
Die Vorwürfe der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und des Internationalistischen Bündnisses (IB), in dem sie stark vertreten ist, wiegen schwer. Die Organisationen zogen vor das Weimarer Verwaltungsgericht, weil ihnen am 18. August 2019 eine Kundgebung zum 75. Jahrestag der Ermordung des ehemaligen KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann in der Gedenkstätte des früheren Konzentrationslagers Buchenwald verboten worden war. Die Kundgebung war in die Weimarer Innenstadt verlegt worden. Aber auch die selbstorganisierten Führungen über das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers waren an diesem Tag untersagt worden. Rechtsanwalt Roland Meister, der die Kläger*innen vertrat, monierte am Dienstag vor Gericht, dass an diesem Tag ein großes Polizeiaufgebot vor dem Gelände postiert worden war. Tassilo Timm vom IB sprach in einer persönlichen Erklärung von einer Medienhetze. Es sei suggeriert worden, …
„MLPD sieht sich in Meinungsfreiheit eingeschränkt“ weiterlesen