„FREE ASSANGE“ – NICHT IN UNSEREM NAMEN!

Gegen einseitige Parteinahme für Julian Assange und die Vorverurteilung von Anna A. und Sofia W.!

Julian Assange ist der Medienstar dieser Tage. Für seine Fangemeinde rund um die Welt war es von Anfang an klar, dass der Wikileaks-Gründer von den Mächtigen fertig gemacht werden soll, weil er deren Geheimpapiere öffentlich machte. Im Namen der Unschuldsvermutung wurde der Beschuldigte in hastig inszenierten „FREE ASSANGE“-Kampagnen zum Unschuldslamm und Märtyrer stilisiert, während die beiden betroffenen Frauen, Anna A. und Sofia W., in unerträglicher Weise stigmatisiert, denunziert, diskreditiert und kriminalisiert werden. Als „Honeytrap“, Honigfalle, wurde das Thema in den Medien – und in der Linken – abgehandelt: Ein abgekartetes Spiel der beiden intriganten Schwedinnen gegen Julian Assange – im Auftrag des CIA.

Natürlich sollte diese Möglichkeit mitbedacht werden. Im Rahmen der Unschuldsvermutung muss sie sogar mitbedacht werden. Aber als eine von mindestens zwei Optionen. Die Unschuldsvermutung muss selbstverständlich für beide Seiten gelten.

Wir sind ganz entschieden gegen eine einseitige Parteinahme für Julian Assange und die durch Verschwörungstheorien und Feminismusphobie genährte Vorverurteilung von Anna A. und Sofia W.!

Julian Assange soll in Schweden vernommen werden. Das ist kein Anschlag auf die Pressefreiheit durch die dortigen Behörden, sondern schlicht und ergreifend praktizierter Opferschutz. Opferschutz eines Justizsystems, in dem eindeutig die Befindlichkeiten der (zumeist weiblichen) Opfer im Mittelpunkt stehen.

Die Wahrheit über die Vorfälle zwischen Julian Assange, Anna A, und Sofia W. in jenen Tage im August 2010 kennen wir alle nicht, diese ans Licht zu bringen sollte Aufgabe der schwedischen Justiz sein. Julian Assange streitet die Vorwürfe der sexuellen Belästigung ab. Also sollte es in seinem ureigensten Interesse sein, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Wenn er tatsächlich zu Unrecht beschuldigt wird, hat er ein Recht darauf, dass Anna A. und Sofia W. juristisch belangt werden.

Bei Licht betrachtet hat Julian Assange zur Klärung des Sachverhaltes bislang nichts beigetragen. Anstatt nach Schweden zu reisen, eine Aussage zu machen und die Vorwürfe aus der Welt zu schaffen, unterhält er einen internationalen Stab von AnwältInnen, um einer Vernehmung durch die schwedischen Behörden zu entgehen. Warum eigentlich?

Wenn die Geschichte von Anna  A. und Sofia W. stimmt, dann setzt Julian Assange Gewalt ein, um seine sexuellen Gelüste zu befriedigen. Und dann gehört er in den Knast. Sexuelle Gewalt ist kein Kavaliersdelikt, auch nicht bei einem Mann wie Julian Assange, der ja mit der großen Weltpolitik beschäftigt ist und deshalb von zwei Frauen nicht behelligt werden soll, die sich gegen „Banalitäten“ wie sexuelle Übergriffe wehren.

Sexuelle Gewalt ist Folter!!!

Es gibt keinen Grund, aufgeregte Pro-Assange-Kampagnen zu inszenieren, die als Votum für die Pressefreiheit verkauft werden, und wo en passant mühsam erkämpfte demokratische und Frauenrechte wie das Recht auf Opferschutz mit Füßen getreten werden. Außerdem ist Julian Assange nicht Wikileaks – und Wikileaks ist nicht Julian Assange. Die Arbeit würde nicht gestoppt, auch wenn der Schutzpatron aller geheimen Informanten im Knast säße.

An dem oben beschriebenen gängigen Deutungsmuster haben vor allem Medien kräftig mitgestrickt. Deshalb finden wir, ist es an der Zeit, dem etwas entgegenzusetzen, und als Publizierende laut und deutlich zu sagen:

FREE ASSANGE – NICHT IN UNSEREM NAMEN!

Pressefreiheit und Unterstützung des Medienprojekts Wikileaks: JA!

Bedingungslose Solidarität mit Julian Assange: NEIN!

Max Böhnel, Journalist, Montclair, NJ – USA, Birgit Gärtner, Journalistin, Hamburg,

Peter Nowak, Journalist, Berlin, Jan Tölva, Journalist und Autor, Berlin.

Wir laden alle Kolleginnen und Kollegen, Medien-, Kunst- und Kulturschaffenden ein, diesen Aufruf zu unterstützen.

Mail mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung des Namens als Mitunterzeichner/in an:

Free-Assange-Not-In-Our-Name@web.de

http://www.freitag.de/community/blogs/peter-nowak/free-assange–nicht-in-unserem-namen

Liebig heißt jetzt Scharni

Die Scharnweberstraße 29 soll teilgeräumt werden – der Eigentümer begründet den Rausschmiss mit Vertragsverletzung. Bürgermeister Schulz unterstützt das Hausprojekt in Friedrichshain.

Knapp einen Monat nach der Räumung der Liebigstraße 14 droht in Friedrichshain erneut ein Polizeieinsatz zur Durchsetzung von Vermieterinteressen: Am 3. März soll das Erdgeschoss der Scharnweberstraße 29 geräumt werden. Dort hatte auch ein Schenkladen sein Domizil, in dem gebrauchte Dinge kostenlos abgegeben wurden. Im April öffnet der Laden in der Jessnerstraße 41 neu. „Obwohl wir uns einer gerichtlichen Entscheidung fügen, um unser Projekt am Leben zu halten, akzeptieren wir das Vorgehen des Eigentümers Gijora Padovicz nicht“, erklärt Silke Pflüger (Name geändert) vom Schenkladen. Padovicz hatte die Räume mit der Begründung gekündigt, dass in den abgeschlossenen Verträgen eine Nutzung zu Wohnzwecken vorgesehen sei. „Uns wurde von Padovicz damals ein Wohnmietvertrag aufgenötigt, obwohl wir in den Verhandlungen betonten, dass wir im Erdgeschoss Vereinsräume des Scharnweber e. V. einrichten wollen“, betont Pflüger.

Weil das Geld des Förderprogramms „Soziale Stadterneuerung“ nur für Wohnraumsanierung fließt, seien die Interessen der MieterInnen ignoriert worden. Vor Gericht bekam Padovicz mit seiner Klage Recht. „So dienen öffentliche Mittel dem Profitinteresse des Eigentümers. Ein soziales Projekt muss weichen“, resümiert Pflüger bitter.

Größere Chancen für die MieterInnen sieht ihr Rechtsanwalt Burkhard Dräger in einem anderen Konflikt. Am 7.Oktober 2010 ließ Padovicz die seitdem leerstehende erste Etage des Hauses räumen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile des Landgerichts Berlin, die zur Räumung führten, aufgehoben und die Angelegenheit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Anspruch der Mieter auf rechtliches Gehör sei erheblich verletzt worden, rügt der BGH die Richterin, die der Kündigung wegen einer um einen Tag zu spät gezahlten Miete sowie einer Mietminderung nach einem Heizungsausfall stattgegeben hatte.

Jetzt will Dräger juristisch durchsetzen, dass die ehemaligen MieterInnen die Wohnungen wieder beziehen können. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung scheiterte bisher, weil keine ladefähige Postadresse der Eigentümer vorlag. Dort wollte auf Nachfrage der taz die Vorwürfe niemand kommentieren.

Bei einem Treffen mit der Der Dreh:Mieterberatungsstelle Asum und Kreuzbergs Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne) erhielten die MieterInnen Unterstützung. „Der Bezirk ist daran interessiert, dass der Verein im Gebäude sein Hausprojekt verwirklichen kann“, sagte Schulz der taz. Bei einem Gespräch mit dem Bürgermeister am vergangenen Dienstag lehnte Padovicz einen Räumungsaufschub ab. Trotzdem will Schulz die Moderationsversuche auch bei den anderen Konflikten fortsetzen. So beklagen die MieterInnen gegenüber der taz, dass ihnen jede Untervermietung untersagt sei und von ihnen vorgeschlagene NachmieterInnen abgelehnt werden. Auch der Asum-Geschäftsführer Werner Oehlert spricht sich für Verhandlungen zwischen den MieterInnen und dem Eigentümer aus. Schließlich habe der eine soziale Verpflichtung, wenn er die Häuser mit öffentlichen Geldern finanziere. Oehlert betonte allerdings, die Mittel des Bezirks seien begrenzt. Der habe bei Neuvermietungen ein Vorschlags-, kein Belegungsrecht.

Mittlerweile steht die Protestagenda. Am 3.März gibt es ab 10 Uhr vor der Scharni 29 eine Kundgebung gegen die Räumung. Auch am kommenden Samstag startet um 16 Uhr eine Demonstration vor dem Haus. Schon um 14 Uhr wird dagegen am Boxhagener Platz für eine Räumung demonstriert. Es geht um den seit Jahren bestehenden, bei Rechten beliebten Thor-Steinar-Laden „Tromsö“, gegen den die Friedrichshainer „Initiative gegen Rechts“ mobilisiert.

 http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/liebig-heisst-jetzt-scharni/

Peter Nowak

Freiheit des Gewissens

Der Protest gegen Werbeveranstaltungen der Bundeswehr an der Schule ist in der letzten Zeit gewachsen. Neben Schülern und Lehrern engagieren sich mittlerweile auch Elternverbände für einen Unterricht ohne Militär. So hat der »Bayerische Elternverband e.V.« kürzlich eine Petition an den bayerischen Landtag initiiert, in der gefordert wird, dass Schüler aus Gewissensgründen einer Bundeswehr-Veranstaltung fernbleiben können und für sie ein Ersatzunterricht angeboten werden muss. In der Begründung für die Petition verweist die Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbandes Maria Lampl auf die Kooperationsabkommen zwischen den Bundesländern und der Bundeswehr. Die habe dadurch große Einflussmöglichkeiten im Bereich der politischen Bildung der Schüler, sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrer und Referendare bekommen. Zudem kann die Bundeswehr nun den Schulen von sich aus Angebote von Informationsveranstaltungen machen, moniert Lampl.

Auch die politischen Hintergründe des verstärkten Interesses der Bundeswehr an Schulveranstaltungen werden in der Petition präzise benannt: »Der Wandel der Bundeswehr von einer reinen Verteidigungstruppe zu einer Interventionsarmee ist politisch gewollt und vollzogen.« Nach der Abschaffung der Wehrpflicht wächst das Interesse des Militärs, gezielt Interessenten für eine Freiwilligenarmee zu werben. Dafür sind neben Jobcentern die Schulen ein wichtiges Rekrutierungsfeld, wo junge Menschen mit unsicheren Zukunftsperspektiven erreicht werden können. Zur Gegenbewegung gehören Resolutionen der GEW ebenso wie Aktionen von militärkritischen Schülern gegen die Bundeswehrwerbung bis zur Petition des bayerischen Elternverbandes. Damit wird deutlich, dass ein antimilitaristisches Bewusstsein in Teilen der Bevölkerung nicht nur vorhanden ist, sondern sich auch politisch artikuliert.

 http://www.neues-deutschland.de/artikel/191740.freiheit-des-gewissens.html

Peter Nowak

Keine Post mehr vom Arbeitsamt

Der Erwerbslosenaktivist Werner Braeuner tötete 2001 den Chef eines Arbeitsamtes. Seit zehn Jahren sitzt er dafür im Gefängnis. Eine Veranstaltung in Berlin erinnert an seinen Fall.
Am 6. Februar 2001 wurde der Direktor des Arbeitsamtes Verden bei Bremen, Werner Herzberg, von dem Erwerbslosen Werner Braeuner erstochen. Braeuner war zuvor die Arbeitslosenhilfe, seine einzige EinnaEinnahmequelle gestrichen worden. Die Tat sorgte damals für großes Aufsehen. „Warum musste Werner Herzberg sterben?“, lautete der Titel eines Films, in dem der  Regisseur Martin Kessler den Hintergründen nachging.    „Wenn der Begriff von mildernden Umständen ein Sinn hat, dann hier“, schrieb der Mitbegründer der Gruppe „Die glücklichen Arbeitslosen“  Guillaume Paoli vor Prozessbeginn im August 2001. Zahlreiche Freunde Braeuners, darunter Aktivisten aus der französischen Erwerbslosenbewegung, appellierten in einem Offenen Brief: „Lassen wir Werner nicht fallen“.   „Die Gewalttätigkeit dieser Tat ist erschreckend, sie ist aber eine direkte Reaktion auf erlittene Gewalt und Ohnmacht. Werner ist das Thermometer einer steigenden Spannung“, hieß es in dem Brief. Der Gewerkschafter Werner Leicht schrieb:    „Werners Verzweiflungstat ist verständlich, aber nicht zu rechtfertigen, und sie ist kein „Ausweg“ aus der Misere.“  Französische Aktivisten besetzte sogar am 9. Juli 2001 das Informationszentrum der Deutschen Botschaft in Paris, um „gegen die übertriebene Medienhetze… gegen Werner Braeuner zu protestieren“, wie es in einer Erklärung heißt.
Nachdem er zu einer 12jährigen Haftstrafe verurteilt worden war, wurde es still um Werner Braeuner. Doch mehr als 10 Jahre nach der Tat und 2 Jahren vor seiner Haftentlassung wächst das Interesse an Braeuner wieder. Am vergangenen Montag berichtete Thomas Bodenstein aus Hameln auf Einladung des Erwerbslosentreffes im Berliner Stadtteilladen Lunte über die aktuelle Situation des Häftlings. Die Veranstaltung hatte auch das Ziel, die Vorgeschichte der Aktion zu thematisieren. Schließlich sei die Wut nach Sanktionen und Schikanen am Amt groß und in Internetforen von Erwerbslosen wurde auch schon mal die Meinung geäußert, dass es verwunderlich ist, dass nicht öfter solche Aktionen  passieren.

 Bodenstein hatte  zufällig einen  Text von Braeuner im  Internet  gefunden, der ihn sehr ansprach und daraufhin Briefkontakt aufgenommen. Als er ihn zu  einem Besuch einlud, zögerte Freudenthal nicht. Seitdem gehört er zu den wenigen ständigen Besucher von Braeuner.    Auf der Veranstaltung verteilte Bodenstein ein Informationsblatt  mit  Ratschlägen für  potentielle Gefangenenbesucher.  Denn durch seine Besuche wurde er für die Situation der Gefangenen sensibilisiert.
Kampf gegen Gefängnisarbeit 
In einem Radiointerview berichtete Braeuner über seine Haftsituation: „Ich war einem Haftraum von 7 ½ Quadratmetern, offene Toilette, 23 Stunden Einschluss und mit einem zweiten Gefangener musste ich mir die Zelle die ganze Zeit teilen.“  Auf Vergünstigungen konnte Braeuner nicht hoffen, weil er nach einer Zeit der Apathie nach seiner  Verurteilung auch das Gefängnis als  Kampffeld  sah. So verweigert er seit dem 12. Juni 2010 im Gefängnis Sehnde bei Hannover  die Arbeit.  In einer Erklärung verglich er diese Aktion mit  seinen Kampf gegen Zwangsmaßnahmen vom Arbeitsamt. Mit den Themen Zwangsarbeit und Widerstand dagegen  hat sich Braeuner auch in einigen Texten beschäftigt, die durch die Mitarbeit von Unterstützer wie Thomas Bodenstein mittlerweile auch  im Internet veröffentlicht sind. Der Kontakt zwischen beiden Männern dürfte auch nach der Haftentlassung nicht abbrechen. Bodenstein hat auf der Veranstaltung betont, dass Braeuner nicht wie manch anderer Gefangener seine  ersten Tage in Freiheit in einem Obdachlosenasyl verbringen muss.   

https://www.neues-deutschland.de/artikel/191574.keine-post-mehr-vom-arbeitsamt.html?sstr=Werner|Braeuner

Peter Nowak

Kampagne gegen NPD-Zentrum

 Antifaschistische Gruppen mobilisieren in Leipzig für die Schließung eines rechten Treffpunkts, den es seit 2008 in der Odermannstraße 8 im Stadtteil Lindenau gibt. Dort befindet sich das Bürgerbüro des sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Winfried Petzold. Nach Angaben der Leipziger Antifagruppen dient es als Zentrum verschiedener nationalistischer Gruppen. So fanden in dem Gebäude Kampfsportübungen, Kameradschaftsabende, Rechtsrockkonzerte und politische Schulungen statt. Seit der Eröffnung gibt es regelmäßig Proteste gegen das Zentrum. Zuletzt blockierten am 16. Oktober hunderte Antifaschisten die Zugänge. An diesen Widerstand wollen die Nazigegner ebenso anknüpfen, wie die an die Kampagne »Schöner leben ohne Naziläden«, mit der Antifagruppen in den vergangenen Jahren in verschiedenen ostdeutschen Städten rechte Zentren geoutet haben. »Wir überlassen den Nazis kein Haus, keine Straße, keinen Kiez«, heißt es in dem Leipziger Kampagnenaufruf.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/191573.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

www.fenceoff.org

Versammlungsrecht gilt auch an Flughäfen

Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Demonstrationsrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. Februar das Demonstrationsrecht gestärkt. Es stellte fest, dass von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform, ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen. Deshalb gilt die Versammlungsfreiheit auch an Flughäfen und Bahnhöfen.

Allerdings sind wegen der „besonderen Störanfälligkeit eines Flughafens“ nach der Entscheidung Einschränkungen der Versammlungsfreiheit möglich. So werden auch in Zukunft keine Demonstrationen auf dem Rollfeld, wohl aber in der Flughafenhalle möglich sein. Das wollte die Betreiberin des Flughafens Frankfurt/Main, die Fraport Aktiengesellschaft, verhindern. Julia Kümmel, Aktivistin einer antirassistischen Initiative, die im März 2003 vor dem Abfertigungsschalter in der Flughafenhalle Flugblätter gegen die Abschiebung von Flüchtlingen über diesen Airport verteilt hatte, wurde von dem Unternehmen ein Flughafenverbot erteilt.

Sie hätte mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen müssen, wenn sie erneut auf dem Flughafenareal angetroffen worden wäre. Sammlungen, Werbungen sowie das Verteilen von Flugblättern bedürften ihrer Einwilligung und „nicht abgestimmte Demonstrationen im Terminal würden aus Gründen des reibungslosen Betriebsablaufes und der Sicherheit grundsätzlich nicht geduldet“, hieß es in der Begründung.

Dagegen klagte die Frau. Während zwei juristische Instanzen und der Bundesgerichtshof der Fraport Recht gegeben hatten, siegte Kümmel nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Unternehmen habe ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt, befanden die Richter. Die Fraport AG begrüßte in einer knappen Erklärung, dass nach der Entscheidung Rechtssicherheit herrsche, betonte aber auch, dass „das Urteil nicht bedeute, dass von jetzt an unbegrenzt Demonstrationen in den Terminals stattfinden können.“

Gegen demokratiefreie Zonen in den Innenstädten

Die Entscheidung wird auch für die Versammlungsfreiheit von Bahnhöfen und öffentliche Einkaufszentren Folgen haben. So heißt es in der Urteilsbegründung:

„Wenn heute die Kommunikationsfunktion der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zunehmend durch weitere Foren wie Einkaufszentren, Ladenpassagen oder sonstige Begegnungsstätten ergänzt wird, kann die Versammlungsfreiheit für die Verkehrsflächen solcher Einrichtungen nicht ausgenommen werden, soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung besteht oder Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung in Anspruch genommen werden können.“

Auch der Wunsch „eine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen“, begründe keine Einschränkung von Grundrechten.

Damit reagiert das Gericht auf Einwände von bürgerrechtlichen Organisationen, die seit fast 20 Jahren vor der Privatisierung öffentlichen Raums und der Umwandlung zu politikfreien Zonen warnen und unter anderem mit sogenannten Innenstadtaktionstagen dagegen protestierten. 
 
http://www.heise.de/tp/blogs/8/149321

Peter Nowak

Nicht mitmachen beim Angriff auf das Streikrecht

ver.di- und IG Metall-Mitglieder debattieren zur Gesetzesinitiative »Tarifeinheit«

Der Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler berät seit Jahren Betriebsräte und Vertrauensleute juristisch und war auch schon öfter Gutachter für DGB-Gewerkschaften. Da musste es schon einen besonderen Grund haben, wenn er bei einer Veranstaltung des ver.di-Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie des Landesbezirks Berlin-Brandenburg in der Berliner Verwaltungsstelle
der IG-Metall am 30. November 2010 gleich zu Beginn seines Referats betonte, dass ihn besonders freue, dass die Veranstaltung in diesen Räumen möglich ist. Schließlich war Däubler zu einem Vortrag über die Gesetzesinitiative des DGB und der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände zur sogenannten Tarifeinheit eingeladen worden, die gewerkschaftsintern für große Kontroversen sorgt. Danach soll in einem Betrieb nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die die meisten
Mitglieder hat. Alle anderen Beschäftigtenorganisationen müssten sich während der Laufzeit dieses Vertrages an die Friedenspflicht halten und dürfen nicht dagegen streiken. Viele Gewerkschafter sehen darin einen Angriff auf das Streikrecht und
sind empört, dass die DGB-Gewerkschaften dabei Hilfestellung leisten. Constanze Lindemann vom ver.di- Fachbereich Medien, Kunst und Industrie bekam viel Zustimmung für ihre Kritik, dass die Initiative ohne innergewerkschaftliche Debatte von den Gewerkschaftsvorständen in die Wege geleitet worden ist. Danach lieferte Däubler den Kritikern der Tarifeinheitsinitiative eine Reihe Argumente. In rechtlicher Hinsicht sei sie kaum praktikabel, meinte er. Allein um die Stärke der Gewerkschaften
festzustellen, sei eine aufwändige bürokratische Prozedur nötig. Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten seien schon jetzt vorhersehbar. Zudem gab der Arbeitsrechtler zu bedenken, dass vor allem in kleineren Betrieben die Gefahr bestehe, dass die Unternehmer ihnen genehme Organisationen förderten, die so zur stärksten Gewerkschaft werden, die Tarifpolitik bestimmen könnten, während ver.di oder eine andere DGB-Gewerkschaft nicht dagegen vorgehen könnte. Dieses Szenario ist nicht unrealistisch. Schließlich gibt es schon heute Betriebe, wo ver.di in der Minderheit ist.
Däubler hatte auch kein Verständnis für die Argumentation der Tarifeinheitsbefürworter im DGB. Vor allem die Furcht vor zu vielen Arbeitskämpfen, könnte er bei Gewerkschaftern überhaupt nicht nachvollziehen, zumal gerade Deutschland eines der streikärmsten Länder Europas ist. Dass eine zunehmende Zersplitterung der eschäftigtenvertretungen die Tarifpolitik auch für Gewerkschaften
schwieriger macht, leuchtet dem Arbeitsrechtler dagegen ein. Doch die Zuflucht zu administrativen Maßnahmen wie der Gesetzesinitiative werde garantiert die Sympathien der DGB-Gewerkschaften bei den Kollegen, die sich in anderen Organisatoren organisiert haben, bestimmt nicht fördern. Die seien erst wegen Versäumnissen und Fehlern der Gewerkschaftspolitik entstanden, weil den Beschäftigten, die in der Lage sind, einen Arbeitskampf zu führen, keine attraktiven Angebote gemacht wurden, um sie im DGB zu halten, monierte Däubler. Er bezeichnete die Beteiligung des DGB an der Tarifeinheitsinitiative als Schuss ins eigene Knie. Damit werde konservativen Kreisen Tür und Tor geöffnet, die schon lange das Streikrecht weiter einschränken wollen und beispielsweise ein obligatorisches Schlichtungsverfahren Arbeitskämpfen vorschalten wollen. Gewerkschafter haben historisch für die Ausweitung des Streikrechts gekämpft und sollten jetzt nicht denen die Hand reichen, die es einschränken  wollen, meinte Däubler unter dem Applaus der Zuhörer. Die etwa 80 anwesenden Mitglieder verschiedener Einzelgewerkschaften
unterstützten einstimmig eine Resolution zur Verteidigung des Streikrechts, in der es heißt: »Die zweifellos wichtige größtmögliche
Einheit unter den ArbeitnehmerInnen darf keine Sache staatlichen Zwanges werden, bei dem dann nicht mehr nach dem Sinn und Zweck dieser Einheit für die ArbeitnehmerInnen selbst gefragt wird, sondern Unternehmenswohl und Staatsräson im Vordergrund stehen.«

http://medien-kunst-industrie.bb.verdi.de/sprachrohr/#ausgaben-2011
Peter Nowak

Beobachtung rechtswidrig

Verfassungsschutz durfte Daten nicht weitergeben
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVS) kassierte gleich zwei juristische Niederlagen gegen den Journalisten Friedrich Burschel.

Ein knappes Jahrzehnt war der Journalist vom Verfassungsschutz (VS) beobachtet worden. In seiner Akte waren neben Artikeln zu antifaschistischen und antirassistischen Themen aus unterschiedlichen Zeitungen auch Demonstrationsanmeldungen aufgelistet, beispielsweise zu einem Ostermarsch in Weimar. Ein Negativvotum des VS hatte 2007 dazu geführt, dass Burschel die schon gewährte Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm wieder entzogen wurde. Der VS hatte sich dabei auf die Erkenntnisse in der Akte gestützt. Schon im Frühjahr 2009 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das BfVS mit der Abgabe des Votums rechtswidrig gehandelt hatte. Die gleiche Kammer empfahl dem Amt im Dezember, sämtliche über Burschel gesammelten Daten zu löschen und seine Beobachtung einzustellen. Das BfVS nahm den Vorschlag an.
„Die Stigmatisierung des Klägers zum gefährlichen Linksextremisten fiel vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammen“, kommentierte der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der Burschel vertreten hatte, den Ausgang der Klage. Burschel zeigt sich gegenüber M über den juristischen Erfolg sehr erleichtert. „Für mich hat das Urteil zur Folge, dass ich mich nicht mehr einem Hintergrundverdacht ausgesetzt sehe, der mein berufliches Leben enorm eingeschränkt hat. Zweimal habe ich auf indirektem Wege einen Job durch diesen Stempel ‘linksextrem’ eingebüßt“, erklärte der Publizist, der bei seiner Klage von ver.di unterstützt worden ist. Mit Verweis auf das VS-Dossier war Burschel im Focus und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als Extremist diffamiert worden. Der Journalist sieht in dem Urteil auch ein Signal über seinen individuellen Fall hinaus: „Das Gericht hat sehr deutlich auf das Grundgesetz und Verfassungsgerichtsurteile rekurriert und festgestellt, dass Demonstrationsanmeldungen und zugespitzte journalistische Texte keine Beobachtung rechtfertigen.“ 

http://mmm.verdi.de/archiv/2011/01-02/recht/beobachtung-rechtswidrig

 Peter Nowak

Zu Unrecht verweigert

Klagen lohnt sich. Diese Erfahrung konnten im Jahr 2010 Kamil Majchzak (siehe M 12/2010) und Friedrich Burschel (in dieser Ausgabe) machen. Beiden Journalisten war die Akkreditierung zum G8- bzw. Natogipfel zu Unrecht verweigert wurden, wie die Gerichte feststellten. Schon die Datensammlung, die zu der Ablehnung führte, war rechtswidrig. Ende gut – alles gut? Leider nicht. Die Kollegen hatten finanzielle Einbußen, weil sie von den Gipfeln nicht berichten konnten. Burschel wurde von konservativen Medien in die Extremistenecke gestellt und verlor zweimal seinen Job. Noch immer sind im Internet die diskriminierenden Artikel mühelos zu finden.
Über das Burschel entlastende Urteil hingegen berichteten wenige Medien. Die Zeitungen, die so schnell mit Vorverurteilungen bei der Hand waren, brachten keine Zeile. Zudem waren nicht nur die beiden Journalisten von der Akkreditierungsverweigerung betroffen. Doch die anderen wollten den langen Rechtsweg nicht beschreiten, was auch Burschel und Majchzak nur mit Unterstützung von ver.di möglich war. Ihre juristischen Erfolge können auch nicht verhindern, dass bei kommenden politischen oder sportlichen Großereignissen wieder Journalisten ausgeschlossen werden. Denn die Urteile gelten nur für den konkreten Fall. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass Journalisten keine Entschädigung bekommen, obwohl ihnen Gerichte bescheinigten, dass sie zu Unrecht an der Ausübung ihres Berufes behindert wurden. Ganz wichtig ist es jetzt, Vorsorge zu treffen, dass solche Einschränkungen der Pressefreiheit nicht mehr möglich sind.
Die Mittel liegen längst bereit. So haben sich die Journalisten- und Medienorganisationen dju in ver.di und DJV, gemeinsam mit ARD, ZDF, den Verlegerverbänden für Zeitungen und Zeitschriften, des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien und dem Deutschen Presserat auf Eckpunkte und Grundsätze zur Akkreditierung geeinigt (http://dju.verdi.de). Sie sehen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Akkreditierung eines Journalisten vor. Die soll nur noch verweigert werden können, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Journalist durch sein Verhalten die Sicherheit der Veranstaltung stört.
Eine „falsche“ politische Einstellung würde dann zur Zurückweisung eines Journalisten nicht mehr ausreichen. Jetzt müssen diese Akkreditierungsgrundsätze auch von den Veranstaltern der Großereignisse akzeptiert werden. Dabei könnte eine größere öffentliche Debatte den Druck erhöhen.

 http://mmm.verdi.de/archiv/2011/01-02/kommentiert-aufgespiest-zu-unrecht-verweigert-ernuchternde-bilanz

Peter Nowak

In Dresden wurde der Naziaufmarsch verhindert

Nach erfolgreicher Blockade Razzia beim Bündnis Dresden Nazifrei
Seit dem frühen Morgen waren Tausende Menschen aus ganz Deutschland auf den Beinen, um zu verhindern, dass Neonazis durch die Stadt demonstrieren. Am späten Nachmittag vermeldete das Protestbündnis – auf Facebook – einen Erfolg. Wegen der Blockaden fiel der rechte Aufmarsch im Dresdener Innenstadtbezirk aus.

Ein Teil der Neonazis versuchte mit Spontandemonstrationen in Pirna und Leipzig die Niederlage in Dresden auszugleichen. Doch mit Verweis auf einen polizeilichen Notstand wurde ihnen auch in Leipzig ein Aufmarsch verwehrt.

Damit ist zum zweiten Mal hintereinander der Versuch der Rechten gescheitert, mit einer Großdemonstration anlässlich des Jubiläums der Bombardierung Dresdens Stärke zu zeigen. Diese zweimalige Niederlage dürfte für künftige Planungen demobilisierend auswirken. Für die Rechten war Dresden der letzte Ort, wo sie jahrelang unangefochten demonstrieren konnten. Nach der Verhinderung im letzten Jahr mobilisierten die Nazigegner in diesem Jahr besonders intensiv.

Dabei hatte sich die Situation gegenüber dem Vorjahr für die Antifaschisten erschwert. Die Rechten wollten mit der Anmeldung eines Sternmarsches erfolgreiche Blockaden erschweren, scheiterten damit aber letztlich juristisch. Zudem hatte das Dresdner Verwaltungsgericht Ende Januar 2011 mit dem Verweis auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erklärt, die Polizei hätte im vergangenen Jahr „geeignete polizeiliche Mittel“ einsetzen müssen, um den Aufmarsch der Rechten zu ermöglichen. Deshalb stellten sich die Nazigegner in diesem Jahr auf ein robusteres Vorgehen der Polizei ein. Tatsächlich kam es bei Räumungsversuchen zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Teilen der Antifaschisten.

Aber auch unter den Nazigegnern gab es Debatten über die geeigneten Aktionsformen. Nachdem die Rechten und ihre Gegner schon größtenteils aus Dresden abgezogen waren, durchsuchte die Polizei das Büro des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ und einer im gleichen Gebäude befindlichen Jugendinitiative. Nach Informationen der taz beschlagnahmten die Beamten mehrere Computer. Die Website des Bündnisses ist gerade nicht erreichbar. 
 
http://www.heise.de/tp/blogs/8/149302

Peter Nowak

IG Metall schließt aus

 Die Alternativen Metaller bei der Daimler Chrysler-AG in Kassel haben mit Ausschlussverfahren der IG-Metall-Spitze Erfahrung. Bereits kurz nach der Gründung 1990, aber auch nach den Betriebsratswahlen 1993 und 2002 wurden Mitglieder der linksgewerkschaftlichen Gruppe ausgeschlossen, weil sie mit einer eigenen klassenkämpferischen Liste zu den Betriebsratswahlen angetreten sind. Nun drohen Michael Fuchs, Mirko Berger und Udo Pusceddu, drei aktiven IG Metallern, aus dem gleichen Grund erneut Ausschlüsse. Im letzten Jahr erhielten bereits linke Gewerkschafter aus dem Daimler-Werk Berlin-Marienfelde wegen Eigenkandidaturen Funktionsverbote in der IG Metall und bei Daimler-Sindelfingen gab es deswegen Ausschlüsse.

 Immer sind kämpferische Gewerkschafter betroffen, weil sie in ihrem Betrieb umsetzen, was der zweite Vorsitzende der IG Metall 2008 einforderte: Angesichts verschärfter Angriffe der Unternehmer müsse in Zukunft mehr auf die »konfliktorische Auseinandersetzung« und die »direkte Beteiligung der Beschäftigten« gesetzt werden, erklärte er. Doch mit den Ausschlüssen werden aktive Kollegen, die auch auf Betriebsratsebene für eine Alternative zum Kurs des Co-Managements eintreten, sanktioniert und nicht ermuntert. Dabei kandidieren seit Jahren ohne Konsequenzen in Berliner und Hamburger Betrieben IG Metaller auf unterschiedlichen Betriebsratslisten.

Wie in den anderen Standorten sind auch in Kassel Proteste gegen die Sanktionen angelaufen. Anfang Februar gab es eine gut besuchte Solidaritätsveranstaltung mit den vom Ausschluss bedrohten Kollegen. Gewerkschafter aus dem gesamten Bundesgebiet haben einen Aufruf unter dem Motto »Gewerkschaftsausschluss von Metallern in Kassel verhindern« gestartet, der unter www.labournet.de/branchen/auto/dc/ks/ausschlussprotest1.pdf unterstützt werden kann.

Die kämpferischen Kollegen brauchen diese Solidarität auch gegen den Konzern. So dürfen die Alternativen Metaller Betriebszeitungen, die sie vor dem Fabriktoren verteilen, nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Kassel nicht ins Netz stellen. Gegen diese Zensur müsste auch die IG Metall schon in Eigeninteresse vorgehen, statt die Kollegen zu maßregeln.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/191273.ig-metall-schliesst-aus.html

Peter Nowak

Die alten Parolen sind wieder angesagt

GENTRIFIZIERUNG Einst war der Kreuzberger Chamisso-Kiez ein Zentrum der Hausbesetzerszene. Heute fürchten dort viele Mieter die Verdrängung: Investoren haben die Gegend entdeckt und kaufen Immobilien auf

Der Kreuzberger Chamissokiez mit seinen Kopfsteinpflaster und den altmodischen Laternen macht auf viele BesucherInnen den Eindruck eines Freilichtmuseums zum Thema „Berlin vor 100 Jahren“. Dass die in der Endphase des Kaiserreichs gebauten Mietskasernen erhalten blieben, ist vor allem HausbesetzerInnen zu verdanken. Sie bewahrten Ende der 70er Jahre zahlreiche leerstehende Gebäude in der Gegend vor den Abriss. Später erhielten sie oftmals Mietverträge. Doch gut 30 Jahre nach der Besetzerhochphase müssen viele Bewohner wieder um ihre Wohnungen kämpfen. Und sogar die alten Lieder von damals erklingen wieder.

„Das ist unser Haus, ihr kriegt uns hier nicht raus“ – der ganze Saal singt den Refrain des Rauchhaussongs von Ton Steine Scherben mit. Die meisten Besucher des Stadtteilzentrums im Chamissokiez sind in der zweiten Lebenshälfte. Das passt, denn die Gruppe, die zu diesem Treffen vor einigen Tagen eingeladen hat, heißt „Jung bleiben – alt werden im Kiez“. Der Andrang ist groß, schon zehn Minuten vor Beginn sind alle Plätze belegt. Viele BewohnerInnen rund um den Chamissoplatz fürchten in der Tat, dass sie dort nicht mehr alt werden können.

In den vergangenen Jahren zeigten immer mehr Immobilienfirmen Interesse an den Gründerzeithäusern – und hoffen auf hohe Mieteinnahmen. Nach dem Kauf sollen die MieterInnen meist rasch zum Auszug bewegt werden, berichten Bewohner auf der Versammlung, die vor wenigen Tagen stattfand. „In der Arndtstraße 38 zum Beispiel stehen von neun Wohnungen vier leer“, sagt Jutta, die sich ironisch eine der letzten „Standhaften“ nennt. Eine Immobilienfirma aus Baden-Württemberg, die das Haus gekauft hat, habe ihr wegen verspäteter Zahlung der Kaution gekündigt. Im März werde darüber vor Gericht entschieden.

Auch die 27 Mieterparteien in der Katzbachstraße 17 sind nach einem Eigentümerwechsel verunsichert. Wegen eines Streits zwischen Alt- und Neueigentümern um die Ölrechnung fiel in diesem Winter schon zweimal die Heizung aus, erzählt ein Hausbewohner. Trotz der Größe des Hauses und der Unterschiedlichkeit der MieterInnen habe es mittlerweile erste gemeinsame Treffen gegeben, berichtet er. Man wolle sich organisieren.

Die BewohnerInnen der Willibald-Alexis-Straße 34 – das Hausprojekt WAX 34 – sind schon weiter. Nachdem ihr Haus im Herbst 2010 verkauft worden war, haben sie ihre Ziele formuliert. „Wir wollen das Haus dem Spekulationsmarkt entziehen und mit offenen Briefen an PolitikerInnen aller Parteien eine Debatte um bezahlbaren Wohnraum in Gang setzen“, erzählt Bewohner Michael. Im Kiez stößt er damit auf offene Ohren. „Wer hier länger lebt, spürt, dass der Kiez kippt“, berichtet eine ältere Frau. Ein Anzeichen dafür sieht sie auch in der wachsenden Zahl der Ferienwohnungen. Die würden nicht nur die Mieten in die Höhe treiben. Auch der Zusammenhalt in der Nachbarschaft gehe verloren, wenn die BewohnerInnen wöchentlich oder gar täglich wechseln, moniert sie.

Politiker aufrütteln

Beim Beklagen der Situation wollen es viele BewohnerInnen des Chamissokiezes nicht belassen. Eine Podiumsdiskussion mit PolitikerInnen aller Parteien wollen sie vorbereiten. Und beim Sammeln der Forderungen haben sie fachkundige Beratung: Der ehemalige Kreuzberger Baustadtrat der Alternativen Liste (AL), Werner Orlowsky, unterstützt die BewohnerInnen. Er betont, es gebe gesetzliche Möglichkeiten auf Bezirks- und mehr noch auf Senatsebene, um dem Häusermonopoly entgegenzuwirken. Die Wiedereinführung einer Fehlbelegungsablage gehöre ebenso dazu wie ein besserer MieterInnenschutz und die Neuauflage des sozialen Wohnungsbaus in Berlin.

Außerdem wollen MieterInnen im Kiez eine Demo unter dem bewährten Motto „Wir bleiben alle!“ vorbereiten. „Wenn alles nicht hilft, müssen wir wieder Häuser besetzen“, meinte ein etwa 50-jähriger Mann. Er erhält nicht nur umfassende Zustimmung auf der Versammlung, sondern auch die Adresse eines Hauses, das im guten Zustand ist – und schon lange leer steht.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2011%2F02%2F18%2Fa0145&cHash=d39db4b2af

Peter Nowak

Anzeige gegen Polizei in Wuppertal nach Naziaufmarsch

Wuppertal. Der Polizeieinsatz beim Neonaziaufmarsch am 29. Januar in Wuppertal wird ein juristisches Nachspiel haben. Das Wuppertaler »Bündnis gegen Nazis« hat nach der Auswertung von Ton- und Bildmaterial einen Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Polizei gestellt. Sie sei bei zahlreichen von den Neonazis verübten Straftaten nicht eingeschritten, lautet der Vorwurf.

»Aufrufe zu Straftaten, Gewalt- und Morddrohungen gegen demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger sowie antisemitische Hetze wurden sowohl über den Demolautsprecher als auch durch Sprechchöre der Nazis verbreitet«, heißt es in einer Pressemitteilung des Antifabündnis. Statt den Aufmarsch zu beenden, habe die Polizei alles getan, um antifaschistischen Protest zu unterbinden. Mehrere Gegendemonstranten seien durch Reizgas und Schlagstockeinsatz verletzt worden. »Menschenverachtende Straftaten von Nazis dürfen nicht unter dem Vorwand billigend in Kauf genommen werden, die Versammlungsfreiheit schützen zu wollen«, betonen die Nazigegner.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/191079.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

Politrapper wechselt nach rechts

Gütersloh – Vorübergehend nicht erreichbar ist die Homepage des Gütersloher Rappers Makss Damage.

Wahrscheinlich wird der Rapper dort einige Bilder austauschen. Denn bisher waren dort noch rote Fahnen mit Hammer-Sichelfahnen zu finden. Denn Damage, der Stalin-Elogen rappte, gab sich als Kommunist. Doch jetzt hat er in einem zweiteiligen Videointerview, das auf der braunen Internetplattform Altermedia veröffentlicht ist, seinen Übertritt ins rechte Lager bekannt gegeben, ohne eine bestimmte Organisation zu nennen. In dem Gespräch moniert er die mangelnde Kameradschaft und die fehlende Bereitschaft zur körperlichen Auseinandersetzung in der linken Szene. Außerdem mokiert sich Damage in dem Interview über flüchtlingsfreundliche Positionen im linken Milieu.

Der Rapper hat angekündigt, dass „von nun an seine Lieder seiner veränderten politischen Einstellung anpassen will“. Allerdings hatte Damage schon vor seinen offiziellen Übertritt ins rechte Lager in seinen Songs zunehmend gegen Schwule, Anarchisten, Pazifisten gehetzt und zum Mord an Anarchisten und Antideutschen aufgerufen. Auch Songzeilen wie „Ich leite Giftgas in jüdische Siedlungen“ und „Lass’ den Davidstern brennen“ dürften in seinem neuen politischen Umfeld begeistert rezipiert werden.

 Peter Nowak

http://www.bnr.de/content/politrapper-wechselt-nach-rechts

Freispruch für „Berliner Paten“

Berliner Landgericht sieht im Fall Landowsky und anderer Bankmanager keine Untreue
Am gestrigen Montag sprach das Berliner Landgericht in seiner Entscheidung den ehemaligen Vorstandschef der Berlin-Hyp und langjährigen CDU-Politiker Klaus-Rüdiger Landowsky sowie elf weitere Manager vom Vorwurf der Untreue frei. Das Urteil war erwartet worden. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht im August 2010 die Urteile gegen Landowksy und Co. aufgehoben und den Fall an das Berliner Landgericht zurückverwiesen.

In ihrer Begründung rügten die Karsruher Richter damals eine „verfassungswidrige Überdehnung des Untreuetatbestands“ durch die Vorinstanzen und formulierten strenge Kriterien für die Verurteilung von Managern. Dazu seien Prüfungen unter Einbeziehung von Wirtschaftsexperten erforderlich.

Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Manager für die Auflage von zwei Immobilienfonds verantwortlich sind, die den Anlegern extrem hohe Mietgarantien für 25 Jahre zusicherten, obwohl bereits bekannt war, dass die Fonds kaum werthaltig waren. Daraus ist der Bank ein Schaden von 60 Millionen Euro entstanden, der auf die öffentliche Hand abgewälzt wurde. Die Richter des Landgerichts kamen jedoch zum Schluss, dass eine Gesetzesverletzung im Sinne des Untreue nicht vorgelegen habe. Somit sei ein konkreter Schaden für das Land Berlin oder den Steuerzahler nicht nachzuweisen:

„Die 26. Strafkammer hat die Angeklagten unter Beachtung der Vorgaben der neuen Rechtsprechung des BVerfG (Entscheidung vom 23. Juni 2010 – 2 BvR 491/09) zum Tatbestand der Untreue aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil das Verhalten der Angeklagten bei den Fondsschließungen im Ergebnis trotz Mängeln in der Kalkulation der Mietgarantiegebühren als insgesamt nicht pflichtwidrig einzustufen sei.
Im Übrigen habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die Gesellschafterinnen der IBG – LBB, Berliner Bank, BerlinHyp und Bankgesellschaft Berlin AG – in Kenntnis der Risiken der Fortsetzung der LBB-Fonds-Reihe mit den anklagegenständlichen Fonds zugestimmt hätten. Diese Zustimmung sei ihrerseits nicht pflichtwidrig und schließe den Tatbestand der Untreue daher aus.“

Während Landowsky nach dem Freispruch vom Sieg des Rechtsstaat über alle Intrigen sprach, kommentierte die „Initiative Berliner Bankenskandal“ die Entscheidung knapp:

„Es kam, wie es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommen musste.“

Landowsky kann sich bestätigt fühlen. Schon beim ersten Prozesstag des langwierigen Verfahrens im Jahr 2005 schrieb die Financial Times Deutschland: „Natürlich erwarte er einen Freispruch, sagte Landowksy auf dem Gerichtsflur.“

Dass es auf dem Instanzenweg dann doch zu einer Verurteilung kam, konnte der von manchen zum „Paten von Berlin“ getaufte CDU-Politiker überhaupt nicht verstehen. Aber die Karlsruher Richter ließen ihn nicht in Stich. Ein von der Staatsanwaltschaft angekündigtes Revisionsverfahren dürfte angesichts der Karlsruher Vorgaben wenig Erfolg beschieden sein.
 
Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149274