Der taz erklärte der Mieter, er habe eine gütliche Einigung angestrebt und den VertreterInnen der Gegenseite drei Vorschläge für ein Transparent-Motto gemacht, darunter die Parole „Die Häuser denen, die drin wohnen“ oder den Artikel des Grundgesetzes, der Zensur ausschließt. Die Firma habe alle Vorschläge abgelehnt und die Verhandlungen abgebrochen.
Die Verwertungsinteressen von Immobilienfirmen sind wichtiger als die Meinungsfreiheit der MieterInnen. Das entschied am Mittwoch das Landgericht. Es gab der Pinehill s.a.r.l., einer luxemburgischen Immobilienfirma, recht. Die hatte den Mieter Klaus Strohwig* (*Name von der Redaktion geändert) abgemahnt, weil er….
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