Um die AfD als rechtsextrem zu erkennen, braucht es keinen Verfassungsschutz. Um ihr entgegenzutreten, auch nicht. Eine andere Gefahr wird unterschätzt. Ein Kommentar.
Der "Verfassungsschutz" (VS) ist ein antikommunistisch geprägter, skandalgeneigter Inlandsgeheimdienst, der seine eigene altnazistische Vergangenheit bis heute nicht aufgearbeitet hat, der im Kampf gegen Nazismus versagt, der Verfassung und Demokratie gefährdet und öffentlich nicht kontrollierbar ist. Gerade in seiner Ausprägung als Geheimdienst ist der VS Fremdkörper in der Demokratie, weil er demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht.
Ralf Gössner
Es war für niemanden eine Überraschung, dass das Oberverwaltungsgericht Münster am 13. Mai entschieden hat, dass der Verfassungsschutz die AfD und ihre Jugendorganisation weiterhin …
Auf die problematischen Teile des Urteils geht auch Anwalt Kauß in der Erklärung ein. So sieht das Gericht den Tatbestand des "nachdrücklichen Unterstützens" einer verfassungsfeindlichen Organisation durch Menschen, die ihr gar nicht angehören, schon dann als erfüllt, wenn durch einen Vortrag eines Außenstehenden in einer Veranstaltung einer als "verfassungsfeindlich" geltenden Organisation oder durch Artikel und Interviews eines Außenstehenden in einem Presseorgan einer solchen Vereinigung diese "aus objektiver Sicht" aufgewertet wird.
Wer die Homepage des Juristen und Publizisten Ralf Gössner anklickt, findet dort eine umfangreiche Dokumentation seiner jahrzehntelangen menschenrechtlichen Arbeit in der BRD. Dafür wurde er 38 Jahre lang von verschiedenen westdeutschen Geheimdiensten überwacht – grundgesetzwidrig wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig schon im Dezember 2020 feststellte. Mittlerweile ist die Urteilsbegründung öffentlich. Nachdem alle Widerspruchs- und Revisionverfahren zurückgewiesen wurden, ist das Urteil rechtskräftig. Jetzt wurde Gössner also gerichtlich bestätigt, …
Es muss sich nun zeigen, ob die Organisatoren auch den politischen und juristischen Kampf gegen die für den 31. Dezember 2020 geplanten Demonstrationsverbote im Zuge des neuen Lockdowns aufnehmen wollen. Der Publizist Rolf Gössner hat bereits für das Frühjahr betont, dass das Durchregieren per Dekret nicht hingenommen werden sollte.
Im Corona-Frühling 2020 schien es mitunter so, als sei die außerparlamentarische Linke vor allem mit der Einhaltung der Hygieneregeln beschäftigt. Doch das lag auch daran, dass linke und soziale Proteste in dieser Zeit medial kaum wahrgenommen wurden. Denn es gab im Sommer und Herbst unter dem Motto „Wer hat, der gibt“ durchaus Aktionen. Zentral dabei war die Frage zu stellen, wer in der Corona-Krise gewinnt und wer verliert. Daran knüpft auch der „Kalender der Umverteilung“ an, den das genannte Bündnis nun veröffentlicht hat. Dort werden ….