Interview mit Rene Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Fixierung von Psychiatriepatienten
Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.7. zur Frage von Fixierungen von Psychiatriepatienten entschieden[1]: „Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriff.“ Telepolis sprach mit Rene Talbot von der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener[2] über die Entscheidung.
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