Die Partei wehrt sich vor Gericht dagegen, dass ihr eine Kundgebung in der Gedenkstätte Buchenwald untersagt wurde

MLPD sieht sich in Meinungsfreiheit eingeschränkt

Bei der juristischen Erörterung sahen die Anwälte Peter Weispfennig und Roland Meister einen Zusammenhang zwischen dem Verbot der Aktivitäten von MLPD und IB sowie der veränderten Zielsetzung der Gedenkstätte. Es bestehe die Tendenz, die Gefangenen des sowjetischen Speziallagers, das in Buchenwald nach 1945 errichtet worden war, mit denen des NS-Konzentrationslager auf eine Stufe zu stellen. Deswegen würden Kommunist*innen, die dort Ernst Thälmann ehren wollten, bei ihrer Gedenkarbeit Steine in den Weg gelegt.

Die Vorwürfe der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) und des Internationalistischen Bündnisses (IB), in dem sie stark vertreten ist, wiegen schwer. Die Organisationen zogen vor das Weimarer Verwaltungsgericht, weil ihnen am 18. August 2019 eine Kundgebung zum 75. Jahrestag der Ermordung des ehemaligen KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann in der Gedenkstätte des früheren Konzentrationslagers Buchenwald verboten worden war. Die Kundgebung war in die Weimarer Innenstadt verlegt worden. Aber auch die selbstorganisierten Führungen über das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers waren an diesem Tag untersagt worden. Rechtsanwalt Roland Meister, der die Kläger*innen vertrat, monierte am Dienstag vor Gericht, dass an diesem Tag ein großes Polizeiaufgebot vor dem Gelände postiert worden war. Tassilo Timm vom IB sprach in einer persönlichen Erklärung von einer Medienhetze. Es sei suggeriert worden, …

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