Die Arbeitsbedingungen vor allem für osteuropäische Migranten in Deutschland erinnern teils an frühkapitalistische Zustände. Das Projekt »Testing EU Citizenship as Labour Citizenship« setzt sich deshalb für die Stärkung der Rechte von Beschäftigten im EU-Raum ein.
Der Kampf dauert mittlerweile fast zwei Jahre. Dennoch haben die acht rumänischen Bauarbeiter bislang keinen Cent ihres Lohns erhalten. Sie waren auf der Baustelle des Einkaufszentrums »Mall of Berlin« tätig. Doch ihre Arbeitgeber haben ihnen den Lohn vorenthalten. Die Beschäftigten gewannen, unterstützt von der Basisgewerkschaft FAU, mehrere Prozesse. Doch auch das nützte nichts. Denn die beklagten Unternehmen gingen durch alle Gerichtsinstanzen, nur um am Ende Insolvenz anzumelden. Die Arbeiter befinden sich mittlerweile längst wieder in Rumänien oder arbeiten in anderen europäischen Ländern.
Simina Guga hält Kontakt zu ihnen und informiert sie über die juristische Entwicklung ihrer Klagen in Deutschland. Guga ist die für Rumänien zuständige Koordinatorin des Projekts »Testing EU Citizenship as Labour Citizenship«, das sich der Stärkung der Rechte von Beschäftigten in der EU widmet. Wie notwendig das ist, zeigen die von dem Projekt gesammelten Erfahrungsberichte von Beschäftigten aus verschiedenen süd- und osteuropäischen Ländern, die in Deutschland unter miserablen Bedingungen gearbeitet haben. Sie sind auf dem Portal www.testing-eu-citizenship.de nachzulesen.
»Nach unseren Untersuchungen leiden Arbeitsmigranten in der Fleischverarbeitungsindustrie an physischen Verletzungen und kältebedingten Folgeschäden aufgrund mangelnder Arbeitssicherheit. Ermöglicht durch ausgeprägtes Subunternehmertum werden Arbeiter aus anderen EU-Ländern in diesen Branchen häufig unterbezahlt, durch Scheinselbständigkeit der Sozialleistungen beraubt und in einigen Fällen sogar physisch und psychisch bedroht«, berichtete die Berliner Projektkoordinatorin Hannah Heyenn bei der Vorstellung des Abschlussberichts im Juli in Berlin. Zu Beginn wurde der kurze Dokumentarfilm »Der Fleischalbtraum« von Magdalena Pięta-Stritzke und Michał Talarek gezeigt, der Ausbeutungsverhältnisse offenlegt, wie sie eigentlich für den Frühkapitalismus typisch waren. »Wir fühlten uns wie in einem Arbeitslager. Die Unterkunft war schmutzig. An den Wänden war Schimmel«, berichtet ein polnisches Ehepaar in dem Film über seine Erfahrungen in einer Fleischverarbeitungsfabrik mit angeschlossener Unterkunft in der Nähe von Leipzig. Nach einer Zwölfstundenschicht sollten die Polen noch Überstunden leisten, Krankheiten sollten sie mit Alkohol auskurieren. Wer sich krankschreiben ließ, sei mit Lohnabzug bestraft worden, so die Beschäftigten in dem Film. Als ein Kollege die Arbeits- und Wohnbedingungen nicht mehr aushielt und kündigte, sei er von Beauftragten des Unternehmens geschlagen und schwer verletzt worden.
Kamila Schöll-Mazurek, die am Abschlussbericht von »Testing EU Citizenship as Labour Citizenship« mitgearbeitet hat, hob die zentrale Rolle hervor, die das System der Scheinselbständigkeit und des Subunternehmertums für solche Arbeitsverhältnisse in Deutschland spielt. In der Praxis habe sich gezeigt, dass es damit Beschäftigten schwer gemacht wird, ihre Rechte durchzusetzen, selbst wenn sie Gerichtsprozesse gewinnen. Jochen Empen vom Projekt »Faire Mobilität«, das beim DGB angesiedelt ist, benannte konkrete Maßnahmen, die die Rechte der Beschäftigten stärken sollen. Dazu gehört die transnationale Strafverfolgung, die es ermöglichen soll, Unternehmen wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht über Ländergrenzen hinweg juristisch zur Verantwortung zu ziehen.
Als weitere aussichtsreiche Möglichkeit zur Eindämmung von Diskriminierung und Lohnbetrug gilt die Kettenhaftung von Unternehmen. Mit ihr könnte in der Bauwirtschaft verhindert werden, dass Beschäftigte auf ihren Lohn verzichten müssen, wenn Subunternehmen in Konkurs gehen. Dann müsste das Generalunternehmen, das die Subunternehmen beauftragt hat, für entgangene Löhne haften. Projekte wie »Testing EU Citizenship as Labour Citizenship« fordern außerdem, Unternehmen dazu zu verpflichten, Rücklagen zu bilden, damit die Löhne der Beschäftigten auch bei einer Insolvenz gesichert sind. In Österreich sind solche Gesetze bereits in Kraft. In Deutschland muss die Diskussion darüber mit Betroffenen, Gewerkschaften und NGOs erst noch beginnen.
http://jungle-world.com/artikel/2016/33/54675.html
Peter Nowak