich schlechter bezahlt wurde,“ beschreibt Konietzko den Hintergrund der Auseinandersetzung. Es sei ihr dabei um die bestmögliche Betreuung der demenzkranken Senioren gegangen und die waren unter den Arbeitsbedingungen nicht zu gewährleisten“, bekräftigt sie mehrmals.
Ihre Beschwerden und Briefe seien vom Arbeitgeber nicht beantwortet worden. Eine Einschaltung von Pflegeorganisationen sei vom Pflegedienst mit einer einstweiligen untersagt worden. Der Arbeitgeber äußerte sich zu den Vorwürfen nicht.
Die Sozialpädagogin Gabriele Tammen-Parr von der Organisation „Pflege in Not“ bestätigte auf der Pressekonferenz, dass eine 24-Stunden-Wache in einer Demenz-Wohngemeinschaft unbedingt erforderlich sei. Daher unterstützte die Organisation Angelika Konietzko in ihrer Auseinandersetzung mit dem Pflegedienst. Für den Gewerkschafter Jochen Gester, der zu dem Mitbegründern des Solidaritätskomitees Angelika Konietzko ist es ein Skandal, dass Konietzkos Klagen vor Gericht aus formalen Gründen ohne die Einleitung einer Beweisaufnahme abgelehnt worden sei. Jetzt müsse verhindert werden, dass eine Beschäftigte, die wegen ihres Engagement für bessere Arbeitsbedingungen und eine optimale Pflege gemobbt und abgestraft wurde, ins Gefängnis gehen muss. Nachdem der Solidaritätskreis den Fall öffentlich gemacht hat, sind Unterstützungserklärungen für Konietzko auch von Pflegekräften aus Polen und Frankreich eingetroffen.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/219769.knast-fuer-pflegeschelte.html
Peter Nowak

Und jetzt: Aktion!


Linke Gruppen planen für März und Mai eine Reihe von Aktionstagen gegen die Sparauflagen für Griechenland. Der Schulterschluss mit den Gewerkschaften steht noch aus

Im Bundestag plagt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Abweichlern aus den eigenen Reihen, die Griechenland vorwerfen, nicht genug zu sparen. Doch bald schon wird sie es mit Straßenprotesten zu tun bekommen, die sich gegen ihre rigorosen Sparvorgaben für Athen richten. Am 31. März beginnt in Frankfurt am Main der erste von mehreren Aktionstagen, mit denen linke Gruppen auf die EU-Krise reagieren wollen.
Organisiert wird dieser erste Aktionstag von Basisgewerkschaftlern und linken Gruppen in sieben europäischen Ländern. Ziel einer bundesweiten Demonstration ist an diesem Tag der Neubau der Europäischen Zentralbank (EZB) zwischen dem Frankfurter Osthafen und dem Mainufer. Die aktuelle EZB-Zentrale am Willy-Brandt-Platz soll zum Ort von antikapitalistischen Protesttagen vom 17. bis 19. Mai werden. Geplant sind Besetzungen von zentralen Anlagen und Plätzen in Frankfurt. Für den 18. Mai wird zu Blockaden der EZB und anderer Banken aufgerufen. Eine Großdemonstration am 19. Mai soll Höhepunkt und Abschluss der Aktionstage sein.

Schwache Gewerkschaften

Der Widerstand soll sich sowohl Ende März als auch Mitte Mai gegen die maßgeblich von der Bundesregierung vorangetriebenen Sparpakete richten, die die Troika aus Europäischer Zentralbank, EU-Kommission und Internationalem Währungsfonds IWF Griechenland und anderen Ländern der europäischen Peripherie als Vorbedingung für Hilfen vorgibt. Der Vorplatz der EZB-Zentrale wird schon seit Monaten von Occupy-Aktivisten belagert. Während des strengen Frosts vor einigen Wochen bekamen sie Verstärkung von zahlreichen Wohnungslosen, die im Camp etwas sicherer als sonst die kalten Nächte verbringen können.

Die Occupy-Bewegung, die in Deutschland nie eine ähnliche Bedeutung wie in den USA, Griechenland oder Spanien bekam, will bereits am 12. Mai im Rahmen eines internationalen Aktionstag einen Neustart versuchen. Dem Vorbereitungsbündnis gehören zudem das linke Bündnis Interventionistische Linke (IL), das Erwerbslosenforum Deutschland und die globalisierungskritische Organisation Attac an.

Gewerkschaftliche Gruppen sind in den Bündnisses bisher nur schwach vertreten. Dabei zeigt sich in den letzten Wochen, dass die EU-Krise auch in den Gewerkschaften die Protestbereitschaft stärkt. So rief die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zu Protesten während der Verabschiedung des griechische Sparpakets im Bundestag am Montagnachmittag auf. Auf einem zentralen Transparent prangte die Parole „Weg mit Merkels Sparpaket“.

Deutsche Löhne steigern für Griechenland

Die Gewerkschaften spannen inzwischen den Bogen zu den hiesigen Tarifauseinandersetzungen. „Im Namen der Schuldenbremse, der ‚leeren Kassen‘, sprechen die öffentlichen Arbeitgeber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst das Recht auf die Forderung nach ‚kräftigen Reallohnerhöhung‘ ab – und das nach jahrelangem Reallohnverzicht“, beklagte ver.di. Der beim ver.di- Bundesvorstand für die Wirtschaftspolitik zuständige Dierk Hierschel schrieb in einem Aufsatz: „Erst wenn hierzulande die Löhne wieder kräftig steigen, haben griechische, italienische und spanische Exporteure die Chance, mehr Waren abzusetzen. Erfolgreiche deutsche Tarifabschlüsse sind somit auch Ausdruck europäischer Solidarität mit den Krisenländern.“

Diese Erkenntnis versuchten belgische Gewerkschafter ihren deutschen Kollegen schon im vergangenen Jahr mit der Kampagne „Helft Heinrich“ nahezubringen. Bei dieser Politsatire ging es darum, Arbeitnehmer in Deutschland beim Kampf um höhere Löhne zu unterstützen, um damit die Ausbreitung eines Niedriglohnsektors in Europa zu verhindern. Unklar ist, ob in den nächsten Wochen noch eine Kooperation zwischen dem Vorbereitungsbündnis für die Aktionstage und den Gewerkschaften gelingt. Nur dann könnte von der Protestagenda ein gesellschaftliches Signal gesetzt werden, dass über die linke Szene hinausgeht.
http://www.freitag.de/politik/1208-neustart-fuer-occupy?Nowak

Linkspartei nominierte Klarsfeld einstimmig zur Präsidentschaftskandidatin


Die beiden anderen Kandidaten, die ins Spiel gebracht wurden, hatten verzichtet

Die Linkspartei hat am Montag Beate Klarsfeld zur Präsidentschaftskandidatin nominiert. Damit ist ihr eigentlich ein politischer Coup gelungen. Denn Klarsfeld ist dadurch bekannt geworden, dass sie 1968 den damaligen CDU-Bundeskanzler Georg Kiesinger wegen dessen NS-Vergangenheit öffentlich geohrfeigt hat.

Während linke und liberale Kreise Klarsfeld für ihr Engagement lobten, wurde sie in konservativen Kreisen zur Buhfrau. Zumal sie auch in den folgenden Jahrzehnten mit ihrer Arbeit dafür sorgte, dass berüchtigte NS-Täter, die unbehelligt in Deutschland lebten, gerichtlich belangt werden konnten. In Deutschland wurde dieses Engagement zur privaten Angelegenheit von Klarsfeld erklärt, wo sie auch mit dem Begriff Nazijägerin belegt wurde. Bei diesen Formulierungen schwingen auch offen Ressentiments gegen eine Frau mit, für die die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit keine Angelegenheit von Sonntagsreden ist. In Frankreich hingegen genießt Klarsfeld quer durch alle politischen Lager Ansehen und wurde mit zahlreichen Ehrungen bedacht.

Bis in die jüngste Vergangenheit engagierte sich Klarsfeld gegen den Rassismus in Deutschland und beispielsweise für die Ehrung von jüdischen Kindern, die mit der deutschen Bahn in die Vernichtungslager transportiert wurden.

Streit um die Israelsolidarität

Mit ihrer Nominierung hat die Linkspartei gerade noch einmal eine Zerreißprobe vermieden. Denn am vergangenen Freitag war es gar nicht mehr so sicher, ob Klarsfeld, die von der Parteivorsitzenden Gesine Lötzsch ins Gespräch gebracht worden war und sich zur Kandidatur bereit erklärt hatte, in der Partei akzeptiert wird. Dass antizionistische Flaggschiff junge Welt bezeichnete die Kandidatin als eine Fehlbesetzung, weil sich Klarsfeld für das Existenzrecht Israel ausgesprochen und auch den Aufruf Stop the Bomb unterzeichnet hat, in dem die europäischen Staaten zur Kappung der Wirtschaftsbeziehungen mit dem iranischen Mullah-Regime aufgefordert werden. Damit könne, so hoffen die Organisatoren aus allen politischen Lagern, eine atomare Bewaffnung des Irans ohne kriegerisches Eingreifen verhindert werden.

Schnell wurde kolportiert, dass der immer noch einflussreiche Oskar Lafontaine mit dem linkssozialdemokratischen Kölner Politologen Christoph Butterwegge, der sich als Kritiker der neoliberalen Wirtschaftspolitik und vor allem der Hartz-IV-Gesetze einen Namen gemacht hatte, einen weiteren Kandidaten für die symbolische Präsidentschaftskandidatur ins Gespräch brachte. Als der am Sonntag aber erklärte, er stehe für innerlinke Machtspiele nicht bereit, und seine Bereitschaft zur Kandidatur zurückzog, war der Weg für Klarsfeld frei. Denn die Bundestagsabgeordnete der Linken Luc Joachimsen, die bei der letzten Präsidentenwahl für ihre Partei kandidiert hatte, machte schon vor Tagen deutlich, dass sie eigentlich eher für einen Boykott der Wahlen eingetreten ist.

Zwischenzeitlich hatten Teile der Linkspartei mit der Kandidatur des von der Piratenpartei ins Gespräch gebrachten Kabarettisten Georg Schramm geliebäugelt, der allerdings bald auf eine Kandidatur verzichtete. Auch gegen ihn waren Vorwürfe laut geworden, dass seine Reden nicht von antisemitischen Konnotationen frei gewesen seien.

Mit Beate Klarsfeld hat die Linke nun eine Kandidatin, der diese Vorwürfe niemand machen kann. Es muss sich zeigen, ob sie von allen Wahlmännern und -frauen der Linkspartei und vielleicht, wie sie hofft, auch noch von einigen Delegierten aus anderen politischen Spektren gewählt wird.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151514
Peter Nowak

Die Grenzen der Überwachung


Die Überwachung einer linken Gruppierung durch den Verfassungsschutz und Zweifel am hinreichenden Anfangsverdacht werden erneut vor Gericht verhandelt

Am ersten März wird vor der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin darüber verhandelt, ob die jahrelange Überwachung von drei Aktivisten der Berliner außerparlamentarischen Linken durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aus verwaltungsrechtlicher Sicht rechtswidrig war. Die drei wurden verdächtigt, Kontakte zur militanten Gruppe gehabt zu haben. Dass es keine Beweise gab, sorgte für eine Intensivierung der Überwachung.

Denn, so die augenscheinliche Logik des Verfassungsschutzes, wenn langjährigen Aktivisten der linken Szene keine illegalen Kontakte nachzuweisen sind, muss das daran liegen, dass sie sich besonders konspirativ verhalfen und daher noch intensiver überwacht werden müssen. Über ein Dutzend Telefonanschlüsse wurden abgehört, E-Mails wurden gelesen, Internetkommunikation ausgewertet und die Haustüren der Verdächtigen wurden mit Videokameras überwacht, zeitweise wurden die drei rund um die Uhr von Observationsteams begleitet.

Diese Logik leuchtete schon dem Bundesgerichtshof nicht ein. Er hat am 11.3.2010 entschieden, dass die Überwachung aus strafrechtlicher Sicht rechtswidrig war, weil es gegen die Betroffenen keinen hinreichenden Anfangsverdacht gegeben habe.

Bereits bei der ersten Anordnung der Überwachung und der Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs vom Juli 2001 habe ein „ausreichender Tatverdacht nicht vorgelegen“, urteilten die Richter. Sie monierten, dass selbst ein entlastendes Gutachten – wonach es für die Urheberschaft von Texten wie der Selbstbezichtigungsschreiben für Anschläge, die der militanten Gruppe zugerechnet wurden, keinen sicheren Nachweis gab – in einer Antragsschrift des Generalbundesanwalts an den Ermittlungsrichter des BGH „keine Erwähnung“ gefunden habe.

Zudem zeigten Auswertungsberichte des Bundeskriminalamtes zu den Überwachungsmaßnahmen, „dass wesentliche Erkenntnisse zu begangenen Straftaten nicht gewonnen werden konnten“. Die Ermittlungen hätten selbst nach Auffassung des BKA und des Generalbundesanwalts für die früheren Beschuldigten „entlastende Umstände“ erbracht. Rechtsanwalt Volker Gerloff, der die Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht vertritt, kritisiert den Verfassungsschutz:

„Insbesondere die Logik, dass jemand, dem nichts nachzuweisen ist, sich besonders verdächtig macht, lässt erhebliche Zweifel an der Seriosität der Arbeit des BfV erkennen.“

Auch Anwaltsbüro im Visier

Zu den überwachten Orten zählte auch ein Berliner Anwaltsbüro, das auch Mandanten aus der linken Szene vertritt. Das BfV rechtfertigte diese Maßnahme damit, dass eine verdächtige Person die Telefonanschlüsse dieses Anwaltsbüros nutzen konnte. „Damit wurden über ein Jahr lang die vertraulichen Gespräche mehrerer Anwälte abgehört“, kritisierte Gerloff.

Er moniert auch, dass die gesetzlich vorgeschrieben Überprüfung der Maßnahme nicht gegeben war. Laut Gesetz muss das BfV die Überwachung beim Bundesministerium des Innern beantragen. Dieses muss wiederum die Zustimmung der sogenannten G-10-Kommission einholen. Die G-10-Kommission wird vom Bundestag eingesetzt und soll sicherstellen, dass die Überwachungsmaßnahmen des BfV parlamentarisch kontrolliert werden.

Allein die vom BfV im Gerichtsverfahren vorgelegten Teile umfassen elf Aktenordner. Die Überprüfung der Überwachungsanträge des BfV wurden jedoch durch das BMI und die G-10-Kommission noch am selben Tag bewilligt. „Es ist schlicht unmöglich, diese Anträge an einem Tag zu erfassen, zu erörtern und dazu eine Entscheidung zu treffen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das gesetzlich vorgeschriebene Kontrollinstrumentarium vollständig versagt hat“, so Rechtsanwalt Gerloff.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/151499
Peter Nowak

Geheimakte Barbie

Der Historiker Peter Hammerschmidt forscht über den Umgang der Bundesrepublik mit Altnazis wie Klaus Barbie. Doch der Verfassungsschutz verweigert die Akten

Der Freitag: Was war der Grund für Sie, über Klaus Barbie zu forschen?
Peter Hammerschmidt: Es war ein Hauptseminar an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz über die deutsche Südamerika-Auswanderung im 19. und 20. Jahrhundert, das mein Interesse an den „Rattenlinien“ weckte. Die „Rattenlinien“ waren die von westlichen Geheimdiensten, dem Roten Kreuz und dem Vatikan initiierten Fluchtrouten, über die hochrangige NS-Funktionäre nach 1945 nach Südamerika und somit einer Strafverfolgung entkamen. Zu den Flüchtigen gehörten beispielsweise der KZ-Arzt Josef Mengele, der Kommandant des Rigaer Ghettos, Eduard Roschmann, und der Organisator des Holocaust, Adolf Eichmann. Eine weitere Person, die von dieser Protektion profitierte war eben auch Klaus Barbie, der „Schlächter von Lyon“, der trotz seiner Eintragung auf internationalen Fahndungslisten bis 1983 in Freiheit lebte und sein NS-Repressionswissen an westliche Nachrichtendienste und an südamerikanische Militärdiktaturen weitergab. Der Fall Barbie zeigt exemplarisch, inwiefern die globalpolitischen Rahmenbedingungen die Protektion von NS-Eliten nach 1945 durch westliche Nachrichtendienste begünstigten und inwiefern die Interpretation nationaler Sicherheitsinteressen die moralischen Bedenken einer solchen Protektion konterkarierten.

Wie war der Forschungsstand bisher dazu?

Speziell zum „Fall Barbie“ entstanden im Zuge der öffentlichen Diskussion im Rahmen des Barbie-Prozesses (1987) verschiedene – vor allem journalistische – Publikationen. Eine Analyse von Barbies Biografie auf wissenschaftlicher Ebene steht nach wie vor aus, hier setzt das Promotionsvorhaben an.

Sie haben auch beim Verfassungsschutz Akten zu Barbie angefordert. Welche Erfahrungen haben Sie dort gemacht?

Das mittlerweile auf Basis langwieriger Interventionen freigegebene Aktenmaterial ausländischer Nachrichtendienste und Behörden legt die Vermutung nahe, dass Barbie bei seinen Reisen in die Bundesrepublik auch von Seiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz protegiert wurde. Ein Antrag auf Akteneinsicht wurde im Herbst 2011 mit der Begründung abgewiesen, dass aufgrund der „hohen Anzahl von Verschlusssachen“ verschiedener Nachrichtengeber in den Akten sowie aufgrund des „hohen personellen Aufwandes“ keine Einzelprüfung erfolgen könne. Ein gesetzlicher Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber dem BfV nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bestehe nicht. Nach einer weiteren Intervention ließ sich der Inlandsnachrichtendienst Mitte Oktober 2011 doch noch zu einer entsprechenden Einzelprüfung bewegen. Nach einer „überschlägigen Sachverhaltsprüfung“ kam das BfV zu dem Ergebnis, dass eine „Offenlegung der – tatsächlich im BfV vorhandenen und grundsätzlich für eine Abgabe an das Bundesarchiv vorgesehenen – Gesamtakte zu Barbie in absehbarer Zeit aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich“ sei. Das BfV, dem „die transparente Aufarbeitung“ der eigenen Geschichte nach eigenen Angaben ein „besonderes Anliegen“ ist, verweigert also aus – auch auf Nachfrage – nicht näher definierten „Sicherheitsgründen“ die Freigabe der im Archiv des BfV definitiv existenten Akte des „Schlächters von Lyon“ Klaus Barbie.

Mittlerweile haben sich Hinweise verdichtet, dass Barbie in der Nachkriegszeit neofaschistische Strukturen aufbaute und internationale Waffengeschäfte abwickelte. Warum mauert der Verfassungsschutz bei der Aufklärung?
Die Forschungsergebnisse, die im Rahmen der Recherchen zum Promotionsvorhaben zusammengetragen werden konnten, legen nahe, dass Barbie in Deutschland neofaschistische Strukturen organisierte und darüber hinaus zwischen 1978 und 1979 ausgewählte Neofaschisten für den politischen Umsturz in Bolivien rekrutierte. In den 1970er Jahren scheint Barbie in diesem Zusammenhang auch aktiv an der Organisation von Gladio-Strukturen beteiligt gewesen zu sein.

Gibt es juristische Möglichkeiten, die Herausgabe der Akten einzuklagen?
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im Fall des Bundesnachrichtendienstes, das die Öffnung von Aktenmaterial im Fall Adolf Eichmann ermöglichte, bietet auch für eine juristische Intervention im Falle des BfV entsprechende Perspektiven. Sie verstehen sicher, dass ich dazu derzeit keine weiteren Angaben machen kann.

Wie bewerten Sie angesichts Ihrer Erfahrungen, die Erklärungen des Verfassungsschutzes, dass eine transparente und wissenschaftlich seriöse Aufarbeitung der eigenen Geschichte ein wichtiges Anliegen ist?
Die Weigerungshaltung des BfV, die definitiv existente Akte von Barbie freizugeben, ist auch für mich – gerade mit Blick auf die wiederholt proklamierte Transparenz einer historischen Aufarbeitung der eigenen Behördengeschichte – unerklärlich. Der Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter und der Schutz von Informationen befreundeter Nachrichtendienste ist wichtig. Doch stellt sich die Frage, wie eine historische Aufarbeitung des BfV möglich sein soll, wenn bereits der Freigabe einer Einzelakte derartige „Sicherheitsrisiken“ entgegenstehen. Insofern drängt sich der Verdacht auf, dass das anvisierte Forschungsprojekt, das sich mit der Geschichte des BfV zwischen 1950 und 1975 auseinandersetzen soll, einer freien und unabhängigen Forschung entgegensteht. Meines Erachtens ist der Wille zu einer transparenten Aufarbeitung des BfV mit Blick auf personelle NS-Kontinuitäten nicht zu erkennen.


Hintergrund
Peter Hammerschmidt ist Doktorand am Lehrstuhl für Neueste Geschichte an der Mainzer
Johannes Gutenberg Universität.

http://www.freitag.de/politik/1208-geheimakte-barbie
Das Interview führte Peter Nowak

Kein Guantánamo im Mittelmeer

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde über europäische Flüchtlingspolitik entschieden
Italien hätte afrikanische Flüchtlinge, die noch auf See abgefangen wurden, nicht einfach zurück schicken dürfen. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Damit stellten die Richter klar, dass das Meer kein rechtsfreier Raum ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasste sich auch mit der Kooperation der EU-Staaten mit dem Gadhaffi-Regime bei der Abwehr von Flüchtlingen, die heute gerne verschwiegen wird. Dabei waren Gadaffis Dienste als europäischer Grenzwächter sehr gefragt, nicht nur von der italienischen Regierung. Flüchtlinge wurden erst gar nicht auf europäischen Boden gelassen. Ihre Boote wurden gleich im Meer zur Rückkehr gezwungen.

Kritiker sprachen von einem Guantánamo auf hoher See, weil auf den Schiffen alle Rechte der Flüchtlinge suspendiert waren. So zum Beispiel im Mai 2009: Eine Gruppe von 227 Flüchtlingen aus Somalia und Eritrea wurde von Libyen kommend 35 Seemeilen vor der italienischen Insel Lampedusa von der italienischen Grenzpolizei und Marine aufgebracht. Zunächst dachten die Flüchtlinge, sie seien in Sicherheit, als sie auf die Schiffe der Marine gebracht wurden. Doch die transportierten sie sofort zurück nach Tripolis. Das Gericht entschied, dass die Flüchtlinge dadurch unmenschlicher Behandlung und Folter in den libyschen Flüchtlingslagern ausgesetzt wurden.

Die italienische Rechtsregierung sah in der Maßnahme einen großen Erfolg. Schließlich war es die erste Aktion nach dem Rückübernahmeabkommen mit Libyen. Deshalb fuhren mit der Grenzpolizei auch Journalisten mit, die für die mediale Verbreitung sorgen sollten. Schließlich gab es bei den Anhängern der italienischen Rechtsparteien, die damals die Regierung stellten, sogar Stimmen, die eine Bombardierung der Flüchtlingsboote forderte.

Schiffe kein rechtsfreier Raum

Die Anwesenheit von zwei französischen Journalisten auf dem Polizeiboot sorgte dafür, dass diese Rückführung den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof beschäftigte. Sie recherchierten in Libyen weiter, was mit den Abgeschobenen geschehen ist. Dort bekamen sie auch die Vollmachten von 24 Abgeschobenen, mit denen die Klagen eingereicht wurden. Der Europäische Gerichtshof stellte jetzt fest, dass mit der Rückführung gleich gegen mehrere Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen worden sei.

So seien die Flüchtlinge durch die Rückführung in Gefahr gebracht worden, weil ihnen unmenschliche Behandlung sowohl in Libyen als auch in ihren Herkunftsländern drohte. Es sei bekannt, dass in Eritrea Flüchtige mit Haft bestraft werden, nur weil sie das Land verlassen. Auf Zusagen der libyschen Regierung, wonach für den Schutz der Flüchtlinge gesorgt werde, hätte sich die Grenzpolizei schon deshalb nicht verlassen dürfen, weil das Land weder die Genfer Konvention zum Schutz der Flüchtlinge unterzeichnet, noch das örtliche Büro des UN-Flüchtlingskommissars (UNHCR) anerkannt hatte.

Schließlich hätte Italien auch die Menschenrechtskonvention beachten müssen – den Flüchtlingen sei nämlich kein Rechtsmittel gegen ihre Zurückweisung nach Libyen ermöglicht worden. Ein solches Rechtsmittel hätte eine aufschiebende Wirkung haben müssen, so die Richter.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151490
Peter Nowak

Gerichtlich gegen Lotsen

Am Markt sind die Fluggesellschaften Ryanair, Lufthansa und Air-Berlin Konkurrenten. Doch in der Abwehr gegen Gewerkschaftsrechte kooperieren sie. Die drei Airlines haben die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kürzlich auf die Zahlung von insgesamt 3,2 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Weil die Gewerkschaft während eines Tarifkonflikts im Spätsommer 2011 zu Streiks aufgerufen hat, sei den Fluggesellschaften erheblicher Schaden entstanden, lautet die Begründung für die Zivilklage, die kürzlich eingereicht wurde.

Damit versuchen die Airlines bereits die Streikdrohung sanktionieren zu lassen. Der 2011 angekündigte Ausstand hatte nicht stattgefunden, weil es in letzter Minute noch zu Verhandlungen gekommen ist. Zudem behaupten die Fluggesellschaften, die in dem Arbeitskampf erhobene GdF-Forderung, dass sicherheitsrelevante Arbeiten nur von dafür qualifiziertem Personal ausgeführt werden dürfen, sei rechtswidrig gewesen.

Der Kölner Arbeitsrechtler Dirk Vogelsang rechnet der Klage gegen die GdF geringe Erfolgschancen zu. Doch allein die Einreichung der Klage erhöhe den Druck. »Es ist für eine kleine Gewerkschaft immer latent existenzbedrohend, wenn sie mit einer Klage in dieser Höhe konfrontiert ist«, so Vogelsang. Zudem soll die Maßnahme disziplinierend auf die Gewerkschaft wirken. Es ist sicher kein Zufall, dass die Klage wegen der Streikdrohung vom Sommer 2011 gerade in einer Zeit eingereicht wurde, in der neue Arbeitskämpfe der GdF für Schlagzeilen sorgen. Neben den aus dem Unternehmerlager wieder lauter werdenden Forderungen, das Streikrecht vor allem kleiner Gewerkschaften einzuschränken, wird auch das Instrumentarium des Zivilrechts zur Anwendung gebracht.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/219392.gerichtlich-gegen-lotsen.html
Peter Nowak

Tod im Jobcenter bleibt ohne juristische Folgen

Das Verfahren gegen eine Polizistin, die vor einem Jahr eine Hartz-IV-Empfängerin erschossen hat, wird eingestellt
Warum schoss eine Polizistin auf eine Hartz-IV-Empfängerin? Die Staatsanwaltschaft verweist auf Notwehr, eine Initiative fordert dagegen weiter eine Klärung vor Gericht.

Der Fall sorgte kurzzeitig für Schlagzeilen. Am 19.Mai 2011 starb Christy Schwundeck, eine deutsche Staatsbürgerin nigerianischer Herkunft, an einer Schussverletzung in einen Jobcenter in Frankfurt/Main an einer Schussverletzung. Das tödliche Projektil kam aus der Waffe einer Polizistin.
Schwundeck, die auf Hartz IV angewiesen war, hatte zuvor vergeblich einen kleinen finanziellen Vorschuss verlangt, weil sie mittellos und ihr Antrag noch nicht bearbeitet war. Nachdem der zuständige Fallmanager eine Barauszahlung verweigert hatte und darauf bestand, dass das Geld nur auf ein Konto überwiesen werden kann, protestierte Schwundeck heftig. Nachdem darauf die Polizei gerufen wurde, eskalierte die Situation weiter. Angehörige und Freunde der Getöteten erhofften sich von einer Gerichtsverhandlung die Klärung der Frage, wie es zu dem Schuss kommen konnte.
Doch diese Möglichkeit wird es wohl nicht geben . Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat das Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Totschlages gegen die Todesschützin eingestellt. Nach Auswertung aller Zeugenaussagen habe sich gegen die Polizistin „kein hinreichender Tatverdacht bezüglich der Begehung einer Straftat“ ergeben, begründete ein Sprecher der Behörde die Entscheidung. Er qualifizierte den Schuss als „zulässige Notwehrhandlung“. Die Verteidigungshandlung sei notwendig gewesen, weil Christy unkontrolliert mit einem Messer um sich schlagend agiert habe und auf Aufforderungen, das Messer niederzulegen, nicht reagiert habe.
Ob damit juristisch das letzte Wort gesprochen ist, bleibt noch offen. Christy Schwundecks Bruder lässt die juristischen Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Einstellungsentscheidung des Gerichts prüfen.
Empört über die Einstellung des Verfahrens zeigte sich die „Initiative Christy Schwundeck“, in der sich Erwerbslosengruppen und Aktivisten aus antirassistischen Zusammenhängen zusammengeschlossen hatten.
„Wir fordern nach wie vor, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt und unterstützen den Bruder von Christy Schwundeck bei weiteren rechtlichen Schritten“, erklärte ein Sprecher der Initiative gegenüber ND.
Auch die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt (Galida) wehrt sich dagegen, dass der Tod im Frankfurter Jobcenter ohne juristische Folgen bleiben soll.
„Unserer Überzeugung ist die Einstellung ein falscher und fataler Entschluss, der dem berechtigten und nötigen Interesse an einer restlosen und zweifelsfreien Aufklärung der Geschehnisse zuwider läuft und das Vertrauen auch in unser Rechtssystem weiter untergräbt, erklärt Galida-Aktivist Thomas Rindt gegenüber Nd. Er stellt auch an das Jobcenter kritische Fragen zu dem Umgang mit den Erwerbsosen. Schließlich sei Schwundeck mit der Verzweiflung über „die Aussicht auf ein Wochenende ohne jegliche Geldmittel“ nicht allein.
ttps://www.neues-deutschland.de/artikel/219213.tod-im-jobcenter
-bleibt-ohne-juristische-folgen.html
Peter Nowak

Zeichen gegen Niedriglöhne

Linksradikale und antifaschistische Gruppen wollen Ende März an der EZB demonstrieren
Ein Bündnis linker Gruppen und Basisgewerkschafter mobilisiert in verschiedenen europäischen Ländern zu einem antikapitalistischen Aktionstag am 31. März.

Während Menschen in vielen europäischen Ländern mit Massenprotesten und Streiks Widerstand gegen die Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen leisten, wurde in Deutschland der Niedriglohnsektor ohne große Widerstände umgesetzt. Doch wird es so ruhig bleiben? Ein Bündnis von linksradikalen Gruppen und Basisgewerkschaften bereitet im Rahmen eines europäischen Aktionstages am 31. März eine bundesweite Demonstration in Frankfurt am Main vor. Ihr Ziel ist die Baustelle der neuen Europäischen Zentralbank (EZB). Dabei geht es den Organisatoren nicht um die Anprangerung der »bösen Banken«, betont Marlies Sommer vom linken Ums-Ganze-Bündnis, das in Deutschland die Mobilisierung am 31.März wesentlich mit vorbereitet. »Die EZB ist eines der zentralen politischen Instrumente, mit denen die starken Länder der Eurozone, vor allem Deutschland und Frankreich, versuchen, die kapitalistische Krise auf dem Rücken der Lohnabhängigen hier und vor allem in Südeuropa zu lösen«, begründet Sommer das Demoziel.

Die heiße Phase der Mobilisierung hat begonnen. In verschiedenen Städten finden Infoveranstaltungen statt. Auch der Verkauf der Bustickets ist angelaufen. Das Interesse sei groß, erklärt Leo Schneider vom M31-Bündnis gegenüber »nd«. »Prima, dass auch in Deutschland endlich Krisenproteste vorbereitet werden« – Reaktionen wie diese habe man vor allem bei politisch aktiven Menschen in den letzten Wochen häufig gehört. Der 31. März soll den Auftakt für weitere Proteste im Laufe des Jahres bilden. »Damit wollen wir ein deutliches Zeichen des Widerstandes setzten«, betont Schneider.

Die Vorbereitungsgruppe hofft, dass sich Gewerkschafter und Erwerbslosenaktivisten an den Protesten beteiligen. Schließlich hat auch der ver.di-Wirtschaftsexperte Dierk Hirschel selbstkritisch eingeräumt, dass es den großen Gewerkschaften in Europa nicht gelinge, gemeinsam in der Krise zu mobilisieren. »Eine Koordination der Proteste findet nicht statt. Die Griechen streiken am Montag, die Spanier am Mittwoch, Rom protestiert am Samstag und Berlin verschickt Solidaritätsadressen. Aus dieser Vielfalt entsteht keine starke Allianz des Widerstands«, stellt Hirschel fest.

In der Vorbereitung für den Aktionstag haben sich vor allen kleinere Basisgewerkschaften aus verschiedenen europäischen Ländern zusammengeschlossen. Aus Deutschland ist die anarchosyndikalistische Freie Arbeiter Union (FAU) dabei. In Spanien und Griechenland sind kleine, aber mobilisierungsfähige Gewerkschaften wesentlich beteiligt.

Die Idee für den Tag kam aus dem griechischen Thessaloniki. Dort wehren sich Beschäftigte und Anwohner gegen die im Rahmen des von der EU diktierten Krisenprogramms auferlegte Privatisierung der Wasserversorgung. Der 31. März soll daher sowohl ein Zeichen gegen die Ausbreitung des Niedriglohnsektors als auch gegen die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen setzen.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/219238.zeichen-gegen-niedrigloehne.html
Peter Nowak