Thälmann-Kundgebung hätte nicht verboten werden dürfen

Streit ums Gedenken

Hätte das Gericht die Klagen abgewiesen, wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden, um kommunistische Ehrungen auch weiterhin zu unterbinden, so die Einschätzung von Roland Meister, einer der Anwälte der Kläger*innen. In dem Verfahren ging es auch um die Frage, ob durch die offensive Ehrung von Thälmann in der Gedenkstätte die Würde der Gefangenen verletzt werde, die nach dem Ende des Nationalsozialismus von der sowjetischen Verwaltung auf dem Gelände von Buchenwald interniert wurden.

Das Verbot des Gedenkens anlässlich des 75. Todestags von Ernst Thälmann in der Gedenkstätte des ehemaligen KZ Buchenwald war rechtswidrig. Das entschied das Weimarer Verwaltungsgericht nach der Verhandlung Ende Juli (»nd« berichtete). Auf Betreiben der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald hatte die Stadt Weimar 2019 eine Gedenkkundgebung am Glockenturm und eine Kranzniederlegung auf dem Vorplatz des früheren Krematoriums verboten. Auch kleinere Führungen über die Gedenkstätte hatte die Leitung der Stiftung untersagt. Am Tag der geplanten Veranstaltungen ließen die Verantwortlichen vor der Gedenkstätte des KZ Buchenwald …

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