Erst Rausschmiss, dann Reglementierung

WOHNEN Vor einem Jahr wurde Tina S. zwangsgeräumt. Seither kämpft sie um ihre Privatsphäre
Über ein Jahr ist her, dass Tina S. aus ihrer Wohnung in der Buttmannstraße 18 im Wedding geräumt wurde. Am kommenden Freitag lädt die Stadtteilinitiative „Hände weg vom Wedding“ ab 17 Uhr in den Nachbarladen in der Buttmannstraße 16 zum Kiezpalaver mit Büfett – auf den Treffen wird es auch um die seit einem Jahr leer stehende Wohnung von Tina S. gehen, die nach der Sanierung wesentlich teurer zur Neuvermietung angeboten wird. „Wir wollen darüber sprechen, wie die Probleme im Kiez gemeinsam angegangen werden können“, erklärte Martin Steinberg von dem Weddinger Stadtteilbündnis. Tina S. würde gern wieder in ihre alte Wohnung zurückkehren.  Sie lebt zurzeit bei UnterstützerInnen, muss aber in nächsten Monaten eine neue Wohnung finden. Davor hat sie mehrere Monate in der Einrichtung der Berliner Wohnungsnothilfe FrauenBeDacht in Berlin-Mitte gewohnt. Dort geriet sie mit der Hausordnung in Konflikt. „Die erste Abmahnung erhielt ich, weil ich in der Gemeinschaftsküche geraucht habe, was ein Verstoß gegen die Hausordnung ist. Drei Abmahnungen führen zur Kündigung“, berichtet Tina S. gegenüber der taz. Sie habe sich in der Einrichtung reglementiert gefühlt und juristisch um ihre Privatsphäre kämpfen müssen, betont sie. So habe sie dem Personal erfolglos mehrmals verboten, ihr Zimmer ohne ihre Einwilligung zu betreten. Erst nachdem sie einen Anwalt einschaltete, erhielt sie von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste, die die Einrichtung
betreibt, per SMS die Mitteilung, dass alle MitarbeiterInnen angewiesen wurden, das Zimmer nicht ohne ihre Einwilligung zu betreten.

Kündigung nach vier Tagen
Robert Veltmann von der Geschäftsstelle der Gebewo Soziale Dienste wehrt sich gegen die Vorwürfe. „Da wir in solch einer Unterkunft auch viele Menschen mit erheblichen sozialen Problemen beherbergen, dient es allen Bewohnerinnen im Haus, eine verbindliche Hausordnung zu pflegen.“ Die von Tina S. kritisierte Regelung, dass Bewohnerinnen gekündigt wird, wenn sie vier Tage nicht in der Einrichtung übernachten, begründet Veltmann mit der Kooperationsverpflichtung gegenüber den Jobcentern. „Die von Ihnen bemängelte Regelung beruht darauf, dass wir als Trägerorganisation unabgesprochenes Fernbleiben der Bewohnerinnen nach spätestens drei Werktagen dem zuständigen Kostenträger mitteilen müssen, der dann seinerseits wegen fehlender Mitwirkung die Zahlung für die Unterhaltskosten einstellt“, schreibt Veltmann an den Rechtsanwalt von Tina S. Henrik Solf.
aus Taz vom 12.8.2015
PETER NOWAK

Kein Recht auf Platz

AKTION Gericht untersagt Open-Air-Kino auf dem „Leo“ – weil der teilweise der Kirche gehört

Ein Open-Air-Kino gegen Verdrängung hatte die Stadtteilinitiative „Hände weg vom Wedding“ für Sonntagabend auf dem Weddinger Leopoldplatz geplant. Der Film „Buy, Buy St. Pauli“ über Gentrifizierung in Hamburg sollte gezeigt und anschließend mit den FilmemacherInnen diskutiert werden. Doch dann musste sich die Stadtteilinitiative mit der eigenen Verdrängung auseinandersetzen.

Am 24. April hatte das Amtsgericht Wedding der evangelischen Nazarethkirchengemeinde recht gegeben und die Veranstaltung auf dem Areal untersagt. Es gebe genügend Platz auf dem nichtprivaten Teil des Platzes, so die Begründung der Richterin. Sie zog zudem den politischen Charakter der Veranstaltung in Zweifel.

Zuvor hatte die Stadtteilinitiative noch eine einstweilige Verfügung erwirken können. Weil die als Kundgebung angemeldete Filmvorführung unter den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit falle, sei die Gemeinde zur Duldung der Aktion verpflichtet, so die Begründung.

Enttäuscht von dem Urteil ist Martin Steinberg von der Stadtteilinitiative. „Erschreckend“ sei es, „mit welchem Nachdruck die Nazarethkirchengemeinde versucht, eine politische Meinungsäußerung auf Teilen des Platzes zu verhindern“, sagte er zur taz. Er verwies darauf, dass das Areal mit öffentlichen Mitteln saniert wurde, bevor es 2006 in den Besitz der Gemeinde überging.

Für Steinberg ist mit dem Urteil der Konflikt nicht beendet. Er wird auch Thema der Aktionstage sein, die noch bis zum 30. April an verschiedenen Orten in Wedding stattfinden. Am 28. April um 20 Uhr wird Robert Maruschke im „Ex-Rotaprint“ in der Gottschedstraße 4 über Stadtteilorganisierung in den USA berichten.

Am 30. April ab 18.30 Uhr wird der ganze Leopoldplatz zum Ort der politischen Auseinandersetzung. Dann beginnt dort eine Stadtteildemo unter dem Motto „Organize! Gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung!“, die durch den Wedding zieht.

Anders als in den vergangenen Jahren haben die OrganisatorInnen auf den Zusatz „Walpurgisnacht“ verzichtet. „Damit wollten wir betonen, dass es uns um eine antikapitalistische Demonstration geht, und auch Menschen im Stadtteil ansprechen, die mit dem Bezug zur Walpurgisnacht nichts anfangen können“, begründete Steinberg diese Entscheidung.

Programm der Aktionswoche „Hände weg vom Wedding“:

haendewegvomwedding.blogsport.eu


http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2015%2F04%2F27%2Fa0099&cHash=801051ea40e79a52a20cfdd079ce761e

Peter Nowak

Kein Recht auf Platz

Die Privatisierung des öffentlichen Raums schränkt die Grundrechte ein. Auch die Mieterbewegung ist davon betroffen.

Der Leopoldplatz im Berliner Stadtteil Wedding wird täglich von vielen Menschen überquert und die meisten von ihnen dürften ihn als öffentlichen Platz wahrnehmen. Kaum jemand weiß, dass auf Teilen des Platzes die Grundrechte nur eingeschränkt gelten. Erst seit die Initiative »Hände weg vom Wedding«, in der sich Weddinger Mieter und Stadtteilaktivisten zusammengeschlossen haben, dort Anfang August eine Videokundgebung mit dem Film »Mietrebellen« veranstalten wollten, wurde deutlich, dass der Platz gar nicht so öffentlich ist. Seit 2006 gehört ein Teil des Leopoldplatzes der evangelischen Nazareth-Kirchengemeinde, die eine Genehmigung der Kundgebung ablehnte. Auf dem Platz müsse politische Neutralität herrschen, lautete die Begründung des Vorsitzenden der Kirchengemeinde, Sebastian Bergmann.

Das Berliner Amtsgericht schloss sich dieser Sichtweise an und wies eine einstweilige Verfügung gegen das Platzverbot mit der Begründung zurück, die Kirchengemeinde sei »nicht unmittelbar an die Grundrechte gebunden«. Denn bei ihr handele es sich nicht um »eine staatliche Organisation oder ein Unternehmen, das mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand steht«. Deshalb finde in diesem Fall auch das Fraport-Urteil aus dem Jahr 2005 keine Anwendung. Damals entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch auf einem Flughafen Proteste gegen die Abschiebung von Flüchtlingen möglich sein müssen.

Der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle, der die Weddinger Stadtteiliniative juristisch vertrat, hat für die Entscheidung des Amtsgerichts kein Verständnis und hält sie für rechtsfehlerhaft. Im Gespräch mit der Jungle Word kritisierte er, dass das Amtsgericht einen Widerspruch verunmöglicht habe, weil es die Entscheidung nicht per Fax, sondern per Post versandt habe. Aus zeitlichen Gründen seien weitere rechtliche Schritte so nicht mehr möglich gewesen. Für Stolle hat das Gericht damit einen Rechtsschutz vereitelt. Das Platzverbot hatte trotzdem keinen Bestand, weil ein großer Teil der Teilnehmer der Kundgebung auf dem Leopoldplatz die Trennlinie zum kirchlichen Teil des Platzes souverän ignorierte.

Bereits Mitte der neunziger Jahre machten künstlerische Initiativen und Stadtteilaktivisten mit Innenstadtaktionstagen auf die Konsequenzen einer Privatisierung öffentlicher Plätze aufmerksam. Schon damals wurde gewarnt, dass mitten in der Stadt Orte entstehen könnten, auf denen politische Meinungsäußerungen nicht mehr möglich und Menschen mit wenig Einkommen unerwünscht sind. Solche Aktionstage in Innenstädten gibt es nicht mehr, die Probleme, die bei ihnen angesprochen wurden, allerdings schon.

Vor allem in aufgewerteten Stadtteilen entzünden sich schnell Diskussionen über Trinker, die auf öffentlichen Plätzen zum Ärgernis werden. Betroffene der Debatte sind oft Menschen, die sich ihr Bier günstig im Spätkauf oder Discounter holen und auf einem öffentlichen Platz konsumieren wollen. Menschen, die es sich leisten können und wollen, alkoholische Getränke in einem der Restaurants zu verzehren, werden hingegen als begehrte Konsumenten umworben.

Eine Bewegung, die ein Recht auf Stadt fordert und ihren postulierten Anspruch ernst nimmt, sollte die Fragen, die damals die Organisatoren der Innenstadtaktionstage aufgeworfen haben, wieder aufgreifen. Eine Schwäche der Debatte um Stadtpolitik vor über 20 Jahren war allerdings die weitgehende Ausblendung der Eigentumsfrage. Man konzentrierte sich vor allem auf die Nutzung öffentlicher Plätze. Doch nicht nur die Auseinandersetzung um die Nutzung des Leopoldplatzes macht deutlich, dass die Frage des Eigentums mittlerweile eine zentrale Rolle spielt. Für den Münchner Publizisten Claus Schreer, der das Buch »Das Geschäft mit der Wohnung – Bodenspekulation und Stadtentwicklung im Kapitalismus« herausgegeben hat, ist die Frage nach den Eigentumsverhältnissen auch zentral für eine Mieterbewegung. »Einen wirklichen sozialen Wohnungsbau, der mit der Garantie dauerhaft preiswerter Mieten einhergeht, kann es überhaupt nur unter völliger Ausschaltung von Kapital- und Bankprofiten geben«, schreibt er.

http://jungle-world.com/artikel/2014/35/50479.html

Peter Nowak

Wenn auf privatisierten Plätzen die Grundrechte nicht mehr gelten

Kampf für Mieterrechte und gegen Privatisierung von öffentlichem Raum im Wedding

„Organisiert Mieterinitiativen. Lernt Eure Nachbaren kennen.  Nutzt öffentliche Plätze für Eure Treffen“.   Diese Aufforderung richtete eine Rednerin der StadtteiIinitiative   „Hände weg vom Wedding“  an ca. 250 Menschen, die sich dort am Donnerstagabend auf dem Leopoldplatz   zu Open-Air Aufführung des  Films „Mietrebellen“ von Gertrude Schulte Westenberg und Matthias Coers versammelt hatten.
Er zeigt die Vielfalt der Berliner  Mieterkämpfe von den Protesten der Senioren der Stillen Straße und der Palisadenpanther bis zu der Bewegung gegen Zwangsräumungen.  Daran knüpften Rednerinnen des Weddinger Bündnisses,  in dem sich MieterInnen und StadtteilaktivistInnen zusammengeschlossen haben, mit aktuellen Beispielen aus dem Stadtteil an. Sie erinnerten daran, dass im Juni  Tina S. aus ihrer Wohnung in der Weddinger Buttmannstraße 18, in der sie über 30 Jahre gewohnt hat,  zwangsgeräumt wurde.  Eine Erwerbslosenaktivistin berichtet, dass die Mieten auch im Wedding  oftmals über den Satz liegen, den das Jobcenter Hartz IV-EmpfängerInnen zubilligt.  Für sie bleibt dann nur die Alternative, den Rest der Miete von ihren kargen Einkünften zu bestreiten oder wegzuziehen.
Bereits  2010 trafen sich MieterInnen zu mehreren  Veranstaltungen,  um über die aktuellen Aufwertungsentwicklungen im Stadtteil zu analysieren und Gegenstrategien zu entwickeln (siehe MieterEcho 541/Juni 2010).   Seit letztem Jahr veranstaltet die Initiative „Hände weg vom Wedding“ regelmäßig Kundgebungen auf öffentlichen Plätzen und  vor Jobcentern, um auf  die  Verarmungsprozesse und die drohende Verdrängung  einkommensschwacher Menschen im Stadtteil aufmerksam zu machen.

Wenn die Grundrechte nicht mehr gelten

Der  Teil des Leopoldplatzes, der seit 2006 im Eigentum  der Nazareth-Kirchgemeinde ist,  sollte für die MieterInnenkundgebung  zur Verfügung stehen.    Der  Vorsitzende  des Gemeindekirchenrates  Sebastian Bergmann erklärte, man müsse die politische Neutralität achten. Davon  war er  auch nicht durch den Offenen Brief der beiden Regisseure des Films „Mietrebellen“  abzubringen, in dem sie fragten, ob „eine evangelische Gemeinde ihrem Anspruch nach, als Ort der Armen und Verdrängten, ihre Tore nicht öffnen müsste, statt sie für diese öffentliche Filmaufführung zu schließen.“   Unterstützung bekam die Kirchengemeinde durch das Berliner Amtsgericht. Es lehnte eine Einstweilige Verfügung gegen das Platzverbot mit der Begründung ab, dass  die Kirchengemeinde  „nicht unmittelbar an die  Grundrechte gebunden“ sei. Denn bei ihr handele es nicht um  „eine staatliche Organisation oder ein Unternehmen, das mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand steht.“   Mit dieser Begründung bekommen aber private Organisationen eine Handhabe, demokratische Grundrechte wie  Demonstrations- und Versammlungsfreiheit z außer Kraft zu setzen. Vor einer solchen Entwicklung hatten  KritikerInnen der neoliberalen Stadtentwicklung in den 90er Jahren mit  Innenstadtaktionstagen gewarnt.   Die Weddinger Initiative hat nun den Kampf um den öffentlichen Raum und die Interessen der MieterInnen zusammengeführt, in dem sie  den Platz für einige Stunden in Besitz genommen  und über  den MieterInnenwiderstand zu diskutieren.

http://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/mietrebellen-evangelische-kirche.html

MieterEcho online 08.08.2014

Peter Nowak

Mietrebellen vor Kirche unerwünscht

Es sollte eine Premiere werden. Am heutigen Donnerstag wollte die Initiative »Hände weg vom Wedding« ab 19 Uhr den Film »Mietrebellen« erstmals unter freiem Himmel zeigen. Die Dokumentation über die Mieterbewegung in Berlin läuft derzeit recht erfolgreich in den Kinos. Auch der Auftritt eines Hip-Hop-Musikers war geplant.

Doch aus dem Vorhaben wird wohl nichts. »Aus Gründen der politischen Neutralität darf die Veranstaltung auf dem Platz nicht stattfinden«, erklärt Sebastian Bergmann von der Nazareth-Kirchengemeinde. Die Kirche ist zuständig, weil ein Teil des Leopoldplatzes 2006 in ihr Eigentum überging.

»Ein öffentlicher Platz wird privatisiert, und dann soll dort das Demonstrationsrecht nicht mehr gelten«, kritisiert Anna Dorn von »Hände weg vom Wedding«. Die Stadtteilinitiative will nun mit einer einstweiligen Verfügung die Kundgebung doch noch kurzfristig durchsetzen. Dorn verweist in diesem Zusammenhang auf das »Fraport-Urteil« des Bundesverfassungsgerichts von 2011. Die Karlsruher Richter erklärten damals, dass auch privatisierte Orte wie Flughäfen, Bahnhöfe oder Malls öffentliche Foren seien, in denen eine unmittelbare Grundrechtsbindung gelte, so dass Demonstrationen nicht ohne Weiteres verboten werden können. In einem Brief an die Kirchengemeinde forderten unterdessen auch die Regisseure von »Mietrebellen«, das Verbot aufzuheben.

Anwohner berichten unterdessen, dass seit der Privatisierung einiges anders sei auf dem Leopoldplatz: So seien einkommensschwache Menschen dort generell nicht mehr erwünscht – auch dagegen soll protestiert werden.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/941626.mietrebellen-vor-kirche-unerwuenscht.html

Peter Nowak