Thälmann-Kundgebung hätte nicht verboten werden dürfen

Streit ums Gedenken

Hätte das Gericht die Klagen abgewiesen, wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden, um kommunistische Ehrungen auch weiterhin zu unterbinden, so die Einschätzung von Roland Meister, einer der Anwälte der Kläger*innen. In dem Verfahren ging es auch um die Frage, ob durch die offensive Ehrung von Thälmann in der Gedenkstätte die Würde der Gefangenen verletzt werde, die nach dem Ende des Nationalsozialismus von der sowjetischen Verwaltung auf dem Gelände von Buchenwald interniert wurden.

Das Verbot des Gedenkens anlässlich des 75. Todestags von Ernst Thälmann in der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Buchenwald war rechtswidrig. Das entschied das Weimarer Verwaltungsgericht nach der Verhandlung Ende Juli (»nd« berichtete). Auf Betreiben der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald hatte die Stadt Weimar 2019 eine Gedenkkundgebung am Glockenturm und eine Kranzniederlegung auf dem Vorplatz des früheren Krematoriums verboten. Auch kleinere Führungen über die Gedenkstätte hatte die Leitung der Stiftung untersagt. Am Tag der geplanten Veranstaltungen ließen die Verantwortlichen vor der Gedenkstätte des KZ Buchenwald …

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Die Partei wehrt sich vor Gericht dagegen, dass ihr eine Kundgebung in der Gedenkstätte Buchenwald untersagt wurde

MLPD sieht sich in Meinungsfreiheit eingeschränkt

Bei der juristischen Erörterung sahen die Anwälte Peter Weispfennig und Roland Meister einen Zusammenhang zwischen dem Verbot der Aktivitäten von MLPD und IB sowie der veränderten Zielsetzung der Gedenkstätte. Es bestehe die Tendenz, die Gefangenen des sowjetischen Speziallagers, das in Buchenwald nach 1945 errichtet worden war, mit denen des NS-Konzentrationslager auf eine Stufe zu stellen. Deswegen würden Kommunist*innen, die dort Ernst Thälmann ehren wollten, bei ihrer Gedenkarbeit Steine in den Weg gelegt.

Die Vorwürfe der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und des Internationalistischen Bündnisses (IB), in dem sie stark vertreten ist, wiegen schwer. Die Organisationen zogen vor das Weimarer Verwaltungsgericht, weil ihnen am 18. August 2019 eine Kundgebung zum 75. Jahrestag der Ermordung des ehemaligen KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann in der Gedenkstätte des früheren Konzentrationslagers Buchenwald verboten worden war. Die Kundgebung war in die Weimarer Innenstadt verlegt worden. Aber auch die selbstorganisierten Führungen über das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers waren an diesem Tag untersagt worden. Rechtsanwalt Roland Meister, der die Kläger*innen vertrat, monierte am Dienstag vor Gericht, dass an diesem Tag ein großes Polizeiaufgebot vor dem Gelände postiert worden war. Tassilo Timm vom IB sprach in einer persönlichen Erklärung von einer Medienhetze. Es sei suggeriert worden, …

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