Die MieterInnen der Beermannstraße 20 und 22 in Treptow haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am vergangenen Donnerstag. Die MieterInnen mussten 2015 ihre Wohnungen verlassen, weil die Häuser für den Weiterbau der A100 abgerissen wurden (taz berichtete). Weil sie sich weigerten, die….
„Der Bund mag nicht zahlen“ weiterlesenSchlagwort: aktionsbündnis A100 stoppen
Enteignung wegen Autobahn
Seit Monaten wird in Berlin über die Enteignung von Immobilienunternehmen gestritten. Mitte vorigen Jahres übergab das Bündnis »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« dem Senat mehr als 70 000 Unterschriften für ein Volksbegehren, dass die Enteignung von Unternehmen wie der börsennotierten Wohnungsgesellschaft »Deutsche Wohnen« vorsieht. Dieser gehören dem RBB zufolge etwa 111 000 Wohnungen in Berlin, von denen mindestens 95 000 einst Landeseigentum waren. Damit der von dem Bündnis vorgelegte Beschlusstext zur Abstimmung kommt, müssen 170 000 Unterschriften gesammelt werden – sofern der Senat das Volksbegehren nach juristischer Prüfung zulässt. Obwohl der Entwurf des Bündnisses eine Entschädigung der Unternehmen vorsieht, sehen Kritikerinnen und Kritiker das Recht auf Eigentum in Gefahr. In der Debatte wird oft vergessen, dass die Enteignungsbehörden der Länder auch das Mietrecht enteignen, also auch Mieter aus ihren Wohnungen werfen können. Das mussten sechs Mietparteien der Beermannstraße 20 und 22 im Berliner Ortsteil Alt-Treptow erfahren. Weil ihr Mietshaus….
„Enteignung wegen Autobahn“ weiterlesenRettet den Volksentscheid
Zahlreiche soziale Initiativen haben am 11. Februar zu einer Pressekonferenz in das Haus der Demokratie eingeladen Ihre Transparente und Banner schmückten den Saal und sorgten für die beabsichtigte Proteststimmung. Schließlich befürchten die Initiativen eine Einschränkung der direkten Demokratie durch den Berliner Senat. Die große Koalition plant Änderungen beim Abstimmungsgesetz für die Volksbegehren. Am Donnerstag gingen die Vertreter verschiedener Berliner Tische, wie die die InitiatorInnen von Volksbegehren genannt werden, auf ihre zentralen Kritikpunkte ein. So will der Senat künftig seine Öffentlichkeitsarbeit gegen Volksbegehren und Volksentscheide aus Steuermitteln finanzieren. Für die InitiatorInnen der Volksentscheide hingegen würde es in Berlin anders als in anderen Bundesländern auch künftig keinerlei öffentliche Kostenerstattung geben. „Das Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung muss verringert statt verstärkt werden“, betont hingegen Tobias Trommer vom „Aktionsbündnis A100 stoppen“. Es sei ein Unding, dass der Berliner Senat mit seinen Behördenapparat Steuergelder ausgeben will, während die Berliner Tische ihre gesamte Arbeit unbezahlt leisten. Trommer erinnert daran, dass in der Vergangenheit zahlreiche Berliner Tische mit sehr geringen finanziellen Mitteln erfolgreiche Volksbegehren durchgeführt hätten, und dabei neben den Senat auch die meisten Medien gegen sich hatten. Eine zweite Verschärfung in den Senatsplänen liegt darin, dass Unterstützungsunterschriften für Volksentscheide künftig schon dann ungültig sein sollen, wenn eine einzelne Angabe unleserlich ist. Dazu kann schon ein abgekürzter Straßenname führen, auch wenn alle anderen Daten vor allem der Name der unterzeichnenden Person deutlich lesbar sind. Damit würde die Zahl ungültiger Unterschriften völlig unnötig erhöht, monieren die KritikerInnen.
Großer Druck der außerparlamentarischen Bewegung
Doch in diesem Punkt scheint es in der Politik bereits Bewegung zu geben. So soll nach den aktuellen Plänen jetzt nur das Fehlen des Geburtsdatums dazu führen, dass eine Unterschrift ungültig ist. Damit können sich die Berliner Tische einverstanden erklären. Die Bewegung in der Politik kann schon als Erfolg der Initiative „Rettet den Volksentscheid“ interpretiert werden. „Wir haben zusammen mit über 70 Tischen und Initiativen einen ersten Aufschrei gegen das Vorhaben des Senats auf den Weg gebracht. Der große Widerhall in nur 7 Tagen hat uns selbst überwältigt“, erklärte Dorothea Härlin vom Berliner Wassertisch. Den Aufruf „Hände weg vom Volksentscheid“ haben neben allen Berliner Tischen auch Umweltinitiativen, Stadtteilgruppen, die Naturfreunde Berlin und die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Verband der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-VdA) unterzeichnet. Entsprechend selbstbewusst tritt die Initiative „Rettet den Volksentscheid“ (http://www.volksentscheidretten.de/) auf. Mit soviel Unterstützung im Rücken wurde auf der Pressekonferenz vom Senat gefordert, die Pläne aufzugeben. Am kommenden Montag wird sich zeigen, ob der Druck stark genug war. Dann soll die geplante Gesetzesänderung im Innenausschuss behandelt und anschließend dem Abgeordnetenhaus zugeleitet werden. „Wir werden nach dem 15.3. entscheiden, wie wir weiter vorgehen“, betont Trommer.
Volksentscheid für mehr Demokratie?
Eine Idee wird eifrig diskutiert: ein Volksentscheid, der die Bestimmungen von Volksentscheid und Volksbegehren in Berlin grundlegend demokratisieren soll. Dann würden nicht nur die Verschlechterungen abgewehrt, sondern auch zahlreiche Bestimmungen geändert, die schon lange von den Berliner Tischen kritisiert werden. Dazu gehört das hohe Quorum für die Anzahl der Unterstützungsunterschriften und der Menschen, die sich an den Abstimmungen beteiligen. Ein weiterer ständiger Kritikpunkt besteht darin, dass die auf bezirklicher Ebene durchgeführten Bürgerbegehren unverbindlich bleiben.
MieterEcho online 15.02.2016
http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/rettet-den-volksentscheid.html
Peter Nowak
„Rettet den Volksentscheid“
Nachdem sich Volksentscheide gegen eine Allparteienkoalition mit ihren Anliegen durchgesetzt haben, sollen die Hürden höher gelegt werden
Zahlreiche soziale Initiativen hatten vor einigen Tagen zu einer Pressekonferenz ins Berliner Haus der Demokratie [1] eingeladen Ihre Transparente und Banner schmückten den Saal der Pressekonferenz und sorgen für beabsichtigte Proteststimmung. Schließlich befürchten die Initiativen eine Einschränkung der direkten Demokratie durch den Berliner Senat.
Die große Koalition plant Änderungen beim Abstimmungsgesetz für die Volksbegehren. Am letzten Donnerstag gingen die Vertreter verschiedener „Berliner Tische“, wie die Initiatoren von Volksbegehren genannt werden, auf ihre zentralen Kritikpunkte ein. So will der Senat künftig seine Öffentlichkeitsarbeit gegen Volksbegehren und Volksentscheide aus Steuermitteln finanzieren. Für die Initiatoren der Volksentscheide hingegen würde es in Berlin anders als in anderen Bundesländern auch künftig keinerlei öffentliche Kostenerstattung geben.
„Das Ungleichgewicht zwischen Bevölkerung und Regierung muss verringert statt verstärkt werden“, betont hingegen Tobias Trommer vom Aktionsbündnis A100 stoppen [2]. Es sei ein Unding, dass der Berliner Senat mit seinen Behördenapparat Steuergelder ausgeben will, während die Berliner Tische ihre gesamte Arbeit unbezahlt leisten. Trommer erinnert daran, dass in der Vergangenheit zahlreiche Berliner Tische mit sehr geringen finanziellen Mitteln erfolgreiche Volksbegehren durchgeführt hätten und dabei neben den Senat auch die meisten Medien gegen sich hatten.
Eine zweite Verschärfung in den Senatsplänen liegt darin, dass Unterstützungsunterschriften für Volksentscheide künftig schon dann ungültig sein sollen, wenn eine einzelne Angabe unleserlich ist. Dazu kann schon ein abgekürzter Straßenname führen, auch wenn alle anderen Daten vor allem der Name der unterzeichnenden Person deutlich lesbar sind. Damit würde die Zahl ungültiger Unterschriften völlig unnötig erhöht, monieren die Kritiker.
Großer Druck der außerparlamentarischen Bewegung
Doch in diesem Punkt scheint es in der Politik bereits Bewegung zu geben. So soll nach den aktuellen Plänen jetzt nur das fehlende Geburtsdatum dazu führen, dass eine Unterschrift ungültig ist. Damit könnten sich die Berliner Tische einverstanden erklären.
Die Bewegung in der Politik kann schon als Erfolg der Initiative Rettet den Volksentscheid interpretiert [3] werden. „Wir haben zusammen mit über 70 Tischen und Initiativen einen ersten Aufschrei gegen das Vorhaben des Senats auf den Weg gebracht. Der große Widerhall in nur 7 Tagen hat uns selbst überwältigt“, erklärte Dorothea Härlin vom Berliner Wassertisch [4].
Den Aufruf „Hände weg vom Volksentscheid“ haben neben allen Berliner Tischen auch Umweltinitiativen, Stadtteilgruppen, die Naturfreunde Berlin und die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Verband der Antifaschistinnen und Antifaschisten unterzeichnet. Entsprechend selbstbewusst tritt die Initiative Rettet den Volksentscheid [5] auf. Mit so viel Unterstützung im Rücken wurde auf der Pressekonferenz vom Senat gefordert, die Pläne aufzugeben.
Am kommenden Montag wird sich zeigen, ob der Druck stark genug war. Dann soll über die geplante Gesetzesänderung im Innenausschuss behandelt werden und anschließend dem Abgeordnetenhaus zugeleitet werden. „Wir werden nach dem 15.3. entscheiden, wie wir weiter vorgehen“, betont Trommer.
Volksentscheid für mehr Demokratie?
Eine Idee wird schon eifrig diskutiert: ein Volksentscheid, der die Bestimmungen von Volksentscheid und Volksbegehren in Berlin grundlegend demokratisieren soll. Dann würden nicht nur die Verschlechterungen abgewehrt, sondern auch zahlreiche Bestimmungen geändert, die schon lange von den Berliner Tischen kritisiert werden. Dazu gehört das hohe Quorum für die Anzahl der Unterstützungsunterschriften und der Menschen, die sich an den Abstimmungen beteiligen.
Ein weiterer ständiger Kritikpunkt besteht darin, dass die Bürgerbegehren auf Bezirksebene unverbindlich sind. In Hamburg kann beobachtet werden, ob ein solcher Volksentscheid erfolgreich ist. Dort wurde ein Volksbegehren unter dem Motto Rettet den Volksentscheid mittlerweile eingeleitet [6]. Auch dort plant der Senat, die Hürden für Bürgervoten höher zu hängen. Verhandlungen zwischen der Zivilgesellschaft und den Senat waren vorher gescheitert.
Die Hamburger Initiative „Rettet den Volksentscheid“ will erreichen, dass „die bisher geltenden bürgerfreundlichen Vorschriften für Volksabstimmungen erhalten bleiben. Außerdem sollen Regeln eingeführt werden, um ein faires Nebeneinander von direkter und parlamentarischer Demokratie sicherzustellen“.
Hier werden aber auch die Grenzen der Referenden deutlich. Grundlegende gesellschaftliche Veränderungen können dadurch nicht durchgesetzt werden. Das zeigte sich beim Berliner Mieten-Volksentscheid [7] , der in der Bevölkerung großen Anklang fand und dann von der SPD ausgebremst wurde.
Bestimmte Maßnahmen wurden übernommen, alle Maßnahmen, die zu grundlegenden Veränderungen hätten führen können, wurden dann weggelassen. Gleichzeitig wurde den Organisatoren vom Berliner Mietentisch deutlich gemacht, dass der Senat den Volksentscheid juristisch blockieren würde, wenn sie nicht auf den Kompromiss eingehen würden.
Die Stadt-AG der Berliner Interventionistischen Linken hat den Druck, der mit dieser Taktik aufgebaut wurde, gut beschrieben [8]. Auf einer stadtpolitischen Aktivenkonferenz [9] sollen die weiteren Schritte beratschlagt werden. Allerdings sind mit Referenden lokal durchaus Erfolge möglich, wie die Ablehnung der Olympiade in Hamburg gezeigt hat. Diese gegen eine Phalanx aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und den meisten Medien erzielte Entscheidung dürfte mit dafür verantwortlich sein, dass die Hürden höher gelegt werden sollen.
Warum nicht auch eine Rechtspopulismusbremse einbauen?
Zudem darf im Zeichen wachsender des wachsenden Rechtspopulismus auch die Gefahr nicht unterschätzt werden, dass künftig auch Referenden gegen Flüchtlingsunterkünfte etc. erfolgreich durchgeführt werden könnten.
Daher wären die Organisationen, die die Volksbegehren retten und erweitern soll, gut beraten, wenn sie eine Klausel mit einfügen würden, die explizit Anliegen solche Themen von Volksentscheiden ausschließen.
Wie über die Todesstrafe nicht per Referendum abgestimmt werden kann, so müsste auch demokratischer Konsens sein, dass der Zuzug von Menschen, die selber nicht einmal mit abstimmen können, kein Gegenstand von Volksentscheiden sein sollte. Bisher stehen Referenden und Volksentscheide unter Finanzierungsvorbehalt, sie dürfen nicht mit den Interessen anderer Bundesländer und natürlich nicht mit den Kapitalinteressen kollidieren. Die Vertreter der direkten Demokratie könnten mit der Rechtspopulismusbremse ein anderes gesellschaftliches Signal aussenden.
http://www.heise.de/tp/news/Rettet-den-Volksentscheid-3101994.html
Peter Nowak
Links:
[1]
[2]
[3]
[4]
[5]
http://www.volksentscheidretten.de/
[6]
[7]
[8]
[9]
Hausbesuch bei Müller
A100 Der angehende Regierende Bürgermeister bekam Besuch umwelt- und stadtpolitischer Gruppen
Stadtentwicklungssenator Michael Müller ist nach seiner Wahl zum Wowereit-Nachfolger ein gefragter Mann. Doch die kleine Gruppe, die ihm in seinem Amtssitz am Fehrbelliner Platz am Montag einen unangekündigten Besuch abstattete, wollten ihm keine Glückwünsche überbringen. Zwölf Mitglieder aus umwelt- und stadtpolitischen Gruppen übergaben einen Forderungskatalog zu der heftig umstrittenen A100.
Müllers persönliche Referentin Katharina Jentsch und der Senatsmitarbeiter Robert Drawnicki nahmen anstelle des verhinderten Senators den Brief entgegen. Zu den Forderungen gehörte die Rücknahme der Strafanträgen gegen fünf Baumbesetzer des „Aktionsbündnisses A100 stoppen“. Sie hatten im Winter 2014 mehrere Bäume besetzt, die der Autobahntrasse zum Opfer fallen sollten. Nach der Räumung am 3. Februar erstattete die für das Bauvorhaben zuständige Behörde Anzeige gegen sie wegen Hausfriedensbruch. Die Aktivisten erhielten Strafbefehle in Höhe von bis zu 900 Euro, gegen die sie Widerspruch einlegten.
„Mit der Rücknahme der Anzeige können Sie deutlich machen, dass AutobahngegnerInnen keine Kriminellen sind“, erklärte Sven Lindner den Senatsmitarbeitern. Die blieben im Ton freundlich, in der Sache aber unverbindlich – man werde die Forderung weiterleiten.
Auch was weitere Anliegen angeht, blieb es beim Austausch von gegensätzlichen Standpunkten. Die Treptower Stadtaktivistin Karin Schuster warf der Senatsbehörde vor, Treptower Mieter und Kleingärtner enteignen zu wollen, um den Bau der umstrittenen Autobahn voranzutreiben.
Zehn Mieter in den Häusern Beermannstraße 20-22 hatten Briefe erhalten, in denen eine vorzeitige Besitzeinweisung ankündigt wurden. Mit dieser im Baurecht bei Projekten „des besonderen öffentlichen Interesses“ zulässigen Maßnahme verlieren die Mieter zahlreiche Rechte. Bisher sei eine vorzeitige Besitzeinweisung im Zusammenhang mit dem Bau der A100 gegen mehrere Gewerbetreibende erlassen worden. Nun seien erstmals Mieter davon betroffen.
Bevor die Aktivisten die Behörde verließen, kündigten sie an, dass der angehende Regierende Bürgermeister Müller – der sich SPD-intern stets für den Bau der A100 starkgemacht hatte – auch künftig mit Protesten vor Ort rechnen müsse. „Wenn er dachte, der Bau der A100 wäre kein Protestthema mehr“, erklärte Schuster zum Abschied, „hat er sich getäuscht.“
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2014%2F10%2F21%2Fa0118&cHash=665ec2b37b0fb
Peter Nowak