„Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung sind mit der UN-Behindertenkonvention unvereinbar“

Rene Talbot über die UN-Behinderten-Konvention und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird

Ende März wurde die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erstmals vor dem UN-Fachausschuss geprüft[1]. Dabei ging es auch um die Frage, wie weit die in Deutschland praktizierten psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und der Zwangsbetreuungen mit der UN-Konvention vereinbar sind. Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich zu der BRK-Allianz[2] für einen „Koordinierten Parallelbericht“ zusammengeschlossen. Peter Nowak sprach mit Rene Talbot vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Berlin-Brandenburg[3] über die Anhörung und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird.

Sie konnten die Anhörung des UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen verfolgen, der am 26. und 27. März den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland geprüft hat. Welche Probleme hat der Ausschuss angesprochen?

René Talbot: Von den vielen Fragen und Problemen, die in dieser 13. Sitzung des Komitees in Genf angesprochen wurden, will ich mich auf die beschränken, die mit der gemeinsamen Eingabe der beiden bundesweiten Organisationen Psychiatrie-Erfahrener an das Komitee zu tun haben. Dabei geht es um einen zentralen Punkt in der BRK, den Artikel 12, in dem die gleiche Anerkennung vor dem Recht festgeschrieben ist. Dessen Absatz 2 lautet: „Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“

Was bedeutet diese Klausel für die Psychiatrie?

René Talbot: Grundsätzlich ist damit alles unvereinbar, was die Zwangspsychiatrie ausmacht: Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung. Und alles zusammen, wenn man nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit mit dem § 63 StGB zu unbefristetem Dauerknast in der forensischen Psychiatrie verurteilt werden sollte oder wenn man durch eine scheinheilig „Betreuung“ genannte Entmündigung sein Selbstbestimmungsrecht abgesprochen bekommt – alles mit der BRK unvereinbare Instrumente, um den Willen zu brechen oder brechen zu können oder damit auch nur zu drohen.

Warum gibt es dann trotzdem noch Zwang in der Psychiatrie?

René Talbot: Weil von staatlicher Seite schon in der Entstehungsphase der BRK das explizite Verbot der Zwangspsychiatrie verhindern wollte, wurde als Kompromiss dieses Verbot nur implizit, sozusagen verdeckt in die BRK aufgenommen. Damit war ein Streit um die Interpretation in den ratifizierenden Staaten vorprogrammiert, denn von staatlicher Seiten gab es nie das Interesse an einer Veränderung der Praktiken, sondern nur das Interesse, irgendeine die internationale Vereinbarung zu treffen, um Kritik mit Verweis auf diese „großartigen“ Vereinbarungen abzuwehren.

Um dem entgegen zu wirken, hatte der UN-Fachausschuss im Mai letzten Jahres einen richtungsweisenden „Comment Nr. 1“ erarbeitet und veröffentlicht, mit dem unmissverständlich klargestellt wurde, dass rechtlich stellvertretende „Betreuung“ unvereinbar mit der BRK ist, solange jemand diese Stellvertretung nicht will und sich entsprechend äußert. Auf dieser Grundlage haben wir wiederholt vom Gesetzgeber gefordert, dass durch eine Gesetzesnovelle jede Betreuung gegen den erklärten – in Juristendeutsch: „natürlichen“ – Willen einer Person weder eingerichtet noch fortgesetzt werden darf. Die Antwort von der Fraktionsführung der CDU im Bundestag und dem Staatssekretär des SPD geführten Justizministeriums war: Nein, das wollen wir nicht und der „Comment Nr. 1“ ist für uns nicht maßgeblich.

Welchen Stellenwert hatten bei der Anhörung in Genf die in Deutschland praktizierten staatlichen Zwangsmaßnahmen und die Zwangsbetreuung?

René Talbot: Mein Eindruck war, dass möglicherweise durch unsere Eingabe mit der Forderung, dass Deutschland als Menschenrechtsverbrecherstaat verurteilt werden soll, vom Komitee so nachdrücklich Fragen an die Regierungsvertreter gestellt wurden, dass sich daraus schließen lässt, dass beides vom Komitee sehr wichtig genommen und verurteilt werden wird. Am 17.4. wird der Bericht des Komitees veröffentlicht. Dann wird es darauf ankommen, was sich hinter den Kulissen tut und insbesondere wie das UN-Hochkommissariat seinem Fachkomitee den Rücken stärkt.

Sie kritisierten, dass die Gesetzgebung des Bundes und der Länder nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehe. Können sie Beispiele nennen?

René Talbot: Alle drei Säulen der Zwangspsychiatrie sind mit Ratifizierung der BRK in der BRD Unrecht geworden, also Zwangsbetreuung gemäß § 1896 BGB und die Folgen daraus, Forensik durch § 63 StGB und alle landesgesetzlichen PsychKGe bzw. Unterbringungsgesetze, in Hessen das Freiheitsentziehungsgesetz. Besonders krass ist, dass, nachdem die BRK am 1.1.2009 als Gesetz in Kraft getreten ist, skrupellos neue, mit der BRK unvereinbare Unrechtsgesetze zur psychiatrischen Zwangsbehandlung beschlossen wurden: 2013 zuerst der § 1906 im BGB, dann der Reihe nach in Baden-Württemberg und Hamburg, gefolgt 2014 vom Saarland, dann Rheinland Pfalz, Bremen, Brandenburg und Sachsen. In Berlin hat der Gesundheitssenator einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zwangspsychiatrie sogar mit Securitate-Terrormethoden ausstatten will.

Können Sie diesen schweren Vorwurf belegen?

René Talbot: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der sozialpsychiatrische Dienst ermächtigt wird, auch ohne Polizei und richterlichen Beschluss die Wohnung aufzubrechen, zwangsdiagnostizieren, zwangseinzuweisen und dann auch zwangsbehandeln können soll. Dieser Sachverhalt wird vom Berliner Gesundheitssenat auf die Anfrage von Alexander Spies[4] von den Piraten bestätigt[5].

Sind Länderregierungen, in denen die Grünen oder die Linke mitregieren, für Ihre Forderung nach Abschaffung der Zwangsmaßnahmen aufgeschlossener oder gibt es keine Unterschiede zwischen den Länderregierungen?

René Talbot: Baden-Württemberg mit seinem grünen Ministerpräsidenten war mit dem psychiatrischen Sondergesetz der Vorreiter bei den Ländern. Die LINKE wird sich in Thüringen bald entscheiden müssen. Dort gibt es keine Ausrede mehr, dass man ein illegales psychiatrisches Sondergesetz deshalb mitmachen müsse, weil sonst der größere Koalitionspartner damit drohen könnte, die Koalition platzen zu lassen.

Wenn es trotzdem in Thüringen zu einem neuen psychiatrischen Sondergesetz kommen sollte, dann wäre das ein glatter Wahlbetrug, weil 2013 die LINKE BRK-konform die Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze in ihrem Bundestagswahlprogramm explizit festgeschrieben hat. Als kleinerer Koalitionspartner hat sie dieses Versprechen in Brandenburg schon einmal gebrochen. Wenn die LINKE in Thüringen dieses Wahlversprechen halten sollte, könnte sie den Beweis erbringen, dass sie anti-stalinistisch geworden ist, weil sie allein – im Gegensatz zu allen Westparteien! – die Freiheitsrechte des Individuums über ein therapeutisches Privileg des Staates stellt und dieses Kerkersystem mit Folterregime (M. Foucault) tatsächlich abschafft, wo sie die Macht dazu hat.

Welche Rolle spielt das Deutsche Institut für Menschenrechte[6] bei der Untersuchung?

René Talbot: Dessen Rolle ist zwiespältig. Das Institut wird von der Bundesregierung bezahlt, soll aber mit der dort angesiedelten „Monitoringstelle“ der nationale Hüter der BRK sein. Diese Aufgabe hat es leider in Hinsicht auf diesen Staatenbericht missachtet und sich gegen unseren Willen und obwohl wir detailliert argumentiert und aufgeklärt hatten, die Forderung der Berufsbetreuer nach einer Ausbildungs- und Berufsordnung zu eigen gemacht, ohne zur notwendigen Bedingung gemacht zu haben, dass vorher unsere Forderung nach einer Gesetzesänderung erfüllt worden sein muss, so dass eine rechtliche Betreuung gegen den erklärten Willen der Betroffenen weder eingerichtet noch fortgesetzt werden darf.

Wenn die Monitoringstelle so weitermacht, wird sie zu einer Stelle für Regierungsgefälligkeiten und zum Teil der „Betreuer“lobby. Sie droht die BRK so zu verbiegen, dass sie zu einer Fallgrube für die Selbstbestimmung Behinderter wird. Wir sind maßlos enttäuscht und hoffen, dass die Monitoringstelle einhält und endlich ihren Kurs ändert.

Wie rechtfertigten die Mitglieder der deutschen Delegation unter Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, dass es in Deutschland weiterhin psychiatrischen Zwang gibt?

René Talbot: Mit zwei platten Lügen:

In der BRK stünde, dass es nur dann eine unerlaubte Diskriminierung wäre, wenn allein aufgrund einer Behinderung eingesperrt würde. Wenn eine Zusatzbedingung hinzukäme, z.B. Selbst- oder Fremdgefährdung, wären alle diese Sondergesetze BRK-konform. Dass das allein angeblich in der BRK stünde, ist schlicht erfunden, hingegen heißt es in Artikel 14 explizit: „Die Vertragsstaaten gewährleisten, … dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“

Ein fremdbestimmtes Wohl könne konform mit der BRK dann gegen die Selbstbestimmung ausgespielt werden, wenn ein Mediziner behauptet, die Person könne bedingt durch ihre Krankheit ihren Willen nicht mehr frei bestimmen. Dann seien unter bestimmten Bedingungen alle grund- und menschenrechtsverletzenden Zwangsmaßnahmen zu rechtfertigen. Zynisch wird gefolgert, dass eine von der BRK untersagte rechtliche Zwangs-Stellvertretung so zu einer unterstützenden Entscheidungsfindung werde.

Die Aussage des UN-Sonderberichterstatters über Folter, Juan E. Méndez, dass psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist, wurde von den Vertretern der Bundesregierung einfach mit einem „Das sehen wir anders“ negiert.

Ist die Anhörung unverbindlich oder hat es Konsequenzen, wenn die Bundesregierung die Maßgabe der UN-Behindertenkonvention weiterhin missachtet?

René Talbot: Das ist die entscheidende Frage, denn jetzt ist es zu einem Machtkampf geworden, ob die Menschenrechte – ausbuchstabiert in der UN-BRK – verbindlich gelten sollen oder die BRD trotz des Bekenntnisses zu den Menschenrechten im Grundgesetz in Artikel 1 Abs. 2, geschützt durch ihre Souveränität, alles für unverbindlich erklären kann, was der Fachausschuss auch beschließen mag. Da die Menschenrechte auf den gewaltfreien Umgang der Menschen untereinander abzielen, wäre es ein innerer Widerspruch, wenn versucht werden sollte, sie mit Gewalt durchzusetzen.

Diese Gewaltfreiheit in der Durchsetzung versucht die BRD schamlos aus zu nutzen. Der UN-Fachausschuss hat dann nur politische und appellative Mittel, keine Exekutive, kein Strafgericht. Der Fachausschuss muss jetzt gewaltfrei seine Autorität herstellen. Misslingt das, wird jeder Comment, aber auch jeder Staatenbericht jetzt und in Zukunft zur Floskel.

Der Fachausschuss kann dazu meiner Meinung nach nur innerhalb der UN die ihm übergeordneten Instanzen, insbesondere das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, ansprechen, dass dann mit dem Kanzleramt Kontakt aufnehmen müsste. Wenn dem Kanzleramt drohen sollte, dass die heuchlerische Menschenrechtsfassade als Camouflage auffliegt, dann könnte von dort, von der Regierungsspitze, Druck auf die Ministerien ausgeübt werden, den Comment Nr. 1 und den Staatenbericht ernst zu nehmen und umzusetzen, insbesondere jede Betreuung gegen den erklärten Willen der Betroffenen per Gesetzesnovelle auszuschließen. Damit würde die BRK und die darin festgeschriebene gleiche Rechts- und Handlungsfähigkeit mit Anderen durch eine unterstützende Entscheidungsfindung erfüllt, die an den Willen der Betroffenen gebunden ist. Betreuung würde wieder zu einer Bevollmächtigung. Wenn die BRD-Regierung allerdings mit ihren Lügenmärchen ungeschoren davon käme, wäre die BRK politisch tot.

Anhang

Links

[1]

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/umsetzung-der-un-brk-in-deutschland-erstmals-vom-fachausschuss-geprueft-ausschuss-ueber-sonderstru/

[2]

http://www.brk-allianz.de/

[3]

http://www.psychiatrie-erfahren.de/

[4]

http://www.piratenfraktion-berlin.de/fraktion/abgeordnete/alexander-spies/

[5]

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15649.pdf

[6]

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/umsetzung-der-un-brk-in-deutschland-erstmals-vom-fachausschuss-geprueft-ausschuss-ueber-sonderstru/

http://www.heise.de/tp/artikel/44/44582/1.html

Interview:  Peter Nowak