Protest wird breiter

MIETEN Wissenschaftler und Privatpersonen wehren sich gegen Zwangsräumung von Familie

Der Protest gegen Zwangsräumungen in Kreuzberg geht neue Wege. Mit einer sogenannten Selbstverpflichtungserklärung haben sich Initiativen und Einzelpersonen bereit erklärt, die Zwangsräumung der Familie Gülbol in der Lausitzer Straße 8 verhindern zu wollen. Weil die Familie bei einer vom Gericht verfügten Mietnachzahlung Fristen versäumt hatte, war ihr vom Hauseigentümer André Franell gekündigt worden.

Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht. Ein erster Räumungsversuch musste am 22. Oktober abgebrochen werden, nachdem sich etwa 150 UnterstützerInnen vor dem Hauseingang versammelt hatten (taz berichtete). Die Gerichtsvollzieherin will das nächste Mal mit Polizeibegleitung wiederkommen.

Ein Zeichen setzen

Der Fall hat inzwischen auch Wissenschaftler alarmiert. So will sich die an der Fachhochschule Fulda lehrende Politologin Gudrun Hentges an einer neuerlichen Blockade beteiligen. „Damit will ich ein Zeichen gegen das Steigen der Mieten setzen“, erklärt sie gegenüber der taz. „Davon bin ich auch als Akademikerin betroffen. Ich wohne in Schöneberg in einem Haus, das in zehn Jahren siebenmal verkauft wurde.“

Hentges ist ein Beispiel für das erfolgreiche Netzwerk, das in Kreuzberg gegen Zwangsräumungen geknüpft wird. Andere Unterstützer sind Dirk Behrendt (Grüne), der Autor Raul Zelik, der Kinderzirkus Cabuwazi und die Frauen- und Mädchenabteilung des Fußballvereins Türkiyemspor, die ebenfalls blockieren will. „Dieser Kontakt ist in der Protesthütte am Kottbusser Tor entstanden, in der sich MieterInnen der Initiative Kotti und Co gegen drohende Verdrängung wehren“, sagt Robert Claus vom Türkiyemspor-Förderverein. „Es geht nicht um Kreuzberger Sozialromantik. Es soll sichergestellt werden, dass Menschen mit niedrigen Einkommen weiter hier wohnen können.“

Manuela Bojadzijev hat nicht nur den Einzelfall im Blick. „Mir geht es um die Frage, wie wir in Berlin mit den Folgen der Wirtschafts- und Bankenkrise umgehen“, erklärt die wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Europäische Ethnologie an der Humboldt-Universität.

Dass die Familie Gülbol kein Einzelfall ist, bestätigt David Schuster vom Bündnis „Zwangsräumungen gemeinsam verhindern“. „Seit Ende Oktober melden sich betroffene Familien bei uns, alle mit Migrationshintergrund“, betont er. So soll ein schwerkrankes Seniorenehepaar seine Wohnung in einem Haus der Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) in der Lübbener Straße räumen.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2012%2F11%2F21%2Fa0146&cHash=4acd645119287420d16b5762c28f286f
Peter Nowak

Saftige Strafen für Schweizer AKW-Gegner

Wegen einer Sitzblockade auf der Zufahrtsstraße zum Atomkraftwerk Mühleberg wurden mehr als 30 Schweizer AKW-Gegner zu hohen Geldstrafen von insgesamt 30 000 Franken verurteilt. Die Initiative »Mühleberg aussitzen« erklärte, mit der zivilgesellschaftlichen Aktion im Herbst 2011 habe man verhindern wollen, dass der wegen zahlreicher Sicherheitsmängel in die Kritik geratene Reaktor wieder in Betrieb genommen wird. Dagegen hatte es massive Kritik in der Schweiz gegeben, die bis in Politik und Justiz reicht. »Obwohl das Bundesverwaltungsgericht zu dem gleichen Schluss über den Schrottreaktor Mühleberg wie die besorgten Bürger kam, werden diese bestraft und die AKW-Betreiber kommen ungeschoren davon«, moniert die Pressesprecherin der ökologischen Initiative. Die Umweltinitiative hat ein Sammelkonto eingerichtet, damit die Betroffenen nicht auf den Geldforderungen sitzen bleiben. www.aussitzen.ch
http://www.neues-deutschland.de/artikel/225078.bewegungsmelder.html
Peter Nowak

Stärkung des Demonstrationsrechts

Sitzblockaden sind nicht automatisch strafbar. Das ist das Resümee einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März.

Geklagt hatte ein Frankfurter, der im März 2004 zusammen mit 40 weiteren Aktivisten aus Protest gegen den Irak-Krieg eine Zufahrt zu einem US-Stützpunkt blockiert hatte. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht Frankfurt wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, dass diese Verurteilung den Angeklagten in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, festgeschrieben in Artikel 8 des Grundgesetzes, verletze. Die Richter in Frankfurt hätten die Angemessenheit der Gewaltanwendung berücksichtigen müssen. So sei die Aktion im Vorfeld angemeldet worden und es standen Ausweichstrecken zur Verfügung. Der Fall muss nun vor dem Landgericht Frankfurt neu verhandelt werden.
 

In der Begründung ihrer schreiben die Richter:
——————————————————————————–
 Der Umstand, dass die gemeinsame Sitzblockade der öffentlichen Meinungsbildung galt – hier: dem Protest gegen die militärische Intervention der US-amerikanischen Streitkräfte im Irak und deren Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland -, macht diese erst zu einer Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG.
Die Richter machten ihren Kollegen von der Vorinstanz zudem klar, dass die Demonstranten selber über den Ort ihrer Proteste entscheiden.
——————————————————————————–
 Der Argumentation des Landgerichts, dass die unter Umständen betroffenen US-amerikanischen Staatsbürger und Soldaten die Irakpolitik der US-amerikanischen Regierung nicht beeinflussen könnten, so dass die Aktion von ihrem Kommunikationszweck her betrachtet ungeeignet gewesen sei, scheint die Annahme zugrunde zu liegen, dass ein derartiger Sachbezug nur dann besteht, wenn die Versammlung an Orten abgehalten wird, an denen sich die verantwortlichen Entscheidungsträger und Repräsentanten für die den Protest auslösenden Zustände oder Ereignisse aktuell aufhalten oder zumindest institutionell ihren Sitz haben. Eine derartige Begrenzung auf Versammlungen im näheren Umfeld von Entscheidungsträgern und Repräsentanten würde jedoch die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit mit unzumutbar hohen Hürden versehen und dem Recht der Veranstalter, grundsätzlich selbst über die ihm als symbolträchtig geeignet erscheinenden Orte zu bestimmen, nicht hinreichend Rechnung tragen.
Klar wird auch erklärt, dass nicht jede Behinderung als „unfriedlich“ gelten kann:
——————————————————————————–
 Eine Versammlung verliert den Schutz des Art. 8 GG grundsätzlich bei kollektiver Unfriedlichkeit. Unfriedlich ist danach eine Versammlung, wenn Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige Gewalttätigkeiten stattfinden, nicht aber schon, wenn es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen.

Auch Antifa-Blockaden angemessen?

Die Entscheidung dürfte auch über den aktuellen Fall hinaus Bedeutung haben. Besonders die Blockade eines Neonaziaufmarsches in Dresden sorgte für große Diskussionen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Januar 2010 entschieden hatte, die Polizei hätte eine antifaschistische Blockade im Jahr 2010 auflösen und den Rechten ihr Demonstrationsrecht gewährleisten müssen.

Gegen zahlreiche Menschen, die sich im Februar 2011 abermals an Blockaden gegen den rechten Aufmarsch in Dresden beteiligten, ermittelt die Polizei. Gegen das für die Blockaden verantwortliche Bündnis Dresden nazifrei wird sogar nach dem Paragrafen §129 wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt sich die Frage, ob auch die Blockaden gegen den rechten Aufmarsch angemessen sind oder nicht.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34462/1.html

Peter Nowak

In Dresden wurde der Naziaufmarsch verhindert

Nach erfolgreicher Blockade Razzia beim Bündnis Dresden Nazifrei
Seit dem frühen Morgen waren Tausende Menschen aus ganz Deutschland auf den Beinen, um zu verhindern, dass Neonazis durch die Stadt demonstrieren. Am späten Nachmittag vermeldete das Protestbündnis – auf Facebook – einen Erfolg. Wegen der Blockaden fiel der rechte Aufmarsch im Dresdener Innenstadtbezirk aus.

Ein Teil der Neonazis versuchte mit Spontandemonstrationen in Pirna und Leipzig die Niederlage in Dresden auszugleichen. Doch mit Verweis auf einen polizeilichen Notstand wurde ihnen auch in Leipzig ein Aufmarsch verwehrt.

Damit ist zum zweiten Mal hintereinander der Versuch der Rechten gescheitert, mit einer Großdemonstration anlässlich des Jubiläums der Bombardierung Dresdens Stärke zu zeigen. Diese zweimalige Niederlage dürfte für künftige Planungen demobilisierend auswirken. Für die Rechten war Dresden der letzte Ort, wo sie jahrelang unangefochten demonstrieren konnten. Nach der Verhinderung im letzten Jahr mobilisierten die Nazigegner in diesem Jahr besonders intensiv.

Dabei hatte sich die Situation gegenüber dem Vorjahr für die Antifaschisten erschwert. Die Rechten wollten mit der Anmeldung eines Sternmarsches erfolgreiche Blockaden erschweren, scheiterten damit aber letztlich juristisch. Zudem hatte das Dresdner Verwaltungsgericht Ende Januar 2011 mit dem Verweis auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erklärt, die Polizei hätte im vergangenen Jahr „geeignete polizeiliche Mittel“ einsetzen müssen, um den Aufmarsch der Rechten zu ermöglichen. Deshalb stellten sich die Nazigegner in diesem Jahr auf ein robusteres Vorgehen der Polizei ein. Tatsächlich kam es bei Räumungsversuchen zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Teilen der Antifaschisten.

Aber auch unter den Nazigegnern gab es Debatten über die geeigneten Aktionsformen. Nachdem die Rechten und ihre Gegner schon größtenteils aus Dresden abgezogen waren, durchsuchte die Polizei das Büro des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ und einer im gleichen Gebäude befindlichen Jugendinitiative. Nach Informationen der taz beschlagnahmten die Beamten mehrere Computer. Die Website des Bündnisses ist gerade nicht erreichbar. 
 
http://www.heise.de/tp/blogs/8/149302

Peter Nowak

Antifaschist Hans Coppi vor Gericht

Berliner VVN-BdA-Chef soll bei Blockade von Nazi-Marsch versucht haben, Polizisten zu schlagen
Blockaden sind ein wirksames Mittel, um Nazi-Aufmärsche zu verhindern. Die Blockierer jedoch werden oft kriminalisiert. In diesem Fall steht der Antifaschist Hans Coppi vor Gericht.
 

Am Montag wird vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen gegen den Landesvorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Hans Coppi, verhandelt. »Der Vorwurf lautet, ich hätte versucht, Einsatzkräfte der Polizei am 5. Dezember 2009 bei der Blockade des NPD-Aufmarsches in Königs Wusterhausen mit einer mitgeführten Fahnenstange zu schlagen und zu stechen«, erklärt Coppi. Er bestreitet den Vorwurf.

Rund 600 Menschen hatten am 5. Dezember gegen den Neonaziaufmarsch in Königs Wusterhausen protestiert. Aufgerufen zu der Protestdemonstration hatte ein Bündnis gegen Rechts, dem zivilgesellschaftliche Initiativen und politische Parteien angehören. Allerdings wurde die Blockade von der Polizei nach kurzer Zeit geräumt.

In einem auf der linken Internetplattform Inforiot veröffentlichten Augenzeugenbericht heißt es: »Die Neonazis starteten etwas über eine Stunde zeitversetzt vom Bahnhof aus. Eine Blockade auf halber Strecke der Naziroute wurde von der Polizei gewaltsam geräumt. Dennoch verzögerte sich durch diesen Protest der Ablauf der rechten Aktion erheblich. An mehreren weiteren Punkten der Route konnten Antifas lautstark stören. Das ›Nazis raus!‹ übertönte oftmals die Hetzparolen der Rechten.«

Bei der Auflösung der Blockade durch die Polizei wurde auch eine Fahne der VVN-BdA beschlagnahmt. Unter den Blockierern befand sich Hans Coppi, dessen Eltern Hans und Hilde 1942 beziehungsweise 1943 als Mitglieder der Widerstandsgruppe »Rote Kapelle« von den Faschisten hingerichtet worden sind. Seine Personalien wurden aufgenommen, was die Grundlage des Verfahrens ist. Dass im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten in Königs Wusterhausen nur gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet wurde, begründet Coppi mit der Vermutung, dass ein Sündenbock gesucht werden musste, weil die Polizei von der Blockade genervt war.

Markus Tervooren vom Vorstand der Berliner VVN-BdA sagt, die Blockade von Königs Wusterhausen habe danach in vielen Städten in Brandenburg Schule gemacht. »Ob in Eberswalde, Bernau, oder Strausberg – in den vergangenen Wochen blockierten Antifaschistinnen und Antifaschisten immer wieder die Aufmarschversuche von Brandenburger und Berliner Neonazis.«

Das soll auch in den nächsten Wochen weitergehen. Für den Sonnabend der kommenden Woche kündigte die NPD kurzfristig einen Aufmarsch in Finsterwalde an. Antifaschistische Gegenaktionen werden vorbereitet. Schon seit Monaten geplant ist ein Aufmarsch der rechtsextremen Kameradschaft Märkisch Oder Barnim in Manschnow im Oderbruch am 10. Juli. Auch in diesem Fall mobilisieren Antifagruppen zu Gegenaktionen.

»Naziaufmärsche blockieren ist unser Recht«, betont Tervooren selbstbewusst. Die VVN-BdA ruft dazu auf, Hans Coppi bei seinem Prozess zu unterstützen.

Verfahren gegen Hans Coppi am 28. Juni, 11.45 Uhr, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, Saal 2003 (Schöffensaal)

http://www.neues-deutschland.de/artikel/173945.antifaschist-hans-coppi-vor-gericht.html

Peter Nowak

Dresden – 13.2. – ein Nachtrag

Am vergangenen Samstag hat die Linke in Dresden mit der Verhinderung des Neonaziaufmarsches einen realen und nicht nur, wie beispielsweise bei den Blockaden in Heiligendamm im Jahr 2007, einen symbolischen Erfolg errungen.

Der rechte Aufmarsch in Dresden war in den letzten Jahren der zentrale Termin in ihrer politischen Agenda. Denn viele andere langjährige Aktionen, wie der Rudolf-Hess-Gedenkmarsch, waren durch die antifaschistischen Proteste und die darauf reagierenden staatlichen Maßnahmen nicht mehr durchführbar.

Während in Berlin schon am 8.Mai 2005 ein Bündnis aus Antifaschisten und Zivilgesellschaft einen Neonaziaufmarsch durch Blockaden verhinderte, konnten die Rechten bis zum vergangenen Samstag in Dresden marschieren. Denn die politisch Verantwortlichen hatten bisher mit ihrem Agieren gegen „linke und rechte Extremisten“ in Wirklichkeit den Rechten den Rücken freigehalten. Zudem wird das Anliegen des rechten Aufmarsches, die Dresdner Bevölkerung als wahre Opfer des 2.Weltkrieges zu stilisieren, auch von Teilen der Dresdner Bevölkerung geteilt, die sich nicht öffentlich auf der rechten Demo zeigen würden.  Diese Gemengelage hat dazu geführt, dass bisher in Dresden die Antifaschisten als größere Gefahr als die Rechten gesehen wurden. Das war das Klima, in denen die Nazis marschieren konnten und die Linken isoliert waren.

Linke und Zivilgesellschaft

Dass sich in diesem Jahr der Wind gedreht hat, liegt  an dem Bündnis zwischen der größten Teil der aktiven antifaschistischen Szene und Teilen der Dresdner Zivilgesellschaft, die sich nicht länger mit symbolischen Aktionen a la Friedensgebeten und Menschenketten begnügen wollten.    Diese Aktionen haben  den Naziaufmarsch nicht verhindert und das war auch gar nicht ihr Ziel. Die politisch Verantwortlichen von Dresden haben sich noch in der letzten Woche mit  demVerbot des rechten Aufmarsches, das juristisch so gehalten war, dass es abgelehnt werden mußte, blamiert. Dass die Rechten nicht marschieren konnten, ist allein den aktiven Gegendemonstranten zu verdanken.

 Mit dem Blockadekonzept wurde eine Aktionsform gefunden, auf die sich alle Akteure einigen konnten.  Als die Polizei vor mehr als 3 Wochen mit Razzien und der Beschlagnahme von Mobilisierungsmaterialen auf den Blockadeaufruf reagierte, hatte das  Bündnis seine entscheidende Bewährungsprobe zu bestehen.  Schnell zeigte sich, dass sich aus dem Bündnis niemand distanzierte. Vielmehr war die Bereitschaft nun erst recht den Rechten entgegenzutreten noch gewachsen.

Nur auf dieser Grundlage war der Erfolg vom Samstag möglich. Hätte die Blockade nur aus Antifas und radikalen Linken bestanden, wäre sie wohl  von der Polizei geräumt worden. Aber alte Frauen, Menschen mit Gewerkschaftsfahnen und Mandatsträger verschiedener Parteien abzuräumen, damit die Nazis marschieren können, das war für die Staatsapparaten ein zu hoher Preis.

Für die linke Bewegung sollte die Lehre aus Dresden sein, solche  Bündnisse für die Durchsetzung ganz konkreter Ziele in Zukunft öfter anzustreben. Das bedeutet nicht, dass die Bündnispartner die Position der Linken akzeptieren müssen. Konkret für Dresden war es nicht nötig, eine einheitliche Meinung über die Sinnhaftigkeit der alliierten  Bombardements zu haben, um sich den Nazis entgegen zu stellen.  Das bedeutet aber auch nicht, dass die linken Aktivisten in dem Bündnis aufgehen und die Partner nicht mehr kritisieren dürfen.

 Gegen jede Totalitarismustheorie

Wie nötig eine inhaltliche Auseinandersetzung ist, zeigte sich noch wenige Tage vor dem Dresdener Aufmarsch. Da erweist sich Christian Demuth von dem zivilgesellschaftlichen Verein „Bürger.Courage e.V.“  als  Nachbeter der sächsischen Totalitarismustheorie, die besagt, dass man die Nazis nicht kritisieren kann, ohne sich nicht mindestens genau so vehement von der DDR zu distanzieren.

So behauptet Demuth in einem Interview mit der Taz  im Zusammenhang mit der alliierten Bombardierung Dresdens:  „ Die DDR hatte die Propaganda aus dem Goebbels-Ministerium im Grunde dankbar aufgenommen, um gegen die angloamerikanischen Imperialisten Stimmung machen zu können.“

Dass die DDR die alliierten Bombardements auf Dresden im kalten Krieg instrumentalisieren ist bekannt und beschämend. Zu behaupten, sie hätte dabei die Goebbels-Propaganda fortgesetzt ist eine Geschichtsfälschung, die man auch bei Personen nicht durchgehen lassen sollte, mit denen man gemeinsam gegen die Nazis auf die Straße geht.   

http://www.freitag.de/community/blogs/peter-nowak/dresden—132—-ein-nachtrag

Peter Nowak

Dresden: Rechter Aufmarsch blockiert

An den Blockaden beteiligten sich Menschen allen Alters und der verschiedenen politischen Richtungen.
Am Samstagabend sah man in Dresden-Neustadt viele feiernde Menschen. Sie hatten bei winterlichen Temperaturen teilweise über 10 Stunden auf der Straße ausgeharrt, um den bundesweit größten Aufmarsch von Rechtsextremisten zu verhindern. Wie auch in den vergangenen Jahren, hatte die ansonsten zerstrittene Rechte zum Jahrestag der alliierten Bombardierung von Dresden in die Elbestadt mobilisiert.

Mehrere Tausend Rechte aus Deutschland und dem europäischen Ausland hatten sich am Bahnhof Neustadt versammelt. Doch am Nachmittag erklärte die Polizei, dass sie sich wegen der Blockaden nicht in der Lage sehe, die Demonstration zu gewährleisten. Eine ähnliche Konstellation hatte es schon am 8.Mai 2005 in Berlin gegeben, wo auch eine von Linken und Teilen der Zivilgesellschaft getragene Blockade einen rechten Aufmarsch verhinderte.

In Dresden war dies in den vergangenen Jahren nicht gelungen. Deshalb hatte die rechte Szene die Dresden-Demonstration zu einem festen Termin erklärt. Dass der rechte Aufmarsch in diesem Jahr verhindert werden konnte, lag vor allem an der Kooperation von Antifaszene und Teilen der Zivilgesellschaft, die sich nicht mehr nur auf rein symbolische Proteste, wie Friedensgebete und der von der von führenden sächsischen Politikern initiierte Menschenkette beschränken wollte. An den Blockaden beteiligten sich Menschen allen Alters und der verschiedenen politischen Richtungen.

Während der Mobilisierung zu der Aktion hatte die Polizei Plakate und Flyer beschlagnahmt. Auch die Kampagnenhomepage war abgeschaltet worden. Nach Einschätzung von Aktivisten hat dieses Vorgehen der Polizei die Mobilisierung verstärkt und das Bündnis verbreitert.

Ob mit der erfolgreichen Blockade die Dresdner Aufmärsche der Vergangenheit angehören, ist unklar. Auf rechten Internetseiten wird schon für das Jahr 2011 mobilisiert. Bei den Rechtsextremen wird verbreitet, dass sie alleine von der Polizei gehindert worden seien: „Wenn etwas den Marsch blockiert hat, dann lediglich die Polizei die den linksextremen Pöbel zum Vorwand genommen hat um den Notstand auszurufen.“ Auf Altermedia wird denn auch überlegt, das nächste Mal zu anderen Mitteln zu greifen: „Auf nationaler Seite wird die Frage sein, wie man künftig Veranstaltungen dieser Art durchführt. Der Wille das unter legitimen Mitteln zu tun, ist zwar löblich, aber letztlich doch nicht realisierbar sobald sich abzeichnet, dass die Sache ein paar Nummern größer wird als man dies auf Seiten des Systems bereit ist zuzulassen. Das war am 8. Mai 2005 in Berlin so oder im September 2008 anlässlich des von „pro Köln“ organisierten Anti-Islamkongress.“

 http://www.heise.de/tp/blogs/8/147080

Peter Nowak