Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein persönlicher Erfolg für Rolf Gössner, aber es stellt die Verfolgung von Linken nicht infrage

38 Jahre unrechtmäßig bespitzelt und überwacht

Auf die problematischen Teile des Urteils geht auch Anwalt Kauß in der Erklärung ein. So sieht das Gericht den Tatbestand des "nachdrücklichen Unterstützens" einer verfassungsfeindlichen Organisation durch Menschen, die ihr gar nicht angehören, schon dann als erfüllt, wenn durch einen Vortrag eines Außenstehenden in einer Veranstaltung einer als "verfassungsfeindlich" geltenden Organisation oder durch Artikel und Interviews eines Außenstehenden in einem Presseorgan einer solchen Vereinigung diese "aus objektiver Sicht" aufgewertet wird.

Wer die Homepage des Juristen und Publizisten Ralf Gössner anklickt, findet dort eine umfangreiche Dokumentation seiner jahrzehntelangen menschenrechtlichen Arbeit in der BRD. Dafür wurde er 38 Jahre lang von verschiedenen westdeutschen Geheimdiensten überwacht – grundgesetzwidrig wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig schon im Dezember 2020 feststellte. Mittlerweile ist die Urteilsbegründung öffentlich. Nachdem alle Widerspruchs- und Revisionverfahren zurückgewiesen wurden, ist das Urteil rechtskräftig. Jetzt wurde Gössner also gerichtlich bestätigt, …

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