Arbeitgeber in der Europäischen Union müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten künftig komplett erfassen. Dazu verpflichteten die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union, befand der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Mitte Mai. Geklagt hatte der spanische Gewerkschaftsbund Arbeiterkommissionen (CCOO). Die Gewerkschaften begrüßten die Entscheidung mit der Begründung, dass somit unbezahlte Lohnarbeit eingedämmt werden könnte. Das Unternehmerlager lief dagegen Sturm und verbreitete, dass nun die EU für die Rückkehr der Stechuhr sorge. Wirtschaftsnahe Juristen wollen nun mit einem Gutachten überprüfen lassen, ob die Entscheidung des EuGH überhaupt umgesetzt werden muss.
Wenn SPD, FDP und Union im Europawahlkampf ein »starkes Europa« beschwören, dann ist das nicht nur Wahlpropaganda, sondern eine Drohung.
Das wäre doch eine gute Gelegenheit für eine proeuropäische Linke, auf Basis des EuGH-Urteils gegen Überstunden und Dumpinglöhne in vielen Ländern zu protestieren. Gleichzeitig könnte deutlich gemacht werden, dass die Erfassung der Arbeitszeit nichts mit der Rückkehr der Stechuhr zu tun hat. Es handelt sich bei dieser um den Versuch des Kapitals, Lohnabhängige stärker zu reglementieren. Damit könnte auch an einer ganz konkreten Frage verdeutlicht werden, dass viele auf EU-Ebene getroffene politische oder juristische Entscheidungen auf sozialem Gebiet, aber auch im Bereich des Umweltschutzes zu begrüßen sind. Doch von einer solchen EU-weiten Kampagne ….
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